Rechenschaftsbericht 2016/2017

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1 Meinl ALLINVEST Rechenschaftsbericht 2016/2017

2 JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h. Meinl ALLINVEST Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Bericht über das 11. Rechnungsjahr vom 1. November 2016 bis 31. Oktober 2017

3 INHALTSVERZEICHNIS: Seite Gesellschafter und Organe der Julius Meinl Investment Gesellschaft m.b.h. 3 Entwicklung des Fonds und des errechneten Wertes 5 Ausschüttung 6 Internationale Kapitalmärkte Anlagepolitik 7 Ertragsrechnung 8 Vermögensaufstellung 1 Bestätigungsvermerk 1 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung 1 Allgemeine Fondsbestimmungen Besondere Fondsbestimmungen Börsenliste 1 2

4 JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h Wien, Bauernmarkt 2 Telefon (01) Telefax (01) Gesellschafter Meinl Bank AG, Wien Staatskommissäre OR Mag. Karin Kufner, Wien AD Barbara Klein, Wien Aufsichtsrat Mag. Wolfgang Werfer, Wien, Vorsitzender Dr. Daniel Charim, Wien, Vorsitzender-Stv. Dr. Wolfgang Spitzy, Wien Geschäftsführung Arno Mittermann, Wiener Neustadt Dr. Wolf Dietrich Kaltenegger, Wien Depotbank Meinl Bank AG, Wien 3

5 Publikumsfonds der JULIUS MEINL INVESTMENT Ges.m.b.H. MEINL EXCLUSIVE WORLD EQUITIES MEINL EXCLUSIVE WORLD BONDS & PROPERTIES MEINL TRIO MEINL ALLINVEST MEINL ASIA CAPITAL MEINL ATX FONDS MEINL CAPITAL INVEST MEINL CORE EUROPE MEINL CAPITOL 1 MEINL EQUITY AUSTRIA MEINL EASTERN EUROPE MEINL EURO BOND PROTECT MEINL GLOBAL PROPERTY MEINL INDIA GROWTH MEINL JAPAN TREND MEINL LIQUID MEINL LIQUIDITY MANAGEMENT MEINL QUATTRO eu MEINL WALL STREET CAPITAL Fondsmanagement MEINL EXCLUSIVE WORLD EQUITIES MEINL EXCLUSIVE WORLD BONDS & PROPERTIES MEINL TRIO MEINL ALLINVEST MEINL ASIA CAPITAL MEINL ATX FONDS MEINL CAPITAL INVEST MEINL CORE EUROPE MEINL CAPITOL 1 MEINL EQUITY AUSTRIA MEINL EASTERN EUROPE MEINL EURO BOND PROTECT MEINL GLOBAL PROPERTY MEINL INDIA GROWTH MEINL JAPAN TREND MEINL LIQUID MEINL LIQUIDITY MANAGEMENT MEINL QUATTRO eu MEINL WALL STREET CAPITAL Mag. Arthur Breuss, CFA Mag. Arthur Breuss, CFA Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Mag. Arthur Breuss, CFA Matejka & Partner Asset Management GmbH Arno Mittermann Mag. Arthur Breuss, CFA Mag. Arthur Breuss, CFA Mag. Arthur Breuss, CFA Mag. Arthur Breuss, CFA Mag. Arthur Breuss, CFA Arno Mittermann Mag. Arthur Breuss, CFA Arno Mittermann Abschlussprüfer Grant Thornton Unitreu GmbH, Wien 4

6 Meinl ALLINVEST Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) - ISIN AT0000A04BS7 Ausschüttung - Sehr geehrter Anteilsinhaber! Die JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h. erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des Meinl ALLINVEST, Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) für das 11. Rechnungsjahr vom 1. November 2016 bis 31. Oktober 2017 vorzulegen: Das Fondsvolumen des Meinl ALLINVEST weist zu Rechnungsjahresende eine Größenordnung von 1,48 Mio. EUR aus. Die Zahl der im Umlauf befindlichen Anteile beträgt Ausschüttungsanteile. Der Ausschüttungsanteilswert betrug am Berichtsstichtag EUR 101,57 je Anteil. Die Ausschüttung für das Rechnungsjahr 2016/2017 beträgt EUR 0,00 je Anteil. Die Veränderung des errechneten Wertes ergab für die Zeit vom bis unter Berücksichtigung der Wiederveranlagung der Ausschüttung - eine Performance von +18,89 % für Ausschüttungsanteile. Das Risikomanagement erfolgt mit dem vereinfachten Verfahren (Commitment Approach). 5

