DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: Geschäftsordnung. für den Vorstand. des Bezirkes Zittau

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1 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: Geschäftsordnung für den Vorstand des Bezirkes Zittau der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft - 1 -

2 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: Allgemeines Der Vorstand führt die Geschäfte des DLRG Bezirkes Zittau zwischen den Wahlen nach der Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung, dieser Geschäftsordnung sowie der weiteren erlassenen Ordnungen der DLRG und des Bezirkes Zittau. Er arbeitet mit den übrigen Organen der Stadt und des Landkreises sowie den Gliederungen der DLRG und des Sportbundes vertrauensvoll zusammen.. 1 Die Verteilung der Arbeitsbereiche auf die einzelnen Mitglieder des Vorstandes ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan, welcher Bestandteil dieser Geschäftsordnung ist.. 1 Soweit in dieser Versammlungsordnung Ämter und Funktionen in der männlichen Sprachform dargestellt sind, dient dies lediglich der Einfachheit und Lesbarkeit. Ämter und Funktionen stehen selbstverständlich gleichermaßen Frauen und Männern offen. Gesamtverantwortung und Geschäftsführung Die Mitglieder des Vorstandes tragen individuelle Verantwortung für ihre Verantwortungsbereiche. Darüber hinaus tragen sie gemeinsam die Verantwortung für die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Geschäftsführung. Sie arbeiten vertrauensvoll und kameradschaftlich zusammen und unterrichten sich gegenseitig über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Verantwortungsbereichen. Jedes Mitglied des Vorstandes ist verpflichtet, bei schwerwiegenden Bedenken in einer Angelegenheit des anderen Bereiches eine Beschlussfassung des Vorstandes herbeizuführen, wenn die Bedenken nicht durch eine Aussprache im Vorstand geklärt werden können. Bei wichtigen Entscheidungen, die von erheblichem Einfluss und von wirtschaftlicher Tragweite sein können, ist kurzfristig durch den Vorsitzenden eine Vorstandsversammlung einzuberufen.. 1 Der Vorstand entscheidet: a. in allen Angelegenheiten, in denen nach den Bestimmungen, der gültigen Satzung oder sonstigen Rechts- und Regelwerken des DLRG Landesverbandes Sachsen und der DLRG oder dieser Geschäftsordnung eine Beschlussfassung durch den Vorstand vorgeschrieben ist. Dies gilt insbesondere über: i. die Aufstellung des Jahresarbeits- und Trainingsplanes ii. den Entwurf des Haushaltsplanes für das laufende und das folgende Geschäftsjahr iii. die Einberufung der Jahreshauptversammlung iv. die Berichterstattung zur Jahreshauptversammlung, an den DLRG Landesverband Sachsen und den Kreissportbund. v. Änderungen der Ordnungen des DLRG Bezirkes Zittau vi. Berufung von neuen Vorstandsmitgliedern bei Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern (ausgenommen Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender) vii. Entscheidungen über Anträge auf Zuschüsse und Fördermittel und deren Verwendung - -

3 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: b. alle Angelegenheiten, die dem Vorstand durch ein Mitglied des Vorstandes zur Beschlussfassung vorgelegt werden. c. alle Richtlinien und Pläne für die einzelnen Ressorts der Verantwortungsbereiche. d. über alle Angelegenheiten, die nicht durch den Geschäftsverteilungsplan einem Verantwortungsbereich zugeordnet sind.. 1 Entsteht Streit über die jeweilige Zuständigkeit, entscheidet über die Zuständigkeit der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende Der Vorsitzende vertritt den DLRG Bezirk