REGIERUNG VON UNTERFRANKEN

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1 REGIERUNG VON UNTERFRANKEN Unterlagen zum Einstellungsverfahren (Erstmalige Beschäftigung) Folgende Unterlagen bitte an die Regierung von Unterfranken, ArbB 43.2 übersenden: (beigefügte Unterlagen bitte abhaken ) (1) Antrag auf Einstellung (2) Befristungsvereinbarung (Unterschrift zwingend vor Dienstantritt bei befristetem Arbeitsvertrag) (3) Personalbogen (4) Dienstantrittsmeldung (5) Erweitertes amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde Belegart OE (6) Persönliche Unterlagen (Zeugnisse, Ausbildungsnachweise) (7) Zusammengefasstes Formblatt über Belehrungen und Erklärungen (a) Fragebogen zur Prüfung & Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue (b) Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation (c) Niederschrift über die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz und die Vereidigung auf Grund Art. 187 Bayerische Verfassung (d) Protokoll über die Belehrung gem. 35, 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Folgende Unterlagen bitte an das Landesamt für Finanzen übersenden: (1) Einstellungsbogen des Landesamtes für Finanzen (2) Erklärung zum Zahlungsverfahren (3) Antrag auf Steuerbefreiung von Einnahmen nach 3 Nr. 26 EStG (4) Vordruck zur Feststellung der Versicherungspflicht bzw. -freiheit (5) Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nach 6 Abs. 1b SGB VI (6) Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse (7) sonstige Unterlagen der / des Beschäftigten Folgende Unterlagen bitte an den Beschäftigten bzw. die Beschäftigte übergeben: (1) Merkblatt zur Verfassungstreue (2) Hinweise zu Beziehungen zur Scientology-Organisation (3) Merkblatt zum Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken (4) Hinweis auf die tarifliche Ausschlussfrist (5) Auszüge aus dem TV-L und dem EntgFG (6) Merkblatt für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte (7) Hinweise zur Steuerbefreiung von Einnahmen nach 3 Nr. 26 EStG (8) Merkblatt über die möglichen Folgen einer Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

2 1. Absender (Schule) Antrag auf Einstellung/Weiterbeschäftigung für Lehrkräfte (bitte 2-fach einreichen) Es ist beabsichtigt, folgende Lehrkraft wie nachstehend näher bezeichnet, einzusetzen: Name, Vorname Geburtsdatum Anschrift der Lehrkraft Vorgesehener Einsatz der Lehrkraft Unterrichtsfach bzw. -fächer Zahl der vorgesehenen Wochenstunden Bei Religionsunterricht: Die Zustimmung der Kirchenbehörde liegt vor. Weitere Beschäftigungsverhältnisse der Lehrkraft bestehen zu folgenden Arbeitgebern: Arbeitgeber Tätigkeit als Umfang der Tätigkeit Die Lehrkraft ist selbständig tätig als Bestandene fachliche bzw. wissenschaftliche sowie pädagogische und unterrichtspraktische Prüfungen: Beschäftigungsdauer von bis Befristungsgrund: unbefristet (Beschäftigung ist für die Zukunft sichergestellt) Es handelt sich um die Weiterbeschäftigung der Lehrkraft, die bereits beschäftigt war bis Es handelt sich um eine Neueinstellung bzw. Wiedereinstellung der Lehrkraft nach einem längeren Zeitraum als lediglich der Schulferien Die Schwerbehindertenvermittlung der Agentur für Arbeit war beteiligt. Es haben sich keine Schwerbehinderten um die Es haben sich Schwerbehinderte beworben. Einstellung beworben. Bei Einstellung einer schwerbehinderten Lehrkraft: Zustimmung des Bezirksvertrauensmannes der Schwerbehinderten: Ort, Datum Unterschrift Zustimmung des örtlichen Personalrates Ort, Datum Unterschrift

3 - 2 - Urschriftlich an die Anlagen: Regierung von Unterfranken ArbB 43.2 Peterplatz Würzburg mit der Bitte um Genehmigung. Die Vorvereinbarung über die Befristung der Beschäftigung wurde/wird vor Dienstantritt abgeschlossen. Ort, Datum Unterschrift Schulleitung 2. Regierung von Unterfranken ArbB 43.2 Auf Grund der obigen Angaben ist vorgesehen, die Lehrkraft in die EntgGr. TV-L einzugruppieren. Die Eingruppierung erfolgt vorbehaltlich der Überprüfung der Lehrbefähigung durch das Kultusministerium. Würzburg, Datum Unterschrift 3. Bezirkspersonalrat Der Bezirkspersonalrat stimmt der Weiterbeschäftigung/Einstellung gem. Art. 70 BayPVG i.v.m. Art. 75 Abs. 1 Nr. 1 BayPVG zu Würzburg, Datum Unterschrift 4. Zurück an: Regierung von Unterfranken ArbB. 43.2

4 Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch Vereinbarung (Amtsbezeichnung, Name Schulleiter/-in bzw. Schulrat/-rätin) und Frau / Herrn (Vorname, Name) geb. am wird Folgendes vereinbart: Frau / Herr vom soll im Schuljahr 20 / bis am / an der (Bezeichnung der Schule) als Lehrkraft auf Arbeitsvertrag mit weniger als der Hälfte der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit ( Stunden). mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Unterrichtspflichtzeit ( Stunden). beschäftigt werden. Der befristete Einsatz erfolgt wegen (Befristungsgrund) ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes gem. 14 Abs. 2 TzBfG 1 14 Abs. 3 TzBfG 2 Das Nähere regelt der Vertrag, der noch durch die örtlich zuständige Regierung abgeschlossen wird. Für den Freistaat Bayern: Frau / Herr: (Ort, Datum) (Unterschrift der Schulleitung / der Fachlichen Leitung des Staatl. Schulamtes) (Vorname, Name) 1 2 Befristung der erstmaligen Beschäftigung beim Freistaat Bayern Befristung wenn der neu einzustellende Arbeitnehmer sein 52. Lebensjahr bereits vollendet hat und unmittelbar vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate in keinem Beschäftigungsverhältnis stand ( 113 Abs. 1 Nr. 1 SGB III), Transfer-/Kurzarbeitergeld bezogen oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme teilgenommen hat.

