Schüler/innen- und Bildungsberatung
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- Adolph Kruse
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1 STUDIENPLAN DES LEHRGANGS Schüler/innen- und Bildungsberatung Studienkennzahl: Juni 2015
2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung 3 Teil A 1. Dauer und Gliederung des Studiums. 4 4 Studienverlauf/ der Lehrveranstaltungen. 4 Grundausbildung.. 4 Intensivausbildung 4 Praxisreflexion... 4 Umfang. 4 Organisationsform.. 4 Lehrveranstaltungsverzeichnis Bildungsziele und der Lehrveranstaltungen. 7 Grundausbildung Übersicht Bildungsziele... 7 Intensivausbildung Übersicht Bildungsziele.. 8 Detailplanung: Themen Ziele Inhalte Zulassungsvoraussetzungen Reihungskriterien Verzeichnis der Studien.. 19 Teil B 20 Prüfungsordnung.. 20 Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs. 20 Beurteilung und Abschluss von Lehrveranstaltungen. 20 Anrechnung besonderer Vorkenntnisse.. 20 Teil C Inkrafttreten Qualifikationsprofil und berufliche Anwendungsbereiche. 21 2
3 Vorbemerkung Dieser Studienplan wurde in Übereinstimmung mit den gültigen Erlässen für den Bereich der Schülerberatung an allgemein bildenden Pflichtschulen erstellt: Grundsatzerlässe (RS Nr. 36/1993, RS Nr. 114/1993, RS Nr. 28/1999), Aus- und Weiterbildung (RS Nr. 33/1993), Erläuterungen zur Schülerberatung (GZ /25-V/8/98). Damit ist die bundesweite Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Schüler/innen- und Bildungsberater/innenausbildung gewährleistet. Formal gesehen dient der Lehrgang der Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu Schüler/innenund Bildungsberater/innen. Die in den jeweiligen Grundsatzerlässen verankerten Fortbildungsverpflichtungen für Schüler/innen- und Bildungsberater/innen (Teilnahme an den zumindest jährlich durchzuführenden Fortbildungsveranstaltungen der regionalen Arbeitsgemeinschaften) bleiben davon unberührt. Rahmenvorgaben des BMUKK vom (Rundschreiben 15/2008) Gemäß 39 Abs. 1 HG 2005 sind an den Pädagogischen Hochschulen Lehrgänge und Hochschullehrgänge für die Fort- und Weiterbildung einzurichten. Laut 35 Z 3 HG 2005 stellen Lehrgänge jene Bildungsangebote dar, die nicht Hochschullehrgänge mit einem Arbeitsaufwand von mindestens 60 ECTS-Credits sind. Der Lehrgang entspricht inhaltlich und formal den Rahmenvorgaben des Rundschreibens 15/2008 (bmukk ). Lehrgangsbeschreibung Der Lehrgang Schüler/innen- und Bildungsberatung ist gemäß 4 Abs. 2 HCV 2013 modular gestaltet. Einzelne Lehrveranstaltungen werden dabei zu größeren, inhaltlich ausgerichteten Verbünden zusammengefasst. Dadurch wird das Denken und Lernen in größeren, miteinander vernetzten Sinnganzheiten gefördert. Jedes Modul schließt gemäß der Prüfungsordnung des Lehrgangs mit einer schriftlichen Modulprüfung, die den persönlichen Lernfortschritt dokumentiert, ab. Eigenverantwortetes Studieren wird durch Sozialphasen (= ) und Individualphasen (= ) gefördert und die Anteile der jeweils erforderlichen Arbeitsleistungen mit EC (European Credits) ausgewiesen. Die angewandten Lehr- und Lernformen sind auf den Erwerb berufsfeldbezogener und individueller Kompetenzen (Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz) ausgerichtet. Besonders die Fähigkeit zur Umsetzung von Theorie und Praxis in neuen Handlungssituationen wird gefördert und die Grundlage für stete lebensbegleitende Professionalisierung im Lehrberuf geschaffen. Der Lehrgang umfasst alle Inhalte des geltenden Curriculums (Grundausbildung, Weiterbildung) sowie eine Phase der Praxisreflexion mit schulpsychologischer Betreuung (in der Gruppe). 3
