Einladung. Fachtagung. Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006
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- Katharina Lange
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1 Einladung zur Fachtagung Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006
2 Mit 1. Juli 2007 tritt das Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 in Kraft. Die Intention des Gesetzes ist es durch Einführung einer Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger und der sog. Vorsorgevollmacht Alternativen zur Sachwalterbestellung zu schaffen, hierdurch die Zahl der Sachwalterschaften zu reduzieren (in Österreich sind derzeit für geschätzte Personen Sachwalter bestellt), durch die Implementierung einer Clearingfunktion der Sachwaltervereine Sachwalter dort wo sie nötig sind möglichst effizient einzusetzen und beratend zu begleitend und so die Qualität der Sachwalterschaften zu verbessern, zusätzlich auch die Bedeutung der Personensorge stärker zu betonen, in dem erstmals Regelungen der medizinischen Behandlung und Wohnortbestimmung Betroffener vorgesehen sind, den SachwalterInnen die Verpflichtung auferlegt wird, grundsätzlich mindestens monatlich persönlichen Kontakt mit ihren Klienten zu halten und die Fallzahlen bei RechtsanwältInnen und NotarInnen reduziert werden, Gerichte durch die Vereinsbestellung und die Clearingfunktion der Sachwaltervereine zu entlasten. Das Bundesministerium für Justiz lädt in Kooperation mit den vier in Österreich tätigen Sachwaltervereinen, mit dem Dachverband der Alten- und Pflegeheime, dem Dachverband Hospiz Österreich sowie mit im gegenständlichen Bereich etablierten Bildungseinrichtungen VertreterInnen jener Zielgruppen, für die das SWRÄG 2006 relevant ist, zu Fachtagungen ein. Mit diesen Veranstaltungen sollen die mit der Anwendung des Gesetzes befassten Personen (ÄrztInnen, PflegerInnen, HeimleiterInnen, MitarbeiterInnen der Hospizund Palliativarbeit, BehindertenbetreuerInnen, MitarbeiterInnen der psychosozialen Dienste, Bedienstete der Sozialhilfeabteilungen, SachwalterInnen, RechtsanwältInnen, NotarInnen und RichterInnen) über die Änderung des Sachwalterrechts informiert werden. Die interprofessionelle Zusammensetzung der Diskussionsrunden soll zur Verwirklichung der Intentionen des Gesetzes beitragen.
3 9.00 Uhr Registrierung 9.30 Uhr Eröffnung und Begrüßung 9.45 Uhr GRUNDZÜGE DES NEUEN SACHWALTERRECHTS UND ANGEHÖRIGENVERTRETUNG Referent aus dem Bundesministerium für Justiz Uhr Pause Uhr VORSORGEVOLLMACHT Referent: Notar / Rechtsanwalt Uhr CLEARING Referentin: Sachwalter-Verein Uhr Möglichkeit zur Fragestellung an Referenten Uhr Mittagspause Uhr WORKSHOPS Uhr Abschlussrunde A. Änderungen im Sachwalterrecht Auswahl und Bestellung des Sachwalters, Rechte der Angehörigen im Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters B. Angehörigenvertretung Definition der nächsten Angehörigen, Umfang der Vertretungsbefugnis, Registrierung, Widerspruch C. Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung Wesentliches zur Errichtung der Vorsorgevollmacht inklusive Registrierung, Patientenverfügung D. Personensorge Intensivierung der Personensorge im SWRÄG, Kontaktfrequenz, Zustimmung zur Heilbehandlung und Bestimmung des Wohnortes E. Clearing Information, Beratung und Schulung nahe stehender Personen und potenzieller Anreger als neue Aufgabe der Vereinssachwalterschaft ca Uhr Ende
4 Anmeldungen bitte bis spätestens 14 Tage vor dem Termin direkt an den jeweiligen lokalen Veranstalter: Burgenland: Wien: Haus St. Stephan, Bildungs- und Tagungszentrum der Diözese Eisenstadt Schlossplatz 4, 7350 Oberpullendorf TEL: 02612/42 591, FAX: 02612/ Wien: Dachverband Hospiz Österreich (Organisation und Anmeldung) Müllnergasse 16, 1090 Wien TEL: 01/ , FAX: 01/ Tagungsort: Pflege- und Sozialzentrum der Caritas Socialis: Pramergasse 7, 1090 Wien; TEL: 01/ ; Konto: Erste Bank (BLZ 20111) Vorarlberg: Bildungshaus Batschuns Kapf 1, 6832 Zwischenwasser TEL: 05522/442 90, FAX: 05522/ Niederösterreich: Bildungshaus St. Bernhard der Erzdiözese Wien Neuklostergasse 1, 2700 Wiener Neustadt Tel.: , Fax: Kärnten: Bildungshaus Stift St.Georgen Schlossallee 6, 9313 St.Georgen am Längsee TEL: 04213/2046, FAX: 04213/ Steiermark: Bildungshaus Mariatrost, Seminarorganisation Kirchbergstraße 18, 8044 Graz TEL: 0316/ , FAX: 0316/ Dachverband Hospiz Österreich (Organisation und Anmeldung) Müllnergasse 16, 1090 Wien TEL: 01/ , FAX: 01/ Tagungsort: Pflege- und Sozialzentrum der Caritas Socialis: Pramergasse 7, 1090 Wien, TEL: 01/ ; Konto: Erste Bank (BLZ 20111) Niederösterreich: Bildungshaus St. Hippolyt Eybnerstr.5, 3100 St.Pölten TEL: 02742/ , FAX: 02742/ Tirol: Tiroler Hospiz-Gemeinschaft Heiliggeiststraße 16, 6020 Innsbruck TEL: 0512/ , FAX: 0512/ Tagungsort: Haus Marillac, Sennstraße 3, 6020 Innsbruck Salzburg: St.Virgil Salzburg, Kurssekretariat Ernst-Grein-Str. 14, 5026 Salzburg TEL: 0662/ , FAX: 0662/ Salzburg: Kultur- und Kongresshaus am Dom Leo Neumayer Platz 1, 5600 St. Johann TEL: 06412/8080, FAX: 06412/ Oberösterreich: Bildungshaus Schloss Puchberg Puchberg 1, 4600 Wels TEL: 07242/475 37, FAX: 07242/ Der Tagungsbeitrag von brutto 25,-- bis 35,-- wird vom jeweiligen lokalen Veranstalter eingehoben. Storno ist nur bis zwei Wochen vor dem jeweiligen Termin möglich.
5 Anmeldungsblatt Ich melde mich für die Fachtagung Sachwalterrechts-Änderungsgesetz 2006 an. Vorname: Nachname, Titel:. Institution / Funktion: Adresse: PLZ/Ort: Telefon: Mein gewählter Ort: (bitte auf jeden Fall angeben) Burgenland, Wien, Wien, Niederösterreich, Vorarlberg, Tirol, Niederösterreich, Salzburg, Kärnten, Salzburg, Steiermark, Oberösterreich, Mein gewählter Workshop: A B C D E (bitte auf jeden Fall angeben) Teilnahmebestätigungen werden vor Ort ausgefolgt... Ort, Datum.... Unterschrift
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