Wenn Anwälte gleich beide Kontrahenten vertreten

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1 Wenn Anwälte gleich beide Kontrahenten vertreten Von Hansueli Salinger, Sekretär IG IPCO Zum Hintergrund: Kurz vor den IPCO-Verhandlungen vor dem SZ Strafgericht vom 11./12. April 2013 die Strafuntersuchungen dauerten schon seit März 2004 an gründeten einige Geschädigte die Interessen- Gemeinschaft IPCO. Zum Ziel hat sich die Selbsthilfegruppe die Aufarbeitung des grössten Betrugsfalls im Kanton Schwyz gesetzt, sowie des seltsamen Umgangs der SZ Justiz damit. Hauptzweck der IG ist weiterhin das Vorbereiten von Haftungsklagen gegen die bedeutsamsten Wegbereiter und Helfer zum IPCO-Skandal. Ins Visier gelangten u.a. die Schwyzer und Glarner Kantonalbank, teils die Credit Suisse etc. (richteten für IPCO Sammelkonten ein / verschoben die Millionen ins spanische Nirwana), die EBK/FINMA (liess IPCO trotz Interpol-Warnungen gewähren) und die Société Générale de Surveillance SGS (stellte ab Dezember 2000 Persilscheine via das ISO 9001-Zertifikat aus, mit SGS-genehmigtem Aufdruck auf allen IPCO-Papieren), etc. Die IG suchte somit nach Anwälten, die Haftungsklagen gegen grosse Tiere stemmen könnten auch gegen den Kanton Schwyz, der für seine Justiz und die Kantonalbank geradezustehen hat. Aufgrund mehrerer Berichte in den Medien der TA-Gruppe wurde die IG auf die Advokatur Söhner & Partner aufmerksam. Dieter Söhners Partner war Stephan Pöhner. Einfach mit einem P vor dem öhner, nicht verwandt. Sö Pö. Nebst ihrem einschlägigen Knowhow hatten Sö Pö ihre Superkontakte zu den Medien betont, deren Stimme in solch brisanten Verfahren, um erfolgreich zu sein, besonders zählt. Ein Bericht erschien allerdings nie. Sö Pö hätten das Mandat aber gar nicht antreten dürfen, da sie als führende Partner der Advokatur Fischer & Partner AFP bereits die Gegenseite, nämlich IPCO-Geschäftsführer Juan Manuel Reina, vertraten. Doch über diese klare Interessenkollision verloren sie kein Wort und zogen schliesslich das Mandat der IG auf sich. Anwalt Pöhner ist als AFP-Partner auf dem Briefkopf der AFP-Berufungsschrift für Klient Juan Manuel Reina vom 12. Mai 2014 sogar zuoberst, gleich nach den Fischers aufgeführt (vgl. Seite 2; diese Schrift hatte das SZ Kantonsgericht den IPCO-Geschädigten erst im März 2015 zugestellt). Daraufhin tauchten weitere Hinweise zum offensichtlichen Doppelspiel der beiden Anwälte auf. An Indizien fehlt es wahrlich nicht, vgl. S Diverse Beratungen von Sö Pö stellten sich leider als falsch und nachteilig heraus. Wegen diverser Formfehler mussten die Gläubiger ihre Vollmachten ein zweites Mal an die IG einreichen gegenüber der FINMA mussten sie einzeln schriftlich bestätigen, sie hätten nicht ein Darlehen, sondern einen Kostenvorschuss an die IG einbezahlt, usw. Sö Pö deckten die IG mit einer Fülle von Aktionen und Arbeitsaufwänden ein, ohne dass die Ausgangslage für die angestrebten Haftungsklagen besser wurde. Auch hatten Sö Pö die Geschädigten zu einer 3-Wort-Eingabe ans SZ Kantonsgericht veranlasst ( Ich erhebe Anschlussberufung ), rieten aber von einer Begründung dazu ab (vgl. Seite 6). Damit hatte das SZ Kantonsgericht freie Fahrt, um rund 150 Geschädigten die Abweisung ihrer Anschlussberufung mit Gebühr von je Fr aufs Auge zu drücken. Anfangs Sommer 2015 kamen zunehmend Zweifel zur Rolle der Anwälte auf. Gewisse Begebenheiten zeigten sich nun plötzlich in einem anderen Licht: Szene 1: Schon im dritten Gespräch mit Sö Pö präsentierte Anwalt Pöhner einen dicken IPCO-Ordner, womit er den Eindruck grosser Aktivität erweckte und unser Vertrauen gewann. Dass es wohl aber Akten der Gegenseite waren, konnte man damals nicht erahnen. Szene 2: Wichtige Akteure / Zeugen, die für die Sache der IG zu kontaktieren waren, riefen jeweils just dann erstmals bei den Anwälten zurück, wenn die Vertreter der IG zu dieser Zeit gerade bei ihnen weilten. Einmal soll IPCO-Liquidator Dr. Eugen Fritschi, ein andermal der frühere IPCO-Staatsanwalt lic.iur. Roland Flüeler in der Leitung gewesen sein. Anwalt Söhner verliess dann jeweils den Sitzungsraum und kam erst nach einem natürlich hoch interessanten halbstündigen Telefonat zur Besprechung zurück, etc. Sogar Strafrechtsprofessor Dr. Marcel Niggli rief laut Sö Pö wegen des Falls IPCO noch spät am Abend aus London zurück. Inzwischen fragt man sich weitherum, ob Sö Pö die IG IPCO gezielt hingehalten haben bzw. auf Anweisung von Dritten Obstruktion betreiben sollten. Ein gewichtiges Indiz dafür liegt im erst später entdeckten Lebenslauf von Anwalt Söhner. Darin wird eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Adjunkt bei der EBK/FINMA angegeben, Abteilung Bewilligungen, ausgerechnet während der IPCO-Phase von (vgl. Seite 4). Laut Kodex der Anwaltsverbände ist die Vertretung von Kontrahenten durch denselben Anwalt ein absolutes NoGo. Die Aufsichtskommissionen über die Anwälte tun sich damit schwer. Es gilt die Unschuldsvermutung. gepostet am 4. September 2016 dem 1. Jahrestag nach dem Mandats-Entzug Interessen-Gemeinschaft IPCO Anwaltliche Interessenkollision vom Feinsten 1