5 Personalbogen 1 Familienname Akad. Grad Regierung von Unterfranken Arbeitsbereich Vorname/n Geburtsname 3 Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Geburtsort Lichtbild 4 Straße Hausnummer PLZ Ort Telefonnummer (freiwillig) 5 Schwerbehinderung nein ja GdB Gleichstellung nein ja Bescheid Versorgungsamt/Zentrum Familie und Soziales vom Jahr der Aufnahme des Lichtbildes ggf. Beginn/Ende der Schwerbehinderung Bei Gleichstellung Bescheid der Agentur für Arbeit vom 6 Staatsangehörigkeit 7 Familienstand: nicht verheiratet verheiratet seit: in eingetragener Lebenspartnerschaft seit: Ehegatte/Lebenspartner: Familienname Geburtsname Vorname geschieden seit: 8 Kinder Familienname, Vorname/n Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Familienname, Vorname/n Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) Schulbildung, Studium Schulart, Studienrichtung, Ausbildungsstätte von (MM.JJJJ) Zeitraum bis (MM.JJJJ) Art Abschlussprüfung (auch Promotion usw.) Datum (TT.MM.JJJJ) Ergebnis (sofern vorhanden: Platzziffer/Teilnehmerzahl)

6 Berufsausbildung, kirchliche Lehrbefähigung, Lehrgänge Zeitraum Abschlussprüfung Besuchte Ausbildungsstätte von (MM.JJJJ) bis (MM.JJJJ) Art Datum (TT.MM.JJJJ) Ergebnis (sofern vorhanden: Platzziffer/Teilnehmerzahl) 11 Besondere Kenntnisse und Fähigkeiten (z. B. Sprachkenntnisse, EDV-Kenntnisse) 12 Berufliche Tätigkeit vor Eintritt in den Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus; lückenlose Darstellung in zeitlicher Reihenfolge außerhalb und innerhalb des öffentlichen Dienstes von (TT.MM.JJJJ) Zeitraum bis (TT.MM.JJJJ) Arbeitgeber/in Dienststelle - selbständige Tätigkeit Art/Umfang der Tätigkeit als Beamtin/Beamter (B) als Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer (A) als Selbständige/r (S) 13 Nur für Beamtinnen/Beamte: Tätigkeit innerhalb des Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Ernennung/Amtsübertragung zum (Art des Beamtenverhältnisses/Amtsbezeichnung) durch (Dienstherr) mit Wirkung vom (TT.MM.JJJJ)

7 Nur für Tarifbeschäftigte/Arbeitnehmer: Tätigkeit innerhalb des Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Eintritt am als bei Eingruppiert in Entgeltgruppe (Vergütungsgruppe) Änderung der Tätigkeitsmerkmale und der Entgeltgruppe (Vergütungsgruppe) mit Wirkung vom (TT.MM.JJJJ) als bei/in Eingruppierung mit Wirkung vom (TT.MM.JJJJ) Entgeltgruppe (Vergütungsgruppe) 15 Wehr-/Zivil-/Entwicklungshelferdienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst Art des geleisteten Dienstes von (MM.JJJJ) Zeitraum bis (MM.JJJJ) 16 Ich versichere, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen, Änderungen in den angegebenen Verhältnissen werde ich unverzüglich der Dienststelle melden. Ort, Datum Unterschrift Beendigung der beruflichen Tätigkeit innerhalb des Geschäftsbereichs des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Ruhestand/Rente ab (TT.MM.JJJJ) gemäß Art./ BayBG/TV-L ausgeschieden am (TT.MM.JJJJ) wegen gemäß Art./ BayBG/TV-L verstorben am Rechtsgrundlagen für die Personaldatenerhebung 50 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG), Art. 102, 111 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG)

8 EINSTELLUNGSBOGEN Landesamt für Finanzen Dienststelle Ansbach, Brauhausstraße 18, Ansbach Dienststelle Bayreuth, Tunnelstraße 2, Bayreuth Dienststelle Augsburg, Ludwigstraße 36, Augsburg Dienststelle Landshut, Podewilsstr.5, Landshut Bearbeitungsstelle Ingolstadt, Proviantstraße 5, Ingolstadt Hinweis: Die Aufnahme der Vergütungszahlungen kann nur erfolgen, wenn dieser Einstellungsbogen (von der/vom Beschäftigten) ausgefüllt und mit den u. a. Unterlagen dem Landesamt für Finanzen vorliegt. Dieser Einstellungsbogen findet keine Verwendung für Vertretungskräfte an allgemein bildenden Schulen. Dienststelle Regensburg, Bahnhofstraße 7, Regensburg Dienststelle Würzburg, Weißenburgstraße 8, Würzburg Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen. Einstellung Name Vorname Personalverwaltende Dienststelle Regierung von Oberbayern von Niederbayern der Oberpfalz von Oberfranken von Mittelfranken von Unterfranken von Schwaben Beschäftigungsdienststelle Beigefügte Anlagen: 1 Antrag auf Zahlung von Kindergeld, ggf. die Kindergeldnummer der Familienkasse der Agentur für Arbeit Geburtsurkunden der Kinder (soweit Antrag auf Kindergeld gestellt wird) Bescheinigung über Wehrdienst oder zivilen Ersatzdienst der Kinder Ausbildungsnachweise für Kinder über 18. Lebensjahr 1 Bescheinigung über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse 1 Erklärung betreffend Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag SGB V - mit den erforderlichen Nachweisen 1 Antrag auf vermögenswirksame Leistungen (mit Kopie des Anlagevertrages) Befreiungsbescheid von der Rentenversicherung ( 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI) Nachweis über die Mitgliedschaft bei einer berufsständischen Versorgungseinrichtung Nachweis(e) über frühere Tätigkeiten im öffentlichen Dienst 1 Vordruck "Hinweis auf die tarifliche Ausschlussfrist" Immatrikulationsbescheinigung (bei Studierenden)

9 1 Angaben zur Person Name Vorname ggf. Geburtsname Geburtsdatum Geburtsort Staatsangehörigkeit deutsch Anschrift PLZ Wohnort Straße/Platz Haus.-Nr. Familienstand ledig verheiratet verwitwet getrennt lebend geschieden wiederverheiratet eingetragene Lebenspartnerschaft seit: 2 Kinder Name Vorname Geburtsdatum ehelich nichtehelich Pflegekind zum Haushalt gehörendes Kind der Ehefrau/des Ehemannes Wer bezieht für die aufgeführten Kinder Kindergeld? Durch welche Stelle? KiG-Nr. Ehefrau/Ehemann/eingetragener Lebenspartner beschäftigt bei als Hinweis: Diese Angaben stellen noch keinen Kindergeldantrag dar! Kindergeld muss mit gesondertem Formblatt "Antrag auf Zahlung von Kindergeld" mit Geburtsurkunde sowie Nachweis der Schul- oder Berufsbildung bei Kindern über 18 Jahren beantragt werden. 3 Versicherungspflicht (z. B. auch für Beamte im Sonderurlaub) Versicherungsnummer lt. Sozialversicherungsausweis 3.1 Pflicht- bzw. freiwilliges Mitglied (gewählte Krankenkasse unbedingt angeben; ansonsten muss eine Zwangsanmeldung [z. B. bei AOK] erfolgen!) bei AOK Geschäftsstelle der AOK Ersatzkasse Name der Ersatzkasse Anschrift der Ersatzkasse (Straße, Hausnummer., PLZ, Ort)

