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1 Der HPR unterstützt die gemeinsame Erklärung der Beschäftigtenvertretungen der öffentlichen und freien Träger von Kindertagesstätten in Berlin Worum geht es? Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat am 12. April 2013 Neue Regelungen für den Einsatz von Fachkräften und Nichtfachkräften in Tageseinrichtungen für Kinder herausgegeben. Die Berechnung der Quote der in einer Einrichtung zugelassenen Quereinsteiger/ -innen wurde neu geregelt. Die Regelung ermöglicht den Einsatz von bis zu einem Viertel Quereinsteiger/-innen in den Einrichtungen. Die Beschäftigtenvertretungen der öffentlichen und freien Träger von Kindertagesstätten im Land Berlin und der HPR kritisieren in einer gemeinsamen Erklärung diese neuen Regelungen, da damit eine weitere Aufweichung des Fachkräftegebotes für die Berliner Kindertagesstätten erfolgt. Die Beschäftigung und Anrechnung von Nichtfachkräften auf den Personalschlüssel bedeutet eine deutliche Mehrbelastung für die Fachkräfte, da sie zum Teil Aufgaben von Quereinsteiger/-innen, die (noch) nicht die erforderlichen Kompetenzen haben, erledigen. Seite 1 Zusätzlich müssen sie die Anleitung dieser Kräfte übernehmen, für die es keine personelle Entlastung gibt. Die Beschäftigtenvertretungen können nicht akzeptieren, dass das Land Berlin die Folgen des Fachkräftemangels auf die Erzieher/-innen in den Kindertagesstätten abwälzt, ohne Ressourcen für deren Entlastung zur Verfügung zu stellen. Sie fordern die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft auf, das gesetzlich festgelegte Fachkräftegebot ernst zu nehmen. Unsere Themen HPR unterstützt gemeinsame Erklärung Kita Eingruppierung der Außendienstmitarbeiter/-innen in den Ordnungsämtern Presseerklärung Kostendämpfungspauschale und Zitrone Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zum Bürgerschaftlichen Engagement zwischen HPR und Land Berlin

2 Dazu gehört, dass Studierende in Teilzeitausbildung nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Außerdem fordern sie, dass die Praxisstellen Ressourcen im Umfang von mindestens vier Stunden wöchentlich (2 Stunden für den/die Mentor/-in und 2 Stunden für den/die Quereinsteiger/-in) erhalten, um die qualifizierte Anleitung und Begleitung der Quereinsteiger/-innen während der Ausbildung zu gewährleisten. Dafür muss das Land Berlin ein entsprechendes Landesprogramm einrichten. Der Hauptpersonalrat unterstützt ausdrücklich die Beschäftigtenvertretungen der Kindertagesstätten bei der Forderung, das Fachkräftegebot gemäß Kita- Förderungsgesetz zu realisieren. Deshalb hat der Hauptpersonalrat in seiner Sitzung am beschlossen, die gemeinsame Erklärung der Beschäftigtenvertretungen der öffentlichen und freien Träger von Kindertagesstätten in Berlin zu unterzeichnen. Wir wollen gute Bildung für alle! Frühkindliche Bildung und Erziehung verbessert die Chancen von Kindern und legt die Grundlagen für ihre weitere Entwicklung. Und dafür werden Erzieherinnen und Erzieher dringend gebraucht! Aber um eine erfolgreiche Werbung für diesen Beruf zu machen, müssen sowohl die Bezahlung als auch die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Sonst ist zu befürchten, dass der Druck auf das Personal und damit auf die Kita-Qualität noch anwachsen wird. Wir werden nicht aufhören in unseren Gesprächen mit Politikern eine ausreichende Personalausstattung in den Kindertagesstätten einzufordern. Eingruppierung der Außendienstmitarbeiter/-innen in den Ordnungsämtern Das Arbeitsgericht Berlin hat hinsichtlich der Eingruppierung der Außendienstmitarbeiter/-innen in den Ordnungsämtern am die erste Entscheidung zu Gunsten der Beschäftigten getroffen, d.h. es wurde eine Eingruppierung in die EG 9 festgestellt. Die Senatsverwaltung für Finanzen hat daraufhin das Prozessreferat der Senatsverwaltung für Inneres und Sport gebeten, für das Land Berlin Berufung beim Landesarbeitsgericht einzulegen. Die Außendienstmitarbeiter/-innen sollen auf jeden Fall ihre Ansprüche nach EG 9 geltend machen, falls dies noch nicht geschehen ist. Der Hauptpersonalrat fordert die sofortige gerechte Bezahlung für die Kolleginnen und Kollegen in den Ordnungsämtern. Presseerklärung Lehrer/innen, Erzieher/innen,Sekretär/innen und Hausmeister/innen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, warten weiterhin mehrere Monate auf die Feststellung der richtigen Gehaltshöhe. Während es zum Regelzustand geworden ist, dass die richtige Eingruppierung erst nach Monaten feststeht, wartet ein großer Teil der Beschäftigten sogar über ein Jahr auf die Eingruppierungsfeststellung. Schuld daran ist in erster Linie die notorische Unterbesetzung der Personalstelle in der Flottenstraße. Seite 2

