Energetische Sanierung mit Rundum-Service und attraktiver Förderung
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- Jakob Voss
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1 Energetische Sanierung mit Rundum-Service und attraktiver Förderung Eigenerzeugung von Energie durch KWK und PV in baden-württembergischen Gesundheitseinrichtungen Kompetenzzentrum Kraft-Wärme-Kopplung
2 Agenda Vier Gründe für die Energiewende Technik der Kraft-Wärme-Kopplung Energiekompetenz BW und Kompetenzzentrum KWK Förderprogramme Klimaschutz-Plus (Teil A) Klimaschutz-Plus (Teil B) Weitere Förderprogramme Baden-Württemberg-spezifische Rahmenbedingungen 2
3 Vier Gründe für die Energiewende Klimaschutz Warum Energie- wende? Volatile Energiepreise Ressourcenschonung Versorgungssicherheit 3
4 Technik der Kraft-Wärme-Kopplung Prinzip der Kraft- Wärme-Kopplung: Strom und Wärme aus Energieträger gewinnen Energieträger wird in Motor verbrannt und treibt einen Generator an (Strom), die Abwärme wird zudem genutzt (Wärme) 4
5 Technik der Kraft-Wärme-Kopplung Verschiedene Technologien Jedes Jahr werden ~ bis KWK-Anlagen in Deutschland gebaut 5
6 Technik der Kraft-Wärme-Kopplung Wirkungsgrad: Gesamt: bis zu 90 Prozent Elektrisch: Brennstoffzelle: bis 60 Prozent Ottomotor: bis 40 Prozent Mikrogasturbine: bis 35 Prozent Leistungsbereich: Nano-BHKW: Mikro-BHKW: Mini-BHKW: Große BHKW: bis 2,5 kw el 2,5 bis 20 kw el 20 bis 50 kw el bis 20 MW el Mehr als unterschiedliche BHKW-Module von 1 kw el bis 20 MW el 6
7 Energiekompetenz BW Rahmenbedingungen: diskriminierungsfrei für jedermann zugänglich kostenfrei Transparent Aufgaben: Markt beobachten und evaluieren Informationsmaterialien erstellen Veranstaltungen organisieren Impulsberatungen durchführen Netzwerke aufbauen und pflegen 7
8 Angebote des Kompetenzzentrums KWK Das Kompetenzzentrum KWK bietet Initialberatung Was sind Ihre Vorstellungen? Ist KWK bei Ihnen realisierbar? Welche Schritte sind zu beachten? Beraterdatenbank Erfahrene Experten im Bereich KWK werden kurz mit dem jeweiligen Arbeitsschwerpunkt und Beispielprojekten dargestellt. Webinare KWK-spezifische Themen werden verständlich von Experten erklärt und präsentiert. Sie können das ganze von Ihrem Büro-Arbeitsplatz mit verfolgen. Die Webinare sind im Anschluss online verfügbar (YouTube- Channel der Energiekompetenz BW) Veranstaltungen 8
9 Einschlägige Fördergeber Bund und Land Land Baden-Württemberg: L-Bank Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) KEA Bund: Bundesumweltministerium (BMUB) / Projektträger Jülich (PtJ) KfW-Bankengruppe Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Übersicht / Suchhilfen: (BMWi) sowie: Regionale Energieagenturen (Liste und Kontakte über KEA (hier insbes. Kompetenzzentrum Kraft-Wärme-Kopplung) 9
10 Klimaschutz-Plus (Teil A) Rahmenbedingungen Alleinstellungsmerkmal des CO2-Minderungsprogramms: Nominell ausgelobter Fördersatz 50 Euro pro (über die Lebensdauer der jeweiligen Maßnahme) vermiedener Tonne CO2 Daneben greifen ggf. die relative Deckelung (max. 30 % der förderfähigen Investitionen) und die absolute Deckelung (max Euro pro Antrag). Grundsätzlicher Geltungsbereich: Das Programm gilt (nur) für in Baden-Württemberg befindliche, bestehende (also keine Neubauten) Nichtwohngebäude (Wohnflächenanteil max. 50 %) und bezieht sich nicht auf die Bereitstellung von Prozesswärme. Maßnahmenbeginn (d. h. Vergabe des ersten Auftrags) erst nach Bewilligung! Planungsleistungen sind unschädlich (und förderfähig). 10
