Sitzungsprotokoll. Gemeinde Lägerdorf. Gremium Ausschuss für Umweltfragen und Kleingartenwesen. Ende. Beginn. Tag Uhr 4( ' Uhr

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1 Sitzungsprotokoll Gemeinde Lägerdorf Gremium Ausschuss für Umweltfragen und Kleingartenwesen Tag Beginn Ende Uhr 4( ' Uhr Ort Rathaus, Breitenburger Straße 23 in Lägerdorf Sitzungsteilnehmer siehe beiliegendes Teilnehmerverzeichnis. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. Protokollführerin

2 Teilnehmeryerzeichnis zum Protokoll der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen und Kleingartenwesen am , Uhr anwesend Mitglieder: ia nein SPD Heiko Klein bgl. x Ingolf Streich - stellv, Vors, - x Heidi Siebrandt x Uwe Erickson bgl. x CDU Burkhard Barthel x Regina Christen x Frank Rohweder bgl. x LWG Karl-Heinz Gülck - Vorsitzender - x Brigitte Hoffmann x Stellv. Mitglieder: SPD Tim Praez bgl. Harald Karstens Manuela Streich Susann Hastigsputhbgl. CDU Christian Droßard, Jürgen Tiedemann. Lea Marie Körner bgl. x LWG Hauke Dittmann bgl. Martin Simon bgl. x Sigrid Blendek Erna Haftstein bgl. Gemeindevertreter: Rüdiger Hollm Regine Fritz Manfred Richter Manuela Streich Renate Gromke Christian Droßard Harald Karstens Jörg Anders Heinrich Sülau - Bürgermeister - Jürgen Tiedemann Sigrid Blendek Ferner anwesend: Gemeindearbeiter Herr Ossenbrüggen Frau Wichmann als Protokollführerin

3 Gemeinde Lägerdorf Der Bürgermeister Partnergemeinde der Stadt Sepopol (Polen) Bürgermeister Heinrich Sülau Nordersraße Lägerdorf /14 63 Verwaltung: Amt Breitenburg Osterholz 5, Breitenburg Tel.: Fax: info@amt-breitenburg.de Einladung Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen und Kleingartenwesen der Gemeinde Lägerdorf Sitzungstermin: Mittwoch, , 17:30 Uhr Raum, Ort: Rathaus, Breitenburger Straße 23, Lägerdorf Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1 Anträge zur Tagesordnung 2 Einwohnerfragestunde 3 Baumschau (Die genaue Route wird nach Absprache mit dem Bauhof festgelegt) 4 Mitteilungen und Anfragen Mit freundlichem Gruß gez. Karl-Heinz Gülck

4 Der Vorsitzende stellt die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Es liegen keine Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des 35 Abs. 1 Satz 2 GO vor. Zu Pkt. 1: Anträge zur Tagesordnung Der Vorsitzende regt an, den TOP 4 Mitteilungen und Anfragen vor dem TOP 3 Baumschau zu behandeln. Zu Pkt. 2: Einwohnerfragestunde Es sind keine Einwohner anwesend. Zu Pkt. 4: Mitteilungen und Anfragen Der Vorsitzende teilt mit, dass der Umweltabend bei Fa. Holcim am stattfindet. Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Der Vorsitzende teilt mit, dass die nächste Umweltausschuss-Sitzung am stattfindet. Der Vorsitzende berichtet von der roten Karte". die ab dem eingeführt wurde. Die rote Karte" wird an die Grundstückseigentümer ausgegeben, die ihrer Straßenreinigungspflicht nicht nachkommen. Die Gemeindearbeiter kontrollieren vor Ort und verteilen auch die roten Karten". Laut Herrn Gülck gibt es schon die ersten Erfolge. Das Schreiben rote Karte" ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Ezy Rote Ka rte Der Vorsitzende berichtet, dass das Feuerwehrfahrzeug vor ca. 6 Wochen einen Motorschaden hatte, Es liegt ein Angebot in Höhe von ,00 für den Austausch des Motors vor, Zwei weitere Angebote liegen vor, die aber nicht vergleichbar waren. Diese Firmen wurden angeschrieben, dass sie vergleichbare Angebote abgeben sollen. Zur Zeit leiht sich die Feuerwehr ein Fahrzeug des Bauhofes aus, das abends vom Gemeindearbeiter zur Feuerwehr gebracht und morgens wieder abgeholt wird. Laut Herrn Gülck war der Kauf dieses gebrauchten Fahrzeugs ein Fehlkauf. Es wird rege diskutiert, ob es wirtschaftlich ist, das Fahrzeug noch reparieren zu lassen. Herr Klein berichtet, dass es kostengünstige Vorführwagen direkt bei den Firmen für Feuerwehrfahrzeuge gibt. Die Verwaltung wird gebeten, diese Möglichkeit zu prüfen. Herr Streich merkt an, dass sich auf dem Grünstreifen Zander'sche Koppel" nur noch Erde und kein Rasen mehr befindet. Außerdem wuchert davor auf der Straße das Unkraut. Der Gemeindearbeiter wird sich das vor Ort anschauen. Zurzeit wird der Radweg an der K 64 erneuert. Herr Barthel kritisiert, dass die Anwohner nicht vorher darüber informiert wurden. Er bittet die Verwaltung, diesbezüglich beim Kreis Steinburg nachzufragen. Herr Barthel berichtet, dass auf dem Sportplatz diverse Baumschnittarbeiten erforderlich sind. Die Bäume werden bei der Baumschau mit besichtigt. Frau Siebrandt beantragt, dass das Birkenwäldchen ehemaliges Biotop in der Straße Am Jahnplatz" mit in die Baumschau aufgenommen wird.