7 AUSSCHÜTTUNG Für das Rechnungsjahr 2016/2017 wird keine Ausschüttung vorgenommen. ENTWICKLUNG DES ERRECHNETEN WERTES SEIT ERSTAUSGABE Rechnungsjahresende Fondsvolumen errechneter Wert Ausschüttung je Anteil Wertzuwachs / Wertminderung in % 2) in Mio.EUR in EUR in EUR 1) im Rechnungsjahr seit Fondsbeginn ) 100, ) 15,17 101,04 0,78 + 1,04 + 1, ,94 73,61 0,80-26,57-25, ,04 75,98 0,64 + 4,36-22, ,13 78,34 4,96 + 3,96-19, ,51 69,83 0,23-5,04-23, ,67 74,21 0,14 + 6,63-18, ,20 82,39 0, ,22-9, ,20 82,51 0,06 + 0,98-8, ,31 89,92 0,00 + 9,06-0, ,25 85,43 0,00-4,99-5, ,48 101,57 0, , ,76 1) jeweils ab dem vierten Bankarbeitstag im Jänner 2) unter Wiederveranlagung der Ausschüttung 3) Erstausgabetag 4) Rumpfrechnungsjahr 6

8 INTERNATIONALE KAPITALMÄRKTE Im abgelaufenen Rechnungsjahr verzeichneten die internationalen Finanzmärkte eine sehr erfreuliche Entwicklung. Für eine positive Stimmung sorgte die Europäische Zentralbank, die mit niedrigen Zinsen den Markt stützte. Auch die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone verzeichnete eine deutliche Aufwärtsentwicklung und so wurde die Wachstumsprognose auf 1,9% angehoben. Diese wirtschaftliche Erholung spiegelte sich auch in der Beschäftigungsstatistik wider, die mit einer Arbeitslosenquote von 8,9% im September den niedrigsten Stand seit 2009 verzeichnete. Ausgelöst durch die freundliche Konjunkturentwicklung wurde die Gewinnerwartung bei den Unternehmen deutlich erhöht. Vor allem Technologiewerte und Industrieunternehmen konnten international von dieser positiven Entwicklung profitieren und zählten zu den Outperformern. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das für die Börsen: in Europa verzeichnete der Eurostoxx 50 Index einen Kursanstieg von 20,25%, der ATX Index schloss die Berichtsperiode mit einem Plus von 37,69% und lag damit deutlich besser als der Eurostoxx 50. Eine ebenfalls freundliche Entwicklung erzielte der S&P Index der in Euro gerechnet ein Plus von 14% erzielte. Die chinesischen Aktien in Hongkong konnten ebenfalls von der positiven Stimmung profitieren und verzeichneten in Euro gerechnet einen Anstieg von 12,63%. ANLAGEPOLITIK Die Investmentpolitik des Fonds ist in erster Linie direkt in die vier Anlageklassen Aktien, Anleihen, Immobilien und marktneutrale Investments zu investieren. Die Investmentpolitik des Aktienanteils war darauf ausgerichtet in Titel zu investieren, welche schwerpunktmäßig nach Valuekriterien ausgesucht wurden. Zusätzlich dazu wurde die asiatische Region über Fondsinvestments abgedeckt. Die Rentenseite blieb in österreichische und deutsche Staatsanleihen investiert. Die Immobilienkomponente wurde global über regional investierende Immobilienaktienfonds sowie über ausgewählte Einzeltitel abgebildet. Die marktneutrale Komponente wurde im Fondsbereich abgedeckt. 7

