Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes

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1 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes gemäß der Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/2007 des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 02. Januar 2008 Basisantrag für Anteilsfinanzierte Maßnahmen (A.1, A.2, A.3, A.4, B.4, C.2, D) Eingangsstempel Außenstelle, Datum Antragsstelle Registriernummer: Zutreffendes bitte Ankreuzen oder Ausfüllen. Sofern der verfügbare Platz im Formular für Ihre Angaben nicht ausreicht, sind nähere Erläuterungen in Anlagen beizufügen. Grau hinterlegte Felder werden durch die Behörde ausgefüllt. Bitte beachten Sie, dass der Antrag in zweifacher Ausfertigung (Kopie) bei der zuständigen Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt und Geologie einzureichen ist! Angaben zum Antragsteller Betriebsnummer (BNR 10) Betriebsnummer (BNR 15) stellige Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung (Unternehmensnummer InVeKoS/ELER BNR 15, oder ELER-Registriernummer), die Ihnen in Sachsen (Bundeslandkennung 14) vergeben wurde und die Ihnen gleichzeitig mit Ihrer PIN den Zugang zur ZID (Zentrale InVeKoS-Datenbank) ermöglicht. Hinweis: Ohne Angabe dieser beiden Betriebsnummern ist eine Bewilligung aus ELER Mitteln nicht möglich (Ausnahme B.4 und Maßnahmen außerhalb der Gebietskulisse ländlicher Raum)! Sofern Sie noch nicht über die erforderlichen Betriebsnummern (BNR 10 und BNR 15) verfügen, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohn- bzw. Betriebssitz zuständige Außenstelle des LfULG. 1 Antragssteller Name, Vorname: ggf. Institution/Verein: Gründungsdatum: vertreten durch (Name, Vorname, Funktion): ggf. Ansprechpartner: Geburtsdatum (nur natürliche Personen): Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon (ggf. Durchwahl Ansprechpartner): Telefax: ggf. -Adresse: Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007), Stand: Basisantrag Anteilsfinanzierte Maßnahmen S. 1

2 2 Bankverbindung Name und Ort der Bank: Bankleitzahl: Kontonummer: Kontoinhaber: (falls abweichend von 1) 3 Rechtsform Code Juristische Person des öffentlichen Rechts Landkreis 72 Kreisfreie Stadt 72 Gemeinde 71 Kommunaler Zweckverband 73 Verwaltungsgemeinschaft 74 Kirche / Kirchenverband 61 Teilnehmergemeinschaft gem. Flurbereinigungsgesetz 63 Anstalt öffentlichen Rechts 90 Stiftung öffentlichen Rechts 90 Sonstige (bitte angeben): 90 Juristische Person des privaten Rechts / Träger von Unternehmen Einzelunternehmen im Haupterwerb / freiberuflich Selbständige/r im Haupterwerb 11 Einzelunternehmen im Nebenerwerb/ freiberuflich Selbständige/r im Nebenerwerb 12 Eingetragener Verein (e. V.) 62 Anerkannter Naturschutzverband gemäß 56 SächsNatSchG (bitte angeben welcher): Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 20 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 33 Offene Handelsgesellschaft (OHG) 31 Kommanditgesellschaft (KG) 32 Aktiengesellschaft (AG) 34 eingetragene Genossenschaft (e. G.) 35 GmbH & Co. KG 41 e. G. & Co. KG 42 Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss gem. Bundeswaldgesetz 64 Stiftung privaten Rechts 90 Sonstige (bitte angeben): 90 Wenn Sie wirtschaftlich tätig sind, geben Sie bitte die Anzahl der Mitarbeiter ihres Unternehmens an: Mitarbeiter Natürliche Person Natürliche Person, die keiner unternehmerischen Tätigkeit nachgeht Betriebsnummer Liegt Ihr Betriebssitz in einem anderen Bundesland? nein Ja. Wenn ja, dann geben Sie bitte die in diesem Bundesland vergebene 15stellige Betriebsnummer/Registriernummer/HIT/ZID-Nummer/Personenident an. Wurden Ihnen mehrere Betriebsnummern vergeben, dann geben Sie bitte die Unternehmensnummer (dem Unternehmen übergeordnete Nummer/Zugangsnummer zu HIT/ZID) in der entsprechenden Zeile an. Unternehmensnummer Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007), Stand: Basisantrag Anteilsfinanzierte Maßnahmen S. 2