5 Zu Pkt. 3: Baumschau Sportplatz Die Kastanien, die am Spielfeldrand stehen, hängen zum größten Teil in das Spielfeld hinein. Dies stellt eine Gefahr für den Spielbetrieb da. Weiter sind die Bäume, die in Richtung Freibad stehen, zu beschneiden. Herr Barthel wird vor Ort mit dem Gemeindearbeiter besprechen, welche Bäume zu beschneiden sind. Es ist ein Rückschnitt /Pflegeschnitt bei den Kastanien vorzunehmen. Hierfür ist teilweise eine Fachfirma zu beauftragen, Bockskoppel Die Ulmen am Wanderweg in der Bockskoppel zur K 64 sind krank und müssen gefällt werden. Das Thema Ersatzanpflanzungen ist zu behandeln, wenn die Bäume gefällt sind, Es wird nachgefragt, ob es ein generelles Ulmensterben gibt. Hierzu der Hinweis aus dem Internet.' Das Ulmensterben ist eine durch Schlauchpilze der Gattung Ophiostoma verursachte und durch Ulmensplintkäfer verbreitete Krankheit, welche die meisten europäischen Ulmen befällt und vorwiegend die Berg-Ulme an den Rand des Aussterbens bringt. Die Bäume zur Straße Bockskoppel hängen zum Teil über der Straße, die Durchfahrtshöhe von 4,50 m ist nicht gewährleistet. Es ist von den Gemeindearbeitern ein Pflegerückschnitt vorzunehmen. Schillerstraße Rotdornbäume Der Vorsitzende berichtet, dass sich die Bäume laut Aussage des Gärtners in keinem guten Zustand befinden, aber voraussichtlich wieder austreiben werden bis auf 3 Bäume, die krank sind. Im Frühjahr haben die Bäume geblüht, allerdings war der nasse Sommer nicht förderlich für die Rotdorn-Bäume. Der Vorsitzende merkt an, dass bei einem kompletten Austausch der Bäume Ausbaubeiträge für die Anlieger anfallen würden. Außerdem müsste dann die UNB beteiligt werden und es müsste eine Firma für die Fällarbeiten beauftragt werden, da Rotdorn giftig ist. Er schlägt daher vor, in den nächsten Jahren sukzessive jedes Jahr ein paar Bäume entfernen zu lassen. Als Ersatzpflanzung schlägt er die Eberesche vor, die bereits in der Mühlenstraße gepflanzt wurde. Es werden Bedenken erhoben, dass die Beeren der Eberesche giftig sind Anmerkung der Verwaltung Recherche aus dem Internet.' Die Eberesche wird teils noch als Giftpflanze angesehen, dies ist aber so nicht korrekt. In den Früchten (Vogelbeere) findet man unter anderem Parasorbinsäure. Dadurch sind die roten Früchte roh sehr bitter und ungenießbar. Bei dem Verzehr größerer Mengen roher Beeren kann es zu Reizungen der Schleimhäute kommen, unter Umständen auch zu Erbrechen und Durchfall. Im gekochten Zustand (Marmelade) wandelt die Hitze die bittere Parasorbinsäure in Sorbinsäure um, die der Körper dagegen gut aufnimmt. Im Baumgutachten vom hatte der Baumgutachter Herr Buenstorf als Ersatzanpflanzung die Säulenweißbuche vorgeschlagen. Es wird angeregt, nicht an den gleichen Stellen, sondern versetzt, die Ersatzbäume zu pflanzen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Die kranken Rotdorn-Bäume sind zu entfernen. Sukzessive sind dann in den nächsten Jahren immer einige Bäume zu fällen. Entsprechende Ersatzanpflanzungen sind vorzunehmen. Diese sollen nicht mehr so eng nebeneinander gepflanzt werden, damit sich die Bäume entfalten können.