10 - 3 - Eine Bescheinigung über die Pflichtmitgliedschaft bei der gewählten Krankenkasse ( 175 Abs. 2 SGB V) liegt bei. wird unverzüglich nachgereicht. Zuletzt als Rentnerin/Rentner oder Rentenantragstellerin/Rentenantragsteller versichert: Nein Ja bei: Üben Sie eine weitere Beschäftigung aus (z. B. auch sog. Mini-Jobs)? Nein Ja (Evtl. Abrechnung beilegen.) Sonstige versicherungspflichtige oder versicherungsfreie Beschäftigungen Arbeitgeber Arbeitszeit Arbeitsentgelt Arbeitgeber Arbeitszeit Arbeitsentgelt 3.2 Wird eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt oder ist eine Rente beantragt? Nein Ja Art des Anspruches Rentenzeichen Rententräger 3.3 Wird eine Rente aus der Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder oder einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes gewährt oder ist eine Rente beantragt? Nein Ja Art des Anspruches Rentenzeichen Frühere Mitgliedschaften bei einer Zusatzversicherung Nein Ja von bis Bezeichnung der Zusatzversorgungskasse oder Anstalt Versicherungsnummer frühere Beschäftigungsdienststelle Wurde eine Erstattung dieser Beiträge beantragt? Nein Ja

11 Elterneigenschaft (Beitragszuschlag für Kinderlose gem. 55 Abs. 3 SGB XI) Nein Ja (Bitte Nachweise vorlegen) Als Nachweise kommen wahlweise in Betracht: bei leiblichen Eltern und Adoptiveltern Geburtsurkunde bzw. internationale Geburtsurkunde Abstammungsurkunde Auszug aus dem Geburtenbuch des Standesamtes Auszug aus dem Familienbuch/Familienstammbuch Steuerliche Lebensbescheinigung des Einwohnermeldeamtes Vaterschaftsanerkennungs- und Vaterschaftsfeststellungsurkunde Adoptionsurkunde Kindergeldbescheid Kontoauszug, aus dem sich die Auszahlung des Kindergeldes ergibt Erziehungsgeldbescheid Bescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld Nachweis der Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages) Sterbeurkunde des Kindes Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers, in dem Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ausgewiesen sind bei Stiefeltern Heiratsurkunde bzw. Nachweis über die Eintragung einer Lebenspartnerschaft und eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder einer anderen für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde oder Dienststelle, dass das Kind als wohnhaft im Haushalt des Stiefvaters oder der Stiefmutter gemeldet ist oder war Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers, in dem Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ausgewiesen sind Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages) Lohnsteuerkarte (Eintrag eines Kinderfreibetrages) bei Pflegeeltern Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder einer anderen für Personenstandsangelegenheiten zuständigen Behörde oder Dienststelle und Nachweis des Jugendamtes über Vollzeitpflege nach 27 in Verbindung mit 33 SGB VIII Feststellungsbescheid des Rentenversicherungsträgers, in dem Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten ausgewiesen sind Einkommensteuerbescheid (Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages)

12 - 5-4 Meldeverfahren zur Sozialversicherung (Die Angaben sind für die Meldung zur Sozialversicherung erforderlich) Schlüsselzahl Ausgeübte Tätigkeit (genaue Angabe entspr. dem Verzeichnis der Bundesagentur für Arbeit) Schlüssel Höchster allgemein bildender Schulabschluss Ohne Schulabschluss 1 Haupt-/Volksschulabschluss 2 Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss 3 Abitur / Fachabitur 4 Abschluss unbekannt 9 Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 1 Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung 2 Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss 3 Bachelor 4 Diplom/Magister/Master/Staatsexamen 5 Promotion 6 Abschluss unbekannt 9 Vertragsform Vollzeit, unbefristet 1 Teilzeit, unbefristet 2 Vollzeit, befristet 3 Teilzeit, befristet 4 5 Bankverbindung Geldinstitut IBAN BIC 6 Lohnsteuerabzug (verpflichtende Angaben!) Mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) wurde ab die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Im Rahmen dieses elektronischen Verfahrens werden Ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch bei der Finanzverwaltung abgerufen. Bitte teilen Sie hierzu folgendes mit: Meine Steueridentifikationsnummer lautet: _

13 - 6 - Bei meiner Beschäftigung handelt es sich um ein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklassen I bis V) Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse VI) Bei der Steuerberechnung für das Nebenarbeitsverhältnis soll ein Freibetrag nach 39a Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 EStG in Höhe von Euro berücksichtigt werden. 3 ) 7 Erklärung zum Zahlungsverfahren Mir ist bekannt, dass das Landesamt für Finanzen zu Unrecht überwiesene Bezüge bis zum letzten Bankgeschäftstag vor dem Fälligkeitstag ganz oder teilweise zurückrufen kann, auch wenn sie meinem Konto bereits gutgeschrieben sind; ich über meine Bezüge erst am Fälligkeitstag verfügen kann; ich stets zur Rückzahlung überzahlter Bezüge verpflichtet bin, wenn mir der Mangel des rechtlichen Grundes bekannt ist. Ich ermächtige die Bezügestelle in stets widerruflicher Weise, zu Unrecht überwiesene Bezüge oder Bezügebestandteile (z.b. nach Entlassung, Beurlaubung ohne Bezüge, nach Ablauf der Bezugsfrist für Krankenbezüge) von meinem Konto einzuziehen, falls ein Rückruf nicht möglich ist. Kosten für von mir unberechtigt widerrufene Einzüge gehen zu meinen Lasten. Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Angaben. Ich verpflichte mich, jede Änderung der angegebenen Verhältnisse meiner Beschäftigungsstelle unverzüglich anzuzeigen und Vergütungen, die ich infolge unterlassener, verspäteter oder fehlerhafter Meldung zuviel erhalten habe, zurückzuzahlen und evtl. Beiträge zur Sozialversicherung nachzuentrichten. Ort, Datum Unterschrift Für Rückfragen bitte angeben: Telefonnummer Mobiltel. 3 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag (Auszug) (1) Auf Antrag des unbeschränkt einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmers ermittelt das Finanzamt die Höhe eines vom Arbeitslohn insgesamt abzuziehenden Freibetrags aus der Summe der folgenden Beträge: ( ) 7. ein Betrag für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis insgesamt bis zur Höhe des auf volle Euro abgerundeten zu versteuernden Jahresbetrags nach 39b Absatz 2 Satz 5, bis zu dem nach der Steuerklasse des Arbeitnehmers, die für den Lohnsteuerabzug vom Arbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis anzuwenden ist, Lohnsteuer nicht zu erheben ist. Voraussetzung ist, dass a) der Jahresarbeitslohn aus dem ersten Dienstverhältnis geringer ist als der nach Satz 1 maßgebende Einsatzbetrag und b) in Höhe des Betrags für ein zweites oder ein weiteres Dienstverhältnis zugleich für das erste Dienstverhältnis ein Betrag ermittelt wird, der dem Arbeitslohn hinzuzurechnen ist (Hinzurechnungsbetrag).

