GESCHÄFTSORDNUNG DES KINDER- UND JUGENDRAT NRW
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- Klaus Fuchs
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1 1 Selbstverständnis, Aufgaben und Funktion 1.1 Der Kinder- und Jugendrat NRW ist die offizielle Landesvertretung aller Kinder- und Jugendgremien in Nordrhein-Westfalen gemäß 2.4 dieser Geschäftsordnung und aller Projekt- und Regionalgruppen mit Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen gemäß 2.5 und 2.6 und ist somit die indirekte Vertretung der Kinder und Jugendlichen in NRW. 1.1 Der Rat definiert sich als Vertreter der Interessen von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen. 1.2 Die Bezeichnung KiJuRat NRW ist synonym zu Kinder- und Jugendrat NRW zu gebrauchen. Dementsprechend sind die Begriffe KiJuGre und Kinder- und Jugendgremium beziehungsweise Kinder- und Jugendgremien synonym zueinander verwendet. 1.3 Die Aufgaben des Rates umfassen folgende Bereiche: Aufbau und Förderung eines Netzwerkes zur Koordination der Arbeit, zur Kommunikation und zum Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Gremien, Förderung und Unterstützung bei der Entstehung und Arbeit von lokalen, regionalen und überregionalen Projektgruppen und Aktionen, Unterstützung bei der Gründung von Kinder- und Jugendgremien, Begleitung und Hilfestellung für bestehende Kinder- und Jugendgremien Förderung einer flächendeckende und funktionierenden Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an sie betreffende Entscheidungen, Abgabe von Stellungnahmen zur Kinder- und Jugendpolitik und kinder- und jugendrelevanten Themen, Beteiligung an Kinder und Jugendliche betreffende Entscheidungen der Landespolitik gemäß 6 (3) des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes NRW ( Das Land soll im Rahmen seiner Planungen, soweit Belange von Kindern und Jugendlichen berührt sind, insbesondere aber bei der Gestaltung des Kinder- und Jugendförderplans, Kinder und Jugendliche im Rahmen seiner Möglichkeiten hören. ). 2 Zusammensetzung 2.1 Der Rat besteht aus nordrhein-westfälischen Kinder- und Jugendgremien gemäß 2.4 und Projekt- und Regionalgruppen gemäß 2.5 beziehungsweise 2.6. Als Mitglieder gelten die auf der aktuellen Adressliste des Sprecherteams aufgeführten KiJuGre und Projekt- und Regionalgruppen, die diese Satzung durch die Unterschrift eines/einer ihrer Delegierten anerkennen.
2 2.2 Jedes KiJuGre des Rates wählt, wenn möglich zu Beginn der örtlichen Legislaturperiode, zwei Delegierte sowie deren VertreterInnen für den Rat. Diese Zahl bleibt auch unberührt, wenn ein KiJuGre ein Mitglied im Sprecherteam hat. Die Delegierten nehmen an den Sitzungen des Rates teil und sind Ansprechpartner für ihr lokales Gremium und den Rat. JedeR Delegierte muss innerhalb des Internetforums als VertreterIn seines/ihres Gremiums vertreten und erkennbar sein. 2.3 Jede Projekt- oder Regionalgruppen wählte einen SprecherIn und dessen/deren VertreterIn, der/die an den Sitzungen des Rates in beratender Funktion teilnimmt. Der/die GruppensprecherIn muss im Internetforum in seiner/ihrer Funktion als erkennbarer AnsprechpartnerIn fungieren können. 2.4 Als KiJuGre definieren sich in diesem Sinne offizielle und durch Kinder- und Jugendliche demokratisch gewählte beziehungsweise zumindest delegierte Kinder- und Jugendvertretungen, die einen politischen, jedoch überparteilichen Hintergrund haben. 2.5 Als Projektgruppe definieren sich in diesem Sinne Gruppen, die aus der Arbeit in den KiJuGre hervorgegangen sind, deren Projekt im Internetforum vorgestellt, diskutiert und bearbeitet wird. 2.6 Als Regionalgruppe definieren sich in diesem Sinne Gruppen, die die regionale Vernetzung der Gremien und deren Arbeit fördern und darstellen. 2.7 EinE DelegierteR kann bis zum Ende seiner/ihrer Legislaturperiode DelegierteR für sein/ihr Gremium bleiben, auch wenn er/sie innerhalb dieser Zeit aus seinem/ihrem Gremium ausscheidet. Sobald sein/ihr Gremium einen neuen VertreterIn wählt, gilt er/sie als abgewählt. 