Amtsblatt. der Gemeinde Südharz. Jahrgang 2, Nummer 22 Samstag, den 29. Oktober Pixelio/Sigrid

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1 Amtsblatt der Gemeinde Südharz mit den Ortsteilen Agnesdorf, Bennungen, Breitenstein, Breitungen, Dietersdorf, Dittichenrode, Drebsdorf, Hainrode, Hayn (Harz), Kleinleinungen, Questenberg, Roßla, Rottleberode, Schwenda, Stolberg (Harz), Uftrungen, Wickerode Jahrgang 2, Nummer 22 Samstag, den 29. Oktober 2011 Halloween Geschichte/Entstehung Halloween, von All Hallows Eve (Allerheiligenabend) benennt ursprünglich Volksbräuche am Vorabend von Allerheiligen in der Nacht vom 31. Oktober zum 1. November, die zunächst vor allem in Irland gefeiert wurden. Die zugehörigen Bräuche wurden von irischen Einwanderern ab 1830 in den USA als Erinnerung an die europäische Heimat aufgegriffen und ausgebaut.im Laufe der Zeit entwickelte sich Halloween neben Weihnachten und dem Thanksgiving-Fest zu einer der wichtigsten Feiern in den Vereinigten Staaten. Im Zuge der Irischen Renaissance nach 1830 wurden in der frühen volkskundlichen Literatur eine Kontinuität der Halloweenbräuche seit der Keltenzeit und Bezüge auf heidnische und keltische Traditionen wie das Samhainfest angenommen. Bekannt und bis heute zitiert werden entsprechende Mutmaßungen des Religionsethnologen James Frazer. Seit den 1990er Jahren verbreiten sich Halloween-Bräuche, angefangen in Frankreich auch im kontinentalen Europa, wobei es deutliche regionale Unterschiede gibt. Dabei wurden vormals anders konnotierte Bräuche wie das Rübengeistern in das auch kommerziell sehr erfolgreiche Halloweenumfeld adaptiert, genauso wie traditionelle Kürbisanbaugebiete wie die Steiermark Halloween aufnahmen. Pixelio/Koch Quelle: Inhalt Stellenausschreibung Seite 4 Grundstücke zu verkaufen Seite 5 Martini Seite 5 Wir sind kleine Geister, essen gerne Kleister, wenn Sie uns nichts geben, bleiben wir hier kleben. Grüne Hexenmilch Zutaten: 200 ml Milch, 1-2 EL Zucker, 1 Kiwi, 1 Banane, einige Tropfen grüne Lebensmittelfarbe Pixelio/Sigrid Zubereitung: Geben Sie alle Zutaten in einen Mixer und vermixen alles gut. Den Mix in ein hohes Glas geben - Fertig. Besuchen Sie auch unsere Internetseite Sitz der Gemeinde: Südharz, OT Roßla, Wilhelmstraße 4

2 Seite 2 Südharz Nr. 22/2011 Hainrode Touristische Ziele in der Gemeinde Südharz laden ein Besenbinderwerkstatt in der Alten Dorfschmiede Riesenbesen am Schmiedeplatz Besichtigung nach Absprache Tel / Herr Walter Reineberg Wanderweg Rund um Hainrode Besichtigung einer alten Bergbaupinge Sport- und Freizeitbereich Förstergarten Tennisplatz, Bolzplatz, Spielplatz Naturlehrpfad Beginnend am Grillplatz Roßla S ohle Huss - das lebendige Museum Wilhelmstr. 18, Tel /22 94 Öffnungszeiten nach Absprache Bibliothek Hallesche Str. 68b Öffnungszeiten: Dienstag + Donnerstag 16:30-18:30 Uhr Rottleberode Bibliothek Hüttenhof 1 Öffnungszeiten: Mittwoch 12:00-18:00 Uhr Schwenda Bibliothek Alte Pfarrgasse 1 Öffnungszeiten: Montag 16:00-17:00 Uhr und nach Vereinbarung Kirche Führungen sind nach Anmeldung bei Frau Verges, Hintergasse 7, möglich. Uftrungen Schauhöhle Heimkehle Höhle: Tel /305 Gaststätte: Tel / Öffnungszeiten Dienstag - Sonntag Höhle: Uhr Oktober - März Uhr April - September Behindertengerechte Führungswege sind vorhanden! Führungen ab 5 Besucher möglich. Gastsätte: Montag Ruhetag Uhr und nach vorheriger Absprache Internetadresse: Führungen in englischer Sprache nach Voranmeldung. Während jeder Führung findet eine Lasershow statt. Stolberg (Harz) Schloss Stolberg, Schlossberg 1, Tel.: / Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag täglich Uhr Samstag, Sonntag und an Feiertagen Uhr Montag geschlossen Führungen im Schloss Jeden Freitagabend, 20 Uhr laden wir zur abendlichen Führung ins Schloss ein. Jeden Samstagnachmittag, 14 Uhr laden wir zu einer Schlossführung ein. Preis pro Person: 3,00, Dauer: ca. 1 Stunde Führungen für Gruppen, auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich, bitte anmelden über die Tourist-Information Stolberg, Markt 2, Tel.: /454 und Museum ALTE MÜNZE, Niedergasse 19, Tel.: / Öffnungszeiten: Freitag, Samstag, Sonntag und Feiertage von 10 bis u Uhr geöffnet Prägetermine am großen Balancier: 10./11.12., , , Anmeldung für Gruppen und Schulklassen zur Besichtigung und Führung, auch außerhalb der Öffnungszeiten, über die Tourist- Information Stolberg, Markt 2, Tel.: /454 und Museum KLEINES BÜRGERHAUS, Rittergasse 14, Tel.: / Öffnungszeiten: Dienstag bis Freitag & Uhr (Di. nur bis 16 Uhr) Samstag, Sonntag, Feiertage & Uhr Harz-Informations-Zentrum Tourist-Information Stolberg Ausstellung Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, Markt 2, Tel.: Tourist-Info /454 und Fax: /729, Internet: Neue Telefonnummern für die Gemeinde Südharz Öffnungszeiten: Montag - Freitag Uhr und Uhr Samstag, Sonntag, Uhr und Feiertage Uhr Bibliothek Stolberg, Niedergasse 22 Montag Uhr & Dienstag Uhr Offene Stadtführungen, ganzjährig Möchten Sie mehr über Stolberg erfahren? Samstag & Feiertage 9.45 Uhr ab Bahnhof Sonntag 14 Uhr ab Markt Dauer der Führung ca. 90 min., 2,50 /Person, Kinder frei Wir freuen uns über Ihren Besuch! Stadtführungen für Gruppen auf Anmeldung über die Tourist-Information Stolberg, Markt 2, Tel.: /454 und JOSEPHSKREUZ - Großer Auerberg Tel.: / und Größtes eisernes Doppelkreuz der Welt erbaut, 200 Stufen bis zur Aussichtsplattform Täglich von 10 bis 16 Uhr geöffnet (Mai - Okt Uhr) Samstag, Sonntag, Feiertage Uhr (Mai - Okt Uhr) Bei starkem Regen, Gewitter, Sturm oder Nebel bleibt das Josephskreuz aus Sicherheitsgründen geschlossen. Freizeitbad THYRAGROTTE, Thyratal 5a, Tel.: / Sonntag bis Donnerstag, Feiertage Uhr Freitag und Samstag Uhr Öffnungszeiten Sauna Montag - Donnerstag Uhr Freitag - Samstag Uhr Sonntag, Feiertage Uhr Mittwoch Damensauna Uhr Ausstellung einer mittelalterlichen Rüstungs- und Waffenschmiede Verein für mittelalterliche Kunst-, Handwerks-und Schmiedetechnik der freien Ritterschaft zu Stolberg, Rittergasse 11 Ab Karfreitag, 22. April 2011 wieder geöffnet. Café-Maschinen-Museum, Rittergasse 77, Chalet Waldfrieden, Tel.: /80 90 Montag und Dienstag Ruhetag Mittwoch - Sonntag Uhr An Feiertagen haben wir für Sie geöffnet! Für Gruppen bitten wir um telefonische Voranmeldung. Für die Anmeldung von Reparaturen der Straßenlampen in der Gemeinde Südharz ist folgende Störungsnummer zu verwenden: Tel.: 01 60/ werktags 07:00-15:00 Uhr Gemeindeeigene Trinkwasseranlage OT Uftrungen Bei Störfällen sind zu informieren: Herr König/Herr Siebert Tel.: 01 60/ werktags 07:00-15:00 Uhr

3 Nr. 22/2011 Südharz Seite 3 Südharz OT Hayn (Harz) Wir gratulieren am Frau Ingrid Piller zum 80. Geburtstag Der Bürgermeister der Gemeinde Südharz sowie die Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister gratulieren den Jubilaren recht herzlich, wünschen Gesundheit und Wohlergehen. Zur Goldenen Hochzeit am Zum Geburtstag Frau Margrit und Herrn Lothar Krahmer in Südharz OT Breitungen Südharz OT Agnesdorf am Herrn Helmut König zum 84. Geburtstag Südharz OT Bennungen am Frau Gerda-Elsbeth Ulischberger zum 73. Geburtstag am Herrn Rainer Jakob zum 69. Geburtstag am Frau Ilse Guiret zum 88. Geburtstag am Frau Margarete Opitz zum 78. Geburtstag am Frau Erika Hauschild zum 95. Geburtstag am Herrn Walter Bloßfeld zum 72. Geburtstag am Herrn Erhardt Buka zum 72. Geburtstag am Herrn Hans-Joachim Rößler zum 78. Geburtstag am Frau Ingrid Jakob zum 67. Geburtstag am Herrn Werner Fleischer zum 80. Geburtstag am Frau Renate Bloßfeld zum 70. Geburtstag Südharz OT Breitenstein am Herrn Hermann Beck zum 71. Geburtstag am Herrn Karl Thies am Frau Ilse Bölke zum 80. Geburtstag am Herrn Gerhard Schäfer zum 76. Geburtstag am Frau Gisela Thomas zum 72. Geburtstag am Frau Sigrid Reuß Südharz OT Breitungen am Frau Paula Hempel zum 91. Geburtstag am Frau Ingeburg Vollrath zum 75. Geburtstag am Frau Erni Zeddel am Herrn Hans-Peter Ehrich zum 66. Geburtstag am Frau Ursula Göbel zum 68. Geburtstag am Frau Else Gast zum 83. Geburtstag am Herrn Siegfried Dresler zum 72. Geburtstag am Herrn Friedrich Wagner zum 77. Geburtstag Südharz OT Dietersdorf am Herrn Berthold König zum 79. Geburtstag am Frau Ursula König zum 77. Geburtstag am Herrn Horst Hempel zum 80. Geburtstag am Frau Anita Schrader zum 77. Geburtstag am Frau Ingrid Halle zum 72. Geburtstag Südharz OT Dittichenrode am Frau Erika Fiedler zum 65. Geburtstag am Herrn Herbert Kieling zum 78. Geburtstag Südharz OT Drebsdorf am Frau Evelin Rost zum 67. Geburtstag am Herrn Günter Rost zum 76. Geburtstag am Herrn Karl Köcher Südharz OT Hainrode am Herrn Lothar Halle zum 76. Geburtstag am Herrn Reinhard Riedl zum 65. Geburtstag am Herrn Gerhard Walther zum 68. Geburtstag am Frau Gisela Volk zum 76. Geburtstag am Frau Christine Lange zum 68. Geburtstag am Frau Karin Kronberg zum 71. Geburtstag am Frau Anni Magnus zum 93. Geburtstag am Frau Elli Bock zum 82. Geburtstag am Frau Hildegard Ehrhardt am Frau Gertrud Kern am Herrn Aribert Hey zum 66. Geburtstag am Frau Gerda Kurze Südharz OT Kleinleinungen am Frau Christa Brauner zum 79. Geburtstag am Herrn Otto Heiser zum 75. Geburtstag am Herrn Ottomar Hupperich zum 72. Geburtstag Südharz OT Questenberg am Frau Marianne Reinhardt zum 76. Geburtstag Südharz OT Roßla am Herrn Hermann Hartnauer zum 86. Geburtstag am Frau Hildegard Meyer zum 85. Geburtstag am Herrn Heinz Nent zum 76. Geburtstag am Herrn Helmut Kalla zum 71. Geburtstag am Herrn Gernot Junker zum 89. Geburtstag am Herrn Heinz Runde am Herrn Alfred Taege zum 75. Geburtstag am Frau Lucie Peter zum 79. Geburtstag am Frau Elfriede Weis zum 87. Geburtstag am Frau Gerda Schatz am Herrn Klaus Marx zum 76. Geburtstag am Herrn Wolfgang Swiat zum 65. Geburtstag am Frau Barbara Czerwinski zum 73. Geburtstag am Frau Christa Häßler am Herrn Norbert Kummer zum 71. Geburtstag am Frau Angela Baumbach zum 65. Geburtstag am Frau Waldtraut Egeling zum 88. Geburtstag am Herrn Hans-Joachim Malerczyk zum 67. Geburtstag am Frau Helga Krusch zum 71. Geburtstag am Herrn Werner Oertel zum 78. Geburtstag am Frau Ingrid Grosch zum 66. Geburtstag am Frau Helga Rink zum 72. Geburtstag am Frau Margrit Hesse zum 68. Geburtstag am Frau Irmgard Panse zum 73. Geburtstag am Frau Christel Nothnagel zum 65. Geburtstag am Herrn Siegfried Fauck zum 75. Geburtstag am Herrn Walter Oltmanns zum 66. Geburtstag am Herrn Lothar Bastam zum 67. Geburtstag Südharz OT Rottleberode am Frau Ingeburg Reinhardt zum 79. Geburtstag am Frau Margot Hirschfeld zum 71. Geburtstag am Herrn Norbert Schöps zum 70. Geburtstag am Frau Edeltraud Lüderitz zum 72. Geburtstag am Herrn Wolfgang Walter zum 88. Geburtstag am Herrn Peter Raschke zum 68. Geburtstag am Frau Karin Rummel zum 71. Geburtstag am Herrn Detlef Von Thaden zum 67. Geburtstag am Herrn Reinhard Völker zum 67. Geburtstag am Frau Karla Blume am Herrn Otto Brandt zum 75. Geburtstag am Frau Anni Petrak zum 71. Geburtstag am Herrn Jürgen Schulze zum 66. Geburtstag am Frau Hannelore Thiele zum 68. Geburtstag am Herrn Heinz Kolb zum 75. Geburtstag am Herrn Helmut Okapal zum 69. Geburtstag am Frau Margot Balthazard zum 77. Geburtstag am Frau Loni Hempel zum 77. Geburtstag am Frau Brigitte Hering zum 77. Geburtstag am Herrn Horst Dießner zum 71. Geburtstag am Herrn Peter Feistner zum 68. Geburtstag am Herrn Herbert Timmler zum 75. Geburtstag am Frau Bärbel Franke zum 66. Geburtstag am Herrn Erich Reiche am Herrn Harald Reinhardt