11 Klimaschutz-Plus (Teil A) Antragsberechtigte Kommunen (Städte, Gemeinden, Stadt- und Landkreise, Zweckverbände) Selbstständige, rechtsfähige kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts nach 101 der Gemeindeordnung KMU (vier additive Kriterien: 1). Jahresumsatz < 50 Mio. oder Jahresbilanzsumme < 43 Mio., 2). < 250 Beschäftigte, 3). Beteiligung von Nicht-KMU < 25 % und 4). öffentliche Beteiligung < 25 %) Mehrheitlich kommunale Unternehmen, auch wenn sie die Kriterien für KMU nur wegen des kommunalen Anteils von mehr als 25 % nicht erfüllen Träger von Krankenhäusern nach 4 des Landeskrankenhausgesetzes, Träger von Heimen nach 1 des Heimgesetzes, Träger von Studentenwohnheimen, auch wenn sie die KMU-Kriterien nicht erfüllen Kirchengemeinden, Seelsorgeeinheiten und kirchliche Einrichtungen Eingetragene, gemeinnützige Vereine (e. V.) im Sinne der der Abgabenordnung Natürliche Personen 11
12 Klimaschutz-Plus (Teil A) Förderfähige Maßnahmen Erneuerung von Heizungsanlagen (Ersatz von Elektroheizungen auf Basis erneuerbarer Energien oder Brennwertfeuerung, objektinterne Nutzung von Abwärme) Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes Sanierung von Beleuchtungsanlagen (mittels LED in Gebäuden) Sanierung von Lüftungs-/Kälteanlagen Nur in Kombination mit der Erneuerung von Heizungsanlagen oder der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes: Einsatz von Holzpelletheizungen Einsatz von Holzhackschnitzelheizungen Einsatz von Wärmepumpenheizungsanlagen Einsatz von Solarwärmeanlagen 12
13 Klimaschutz-Plus (Teil A) Schema zur Ermittlung des Zuschusses Berechnungsgrundlage: Förderung gemäß CO 2 -Minderung Relative Deckelung Absolute Deckelung Kriterium: CO 2 -Minderung ü. L. gegenüber Istzustand/ Referenzanlage Förderfähige Investitionen Bestimmender Wert: 50 /t CO 2 30 % Zwischenergebnis (kleinerer Wert): ggf. Abschlag (Erfüllung EWärmeG): ggf. Bonus (diverse, max %): - 15 % + 10 / 20 / 30 / 40 % Endergebnis (kleinerer Wert, mind ): 13
14 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.3) Energiemanagement (B - 2.3) Energiemanagement Inhalt: Einführung eines systematischen Energiemanagements Antragsberechtigt: Kommunen kirchliche Einrichtungen gemeinnützige Vereine Förderung: bis zu 50 % für externe Beratung bzw. Sachkosten (ggf. modular) max. 400 pro Tag für 5 bis 10 Tage für externe Beratung und Begleitung, max für Beschaffung von Verbrauchszählern und Messeinrichtungen, max für Beschaffung von EM-Software, max für Erstzertifizierung gemäß DIN EN ISO Antragsfrist: (bei der L-Bank) 14
15 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.5) Überbetriebliche Energieeffizienztische (B - 2.5) Überbetriebliche Energieeffizienztische (von mindestens fünf förderfähigen Unternehmen aus einer Region) Inhalt: Vereinbarung eines gemeinsamen CO2-Minderungsziels Datenerfassung, Initialberatungen, Umsetzung von Maßnahmen regelmäßige, professionell moderierte Treffen über drei Jahre Antragsberechtigte: KMU kommunale Unternehmen Träger von Krankenhäusern, Heimen und Studentenwohnheimen Antragstellung: gesammelt durch Moderator bei der L-Bank Förderung: bis zu 50 % der Kosten für Organisation und Moderation, maximal pro teilnehmendem Betrieb Antragsfrist: (bei der L-Bank) 15