2.8 Beschließt ein KiJuGre oder eine Projekt- oder Regionalgruppe, aus dem Rat auszutreten, so muss dem Sprecherteam dieser Beschluss schriftlich formuliert in Briefform zugeleitet werden. Das KiJuGre oder die Projekt- oder Regionalgruppe gilt ab dem Datum der Kenntnisnahme nicht mehr als Mitglied. Das Sprecherteam hat dies dem KiJuGre oder der Projekt- oder Regionalgruppe schriftlich zu bestätigen. 2.9 Projekt- oder Regionalgruppen können sich mit einer Dreiviertel-Mehrheit ihrer Mitglieder auflösen. Delegierte eines KiJuGre, die Mitglieder einer Gruppe waren, bleiben Delegierte bis zu ihrem Ausscheiden im Kinder- und Jugendrat NRW. 3 Internetforum: Selbstverständnis, Aufgaben, Funktion, Zusammensetzung 3.1 Das Internetforum versteht sich als Instrument des Rates, eine einfache und direkte Kommunikation zwischen den Gremien, Gruppen und anderen Interessierten zu ermöglichen und zur Bildung neuer Gruppen beizutragen. 3.2 JedeR Delegierte eines Gremiums und jeder GruppensprecherIn ist Mitglied des Internetforums und in seiner/ihrer Form zu kennzeichnen. 3.3 Mitglied des Internetforums ist jeder registrierte NutzerIn. Es gibt keine
3 Beschränkungen, die jemanden daran hindern, Mitglied des Internetforums zu werden. 3.4 Jedes Mitglied kann durch seine Beiträge an der Arbeit der Gremien und Gruppen mitwirken. Es kann so Kontakt zu einem ihn/sie betreffenden KiJuGre aufnehmen und/oder Mitglied einer Projektgruppe werden. 3.5 Mit dem Abmelden aus dem Internetforum oder einem radikalen Verstoß gegen die Forenregeln (Näheres in den Forenregeln) endet die Mitgliedschaft im Internetforum. 3.6 Wird die Mitgliedschaft eines/einer Delegierten im Internetforum freiwillig beendet, so endet auch die Mitgliedschaft im Rat und das betroffene KiJuGre kann einen DelegierteN nachwählen. Wird die Mitgliedschaft eines/einer Delegierten im Internetforum wegen eines Verstoßes gegen die Forenregeln beendet, so muss auf der nächsten Ratssitzung über den Verbleib des/der Delegierten im Kinder- und Jugendrat NRW befunden werden. Eine Abstimmung über die Mitgliedschaft eines Delegierten gilt als einfache Wahl. 4 Sprecherteam 4.1 Das Sprecherteam besteht aus fünf gleichberechtigten SprecherInnen. Diese regeln die Aufgabenverteilung unter sich. 4.2 Das Sprecherteam ist Ansprechpartner für die Öffentlichkeit, vermittelt Anfragen an die Projekt- oder Regionalgruppen, bereitet die Sitzungen vor und leitet sie, dokumentiert und archiviert den Schriftverkehr und verwaltet Finanzen und anderes Eigentum. Nehmen SprecherInnen Kraft ihres Amtes an Veranstaltungen teil, müssen sie dem Rat Rechenschaft darüber ablegen. Die Aufgabenverteilung innerhalb des Sprecherteams muss dem Rat unmittelbar nach der Wahl bekannt gegeben werden. 4.3 Das Sprecherteam wird zu Beginn jeder Legislaturperiode für zwei Jahre gewählt. SprecherInnen könne nach ihrer Legislatur wiedergewählt werden, sofern sie noch Mitglied in ihrem KiJuGre sind. 4.4 Ein Mitglied des Sprecherteams kann durch ein Misstrauensvotum mit Dreiviertel- Mehrheit abgewählt werden. Der/die stattdessen mit relativer Mehrheit gewählte KandidatIn ist dann SprecherIn bis zum Ende der Legislaturperiode. 5 Legislaturperiode, Sitzungen 5.1 Die Legislaturperiode des Rates entspricht zwei Kalenderjahren. 5.2 Längerfristig wird eine Vereinheitlichung der Legislaturperioden des Rates und seiner Mitglieder angestrebt. 5.3 Der Rat soll mindestens zweimal jährlich tagen. 5.4 Die Sitzungen werden vom Sprecherteam einberufen und, solange die Vereinbarung der wechselnden Gastgeberschaften für die Ausrichtung von Sitzungen besteht, in Zusammenarbeit mit den gastgebenden KiJuGre vorbereitet. 5.5 Eine Sitzung muss einberufen werden, wenn mindesten ein Drittel der dem Rat angehörigen Delegierten dies verlangt.