2 Interessen-Gemeinschaft IPCO Anwaltliche Interessenkollision vom Feinsten 2

3 Hatte das Advokaturbüro Fischer & Partner gerade kein Briefpapier zur Hand, und wurden deshalb die Kanzlei-Partner einzeln aufgezählt, so auch Söhner & Pöhner? Somit war auch Anwalt Söhner mindestens bis Ende März 2009 Partner der Kanzlei Fischer. Diese vertritt aber seit März 2004 die Interessen von IPCO-Geschäftsführer Juan-Manuel REINA. Diesen Interessenkonflikt hatten Sö Pö nie offengelegt. Ab 2008 empfahl die CS den eigenen Lehman Brothers-Geschädigten die Advokatur Fischer und Partner AFP als versierte Kanzlei. Sö Pö waren bis 2009, bzw. bis 2015 führende Fischer-Partner. AFP wurde von TA-Wirtschaftsredaktor Bruno Schletti bis 2014 mehrfach als Hotspot für die Wahrnehmung von Gläubigerinteressen präsentiert. Schletti ist heute für den K-Tipp tätig. Dr.iur. Daniel Fischer (den Dr.oec. legte er sich uneigennützigerweise selber zu) hatte immer ein offenes Ohr für die Gegenpartei. Er starb am 20. Juni Seltsamerweise wurde sein Hinschied trotz hoher 10-jähriger medialer Präsenz von allen relevanten Medien ignoriert, vgl. dazu die Rubrik Die Fischer Anwälte auf dieser Webseite. Interessen-Gemeinschaft IPCO Anwaltliche Interessenkollision vom Feinsten 443