14 Regierung von Unterfranken Arbeitsbereich 43.2 Peterplatz Würzburg Dienstantrittsanzeige Frau/Herr geb. hat den Unterricht an der/am (Schule) am mit WoStd. angetreten. Weiterführende Schulen: Der Unterrichtseinsatz erfolgt mit WoStd. in wissenschaftlichen Fächern (einschl. Musik, Kunst oder Basis-Sport in der Oberstufe) WoStd. in nichtwissenschaftlichen Fächern Unterrichtstage: Mo Di Mi Do Fr Datum Unterschrift der Schulleitung

15 Regierung von Unterfranken Arbeitsbereich 43.2 Formblatt über Belehrungen und Erklärungen der Lehrkraft Name, Vorname Geburtsdatum Die Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue, das Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen, den Fragebogen zur Prüfung der Verfassungetreue und den Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation habe ich zur Kenntnis genommen und an den dafür vorgesehenen Stellen ausgefüllt. Ich gebe hiermit die darin enthaltenen Erklärungen ab. Ich wurde gemäß 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) auf die gewissenhafte Erfüllung meiner Obliegenheiten verpflichtet und auf die strafrechtlichen Folgen eines Verstoßes hingewiesen. Ich gebe hiermit die darin enthaltenen Erklärungen ab. Ich wurde über die Bedeutung des Eides aufgrund des Art. 187 der Bayerischen Verfassung belehrt und habe den dort enthaltenen Eid/das dort enthaltene Gelöbnis geleistet. Ich wurde über die gesundheitlichen Anforderungen an und von Personen, die an Schulen regelmäßig Tätigkeiten ausüben und Kontakt mit den Schülerinnen und Schülern haben, und meine Mitwirkungspflichten belehrt und habe eine Kopie des Protokolls über die Belehrung erhalten. Ich habe das Merkblatt über das Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken zur Kenntnis genommen und einen Abdruck des Merkblatts erhalten. Mir wurde der Vordruck mit Auszügen aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und dem Entgeltfortzahlungsgesetz ausgehändigt. Den Hinweis auf die tarifliche Ausschlussfrist gem. 37 TV-L habe ich zur Kenntnis genommen und eine Kopie des Hinweises erhalten. Ort, Datum Unterschrift der Lehrkraft Unterschrift Schulleitung/Schulstempel Hinweis für die Schulleitung: Das Original des ausgefüllten und unterzeichneten Formblatts ist der Regierung unverzüglich mit den übrigen Einstellungsunterlagen vorzulegen. Eine Kopie des Formblatts erhält die Lehrkraft, eine Kopie bleibt bei den Schulunterlagen.

16 Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue Name, Vorname Geburtsdatum Zutreffendes bitte links ankreuzen Hinweis: Von dem Verzeichnis der wichtigsten extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen und der wichtigsten Massenorganisationen/gesellschaftlichen Organisationen in der früheren DDR bis 1989/90 (siehe Rückseite) habe ich Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass ich bei den nachstehenden Fragen auch eine Mitgliedschaft oder Mitarbeit in anderen extremistischen oder extremistisch beeinflussten Organisationen und in extremistisch beeinflussten Ausländervereinen anzugeben habe. Die nachstehenden Fragen beantworte ich wie folgt (ggf. ein Ergänzungsblatt benutzen): 1. Sind Sie oder waren Sie Mitglied einer oder mehrerer extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen? Organisation nein ja Zeitraum Funktion 2. Unterstützen Sie eine oder mehrere extremistische oder extremistisch beeinflusste Organisation/en oder andere verfassungsfeindliche Bestrebungen oder haben Sie eine solche unterstützt? Organisation oder andere verfassungsfeindliche Bestrebungen nein ja Zeitraum Art der Unterstützung 3. Sind Sie für das frühere Ministerium für Staatssicherheit / für das Amt für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR oder für eine der Untergliederungen dieser Ämter oder ausländischer Nachrichtendienste oder vergleichbarer Institutionen tätig gewesen? Funktion bzw. Art und Weise der Unterstützung nein ja Zeitraum 4. Waren Sie sogenannter Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit/ Amtes für Nationale Sicherheit der ehemaligen DDR oder ausländischer Nachrichtendienste/Institutionen bzw. haben Sie Verpflichtungserklärungen zur Zusammenarbeit mit einer der genannten Stellen unterschrieben? falls ja, nähere Angaben nein ja 5. Haben Sie vor dem 8. November 1989 eine Funktion bei der SED, bei anderen mit ihr verbundenen Parteien, in Massenorganisationen / gesellschaftlichen Organisationen der früheren DDR (siehe Verzeichnis auf der Rückseite) oder eine sonstige herausgehobene Funktion im System der ehemaligen DDR ausgeübt? Organisation nein ja Zeitraum Funktion 6. Ist gegen Sie ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit eingeleitet worden? falls ja, kurze Erläuterung nein ja Nur für Bewerber aus dem Beitrittsgebiet (das sind Personen, die im Beitrittsgebiet vor dem ihren ständigen Aufenthalt hatten und noch haben, sowie Personen, die das Beitrittsgebiet nach dem erstmals verlassen haben) In der ehemaligen DDR verwendete Personenkennzahl: Erklärung: Ist in dem Verfahren nach Abschnitt II Nrn. 2 bis 5 der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Dezember 1991 in der derzeit gültigen Fassung (siehe Rückseite) eine Anfrage durchzuführen, so erkläre ich meine Zustimmung zur Einholung von erforderlichen Auskünften beim Landesamt für Verfassungsschutz, beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und bei der Zentralen Beweismittelund Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen.