3 5 Steuerliche Behandlung Nur bei Juristischen Personen des privaten Rechts und Trägern von Unternehmen Vorsteuerabzugsberechtigt gemäß 15 UStG: ja nein Sofern Sie die Frage als juristische Person des privaten Rechts oder Träger eines Unternehmens mit Nein beantwortet haben: Ein Nachweis des zuständigen Finanzamtes liegt in der Anlage Nummer bei. Name und Anschrift des zuständigen Finanzamtes: Steuernummer: Hinweis: Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind, beachten Sie bitte, dass die im Rahmen der nachgewiesenen Ausgaben geleistete Mehrwertsteuer nicht zuwendungsfähig ist. Die Mehrwertsteuer ist daher bei der Darstellung der Ausgaben nicht anzugeben. Angaben zum Vorhaben 6 Kurzbezeichnung des Vorhabens (Vorhabenstitel) 7 Kurzbeschreibung der Ziele und Inhalte des Vorhabens 8 Beantragte Maßnahmen Bitte geben Sie an, welche Fördergegenstände im Rahmen des Vorhabens beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass nur Maßnahmen, die einen inhaltlich-sachlichen Zusammenhang aufweisen, zu einem Vorhaben zusammengefasst werden können: A.1 Biotopgestaltung A.2 Anlage von Gehölzstrukturen des Offenlandes A.3 Technik und Ausstattungsgegenstände A.4 Investive Artenschutzmaßnahmen B.4 Wiederkehrende Artenschutzmaßnahmen C.2 Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit D Komplexvorhaben des Naturschutzes Bitte geben Sie an, ob im Rahmen des Vorhabens Planungsleistungen, Managementleistungen und/oder Aufwendungen zur Flächenbereitstellung beantragt werden: Planungsleistungen zu A.1, A.2, A.4, B.4, D Managementleistungen zu A.1, A.2, A.4, B.4, D Aufwendungen zur Flächenbereitstellung zu A.1, A.2, D. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass gemäß Nummer der RL unterschiedliche Finanzierungsquellen Anwendung finden können. Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007), Stand: Basisantrag Anteilsfinanzierte Maßnahmen S. 3

4 9 Maßnahme- und Ergänzungsblätter Für jeden beantragten Fördergegenstand ist ein entsprechendes Maßnahmeblatt sowie für Planungsleistungen, Managementleistungen und Flächenbereitstellungen ein entsprechendes Ergänzungsblatt auszufüllen. Gegebenenfalls sind für unterschiedliche Maßnahmen ein und desselben Fördergegenstandes mehrere Maßnahmeblätter bzw. Ergänzungsblätter auszufüllen. Jedes Maßnahme-/Ergänzungsblatt ist mit einer lfd. Nr. zu versehen. Diesem Antrag sind Maßnahme-/Ergänzungsblätter mit den Nr. bis beigefügt. 10 Ausführungszeitraum Für die Ausführung des Vorhabens ist folgender Zeitraum vorgesehen Beginn des Vorhabens (Tag.Monat.Jahr): Abschluss des Vorhabens (Tag.Monat.Jahr): Bei Vorhaben mit mehreren Maßnahme-/Ergänzungsblättern: Ein detaillierter Ablaufplan ist in der Anlage Nummer beigefügt. 11 Antrag auf vorzeitigen Maßnahmebeginn Zu meinem Antrag auf anteilsfinanzierte Vorhaben nach der RL NE/2007 beantrage ich die Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Beginn. Nein. Ja. Begründung: Mir ist bekannt, dass die Zustimmung zum vorzeitigen Beginn keinen Rechtsanspruch auf spätere Förderung begründet und ich in diesem Fall das volle Finanzierungsrisiko trage. Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007), Stand: Basisantrag Anteilsfinanzierte Maßnahmen S. 4