4 Von: S.Pöhner Gesendet: Dienstag, 3. Februar :31 Betreff: Re: Das Problem Fischer-Reina bin ich zur Kanzlei gestossen, dies zu Deiner Hintergrundinformation. Ich rufe an, es wird sonst zu viel zum Schreiben... Herzlich, Stephan ----Ursprüngliche Nachricht---- Von : Datum : 03/02/ :47 (UTC) An : s.poehner@bluewin.ch Betreff : Das Problem Fischer-Reina Lieber Stephan glatter Schwindel vgl. Fischer-Briefpapiere nachfolgende Seiten... Diese Webseite wurde noch nicht aktualisiert. Du erscheinst dort immer noch als Vize von Fischer. Möglicherweise kann Dein Fischer-Hintergrund Vorteile für die IPCO-Gläubiger bringen, das schliesse ich jedenfalls nicht aus. Möglicherweise Auf seine führende kann Dein Rolle Fischer-Hintergrund bei der Anwaltskanzlei Vorteile Fischer für & die Partner IPCO-Gläubiger angesprochen, bringen, welche die das Gegenpartei, schliesse ich nämlich IPCO-Geschäftsführer REINA vertritt, antwortete Stephan Pöhner: 2008 bin ich zur Kanzlei gestossen(...) jedenfalls Im Fall IPCO nicht besteht aus. die Gefahr, dass Reina (dieser heisst richtig Juan Manuel Reina FERNANDEZ) seine Berufung an das Aus SZ-Kantonsgericht dem Schriftenverkehr zurückzieht, im Rahmen und der IPCO-Strafuntersuchungen Niggli möglicherweise nicht geht mehr allerdings länger hervor: (durch RA Steiner) vertreten Pöhner wurde schon seit 2004 als Partner auf dem Briefkopf der Anwaltskanzlei Fischer geführt... Im wird. Fall IPCO besteht die Gefahr, dass Reina (dieser heisst richtig Juan Manuel Reina FERNANDEZ) seine Berufung an das Inzwischen SZ-Kantonsgericht hat sich die zurückzieht, Advokatur Fischer und & Niggli Partner möglicherweise mit Sitz in Zürich nicht auf Schwärzler mehr länger Rechtsanwälte (durch RA umbenannt. Steiner) vertreten wird. Danach Die Advokatur könnte das Fischer Kantonsgericht & Partner AG auf in Zug eine wurde Berufungsverhandlung aufgelöst. Am Sitz in verzichten, Bern besteht unter sie weiterhin. dem Vorwand, dass die Dieter C. Söhner aus: Dieter C. Söhner studierte an den Universitäten Bern, Genf und Pittsburgh (USA). Er war während mehr als sechs Jahren als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Finanzintermediäre, insbesondere Privatbanken, Kollektivanlagen und Vermögensverwaltung, tätig. Von 2001 bis 2006 übte er die Funktion eines wissenschaftlichen Adjunkts bei der EBK (heute Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA), Abteilung Bewilligungen (Banken)/Anlagefonds, aus. Während dieser Zeit bildete er sich im Bereich der internationalen Vermögensverwaltung weiter und schloss die Studien sowohl mit einem MBA (Universität Genf) als auch einem Executive MBA (Carnegie Mellon University, Pittsburgh) ab. Bis Juli 2007 zeichnete er für die Abteilung Legal & Regulatory Finanzdienstleistungen Schweiz einer grossen Prüfgesellschaft verantwortlich. Seit 2007 ist er Geschäftsleitungsmitglied und Partner der pfi partners for financial intermediaries AG in Siebnen SZ....residiert seit April 2013 in Pfäffikon/SZ an selber Adresse wie Söhner & Partner Dieter Söhner verfügt über grosse Erfahrung in sämtlichen Bereichen der Finanzindustrie. Interessen-Gemeinschaft IPCO Anwaltliche Interessenkollision vom Feinsten 4