4 Tei l A 1. Dauer und Gliederung des Studiums Studienverlauf/ der Lehrveranstaltungen Grundausbildung Hauptthemen: Selbstverständnis und rechtliche Grundlagen Informationsberatung (Beratung durch Informationsvermittlung) Problemberatung (Beratung durch Problemanalyse) Systemberatung (Beratung durch Kooperation und Koordination) Intensivausbildung Hauptthemen: Beratung bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten Kooperation und Krisenmanagement Persönlichkeitsentwicklung Bildungsplanung Praxisreflexion Reflexion der praktischen Erfahrungen unter fachlicher Begleitung (außerhalb der Seminare in Regionalgruppen) Umfang Grundausbildung: Praxisreflexion Intensivausbildung: Praxisreflexion GESAMT: Praxisreflexion 60 Einheiten 20 Einheiten 70 Einheiten 60 Einheiten 20 Einheiten 70 Einheiten 120 Einheiten 40 Einheiten 140 Einheiten Dauer: 4 Semester (nach Möglichkeit) Organisationsform Ausbildungsmodule in Seminarform; Frequenz: 2 Ausbildungsseminare pro Studienjahr Praxisbegleitung: 2 Tage zu je 10 Einheiten pro Studienjahr : Bearbeitung von Arbeitsaufträgen, E-Learning, Erarbeitung eines Portfolios, Praxisreflexion, Literaturarbeit 4
5 Lehrveranstaltungsverzeichnis (Übersicht nach Hauptthemen und deren Umfang, Einheiten à 45 Minuten) Einheiten GRUNDAUSBILDUNG Modul I Selbstverständnis / Rechtliche Grundlagen 4 2 Informationsberatung Grundlagen des Berater/innenverhaltens 6 7 Systemberatung 8 13 ECTS Praxis, Praxisreflexion und kollegiale Systemberatung Summe Einheiten GRUNDAUSBILDUNG Modul II Selbstverständnis 4 2 Informationsberatung (Fortsetzung) Berater/innenverhalten (Vertiefung) 6 7 Systemberatung (Fortsetzung) 8 13 ECTS Praxis, Praxisreflexion und kollegiale Systemberatung Summe Einheiten INTENSIVAUSBILDUNG Modul III Beratung bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten 4 14 Kooperation und Krisenmanagement ECTS Praxis, Praxisreflexion und kollegiale Systemberatung Summe
6 INTENSIVAUSBILDUNG Modul IV Persönlichkeitsentwicklung und Bildungsplanung Einheiten ECTS Fallbesprechungen / Übungen zum Berater/innenverhalten 8 Portfoliopräsentation und Reflexion 8 20 Praxis, Praxisreflexion und kollegiale Systemberatung Summe SUMME DES GESAMTEN LEHRGANGS
7 2. Bildungsziele und der Lehrveranstaltungen Grundausbildung Übersicht Bildungsziele Bildungsziel 1 Die Schüler/innen- und Bildungsberaterin bzw. der Schüler/innen- und Bildungsberater soll über ihr/sein Aufgabengebiet Bescheid wissen, die rechtlichen Grundlagen für ihre/seine Tätigkeit kennen und ein angemessenes Selbstverständnis entwickeln. Selbstverständnis und Rechtliche Grundlagen Bildungsziel 2 Die Schüler/innen- und Bildungsberaterin bzw. der Schüler/innen- und Bildungsberater soll Informationsbedürfnisse erkennen sowie sachlich richtig, aktuell und verständlich informieren können. Informationsberatung Beratung durch Informationsvermittlung Bildungsziel 3 Die Schüler/innen- und Bildungsberaterin bzw. der Schüler/innen- und Bildungsberater soll in der Lage sein, Schüler/innen bei Bildungsentscheidungen und Problemsituationen kompetent und einfühlsam zu beraten. Problemberatung Beratung durch Problemanalyse Bildungsziel 4 Die Schüler/innen- und Bildungsberaterin bzw. der Schüler/innen- und Bildungsberater soll in der Lage sein, ihre/seine Informations- und Beratungstätigkeit mit anderen Informationsangeboten und Hilfestellungen abzustimmen und regionale Kooperationsmodelle mit einschlägigen Institutionen zu entwickeln. Systemberatung Beratung durch Kooperation und Koordination 7
