Ausbau Ganztägiger Schulformen. Informationen für außerschulische Organisationen
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- Klaus Fischer
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1 Ausbau Ganztägiger Schulformen Informationen für außerschulische Organisationen
2 Kontakt: Stabsstelle für Ganztägige Schulformen, BMBF, Sektion I Wolfgang Schüchner, MSc wolfgang.schuechner@bmbf.gv.at Herausgeber, Verleger: Bundesministerium für Bildung und Frauen, 1014 Wien Druck: Druckzentrum des BMBF Wien, Juli 2014
3 Vorwort Die schulische Tagesbetreuung leistet einen wichtigen Beitrag für mehr Bildungsqualität und Chancengerechtigkeit und erleichtert Eltern mit schulpflichtigen Kindern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deswegen stellt der Bund von 2014 bis 2018 bis zu 800 Mio. Euro für Personal und Infrastruktur zur Verfügung. Neben dem quantitativen Ausbau ist die qualitative Verbesserung der Tagesbetreuung mit einem umfassenden Bildungs- und Erziehungsangebot, das sich auf den gesamten Tagesablauf bezieht, wichtig. Schulische Tagesbetreuung ist Teil eines pädagogischen Gesamtkonzeptes des jeweiligen Schulstandortes, das alle an der Schule Tätigen mittragen und im Sinne einer lernenden Organisation weiterentwickeln. Bildung, Erziehung und Betreuung müssen ein ganzheitliches Angebot in der Schule darstellen und neue Lernformen ebenso wie außerschulische Kooperationspartner einbeziehen. Als zusätzliche Information liegen in allen Schulen die aktuellen Empfehlungen für gelungene schulische Tagesbetreuung auf. Sie beinhalten wertvolle Ratschläge, wie die Qualität in der schulischen Tagesbetreuung gesichert bzw. verbessert werden kann. Die Empfehlungen beruhen in erster Linie auf Erfahrungen von Praktikerinnen und Praktikern, einer vom Bildungsministerium in Auftrag gegebenen Studie und Auswertungen von Forschungen aus dem deutschsprachigen Raum. Die vorliegende Broschüre ist eine wesentliche Information für Sie als VertreterIn einer außerschulischen Organisation. Sie gibt Anstöße und Anregungen zum wichtigen Bereich des/der neu eingeführten akademischen Freizeitpädagogen / akademischen Freizeitpädagogin, der im öffentlich-rechtlichen Bereich der Pädagogischen Hochschulen angeboten werden wird. Weitere Informationen finden Sie auch unter 3
4 Einleitung Bund und Länder haben sich das gemeinsame Ziel gesetzt, das Angebot an schulischer Tagesbetreuung an öffentlichen Schulen und Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht bis 2018 auf insgesamt Plätze (inkl Hortplätze) auszuweiten. Um den steigenden Bedarf an Betreuungsplätzen abzudecken, erhalten die Länder Finanzmittel, die sie für die Anschaffung bzw. Erneuerung der dafür nötigen Infrastruktur sowie für den Einsatz des Betreuungspersonals für den Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung bis 18:00 Uhr verwenden können. Die Zusammenarbeit mit außerschulischen Organisationen wie Sportvereinen, Musikschulen oder anderen Kultureinrichtungen im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung und die Nutzung des regionalen Angebotes stellt eine wertvolle Unterstützung und Ergänzung eines ganztägigen Schulangebotes dar. Für diese Zusammenarbeit können auch Mittel aus den Zweckzuschussesen zu den Personalkosten im Freizeitbereich verwendet werden. Um die Qualität des Freizeitangebots weiter zu steigern, können auch FreizeitpädagogInnen zum Einsatz kommen. Die Aus- und Weiterbildung zum Freizeitpädagogen/zur Freizeitpädagogin wurden mit einem gesetzlichen Maßnahmenpaket sowohl schul- als auch hochschulrechtlich verankert. Die Ausbildung zum/zur akademischen Freizeitpädagogen / akademischen Freizeitpädagogin