4 Seite 4 am Frau Ruth Theml am Herrn Manfred Echtermeyer Südharz OT Schwenda am Frau Edith Schuller am Herrn Klaus Petri am Frau Marianne Echtermeyer am Frau Alida Krummel Südharz OT Stolberg (Harz) am Herrn Wolfram Schleicher am Frau Elke Schlehofer am Herrn Helmut Stollberg am Herrn Karl-Robert Herzberg am Frau Dorothea Wernsdorf am Herrn Karl-Ernst Falck am Frau Margot Sander am Frau Gerda Ehring am Frau Erika Hufenreuter am Herrn Erich Kauffeldt am Frau Ingrid Blachnik am Herrn Lutz Hetebrügge am Frau Helga Völke am Frau Martina Walter am Herrn Helmut Schwärsky am Frau Jutta Schwarzer am Frau Karin Reising am Frau Else Grimmer am Herrn Rudolf Mingramm am Frau Renate Platz am Herrn Horst Polte am Frau Sigrid Köhn am Herrn Hans Lofing am Herrn Günter Böttcher am Herrn Hans Wiedling am Frau Gisela Engelhardt am Herrn Gerhard Mußie am Frau Anneliese Rüdiger am Frau Irmgard Polte am Frau Charlotte Kauffeldt am Herrn Lutz Schöneberg am Frau Eveline Rudolphi am Herrn Klaus Schulz Südharz OT Uftrungen am Herrn Wolfgang Dittmann am Herrn Walter Gut am Herrn Josef Kern am Herrn Karl-Heinz Möhle am Frau Bärbel Schüppel am Frau Helga Vernickel am Herrn Günter Hellwig am Frau Eva-Marie Kern am Herrn Kurt Siebert am Frau Erika Sitte am Frau Ruth Wenzel am Frau Gitta Tressel am Frau Elly Franke am Frau Waltraud Bertuch am Herrn Konrad Ehrhardt am Frau Margot Reinhardt am Frau Monika Schlegel am Herrn Kurt Bottin am Herrn Karl Wagner am Herrn Peter Weber am Herrn Erich Vernickel am Frau Karin Recklies am Frau Monika-Anni Weber am Frau Inge Wernecke Südharz OT Wickerode am Frau Giesela Marschollek am Herrn Hellmut Reinicke am Frau Elfriede Jüngling am Frau Marlies Reinicke zum 81. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 92. Geburtstag zum 71. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 70. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 75. Geburtstag zum 67. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 68. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 82. Geburtstag zum 77. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 78. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 72. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 69. Geburtstag zum 83. Geburtstag zum 65. Geburtstag zum 66. Geburtstag zum 73. Geburtstag zum 87. Geburtstag zum 79. Geburtstag zum 76. Geburtstag zum 73. Geburtstag Südharz Nr. 22/2011 Die Gemeinde Südharz sucht zum 1. August 2012 eine Auszubildende/einen Auszubildenden für den Beruf zum/zur Verwaltungsfachangestellten Fachrichtung Kommunalverwaltung Ausbildungsort: Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt im Verwaltungsamt der Gemeinde Südharz im OT Roßla, Wilhelmstraße 4 und in der Nebenstelle, im OT Rottleberode, Hüttenhof 1. Die theoretische Ausbildung findet an der Berufsschule in Halle (Saale) und die Vorbereitungslehrgänge auf die Prüfungen am Studieninstitut für kommunale Verwaltung Sachsen-Anhalt e. V. in Blockform statt. Die Ausbildung dauert drei Jahre und regelt sich über das BBiG und Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten. Wir wünschen uns einen/eine Auszubildende/n mit: - mindestens Realschulabschluss (Deutsch und Mathematik mindestens gut) - freundlichem Auftreten und Fähigkeit zur Teamarbeit - Flexibilität - Aufgeschlossenheit für zeitgemäße Informations- und Kommunikationstechniken Bewerberinnen/Bewerber werden, nach Prüfung der eingereichten Unterlagen, zu einem Eignungstest eingeladen. Das Ausbildungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für die Auszubildenden des öffentlichen Dienstes (TVAöD) in der jeweils gültigen Fassung. Bitte richten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum (ausführliches Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugniskopien) an die Gemeinde Südharz Personalabteilung - Ausbildung Wilhelmstraße Südharz Für Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung steht Ihnen Frau Lindner unter der Rufnummer / gern zur Verfügung. Die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur gegen die Einsendung eines ausreichend frankierten Rückumschlages. Weiterhin können sie persönlich bis 8 Wochen nach dem Besetzungstermin in der Verwaltung der Gemeinde Südharz abgeholt werden. Danach erfolgt die Vernichtung. IMPRESSUM Amtsblatt der Gemeinde Südharz - Herausgeber, Gesamtherstellung, Druck und Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon ( ) , Telefax: ( ) , Fax-Redaktion ( ) Geschäftsführer: Marco Müller - Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgermeister Herr Rettig - Verteilung: An alle zur Gemeinde Südharz gehörenden, erreichbaren Haushalte und die Stadt Stolberg (Harz) sowie die Gemeinde Wickerode und im Büro der Gemeinde Südharz in Roßla. - Anzeigenberater: Herr Huke, Tel./Fax ( ) , Funk (01 71) Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche insbesondere aus Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.

5 Nr. 22/2011 Südharz Seite 5 Pressemitteilung - Anzeige - Bebautes Grundstück Gemarkung Stolberg, Flur 6, Thyratal Flurstück Größe 143/ m 2 143/ m 2 496/ m 2 497/ m 2 116/ m 2 Vergabe nach Eingang der Bewerbung, Darstellung der beabsichtigten Investition, ein überzeugendes Nutzungskonzept und ggf. Aussagen zur Schaffung von Arbeitsplätzen Mindestgebot nach Wertgutachten: ,00 Bewerbungen im verschlossenen Umschlag mit dem Kennwort Stolberg bis einreichen. Altes Feuerwehrgebäude Gemarkung Hainrode, Flur 3 Flurstück eine noch zu vermessende Teilfläche 415 ca. 10 m 2 992/355 ca. 40 m 2 Das alte Feuerwehrgebäude steht auf beiden Flurstücken und wird als Abstellmöglichkeit genutzt. Mindestgebot Kaufpreis: 850,00 Die Vermessungskosten in Höhe von ca. 1600,00 sind vom Käufer zu tragen. Vergabe nach Eingang der Bewerbung und Preisangebot. Bewerbungen im verschlossenen Umschlag mit dem Kennwort Hainrode bis einreichen. Anfragen sind zu richten an: Gemeinde Südharz Wilhelmstr. 4, Südharz oder Nebenstelle Rottleberode Hüttenhof 1, Südharz Frau Krause oder Frau Meyer, Telefon: / oder / Turboschnelles Surfen und Telefonieren in Roßla, Bennungen und Dittichenrode Roßla, Vodafone startet jetzt auch in Roßla die neue mobile Breitbandtechnik LTE und damit das Internet für alle. Die Ortschaft gehört zu den bisher unterversorgten Gemeinden, die der Telekommunikationsanbieter mit dem neuen Turbo-Internet versorgen wird. WLAN-Router oder LTE-Surfstick ermöglichen den Zugang zum neuen schnellen Internet über eigene Notebooks oder PCs. Nähere Informationen erhalten Sie unter:

