Sachbearbeiter(-in) in) für Buchhaltung und Personalverrechnung

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1 Zugestellt durch Post.at Stellenausschreibung der Marktgemeinde Bad Kreuzen Öffentliche Stellenausschreibung gemäß Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (OÖ GDG 2002) Die Marktgemeinde Bad Kreuzen sucht: Sachbearbeiter(-in) in) für Buchhaltung und Personalverrechnung Aufgaben: Führung der gesamten Buchhaltung (Finanz- und Steuerbuchhaltung) Genauigkeit, selbständiges Arbeiten sowie (Kameralistik) Vorschreibung von Steuern, Abgaben und Gebühren, Ausgezeichnete schriftliche und mündliche Ausdruckfähigkeit Mahnwesen Flexibilität und Bereitschaft zu Mehrleistung und Selbständige Führung der gesamten Personalverrechnung Weiterbildung Kenntnis der örtlichen Gemeindestrukturen von Weitere Aufgabenfelder: Protokollierung im Gemeinderat, Vorteil stellvertretende EDV-Koordination, Mithilfe bei Budgeterstellung Vollbeschäftigung, Karenzvertretung für die voraussichtliche Dauer von zwei Jahren (Weiterbeschäftigung nicht ausge- Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen: Die Bewerber/-innen müssen gem. OÖ GDG 2002 voll schlossen), Funktionslaufbahn GD 18.5, Dienstbeginn idealer- weise handlungsfähig, ein einwandfreies Vorleben nachweisen, physisch und psychisch geeignet sowie im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sein. Männliche Bewerber müssen ihren Präsenzoder Zivildienst abgeleistet haben. Interessenten/-innen richten ihre schriftlichen Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens , Uhr, an die Amtsleitung der Marktgemeinde Bad Kreuzen (Frau Mag. Birgit Aigner-Brunhofer, 4362 Bad Kreuzen Ausbildung: Abschluss einer berufsbildenden kaufmännischen mittleren/höheren Schule oder abgeschlossene Lehre Bürokaufmann/-frau bzw. Verwaltungsassistent/-in 20a, Wir bieten eine interessante Position in einer modernen Kommunalverwaltung mit einem jungen, dynamischen Mitarbeiterteam Anforderungsprofil (besondere Aufnahmevoraussetzungen): und freuen uns auf Ihre Bewerbungen! Kaufmännisches Verständnis Sehr gute EDV-Anwenderkenntnisse sowie Interesse an EDV Einschlägige Berufserfahrung vorzugsweise im Gemeindebereich von Vorteil

2 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe Dezember 2008, Seite 2 Advent am Marktplatz Erstmals besteht nun auch in Bad Kreuzen die Möglichkeit, einen Adventmarkt am Marktplatz zu veranstalten. Seit einigen Tagen befinden sich am Marktplatz zwei neue Standl, die zur Belebung des Ortes während der Adventszeit beitragen sollen. Diese beiden Standl wurden vom jungen Bad Kreuzner Drechsler Josef Leonhartsberger angefertigt und von der Gemeinde sowie vom Dorferneuerungsverein bzw. mittels Landesförderungen finanziert. Sie können von Vereinen, Gewerbetreibenden, Gastronomie oder auch Privaten an den Adventwochenenden kostenlos gebucht werden. Buchungen richten Sie bitte an Gemeindeamt Bad Kreuzen (Fr. Margarete Schiller, Tel / ). Gerne erhalten Sie dort auch Informationen zum aktuellen Stand der Buchungen; ebenso wie auf der Homepage der Marktgemeinde ( Tag 12., 13., 19., Zeit ganztags Veranstaltung Christbaumverkauf (Waidhofer) nachmittags Schau-Drechseln und schmieden; Stachelbier (Kirchenwirt) ganztags verschied. Teesorten und Basteleien (Fa. Futterknecht) vormittags Startveranstaltung zum "Jahr der Gesundheitsvorsorge" (Gesunde Gemeinde) nachmittags Schau-Drechseln und schmieden; Stachelbier (Kirchenwirt) abends Verlosung des gedrechselten Eisstockes (Kirchenwirt) ab Uhr Musikerstandl mit Glühwein, Maroni, Musik (Musikverein) Vormittags