umfasst einen zweisemestrigen berufsbegleitenden Lehrgang (60 ECTS) an den Pädagogischen Hochschulen, wobei auf die Vorbildung der Interessierten im Sinne einer individuellen Anrechnung Rücksicht genommen wird. Dies betrifft auch bereits bestehendes Freizeitpersonal. MitarbeiterInnen außerschulischer Organisationen können sich mit der Ausbildung zum Freizeitpädagogen/zur Freizeitpädagogin, für den Einsatz und die Tätigkeit im Freizeitteil der schulischen Tagesbetreuung an der Pädagogischen Hochschule qualifizieren. Das entsprechende Rahmencurriculum wurde den Pädagogischen Hochschulen bereits zur Verfügung gestellt, der Bund übernimmt die Kosten für die Ausbildung, weder die Studierenden noch die Trägerorganisationen müssen Beiträge bezahlen. 4
5 Zielsetzungen 1. Ausbau des Angebotes der ganztägigen Schulformen für Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen und an Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht sowohl hinsichtlich der Anzahl der Betreuungsplätze als auch hinsichtlich der Betreuungsdauer auszubauen. Dies soll den Schülerinnen und Schülern eine qualitätsvolle Betreuung bieten und sie in ihrer leistungsbezogenen und sozialen Entwicklung unterstützen, die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Bildungslaufbahnen fördern, ein bedarfsorientiertes Angebot für die Erziehungsberechtigten darstellen und somit zu einer besseren Vereinbarung von Familie und Beruf beitragen und eine Verbesserung der schulischen Infrastruktur durch Unterstützungsleistungen des Bundes mit sich bringen. 2. Folgende erweiterte Zielsetzungen werden verfolgt: Ausbau des integrativen Betreuungsangebotes für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Ausbau der Tagesbetreuung mit besonderen Qualitätskriterien o Förderung im Freizeitbereich durch Angebote der Interessen- und Begabungsförderung sowie der individuellen Förderung, Sicherstellung einer sinnvollen Freizeitgestaltung durch Angebote in den Bereichen schulische Kulturarbeit, Soziales Lernen, Sprach- und Leseförderung, geschlechterbewusste Pädagogik, schulische Gewaltprävention, interkulturelles Lernen, Freizeitprojekte, naturwissenschaftlich-technische Schwerpunkte sowie Gesundheits- und Bewegungserziehung. Dies beinhaltet zum Beispiel ausreichende Bewegung in Form von sportlichen Aktivitäten und kann auch in Form von Kooperationen mit Dritten, wie entsprechenden Vereinen, erfolgen. Dafür besteht auch weiterhin die Möglichkeit im Sinne des Art.3 der Vereinbarung 2013, aus den den jeweiligen Ländern zur Verfügung stehenden Zweckzuschüssen zu den Personalkosten im Freizeitbereich, Mittel für Personal zur Unterstützung des Zieles der Erreichung der angestrebten täglichen Bewegungseinheit für Kooperationen mit dem organisierten Sport zu verwenden. o Sicherstellung der räumlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der schulischen Tagesbetreuung durch die Schaffung von Kommunikations- und Regenerationszonen und von Bereichen für die Verpflegung, Sport- und Freizeitgestaltung sowie durch die Adaptierung von Klassenräumen, um die individuelle Betreuung von Schülerinnen und Schülern, die Betreuung in Kleingruppen sowie Projektunterricht zu ermöglichen, 3. Herstellung von gleichen Rahmenbedingungen der Tagesbetreuung in den unterschiedlichen Formen im Freizeitteil. 5