3 Dem erheblichen Mehraufwand bei der Feststellung der Eingruppierung nach dem Inkrafttreten des Tarifvertrages der Länder wurde nicht im erforderlichen Umfang Rechnung getragen. Für die exzessive Nutzung der Einstellung von Vertretungslehrern (PKB) wurde zudem das nötige zusätzliche Personal zur Bearbeitung der über 3000 Verträge pro Jahr nicht eingestellt. Mit internen Umstrukturierungen wurden die Probleme lediglich verlagert. Darüber hinaus macht die Senatsververwaltung sich das Leben selber schwer, indem sie die Rechtsprechung u. a. der höchsten deutschen Gerichte missachtet und kleinlichst einen Rechtsstreit nach dem anderen führt und verliert, ohne daraus Konsequenzen zu ziehen. Klaus Schroeder, Vorsitzender des Hauptpersonalrats: Die in mehreren Gesprächen des Hauptpersonalrats vorgetragene Forderung nach einer besseren Ausstattung der Personalstelle blieben folgenlos. Es ist nicht zu akzeptieren, dass Beschäftigten fünfstellige Beträge vorenthalten werden, weil die Personalstelle nach einem Jahr immer noch keine Eingruppierung festgestellt hat. Mehrere Beschäftigte verlassen das Land wieder, bevor sie Klarheit über die Höhe ihres Gehaltes haben. Wer so mit seinem Personal umgeht, zeigt, was er wirklich unter dem viel beschworenen Schulfrieden versteht. Kostendämpfungspauschale und Zitrone Was hat die Kostendämpfungspauschale die regelmäßige Zwangsabgabe der Berliner Beamtinnen und Beamten bei beantragten Beihilfen mit einer Zitrone gemein? Beide sind eine runde Sache : Die Dienstherrn des Bundes und der Länder können die Kostendämpfungspauschale mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichtes ihren Beamtinnen und Beamten aufbürden und damit gleich einer Zitrone so lange auspressen, bis nur noch die gelbe Schale übrig bleibt, die der Entsorgung harrt. Allerdings sind selbst einer ausgepressten Zitronenschale noch Verwendungsmöglichkeiten zu entlocken, z.b. sie von außen abreiben und einem Kuchenteig zufügen. Ähnlich verhält es sich mit der künftigen Aufstockung der Kostendämpfungspauschale um einheitlich 10 EUR im Jahr: Neben den mit Abstand dürftigsten Gehältern im ganzen Land erlegt der fürsorgliche Berliner Dienstherr seinen Beamtinnen und Beamten seit vielen Jahren eine der üppigsten Kostendämpfungspauschalen Deutschlands auf. Wer s nachlesen will: 76 Abs.5 ff Landesbeamtengesetz Berlin. Einige Bundesländer verzichten gänzlich auf diese Abgabe, andere greifen ihren Beschäftigten nicht allzu tief in die Tasche. Aber Berlin will den Saft der ganzen Zitrone und darüber hinaus auch auf den Wert der Schale nicht verzichten: Seit Jahresbeginn 2013 ist die Praxisgebühr für gesetzlich Krankenversicherte entfallen. Wir erinnern uns: Das waren 10 EUR im Quartal, für die Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin 12 EUR. Seite 3