Jagerstandl mit Glühmost, Rehbeuschel, (Jagdgenossenschaft) ca Uhr (open end) Silvesterstandl mit Punsch, Sekt, Gulaschsuppe (FF) Landwirtschaftskammerwahl Mit Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 93/2008 wurde die Wahl von 35 Mitgliedern der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer für Oberösterreich ausgeschrieben. Wahltag: Sonntag, 25. Jänner 2009 Stichtag: 03. November 2008 Tag d. Wahlausschreibung: nenmehrheiten, die Eigentümerin, Eigentümer oder Bewirtschafter (Pächterin, Pächter oder Fruchtgenussberechtigte) von in OÖ. gelegenen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken mit einer Größe von mindestens 2 ha sind, maßgeblich ist der land- und forstwirtschaftliche Einheitswertbescheid. Das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis wird ab 1. Dezember 2008 durch vierzehn Tage zur öffentlichen Einsicht in den Räu- men des Gemeindeamtes aufgelegt. Wahlberechtigt: Gemäß 32, Abs. 1, Z. 1 des Oö. Landwirtschaftskammergesetzes 1967 sind unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft alle natürlichen Personen wahlberechtigt, die am Tag der Wahlausschreibung Mitglieder der Landwirtschaftskammer sind, bei denen ein Wahlausschließungsgrund, der sie vom Wahlrecht zum OÖ. Landtag ausschließend würde, nicht vorhanden ist und die spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden. Gemäß 32, Abs. 1, Z. 2 dieses Gesetzes sind alle juristischen Personen und rechtsfähigen Personenmehrheiten wahlberechtigt, die am Tage der Wahlausschreibung Mitglieder der Landwirtschaftskammer sind. Mitglieder der Landwirtschaftskammer sind: Natürliche und juristische Personen und rechtskräftige Perso- In dieses Wählerinnen- und Wählerverzeichnis kann innerhalb der angeführten Frist während der Amtstage zu folgenden Tagesstunden Einsicht genommen werden: Montag bis Freitag: von 7.00 bis Uhr und Dienstag und Donnerstag von bis Uhr. Einsprüche gegen das Wählerinnen- und Wählerverzeichnis können während der Auflagefrist beim Gemeindeamt eingebracht werden. Weiters besteht die Möglichkeit, mittels Wahlkarte die Stimme in einer anderen Gemeinde in Oberösterreich abzugeben. Der Antrag auf Ausstellung einer Wahlkarte ist am Gemeindeamt spätestens am 3. Tag vor dem Wahltag mündlich (Fr. Margarete Schiller, ) oder schriftlich (schiller@gem.badkreuzen.at) zu stellen.

3 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe Dezember 2008, Seite 3 Die Winter-Highlights mit der OÖ Familienkarte Die neue OÖ Familienkarte mit ÖBB Vorteilsfunktion bringt wieder jede Menge Vorteile für die oberösterreichischen Familien! Pistenfloh kostenloser Anfänger-Skikurs für 1000 Kinder Das Familienreferat des Landes OÖ lädt jene Kinder zu einemkostenlosen Kinder-Skikurs ein, die zwischen 1. September 1998 und 31. August 2002 geboren sind, keine Kenntnisse im Skilauf haben bzw. keinen Bogen fahren können. Zusätzlich bekommt jedes teilnehmende Kind einen Schihelm, sowie die Liftkarte und das Mittagessen geschenkt. SPORT2000 bietet dazu auch einen vergünstigten Skiverleih bzw. - kauf an. Stattfinden werden die Skikurse in 14 Schigebieten in Oberösterreich am 20. und 21. Dezember Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online auf ab 21. November Weitere Details zu den Skigebieten und alle wichtigen Informationen zur Aktion "Pistenfloh" finden Sie auf Familienschitage Die Familienschitage dieser Wintersaison finden am 10. und 11. Jänner 2009 ("Spaß im Schnee") bzw. am 24. und 25. Jänner 2009 ("Snow & Fun") statt. Sichern Sie sich einen Schitag mit der ganzen Familie zu