Zittau nach außen und repräsentiert den Vorstand sowie den DLRG Bezirk Zittau gegenüber Behörden, Verbänden, Wirtschaftsorganisationen und Publikumsorganen. Er kann diese Aufgaben im Einzelfall auf ein anderes Mitglied des Vorstandes übertragen. Er ist gemeinsam mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden dem Vorstand gegenüber für die laufenden Geschäfte verantwortlich.. Verhinderung des Vorsitzenden a. 1 Bei Verhinderung des Vorsitzenden nimmt der Stellvertretende Vorsitzende die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden wahr. b. 1 Besteht bei Abwesenheit des Vorsitzenden dringender Handlungsbedarf zur Abwendung schwerer Nachteile für den DLRG Bezirk Zittau, so kann der Stellvertretende Vorsitzende im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens auch unmittelbar entscheiden. c. 1 Diese Regelung kann durch den Vorstand mit / Mehrheit der abgegebenen Stimmen aufgehoben werden.. 1 Dem Vorsitzenden obliegt zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden die Koordinierung aller Verantwortungsbereiche. Sie haben auf eine einheitliche Ausrichtung der Geschäftsführung sowie auf die durch die Beschlüsse des Vorstandes festgelegten Ziele hinzuwirken. Von den Mitgliedern des Vorstandes können sie jederzeit Auskünfte über Angelegenheiten in deren Verantwortungsbereichen und Ressorts verlangen und bestimmen, dass sie über bestimmte Arten von Geschäften im Vorhinein zu unterrichten sind. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind im Übrigen den Mitgliedern des Vorstandes einzeln nur dann zur Auskunft verpflichtet, wenn eine Angelegenheit deren Verantwortungsbereich betrifft.. 1 Dem Vorsitzenden obliegt zusammen mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden die Federführung im mündlichen und schriftlichen Verkehr mit dem DLRG Landesverband Sachsen. Die Vorstandsmitglieder Jedes Mitglied des Vorstandes führt die ihm in seinem Verantwortungsbereich zugewiesenen Ressorts in eigener Verantwortung im Rahmen der gültigen Satzung, der gesetzlichen Bestimmungen, der Beschlüsse der DLRG und des DLRG Landesverbandes Sachsen sowie des Vorstandes durch. Die Vorstandsmitglieder werden durch ihre Stellvertreter vertreten. - -

4 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: Maßnahmen und Geschäfte eines Verantwortungsbereiches oder Ressorts, die für den DLRG Bezirk Zittau von hoher Bedeutung sind oder mit denen ein hohes wirtschaftliches Risiko verbunden ist, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vorstandes. Dasselbe gilt für solche Maßnahmen und Geschäfte, bei denen ein Mitglied des Vorstandes die vorherige Beschlussfassung des Vorstandes verlangt.. 1 Soweit Maßnahmen und Geschäfte zugleich mehrere Verantwortungsbereiche betreffen, muss sich das Vorstandsmitglied zuvor mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern der anderen beteiligten Verantwortungsbereiche abstimmen. Ist dabei keine Einigung zu erreichen, ist eine Beschlussfassung des Vorstandes herbeizuführen. Gleiches gilt entsprechend für Maßnahmen und Geschäfte, die mehrere Ressorts zugleich betreffen. Sitzungen und Beschlüsse Versammlungen des Vorstandes, die monatlich stattfinden sollen, werden durch den Vorsitzenden einberufen. Im Verhinderungsfalle des Vorsitzenden kann er die Einberufung delegieren. Die voraussichtlichen Termine der Vorstandsversammlungen werden im Jahresarbeitsplan festgelegt.. 1 Jedes Mitglied des Vorstandes kann die Einberufung einer Sitzung und die Aufnahme von Tagesordnungspunkten verlangen. Dies muss spätestens 8 Tage vor der Vorstandsversammlung erfolgen.. 