6 Seite 6 Neues aus dem Hayner Kinderland Südharz Nr. 22/2011 In diesem Jahr führten die Kinder und Erzieherinnen ein Projekt zum Thema: Rund um den Apfel durch. Sie lernten verschiedene Apfelsorten und den Aufbau des Apfels kennen, sprachen über dessen Entwicklung vom Kern bis hin zum fertigen Apfel und erzählten von der Apfelernte. Das Lied: In einem kleinen Apfel, das Gedicht: Ich sah ein Büblein und die Geschichte vom schlafenden Apfel machten den Kindern viel Freude. Es wurde ein Apfeldruck gemacht und eine Apfelfingerpuppe gestaltet. Auch Geschmacksübungen (süß-sauer) wurden durchgeführt. Des Weiteren fanden Gespräche mit den Kindern statt, was man so alles aus Äpfeln herstellen kann. Den Höhepunkt des Projekts bildete das diesjährige Herbstfest Rund um den Apfel. Am Freitag, d um Uhr besuchten alle Kinder und Eltern die 3 Stationen dazu. Die Station 1 führte der Harzklub auf dem Alleekopf durch. Vielen Dank an dieser Stelle den engagierten Mitgliedern des Harzklubs! Man konnte hier ein Wissensquiz absolvieren. Liebevoll gebastelte Orden mit Süßem daran gab es bei erfolgreicher Absolvierung von Station 1 zu erringen. Das sog. Waldsofa, die Station 2 wurde wieder mit viel Spannung und Spaß besucht. In diesem Jahr begaben sich die Kinder auf die Suche nach dem lustigen bunten Apfelwurm. Das war eine Freude, als dieser Wurm genau in den von den Kindern gestalteten Pappapfel hinein passte. Station 3 hielt Apfelsport bereit und man konnte sich bei Geschicklichkeitsspielen beweisen. Als die Kinder und Eltern alle Stationen besucht hatten, ging es gemeinsam zum Apfelimbiss in die KiTa. Nach einer Stärkung durfte jeder schätzen, wie viele Äpfel sich in einem Eimer befanden. Das war gar nicht so einfach, aber die Mama von John Joel hatte mit der Zahl 95 genau richtig geraten und bekam dafür von unserem Erzieherinnen-Team einen Preis. Nun konnten die Kinder noch zusammen spielen und zwischendurch saure Apfelringe und Apfelstückchen naschen. Das war wieder einmal ein gelungenes Herbstfest und wir danken an dieser Stelle dem KiTa Team für die prima Organisation! K. Brachmann Elternkuratorium Herbstzeit an der Grundschule Harzschule Hayn Jede Jahreszeit hat ihre Besonderheiten. Der Herbst in diesem Jahr war besonders schön. Wir sammelten Naturmaterialien zum Basteln und gestalteten unsere Schule herbstlich aus. Am 29. September gingen wir in die Religions- und Ethikstunden in die Kirche, um das Erntedankfest zu feiern. Wir hatten mit Frau Patzschke und Frau Hille ein Programm eingeübt. Eltern, Großeltern und Geschwister waren unsere Zuschauer. Auf dem Altar hatten wir viele Gaben abgelegt. Am Ende durften wir alle ein Teelicht anzünden und zu einem Kreuz aufstellen. Am 11. Oktober hatten wir unseren ersten Projekttag in diesem Schuljahr. Rund um die Kartoffel war das Thema. Die Klasse 2 bereitete eine Kartoffelausstellung vor. Hier konnte man besonders außergewöhnlich gewachsene Kartoffeln sehen. Jede Kartoffel wurde nach ihrem Aussehen benannt. Da gab es den Kartoffelhund, das Baby, die Ente oder den Tennisschläger zu sehen. Die schwerste Kartoffel brachte 925 Gramm auf die Waage. Die Kinder der Klassen 1 bis 4 wurden in fünf Gruppen aufgeteilt und arbeiteten dann an Stationen. Wir schrieben Kartoffelgeschichten, untersuchten und kosteten den Kartoffelsaft, gestalteten Deckchen mit Kartoffeldruck, fertigten Poster über die Verwendung der Kartoffel an, probierten verschiedene Waagen aus und spielten auch mit Kartoffeln. Ein kleines Kartoffelbuch wurde vervollständigt und ausgemalt. Zwischendurch gab es leckere Pellkartoffeln mit Kräuterquark zu essen. Es war ein wunderschöner Tag und wir haben viel Neues über die Kartoffel gelernt. Dank an alle, die diesen Tag so gut vorbereitet haben. AG Junge Reporter GS Harzschule Hayn

7 Nr. 22/2011 Südharz Seite 7 Informationen anderer Einrichtungen, Behörden, Vereine und Verbände Informationen der Antennengemeinschaft Roßla Werte Mitglieder, in aller Munde wird von der Umstellung des Fernsehens von Analog- auf Digitaltechnik gesprochen. Im April 2012 erfolgt die Umstellung der TV-Sender auf Digitalempfang. Das trifft aber nicht auf die Roßlaer Kabelanlage zu! Die Empfangsstation ist so ausgerüstet, dass: wie auch jetzt schon, zweigleisig gesendet wird, d. h. es wird sowohl Analog-als auch Digitalempfang auch in Zukunft für alle Mitglieder der der Antennengemeinschaft ermöglicht. Das bedeutet, dass alle alten Fernsehgeräte weiterhin für den Analogempfang genutzt werden können. Das Digitalfernsehen bringt eine bessere Bildqualität. Wer keinen neuen Fernseher mit eingebautem Kabelresiver besitzt, und Wert auf Digitaltechnik legt, benötigt einen zusätzlichen Kabelresiver. Achten Sie beim Kauf eines solchen Resivers auf eine gute Bedienbarkeit und lassen Sie sich vom Fachhändler gut beraten! Billig und Gut passt nicht zusammen. Wir weisen alle Mitglieder darauf hin, dass nach dem Kauf eines Resivers oder eines neuen Fernsehgerätes mit eingebautem Kabelresiver für die Einstellung der Geräte, nicht die Antennengemeinschaft zuständig ist! Kaufen Sie die Geräte beim Fachhändler und bedienen Sie sich deren Service, auch wenn es ein paar Euro kosten sollte. Viele Mitglieder werden gegenwärtig durch Fachhändler angesprochen, sich selbst über eine Spiegelanlage mit dem Digitalprogramm zu versorgen. Bitte beachten Sie dabei, dass neben den Anschaffungs- und Installationskosten, auch die Stromkosten auf Sie zukommen. Ein Resiver für solch eine Anlage verbraucht ca. 33 Watt pro Stunde. Anhand dieser Aussage können Sie sich selbst ausrechnen, welchen finanziellen Vorteil Sie als Mitglied der Antennengemeinschaft haben. Auf folgenden Kanälen wird das Digitalprogramm zurzeit von unserer Anlage gesendet: Kanal S 29 = 5 Sender S 22 = 12 Sender S 31 = 3 Sender S 23 = 10 Sender SK 34 = 10 Sender S 30 = 12 Sender SK 38 = 6 Sender SK 39 = 7 Sender SK 40 = 12 Sender SK 41 = 6 Sender In der Summe sind das komfortable 83 Sender, die alle deutschsprachig senden. Alle Sender auf den einzelnen Kanälen aufzuführen, sprengt den Rahmen dieser Information. Wir wünschen weiterhin guten Empfang! Der Vorstand ZEIT SPAREN private Kleinanzeigen ZEIT SPAREN private Kleinanzeigen ONLINE BUCHEN: ZEIT SPAREN private Kleinanzeigen AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihr Anzeigenfachberater Fredi Huke berät Sie gern. Tel./Fax: / Funk: 01 71/ fredi.huke@wittich-herzberg.de Schulung zum Obstbaumschnitt im Streuobstzentrum Tilleda am Freitag, 11. November jeweils von 10 bis 12 Uhr Theorie 13 bis 15 Uhr Praxis Nur nach Anmeldung! unter Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz, Herr Henschel, Hallesche Str. 68a, Südharz/OT Roßla, Tel.: / / Fax: -99 Der Heimatverein Breitungen e. V. lädt alle Kinder und Erwachsenen zum diesjährigen Martinsumzug am Freitag, dem ein. Treffpunkt ist um 18:00 Uhr auf dem Dorfplatz Für Fackeln und das leibliche Wohl wird wie gewohnt gesorgt. Wir freuen uns auf eine rege Beteiligung! Harzschützenverein 1990 Dietersdorf e. V. Der Vorstand des Harzschützenverein 1990 Dietersdorf e. V. gratuliert seinen Schützenschwestern und Schützenbrüdern, die im November Geburtstag haben und wünscht alles Gute, viel Gesundheit und Gut Schuss, Susanne Wäldchen Anja Decker Michael Dietrich Der Vorstand des Harzschützenverein 1990 Dietersdorf e. V. Hier spricht die Schützenkompanie 1848 Goldene Aue Roßla e. V.!!! Die Schützenkompanie 1848 Goldene Aue Roßla e. V. gratuliert den Geburtstagskindern im Monat Oktober Ullrich Franke Andreas Hahnke und unserem Ehrenmitglied Gustav Schmölling Monat November Dietmar Pohl Wolfgang Swiat Georg Ecke Jörg Machoy Ilona Heßler Herzlichen Glückwunsch, Gesundheit, viel Erfolg und Gut Schuss Die Mitglieder der Schützenkompanie

8 Seite 8 Schloss Roßla e. V. Kultur- & Bildungszentrum Südharz Nr. 22/2011 Liebe Freunde des fürstlichen Schlosses in Roßla, Liebe Eltern, liebe Kinder, liebe Senioren... und alle, deren Weg wir einmal kreuzten! Das Jahr ist nun fast schon Geschichte - nach diesem kläglichen Sommer, den Sie hoffentlich trotzdem gut verbracht haben, freue ich mich auf einige Höhepunkte im Mehrgenerationenhaus Schloss Roßla, mit denen wir unser Jahr 2011 abschließen möchten. Auch in diesem Jahr werden wir die HAL- LOWEEN-Tradition fortsetzen und am gemeinsam mit den Erzieherinnen des Zwergenpalais von 18 bis 20 Uhr Schlossplatz und Palais zum Gruseln bringen. Zugesagt wurde uns auch eine Feuershow - Ihr Kommen lohnt sich also schon allein deshalb. Am 4. November findet unser (verschobenes) Herbstweinfest für Senioren im Großen Saal statt. Ab Uhr öffnen wir unsere Pforten, um mit Ihnen bei Kaffee, Kuchen, Wein und Schmankerln aus der Küche den Besuch der Bebraer Singvögel zu genießen. Herzlich sind auch die Senioren unserer Nachbarorte eingeladen. Das Martini-Gans-Essen findet vom 4. bis zum 27. November bei uns statt! Einen Nachtschwärmerabend für Frauen gibt es in diesem Jahr nicht - dafür aber immer mittwochs ab 18 Uhr die Gelegenheit für Frauen, sich stammtischartig bei uns einzufinden um Hinz und Kunz oder die Verhaltensweisen des Mannes auszudiskutieren. Am 25. November sind wir außer Haus und fahren mit unseren Stamm-Tisch- Senioren zur Modenschau, zum Kaffee und Kuchen, zum Einkaufen nach Breitenworbis. Bessmann heißt unser Ziel und wir werden shoppen wie wild. Wer mit möchte, ruft an! Unsere Ehrenamtlichen übernehmen den Transport. Melden Sie sich an bei den Schloss-Feen Frau Meier, Frau Jung oder Frau Stolberg. Am Abend des 25. und 26. Novembers werden wir unsere Tore nur für die TANZSTUNDENPAARE, die Tanzschule TRIEBEL und alle Gäste des Tanzkurses öffnen. Wer an diesen beiden Tagen am MARTINI-ESSEN teilnehmen möchte, sollte sich im Vorfeld auch anmelden. Ansonsten bleiben das Restaurant sowie der offene Treff geschlossen. Was unsere Kinder, die Jugend von heute, betrifft, so wird Frau Meier auch weiterhin Ihr Ansprechpartner, Betreuungs- und Beratungsfachmensch bleiben und eigene Ideen planen und umsetzen. Fest steht aber alle Male, dass der LIEDER- MACHER Thomas Koppe am anlässlich des Weihnachtsnachmittages (der übrigens an diesem Tag von der Rosspassage bis zum Schloss stattfinden wird) im Großen Saal sein Weihnachtsstück präsentiert. Obulus pro Kind 1,00 - mitgebrachte Eltern zahlen nur den halben Preis. Fast vergessen, aber wichtig; Selbstverständlich haben wir am Weihnachtsnachmittag wieder Händler und Kultur bei uns - Geschenke können eingekauft werden, Glühwein wird fließen und die ganz Mutigen können sich bei unserer HARZHEXE die Karten legen lassen. Bitte sichern Sie Ihren Termin dafür rechtzeitig von 14 bis 18 Uhr Die Kartenlegerin hat bereits einiges prophezeit... Am erwartet Sie im Großen Saal unseres Schlosses noch ein klassisches KONZERT - organisiert von unserem Pfarrer, Herrn Dr. F. Blischke. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie unseren Aushängen und Flyern. Falls Sie vorher noch die Ausgestaltung Ihrer Weihnachtsfeier wünschen - dann mal ran an die Strippe und alles fein absprechen. Platz ist ja da und unsere Köche sind (meistens) auch ganz nett und die kochen am Jahresende besonders Spitze. Silvester 2011 keinen Plan? Macht ja nichts, wir sind ja da und öffnen die Säle. Sie müssen sich nur anmelden. Sagen Sie jetzt bloß nicht, im Schloss Roßla ist nichts los! Übrigens, Hochzeiten im Schloss Roßla für das Jahr 2012 bitte zeitnah anmelden... wir haben noch einige freie Termine - ohne Saalmiete, ohne zeitliche Begrenzungen... wir müssen es nur wissen. Alles Gute bis zum Jahresende und vielleicht sehen wir uns demnächst im Schloss. Ihre Nadine Pein sowie das Schloss-Team Roßla Tel.: / PS: Zusätzliche Informationen zu allen Veranstaltungen erhalten Sie auch über unsere Aushänge und über Mitteilungen in der Presse.