9 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Meinl ALLINVEST 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschüttungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 85,43 Ausschüttung am (entspricht 0,0000 Anteilen) 1) 0,00 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 101,57 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 101,57 Nettoertrag pro Anteil 16,14 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 18,89 % 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 7.687,64 Dividendenerträge ,71 sonstige Erträge 6) 0,00 Ord. Ertrag ausländische IF 0, ,35 Sollzinsen 0,00 Aufwendungen Vergütung an die KAG ,80 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Abschlussprüfer ,00 Publizitätskosten ,33 Transaktionskosten 0,00 Wertpapier-Depotgebühren ,29 Depotbankgebühren 0,00 Gründungskosten 0,00 Kosten für externe Berater 0,00 Summe sonstige Verwaltungsaufwendungen ,62 abzüglich Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 446, ,99 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 404,36 2) 3) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,08 Realisierte Gewinne aus Derivaten 0,00 Realisierte Verluste aus Wertpapieren 0,01 Realisierte Verluste aus Derivaten 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,09 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,45 b. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,82 Ergebnis des Rechnungsjahres ,27 8

10 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres 2,51 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge 0,08 Ertragsausgleich im Rechenjahr für Zins- und Dividendenvortrag 0,00 Summe Ertragsausgleich 2,59 Fondsergebnis gesamt ,86 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 4) ,61 Ausschüttung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,00 0,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen 190,38 Rücknahme von Anteilen 0,00 Ertragsausgleich -2,59 Fondsergebnis gesamt 187,79 (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,86 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) ,26 1) Rechenwert am Ex-Tag für einen Ausschüttungsanteil EUR 91,06 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds des Rechnungsjahres. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,91 4) Fondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres: , Ausschüttungsanteile 5) Fondsvermögen zu Ende des Rechnungsjahres: , Ausschüttungsanteile 6) davon Erträge aus WP-Leihe-Geschäften: EUR 0,00 Transaktionskosten: 406,95 EUR Für Anteile an anderen Investmentfonds, in die der Fonds investiert ("Subfonds"), kann eine Verwaltungsvergütung von bis zu 8 vh des in diese Subfonds veranlagten Fondsvermögens verrechnet werden. Gegebenenfalls kann zusätzlich eine Performance Fee anfallen. 9

11 Angaben zur Vergütung gemäß Anlage I Schema B Ziffer 9 des InvFG 2011 zum Geschäftsjahr 2016 der VWG Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) der VWG gezahlten Vergütungen insgesamt: EUR ,41 davon feste Vergütungen: EUR ,41 davon variable (leistungsabhängige) Vergütungen: EUR 0 Anzahl der Mitarbeiter: 5 per davon Begünstigte: 0 per Gesamtsumme der Vergütungen an Führungskräfte/Geschäftsleiter EUR ,09 Gesamtsumme der Vergütungen an Risikoträger (inkl. Führungskräfte/Geschäftsleiter) EUR ,11 Gesamtsumme der Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR ,41 Vergütungen an Mitarbeiter, die sich aufgrund ihrer Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger: 0 Auszahlung von carried interests (Gewinnbeteiligung): 0 Berechnung der Vergütung: Die Vergütungspolitik der VWG steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen der VWG sowie der von ihr verwalteten Investmentfonds. Das Vergütungssystem ist derart ausgestaltet, dass Nachhaltigkeit, Geschäftserfolg und Risikoübernahme berücksichtigt werden und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten getroffen wurden. Die Vergütungspolitik ist darauf ausgerichtet, dass die Entlohnung, insbesondere der variable Gehaltsbestandteil, die Übernahme von geschäftsinhärenten Risiken in den einzelnen Teilbereichen der VWG nur in jenem Maße honoriert, der dem Risikoappetit der VWG entspricht. Es wird darauf geachtet, dass die Vergütungspolitik mit den Risikoprofilen und Fondsbestimmungen der von der VWG verwalteten Fonds vereinbar ist. Nähere Information zur Vergütungspolitik sind auf der Homepage bzw dem Prospekt abrufbar Bei den Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge, exklusive Dienstgeberbeiträge und inklusive aller Sachbezüge/Sachzuwendungen. Ergebnis der Überprüfung der Vergütungspolitik: Die Vergütungspolitik wird laufend kontrolliert und entspricht dem InvFG. 10