1 Der Vorstand beschließt, soweit nicht aus dieser oder anderen Ordnungen eine andere Mehrheit für den Beschluss gefordert wird, mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die bekannt gegebenen Tagesordnungspunkte.. 1 Über die Vorstandsversammlungen ist ein Protokoll anzufertigen, aus dem sich Ort, Tag, Teilnehmer und Tagesordnung der Versammlung sowie die gefassten Beschlüsse und behandelten Themen ergeben. Geschäftsverteilungsplan 1 Für die ihm durch den Geschäftsverteilungsplan zugeordneten Ressorts trägt jedes Mitglied des Vorstandes die alleinige Verantwortung. Die speziellen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Verantwortungsbereiche und Ressorts ist dem Anhang zu entnehmen. 7 Änderungen, Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung gilt vorbehaltlich aller Änderungen. Sie kann nur durch Beschluss des Vorstandes des DLRG Bezirkes Zittau geändert werden.. 1 Diese Geschäftsordnung tritt zum in Kraft. Sie wurde zuletzt geändert am Die Änderung löst alle bisherigen Geschäftsordnungen des DLRG Bezirkes Zittau ab. David Kupke Vereinsvorsitzender - -

5 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: Anhang 1. Organigramm Vorsitzender Stellvertretender Vorsitzender Jugendvorsitzender Schatzmeister Leiter Einsatz Leiter Öffentlichkeitsarbeit Leiter Ausbildung Stellvertretender Jugendvorsitzender Stellvertretender Schatzmeister Stellvertretender Leiter Einsatz Stellvertretender Leiter Öffentlichkeitsarbeit Stellvertretender Leiter Ausbildung - -

6 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: Anhang. Vorsitzender Geschäftsverteilungsplan Der Vorsitzende ist verantwortlich für die Vertretung des DLRG Bezirkes Zittau im DLRG Landesverband Sachsen. Erstellte Zielkonzepte sind von ihm auf ihre Ordnungsmäßigkeit und Plausibilität zu prüfen und für den Vorstand in Beschlussvorlagen aufzubereiten. Der Vorsitzende organisiert und leitet die Haupt- und Vorstandsversammlungen des DLRG Bezirkes Zittau. Gemeinsam mit dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Verwaltungsassistenten ist der Vorsitzende verantwortlich für die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln. Der Vorsitzende delegiert Aufgaben an die Leiter der Verantwortungsbereiche und kontrolliert deren Bearbeitung. Er erhält von den Leitern der Verantwortungsbereiche Standmitteilungen zu delegierten Aufgaben sowie Zielvorschläge und Konzepte für Fördermittel und ähnliches.. 1 Dem Vorsitzenden sind direkt unterstellt: a. die Leiter der Verantwortungsbereiche b. die Verwaltungsassistenten c. der Verantwortliche für die EDV. Der Vorsitzende ist ebenfalls verantwortlich für die Delegierten als Vertreter im Landesverband und Kreissportbund.. 1 Der Vorsitzende ist den Revisoren sowie dem Datenschutzbeauftragten direkt auskunftspflichtig. Für die Klärung und Erklärung von Sachverhalten greift der Vorsitzende auf die jeweiligen Verantwortlichen zurück. Verwaltungsassistenten Die Verwaltungsassistenten sind verantwortlich für: a. die Führung des Posteingangs- und ausgangs. b. die Ablage und Archivierung von Unterlagen in der Geschäftsstelle. c. die Führung des Aktenplanes d. die Beschaffung und Rechnungslegung i. Für Waren im Wert von mehr als 100 fordern sie vom Vorsitzenden einen Beschluss des Vorstandes ein. ii. Der Weiterverkauf von Material wird von ihnen auf den Lieferscheinen mit den zugehörigen Rechnungsnummern vermerkt. e. die Übergabe beschafften Materials an die Verantwortungsbereiche inklusive einer Informationen über die entstandenen Kosten f. die Erstellung eines Inventurberichtes aus den Inventurberichten der Verantwortungsbereiche für den Vorstand