4 5.6 Projekt- und Regionalgruppen können neben den Sitzungen des Rates zu Arbeitstreffen zusammenkommen. Sie erstatten im Internetforum Bericht über die Ergebnisse der Arbeitstreffen. 6 Sitzungsablauf 6.1 Das Sprecherteam regelt den Sitzungs- und Diskussionsablauf. 6.2 Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedem/jeder Delegierten oder GruppensprecherIn gestellt werden. Dazu gehören zum Beispiel folgende Anträge: Fassung eines Beschlusses Schluss der Debatte Schließung der Redeliste Begrenzung der Redezeit Pausen 7 Einberufung der Sitzung 7.1 Die Einberufung erfolgt durch die Übersendung einer schriftlichen Einladung an alle im Rat vertretenen KiJuGre, an deren Delegierte, die GruppensprecherInnen und an alle weitere nordrhein-westfälischen KiJuGre und die Veröffentlichung der Einladung auf der Internetseite des Rates, Weitere Personen oder Institutionen können nach Absprache im Sprecherteam, möglichst nach Diskussion im Forum, eingeladen werden. 7.3 Die Einladungen sollten spätestens drei Wochen vor dem Sitzungstermin versandt werden. 8 Tagesordnung 8.1 Die Tagesordnung wird vom Sprecherteam nach Diskussion im Internetforum erstellt. 8.2 Die Tagesordnung soll mit der Einladung zu den Sitzungen verschickt werden. 8.3 Anträge zur Tagesordnung müssen zu Beginn der Sitzung erfolgen. Ausgenommen hiervon sind Satzungsänderungsanträge: Anträge zur Änderung der Satzung müssen den Eingeladenen mit der Einladung zugehen. 8.4 Antragsänderungsanträge müssen in genügender Menge zu Beginn einer Ratssitzung ausgeteilt sein. Der Antrag zur Änderung eines Antrages muss zu Beginn einer Sitzung gestellt werden. Nach kurzer Diskussion sollte über die Antragsänderungsanträge im Einzelnen abgestimmt werden. 9 Abstimmungen und Wahlen 9.1 Der Kinder- und Jugendrat NRW ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Gremien anwesend ist. Die Beschlussfähigkeit muss zu Beginn der
5 Sitzung vom Sprecherteam festgestellt werden.9.2 Bei allen Abstimmungen und Wahlen hat jeder Delegierte ein Stimmrecht, ausgenommen die Wahlen zum Sprecherteam. 9.3 VertreterInnen der Projekt- und Regionalgruppen haben ebenso wie Gäste kein Stimmrecht. 9.4 GruppensprecherInnen, die zudem Delegierte eines Gremiums sind, nehmen ihr Stimmrecht als Delegierte wahr. In ihrer Funktion als GruppensprecherInnen haben sie kein zusätzliches Stimmrecht. 9.5 Bei allen Abstimmungen und Wahlen mit Ausnahme von Satzungsänderungen und Abwahlen eines Mitgliedes des Sprecherteams gemäß 4.4 genügt die absolute Mehrheit der Stimmen. 9.6 Personenwahlen werden in geheimer Abstimmung durchgeführt. Sie werden durch nicht kandidierende Delegierte geleitet. Auf Antrag eines Mitgliedes müssen sich die KandidatInnen vorstellen. 9.7 Bei den Wahlen zum Sprecherteam hat jeder Delegierte so viele Stimmen, wie Posten zu vergeben sind. Er/Sie darf jedem Kandidaten/jeder Kandidatin maximal eine Stimme geben. 9.8 Alle übrigen Wahlen und Abstimmungen können offen durchgeführt werden, es sei denn, eine DelegierteR fordert die geheime Abstimmung. 10. Ältestenrat 10.1 Der Ältestenrat ist ein ausschließlich beratendes Gremium zur Unterstützung des KiJuRat NRW bezüglich 1.3 der Geschäftsordnung. Der Ältestenrat ist keine Untergruppe des KiJuRat NRW und damit keine offizielle Landesvertretung der Kinderund Jugendgremien in Nordrhein-Westfahlen nach 1.1 der Geschäftsordnung. Mitglieder des Ältestenrates sind keine Mitglieder des KiJuRat NRW nach 2.1 und 2.2. Der Ältestenrat ist von allen Wahlen nach 9 ausgeschlossen. Ziel ist es vor Allem das nach 4 jeweils amtierende Sprecherteam bei seinen Aufgaben zu beraten und zu unterstützen Mitglieder des Ältestenrates können alle nach 2.2 und 2.4 ehemaligen Mitglieder des KiJuRat NRW werden, die sich über ihre Amtsperiode nach 5.1 weiterhin für die Interessen des Rates einsetzen wollen. Die Mitglieder des Ältestenrates verpflichten sich beim Sprecherteam des KiJuRat NRW ( 4) ihre Kontaktdaten zu hinterlegen und bei Rückfragen zu Verfügung zu stehen Die Mitglieder des Ältestenrats sind in Vertretung für die Mitglieder des KiJuRat NRW dazu berechtigt im Sinne des KiJuRat NRW Kontakte zwischen Personen außerhalb des Rates aufzubauen. Diese sind dem Rat weiterzuleiten.
6 11 Geschäftsordnung 11.1 Geschäftsordnungsänderungen bedürfen der Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder Die aktuelle Geschäftsordnung liegt dem Sprecherteam vor Diese Geschäftsordnung tritt am Tag ihrer Annahme durch den Rat in Kraft. Für die Annahme der Geschäftsordnung genügt die absolute Mehrheit.
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