6 Am Jahnplatz Birkenwäldchen ehemaliges Biotop Die Bäume sind zum Teil sehr groß, außerdem ist alles mittlerweile sehr zugewachsen. Laut des Gemeindearbeiters Herrn Ossenbrüggen sind einige Birken bereits tot, außerdem ist bei vielen Bäumen Totholz zu entfernen. Die Ausschussmitglieder einigen sich darauf, folgende Maßnahmen von den Gemeindearbeitern vornehmen zu lassen: Die toten Birken sind zu fällen, Totholzentfernung ist vorzunehmen. Der Weg ist freizusch neiden. Es ist eine Auslichtung des Biotops vorzunehmen. Am Jahnplatz rechte Straßenseite zur Kreidegrube gegenüber des Biotops Die Bäume und Sträucher wachsen zum Teil bereits in die Bäume hinein. Es sind die Sträucher bis auf ca. 4 m in der Höhe zu kürzen. Als Richtlinie soll die Höhe des untersten Astes der Bäume dienen. Am Jahnplatz Kastanien Die Blätter der Kastanien sind zum Teil braun, dies ist ein Zeichen für den Befall durch die Kastanienminiermotte. Außerdem ist davon auszugehen, dass ein Befall des Bakteriums Pseudomonas aesculi" vorliegt. Aus diesem Grund sind bereits zwei Kastanien Anfang des Jahres gefällt worden. Gemeindearbeiter Ossenbrüggen wird eine Bohrkernuntersuchung vornehmen, um festzustellen, ob die Verkehrssicherheit noch gegeben ist. Es sollen alle verbliebenen Kastanien untersucht werden sowie alle Kastanien auf dem Sportplatz. Baumkataster Es wird angeregt, dass ein Baumkataster für alle Gemeindebäume angelegt wird, Es wäre denkbar, die Bäume nummeriert in eine Liste aufzunehmen und mit Baumnummern zu versehen. Herr Gülck fragt bei Fa. Holcim nach, ob von dort die Baumnummern angefertigt werden könnten. Das Baumkataster ist vom Gärtner anzulegen und fortzuführen.

7 Gemeinde Lägerdorf Partnergemeinde der Stadt Seopol (Polen) Bürgermeister Heinrich Sülau Norderstraße Lägerdorf VI 04828/14 63 mobil 0177/ arh.suelau@t-online.de Verwaltung: Amt Breitenburg Osterholz 5, Breitenburg Tel.: 04828/990-0 Fax: 04828/ info@amt-breitenburg,de vvww.amt-breitenburg.de den Rote Karte Sehr geehrte Grundstückseigentümerin, sehr geehrter Grundstückseigentümer, leider haben wir feststellen müssen, dass Sie Ihren Pflichten gemäß der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lägerdorf nicht nachgekommen sind. Wir bitten Sie daher eindringlich, den angekreuzten Mangel bis zum zu beseitigen. Sollte dies bis zum o,a. Termin nicht abgestellt sein, so ist das Amt Breitenburg gezwungen, ordnungsbehördliche Maßnahmen und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens mit Bußgeldfestsetzung durchzuführen. Wir hoffen jedoch, dass es nicht dazu kommen muss. Die nicht ausgeführten Pflichten auf Ihrem Grundstück sind: Reinigung Bürgersteig / Rinnstein / Bordstein Reinigung Trennstreifen / Seitenstreifen / Parkplatz I Erfüllung. des Winterdienstes (Schneeräumung / Streupflicht) Rückschnitt der Hocke his an die Grundstücksgrenze Wenn Sie Ihren Verpflichtungen auch weiterhin nachkommen, leisten Sie damit auch einen Beitrag zur Verschönerung unseres Ortsbildes. Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Plähn vom Ordnungsamt Breitenburg unter 04828/ zur Verfügung. Auf der Rückseite dieses Schreibens ist für Sie ein Auszug aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lägerdorf aufgedruckt, Die komplette Satzung finden Sie auf der Intemetseite des Amtes Breitenburg unter wwvv,amt-breitenburaxie/gemeinde Lägerdorf/Ortsrecht". Wenn Sie die Satzung übersandt haben möchten, wenden Sie sich bitte an das Amt Breitenburg. Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister - Vorsitzender Ausschuss für Umweltfragen und Kleingartenwesen