17 Verfassungstreue im öffentlichen Dienst Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen 1. Linksextremismus Antifaschistisches Aktionsbündnis Antifaschistisches Komitee Stoppt die schwarzbraune Sammlungsbewegung (AKS) Antikapitalistische Linke (AKL) Arbeiterbund für den Wiederaufbau der KPD (AB) Arbeitsgemeinschaft Cuba Si (Cuba Si) Autonome Gruppen einschließlich örtlicher Gruppierungen Bamberger Linke (BaLi) Deutsche Friedens-Union (DFU) Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Die LINKE. Sozialistisch-demokratischer Studierendenverband (DIE LINKE.SDS) Frauenverband Courage Freie Deutsche Jugend (FDJ) GegenStandpunkt (GSP), früher: Marxistische Gruppe (MG) aufgelöst im Mai 1991 Geraer/Sozialistischer Dialog (GSoD) internationale sozialistische linke (isl) Jugend gegen Rassismus in Europa (JRE) Jugendverband REBELL Kommunistische Partei Deutschland ( Sektion Ost, Sitz Berlin) Kommunistische Plattform (KPF) Kommunistischer Hochschulbund (KHB) Linksjugend (`solid) Marx 21 Marxistisches Forum (MF) Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) Münchner Bündnis gegen Krieg und Rassismus, früher: Bündnis München gegen Krieg Münchner Kurdistan-Solidaritätskomitee Revolutionär Sozialistischer Bund (RSB) Rote Hilfe e. V. (RH) Solidarität International (SI) Sozialistische Alternative VORAN (SAV) Sozialistische Deutsche Arbeiterjugend (SDAJ) Sozialistische Linke (SL) Verein für Arbeiterbildung Nordbayern Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) Volksfront gegen Reaktion, Faschismus und Krieg (VOLKSFRONT) 2. Rechtsextremismus Aktivitas der Münchener Burschenschaft Danubia (ab Januar 2001) Augsburger Bündnis Nationale Opposition (AB-NO) Blood & Honour Division Deutschland mit White Youth verboten seit September 2000 Bürgerbewegung Pro München patriotisch und sozial e. V. Bürgerinitiative A (BIA) e. V., Sitz: Nürnberg Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) Augsburg Bürgerinitiative Ausländerstopp (BIA) München Bürgerinitiative Soziale Alternative Oberpfalz (BISAO) Bürgerinitiative Soziales Fürth (BiSF) Demokratie Direkt München e. V. (mit Freundeskreis Demokratie Direkt München) Der Dritte Weg (III. Weg) Deutsche Liga für Volk und Heimat (DLVH) Deutsche Partei Die Freiheitlichen (DP) bis 2008 Deutsche Volksunion (DVU) Deutsche Volksunion e. V. (DVU) einschließlich ihrer Aktionsgemeinschaften Deutschland-Bewegung/Friedenskomitee Die Deutsche Freiheitsbewegung e. V. (DDF) DIE RECHTE Die Republikaner (REP) bis 2008 Exilregierung des Deutschen Reiches Fränkische Aktionsfront (F.A.F.) verboten seit 2004

18 2 Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (FAP) verboten seit 1995 Freundeskreis Ulrich von Hutten e. V. Gesellschaft für freie Publizistik e. V. (GFP) Heimattreue deutsche Jugend (HDJ) verboten seit 2009 Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene und deren Angehörige e. V. (HNG) Identitäre Bewegung Deutschland Junge Nationaldemokraten (JN) Kampfbund Deutscher Sozialisten (KDS) 2008 aufgelöst Midgard e. V. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) Nügida Pegida Franken Pegida München e. V. Rechtsextremistische Kameradschaften und örtliche neonazistische Gruppierungen wie Kameradschaft Hof, Bund Frankenland e. V., Kameradschaft Unterfranken, Kameradschaft München Nord, Freie Nationalisten Bayerischer Wald usw. Rechtsextremistische Skinheads, Hammer-Skins (mit örtlichen Gruppierungen und Skinhead-Bands) Ring Nationaler Frauen (RNF) Schutzbund für das Deutsche Volk (SDV) Überregionale Kameradschaftsbündnisse wie Freies Netz Süd (FNS), Nationales Bündnis Niederbayern (NBN) oder Freier Widerstand Süddeutschland (FWS) 3. Islamistische/islamistisch-terroristische/ausländerextremistische Bestrebungen Abu Nidal Organisation (ANO) Abu Sayyaf Ahl us-sunnah wal Jama`a (Salafi) Ahrar al-sham (Hakarat Ahrar a-sham) Al Moqawama Al Islamiya (Islamischer Widerstand) Al-Aqsa Brigaden Al-Aqsa e. V. Al-Gamaa al-islamiya (Islamische Gemeinschaft Islamische Gruppen GI ) Al-Ittihad al-islami (Islamische Vereinigung), Somalia Al-Nahda, auch: En Nahda Al-Qaida (Die Basis), auch: Internationale Islamische Kampffront gegen Juden und Kreuzritter bzw. Internationale Islamische Front Al-Qaida auf der arabischen Halbinsel (Jemen, Saudi-Arabien) Al-Qaida im Islamischen Maghreb (AQM), früher: Salafiyya-Gruppe für die Mission und den Kampf (GSPC) Al-Qaida im Zweistromland, auch Basis des Jihad im Zweistromland, Al-Qaida im Irak, Al-Qaida für den Jihad im Zweistromland Al-Qassem Brigaden Al-Tauhid, auch: Al-Tahwid Ansaar International / Düsseldorf e. V. Ansar al-islam, bzw.: Jaish Ansar al-sunna, früher: Jund al-islam, Kurdische al-tauhid, 2. Soran-Einheit, Kurdische Hamas ansarul aseer Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland verboten seit 1993, weitere Bezeichnungen: Volkskongress Kurdistans (KONGRA GEL bzw. KHK), Freiheits- und Demokratiekongress Kurdistans (KADEK), Vereinigte Gemeinschaften Kurdistans (KCK), Gemeinschaft der Kommunen in Kurdistan (KKK) Asbat al-ansar (AaA) Baath-Partei, Irak Babbar Khalsa International (BK) Befreiungsarmee von Kosovo (UCK) Bewaffnete Einheiten der Armen und Unterdrückten (FESK) Bewaffnete Islamische Gruppe (GIA) Ciwanen Azad Dar al-shabab (Internationaler Jugendverein Dar al-shabab e. V.) in Deutschland verboten seit 2014 Dawa-Team Frankfurt am Main (DAWAFFM) in Deutschland verboten seit 2013 Demokratische Front für die Befreiung Palästinas (DFLP) Demokratische Jugend (DEM-GENC) Demokratisches Gesellschaftszentrum der Kurdinnen in Deutschland (NAV-DEM), früher: Föderation kurdischer Vereine in Deutschland e. V. (YEK-KOM) Devrimci Sol (Revolutionäre Linke) in Deutschland verboten seit 1983 Die Wahre Religion (DWR) Einladung zum Paradies (EZP) in Deutschland verboten seit 2011