g. die Mitgliederverwaltung: h. Beitritts- und Austrittsbearbeitung i. Führung der Mitgliedsakten gemäß Vorgabe des Vorsitzenden j. Bestätigungen der Mitgliedschaft k. Führung der Mitgliedsstatistik l. Registrierung von Ausbildungen und Ausstellung der entsprechenden Ausweise m. die Überwachung von Aufbewahrungspflichten. Die Verwaltungsassistenten sind direkt unterstellt: b. Stellvertretenden Vorsitzenden Datenschutzbeauftragter Der Datenschutzbeauftragte ist verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes.. 1 Der Datenschutzbeauftragte berät den Vorsitzenden zur Einhaltung des Datenschutzes. Er hat das Recht, die Teilnehmer der Haupt- und Vorstandsversammlungen auf Mängel im Datenschutz hinzuweisen. - -

7 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: Verantwortlicher EDV Der Verantwortliche für die EDV organisiert die Einrichtung der Geschäftsstelle mit Kommunikationsund Rechentechnik. Maßgebliche Entscheidungen für die entsprechende Ausstattung der Geschäftsstelle werden von ihm direkt mit dem Vorsitzenden abgesprochen.. 1 Der Verantwortliche für die EDV ist direkt unterstellt: Revisoren Die Revisoren sind unabhängige Prüfer des DLRG Bezirkes Zittau. Ihre Aufgaben sind direkt der Kassenordnung der DLRG zu entnehmen. Delegierte. 1 Die Delegierten vertreten den DLRG Bezirk Zittau gemeinsam mit dem Vorsitzenden auf den Tagungen des DLRG Landesverband Sachsen sowie des Kreissportbundes. Sie sind in ihrer Arbeit unabhängig und dem Wohl des DLRG Bezirkes Zittau verpflichtet. Stellvertretender Vorsitzender Der Stellvertretende Vorsitzende ist der alleinige Vertreter des Vorsitzenden. Im Abwesenheitsfall übernimmt er die Aufgaben des Vorsitzenden komplett. Gemeinsam mit dem Vorsitzenden und dem Verwaltungsassistenten ist der Stellvertretende Vorsitzende verantwortlich für die Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln. Er trägt die Verantwortung für besondere Jubiläen des Verbandes und der Mitglieder sowie für die Durchführung von Ehrungen und Auszeichnungen. Der Stellvertretende Vorsitzende delegiert Aufgaben an die Leiter der Verantwortungsbereiche und kontrolliert deren Bearbeitung. Er erhält von den Leitern der Verantwortungsbereiche Standmitteilungen zu delegierten Aufgaben sowie Zielvorschläge und Konzepte für Fördermittel und ähnliches.. 1 Dem Stellvertretenden Vorsitzenden sind direkt unterstellt: a. die Leiter der Verantwortungsbereiche b. die Verwaltungsassistenten c. der Verantwortliche für die EDV d. der Seniorenbeauftragte Beauftragter für Senioren Der Beauftragte für Senioren ist verantwortlich für die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen für die Senioren des DLRG Bezirkes Zittau.. 1 Der Beauftragte für Senioren ist direkt unterstellt: a. dem stellvertretenden Vorsitzenden. Schatzmeister und Stellvertretender Schatzmeister Der Schatzmeister ist verantwortlich für die Kassen- und Buchführung des DLRG Bezirkes Zittau sowie für die Anfertigung der notwendigen Abschlüsse. Er verwaltet das gesamte Vermögen des Vereins. Er ist verantwortlich für die Aufstellung des Haushaltsplanes aus den Vorbereitungen der Leiter der Verantwortungsbereiche. Er verwaltet die Spendengelder des Vereins: a. Führung eines Spendenverzeichnisses, b. Ausstellung der Spendenbescheinigungen c. Überwachung der zweckentsprechenden Verwendung der Spendengelder d. Information der Spender Der Schatzmeister erstellt in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden die Steuererklärung des Vereins. Er verantwortet die Beitragszahlung vollumfänglich