5 Söhner Pöhner gehörten schon seit Beginn der Strafsache IPCO vom zum festen Personal der Kanzlei Fischer. Dies hatten Sö Pö bei der Mandatsübernahme der IG IPCO AG aber nicht offengelegt. Die Strafanzeige war eine Selbstanzeige und blieb für Fischer-Mandant REINA folgenlos. Mit ihr gelang es Fischer & Partner, die SUB in Schwyz noch weiter aus den Angeln zu heben. Interessen-Gemeinschaft IPCO Anwaltliche Interessenkollision vom Feinsten 42 5

6 Von: Dieter C. Söhner Gesendet: Montag, 9. Juni :55 Cc: Betreff: Empfehlung Söhner Pöhner (3) (3) Anlagen: Empfehlung Söhner Pöhner (3) (3).docx Sehr geehrter Herr Salinger Habe die Balken auf den Seiten entfernt und beim Verweis auf die Advokatur noch eine kleine Änderung vorgenommen. Herr Pöhner wird namentlich nicht mehr aufgeführt, dies aufgrund der Tatsache, dass einer von uns zweien (Pöhner und Söhner) prioritär für die Presse zuständig sein wird. Mit freundlichen Grüssen D. Söhner Hauptargument der Mandatierung von Sö Pö war deren Versprechen, sie seien mit den Leitmedien maximal vernetzt Pö z.b. sprach von regelmässigen Instruktions-Essen mit TA-Wirtschaftsredaktor Schletti Hier wurde suggeriert, die Hälfte der anwaltlichen Leistungen entfalle auf Medienkontakte... Sö Pö hatten jedoch jegliche Medienberichte verhindert, bzw. sich in medialer Zurückhaltung geübt... Interessen-Gemeinschaft IPCO 8 Von: S.Pöhner <s.poehner@bluewin.ch> Gesendet: Sonntag, 15. März :32 Cc: Marcel Schwitter; Dieter Söhner Betreff: Re: ein paar Fragen Lieber Hansueli Besten Dank für Deine Nachricht, die ich direkt an Dieter weiterleite, da ich nun bis Ende März 2015 abwesend bzw. schlecht erreichbar sein werde (obwohl ich natürlich auch dann in Sachen Berufung diverse Arbeiten erledigen werde). Bitte wende Dich wieder ab 2. April an mich. Unsere Stunde wird im Rahmen der Berufungsverhandlung kommen, die Anschlussberufung wird grundsätzlich im Wesentlichen einfach erklärt ("Ich erkläre Anschlussberufung"), ohne grosse Argumentation. Die Versäumnisse aus dem Beltrust-Verfahren werden Inhalt unserer Berufungsargumentation sowie Haftungsklage(n) sein. Das Beltrust-Verfahren blieb sowohl in der Anschlussberufung wie auch in der Haftungsklage FINMA unerwähnt... Von: S.Pöhner <s.poehner@bluewin.ch> Gesendet: Montag, 27. April :02 Cc: schwitter@soehner-law.ch; soehner@soehner-law.ch Betreff: Re: Feedback von Gläubigern Lieber Hansueli Alle diejenigen, die nun individuell, also nicht durch uns vertreten, diese kurzen einsätzigen Anschlussberufungen eingereicht haben, müssen nachreichen, ob sie das Urteil ganz oder nur in Teilen, wenn ja mit den entsprechenden Anträgen, anfechten wollen. Wir empfehlen unter dem Aspekt der Kostenverfügungen und der Kostenfolgen bei Anträgen, die abgelehnt werden könnten, dass alle dies AB-Erklärer, weder ihre AB-Erklärungen ergänzen und mit Anträgen versehen noch irgendwelche Kostenverfügungen bezahlen sprich Folge leisten, also nichts unternehmen. Wir werden ja eh im Berufungsverfahren für alle Privatkläger und Geschädigte die Stimme erheben und auf rechtliche Fehler etc. hinweisen. Herzliche Grüsse Stephan Die Anwälte hatten aber nur mit einem Eventualantrag darum ersucht, bei den Berufungsverhandlungen die Stimme zu erheben... (was vom Kantonsgericht leicht abzuweisen ist) Interessen-Gemeinschaft IPCO Anwaltliche Interessenkollision vom Feinsten 6

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