9 Nr. 22/2011 Südharz Seite 9 Aus der Schule (Rottleberode) geplaudert aus Anlass des Grundschulneubaues der, seit dem beschult wird, wenn auch noch nicht ganz fertig und zur offiziellen Übergabe bereit. Aber Schüler und Lehrer haben eine eigene Schule, Klasse 1-4 in einem Gebäude und dazu die Räumlichkeiten die für den Schulablauf notwendig sind. Darüber freuen sich nicht nur die jetzigen Kolleginnen sondern auch die Ehemaligen. Und wenn diese sich ab und zu treffen, kreisen die Gespräche auch um das Erlebte als man noch als Unterstufen- bzw. Grundschullehrer tätig war. Die Schulkinder der Klassen 1-4 und deren Lehrer waren Jahrzehnte lang bis in die Gegenwart Wandervögel, da sich die Unterrichtsräume in unterschiedlichen Orten - Rottleberode, Stempeda, Rodishain, Uftrungen - befanden. Zum besseren Verständnis hier ein kurzer Abriss zur Geschichte der Schule Rottleberode (aus Chroniken und Erzählungen ehemaliger Lehrer) bezogen auf die unteren Klassenstufen. Ursprünglich existierten in Rottleberode zwei Schulgebäude in denen zuerst getrennt nach den Geschlechtern und später nach Schuljahren unterrichtet wurde. Die so genannte Große Schule für die Schüler der Klassen 5-8 und die so genannte Kleine Schule für die Schüler der Klassen 1-4, beide Schulen mit je einem Klassenraum beschloss man, eine neue Schule zu bauen. Der Entwurf hierzu sah 4 Klassenräume und Wohnungen in einem sich anschließenden Bau vor. Noch heute existiert dieses Gebäude als die so genannte Alte Schule, ein schmuckes Fachwerkhaus über dessen früheren Haupteingang in Stein gemeißelt Erbaut 1939/47 steht. Alte Schule (noch heute beschult, Schulstraße 3) Als am 10. Oktober 1945 alle Schulen im Landkreis Sangerhausen wieder eröffnet wurden, musste noch viel improvisiert werden, um in diesem Schulgebäude unterrichten zu können. Platz war aber nur für die Klassen 5-8. Die unteren Klassenstufen wurden weiterhin in der Kleinen Schule und in geschaffenen Räumlichkeiten im so genannten Herrenhaus der Domäne unterrichtet. Die Unterstufe erhielt in diesem Gebäude einen Unterrichtstraum und ein Heimatkundekabinett, außerdem stand nun auch die Alte Schule für die unteren Klassen wieder zur Verfügung. Nach Stempeda oder Rodishain wurde nun nicht mehr gefahren, auch die Unterrichträume im Ort Rottleberode ( Kleine Schule, Herrenhaus ) wurden aufgelöst. Da aber nun auch die Schüler und Lehrer aus Uftrungen nach Rottleberode kamen, musste nun das Schulgebäude in Uftrungen weiterhin zusätzlich zur Beschulung der unteren Klassen genutzt werden. Mit der Auflösung der Polytechnischen Oberschulen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR verselbstständigten sich die Schulformen in Sekundarschule Rottleberode, Grundschule Rottleberode und Grundschule Uftrungen. In der Grundschule Rottleberode wurden neben den Schülern aus Rottleberode noch einige Zeit Schüler aus Stempeda und Rodishain unterrichtet und schließlich unterrichteten die Grundschullehrer bis zum heutigen Zeitpunkt wieder Schüler aus Rottleberode und Uftrungen. Aber eine Schule - ein Schulgebäude für alle Schüler gab es immer noch nicht. Neben der Alten Schule (für Klasse 3 und 4) wurden die Räumlichkeiten der ehemaligen Kinderkrippe (Kinderkombination) für schulische Zwecke umgebaut (für Klasse 1 und 2). Herrenhaus (jetzt Mehrzweckgebäude) Große Schule (jetzt Wohnhaus der Familie Brand) Kleine Schule (auf dem Gelände des jetzigen Begegnungszentrum der Volkssolidarität) 1949 wurde beschlossen, die Schule Rottleberode als Zentralschule für die Orte Stempeda und Rodishain auszubauen. Diese Vernetzung konnte 1972/73 abgeschlossen werden. Bis dahin verteilte sich nun der Unterricht auch nach Stempeda und Rodishain, da die Platzkapazitäten in Rottleberode nicht ausreichten um alle Schüler aufzunehmen. Für das Schuljahr 1973/74 war dann endlich eine neue große Schule (auf dem Schulhof gegenüber der Alten Schule ) bezugsfertig. Neue Schule (zurzeit noch übergangsmäßig beschult) Ehemalige Kinderkombination (jetzt integrative Kindertagesstätte mit Schulanbau) Diese geschilderte Schulsituation brachte natürlich in all den Jahren zusätzliche Belastungen für Schüler und Lehrer mit sich. Die Lehrer waren ständig unterwegs von Gebäude zu Gebäude - von Ort zu Ort - mit oder ohne Kinder. Auch schulorganisatorisch ergaben sich viele Probleme. Zusätzliche Aufsichten waren notwendig, Unterrichtsstunden konnten nicht immer voll ausgeschöpft werden. Wie sollte man in 5 Minuten von einem Gebäude zum anderen kommen und dann vor Stundenbeginn sich vorbereiten, wie sich austauschen mit den Kollegen, wenn Gespräche oft nur zwischen Tür und Angel stattfinden konnten. Arbeitsmittel waren oft dezentralisiert und mussten auch bei Wind und Wetter transportiert werden. Und ein richtiges Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den Schülern, die keinen gemeinsamen Schulhof hatten, konnte sich nur schwerlich entwickeln.

10 Seite 10 Das sind nur einige Fakten zur Schulsituation in Rottleberode und sicher könnten Schüler und Lehrer noch viele hinzufügen. Bis heute, bis zum Schuljahr 2011/12, waren Lehrer und Schüler der unteren Klassen in Rottleberode eigentlich heimatlos, besaßen sie kein gemeinsames Zuhause. Südharz Nr. 22/2011 Jetzt ist ein lang gehegter Wunsch in Erfüllung gegangen, jetzt haben sie ein Haus und einen Schulhof und bald werden sie sicher auch alle Vorzüge dieser neuen Situation genießen können. Die ehemaligen Lehrer der Klassen 1-4 beglückwünschen Schüler und Kollegen der Grundschule Thyratal und wünschen Ihnen für die Zukunft viel Spaß und Erfolg beim Lernen und Lehren. Auch in ihren Auftrag und im Auftrag des Geschichts- und Traditionsvereins Karin Rosemann Halloween-Wochenende im AndersweltTheater - mit Höhlenbesuch Am Freitag, dem 28. Oktober startet das AndersweltTheater in Stolberg in ein langes Wochenendprogramm. Am Ende des Monats Oktober wird zunehmend auch in unseren Gefilden Halloween gefeiert. Erfunden haben es aber nicht die Amerikaner, wie man meinen könnte, sondern die Einwanderer von den britischen Inseln haben das auf vorchristliche, vielleicht auch keltische Tradition zurückgehende Herbstfest am Leben erhalten. So wird zu Halloween, dem Totenfest Samhain gegessen und getrunken, in die Zukunft geblickt, Leute werden erschreckt und der Sommer wird endgültig verabschiedet. Ein Abend, rund um den Schottischen Whisky steht am Freitag ab Uhr auf dem Programm im Anderswelt-Märchencafé. Heinrich Gilles bringt erlesene Sorten zur Verkostung und hat zu jedem, der edlen Tropfen Geschichte und Geschichten zu erzählen über Tradition und Herkunft des Nationalgetränks. Die Speisen, die Mario Jantosch bereithalten wird, entstammen den Kochbüchern der Region und Musik von Hand gemacht wird den Abend abrunden. Es gibt 6 Sorten Schottischen Whisky zu probieren und genießt die Speisen des Abends. Der Preis ist zu erfragen. Am Samstag, dem 29. Oktober um Uhr geht s ins Labor des Dr. Frankenstein nach Rübeland. Die Baumannshöhle ist stimmungsvoller Spielort für den Gruselklassiker, der vom AndersweltTheater auf komödiantische Weise dargeboten wird. Nur 3 (!) Schauspieler schlüpfen in die zahlreichen Rollen, die das Stück aufzuweisen hat und heraus kommt ein echter Gruselspaß. Was das Pendel über uns und unsere Zukunft weiß, klärt sich am Sonntag dann im AndersweltTheater in Stolberg. Im Der Hexenkessel wird dann gerührt und natürlich steht der Abend dann ganz besonders im Zeichen von Halloween. Über andere vorchristliche Feste gibt es auch jede Menge zu erfahren und immer wieder gibt es Szenen aus Faust an einem Abend, der Goethe und Genuss untertitelt ist. Im Eintritt ist ein Themenmenü enthalten und es wird um Reservierung gebeten. Der Halloween-Abend steht dann im Zeichen des Dichters Edgar Allan Poe. Zwei Geschichten sind zu hören und dann wird gefeiert, und auch das Grusel-Buffet muss noch weggeputzt werden, bevor der ganze Spuk zu Ende ist. Karten für diesen Abend sind inklusive Speisen unter erhältlich. Tel / oder 01 73/ Ausfertigung - Amtsgericht Sangerhausen - Zwangsversteigerungsgericht - Dienstgebäude Markt 3, Sangerhausen Ihr Zeichen - ohne - Ihre Nachricht Tel.-Vermittlung /25 30 Tel.-Durchwahl / Telefax / (Bitte beachten Sie unten stehenden Hinweis} Datum Geschäftsnummer (bitte stets angeben) 8 K 1/11 Termin zur Zwangsversteigerung Sehr geehrte Damen und Herren, im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, , Uhr, im Amtsgericht, Markt 3, Saal 2.16, versteigert werden das im Grundbuch von Dietersdorf Blatt 485 eingetragene Grundstück lfd. Gemarkung Flur Flstck Wirtschafts- Größe Nr. art und Lage m 2 1 Dietersdorf 9 103/1 Oberdorfstraße 23, 794 Gebäude- und Freifläche Mehrfamilien-Wohnhaus (4 Wohnungen, davon 3 Wohnungen leer stehend) mit Anbau, die übrige Grundstücksfläche ist teilweise befestigte Wegfläche sowie Grünfläche. Verkehrswert: ,00. Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am Das Wertgutachten kann beim Amtsgericht Zimmer 2.34 eingesehen werden. - Ausfertigung - Amtsgericht Sangerhausen - Zwangsversteigerungsgericht - Dienstgebäude Markt Sangerhausen Geschäftsnummer (bitte stets angeben) 8 K 39/10 Termin zur Zwangsversteigerung Sehr geehrte Damen und Herren, im Wege der Zwangsvollstreckung soll am Dienstag, , Uhr, im Amtsgericht, Markt 3, Saal 2.16, versteigert werden das im Grundbuch von Schwenda Blatt 448 eingetragene Grundstück lfd.nr. Gemarkung Flur Flst. Wirtschaftsart Größe m 2 und Lage 9 Schwenda Gebäude- und 683 Freifläche, Vordergasse 106, jetzt: Alte Hauptstraße 22 Leer stehend 1,5 geschossiges Einfamilienhaus mit Keller und ausgebautem Dachgeschoss, Wohngebäude und Grundstück sind stark vernachlässigt. Verkehrswert: 8.680,00 Der Versteigerungsvermerk ist eingetragen am In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen der 74a, 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Das Wertgutachten kann beim Amtsgericht Zimmer 2.34 eingesehen werden. Nähere Informationen erhalten sie unter