19 3 Europäische Moscheebau- und Unterstützungsgemeinschaft e. V. (EMUG) Farben für Waisenkinder e. V. (FFW), früher: Waisenkinderprojekt Libanon e. V. (WKP) Fazilet Partisi FP (Tugendpartei) Federal Islamic Organisation Europe (FIOE) Föderation der Arbeiter aus der Türkei in Deutschland e. V. (ATIF) Föderation der Arbeiterimmigranten aus der Türkei in Deutschland e. V. (AGIF) Föderation der demokratischen Aleviten (FEDA bzw. DAF), früher: Föderation der Aleviten aus Kurdistan (FEK bzw. KAF), Union der Aleviten aus Kurdistan (KAB bzw. YEK) Föderation der patriotischen Arbeiter- und Kulturvereinigungen aus Kurdistan in der Bundesrepublik Deutschland e. V. (FEYKA-Kurdistan) in Deutschland verboten seit 1993 Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Europa e. V. (ADÜTDF) Freiheitsfalken Kurdistans (TAK) Harakat Al-Shabab (Somalia) Harakat Ul-Ansar, Kaschmir Harekat al-mujahidin (Bewegung der Mujahidin), Kaschmir/Pakistan Haus der Kurdischen Künstler e. V. (früher: HUNERKOM) Helfen in Not e. V. Help4Ummah e. V. Hezb-i Islami (HIA) Hilafet Devleti (Kalifatsstaat), früher: Verband der islamischen Vereine und Gemeinden e. V. (ICCB) in Deutschland verboten seit 2001 Hisbul-Islami (Somalia) Hizb Allah (Partei Gottes) Hizb ut-tahrir (Partei der islamischen Befreiung) International Sikh Youth Federation (ISYF) Islamic Movement of Kurdistan (IMK) Islamische Audios in Deutschland verboten seit 2013 Islamische Avantgarden Islamische Bewegung Usbekistans (IBU), auch: Islamic Movement of Uzbekistan (IMU), auch: Özbekistan Islomiy Harakati (ÖIH) Islamische Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD) und deren Islamische Zentren (IZ) Islamische Gemeinschaft Milli Görüs e. V. (IGMG) Islamische Gesellschaft Kurdistans (CIK), früher: Islamische Bewegung Kurdistans (KIH) bzw. Islamischer Bund Kurdistans (HIK) Nebenorganisation des KONGRA GEL Islamische Heilsfront (FIS) Islamische Jihad Union (IJU) Islamische Vereinigung in Bayern e. V. (IVB) Islamische Widerstandsbewegung (HAMAS) Islamischer Bund Palästina (IBP) Islamischer Humanitärer Entwicklungsdienst (IHED) Islamischer Staat (IS), auch: ISIS oder ISIG in Deutschland Betätigungsverbot seit 2014 Ismail Aga Cemaati (IAC) Jabhat al-nusra(h), (al-)nusra(h) Front Jaish Aden Abyan (Armee Aden Abyan), Jemen Jama`at Islamya Kurdistan (Islamische Gruppe Kurdistans, auch Komele Islami le Kurdistan, Komala Islami, Jama`at Islami, Group Islam Bapir, Ali Bapir Jam`at Islami Irak) Jama`at wa`l Dawa, früher: Laskhar-e Tayyba Jemaah Islamiya (Islamische Gemeinschaft), Indonesien Jihad Islami (JI) Jund al Nusrah Jund al-sham (JaS) [Anmerkung: jihadistisch-salafistische Organisation im Libanon] Junud al-sham, auch: Junud ash-sham [Anmerkung: jihadistische Organisation in Syrien] Kata'ib Ahrar al Sham (KAS) Konföderation der Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) Konföderation der unterdrückten Migranten in Europa (AvEG-Kon) Kongress der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa (KCD-E), früher: Konföderation der kurdischen Vereine in Europa (KON-KURD) Koordination der Kurdischen Demokratischen Gesellschaft in Europa (CDK), früher: Kurdische Demokratische Volksunion (YDK), zuvor: Nationale Befreiungsfront Kurdistans (ERNK), in Deutschland verboten seit 1993 Kurdische Frauenbewegung in Europa (TJKE, AKKH), Verband der stolzen Frauen (KJB) mit den Gruppierungen Freie Frauenverbände (YJA), Freie Frauenbewegung (YJA-STAR) und Freiheitspartei der Frauen Kurdistans (PAJK), früher: Partei der freien Frauen (PJA), zuvor: Union der freien Frauen aus Kurdistan (YAJK) Kurdischer Nationalkongress (KNK) Kurdischer Roter Halbmond (HSK)

20 4 Kurdistan Informationsbüro in Deutschland (KIB) verboten seit 1995 Kurdistan Informations-Zentrum (KIZ) Kurdistan-Komitee e. V., Köln verboten seit 1993 Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) Maoistische Kommunistische Partei (MKP), früher: Ostanatolisches Gebietskomitee (DABK) Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP) Medizin mit Herz e. V. Millatu Ibrahim in Deutschland verboten seit 2012 Multikulturhaus Neu-Ulm e. V. verboten seit 2005 Muslimbruderschaft (MB) Muslimische Jugend in Deutschland e. V. (MJD) Nationaler Widerstandsrat Iran (NWRI) Palästinensischer Islamischer Jihad (PIJ) Partei der Nationalen Bewegung (MHP) Partizan (Flügel der Türkischen Kommunistischen Partei/Marxisten-Leninisten TKP/ML ) Refah Partisi RP (Wohlfahrtspartei) Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) in Deutschland verboten seit 1998 Saadet Partisi SP (Partei der Glückseligkeit) Salafiyya-Gruppe für die Mission und den Kampf (GSPC) Solidaritätskomitee mit den politischen Gefangenen in der Türkei (DETUDAK) Tablighi Jama`at (TJ), auch: Jamiyyat al Dawah wal-tabligh Tawhid Germany / Tauhid Germany / Team Tauhid Media in Deutschland verboten seit 2014 Tschetschenische Republik Itschkeria (CRI), auch: Tschetschenische Separatistenbewegung (TSB) Türkische Hizbullah (TH), auch: Türkische Hizballah / Hizbollah / Hizb Allah Türkische Kommunistische Partei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) und Abspaltung Partizan-Flügel Türkische Volksbefreiungspartei-Front (THKP-C Devrimci Sol) in Deutschland verboten seit 1998 Union der Journalisten Kurdistans (YRK) Union der kurdischen Lehrer, Union der Lehrer aus Kurdistan (YMK) Union Islamischer Studentenvereine in Europa (U.I.S.A.) Union zur Pflege der kurdischen Kultur und Kunst (YRWK) Verband der StudentInnen aus Kurdistan (YXK) Vereinigung der demokratischen Jugendlichen Kurdistans (KOMALEN-CIWAN), vormals: Bewegung der freien Jugend Kurdistans (TECAK), früher: Union der Jugendlichen aus Kurdistan (YCK) Volksfront für die Befreiung Palästinas Generalkommando (PFLP-GC) Volksfront für die Befreiung Palästinas (PFLP) Volksmujahidin Iran-Organisation (MEK) Volksverteidigungskräfte (HPG), früher: Volksbefreiungsarmee Kurdistans (ARGK), Befreiungseinheiten Kurdistans (HRK) Wahrheit im Herzen (DWIH) Yatim Kinderhilfe e. V. 4. Extremismus sonstiger Art Bürgerbewegung Pax Europa Landesverband Bayern (BPE Bayern) DIE FREIHEIT Bayern Pegida Nürnberg Politically Incorrect Gruppe München (PI-München) Reichsbürgerbewegung (bspw. Exil-Regierung Deutsches Reich, Bundesstaat Bayern, Heimatgesellschaft Gemeinde Chiemgau) und sog. Selbstverwalter (Personen, die erklären, aus der Bundesrepublik Deutschland ausgetreten zu sein und beispielsweise ihre Wohnung, ihr Haus oder ihr Grundstück als souveränes Staatsgebiet definieren) Scientology-Organisation (SO) und deren Untergliederungen