5 12 Gesamtfinanzierungsplan Bitte geben Sie die Ausgaben und beantragten Zuwendungen für das Vorhaben entsprechend den einzelnen Maßnahme-/Ergänzungsblättern entsprechend der vorgesehenen Abrechnungen in den jeweiligen Jahren an: Art des Maßnahme-/ Ergänzungsblatts* lfd. Nr. des Maßnahme-/ Ergänzungsblatts Ausgaben Jahr 20 Jahr 20 Jahr 20 Gesamt Prüfvermerk Bewilligungsbehörde Ausgaben Prüfvermerk Bewilligungsbehörde Ausgaben Prüfvermerk Bewilligungsbehörde Ausgaben Gesamtausgaben Prüfvermerk Bewilligungsbehörde Zuwendungen Dritter + Eigenmittel + beantragte Zuwendung NE = Deckungsmittel gesamt * A.1, A.2, A.3, A.4, B.4, C.2, P, M, F Hinweise: Für Maßnahmen, die sich über mehr als 3 Jahre erstrecken, fügen Sie bitte ein weiteres Blatt dieser Übersicht als Anlage Nr. an. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung i. d. R. bis Mitte November des jeweiligen Jahres erfolgen muss. Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007), Stand: Basisantrag Anteilsfinanzierte Maßnahmen S. 5

6 13 Angemessenheit von Planungsleistungen Sofern Planungsleistungen beantragt werden: Gesamtausgaben für die Maßnahmen nach A.1, A.2 und A.4 (ohne Planungs- und Managementleistungen): Gesamtausgaben für Planungsleistungen zu Maßnahmen nach A.1, A.2 und A.4: Anteil der Planungsleistungen an A: Gesamtausgaben für die Maßnahmen nach B.4 (ohne Planungs- und Managementleistungen): Gesamtausgaben für Planungsleistungen zu Maßnahmen nach B.4: Anteil der Planungsleistungen an B.4: Prozent Prozent Sofern die Planungsleistungen mehr als 10 Prozent der sonstigen Gesamtausgaben für die Maßnahmen nach A.1, A.2 und A.4 bzw. B.4 ausmachen, begründen Sie bitte, warum eine Überschreitung von 10 Prozent erforderlich ist: 14 Angemessenheit von Managementleistungen Sofern Managementleistungen beantragt werden: Gesamtausgaben für die Maßnahmen nach A.1, A.2 und A.4 (ohne Planungs- und Managementleistungen): Gesamtausgaben für Managementleistungen zu Maßnahmen nach A.1, A.2 und A.4: Anteil der Managementleistungen an A: Gesamtausgaben für die Maßnahmen nach B.4 (ohne Planungs- und Managementleistungen): Gesamtausgaben für Managementleistungen zu Maßnahmen nach B.4: Anteil der Managementleistungen an B.4: Prozent Prozent Hinweis: Der Anteil der Managementleistungen, der 10 Prozent der tatsächlich angefallenen sonstigen zuwendungsfähigen Ausgaben nach A.1, A.2 und A.4 bzw. B.4 übersteigt, ist vom Projektträger selbst zu tragen. 15 Angemessenheit von Aufwendungen zur Flächenbereitstellung Sofern Aufwendungen zur Flächenbereitstellung beantragt werden: Gesamtausgaben für die Maßnahmen nach A.1 und A.2 (ohne Aufwendungen zur Flächenbereitstellung): Gesamtausgaben für Aufwendungen zur Flächenbereitstellung zu Maßnahmen nach A.1 und A.2: Anteil der Aufwendungen zur Flächenbereitstellung Prozent Sofern die Aufwendungen zur Flächenbereitstellung mehr als 10 Prozent der sonstigen Gesamtausgaben für die Maßnahmen nach A.1 und A.2 ausmachen, begründen Sie bitte, warum eine Überschreitung von 10 Prozent erforderlich ist: Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007), Stand: Basisantrag Anteilsfinanzierte Maßnahmen S. 6

7 16 Mehrfachförderung Ich versichere, dass ich für dieselben zuwendungsfähigen Kosten bzw. dieselben zuwendungsfähigen Maßnahmeinhalte dieses Vorhabens keine anderen öffentlichen Zuwendungen nach den Förderrichtlinien Wald und Forstwirtschaft (WuF/2007), Aquakultur und Fischerei (AuF/2007), Gewässer/Hochwasserschutz (GH/2007), Agrarumweltmaßnahmen und Waldmehrung (AuW/2007), der Richtlinie zur Durchführung des Freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJ) sowie sonstige Zuwendungen beantragt bzw. erhalten habe oder beantragen werde bzw. alle sonstigen beantragten bzw. bewilligten öffentlichen Zuwendungen angegeben habe (Gesamtfinanzierungsplan unter Nr. 12). 17 Bisherige Förderung aus RL NE/2007 Sofern Sie diesen Antrag als natürliche Person stellen, haben Sie bereits Zuwendungen aus der Richtlinie NE/2007 beantragt bzw. erhalten? Nein. Ja, folgende: beantragt erhalten Aktenzeichen Registriernr. Betrag 18 Angaben zur Integrierten ländlichen Entwicklung Soweit ein positives Votum des LEADER-/ILE-Koordinierungskreises für das Vorhaben vorliegt, bitte ankreuzen. 