8 Intensivausbildung Übersicht Bildungsziele Bildungsziel 1 Die Schüler/innen- und Bildungsberaterin bzw. der Schüler/innen- und Bildungsberater soll in der Lage sein, Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern über Möglichkeiten der Bewältigung von Lern- und Verhaltensschwierigkeiten im Einzelfall zu informieren und im Hinblick auf die Inanspruchnahme weiterer Unterstützungsmöglichkeiten zu beraten. Beratung bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten Bildungsziel 2 Die Schüler/innen- und Bildungsberaterin bzw. der Schüler/innen- und Bildungsberater soll in der Lage sein, bei Konflikt- und Krisensituationen ein kooperatives Vorgehen der beteiligten Personen zu fördern und zu koordinieren. Kooperation und Krisenmanagement Bildungsziel 3 Die Schüler/innen- und Bildungsberaterin bzw. der Schüler/innen- und Bildungsberater soll Schüler/innen im Hinblick auf deren persönliche Weiterentwicklung, insbesondere auch bei Fragen von Bildung und Beschäftigung im Ausland, kompetent beraten. Persönlichkeitsentwicklung-Bildungsplanung 8
9 Detailplanung: Themen Ziele Inhalte (der überregionalen Lehrveranstaltungen) Modul I Bildungsziel Selbstverständnis und Rechtliche Grundlagen Einführung in die Funktion der Schüler/innen- und Bildungsberatung, ihre grundsätzlichen Aufgaben und Instrumente 4 2 Grundsatzerlass und Curriculum - Funktionen und Aufgaben der Schüler/innen- und Bildungsberatung - Aus-, Weiter- und Fortbildungsverpflichtungen Organisation und Rahmenbedingungen - Kenntnis des Erlasses Erläuterungen zur Schülerberatung - Darstellung der spezifischen Aufgabenstellung der Schüler/innen- und Bildungsberatung im Verhältnis zu anderen Lehrer/innengruppen (z.b. BO-Lehrer/innen, Beratungslehrer/innen) 9
10 Modul I Bildungsziel Informationsberatung (Beratung durch Informationsvermittlung) Erwerb der notwendigen Grundkenntnisse und Fertigkeiten, um sachlich richtig, aktuell und verständlich informieren sowie adäquate Hilfestellungen geben bzw. vermitteln zu können Ziele, Erwartungen und Voraussetzungen Informationswissen Methoden der Informationsrecherche - Erkennung von Informationsbedürfnissen - Methoden der Interessenserhebung (einschließlich fachgerechte Anwendung von Interessensfragebögen) - Berücksichtigung entwicklungspsycholog. Aspekte bei der Ausbildungswahl - Unterstützung bei der Entscheidungsfindung - Voraussetzungen für eine geschlechtsneutrale Informationsberatung im Sinne der Erweiterung der Berufs- und Lebensperspektiven von Mädchen und Burschen - Grundlegende Kenntnis des österreichischen Bildungssystems einschließlich der Abschlüsse, Berechtigungen und Aufnahmevoraussetzungen der einzelnen Bildungsgänge - Grundlegende Kenntnisse der Berufsfelder und der damit verbundenen notwendigen Qualifikationen und Beschäftigungsmöglichkeiten - Grundlegende Kenntnisse der Ausbildungsmöglichkeiten in Lehrberufen - Kenntnis der Anwendung relevanter Informationsquellen (Broschüren, Internet, Kooperationspartner) einschließlich praktische Erfahrung im Umgang mit diesen 10