11 Nr. 22/2011 Südharz Seite 11 Bekanntmachung über den Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die vereinfachte Umlegung für das Gebiet Am Ring in Kleinleinungen Der am gefasste Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach dem Baugesetzbuch für das Gebiet Am Ring in Kleinleinungen ist am unanfechtbar geworden. Von der Inkraftsetzung sind die folgenden bisherigen Grundstücke betroffen: Gemarkung: Kleinleinungen Flur: 2 Alte Flurstücke: 76, 78, 221/79, 367/70, 74/2, 74/3, 75, 77 Neue Flurstücke: 224, 225, 228, 229, 230, 218, 226, 219, 227 Mit der Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein. Soweit sich aus dem Beschluss nichts anderes ergibt, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder zugewiesenen Grundstücksteilen lastenfrei auf die neuen Eigentümer über. Ausgetauschte und zugewiesene Grundstücke und Grundstücksteile werden Bestandteil des Grundstückes, dem sie zugewiesen werden. Dingliche Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugewiesenen Grundstücksteile. Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung kann bis zur Berichtigung des Grundbuches im Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage 15 in Halle (Saale) von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats, vom Tage nach der Bekanntgabe gerechnet, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt, Neustädter Passage 15 in Halle (Saale) einzulegen oder dort zur Niederschrift zu erklären. Der Widerspruch soll einen bestimmten Antrag enthalten. Zur Begründung dienende Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt Halle, den I Im Auftrag Thorsten Seeck Änderungen im Wertermittlungsrahmen vorgenommen worden. Die Bekanntgabe dieser Änderungen erfolgt zusammen mit der Bekanntgabe des Flubereinigungsplans. Die vom Flurbereinigungsverfahren betroffenen Flurstücke sind der Anlage 1 zu entnehmen. Ladung zum Anhörungs- und Bekanntgabetermin des Flurbereinigungsplanes nach 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz und 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Auslegung Der Flurbereinigungsplan sowie die Änderung der Wertermittlung liegen zur Einsichtnahme für folgende Nebenbeteiligte: 1. Inhaber von Rechten an den zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten ( 10 Nr. 2d FlurbG), 2. Inhaber von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung der Grundstücke beschränken ( 10 Nr. 2d FlurbG), 3. Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücken, die zur Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzuwirken haben ( 10 Nr. 2f FlurbG) im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus, Zimmer 302, Halle/S. in der Zeit vom bis während der Dienststunden aus. Die Betroffenheit der Nebenbeteiligten zu 1. (Inhaber von Rechten usw.) ergibt sich aus der Anlage 2, welche die betroffenen Rechte im Einzelnen darstellt. Die Nebenbeteiligten zu 3. (Eigentümer, die zur Errichtung fester Grenzzeichen in der Gebietsgrenze mitzuwirken haben) grenzen mit ihren Flurstücken an das Flurbereinigungsgebiet an. Ihnen wird mit der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans - die Grenzfeststellung der Verfahrensgebietsgrenze nach 16 Abs. 1 sowie die Abmarkung (= örtliche Kennzeichnung durch Grenzmarken) dieser Grenzen nach 16 Abs. 2 und 3 Vermessungs- und Geoinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (VermGeoG LSA) bekannt gegeben. - die Abmarkung (= örtliche Kennzeichnung durch Grenzmarken) neuer Grenzpunkte in die - mit dem Flurbereinigungsverfahren gemeinsame - Grenze ihrer Flurstücke nach 16 Abs. 2 und 3 VermGeoG LSA bekannt gegeben. Die Betroffenheit der Nebenbeteiligten zu 3. Ergibt sich aus der Anlage 3, welche die betroffenen Flurstücke darstellt. Erläuterung Ein Beauftragter des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten wird den Flurbereinigungsplan sowie die Änderung der Wertermittlung auf Wunsch an Ort und Stelle erläutern. Öffentliche Bekanntmachung Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd Müllnerstraße 59, Halle, den Weißenfels Fernsprecher: Außenstelle Halle 03 45/ Mühlweg 19, Halle (Saale) Aktenzeichen: SGH 007 Flurbereinigungsverfahren: Sangerhausen (B 86), Verfahrensgebiet Teilgebiet Ortsumgehung Sangerhausen, Verf.- Nr SGH 007 Im Flurbereinigungsplan werden die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens zusammengefasst. In der bereits am festgestellten Wertermittlung des Verfahrens sind Anhörungstermin Der Termin zur Anhörung der Beteiligten und zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans nach 59 Abs. 1 und Abs. 2 und zur Anhörung der Beteiligten und zur Bekanntgabe der Änderung der Wertermittlung nach 32 des Flurbereinigungsgesetzes i. d. F. vom (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 JahressteuerG 2009 vom (BGBl. I S. 2794), wird bestimmt auf Dienstag, den in der Zeit von 8:00-12:00 Uhr und von 13:30-15:30 Uhr im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Süd, Außenstelle Halle, Mühlweg 19, Hinterhaus, Zimmer 302, Halle/Saale. Zu diesem Termin werden Sie hiermit geladen. Sie können Widerspruch gegen die Änderungen der Wertermittlung, gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans sowie gegen die Grenzfeststellung und Abmarkung zur Vermei-

12 Seite 12 dung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen. Falls kein Widerspruch erhoben und keine Auskünfte gewünscht werden, ist ein Erscheinen beim Anhörungstermin nicht erforderlich. Im Auftrag Hindorf Anlage 1 Sachsen-Anhalt Südharz Nr. 22/2011 SGH007 Flurbereinigung Teilgebiet OU Sangerhausen Flurbereinigungsverzeichnis Verfahrensflurstücke laufende Bearbeitung Gemarkung Beyernaumburg, Flur 6 7/2, 7/3, 48/2, 48/3, 48/4, 48/16, 48/18, 48/19, 48/20, 48/21, 48/22, 49/2, 50/3, 50/4, 50/6, 53/4, 53/6, 53/7, 53/8, 53/9, 56, 58, 61, 102, 103 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 51,3979 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 25 Gemarkung Oberröblingen, Flur 3 3/4, 3/5, 3/6, 3/7, 3/8, 3/9, 3/10, 3/11, 3/12, 3/13, 3/14, 3/16, 3/17, 3/18, 3/19, 3/21, 3/22, 4/1, 4/2, 9/1, 12/1, 13, 14, 18, 22/1, 23/1, 27/1, 28/1, 29, 30, 38/1, 39, 60/27, 80/23, 96, 110/8, 148/28, 149/28, 150/28 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 47,6117 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 39 Gemarkung Oberröblingen, Flur 5 1/1, 2, 3/1, 5, 18/1, 19, 24/1, 25/1, 26/1, 29/1, 129/1, 130/1, 131/1, 132/1, 153/4, 154/4, 155/4, 156/4 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 24,5617 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 18 Gemarkung Riestedt, Flur 11 20, 206/1, 207/1, 207/2, 212/1, 212/2, 212/3, 213/1, 215/1, 220/1, 221/1, 226/1, 227/1, 230/1, 235/1, 235/2, 238/1, 238/2, 238/3, 238/4, 243, 249/1, 249/2, 249/3, 251, 264/238, 471/213, 474/214, 475/214, 499/220, 502/239, 503/239, 506/240 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 19,8114 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 33 Gemarkung Sangerhausen, Flur , 104/1, 105/1, 107/1, 108, 109/1, 113/1, 114, 116/1, 117, 118, 120, 122/1, 123, 125/3, 314/102, 315/103, 316/103, 318/106, 319/107, 320/107, 324/119, 325, 332/102, 333/102, 334/102, 341/105, 342/105, 379/124, 380/124, 403, 404, 405, 465/110, 482/103, 483/103, 552/109, 602/119, 603/119, 612/110, 613/110 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 67,2152 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 41 Gemarkung Sangerhausen, Flur 12 1/9, 2/1, 4, 6/1, 8/1, 10, 11/1, 12/1, 14, 15, 16, 18/3, 18/4, 18/5, 18/6, 20, 21/2, 21/3, 21/4, 23, 24, 25/2, 38, 42/1, 42/2, 43, 45/1, 46, 47/1, 48/1, 49/1, 50/1, 55/1, 56, 57, 58/1, 62/1, 63/1, 63/2, 66/1, 68, 82/13, 101/71, 102/71, 107/1, 119/5, 120/5, 129/41, 130/42, 132/70, 151/64, 152/65, 155/67, 156/69, 157/72, 158/61, 159/61, 174/11, 176/58, 177/58, 178/58, 186/59, 187/59, 188/59, 189/59, 190/59, 191/59, 192/59, 193/59, 194/59, 195/59, 196/59, 197/59, 198/59, 204/18, 206/26, 207/26, 208/26, 257/44, 259/42, 260/60, 261/60, 262/60, 263/60, 264/60, 265/60, 268/42, 269/42, 270/42, 271/42, 272/42 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 135,6922 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 91 Gemarkung Sangerhausen, Flur 13 1, 3/1, 4/1, 5/1, 6/1, 6/2, 6/3, 7/1, 9/3, 10/3, 12/1, 13, 16/1, 17, 18/1, 26, 27/1, 27/2, 27/3, 29/1, 30/1, 31/1, 34, 35/1, 36, 38/1, 39, 41/1, 42, 43, 44, 45/1, 46/1, 53/1, 54, 55, 56/1, 58/1, 59/1, 60/1, 61/1,61/2, 63, 64/1, 65/1, 66/1, 67/1, 70, 71, 74, 75/1, 75/2, 76/1, 76/2, 77, 78, 79, 80/1, 83/1, 84/1, 85/1, 87, 88, 89, 90, 91, 93/1, 95/1, 97/4, 99/2, 99/4, 99/5, 99/6, 99/7, 99/8, 99/9, 99/10, 99/11, 99/12, 99/13, 104/62, 105/62, 111, 121, 127, 129, 131, 133, 135, 137, 139, 141, 143, 145, 147, 148/37, 149, 149/37, 151, 152, 156/40, 157, 158, 160, 160/46, 175/82, 176/82, 187/49, 197/2, 198/2, 199, 246/68, 276/95, 277/95, 280/57, 281/57, 282/57, 283/57, 284/57, 285/57, 286/27, 287/27, 292/76, 298/76, 309/25, 310/25, 314/72, 315/73, 318/14, 319/14, 339, 341 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 190,4371 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 132 Gemarkung Sangerhausen, Flur 15 34/35, 175/1, 176/1, 177/1, 321/182, 322/182, 395, 411, 421/177, 715/175, 716/175, 753/176, 754/176, 805, 1116/177, 1226/180 Flächengröße der beteiligten Flurstücke der Flur: 44,3236 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke der Flur: 16 Verfahren Flächengröße der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 581,0508 ha Anzahl der beteiligten Flurstücke am Verfahren: 395 Anlage 2 Grundbuch von Sangerhausen Blatt 424, Abteilung 3 unter lfd. Nr. 3 eingetragen: Sicherungshypothek zum Höchstbetrage von 2000 RM für den Bergassessor Moritz Stapf in Radbad (Bezirk Münster) für alles, was die Eigentümerin dem Gläubiger gegenwärtig schuldig ist und in Zukunft schuldig werden sollte. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 11./25. März eingetragen am 30. März Sangerhausen Flur 13 Flst. 282/57 Sangerhausen Flur 13 Flst. 283/57 Grundbuch von Sangerhausen Blatt 4532, Abteilung 3 unter lfd. Nr. 1 eingetragen: Dreitausend Reichsmark Darlehn, verzinslich mit neun im Höchstfalle zehn vom Hundert jährlich in vierteljährlichen am letzten Tage jedes Vierteljahres fälligen Teilbeträgen vom an, rückzahlbar nach vorausgegangener, beiden Teilen freistehenden, vierteljährlichen Aufkündigung, für Frau Anni Wildt geborene Lindemann, in Sangerhausen. Unter Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung vom eingetragen am Die sofortige Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Grundstückseigentümer ist zulässig. Hier wieder eingetragen am Sangerhausen Flur 12 Flst. 82/13 Grundbuch von Sangerhausen Blatt 4532, Abteilung 3 unter lfd. Nr. 3 eingetragen: Viertausend Deutsche Mark der Deutschen Notenbank Erbegeldhypothek für Alida Eisenhardt geborene Lindemann in