Toppreisen. Die Karten sind ausschließlich im Vorverkauf bei den oö. Raiffeisenbanken ab 4. Dezember 2008, 8.30 Uhr, gegen Abgabe des im Familienjournal abgedruckten Gutscheines und Vorlage der OÖ Familienkarte, erhältlich. Eine Übersicht über die Schigebiete und die Preise finden Sie im OÖ Familienjournal und auf Märchenadvent auf der Hirschalm Einstimmen auf Weihnachten abseits von Trubel und Hektik! Eintritt mit der OÖ Familienkarte: 7,20 Euro für die ganze Familie inklusive einer Pferdeschlitten- oder Skidoofahrt. An den Adventwochenenden jeweils Samstag und Sonntag sowie am 8. Dezember von 10 bis 17 Uhr! Nähere Informationen finden Sie im OÖ Familienjournal und auf "Erziehung ist (k)ein Kinderspiel" Tips und Familienreferat legen Erziehungsratgeber auf Mit der OÖ Familienkarte kostet der Erziehungsratgeber nur 11,90 Euro (statt 14,90 Euro) und kann bei Tips Zeitungs GmbH & Co KG, Promenade 23, 4010 Linz, Tel. 0732/785955, oder per Mail erziehungstipps@tips.at, bestellt werden. Details dazu finden Sie auf Mehr Informationen zu den aktuellen Aktionen finden Sie auf Dort können Sie auch unseren Newsletter abonnieren und Sie werden immer rechtzeitig über alle Highlights informiert. Renn- und Trainingsangebot für Schivereine Durch den Neubau des Schorschiliftes in St. Georgen am Walde gibt es ab heuer eine eigene Trainingsstrecke für Vereine. Am Dienstag und Donnerstag abends steht die ganze Schorschipiste den Vereinen ohne Einschränkungen zur Verfügung. Hier gibt es vom Schorschi-Verein ein besonders Angebot für Vereine. (Flutlichttraining) Ein Training für 15 Teilnehmer kostet nur 100,00. Jeder weiter Teilnehmer zahlt 7,00. Zu den normalen Liftbetriebszeiten müssen bei starkem Antrag die Trainingszeiten koordiniert werden. (z.. B. ist in von bis am Vormittag wegen Schikurs kein Training möglich): Es gelten die normalen Liftkartentarife des Schorschiliftes (siehe Homepage Ein besonders Service bietet auch der Schorschiclub! Kostenlose Abwicklung von Schirennen. Von der Ausschreibung (z. B. über Skizeit), Kurssetzung, Zeitnehmung bis zur Ergebnisliste ist alles gratis. Nur die Liftkarte ist zum Sonderpreis von 7,00 für Erwachsene und 6,00 für Kinder ist bezahlen. Zudem erhält jeder Verein der ein Rennen am Schorschilift veranstaltet vom Liftbetreiber für jedes Rennen ein Gratistraining an einem Dienstag oder Donnerstag Abend. Alle Einteilungen für Trainings und Rennveranstaltungen werden von Herrn Heinz Haider persönlich durchgeführt. Bei Fragen bzw. Terminwünschen bitte um Rückruf! Mittwoch: Freitag: Samstag: Sonntag: 17: Uhr 12:30 16:00 Uhr und 17:00 21:00 Uhr 9:00 16:00 Uhr und 17:00 21:00 Uhr 9:00 16:00 Uhr Haider Heinz Tel.: 0664/ heinz.hai@aon.at Verein Schorschi Markt 9, 4372 St. Georgen am Walde

4 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe Dezember 2008, Seite 4

5 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe Dezember 2008, Seite 5 Heizkostenzuschuss Aktion 2008/09 Die oö. Landesregierung für die Heizperiode 2008/09 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Folgende Richtlinien gelten: Der Zuschuss für die Beheizung einer Wohnung gleichgültig mit welchem Energieträger beträgt 350 Euro bzw. 175 Euro (bei Überschreitung der festgelegten Einkommensgrenze um bis zu maximal 50 Euro). Es muss sich bei dieser Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln, welcher in OÖ. liegt. Bezieher/innen des vom Bund über die Pensionsversicherungsanstalten ausbezahlten Zuschusses zu den Energiekosten erhalten, sofern sie die Voraussetzungen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses des Landes OÖ erfüllen, lediglich den Differenzbetrag in der sich jeweils ergebenen Höhe zwischen diesem Energiekostenzuschuss des Bundes und dem Heizkostenzuschuss des Landes ausbezahlt. Die Gewährung eines Zuschusses ist von der Summe der mo- natlichen Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen abhängig: Alleinstehende Person: 772,40 Ehepaar/Lebensgem.: 1.158,08 Je Kind: 110,02 Bei Haushaltsgemeinschaft voneltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind(ern) ist für das Kind der Richtsatz für eine alleinstehende Person mit 772,40 anzuwenden; bei gemeinsamen Haushalt von Geschwistern jeweils dieser Richtsatz. Als Einkommen zählt u. a.: Arbeitslohn, Pension inkl. Ausgleichszulage, Zusatzrenten, Unterhaltszahlungen (Alimente), Stellenausschreibungen Unterhaltsvorschüsse, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Unfallrenten, Vom Einkommen in Abzug zu bringen sind allenfalls zu bezahlende Unterhaltsleistungen für geschiedene Ehepartner. Nicht als Einkommen zählt u. a.: Sonderzahlungen, Familienbeihilfe einschließlich des Kinderabsetzbetrages, Pflegegeld, Wohnbeihilfe, Kinderbetreuungsbonus des Landes OÖ, von Lehrlingsentschädigungen ein Freibetrag von 182,14. Bei der antragstellenden Person muss ein eigener Haushalt vorliegen. Leben mehrere Personen in einem Haus, liegen getrennte Haushalte nur soweit vor, als diese Personen in jew. abgeschlossenen Wohneinheiten (Küche, Wohn/Schlafraum, Sanitäreinheit) leben. Heizkostenzuschuss wird nur jenen Personen gewährt, die auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Für Personen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.b. im Rahmen eines Übergabevertrages), gibt es keinen Heizkostenzuschuss. In diesem Sinne gilt dasselbe für Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können. Pro Haushalt gibt es nur einmal einen Heizkostenzuschuss. Sozialhilfeempfänger, die Anspruch auf eine Beihilfe zum Ankauf des erforderlichen Heizmaterials haben, bekommen keinen Heizkostenzuschuss im Rahmen dieser Aktion. Ebenso kann auch Asylwerbern kein Zuschuss gewährt werden. Antragstellung vom bis beim Gemein- deamt. Mitzubringen sind die Einkommensnachweise und gegebenen- falls Übergabevertrag. AltenfachbetreuerIn für den Bezirk Perg, St.Georgen/Walde mit Das Bezirksalten und Pflegeheim SENIORium Perg sucht 20 Wo.Std. (d.s.52,63%) ab sofort gesucht. eine/n Heimleiter/in mit 40 Wochenstunden. Sie verfügen über die abgeschlossene Ausbildung zum/r AltenfachbetreuerIn, Bereitschaft zur Teamarbeit, Führerschein B Sozialhilfeverband Perg, 4320 Perg, Dirnbergerstraße 11, Bewerbungsbögen und nähere Informationen erhalten Sie beim und einen Privat-PKW. Flexibilität und Engagement sind für Sie 07262/551 selbstverständlich. Wir bieten Ihnen die Einbindung in unser DW 327 Fr. Scherscher bzw. DW 322 Hr. Karlinger oder unter Fachteam, einen eigenständigen Arbeitsbereich, Weiterbildung und Supervision und freuen uns auf Ihre Bewerbung. Bewerbungsfrist: 18. Dezember 2008 Ihre Unterlagen senden Sie an: Caritas für Betreuung und Pflege, Mobile Dienste, Regionalleitung Lederergasse 11 b 4210 Gallneukirchen /