6 Der akademische Freizeitpädagoge /die akademische Freizeitpädagogin Mit der Änderung des Hochschulgesetzes ist das neue Berufsbild akademischer Freizeitpädagoge / akademische Freizeitpädagogin geschaffen worden. Die Ausbildung wird von den Pädagogischen Hochschulen angeboten. Die Zulassungsvoraussetzungen nehmen darauf Rücksicht, es in die Ausbildung gut zu integrieren. Wie in jedem pädagogischen Berufsfeld ist auch hier der Nachweis der entsprechenden Eignung erforderlich. Das Berufsfeld akademischer Freizeitpädagoge / akademische Freizeitpädagogin ist für alle Schularten, die Tagesbetreuung gesetzlich anbieten können, offen. Ziel der Ausbildung ist es, möglichst viele Menschen zu gewinnen, die gerne mit Kindern arbeiten und diese zu einem sinnvollen Freizeitverhalten anleiten wollen. An den Schulen gibt es eine klare Aufgabenverteilung: Während sich die LehrerInnen auf ihre Kernaufgabe Lehren, Lernen und Üben konzentrieren, übernehmen die FreizeitpädagogInnen die Freizeitgestaltung der schulischen Tagesbetreuung. Sinnvolle und gemeinschaftliche Aktivitäten im Rahmen der Freizeit helfen Freundschaften zu fördern und führen erfahrungsgemäß zu besseren schulischen Erfolgen sowie einer stärkeren Entwicklung der sozialen Kompetenzen, wie z. B. Teamfähigkeit oder Konfliktlösung. Freizeitpädagoge/Freizeitpädagogin auf einen Blick Ist dieses Berufsbild als Vollzeitbeschäftigung konzipiert? FreizeitpädagogInnen werden in der Ganztagsschule voll ausgelastet sein. Dies ist auch bei zusätzlichem Einsatz nach Uhr und in schulfreien Zeiten (z.b. Sommerferien) gegeben. Wo und für wie viele Personen wird diese Ausbildung angeboten? Die Ausbildung erfolgt an den Pädagogischen Hochschulen. Diese bieten die entsprechenden Lehrgänge in Abstimmung mit den Ländern bedarfsgerecht an. Wer fällt in die Zielgruppe für diese Ausbildung? Mit der Schaffung des neuen Berufsbildes soll der Bereich der Freizeit auch qualitativ eine Aufwertung erfahren. So sollen den Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Arten einer sinnvollen Freizeitgestaltung (sportlich, musikalisch, künstlerisch, naturwissenschaftlich-technisch, usw.) näher gebracht werden. Die Schulen haben die Möglichkeit, in diesem Bereich Schwerpunkte zu setzen. Die Ausbildung bietet sich für SportlerInnen, TrainerInnen, Lehrwarte, MusikschullehrerInnen, MusikerInnen, KünstlerIinnen, FreizeitbetreuerInnen, Studierende und sonstige Interessierte an. Die bereits erworbenen Kompetenzen werden individuell angerechnet. Gibt es Zugangsvoraussetzungen? Voraussetzungen zur Zulassung zu einem Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik sind: Vollendung des 18. Lebensjahres und grundsätzliche persönliche Eignung für die Ausübung der Freizeitbetreuung an ganztägigen Schulformen, für die Ausübung der Freizeitbetreuung erforderliche Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie die erforderliche Sprech- und Stimmleistung. In den mindestens eintägigen Informations- und Orientierungsworkshops sollen 6
7 Interessierte die Möglichkeit haben, den Beruf des Freizeitpädagogen/der Freizeitpädagogin, genauer kennenzulernen und die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern zu erkunden. Jedenfalls ist mit jeder Aufnahmewerberin und mit jedem Aufnahmewerber ein Eignungs- und Beratungsgespräch zu führen. Die Entscheidung über die Zulassung trifft schließlich das Rektorat der Pädagogischen Hochschule. Sind die Lehrgänge kostenpflichtig? Nein. Diese Lehrgänge werden im öffentlich-rechtlichen Bereich der Pädagogischen Hochschulen angeboten und vom Bund finanziert. Wie werden FreizeitpädagogInnen entlohnt? Für die an Pflichtschulen tätigen FreizeitpädagogInnen liegt die Zuständigkeit für deren Verwendung und für die Besoldung beim gesetzlichen Schulerhalter bzw. bei einer vom Schulerhalter beauftragten Einrichtung. Wer ist der Dienstgeber? Der jeweilige gesetzliche Schulerhalter bzw. eine vom Schulerhalter beauftragte Einrichtung. 7
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