16 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.6) BHKW-Begleit-Beratungen (B - 2.6) BHKW-Begleit-Beratungen Inhalt: Objektbezogene, anbieter- und herstellerunabhängige, flankierende Beratung und Unterstützung zur Machbarkeit sowie zu technischen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen eines BHKW-Einsatzes, ggf. auch (bis zu 12 Monate) über die Inbetriebnahme hinaus Antragsberechtigt: Alle im CO2-Minderungsprogramm Antragsberechtigten Förderung: 50 % des Tagessatzes eines externen Beraters max. 400 pro Arbeitstag für bis zu 4 Arbeitstage (in den ersten 12 Monaten) ggf. für 2 weitere Arbeitstage (nach Inbetriebnahme) Antragsfrist: (bei der L-Bank) 16
17 Klimaschutz-Plus (Teil B 2.7) Energieberatung Krankenhäuser u. Heime (B - 2.7) Detaillierte Energieberatung zu Krankenhäusern und Heimen Inhalt: Erfassung und Visualisierung sämtlicher Energieflüsse, Benchmarking, Identifikation von Schwachstellen, Ausarbeitung und Vergleich von Verbesserungsvorschlägen Antragsberechtigt: Träger von Krankenhäusern nach 4 Landeskrankenhausgesetz Träger von Heimen nach 1 Heimgesetz Förderung: 50 % für externe Beratung, max. 400 pro Arbeitstag, für 25 bzw. 10 (wenn bereits Energieaudit) Arbeitstage bis 400 Betten/Plätze, für 30 bzw. 15 Arbeitstage bis Betten/Plätze, für 40 bzw. 20 Arbeitstage über Betten/Plätze Antragsfrist: (bei der L-Bank) 17
18 Klimaschutz-Plus Aktueller Status; Fristen; Kontakt Alle Programmteile wurden am neu gestartet (seit : aktualisierte Version mit verbesserten Bedingungen). Antragsfristen: Teil A (CO2-Minderungsprogramm): Teil B (Struktur-, Qualifizierungs- und Informationspr.): Förderbedingungen, Antragsformulare sowie weitere Informationen unter Kontakt: L-Bank: klimaschutz-plus@l-bank.de Tel. (07 21) KEA: info@kea-bw.de 18
19 Weitere interessante Förderprogramme KfW Energieeffizient Bauen und Sanieren ( ) Sanierungs- und Baumaßnahmen Darlehen KfW Erneuerbare Energien Standard (270/274) Anlagentechnik Darlehen BAFA Energieberatung Beratung Zuschüsse bis 80% der Beratungskosten BAFA Energiemanagementsysteme Erstzertifizierung, Beratung, Schulung, Messtechnik, Software Zuschuss 19
20 Weitere interessante Förderprogramme BAFA Beratung Energiespar-Contracting Beratung Zuschuss BAFA Mini-KWK-Anlagen Anlagen Zuschuss BAFA Heizungsoptimierung Pumpentechnik, Hydraulischer Abgleich Zuschuss BAFA Wärmenetze 4.0 Studien, Neubau oder Transformation eines Netzes Zuschuss 20
21 Weitere, Baden-Württemberg-spezifische Rahmenbedingungen Erneuerbare-Wärme-Gesetz: 15 % erneuerbare Wärmeerzeugung (oder andere Maßnahmen) bei Heizkesselerneuerung; für Nichtwohngebäude zählt auch ein Sanierungsfahrplan (SFP) Contracting ist weit mehr als nur Finanzierung. EU-Projekt InEECo bietet Fördermöglichkeiten bis 90 % für öffentliche Nichtwohngebäude. Nahezu flächendeckende Beratung durch regionale Energieagenturen (Karte und Linkliste unter 21
22 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Florian Anders Telefon:
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