6 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe Dezember 2008, Seite 6 Blauzungenkrankheit (Bluetongue Disease) Impfprogramm 2008/2009 Die Blauzungenkrankheit ist eine Erkrankung von Schafen und anderen Wiederkäuern, die bis vor wenigen Jahren in Europa nur im Mittelmeerraum aufgetreten ist erkrankten erstmals Tiere im Norden Europas und seitdem breitet sich diese für den Menschen völlig ungefährliche Krankheit kontinuierlich über den Kontinent aus. In Österreich ist am der 1. Fall in Schärding festgestellt worden. Empfänglich sind alle Schafe, Ziegen, Rinder und sonstige Wiederkäuer. Schafe zeigen die stärksten Krankheitssymptome. Erkrankungserscheinungen sind Fieber, Lahmheiten, offene Stellen im Maul, an Klauen und Euter sowie Absondern von der Herde, Fehlgeburten und Milchleistungsrückgang. Das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend hat sich nun in Absprache mit der Landwirtschaft für eine verpflichtende Impfung aller Rinder, Schafe und Ziegen in ganz Österreich entschieden. Impfzeitraum: Dezember 2008 bis 31. März Geimpft werden müssen: alle Rinder ab einem Alter von 3 Monaten zweimal im Abstand von 4 Wochen, Kälber ab einem Alter von 4 Wochen können auf Wunsch des Tierhalters geimpft werden Mobile Alt- und Problemstoffsammlung 2009 alle Schafe und Ziegen ab einem Alter von 4 Wochen (einmalige Impfung). Ausgenommen von der Impfpflicht sind Besamungsstiere und Mastrinder in Boxenhaltung. Es handelt sich um eine amtlich angeordnete Impfung gemäß Tierseuchengesetz, die von eigens dafür beauftragten Impftierärzten innerhalb des Impfzeitraumes durchgeführt wird. Durchführung: Der für die Gemeinde beauftragte Tierarzt vereinbart mit dem Tierhalter einen Zeitpunkt der Impfung. Der Tierhalter hat am vereinbarten Tag dafür zu sorgen, dass alle Tiere zur Impfung bereitstehen. Nicht bereits einzeltiergekennzeichnete Schafe und Ziegen sind vor der Impfung zu kennzeichnen (amtliche Ohrmarke, Landesverband für Schaf- und Ziegenzucht, Auf der Gugl 3, 4021 Linz, Tel.-Nr. 0732/ bzw. 1349)! Tierhalter, welche die Schaf- oder Ziegenhaltung bisher nicht bekannt gegeben haben, haben sich beim Gemeindeamt zu melden! Besondere Bestimmungen für den Viehverkehr: Rinder sind zwischen erster und zweiter Impfung (4 Wochen) im Bestand zu belassen! Ist dies aus besonderen Gründen nicht möglich Kontaktaufnahme mit dem beauftragten Tierarzt oder dem Amtstierarzt. Kosten: Die Kosten der Impfung werden vom Bund getragen, wobei festgehalten wird, dass eine entsprechende Kooperation der Tierhalter als Voraussetzung für eine Finanzierung gilt. Die Mobile Alt- und Problemstoffsammlung für das Jahr 2009 ändert sich gänzlich. Die beiden großen LKW s werden durch einen Klein-LKW ersetzt, welcher künftig hauptsächlich eine Problemstoffsammlung durchführen wird. Durch diese neue Art der Sammlung, die weiterhin von der Fa. Wenigwieser betreut wird, können die Kosten der Mobilen Problemstoffsammlung deutlich gesenkt werden. Die Sammlung wird wieder wie gehabt jeden 2. Samstag von 8.00 bis Uhr am Pfarrhofparkplatz durchgeführt; genaue Termine siehe Abfallbeseitigung - Termin 2009 (1. Termin: 03. Jänner 2009). Es werden in Zukunft folgende Fraktionen bei der Mobilen Problemstoffsammlung übernommen: KFZ-Starterbatterien, Konsumbatterien, Knopfzellen, Dispersionsfarben, Farben und Lacke, Schädlingsbekämpfungs- mittel, Säuren und Laugen, Lösungsmittel, Cartridges (Druckerpatronen), Werkstättenabfälle, Ölbindemittel, Altöl und Ölfilter, Altölverpackungen (Ölgebinde), Ölis, Leuchtstoffröhren, Spraydosen mit Restinhalten, Kunststoffemballagen mit schädlichen Restinhalten, Altmedikamente, Feuerlöscher, Elektro- kleingeräte, Kabelschrott, Nichteisenmetalle Sämtliche Altstoffe (Kunst- und Verbundstoffverpackungen, Altpapier, Metallverpackungen und Altglas) welche bei der neuen Problemstoffsammlung nicht mehr abgegeben werden können, sind in den Containern auf den öffentlichen Altstoffsammelinseln bzw. in den umliegenden Altstoffsammelzentren zu entsorgen.