21 Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Dezember 1991 (StAnz Nr. 49/1991) - Auszug - II.2 Bestehen auf Grund der Angaben im Fragebogen, der Weigerung des Bewerbers, die Erklärung über die Pflicht zur Verfassungstreue zu unterschreiben oder auf Grund anderweitig bekannt gewordener Tatsachen Zweifel daran, dass der Bewerber jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung eintritt, so müssen diese Zweifel vor einer Einstellung ausgeräumt werden. Mittel dazu sind insbesondere eine Anfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Einstellung begründen. Das Landesamt für Verfassungsschutz ist verpflichtet, Anfragen dieser Art unverzüglich zu beantworten. Liegen Erkenntnisse vor, so sind die Auskünfte auf Tatsachen zu beschränken, die gerichtsverwertbar sind. Die Auskunft über Erkenntnisse erteilt das Staatsministerium des Innern, eine Anfrage beim Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes1) mit Zustimmung des Bewerbers, eine Anfrage bei der Zentralen Beweismittel- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen mit Zustimmung des Bewerbers. II.3 Bei Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet, die vor dem 15. Januar 1972 geboren sind, ist abweichend von Nr. 2 in jedem Fall wegen einer möglichen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit bzw. Amt für Nationale Sicherheit der früheren DDR beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik mit Zustimmung des Bewerbers anzufragen. Bei einer Einstellung in einen Vorbereitungsdienst kann das Ergebnis der Auskunft des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aus Zeitgründen regelmäßig nicht abgewartet werden. Falls keine Verdachtsmomente vorliegen, soll der Bewerber zunächst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Vorbereitungsdienst) übernommen werden. Bei Bewerbern, die im Fragebogen gemäß Anlage 2 ihre Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit bzw. Amt für Nationale Sicherheit der früheren DDR verschwiegen haben, soll die Ernennung zurückgenommen werden (Art. 15 BayBG). Im übrigen kann bei Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet eine befristete Beschäftigung für die Dauer von zwölf Monaten unter dem Vorbehalt des Ergebnisses der Überprüfung vorgenommen werden, wenn aus dringenden dienstlichen Gründen die Auskunft des Bundesbeauftragten nicht abgewartet werden kann und besondere Verdachtsmomente nicht bestehen. Kann die Überprüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden, ist die befristete Beschäftigung entsprechend zu verlängern. Sachlicher Grund für die Befristung ist die Durchführung der Überprüfung. Ist eine Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst auf Grund des Ergebnisses der Überprüfung abzulehnen, ist das befristete Dienstverhältnis durch Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ( 123 BGB) oder durch Kündigung ehestmöglich zu beenden, soweit sich dies nicht bereits durch die Befristung erübrigt. II.4 Bei Bewerbern, die in einem der folgenden Staaten geboren wurden oder die Staatsangehörigkeit eines dieser Staaten besitzen oder besessen haben, ist abweichend von Nummer 2 in jedem Fall beim Landesamt für Verfassungsschutz mit Zustimmung des Bewerbers anzufragen: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Bahrein, Bangladesch, Eritrea, Indonesien, Irak, Iran, Israel (Personen mit palästinensischer Volkszugehörigkeit), Jemen, Jordanien, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Pakistan, Saudi Arabien, Somalia, Sudan, Syrien, Tunesien, Vereinigte Arabische Emirate. Das Gleiche gilt bei Bewerbern, die keine Staatsangehörigkeit besitzen (sog. Staatenlose) oder deren Staatsangehörigkeit unbekannt oder ungeklärt ist. II.5 Können die Zweifel nicht ausgeräumt werden, so ist dem Bewerber Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bestehen nach dieser Stellungnahme die Zweifel fort, so darf der Bewerber nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt werden. Entsprechend ist zu verfahren, wenn der Bewerber die Zustimmung für eine Anfrage nach den Nummern 3 oder 4 nicht erteilt. 1) jetzt: Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

22 Name, Vorname (in Druckbuchstaben) Geburtsdatum Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst (Verfassungstreue Verft öd) (Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Dezember StAnz Nr. 49/91) Nach dem Bayerischen Beamtengesetz muss sich der Beamte durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaates Bayern bekennen und für ihre Erhaltung eintreten. Mit dieser Verpflichtung des Beamten ist insbesondere unvereinbar jede Verbindung mit einer Partei, Vereinigung oder Einrichtung, die die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung ablehnt oder bekämpft, oder die Unterstützung anderer verfassungsfeindlicher Bestrebungen (Art. 62 Abs. 2 des Bayerischen Beamtengesetzes). Dementsprechend darf nach Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 des Bayerischen Beamtengesetzes in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, der Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung des Freistaats Bayern eintritt. Die Pflicht, sich durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen, ergibt sich für Beschäftigte 3 TV-L. Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Urteil vom 23. Oktober Az. 1 BVB 1/51 - Sammlung der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bd. 2 S. 1 ff; Urteil vom 17. August Az. 1 BVB 2/51 - Sammlung der Entscheidungen Bd. 5 S. 85 ff -) eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt- und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist das Gegenteil des totalen Staates, der als ausschließliche Herrschaftsmacht Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit ablehnt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind insbesondere zu rechnen: - Die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, - die Volkssouveränität, - die Gewaltenteilung, - die Verantwortlichkeit der Regierung, - die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, - die Unabhängigkeit der Gerichte, - das Mehrparteienprinzip - die Chancengleichheit für alle politische Parteien, - das Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition. Die Teilnahme an Bestrebungen, die sich gegen die durch die vorgenannten Grundsätze gekennzeichnete freiheitliche demokratische Grundordnung richten, ist unvereinbar mit den Pflichten eines im öffentlichen Dienst Beschäftigten. Dabei ist ohne Bedeutung, ob diese Bestrebungen im Rahmen einer Organisation oder außerhalb einer solchen verfolgt werden. Bewerber für den öffentlichen Dienst, die an verfassungsfeindlichen Bestrebungen teilnehmen oder sie unterstützen, dürfen nicht eingestellt werden. Beamte, die sich einer solchen Pflichtverletzung schuldig machen, müssen damit rechnen, dass gegen sie ein Disziplinarverfahren mit dem Ziel ihrer Entfernung aus dem Dienst eingeleitet wird. Beschäftigte müssen in diesen Fällen mit einer außerordentlichen Kündigung gemäß 626 BGB rechnen. ERKLÄRUNG Aufgrund der oben wiedergegebenen Belehrung erkläre ich hiermit ausdrücklich, dass ich die vorstehenden Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bejahe und dass ich bereit bin, mich jederzeit durch mein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten. Ich versichere ausdrücklich, dass ich Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder gegen eines ihrer oben genannten, grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, nicht unterstütze und auch nicht Mitglied einer hiergegen gerichteten Organisation bin oder war. Von dem mir übergebenen Verzeichnis von Organisationen verfassungsfeindlicher Zielsetzung und den wichtigsten Massenorganisationen/gesellschaftlichen Organisationen in der früheren DDR bis 1989/90 habe ich Kenntnis genommen. Ich bin mir darüber im Klaren, - dass ich bei falschen, unvollständigen oder fehlenden Angaben im Einstellungsverfahren damit rechnen muss, dass ich nicht eingestellt werde oder eine erfolgte Ernennung zurückgenommen wird, bzw. dass der Arbeitsvertrag angefochten wird, - dass ich bei einem Verstoß gegen diese Dienst- und Treuepflichten mit der Entfernung aus dem Dienst bzw. mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen muss.