12 ZUSAMMENSETZUNG DES FONDSVERMÖGENS PER 31. OKTOBER 2017 Meinl ALLINVEST Wertpapierbezeichnung Kenn- Währung Bestand Käufe Verkäufe Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in EUR am Fonds- Stk./Nom. im Berichtszeitraum vermögen Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien voestalpine AG Aktien o.n.(eur) AT EUR , ,00 3,18 AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AT EUR , ,00 3,68 AG (EUR) Bayer AG Namensaktien o.n.(eur) DE000BAY0017 EUR , ,00 2,26 CECONOMY AG Stammaktien o.n.(eur) DE EUR , ,00 0,60 Daimler AG Namens-Aktien o.n.(eur) DE EUR , ,07 4,24 Deutsche Bank AG Namensaktien DE EUR , ,00 0,75 Deutsche Lufthansa AG vink.na o.n.(eur) DE EUR , ,00 4,62 E.ON SE DE000ENAG999 EUR , ,03 0,57 Erste Group Bank AG AT EUR , ,96 4,09 ENI S.p.A.(EUR) IT EUR , ,96 1,60 Frauenthal Holding AG Aktien AT EUR , ,50 0,17 ING Groep N.V. EO -,01 (EUR) NL EUR , ,42 4,33 Lenzing Aktiengesellschaft Stammaktien AT EUR , ,00 2,31 METRO Stammaktien (EUR) DE000BFB0019 EUR , ,00 0,88 OMV AG (EUR) AT EUR , ,18 3,71 Sanofi S.A. (EUR) FR EUR , ,00 2,20 Societe Generale Ordinary Shares FR EUR , ,05 3,56 Vienna Insurance Group AG (EUR) AT EUR , ,00 1, ,17 44,45 Bank of America Corporation (USD) US USD , ,51 2,47 Ciena Corp. US USD , ,56 0,60 Endo International PLC DL -,0001 (USD) IE00BJ3V9050 USD , ,62 0,35 Freeport-McMoRan Inc.(USD) US35671D8570 USD , ,94 0, ,63 3,91 Obligationen 2,5 Bundesrep.Deutschland DE EUR , ,80 8,91 3,5 Bundesanleihe /1 AT0000A001X2 EUR , ,00 10, ,80 19,03 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR ,60 67,40 In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Investmentfonds AXA World Funds-Framlington Europe Real LU EUR , ,12 4,84 Est.Sec.A GAM Multistock-Abs.Return Europe Equity (EUR) C-T LU EUR , ,00 1,64 MEINL ASIA CAPITAL Ausschütter AT EUR , ,24 15,65 MEINL JAPAN TREND Ausschütter AT EUR , ,65 3, ,01 25,71 Henderson HF Asia-Pacific Pr.Equ. A-Thes. LU USD , ,06 3, ,06 3,91 Summe der in organisierte Märkte einbezogenen Wertpapiere EUR ,07 29,62 11

13 Summe Wertpapiervermögen EUR ,67 97,02 Bankguthaben EUR-Guthaben Kontokorrent EUR , ,06 2,88 Summe der Bankguthaben EUR ,06 2,88 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben EUR 2,51 2,51 0,00 Zinsansprüche aus Wertpapieren EUR 3.039, ,17 0,20 Verwaltungsgebühren EUR , ,37-0,10 Depotgebühren EUR 12,22 12,22 0,00 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR 1.506,53 0,10 FONDSVERMÖGEN EUR ,26 100,00 Anteilwert Ausschüttungsanteile AT0000A04BS7 EUR 101,57 Umlaufende Ausschüttungsanteile AT0000A04BS7 STK Wien, am 15. Dezember 2017 JULIUS MEINL INVESTMENT GESELLSCHAFT M.B.H. Arno Mittermann Dr. Wolf Dietrich Kaltenegger Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per in EUR umgerechnet: Währung Einheiten Kurs US-Dollar 1 EUR = 1,16120 USD Marktschlüssel Börseplatz 12