7 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe Dezember 2008, Seite 7 Ärzte-Bereitschaftsdienst Bereitschaftsdienst für Grein, Bad Kreuzen, Saxen, St. Nikola, Waldhausen, Dimbach, Pabneukirchen SA 13 Dr. Wisgrill SO 14. Dr. Wisgrill Dezember 2008 Dr. Königslehner DI 23. Dr. Altzinger * Dr. Sinnmayer Dr. Königslehner MI 24. Dr. Huemer Dr. Eder MO 15. Dr. Huemer Dr. Eder DI 16. Dr. Wisgrill Dr. Sinnmayer MI 17. Dr. Mantsch Dr. Königslehner DO 18. Dr. Mantsch Dr. Altzinger DO 25. Dr. Huemer FR 26. Dr. Huemer SA 27. Dr. Mantsch SO 28. Dr. Mantsch Dr. Eder Dr. Eder Dr. Altzinger Dr. Altzinger FR 19. Dr. Wisgrill Dr. Eder SA 20. Dr. Mantsch SO 21. Dr. Mantsch Ordination geschlossen: Dr. Königslehner: Dr. Wisgrill: Dr. Huemer: Dr. Sinnmayer Dr. Sinnmayer MO 22. Dr. Huemer Dr. Eder Sachkundenachweis-Kurs Am Mittwoch, 17. Dezember um 19 Uhr findet ein Hundekunde- Kurs, nach dem oö. Hundehaltegesetz 2002, im Gasthaus Froschauer (4320 Perg, Zeitling 3) statt. Vortragende: Amtstierarzt Dr. med. vet. Heinz Grammer, ÖKV- Trainer Ortrun u. Lothar König, RA Mag. Josef Koller Mitterweissacher Kosten: 20,00 Euro Um telefonische Anmeldung unter der Telefonnummer: 07262/57043 wird ersucht. MO 29. Dr. Altzinger Dr. Sinnmayer DI 30. Dr. Wisgrill Dr. Sinnmayer MI 31. Dr. Wisgrill Dr. Sinnmayer Änderungen jederzeit möglich; Bereitschaftsdienst erreichbar unter Tel. 141 oder 144 Tag der offenen Tür Am Freitag 30. Jänner, 2009 findet von 14:00 bis 18:00 Uhr veranstaltet die Fachschule Baumgartenberg ihren Tag der offenen Tür. Info: Am Freitag, den 2. Jänner 2009 ist das Gemeindeamt geschlossen! Der Bürgermeister und die Mitarbeiter der Marktgemeinde Bad Kreuzen wün- schen allen einen besinnlichen Advent und ein frohes Weihnachtsfest!

8 Bürgermeisterbrief Bad Kreuzen Ausgabe Dezember 2008, Seite 8 Abfallbeseitigung 2009 in der Gemeinde Bad Kreuzen Rest-Müllabfuhr durch AVE Österreich GmbH: jeden 2. Mittwoch von 7:00 bis 12:00 Uhr Altautoentsorgung: Meldung ganzjährig am Gemeindeamt (07266/ ) oder beim BAV Perg (07262/53134). Abholung kostenlos durch oö. Landesfeuerwehrkommando. Die Fahrzeuge können jede Deformation aufweisen, sollten aber noch einigermaßen komplett sein (Scheiben, Räder, Scheinwerfer,..). Typenschein bzw. eine Kopie davon erforderlich. Textilien: Tragbare Altkleider und -schuhe können jederzeit ins Altstoffsammelzentrum gebracht werden. Kleider, die nicht mehr tragbar sind gehören in den Restmüll. 2 x jährlich führt der Bezirksabfallverband eine Alttextilsammlung in Bad Kreuzen durch. Silofoliensäcke: können jederzeit im Altstoffsammelzentrum entsorgt werden. Zweimal jährlich werden an Übernahmestellen zusätzliche Sammlungen durchgeführt. Problemstoffsammlung durch die Firma Wenigwieser am Pfarrhofparkplatz: jeden 2. Samstag von 8:00 bis 12:00 Uhr, nur Problemstoff lt. Liste, Annahme kostenlos. Sperrmüll/Bauschutt/Altholz: Annahme in den Altstoffsammel- zentren während der Öffnungszeiten (Grein Grein: MO Uhr, MI Uhr, FR Uhr; Pabneukirchen: FR 8 18 Uhr; Perg: M0/DI/DO 7:45 12 Uhr /13 18 Uhr, FR 8 18 Uhr) Termine 2009 Jänner Februar März Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Mobile Sammlung Mobile Sammlung Mobile Sammlung Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Mobile Sammlung Mobile Sammlung Mobile Sammlung Restmüllabfuhr Mobile Sammlung April Mai Juni Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Mobile Sammlung Mobile Sammlung Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Mobile Sammlung Mobile Sammlung Mobile Sammlung Juli August September Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Mobile Sammlung Mobile Sammlung Mobile Sammlung Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Mobile Sammlung Mobile Sammlung Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Mobile Sammlung Oktober November Dezember Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Mobile Sammlung Mobile Sammlung Mobile Sammlung Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Restmüllabfuhr Mobile Sammlung Mobile Sammlung Mobile Sammlung Restmüllabfuhr

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