19 Eingriffskompensation/Unterhaltungs-/Verkehrssicherungspflicht Ich bestätige, dass es sich bei den beantragten Maßnahmen nicht um Maßnahmen handelt, zu denen ich als Antragsteller aus Gründen der Eingriffskompensation verpflichtet bin. Mir ist bekannt, dass Planungen zur Eingriffskompensation für die beantragte/n Fläche/n vorliegen. Wenn ja, welche: Ich bestätige, dass es sich nicht um Maßnahmen der Unterhaltungs- oder Verkehrssicherungspflicht handelt. 20 Angaben kommunaler Körperschaften Die für kommunale Körperschaften gem. Nr der Verwaltungsvorschriften des Freistaates Sachsen an kommunale Körperschaften (VVK) dem Antrag beizufügende Übersicht über die finanziellen Verhältnisse nach Muster 2 zu 44 SäHO oder eine die Angaben des Musters 2 enthaltende maschinell über Datenverarbeitung erstellte Übersicht liegt in der Anlage Nr. bei. Belehrung über den Genehmigungsvorbehalt landesfinanzierter Maßnahmen 21 Belehrung über den Genehmigungsvorbehalt landesfinanzierter Maßnahmen außerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raums Ich nehme zur Kenntnis, dass die Förderung der Maßnahmen außerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raums entsprechend Nummer der Richtlinie nach Maßgabe und unter Einhaltung der Voraussetzungen einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission nach Artikel 88 Absatz 3 des EG-Vertrages erfolgt. Diese Maßnahmen können bis zur beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission nicht gefördert werden. Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007), Stand: Basisantrag Anteilsfinanzierte Maßnahmen S. 7

8 Anlagen zum Antrag 22 Anlagenverzeichnis Die relevanten Anlagen Nr. bis sind gemäß Ergänzungsblatt A beigefügt. Weitere Erklärungen und Verpflichtungen des Antragstellers Mir ist bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht. Mir ist bekannt, dass über die Gewährung von Zuwendungen die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Maßgabe der Richtlinie Natürliches Erbe entscheidet. Mir ist bekannt, dass Bewilligungen durch schriftlichen Bescheid gewährt werden, der Art und Umfang der zuwendungsfähigen Maßnahmen und Ausgaben konkret definiert. Mir ist bekannt, dass der Antrag im Falle unvollständiger, fehlender oder nicht fristgemäß eingereichter/nachgereichter Unterlagen ganz oder teilweise abgelehnt werden kann. Mir ist bekannt, dass ich verpflichtet bin, jede Änderung zu den von mir im Antrag gemachten Angaben oder sonstiger für die Bewilligung maßgeblicher Umstände unverzüglich der zuständigen Bewilligungsbehörde schriftlich mitzuteilen. Mir ist bekannt, dass soweit für die Finanzierung des Vorhabens europäische Mittel nach der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 bewilligt wurden, die Auszahlung nur auf Vorlage und Prüfung der Ausgabe- oder Kostennachweise sowie der erforderlichen Sach- oder Zwischenberichte (Verwendungsnachweis) möglich ist. Mir ist bekannt, dass ich die Erfüllung der über die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen hinausgehenden Genehmigungen für die Maßnahmedurchführung eigenverantwortlich zu gewährleisten habe. Mir ist bekannt, dass eine gewährte Zuwendung ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann, wenn sich, auch nach Abschluss des Projekts, herausstellt, dass eine erforderliche Genehmigung für die Durchführung des Projekts nicht vorlag. Ich erkläre, dass ich im Falle einer Zuwendung für die zuwendungsfähigen Tätigkeiten keine Zuwendung im Rahmen der Aufwandserstattung für freiwilliges bürgerschaftliches Engagement nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements (FRL Wir für Sachsen ) vom 30. November 2005 (SächsABl. S.1226) in der jeweils gültigen Fassung sowie keine