14 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen: Wertpapierbezeichnung Kenn- Währung Käufe Verkäufe nummer Zugänge Abgänge Ausschüttungsäquivalent Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien Radex-Heraklith Industriebetriebe AG AT EUR Nicht notierte Wertpapiere Bezugsrechte Bezugsrechte Deutsche Bank AG (EUR) DE000A2E4184 EUR Geschlossene Finanzterminkontrakte im Berichtsjahr Derivate/ Wertpapierfinanzierungsgeschäfte / Gesamtrendite Swaps / Wertpapierleihe u. Pensionsgeschäfte In Total Return Swaps und Derivate mit ähnlichen Eigenschaften, die den Ausweispflichten im Rechenschaftsbericht gemäß ESMA-Leitlinien 2012/832 Rz unterliegen, wurde im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht investiert. Es wurden keine Geschäfte über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte / Gesamtrendite Swaps getätigt (Verordnung EU 2015/2365). Es werden derzeit keine Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte durchgeführt. Risikohinweis: Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Ausdrücklich verweisen wir zur ergänzenden Information auf den Prospekt und das KID des Fonds bzw. den veröffentlichten Informationen unter 13

15 Bestätigungsvermerk Bericht zum Rechenschaftsbericht Prüfungsurteil Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht der JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h., Wien, über den von ihr verwalteten Meinl ALLINVEST, Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG, bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2017, der Ertragsrechnung für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Oktober 2017 sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. 14

16 Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlägig damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011 vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. In Verbindung mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Rechenschaftsbericht oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten. Wien, am 15. Dezember 2017 Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Eginhard KARL eh Wirtschaftsprüfer iv Mag. Gerald VARGA eh Wirtschaftsprüfer 15

17 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Meinl ALLINVEST Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Ausschüttung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT0000A04BS7 Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Fondsergebnis der Meldeperiode 1,8052 1,8052 1,8052 1,8052 1,8052 1, Zuzüglich 2.1 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte 0,4067 0,4067 0,4067 0,4067 0,4067 0, Steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag 2.6 Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren 0,0009 0,0009 0,0009 0,0009 0,0009 0, Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zb Wohnbauanleihen 0,0000 0,0000 0, Steuerfreie Dividendenerträge Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0, Inlandsdividenden steuerfrei gem. 10 KStG 0,0824 0, Auslandsdividenden steuerfrei gem. 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG 2) 0,0000 0, Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds 3.5 Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge 3.6 Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile 0,0000 0,0000 0,0000 steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) 3.7 Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 2,1286 2,1286 2,1286 2,1286 2,1286 2, Steuerpflichtige Einkünfte 11) 0,0824 0,0824 0,0824 0,0824 0,0000 0, Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 0,0824 0,0824 0,0824 0, Nicht endbesteuerte Einkünfte Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung 0,0000 von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' ( 22 Abs.2 KStG) 4.3 In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres 5. Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen 5.1 In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge 5.2 In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) 5.4 In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis -0,3234-0,3234-0,3234-0,3234-0,3234-0, Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt 6. Korrekturbeträge 14) 6.1 Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen 6.2 Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF -0,3234-0,3234-0,3234-0,3234-0,3234-0,

18 7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung 7.1 Dividenden 7.2 Zinsen 7.3 Ausschüttungen von Subfonds 7.4 Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen 8. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind 8.1 Auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5) 6) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4. EStG Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) 0,0243 0,0243 0,0243 0,0243 0,0243 0, Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0979 0,0979 0,0979 0,0979 0,2589 0, Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 0,0280 0,0280 0,0280 0,0280 0,0280 0, Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe 0,0225 0, Begünstigte Beteiligungserträge 9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 KStG) 8) 0,0824 0,0824 0,0824 0,0824 0,0824 0, Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG, 8) 0,0000 0,0000 ohne Schachteldividenden) 9.4 Steuerfrei gemäß DBA 0,0000 0, Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) 10.1 Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 10.2 Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 10.3 Ausländische Dividenden 10.4 Ausschüttungen ausländischer Subfonds 10.6 Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) 10.9 Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (100%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 10) 11) EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 11. Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 0,0794 0,0794 0,0794 0,0794 0,0794 0, Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 12.1 KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 12.2 KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 9) 10) 12) Auf bereits ausgezahlte Ausschüttungen abgezogene KESt 15. Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber 15.1 KESt auf Zinsen gemäß 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger) 0, Außerhalb der Fonds-Melde-VO optional für AT-Fonds im Jahr EU-QuSt 0, Aufschlüsselung der Position 8.1., 8.2., 8.3. je Land 17.1 Zu Punkt anrechenbare ausländische Steuern aus Aktien 17.2 Zu Punkt anrechenbare ausländische Steuern aus Anleihen 17.3 Zu Punkt anrechenbare ausländische Steuern aus ausländischer Subfonds 17