11 Modul I Bildungsziel Grundlagen des Berater/innenverhaltens Kommunikation und Personenwahrnehmung Methodik der Beratungstätigkeit Erarbeitung und Training eines personenzentrierten Berater/innenverhaltens mit förderlicher Grundhaltung für eine effektive Auseinandersetzung mit verschiedenen Problembereichen und Kennenlernen von möglichen Hilfestellungen Kommunikationspsychologische Modelle zum - Wahrnehmen - Einfühlen - Mitteilen Theorie und Praxis bezüglich - Beratungsprozess - Beratungstechniken - förderlicher und hinderlicher Verhaltensweisen
12 Modul I Bildungsziel Systemberatung (Beratung durch Kooperation und Koordination) Koordination Optimierung der Beratungseffektivität durch Synergie Koordination von Maßnahmen zur besseren Bildungsplanung (z.b. Vorbereitung und Nachbereitung von Bildungs- und Berufsinformationsmessen) - Koordination schulischer Projekte im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf 12
13 Modul II Detailplanung: Themen Ziele Inhalte Bildungsziel Selbstverständnis und Rechtliche Grundlagen Einführung in die Funktion der Schüler/innen- und Bildungsberatung, ihre grundsätzlichen Aufgaben und Instrumente 4 2 Organisation und Rahmenbedingungen Kooperation mit Schulpsychologie- Bildungsberatung - Möglichkeiten der Präsentation der Angebote der Schüler/innen- und Bildungsberatung - Angebote der Schulpsychologie-Bildungsberatung für die Schüler/innen- und Bildungsberatung 13
14 Modul II Bildungsziel Informationsberatung (Fortsetzung) Erwerb der notwendigen Grundkenntnisse und Fertigkeiten, um sachlich richtig, aktuell und verständlich informieren sowie adäquate Hilfestellungen geben bzw. vermitteln zu können Spezifische Voraussetzungen für benachteiligte Gruppen Informationsweitergabe - Rechtliche Regelungen für Behinderte bzw. Jugendliche mit besonderem Förderbedarf - Arten von Behinderungen/besonderem Förderbedarf - Sozialunterstützungen, Beihilfen - Verständlich informieren - Präsentationstechniken - Öffentlichkeitsarbeit Grundlagen des Berater/innen- Verhaltens (Vertiefung) Erarbeitung und Training eines personenzentrierten Berater/innenverhaltens mit förderlicher Grundhaltung für eine effektive Auseinandersetzung mit verschiedenen Problembereichen und Kennenlernen von möglichen Hilfestellungen 6 6 Berater/innenverhalten - Erkennen, evtl. Korrektur bzw. Modifikation des persönlichen Kommunikationsstils - Reflexion geschlechtsspezifischer Rollenbilder 14
15 Modul II Bildungsziel Systemberatung (Fortsetzung) Kooperation Moderation Optimierung der Beratungseffektivität durch Synergie Kenntnis von Kooperationspartner/innen - Herstellung von Kontakten zu Kooperationspartner/innen: Schüler/innen- und Bildungsberater/innen an weiterführenden Schulen - Entwicklung und Umsetzung von Kooperationsmodellen (z.b. mit Arbeitsmarktservice, Wirtschaftskammer, Berufsorientierungslehrer/innen, Schüler-/Bildungsberater/innen anderer Schulen, Schulpsycholog/innen, Mädchen- und Frauenberatungsstellen, Einrichtungen zur Burschen- und Männerarbeit, - Leitung von Diskussionsgruppen, Podiumsdiskussionen - Moderationstechniken - Einführung in grundlegende Methoden der Konfliktregelung 15