8 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: Er überwacht die Forderungen und Verbindlichkeiten und führt entsprechende Verzeichnisse. 8 Dem Schatzmeister obliegt ein Vetorecht gegen Beschlüsse, die die Höhe des Haushaltes übersteigen. 9 Der Schatzmeister nimmt aller Jahre an einer Finanzschulung teil Der Schatzmeister ist direkt unterstellt Er ist den Revisoren direkt auskunftspflichtig. Für die Klärung und Erklärung von Sachverhalten greift der Schatzmeister auf die jeweiligen Verantwortlichen zurück. Leiter Einsatz und Stellvertretender Leiter Einsatz Der Leiter Einsatz ist verantwortlich für die Erarbeitung von Richtlinien, Ausführungsbestimmungen und Dienstanweisungen für seinen Verantwortungsbereich. Er verantwortet die Umsetzung des Sächsischen Rettungsdienstgesetzes. Er unterstützt bei der Entwicklung von Rettungsgeräten. Ihm obliegt die Kontrolle der Genehmigungen für Fahrzeuge und technische Ausstattung des DLRG Bezirkes Zittau. Er führt in seinem Verantwortungsbereich die Inventur entsprechend der Vorgaben am Jahresbeginn durch und übermittelt den Verwaltungsassistenten den Inventurbericht. Er ist verantwortlich für die Neubeschaffung von Einsatzmaterial und übermittelt notwendige Anschaffungen an die Verwaltungsassistenten zur Beschaffung Der Leiter Einsatz ist direkt unterstellt:. 1 Dem Leiter Einsatz sind direkt unterstellt: a. der Ressortleiter Tauchen b. der Ressortleiter Rettungssport c. der Ressortleiter Fuhrpark d. der Ressortleiter RUND e. der Ressortleiter Wasserrettungsdienst f. der Ressortleiter Katastrophenschutz g. der Ressortleiter Einsatzausbildungen h. der Einsatzleiter Ressortleiter Tauchen Der Ressortleiter Tauchen ist verantwortlich für: a. die Erarbeitung von Verfahrensanweisungen. b. die Prüfung der Einsatzbereitschaft der Tauchmittel und die Einhaltung der Prüffristen c. die Vorbereitung und Durchführung von (Ausrüstungs-)Schulungen d. die Abrechnung von Prüfungen und Schulungen beim Schatzmeister inklusive der Rechnungslegung beim Verwaltungsassistenten e. Ausleihe von Ressortmaterial gemäß Wirtschaftsordnung f. die Abrechnung von Materialausleihen über die Verwaltungsassistenten g. Meldung von notwendigen Neubeschaffungen an den Leiter des Verantwortungsbereiches. Der Ressortleiter Tauchen ist direkt unterstellt: Ressortleiter Rettungssport Der Ressortleiter Rettungssport ist verantwortlich für: a. Planung und Durchführung von Wettkämpfen b. Sichtung von Talenten c. Führung der Wettkampfunterlagen und Kampfrichterverzeichnisse - 8 -

9 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: d. Abrechnung von Wettkämpfen beim Schatzmeister inklusive der Rechnungslegung beim Verwaltungsassistenten e. Ausleihe von Ressortmaterial gemäß Wirtschaftsordnung f. die Abrechnung von Materialausleihen über die Verwaltungsassistenten g. Meldung von notwendigen Neubeschaffungen an den Leiter des Verantwortungsbereiches. Der Ressortleiter Rettungssport ist direkt unterstellt: Ressortleiter Fuhrpark Der Ressortleiter Fuhrpark ist verantwortlich für: a. Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und Boote b. Kontrolle der Unterlagen (Fahrtenbücher, Tagebücher etc.) c. Veranlassung von Reparaturen und TÜV-Prüfungen inklusive Abrechnung beim Schatzmeister d. Fahrzeugeinweisungen e. Ausleihe von Ressortmaterial gemäß Wirtschaftsordnung f. die Abrechnung von Materialausleihen über die Verwaltungsassistenten g. Meldung von notwendigen Neubeschaffungen an den Leiter des Verantwortungsbereiches. Der Ressortleiter Fuhrpark ist direkt unterstellt: Ressortleiter RUND Der Ressortleiter RUND (Realistische Unfall- und Notfalldarstellung) ist verantwortlich für: a. Vorbereitung und Durchführungen von Schulungen und Übungen b. Unterstützung des Verantwortungsbereiches Ausbildung c. Unterstützung bei Einsatzübungen d. Leitung von RUND-Einsätzen. Der Ressortleiter RUND ist direkt unterstellt: Ressortleiter Wasserrettungsdienst Der Ressortleiter Wasserrettungsdienst ist verantwortlich für: a. Erschließung von Einsatzgebieten b. Erstellung von Dienstplänen c. Aufstellung des Einsatzpersonals im Wasserrettungsdienst d. die Abrechnung von Einsätzen über die Verwaltungsassistenten e. Führung der Einsatzstatistik f. Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Einsatzgeräte. Der Ressortleiter Wasserrettungsdienst ist direkt unterstellt: Ressortleiter Katastrophenschutz Der Ressortleiter Katastrophenschutz ist verantwortlich für: a. Kontaktpflege zu übergeordneten Behörden und Organisationen b. Erstellung von Dienstplänen c. Aufstellung des Einsatzpersonals im Kat-S d. die Abrechnung von Einsätzen über die Verwaltungsassistenten e. Führung der Einsatzstatistik f. Prüfung der Funktionstüchtigkeit der Einsatzgeräte. Der Ressortleiter Katastrophenschutz ist direkt unterstellt: - 9 -

10 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: Einsatzleiter Der Einsatzleiter ist verantwortlich für: a. Leitung der Einheiten im Einsatzfall b. Aufstellung von Einsatzgruppen c. Planung und Durchführung von Übungen d. die Abrechnung von Einsätzen über die Verwaltungsassistenten e. Zusammenarbeit mit anderen Hilfsorganisationen. Der Einsatzleiter ist direkt unterstellt:. Dem Einsatzleiter sind direkt unterstellt: a. die Einsatzkräfte des Einsatzes Leiter Ausbildung und Stellvertretender Leiter Ausbildung Der Leiter Ausbildung ist verantwortlich für die Erarbeitung von Richtlinien und Ausführungsbestimmungen für seinen Verantwortungsbereich. Er koordiniert die Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen und ist verantwortlich für die Teilnahmemeldungen. Er ist verantwortlich für die Registrierung von Aus- und Weiterbildungen. Ihm obliegt die Kontrolle der Gültigkeitsdauern von Prüfungen der Mitglieder des DLRG Bezirkes Zittau in Absprache mit den Verwaltungsassistenten. Er führt in seinem Verantwortungsbereich die Inventur entsprechend der Vorgaben am Jahresbeginn durch und übermittelt den Verwaltungsassistenten den Inventurbericht. Er ist verantwortlich für die Neubeschaffung von Einsatzmaterial und übermittelt notwendige Anschaffungen an die Verwaltungsassistenten zur Beschaffung Der Leiter Ausbildung ist direkt unterstellt:. 1 Dem Leiter Ausbildung sind direkt unterstellt: a. der Ressortleiter Sanitätsausbildung b. der Ressortleiter Einsatzausbildung c. der Ressortleiter Schwimmen / Rettungsschwimmen Ressortleiter Sanitätsausbildung Der Ressortleiter Sanitätsausbildung ist verantwortlich für: a. die Erstellung eines Leitfadens für Ausbilder. b. die Vorbereitung und Koordinierung von Lehrgängen mit den Ausbildern c. die Abrechnung von Prüfungen und Lehrgängen beim Schatzmeister inklusive der Rechnungslegung beim Verwaltungsassistenten d. Ausleihe von Ressortmaterial gemäß Wirtschaftsordnung e. die Abrechnung von Materialausleihen über die Verwaltungsassistenten f. Meldung von notwendigen Neubeschaffungen von Ausbildungs- und Einsatzmaterial an den Leiter des Verantwortungsbereiches. Der Ressortleiter Sanitätsausbildung ist direkt unterstellt: a. dem Leiter Ausbildung b. dem Stellvertretenden Leiter Ausbildung Ressortleiter Einsatzausbildung Der Ressortleiter Einsatzausbildung ist verantwortlich für: a. Planung und Koordinierung von weiterführenden Aus- und Weiterbildungen (Wasserrettungsdienst, Bootsführer, etc.) b. Anmeldung beim jeweiligen Träger