19 17.4 Zu Punkt rückerstattbare ausländische Steuern aus Aktien Belgien 0,0005 0,0005 0,0005 0,0005 0,0012 0,0012 Schweiz 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 China exkl. CNTS 0,0015 0,0015 0,0015 0,0015 0,0015 0,0015 China Matching Credit 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 Deutschland 0,0446 0,0446 0,0446 0,0446 0,1100 0,1100 Spanien 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0006 0,0006 Frankreich 0,0330 0,0330 0,0330 0,0330 0,0771 0,0771 Grossbritannien 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0067 0,0067 Irland 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0002 0,0002 Italien 0,0104 0,0104 0,0104 0,0104 0,0245 0,0245 Korea Matching Credit 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 Luxemburg Niederlande 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0292 0,0292 USA exkl. US1 0,0049 0,0049 0,0049 0,0049 0,0049 0, Zu Punkt rückerstattbare ausländische Steuern aus Anleihen 17.6 Zu Punkt rückerstattbare ausländische Steuern aus ausländischer Subfonds 17.7 Zu Punkt 8.3 weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern ohne DBA - alle hier nicht gen. Länder 0,0140 0,0140 0,0140 0,0140 0,0140 0,0140 Taiwan 0,0141 0,0141 0,0141 0,0141 0,0141 0,0141 1) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß 27 Abs 3 und 4 EStG>). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. Laufende Kosten: 2,36 per 31. Oktober 2017 PTR (Portfolio Turnover Ratio): 5,42 per 31. Oktober

20 Fondsbestimmungen gemäß InvFG 2011 Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Meinl ALLINVEST, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Julius Meinl Investment GmbH (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Meinl Bank AG, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Der Fonds investiert überwiegend (über 50 vh des Fondsvermögens) in vier Assetklassen, nämlich Anleihen, Aktien, Immobilien und marktneutrale Assets. Die Veranlagung in Immobilien erfolgt dabei über Immobilienaktien und Immobilienaktienfonds. Für den Fonds können bis zu 100 vh des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds erworben werden. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben. Wertpapiere Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) dürfen erworben werden. 19

21 Geldmarktinstrumente Geldmarktinstrumente dürfen bis zu 49 vh des Fondsvermögens erworben werden. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Der Erwerb nicht voll eingezahlter Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist zulässig. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie den Kriterien betreffend die Notiz oder den Handel an einem geregelten Markt oder einer Wertpapierbörse gemäß InvFG entsprechen. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die die im vorstehenden Absatz genannten Kriterien nicht erfüllen, dürfen insgesamt bis zu 10 vh des Fondsvermögens erworben werden. Anteile an Investmentfonds Anteile an Investmentfonds (OGAW, OGA) dürfen jeweils bis zu 20 vh des Fondsvermögens und insgesamt bis zu 100 vh des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese (OGAW bzw. OGA) ihrerseits jeweils zu nicht mehr als 10 vh des Fondsvermögens in Anteile anderer Investmentfonds investieren. Anteile an OGA dürfen insgesamt bis zu 30 vh des Fondsvermögens erworben werden. Derivative Instrumente Derivative Instrumente dürfen als Teil der Anlagestrategie bis zu 100 vh des Fondsvermögens und zur Absicherung eingesetzt werden. Risiko-Messmethode(n) des Investmentfonds: Der Investmentfonds wendet folgende Risikomessmethode an: 1. Commitment Ansatz Der Commitment Wert wird gemäß dem 3. Hauptstück der 4. Derivate-Risikoberechnungs- und MeldeV idgf ermittelt. Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten dürfen bis zu 49 vh des Fondsvermögens gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportfolios und/oder der begründeten Annahme drohender Verluste kann der Investmentfonds einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. 20