23 Fragebogen zu Beziehungen zur Scientology-Organisation Name Vorname Geb.-Datum Anlässlich meiner Bewerbung um Einstellung beantworte ich folgende Fragen: 1. Stehen Sie in geschäftlichen oder sonstigen Beziehungen (z.b. ehrenamtlicher oder angestellter Mitarbeiter, Vereinsmitglied, Inhaber eines vertraglichen Nutzungsrechts hinsichtlich der Technologie des Gründers der Scientology- Organisation, L. Ron Hubbard) zu einer Organisation, die nach Ihrer Kenntnis die Technologie von L. Ron Hubbard verwendet oder verbreitet oder nach diesen Methoden arbeitet? Unter dem Begriff Organisationen fallen alle Organisationen, Gruppen und Einrichtungen der Scientology-Organisation, d.h. z.b. auch solche, die sich im sozialen und wirtschaftlichen Bereich oder im Bildungsbereich betätigen. Nein Ja, nämlich (Bezeichnung) 2. Unterliegen Sie den Weisungen einer Organisation, die Hubbards Technologie verwendet oder verbreitet? Nein Ja, nämlich (Bezeichnung) 3. Nahmen Sie in den letzten zwölf Monaten oder nehmen Sie an Veranstaltungen, Kursen, Schulungen, Seminaren o.ä. bei o.g. Gruppierungen teil, die die Technologie von L. Ron Hubbard verwenden oder verbreiten oder nach diesen Methoden arbeiten, oder haben Sie sich hierzu bereits angemeldet? Nein Ja, nämlich (Bezeichnung) 4. Unterstützen Sie o.g. Gruppierungen auf andere Weise ideell oder finanziell? Nein Ja, nämlich (Art und Weise der Unterstützung) 5. Arbeiten Sie nach Methoden von L. Ron Hubbard oder wurden Sie nach diesen Methoden geschult? Nein Ja Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes: Hinsichtlich des Zwecks der Erhebung wird auf die anliegende Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen. Ohne die Beantwortung der Fragen wird der Antrag nicht bearbeitet.

24 Hinweise zur Vereinbarkeit von Beziehungen zur Scientology-Organisation mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 Nr Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den Einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Zwecke zu instrumentieren. Der Absolutheitsanspruch sowie die totale Disziplinierung und Unterwerfung unter die Ziele der Organisation führen zu einem Konflikt mit den Dienstpflichten eines Beamten oder eines Arbeitnehmers im öffentlichen Dienst. Sie können Zweifel begründen, ob Personen, die in Beziehungen zu dieser Organisation stehen, die Eignung für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst besitzen. Aus einer Reihe von Festlegungen und dem Selbstverständnis der Organisation ergeben sich außerdem Anhaltspunkte für Bestrebungen der Organisation, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind und die ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der verfassungsmäßigen Organe zum Ziel haben. Um diesen Gefahren wirksam begegnen zu können, wird bestimmt: 1. Um dem Dienstherrn die Prüfung zu ermöglichen, ob von einem Bewerber erwartet werden kann, dass er bei einer Berufung in das Beamtenverhältnis seinen Dienstpflichten, insbesondere auch den in Art. 62 bis 64, 66 des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) festgelegten Verpflichtungen, nachkommen wird, und ob er die Gewähr der Verfassungstreue im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Nr. 2 BayBG bietet, sollen Bewerber nach dem Muster in der Anlage befragt werden, ob sie in Beziehungen zur Scientology-Organisation stehen. Bejaht ein Bewerber derartige Beziehungen, so kann dies Zweifel an seiner Eignung für die Berufung in das Beamtenverhältnis (Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes, Art. 12 BayBG) begründen. In einem Gespräch ist - unter Vorhalt von Aussagen und Zielsetzungen der Scientology-Organisation - dem Bewerber Gelegenheit zu geben, diese Zweifel auszuräumen. Distanziert sich der Bewerber im Gespräch nicht hinreichend und glaubhaft von den die Zweifel begründenden Zielen und Aussagen, kann eine Einstellung in den öffentlichen Dienst nicht erfolgen. Ist zur Erreichung eines Berufszieles eine Ausbildung im öffentlichen Dienst zwingend vorgeschrieben (Monopolausbildungsverhältnis), so ist ihre Ableistung außerhalb eines Beamtenverhältnisses zu ermöglichen. Beziehungen zur Scientology-Organisation in diesem Sinne sind nicht abhängig von einer formellen Mitgliedschaft, sondern können z.b. auch durch die regelmäßige Teilnahme an Schulungen der Scientology-Organisation, die Arbeit nach den Methoden der Scientology-Organisation oder durch Unterstützung der Scientology-Organisation in anderer Weise zum Ausdruck kommen. 2. Wird bekannt, dass ein Beamter in Beziehungen zur Scientology-Organisation steht, ist zu prüfen, ob er in diesem Zusammenhang Dienstpflichten verletzt hat. Ist dies der Fall, so ist gegen ihn ein Disziplinarverfahren durchzuführen, das zur Entfernung aus dem Dienst führen kann. 3. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gelten die dargelegten Grundsätze entsprechend. 4. Den Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, nach den vorstehenden Bestimmungen zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger einer institutionellen Förderung des Freistaates Bayern im weltanschaulichen Bereich. 5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft. Der Bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund S t o i b e r

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