Aufwandserstattungen oder Ersatzleistungen entstandener Reisekosten für im Naturschutzdienst tätige Personen nach 46 SächsNatSchG in Anspruch nehmen werde. Ich habe die Verpflichtungen und Voraussetzungen für die Förderung gemäß der Förderichtlinie Natürliches Erbe (NE/2007) zur Kenntnis genommen. Mir ist bekannt, dass die Erfüllung der Förderkriterien, die Durchführung des Vorhabens bzw. die Einhaltung der Verpflichtungen nach der Richtlinie NE/2007 mittels Verwaltungskontrollen an Ort und Stelle durch die zuständigen Behörden des Landes, des Bundes und der EU sowie durch die jeweils zuständigen Rechnungshöfe überprüft werden kann. Den beauftragten Kontrolleuren und Prüfern sind auf Verlangen erforderliche Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen sowie Prüfungen zu gestatten. Bei den Verwaltungskontrollen zur Förderfähigkeit werden gemäß Art. 11 Abs. 5 der VO (EG) Nr. 1975/2006 gegebenenfalls auch die Ergebnisse anderer Behörden, Dienststellen, Einrichtungen oder Organisationen berücksichtigt, die mit der Kontrolle von Beihilfen befasst sind. Mir ist bekannt, dass der Antrag abgelehnt wird, wenn eine Kontrolle durch mich oder meinen Vertreter unmöglich gemacht wird (Art. 23 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 796/2004 i.v.m. Art. 2 Verordnung (EG) 1975/2006). Mir ist bekannt, dass die Erhebung der Angaben für diesen Antrag auf der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER; ABl. EU Nr. L 277 S.1), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 2012/2006 des Rates vom 19. Dezember 2006 (ABl. EU Nr. 384 S. 8), der Verordnung (EG) Nr. 1974/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007), Stand: Basisantrag Anteilsfinanzierte Maßnahmen S. 8

9 Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) (ABl. EU Nr. L 368 vom 23. Dezember 2006 S. 15), der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006 der Kommission vom 7. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates hinsichtlich der Kontrollverfahren und der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen bei Maßnahmen zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes (ABl. EU Nr. L 368 S. 74), dem Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (EPLR) und der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen biologischen Vielfalt und des natürlichen ländlichen Erbes im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Natürliches Erbe RL NE/2007) beruhen. Mir ist bekannt, dass mir keine Zahlungen zustehen, wenn ich die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Bedingungen künstlich geschaffen habe (Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1975/2006), um einen den Zielen der Richtlinie Natürliches Erbe NE/2007 zuwiderlaufenden Vorteil zu erwirken. die geforderten Angaben der Überprüfung der Voraussetzungen für eine Förderung dienen und dass eine Berücksichtigung nur möglich ist, wenn die Angaben in den Antragsunterlagen enthalten sind, von der zuständigen Bewilligungsbehörde weitere Unterlagen, die zur Beurteilung der Antragsvoraussetzungen sowie der Zuwendungsvoraussetzungen erforderlich sind, angefordert werden können, die mit gegebenenfalls früher gestellten Förderanträgen erhobenen Daten mit den Angaben dieses Antrages verglichen und zu Kontrollzwecken in das Prüfverfahren bei der Antragstellung einbezogen werden können, die Zuwendungen, insbesondere bei der Nichteinhaltung der übernommenen Verpflichtungen sowie bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen, zurückgefordert werden können, ein Beginn des Vorhabens (d.h. auch der Vertragsabschluss über Lieferungen und Leistungen ohne entsprechenden Vorbehalt) vor Erteilung der Bewilligung oder einer Genehmigung zum vorzeitigen Beginn förderschädlich ist. Ich erkläre, dass