13 Nr. 22/2011 Südharz Seite 13 New York (USA). Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom brieflos eingetragen am und hier wieder eingetragen am Sangerhausen Flur 12 Flst. 82/13 Grundbuch von Oberröblingen Blatt 743, Abteilung 2 unter lfd. Nr. 1 eingetragen: Ein im 2 des Vertrages vom 18. Januar 1946 (Urk. Rolle 44/46 des Notars Kuehn) näher bezeichnetes Altenteil für den Bauern Hermann Eckstein und seiner Ehefrau Anna Eckstein geborene Altenburg in Einzingen. Zur Löschung des Rechtes genügt die Vorlegung der Sterbeurkunde der Berechtigten. Eingetragen am und mit dem belasteten Grundstück hierher übertragen am Einzingen Bd. 1 Bl. 24 haftet mit. Oberröblingen Flur 5 Flst. 155/4 Grundbuch von Sangerhausen Blatt 481, Abteilung 2 unter lfd. Nr. 1 eingetragen: a) Für den Pfarrer zu Emseloh... (im Grundbuch nicht lesbar) b) für... (im Grundbuch nicht lesbar) hierher übertragen am 02. Februar Sangerhausen Flur 15 Flst, 421/177 Grundbuch von Sangerhausen Blatt 2263, Abteilung 2 unter lfd. Nr. 1 eingetragen: Eine Wegegerechtigkeit zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des im Grundbuche von Sangerhausen Bd. 31 Bl eingetragenen Grundstückes KT-BI. 15 Flurstück 421/177, vom Beinschuh nach Maßgabe der Urkunde vom 24. August Mit dem hafteten Grundstücken hierher übertragen am 8. Februar Sangerhausen Flur 15 Flst. 1116/177 Grundbuch von Sangerhausen Blatt 1281, Abteilung 3 unter lfd. Nr. 4 eingetragen: Eintausendfünfhundert Reichsmark Grundschuld, verzinslich vom 1. Oktober 1939 ab mit jährlich fünf vom Hundert, für die Artern Sprängerts, Büchner & Co, Aktiengesellschaft, Filiale Sangerhausen. Die sofortige Zwangsvollstreckung gegen den jeweiligen Eigentümer ist zulässig. Unter Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung vom 23. Oktober 1939 eingetragen am 30. November Belastete Flurstücke def Einlage: Sangerhausen Flur 13 Flst. 77 Grundbuch von Sangerhausen Blatt 1281, Abteilung 3 unter lfd. Nr. 5 eingetragen: Fünftausend Reichsmark Darlehn verzinslich vom 1. Juni 1943 ab mit jährlich vier vom Hundert für den Hermann Süttgen in Essen. Unter Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung vom 18. Mai 1943 eingetragen am 28. Mai Sangerhausen Flur 13 Flst. 77 Grundbuch von Sangerhausen Blatt 1455, Abteilung 2 unter lfd. Nr. 1 eingetragen: Eine Wegegerechtigkeit zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers des im Grundbuche von Sangerhausen Bd. 31 Bl eingetragenen Grundstückes KT-BI. 15 Flurstück 421/179, (...) nach Maßgabe der Urkunde vom 24. August 1909, eingetragen am 31. August Hierher mit übertragen am 24. November Sangerhausen Flur 15 Flst. 177/1 Grundbuch von Sangerhausen Blatt 1613, Abteilung 2 unter lfd. Nr. 1 eingetragen: - nur lastend auf dem 1/2 Anteil des Siegbert Grießer Abt.l 5b) - Nießbrauch für Irmgard Grießer, geb. Gröbler, geboren am..., wohnhaft in Sangerhausen, löschbar bei Todesnachweis. Gemäß Bewilligung vom (Notar Lorentz in Sangerhausen UR-Nr. 1022/95) eingetragen am Sangerhausen Flur 12 Flst. 270/42 Grundbuch von Oberröblingen Blatt 440, Abteilung 2 unter lfd. Nr. 1 eingetragen: Nießbrauch für Otto Lummer, geboren am... und Magdalena Lummer geborene Peinhardt, geboren am..., beide Einzingen, als Gesamtberechtigte nach 428 BGB; löschbar bei Todesnachweis; eingetragen gemäß Bewilligung vom UR-Nr. 326/94 Notar Scharlo - am Oberröblingen Flur 5 Flst. 153/4 Grundbuch von Sangerhausen Blatt 565, Abteilung 2 unter lfd. Nr. 27 eingetragen: Niessbrauch für Liselotte Scharfe geb. Günnel, geb. am... wohnhaft in Sangerhausen. Löschbar bei Todesnachweis. Gemäß Bewilligung vom URNr. 1262/2009, Not. Breuer, Sangerhausen eingetragen am Sangerhausen Flur 12 Flst. 50/1 Sangerhausen Flur 12 Flst. 101/71 Sangerhausen Flur 12 Flst. 102/71 Anlage 3 SACHSEN-ANHALT Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung und Forsten Süd Flurbereinigungsbehörde Außnstelle Halle Mühlweg Halle Telefon 03 45/ , Telefax 03 45/ Flurbereinigungsplan Flurbereinigungsverfahren nach 87 ff. FlurbG Sangerhausen (B 86), Verfahrensgebiet Teilgebiet Ortsumgehung Sangerhausen Landkreis Mansfeld-Südharz Verzeichnis der Eigentümer für Grenzanerkennungen ( 10 Nr. 2f, 56 FlurbG) Ord.-Nr. Gemarkung Flur/Flurstück Grund der Nebenbeteiligung 2001 Gemarkung Beyernaumburg Flur 6, Flurstück 59 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2001 Gemarkung Beyernaumburg Flur 6, Flurstück 57 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen

14 Seite 14 Südharz Nr. 22/2011 Ord.-Nr. Gemarkung Flur/Flurstück Grund der Nebenbeteiligung 2002 Gemarkung Beyernaumburg Flur 6, Flurstück 50/9 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Gemarkung Beyernaumburg Flur 6, Flurstück 60 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2003 Gemarkung Sangerhausen Flur 12, Flurstück 113 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2004 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 328 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2005 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 327 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2005 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 323 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2006 Gemarkung Einzingen Flur 5, Flurstück 2 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2007 Gemarkung Oberröblingen Flur 5, Flurstück 9/3 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2008 Gemarkung Oberröblingen Flur 5, Flurstück 20/3 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2009 Gemarkung Oberröblingen Flur 3, Flurstück 32/1 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2010 Gemarkung Oberröblingen Flur 3, Flurstück 66/32 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2011 Gemarkung Oberröblingen Flur 3, Flurstück 94/33 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2012 Gemarkung Oberröblingen Flur 3, Flurstück 17 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2012 Gemarkung Oberröblingen Flur 3, Flurstück 9/2 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2013 Gemarkung Sangerhausen Flur 13, Flurstück 126 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2013 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 185 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2013 Gemarkung Riestedt Flur 11, Flurstück 250 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2013 Gemarkung Sangerhausen Flur 13, Flurstück 128 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2013 Gemarkung Sangerhausen Flur 13, Flurstück 338 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen und Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze 2013 Gemarkung Sangerhausen Flur 15, Flurstück 412 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2014 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 378 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2015 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 588/72 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2016 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 196 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2017 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 204 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2018 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 219 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2018 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 384 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2018 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 381 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2018 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 382 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2019 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 229 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2020 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 444/82 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2020 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 383 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2021 Gemarkung Riestedt Flur 11, Flurstück 452/2 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2022 Gemarkung Riestedt Flur 11, Flurstück 19 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2023 Gemarkung Riestedt Flur 11, Flurstück 245/1 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2024 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 379 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2025 Gemarkung Sangerhausen Flur 11, Flurstück 324 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2026 Gemarkung Sangerhausen Flur 13, Flurstück 340 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen und Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze 2028 Gemarkung Einzingen Flur 5, Flurstück 1 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen 2029 Gemarkung Sangerhausen Flur 13, Flurstück 172 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen und Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze 2030 Gemarkung Sangerhausen Flur 13, Flurstück 171 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen und Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze 2031 Gemarkung Sangerhausen Flur 13, Flurstück 97/6 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen und Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze 2031 Gemarkung Sangerhausen Flur 13, Flurstück 198 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen und Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze 2032 Gemarkung Sangerhausen Flur 13, Flurstück 96/1 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen und Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze 2032 Gemarkung Sangerhausen Flur 13, Flurstück 200 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen und Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze 2033 Gemarkung Sangerhausen Flur 13, Flurstück 96/3 Mitwirkung bei der Errichtung fester Grenzzeichen und Feststellung der Verfahrensgebietsgrenze Nächster Erscheinungstermin: Samstag, der 12. November 2011 Nächster Redaktionsschluss: Dienstag, der 1. November 2011