16 Modul III Bildungsziele Beratung bei Lern- und Verhaltensschwierigkeiten Lern- und Wissenspsychologie Verhaltenspsychologie Spezifische Problembereiche Beratung Erwerb der notwendigen lern- und verhaltenspsychologischen Grundkenntnisse, um auf Basis der in der Grundausbildung erworbenen allgemeinen Berater/innenqualifikation, spezifische Hilfestellungen geben bzw. vermitteln zu können. - Grundkenntnisse über die Informationsaufnahme, -verarbeitung, -speicherung und -anwendung - Lern- und Leistungsbereitschaft, Motivation - Lerntechniken - Grundkenntnisse der Verhaltensmodifikation - Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten Informationen zu - Lernschwierigkeiten - Verhaltensschwierigkeiten/Gewalt - Abhängigkeiten - Krisen - Lernberatung - Verhaltensberatung - Erziehungsberatung
17 Modul III Bildungsziele Kooperation und Krisenmanagement Erarbeitung und Training von Methoden einer kooperativen Konfliktbearbeitung sowie Grundprinzipien des Krisenmanagements Konfliktpsychologie - Theoretische Grundlagen Krisen und Abhängigkeiten - Arten von Krisen, Ursachen, Verlauf Methoden der kooperativen Konfliktregelung Grundprinzipien des Krisenmanagements - Präventive Maßnahmen, Soziales Lernen, Mediation etc. - Interdisziplinäre Zusammenarbeit - Fallbeispiele, Übungen - Krisenplan, Verhalten in Notfällen Basisregeln - Psychische Erste Hilfe 17
18 Modul IV Richtziele Persönlichkeitsentwicklung Bildungsplanung Persönliche Grundkompetenzen Erwerb der notwendigen Kenntnisse zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern bei über die konkrete Schulwahl hinausgehenden speziellen Fragen der Bildungs-, Berufsund Lebensplanung. - Formen und Bedeutung - Beratung für Erwerb und Weiterentwicklung Gesellschaftliche Entwicklungen im Hinblick auf Arbeit und Bildung Lebens- und Berufsziele - Anforderungen, Arbeitsmarktsituation, Veränderungen - geschlechtsspezifische Aspekte - Bedeutung, Beratung zur Entwicklung und Förderung - Motivation zum lebenslangen Lernen - Weiterbildungseinrichtungen Psychohygiene - Prinzipien der Psychohygiene und Methoden Bildungschancen im Ausland - Bildungssysteme anderer Staaten - EU-Bildungsprogramme Persönlichkeits- und Gemeinschaftsförderung - Prinzipien und Möglichkeiten der Persönlichkeits- und Gemeinschaftsförderung 18
19 3. Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Aufnahme in den Lehrgang ist die Ausübung eines bestehenden Lehramtes für Hauptschulen/Neue Mittelschulen, Sonderschulen oder Polytechnische Schulen sowie das Vorliegen der lt. Grundsatzerlass (RS Nr. 36/1993) Abs. 6.1 und 6.2 angeführten Voraussetzungen für die Bestellung zur Schülerberaterin bzw. zum Schülerberater. Zielgruppe sind demnach Lehrpersonen an PTS, ASO, HS/NMS sowie Schulleiterinnen und Schulleiter der entsprechenden Schulen. Rahmenvorgaben des BMUKK (Rundschreiben 15/2008) Die Auswahl eines Lehrers/einer Lehrerin für die Funktion als Schüler- bzw. Bildungsberater/in erfolgt durch die Schulleitung nach Anhörung des Lehrerkollegiums und unter Mitwirkung von Schulgemeinschaftsausschuss und Personalvertretung. Es sind Lehrer/innen auszuwählen, die im Lehrerkollegium gut integriert und anerkannt sind, die die Fähigkeit besitzen, ein Vertrauensverhältnis zu Schüler/innen herstellen zu können, sich freiwillig für diese Aufgabe zur Verfügung stellen, über ein Lehramt und eine mehrjährige Unterrichtspraxis verfügen, im Hinblick auf die aufwändige und umfassende Ausbildung noch eine mehrjährige Dienstzeit vor sich haben, aller Voraussicht nach an der betreffenden Schule verbleiben werden und nicht mit den umfassenden Aufgaben der Schulleitung, eines Abteilungsvorstandes oder