mein Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet und kein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren beantragt oder eröffnet ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. Mein Unternehmen befindet sich auch nicht in Auflösung/Liquidation. Mir ist bekannt, dass die Zahlungen auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, der für förderfähig befunden wird (Artikel 31 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1975/2006). Stellt die Behörde Abweichungen von dem von mir beantragten Betrag fest, ist neben der Kürzung des auszuzahlenden Betrages zusätzlich eine Sanktionierung vorzunehmen, wenn zwischen dem von mir beantragten Betrag eine Differenz von mehr als 3 % zu dem von der Behörde ermittelten Betrag liegt. In diesen Fällen erfolgt eine Kürzung um das Doppelte der festgestellten Differenz zwischen dem beantragten und dem festgestellten Betrag. Mir ist bekannt, dass sämtliche bestehenden und künftig entstehenden Rückzahlungsansprüche gegen mich aufgrund von Maßnahmen, die ganz oder teilweise aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) - Abteilung Garantie, aus dem Europäischen Garantiefonds für Landwirtschaft zur Finanzierung der Marktmaßnahmen und anderer Maßnahmen (EGFL) sowie aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden, mit meinen vorhandenen oder künftig entstehenden Ansprüchen aus Maßnahmen, die unter ausschließlicher oder teilweiser Beteiligung des EGFL sowie des ELER finanziert werden, auch maßnahmeübergreifend verrechnet werden können. Der Rückforderungsbetrag kann auch zurückgezahlt werden, ohne dass der Abzug abgewartet wird. Ich willige ein, dass Forderungsabtretungen zugunsten Dritter gemäß 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Verpfändungen an Dritte gemäß 1273 ff BGB in Verbindung mit 399 BGB ausgeschlossen sind, es sei denn, die Abtretungs-/Pfändungserklärung enthält folgende Aussage: Ansprüche des Freistaates Sachsen aufgrund von Rückforderungen aus Fördermaßnahmen, die ganz teilweise aus dem Europäischen Ausrichtungsund Garantiefonds für die Landwirtschaft zur Finanzierung von Marktmaßnahmen und anderer Maßnahmen (EGFL) sowie aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert werden, werden vorrangig vor dieser Vereinbarung/Erklärung befriedigt. Dies gilt auch für solche Forderungen, die bis zur Auszahlung der abgetretenen oder gepfändeten Ansprüche noch entstehen und seitens des Freistaates Sachsen geltend gemacht werden. Mir ist bekannt, dass die in meinem Antrag sowie den zugehörigen Anlagen genannten Tatsachen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne von 264 des Strafgesetzbuches sind, von denen nach Verwaltungsverfahrensrecht, Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften die Gewährung und Auszahlung einer Zuwendung sowie ggf. deren Rückforderung abhängig ist. Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007), Stand: Basisantrag Anteilsfinanzierte Maßnahmen S. 9

10 subventionserhebliche Tatsachen ferner solche sind, die durch Scheingeschäfte und Scheinhandlungen verdeckt werden sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einer beantragten Zuwendung ( 4 SubvG). bewusst unrichtige, unvollständige oder unterlassene Angaben über subventionserhebliche Tatsachsen gegenüber dem Zuwendungsgeber oder einer andern in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle nach 264 Strafgesetzbuch strafbar sind und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren bestraft werden können. Ich bestätige, über die Subventionserheblichkeit der von mir gemachten Angaben und die mit falschen oder unvollständig gemachten Angaben verbundene Strafbarkeit belehrt worden zu sein. Mir ist bekannt, dass sich der Hinweis auf den Subventionsbetrug und die Abgabe der datenschutzrechtlichen