15 Nr. 22/2011 Südharz Seite 15 Neujahrskonzert 2012 Berühmte Melodien erklingen original Wie in jedem Jahr, so wird auch 2012 das Neue Jahr mit einem großen Neujahrskonzert in der Mammuthalle Sangerhausen begrüßt. Am Sonnabend, dem 7, Januar 2012, Uhr hebt Musikdirektor Reinhardt Naumann, nun bereits zum 19. Male, den Taktstock um mit dem Leipziger Symphonieorchester das Konzert zu eröffnen. Schöne, unvergängliche Melodien erklingen an diesem Abend original. Zu dem wunderbarem großen Orchester werden Barbara Sauter-Sopran, die beiden Tenöre Richard Weidl und George Humphrey, Götz Schneegaß- Bariton, und das Tanzballett One- Two-Step aus Auerbach den Abend gestalten. Die Moderatoren Fritz-Dieter Kupfernagel und Andreas Mann vom MDR werden charmant mit einigen Späßen und kleinen Episoden durch das Programm führen. Der Kartenvorverkauf beginnt am Dienstag, dem 8. November Diesmal aber nicht wegen Bauarbeiten im Alten Schloß, sondern im Ausweichquartier der Musikschule, im Gebäude ehemals Siemenswerk Kyselhäuserstraße 3, I. Etage. Kartenvorbestellungen können ab sofort bei Frau Christine Fischer unter der Rufnummer / oder im Sekretariat der Musikschule / erfolgen. Angelverein Kelbra e. V. * angelverein-kelbra@gmx.de Angler begehren auf! Kelbra - Etliche wenn auch nicht alle der stimmberechtigten Mitglieder waren zur Mitgliederversammlung erschienen. Ging es doch um nicht mehr als die Zukunft des Angelns in der Region. Die Fusion der beiden großen Angelverbände haben auch Auswirkungen auf jeden Angler und trotzdem scheint es immer noch Angler zu geben die sich nicht zu interessieren. Gut vorbereitet zeigte der Vorsitzende des Vereins Chancen und Risiken auf. Er gab auch seinem Bedauern ob der geringen Beteiligung Ausdruck und betonte: Ich freue mich schon auf die Diskussionen, wenn diejenigen die heute ihr Desinteresse eindeutig bekunden, die ersten sein werden wenn Restriktionen (wie aktuell in Schleswig-Holstein) beschlossen oder Beitragserhöhungen drohen und hier auf der Matte stehen werden. Wie hieß es einst so schön: Niemand hat die Absicht... Aber gemacht wurde es doch. Die deutsche Anglerschaft zu vereinen, ist ein Prozess der von Informationen lebt, die Zeiten wo man sagen konnte Ich will nur angeln, sind nach Ansicht des Vorstandes und der anwesenden Mitglieder vorbei. Eifrig aber sachlich wurde diskutiert, so zeigte sich Heinz Beek (81) verärgert über die Art und Weise der Informationsweitergabe vom Landesanglerverband. Hier verlange ich mehr vom Landesanglerverband, ich möchte nicht nur Abnicker sein. Schließlich geht es um Einschneidendes für uns Angler. Wir sind es doch deren Interessen durchgesetzt werden sollen. Warum werden Fragen der Angler nicht beantwortet, warum kommen die Informationen so spät, warum diese Eile und was wird überhaupt besser für die Angler in Deutschland? Geht es als einzigstes Ziel darum, mit einer Stimme zu sprechen oder haben die da oben nur Angst sie könnten liebgewordene Posten verlieren, fragte ein anderes Mitglied im Verein und weiter: Es gibt im Internet Veröffentlichungen eines Anglers und Juristen der jahrelang in führender Position des VDSF tätig war, der sich massiv gegen eine Fusion unter diesen Umständen ausspricht. Sollten diese Argumente nicht (auch durch den LAV) geprüft werden? Die Entwürfe werfen mehr Fragen als Antworten auf. Dennoch: Man sagt im Verein Ja zu einem gemeinsamen Verband, aber man sagte genauso deutlich Nein zu Inhalten und zum geplanten Ablauf. Das war die Botschaft, die Frank Gabriel vom Kreisanglerverein Sangerhausen e. V. mit auf den Weg zur Mitgliederversammlung des Landesanglerverbandes bekam. Einstimmig wurde dazu ein Beschluss gefasst. Nächste Termine des Vereins: Einführung in die Kunst des Fliegenfischens für Kinder ab 10 Jahre 18:00 Uhr Turnhalle Kelbra Unkostenbeitrag 3,00 Turnschuhe sind mitzubringen Anmeldungen bis zum unter / oder unter angelvereinkelbra@gmx.de Geschäftsanzeigen Sichern Sie sich Geschäftserfolge in Ihrer Region mit einer Anzeige in Ihrem regionalen Amtsblatt. Für einen besseren Angelfischereiverband in Deutschland - Zur Satzungsdiskussion in der Fusionsfrage - 1. Ausgangssituation In Deutschland ist die organisierte Anglerschaft gespalten. Das wollen die Präsidien der zwei existierenden Organisationen Deutscher Anglerverband e. V. (DAV) und Verband Deutscher Sportfischer e. V. (VDSF) nunmehr bereits zum dritten Male seit der Wiedervereinigung - jetzt gemeinsam - ändern. Sie haben - getrieben von der Initiative Pro Deutscher Angelfischereiverband (Pro DAFV) der Landesverbände Bayern, Thüringen (VDSF) und Brandenburg (DAV) - einen überaus straffen Zeitplan für die Abwicklung der notwendigen Rechtsakte nebst den Entwürfen für einen Verschmelzungsvertrag und eine Satzung des künftigen Verbandes vorgelegt. Die Enge des Zeitplanes - Einwendungen können nur bis Ende November 2011 erhoben werden - und der Umstand, dass Verhandlungen nur noch auf der Ebene der geschäftsführenden Präsidien geführt werden, legen den Schluss nahe, dass die Spitzen der fusionswilligen Verbände nicht mehr einplanen, dass es wesentlichen Änderungen bei der Ausgestaltung des künftigen Verbandes kommt. Gleichwohl hat die organisierte Anglerschaft in Deutschland das Recht und die Aufgabe, seine Vorstellungen von der Ausgestaltung des künftigen Dachverbandes zu diskutieren und Änderungen einzubringen. Keine Verbandsraison zwingt einen Landesverband, einem Konstrukt seine Zustimmung zu geben, das seinen Vorstellungen widerspricht und seine angestammten Rechte und Aufgaben als Landesverband nicht ausreichend wahrt. Die Landesverbände, aber auch

16 Seite 16 Südharz Nr. 22/2011 die Regionalorganisationen und die örtlichen Vereine schulden auch und gerade in dieser Frage ihren Mitgliedern die angemessene und engagierte Vertretung ihrer Interessen. Wie sollte auch eine bessere Vertretung der Interessen der organisierten Angler in einem Verband - erklärtes Ziel gelingen, wenn schon dessen Gründung diesen Interessen widerspricht? Eine Zustimmung zu einem Fusionsmodell, das den Interessen der Anglerschaft nicht gerecht wird, trägt dazu bei, dass es zwar einen einheitlichen Verband, nicht aber eine bessere Interessenvertretung der Angler in Bund und Europa gibt. Eine solche Zustimmung untergräbt den Führungsanspruch der Landesverbände gegenüber ihren Mitgliedern. Die Fusion ist kein Selbstzweck. Mit ihr allein wird die Einflussschwäche der beiden Verbände in Politik und Öffentlichkeit nicht beseitigt. Erst wenn der Zusammenschluss ausreichend demokratisch legitimiert ist und der künftige DAFV eine lebendige, funktionierende Willensbildung von unten nach oben aufweist, wird er von den demokratischen Politikern im Bund und in Europa ernst genommen. 2. Der vorliegende Satzungsentwurf Der vorliegende Satzungsentwurf sieht einen Bundesverband als Verband der [Landes-] Verbände unter dem Namen Deutscher Angelfischereiverband ab 2012 vor 1. Zugleich eröffnet er die Möglichkeit, fachliche Spezialverbände, die es im DAV anders als im VDSF gibt, weiterzuführen. Darüber hinaus schreibt er folgende Gremien vor: ein Präsidium, bestehend aus einem Präsidenten, vier Vizepräsidenten und einigen fachlichen Referenten, einen Verbandsausschuss, bestehend aus den Präsidenten/Vorsitzenden der Landesverbände 2, eine Mitgliederversammlung, bestehend aus den Delegierten der Landesverbände, wobei sich die Stärke der Delegationen nach den Mitgliederzahlen der jeweiligen Landesverbände bestimmt. Damit sieht der jetzt vorgesehene Entwurf die Übertragung der Organisationsstruktur des VDSF auf den neuen Dachverband vor 3. Auf diese Weise kann rechtlich eine Fusion vollzogen werden. Es ist jedoch höchst fraglich, ob eine derartig à la VDSF gestaltete Fusion der angestrebten Verbesserung der Interessenvertretung der Anglerschaft dient und bessere demokratische Teilhabemöglichkeiten schafft als die bisher existierenden. Das wäre der Fall, wenn die Organisationsstrukturen des VDSF den Interessen der Anglerschaft verpflichtet wären und zugleich ausreichend belastbare verbandsinterne demokratische Willensbildung von unten nach oben fördern würden. Das wäre der Fall, wenn die Rechte der Landesverbände in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit ausreichend berücksichtigt würden, deren Mitgestaltungsrechte gesichert und deren Bestand, Verfassung und Unabhängigkeit geschützt würden. Diesen Anforderungen wird der vorliegende Entwurf nicht gerecht. Der Entwurf berücksichtigt nicht die völlig andere Struktur und innere Verfassung der meisten Landesverbände, die bisher im DAV organisiert sind. Das wird bereits daran deutlich, dass weiterhin die mitgliederstarken Landesverbände überproportional repräsentiert sind, im Osten Deutschlands aber überwiegend kleinere Landesverbände angetroffen werden (sieht man einmal vom LAV Brandenburg ab und vom LAV Mecklenburg-Vorpommern, der bereits jetzt VDSF-Mitglied ist). Die schon bisher deutlich zu spürende Dominanz der Großverbände im VDSF, die alleine Beschlussmehrheiten erzeugen können, wird fortgesetzt (es kommt nur Brandenburg als weiterer Großverband hinzu). Die Einwirkungsmöglichkeiten der kleineren Landesverbände, wie Sachsen- Anhalt oder Saarland, Hamburg, Bremen, Thüringen und Sachsen werden erheblich verringert. Der neue Verband wird ein süd- und norddeutsch dominierter sein. Berücksichtigt wird ebenfalls nicht die völlig andere Grundaufstellung der hinzukommenden Landesverbände. Deren besondere soziale Ausrichtung (Behindertenangeln, Vergünstigungen für sozial Schwache, besondere Jugendförderung) und strikte Orientierung auf weitgehende Zugänglichkeit breiter Schichten zur Angelei (Gewässerpools, Freizügigkeit, niederschwelliger Zugang zum Angeln usw.) haben nach dem Satzungsentwurf keinen Bestandsschutz und stehen möglicherweise zur Disposition einer Verbandsmehrheit, die auf Bundesebene im Wesentlichen von bisherigen VDSF-Landesverbänden gestellt werden kann und gestellt werden wird. Nicht einmal ansatzweise enthält die Satzung eine Lösung zur Frage der Beitragsgerechtigkeit und Beitragsstabilität 4. Die bisher im VDSF bestehenden Strukturen weisen trotz formal-juristischer Zulässigkeit erhebliche Mängel auf bei der demokratischen Willensbildung und der dafür notwendigen Transparenz und Informationspolitik. Eine den Erfordernissen moderner Lobbyarbeit entsprechende, notwendige demokratische Meinungsbildung und Kontrolle des Handelns des Präsidiums findet kaum statt. Diese Mängel können, auch in einem künftigen Verband nicht allein durch Wahl anderer Repräsentanten behoben werden, solange die gleichen Strukturen vorherrschen, die diese Missstände erst ermöglicht haben. Für die Schaffung eines respektablen Verbandes bedarf es strengerer Regeln für gelebte Verbandsdemokratie und Informationsoffenheit. Die insoweit beim VDSF deutlich hervortretenden Mängel werden durch den Satzungsentwurf in den fusionierten Verband übernommen. Dadurch wird die Interessenvertretung der Angler in Politik und Öffentlichkeit auf lange Sicht erschwert und entwertet. 3. Wesentliche Kritikpunkte Der Satzungsentwurf ist nahezu eine Kopie der VDSF-Satzung und passt nicht zu der neuen, sehr viel heterogeneren Struktur des Verbandes. 1. Es ist höchst bedauerlich, dass die Chance vertan werden soll, durch eine Doppelspitze im Präsidium die Integrationskraft des Zusammenschlusses zu stärken. Es wäre sinnvoll, dieses für ein oder zwei Amtsperioden festzuschreiben. Der notwendige Prozess des Zusammenwachsens wird somit erschwert oder gar verhindert. Eine Parität auf der Ebene der Vizepräsidenten ist nicht ausreichend. Denn das aus Präsident und Vizepräsidenten bestehende geschäftsführende Präsidium beschließt auch in wesentlichen Fragen praktisch nicht. 2. Die vorgesehene Organstruktur Präsidium-Verbandsausschuss-Jahreshauptversammlung wird der größeren Heterogenität des Dachverbandes nicht gerecht - und ist bereits im jetzigen VDSF rechtlich bedenklich, zumindest politisch nicht angemessen. Mangelhaft ist insbesondere die fast völlig fehlende Zuständigkeitsabgrenzung der Organe, also die Frage, wann etwas der Zustimmung des Verbandsausschusses oder der Mitgliederversammlung bedarf. Auch innerhalb der Organe, insbesondere beim Präsidium, gibt es keine Zuständigkeitsabgrenzungen und keine Ressortverantwortlichkelten. Das mag bei einem Verein mit fünfzig Mitgliedern noch angehen, nicht aber bei der Vertretung von einer Million Anglern. Es müssen Regelungen eingefordert werden, nach denen Fragen grundsätzlicher Bedeutung ausschließlich von der Mitgliederversammlung entschieden werden. Das Präsidium ist ausdrücklich als Umsetzungsorgan zu definieren, welches an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung strikt gebunden ist. 3. Es fehlen weitgehend Normierungen der Kontrollrechte. Der Verbandsausschuss muss als permanentes Kontrollorgan gegenüber dem Präsidium ausgestaltet werden - oder hierfür ein zusätzliches Organ geschaffen werden. Das Präsidium ist umfassend gegenüber dem Kontrollorgan berichts- und informationspflichtig - und zwar laufend! Gelegentliche Präsidentenbriefe nach Gutdünken an die Landesverbände ermöglichen nicht die notwendige demokratische Verschränkung der Organe. Das Kontrollorgan muss ebenfalls umfassend gegenüber der Mitgliederversammlung informationspflichtig gemacht werden. Auch der Verbandsausschuss und die Landesverbände müssen sat-