4 Hintergrund dieser Abweichung von der Norm: Die 2 EUR zusätzlich waren eine pauschale Abgabe für Eigenbehalte, die im Normalfall für Arzneimittel erhoben werden. Grund für diese Regelung war die Möglichkeit, der Beihilfestelle im Landesverwaltungsamt die Bearbeitung zu erleichtern, damit der dortige Personalbestand nicht erhöht werden musste. Für den Finanzsenator auf jeden Fall ein doppeltes Gewinnspiel, für die Beihilfeberechtigten nur für den Fall regelmäßigen Bezuges beihilfefähiger Aufwendungen im Medikamentenbereich eine positive Regelung. Quasi über Nacht wurde dieser Regelung nun der Boden unter den Füßen entzogen: Für ein gutes halbes Jahr war der Dienstherr ratlos: Die regelmäßige Pflichtabgabe, die den Ansprüchen an die Praxisgebühr niemals entsprach, weil sie nicht für Gesundheitsmaßnahmen verwendet wurde, sondern lediglich der Haushaltskasse zufloss, durfte nicht so einfach entschwinden, sondern musste in ein neues Kleid verpackt werden. Wenigstens die abgeriebene Schale der Zitrone musste gerettet werden, um dem Kuchen das Aroma zu erhalten. Aus diesem Grunde ersann die Senatsverwaltung für Inneres und Sport das S a h n e h ä u b c h e n auf die Kostendämpfungspauschale! Wahrhaft ein Sahnehäubchen mit Zitronenaroma!. Werden mit der Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften demnächst im Abgeordnetenhaus unsere gewählten Vertreter ein weiteres Mal per Beschluss deklarieren, dass die Beamtinnen und Beamten für sie nichts weiteres sind, als ein Stück Obst, dass man so lange auspressen kann, bis es nutzlos in der Tonne landet? Unterzeichnung der Gemeinsamen Erklärung zwischen HPR und Land Berlin Foto: Platow /Landesarchiv Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements bei den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes im Land Berlin Am wurde die genannte Erklärung unterzeichnet, die in einem längeren Zeitraum gemeinsam erarbeitet wurde. Diese Erklärung geht davon aus, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes schon jetzt sehr viel leisten. Die Personalvertretungen sind der Meinung, dass es wegen der großen Zahl des in den letzten Jahren eingesparten Personals oft zuviel ist und manchmal die Belastungsgrenze erreicht wird. Dennoch: Es gibt schon immer eine Vielzahl von KollegInnen, die in ihrer Freizeit ein Ehrenamt ausüben. Allen ist bekannt, dass die Arbeit z.b. der freiwilligen Feuerwehr, des DRK, der AWO oder vieler sozialpädagogischer Projekte nicht stattfinden Seite 4

5 könnte, wenn sie nicht auch durch Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes getragen würde. Hier ist der gesellschaftliche Nutzen der ehrenamtlichen Tätigkeit zu unterstreichen und anzuerkennen. Der Hauptpersonalrat begrüßt die entstandene Erklärung. Wir erwarten ein stärkeres Entgegenkommen von Dienstvorgesetzten und politisch Verantwortlichen in der Anerkennung der ehrenamtlichen aber auch der hauptamtlichen Arbeit. Wir erwarten ebenso eine stärkere Akzeptanz der Arbeit der Beschäftigtenvertretungen als Ausdruck des wertschätzenden Umgangs mit den Beschäftigten. Link zum Text der Erklärung: Impressum: Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Klaus Schroeder, Vorsitzender des Hauptpersonalrats, Klosterstr. 47, Berlin, Seite 5

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