8 aus der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lagerdori 1 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Alle öffentlichen Straßen ( 2 und 57 Straßen- und Wegegesetz sowie 1 Bundesfernstraßengesetz) innerhalb der geschlossenen Ortslagen sind zu reinigen. Die Reinigungspflicht für die im Anhang (Artikel 1) zu dieser Satzung aufgeführten Straßen obliegt in der Frontlänge der anliegenden Grundstücke dem jeweiligen Eigentümer. Der Anhang ist Teil dieser Satzung (2) Die Reinigungspflicht für die Straßen umfasst die Reinigung nachfolgender Straßenteile: 1, die Gehwege 2. die Radwege 3. die Rinnsteine A Ain Akt,-,e ufrinr,nr, 5. die direkt am Grundstück angrenzenden unbepflanzten und bepflanzten Streifen und Beete 6. die als Parkplatz für Kraftfahrzeuge eingerichteten Flächen Als Gehwege gelten auch die gemeinsamen Geh- und Radwege nach 42 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung. Ist ein Gehweg nicht besonders abgegrenzt, gilt als Gehweg ein begehbarer Seitenstreifen oder ein den Bedürfnissen der Fußgänger entsprechender Streifen der Fahrbahn. Dieses gilt nicht, wenn auf der anderen Straßenseite ein Gehweg vorhanden ist. Einschränkungen oder Abweichungen dieses Reinigungsumfanges ergeben sich aus dem Anhang (Artikel 2 und 3) zu dieser Satzung. (3) Fußwege (öffentliche aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, 127 Abs. 2 Ziff. 2 Baugesetzbuch) unterliegen nicht der Reinigungspflicht. (4) Anstelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht 1. den Erbbauberechtigten, 2. den Nießbraucher, sofern er das gesamte Grundstück selbst nutzt, 3. den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihm das ganze Wohngebäude zur Nutzung überlassen ist. (5) Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde mit deren Zustimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird; die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie die Haftpflichtversicherung besteht. 2 Art und Umfang der Reinigungspflicht (1) Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der in 1 Abs. 1 und 2 genannten Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen geringen Umfangs, Laub, Wildkraut und Gras, Herbizide dürfen nicht verwendet werden. (2) Die Reinigung hat nach Bedarf, mindestens aber alle zwei Wochen, zu erfolgen. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind sauber zu halten. Belästigende Staubentwicklung ist zu vermeiden. Kehricht und sonstiger Unrat sind nach Beendigung der Säuberung unverzüglich und ordnungsgemäß zu entsorgen. 6 Ordnungswidrigkeiten (1) Für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gelten 56 StrWG und 23 FStrG. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. seiner Reinigungspflicht nach 2 dieser Satzung nicht nachkommt, 2, gegen ein Ge- oder Verbot des 3 dieser Satzung verstößt (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in Fällen des Abs.1 'mit einer Geldbuße bis zu 500 E geahndet werden.

10.07.2014 17.30 Uhr 18.40 Uhr. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind.

10.07.2014 17.30 Uhr 18.40 Uhr. Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. S i t z u n g s p r o t o k o l l Gemeinde Lägerdorf Gremium Finanzausschuss Tag Beginn Ende 10.07.2014 17.30 Uhr 18.40 Uhr Ort Rathaus, Breitenburger Straße in 25566 Lägerdorf Sitzungsteilnehmer siehe

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