Fachvorstandes betraut sind. 4. Reihungskriterien Für den Fall, dass die Anzahl der Anmeldungen zum Lehrgang Schüler/innen- und Bildungsberatung die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt, sind jene Angemeldeten zu bevorzugen, die bereits lt. Grundsatzerlass (Abs. 6.3.) für die Schülerberatungstätigkeit nominiert worden sind. Die Vergabe der restlichen freien Plätze erfolgt nach Rücksprache mit der zuständigen Schulaufsicht. Der Lehrgang deckt die im Grundsatzerlass (Abs ) angeführten Aus- und Weiterbildungsverpflichtungen für die Schülerberatungstätigkeit ab. 5. Verzeichnis der Studien Dieser Studienplan wird in das Studienverzeichnis der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein aufgenommen. 19
20 Tei l B Prüfungsordnung Voraussetzung für die erfolgreiche Absolvierung des Lehrgangs - regelmäßige Teilnahme am Lehrgang - aktive Mitarbeit - die Bearbeitung von Arbeitsaufträgen insbesondere solcher für das Beurteilung und Abschluss von Lehrveranstaltungen Der Lehrgang Schüler/innen- und Bildungsberatung gilt als abgeschlossen, wenn alle Lehrveranstaltungen erfolgreich absolviert sind. Auf Grund des interaktiven Charakters der Lehrveranstaltungen gelten diese durch die regelmäßige Teilnahme und die aktive Mitwirkung einschließlich der zu erbringenden schriftlichen, mündlichen und praktischen Beiträge als erfolgreich absolviert. Ein erfolgreicher Abschluss ist jedenfalls nicht gegeben, wenn die Studierende bzw. der Studierende - den Austritt aus dem Lehrgang bekannt gibt, - die übertragenen Aufgaben nicht bearbeitet, - bei Abwesenheit von mehr als einem Viertel der jeweiligen Lehrveranstaltung keinen Nachweis über die Erreichung des Lehrziels bringt. Anrechnung besonderer Vorkenntnisse Über mögliche Anrechnungen entscheidet das Rektorat der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein nach Vorlage einschlägiger Nachweise, die zeitgerecht vor Beginn des Lehrgangs schriftlich einzureichen sind. Die Entscheidung bezüglich möglicher Anrechnungen wird der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. 20
21 Teil C 1. Inkrafttreten Dieser Studienplan tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Edith Stein in Kraft. 2. Qualifikationsprofil und berufliche Anwendungsbereiche Der Lehrgang dient dem Erwerb wissenschaftsorientierter, pädagogischer und fachwissenschaftlicher Basiskompetenzen zur sachlich richtigen, aktuellen und verständlichen Information und Beratung von Schülerinnen und Schülern. Der Lehrgang Schülerberatung an APS wird mit einem Zertifikat abgeschlossen. Dieser Abschluss berechtigt zur Ausführung der Aufgaben als Schülerberater/in an HS/NMS, PTS oder Sonderschulen. Im Einzelnen sind die Absolventinnen und Absolventen befähigt, Informationsbedürfnisse zu erkennen, sachlich richtig, aktuell und verständlich zu informieren, Schülerinnen und Schüler bei Bildungsentscheidungen und Problemsituationen kompetent und einfühlsam zu beraten, Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigte über Möglichkeiten zur Bewältigung von Lern- und Verhaltensschwierigkeiten im Einzelfall zu informieren, bei Konflikt- und Krisensituationen ein kooperatives Vorgehen der beteiligten Personen zu fördern und zu koordinieren, Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf deren persönliche Weiterentwicklung kompetent zu beraten. 21
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