22 Vorübergehend aufgenommene Kredite Die Verwaltungsgesellschaft darf für Rechnung des Investmentfonds vorübergehend Kredite bis zur Höhe von 10 vh des Fondsvermögens aufnehmen. Pensionsgeschäfte Pensionsgeschäfte dürfen im gesetzlich zulässigen Umfang eingesetzt werden. Wertpapierleihe Wertpapierleihegeschäfte dürfen bis zu 30 vh des Fondsvermögens eingesetzt werden. Artikel 4 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilswertes erfolgt in EUR. Der Wert der Anteile wird an jedem Bankarbeitstag um 14 Uhr ermittelt. Ausgabe und Ausgabeaufschlag Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil in Höhe von bis zu 5,00 vh zur Deckung der Ausgabekosten der Verwaltungsgesellschaft aufgerundet auf die nächsten 10 Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Verwaltungsgesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Rücknahme und Rücknahmeabschlag Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilswert abgerundet auf die nächsten 10 Cent. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Investmentfonds zum jeweiligen Rücknahmepreis gegen Rückgabe des Anteilscheines auszuzahlen. Artikel 5 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Investmentfonds ist die Zeit vom bis zum Artikel 6 Anteilsgattungen und Erträgnisverwendung 21

23 Für den Investmentfonds können Ausschüttungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben werden. Erträgnisverwendung bei Ausschüttungsanteilscheinen (Ausschütter) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ausgeschüttet werden. Eine Ausschüttung kann unter Berücksichtigung der Interessen der Anteilinhaber unterbleiben. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Investmentfonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Verwaltungsgesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz sowie Zwischenausschüttungen sind zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall das im Gesetz vorgesehene Mindestvolumen für eine Kündigung unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab dem vierten Bankarbeitstag im Jänner des folgenden Rechnungsjahres auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem vierten Bankarbeitstag im Jänner des folgenden Rechnungsjahres der gemäß InvFG ermittelte Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Artikel 7 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen, Abwicklungsgebühr Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 1,5 vh des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Darüber hinaus wird eine erfolgsbezogene Vergütung (Performance Fee) in der Höhe von 15% des Wertzuwachses über 6% per annum verrechnet. Die Performance Fee wird durch den Vergleich der Rechenwerte zum Monatsultimo ermittelt und wird monatlich vergütet. Für die Berechnung wird zusätzlich die High Watermark Methode angewendet, d.h. Performance Fee fällt nur bei einem neuen Höchststand des Rechenwertes zum Monatsultimo während des Geschäftsjahres an. Die Verwaltungsgesellschaft hat Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen. Bei Abwicklung des Investmentfonds erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vh des Fondsvermögens. Nähere Angaben und Erläuterungen zu diesem Investmentfonds finden sich im Prospekt. 22

24 Anhang Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Jeder Mitgliedstaat hat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte zu führen. Dieses Ver-zeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteil-ten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der geregelten Märkte größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter ULATED_MARKETS_Display&subsection_id= Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß 67 Abs. 2 Z 2 InvFG anerkannte Märkte im EWR: Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft wer-den. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1. Bosnien Herzegowina: Sarajevo, Banja Luka 2.2. Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3. Montenegro: Podgorica 2.4. Russland: Moskau (RTS Stock Exchange); Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX) 2.5. Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.6. Serbien: Belgrad 2.7. Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1. Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2. Argentinien: Buenos Aires 3.3. Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4. Chile: Santiago 3.5. China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien: Mumbay 3.8. Indonesien: Jakarta 23

25 3.9. Israel: Tel Aviv Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12 Kolumbien: Bolsa de Valores de Colombia Korea: Korea Exchange (Seoul, Busan) Malaysia: Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Berhad Mexiko: Mexiko City Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.17 Peru Bolsa de Valores de Lima Philippinen: Manila Singapur: Singapur Stock Exchange Südafrika: Johannesburg Taiwan: Taipei Thailand: Bangkok USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Venezuela: Caracas Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1. Japan: Over the Counter Market 4.2. Kanada: Over the Counter Market 4.3. Korea: Over the Counter Market 4.4. Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne exchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Capital Market Association (ICMA), Zürich 4.5. USA Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Mu-nicipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter- Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1. Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2. Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3. Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4. Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6. Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 24

26 5.7. Korea: Korea Exchange (KRX) 5.8. Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9. Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange Philippinen: Manila International Futures Exchange Singapur: The Singapore Exchange Limited (SGX) Slowakei: RM-System Slovakia Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) Schweiz: EUREX Türkei: TurkDEX USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Ex-change, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) 25

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