Erklärung auch auf die Anlagen zu diesem Antrag beziehen. Erklärungen zum Datenschutz und zur Transparenz Ich bin damit einverstanden, dass die von mir zur Verfügung gestellten Daten im Rahmen des Förderverfahrens verarbeitet, dem Bund und der EU im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen übermittelt und vom Freistaat Sachsen, vom Bund und der EU für statistische oder betriebswirtschaftliche Auswertungen anonymisiert verwendet werden. Mir ist bekannt, dass nach 4 Abs. 1 des Gesetzes über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen (Sächs- FöDaG) vom (SächsGVBl S.273) personenbezogene Daten des Antragstellers durch die Sächsische Staatskanzlei oder ein Sächsisches Staatsministerium verarbeitet werden dürfen, soweit dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Insbesondere können bereits erhobene Daten zu anderen Fördermittelanträgen mit den Angaben dieses Antrages verglichen und zu Kontrollzwecken in ein Prüfverfahren einbezogen werden. Mir ist bekannt, dass personen-/betriebsbezogene Daten nach der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten vom 7. September 1993 (BGBl. IS. 1554), zuletzt geändert durch Artikel 58 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. IS. 2848) in der jeweils geltenden Fassung an die Finanzbehörden weitergegeben werden können. Mir ist bekannt, dass nach EU-Recht (1) die zuständige Behörde des Freistaates Sachsen verpflichtet ist, im Interesse einer verbesserten Transparenz über alle gewährten Zuwendungen mindestens einmal jährlich ein Verzeichnis zu veröffentlichen, das Auskunft über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. Maßnahmen, für die die Zuwendungen gewährt wurden, sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel gibt. Mir ist bekannt, dass ich mit der Annahme der Finanzierung zugleich mein Einverständnis zur Aufnahme der vorgenannten Angaben in das Verzeichnis gebe und dass eine Zuwendung aus EU-Mitteln nur bei Veröffentlichung der vorgenannten Angaben erfolgen kann. Mir ist bekannt, dass eine Rechtspflicht meinerseits zur Angabe der für das Förderverfahren notwendigen Daten nicht besteht und ich das Recht habe, die Angabe der Daten zu verweigern. Für den Fall, dass ich die Angabe der Daten verweigere, wurde ich darüber hin Kenntnis gesetzt, dass eine Förderung nicht erfolgt. Ich bin einverstanden, dass meine Daten für die Auszahlung über die Hauptkasse des Freistaates Sachsen, zur Agrarberichterstattung beim Bundesministerium, der Europäischen Union, dem Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung, dem Sächsischen Rechnungshof, dem Bundesrechnungshof sowie dem Rechnungshof der Europäischen Union und zur Bearbeitung bei der Staatskanzlei und dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft verarbeitet und geprüft werden. Ich erkläre, dass die Angaben im Antrag auf Förderung nach der Richtlinie Natürliches Erbe vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden. Mir ist bekannt, dass eine Förderung nicht erfolgt, wenn ich den vorgenannten Erklärungen und Verpflichtungen nicht in vollem Umfang zustimme., Ort, Datum Unterschrift, ggf. Stempel 1) Art. 44 a der VO (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Gemeinsame Finanzierung der Agrarpolitik (ABl. EU Nr. L 209 vom , S. 1) in der jeweils geltenden Fassung i. V. m. Anhang VI der VO (EG) Nr. 1974/2006 in der jeweils geltenden Fassung sowie VO (EG) Nr. 259/2008 der Kommission vom 18. März 2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates hinsichtlich der Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. EU Nr. L 76 vom , S. 28) in der jeweils geltenden Fassung. Richtlinie Natürliches Erbe (NE/2007), Stand: Basisantrag Anteilsfinanzierte Maßnahmen S. 10

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