17 Nr. 22/2011 Südharz Seite 17 zungsmäßigen Informationspflichten unterworfen werden. Die Einrichtung eines Sekretariats des Verbandsausschusses wäre sinnvoll, da ihm weder die Geschäftsstelle des Bundesverbandes, noch die der Landesverbände wirksam zur Verfügung stehen und er deswegen in seiner jetzigen Form das technisch schwächste Organ im Verbandssystem ist. 4. Es fehlt ein umfassender Auskunftsanspruch aller Mitglieder. Organisierte Angler lassen sich immer weniger auf den Wunsch zu angeln reduzieren. Sie haben ein Anrecht auf umfassende demokratische Teilhabe. Protokolle aller Gremiensitzungen auf Bundes- und Länderebene müssen veröffentlicht werden. Anträge und Beschlussinitiativen müssen vorab allen Mitgliedern bekannt gemacht werden. Die Organgeschäftsstellen müssen einer Auskunftspflicht unterworfen werden. 5. Es fehlt auch an einer vertikalen Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Bundesverband und Landesverbänden. Zwar ist verbandsrechtlich eindeutig, dass die Bundesorganisation keine Zuständigkeiten im Bereich einzelner Landesverbände haben und dass die Landesverbände keine Zuständigkeit in Bundesfragen haben, sondern lediglich ein Mitwirkungsrecht. Damit ist auch ein Weisungsrecht des Bundes gegenüber einem Landesverband nicht gegeben, selbst dann nicht, wenn die Weisung vom höchsten Organ, der Mitgliederversammlung beschlossen würde. Dennoch sollte es einen Zuständigkeitskatalog mit Satzungskraft geben, aus dem sich ergibt, dass der Bund nicht in die darin aufgeführten ausschließlichen Regelungszuständigkeiten der Landesverbände eingreift. In diesen Katalog der Länderzuständigkeiten gehören insbesondere auch alle Fragen der der Ausübung der Angelfischerei und der Gewässerbewirtschaftung, soweit sie durch die Landesverbände geregelt werden (können) und natürlich die Mitwirkung (Interessenvertretung) im Rahmen des Landesfischereirechts. Angelfischereirecht ist Ländersache und muss es auch bleiben. Denn die Gewässerbedingungen sind in den Regionen Deutschlands höchst unterschiedlich. Bundeseinheitliche Regelungen würden dem nicht gerecht. Der künftige Bundesverband hat sich also der Meinungsäußerung und Beschlussfassung zu den Regelungsgegenständen der Landesfischereirechte strikt zu enthalten. Soweit er im Rahmen seiner Rechtsberatung Empfehlungen abgibt, sind diese als solche deutlich zu machen und von der verbandspolitischen Ausrichtung konsequent zu trennen. Möglicherweise bedarf es noch weiterer insbesondere organisationsrechtlicher Regelungen, die der größeren Unterschiedlichkeit der Landesverbände Rechnung tragen. Der VDSF war sehr stark von den großen Landesverbänden dominiert, die in der Mitgliederversammlung sehr leicht Mehrheiten bilden konnten, ohne dass es Sperrminoritäten u. ä. m. gab. Diese unbefriedigende Situation könnte sich nach dem Zusammenschluss noch verschärfen. Hier bedarf es jedoch noch einer detaillierteren Prüfung. Diese Prüfung sollte einem besonderen Ausschuss übertragen werden, der der Mitgliederversammlung berichtspflichtig ist. Zu den zu prüfenden Themen gehören unter anderem die Verbandsgemeinschaften mit der Berufsfischerei und die gering ausgeprägte Professionalisierung der Verbandsarbeit durch Überdehnung des Ehrenamtlichkeitsprinzips. 4. Schlussfolgerungen Die Fusion ist kein Selbstzweck. Sie dient allein dem Zweck, die Interessenvertretung der Angler in Deutschland in Politik und Öffentlichkeit endlich zu verbessern und zu professionalisieren. Die Übernahme des Modells VDSF für den künftigen Verband schafft dafür nicht die notwendigen Voraussetzungen. Denn der VDSF hat in den letzten zehn Jahren bewiesen, dass er zu einer demokratisch-basierten, professionellen Interessenvertretung kaum in der Lage ist. Schuld daran sind satzungsmäßige Strukturen, die verbandsinterne demokratische Willensbildung eher verhindern als fördern. Das merken auch die politischen Ansprechpartner. Wenn sie in dem neuen Verband die alten Muster wiederfinden, die sich als untauglich erwiesen haben, dann werden sie dem neuen DAFV nicht mehr, sondern weniger Gehör schenken als bisher. Eine große Chance wäre vertan und käme auf viele Jahre hinaus nicht wieder. Die Satzungsfrage ist jetzt die zentrale Frage in der Diskussion um den Zusammenschluss der beiden deutschen Angelverbände. Ohne eine den veränderten Anforderungen gerecht werdende Satzung wird es keinen leistungsfähigen einheitlichen Verband geben. Eine Zustimmung zu einem untauglichen Verbandsmodell heute wird die Entwicklungsmöglichkeiten der Vertretung der Anglerinteressen lange Zeit unterbinden und mehr Schaden als Nutzen stiften. Es darf nicht übersehen werden, dass die Politik, die wir mit unseren Anliegen in unserem Sinne erreichen wollen, sehr genau auf die innere Verfasstheit unserer Organisation schauen, weil bei Bundes- und Landtagswahlen Präsidenten genau so viel Stimmgewicht haben wie jeder einzelne Angler. Die Angler unserer Generation müssen die Chance der Fusionsverhandlungen nutzen, um endlich Strukturen zu schaffen, in denen ihre Interessen wirksam vertreten werden, Strukturen, die einen Weg weisen in eine sich immer schneller verändernde Politik und Öffentlichkeit. Dem werden wir mit den Antworten der 80er-Jahre nicht gerecht werden können. Wir können diese Chance nutzen. Wir tragen Verantwortung, sie zu nutzen. Darüber täusche sich niemand! 1 Die Konstruktion eines Verbandes der Verbände ist praktikabel. Aber sie trägt dem Umstand kaum Rechnung, dass der bisherige VDSF seine Lobbyarbeit stets mit der Zahl seiner Mitglieder untersetzt, im Falle des DAFV mit rund einer Million organisierter Angler. Das zwingt dazu, sämtliche organisierten Angler an der demokratischen Willensbildung teilhaben zu lassen. Davon sind derzeit die Einzelmitglieder ausgeschlossen, aber auch Vereine, Kreisverbände und Landesverbände, die - wie derzeit - nur unzureichend informiert sind. Das beabsichtigte Konstrukt vertritt bestenfalls die Interessen der Landesverbände, nicht aber die der realen Mitglieder, der Angler. 2 Eine Vertretung der Fachverbände ist, soweit ersichtlich, in diesem Gremium nicht vorgesehen. 3 Man mag einwenden, dass auch der jetzige DAV über ein Präsidium, einen Verbandsausschuss und eine Jahreshauptversammlung verfügt und sich jedenfalls insoweit nicht wesentlich von der Organisationsstruktur des VDSF unterscheidet. Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass selbst wenn diese Strukturen im jeweiligen Verband optimal wären, sie nicht deswegen auch in einem fusionierten Verband passen müssen. Der DAV hat eine völlig andere Länder-, Regional- und Vereinsstruktur als der VDSF. Mit einem Zusammenschluss wächst diese Komplexität wesentlich stärker als bei einer schlichten Verdoppelung des VDSF. Auf Länderebene entsteht ein völlig neues Kräfteverhältnis. Aber die vorhandene Organstruktur im VDSF ist bereits jetzt nicht optimal. Die Landesverbände stellen kein ausreichendes Korrektiv gegenüber dem den Verbandsausschuss dominierenden Präsidium dar; letzteres arbeitet auch nicht als Kollektivgremium, sondern wird vom Präsidenten ausschließlich von oben nach unten geführt, ohne dass es geschützte Ressortzuständigkeiten gäbe. 4 Allein dieser Umstand macht deutlich, dass der jetzige Satzungsentwurf mehr Fragen stellt als beantwortet. Während die Beiträge in Ostdeutschland überwiegend gekoppelt sind an Angelberechtigungen und deswegen in der Regel über dem Beitragsniveau im Westen liegen, sind die Zahlungen der Mitglieder im VDSF (und nach der neuen Satzung) ausschließlich mitgliedschaftsbezogene Leistungen, aus denen heraus sich keinerlei Nutzungsanspruch auf Gewässer ergibt.

18 Seite 18 Buntes Treiben in den Räumen des Harzklubs Vom bis zum fanden in den Räumen des Harzklubzweigvereins die Ferienspiele statt. Wie immer haben sich alle beteiligten für diese Woche sehr viel einfallen lassen und die Kinder hatten sehr viel Spaß. Es wurde sehr viel gebastelt und es wurde eine Wanderung rund um Hayn durchgeführt. Reges Treiben war natürlich bei den Bastelarbeiten anzutreffen. So entstanden kleine Aquarien und Fische aus Pappe die von den Kindern bemalt und anschließend mit Steinen, Muscheln und Sand dekoriert wurden. Ein großes Aquarium wurde anschließend von allen zusammen gestaltet welches seinen Platz in den Räumen des Harzklubs fand. Aber auch Marionetten und die aus Zeitung selbst gefertigten Schuhe, wurden von den Kindern mit viel Geschick und Freude gebastelt. Bei der Wanderung rund um Hayn konnten sich die Kinder ein wenig austoben und so einige Dinge entdecken. Aber leider gingen die Tage sehr schnell vorbei und wie es sich gehört, wurde am letzten Tag ein Abschlussfest durchgeführt. Alle Kinder kamen Verkleidet an diesem Tag in die Räume des Harzklubs und brachten wie immer viel Freude und Spaß mit. Südharz Nr. 22/2011 Mit einem selbst einstudierten Programm überraschten Nele und Jenny, wofür es großen Beifall gab. Den Wackelpudding gesponsert von Tante Astrid ließen sich danach alle schmecken. Wir möchten uns auch hiermit bei den Muttis und Vatis herzlichst für ihre Aufmerksamkeiten danken. Im Auftrag des Harzklubzweigvereins Hayn (Harz) e. V. Anke Heiden, Sylvia Thomasius und Annerose Liebau Bitte veröffentlichen Sie meine private Kleinanzeige in folgendem Gebiet in der jeweils nächstmöglichen Ausgabe: Bitte pro Kästchen nur ein Zeichen eintragen und hinter jedem Wort/Satzzeichen ein Kästchen als Zwischenraum frei lassen. Kürzungen behält sich der Verlag vor. KEIN Größenmuster, gilt nur für private Kleinanzeigen. Bitte NICHT für Familienanzeigen (Danksagungen, Grüße etc.) oder geschäftliche Anzeigen verwenden. Chiffre gewünscht, Achtung: Bei Chiffre-Anzeigen entstehen Zusatzkosten von 6,50EUR. Bitte denken Sie daran, Ihre genaue Anschrift zu vermerken: Name, Vorname Straße und Hausnummer PLZ /Ort Telefonnummer (für evtl. Rückfragen keine Weitergabe an Dritte) Bankeinzug Verrechnungscheck liegt bei Bargeld liegt bei Kreditinstitut Bankleitzahl Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 5 EUR Kontonummer Datum/Unterschrift Coupon bitte per Post, Telefax oder zurücksenden an: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Postfach 29, Herzberg (Elster) Telefax: / oder privatanzeigen@wittich-herzberg.de Telefon für Rückfragen: / Kosten bis hier inkl. MwSt.: je Ausgabe 10 EUR Schnell und bequem! Buchen Sie Ihre private Kleinanzeige einfach online unter

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