11 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: c. die Abrechnung von Prüfungen und Lehrgängen beim Schatzmeister. Der Ressortleiter Einsatzausbildung ist direkt unterstellt: a. dem Leiter Ausbildung b. dem Stellvertretenden Leiter Ausbildung Ressortleiter Schwimmen / Rettungsschwimmen Der Ressortleiter Schwimmen / Rettungsschwimmen ist verantwortlich für: a. Erstellung eines Leitfadens für Ausbilder b. Planung und Koordinierung von Lehrgängen mit den Ausbildern c. Abrechnung von Prüfungen und Lehrgängen beim Schatzmeister inklusive der Rechnungslegung beim Verwaltungsassistenten d. Meldung von notwendigen Neubeschaffungen an den Leiter des Verantwortungsbereiches. Der Ressortleiter Schwimmen / Rettungsschwimmen ist direkt unterstellt: a. dem Leiter Ausbildung b. dem Stellvertretenden Leiter Ausbildung. Dem Ressortleiter Schwimmen / Rettungsschwimmen sind direkt unterstellt: a. der Verantwortliche für das Training b. der Verantwortliche für die Kinder- und Jugend-Schwimm-Ausbildung (KiJuSa) Verantwortlicher für das Training Der Verantwortliche für das Training ist verantwortlich für: a. Planung und Koordinierung des Trainings mit den Übungsleitern b. Einteilung der Übungsleiter c. Beantragung von Hallenzeiten über die Verwaltungsassistenten. Der Verantwortliche für das Training ist direkt unterstellt: a. dem Ressortleiter Schwimmen / Rettungsschwimmen Verantwortlicher KiJuSa Der Verantwortliche KiJuSa ist verantwortlich für: a. Einteilung der Kinder und Jugend gemäß Leistungsstand b. Wegweisende Abnahme von Abzeichen c. Einbindung von Nachwuchs-Übungsleitern. Der Verantwortliche KiJuSa ist direkt unterstellt: a. dem Ressortleiter Schwimmen / Rettungsschwimmen Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Stellvertretender Leiter Öffentlichkeitsarbeit Der Leiter Öffentlichkeitsarbeit ist verantwortlich für die Erarbeitung und Umsetzung von Konzepten für die Öffentlichkeitsarbeit. Er ist verantwortlich für die Außenrepräsentation des DLRG Bezirkes Zittau. Er organisiert die allgemeine Pressearbeit und Werbung. Ihm obliegt die Organisation von Werbeflächen für den DLRG Bezirk Zittau. Er ist verantwortlich für die Planung und Durchführung von Schulungen für die Öffentlichkeitsarbeit. Er führt in seinem Verantwortungsbereich die Inventur entsprechend der Vorgaben am Jahresbeginn durch und übermittelt den Verwaltungsassistenten den Inventurbericht. Er ist verantwortlich für die Neubeschaffung von Einsatzmaterial und übermittelt notwendige Anschaffungen an die Verwaltungsassistenten zur Beschaffung Der Leiter Öffentlichkeitsarbeit ist direkt unterstellt:. 1 Dem Leiter Öffentlichkeitsarbeit sind direkt unterstellt: a. der Ressortleiter Homepage b. der Ressortleiter Chronik

12 DLRG Bezirk Zittau Geschäftsordnung Stand: Ressortleiter Homepage Der Ressortleiter Homepage ist verantwortlich für: a. Aktualisierung der Internetseiten b. Akquise von Mitteln c. Versand des Gliederungs-Infobriefes d. Verwaltung und Administration von Benutzerkonten und Zugängen. e. Aufbau einer Onlineverwaltung des DLRG Bezirkes Zittau f. Multilinguale Gestaltung der Internetseiten. Der Ressortleiter Homepage ist direkt unterstellt: a. dem Leiter Öffentlichkeitsarbeit b. dem Stellvertretenden Leiter Öffentlichkeitsarbeit Ressortleiter Chronik Der Ressortleiter Chronik ist verantwortlich für: a. Sammlung historischer Materialien zur Wasserrettung in der Region b. Recherchearbeiten c. eine ansprechende visuelle Aufbereitung des Vereinslebens. Der Ressortleiter Chronik ist direkt unterstellt: a. dem Leiter Öffentlichkeitsarbeit b. dem Stellvertretenden Leiter Öffentlichkeitsarbeit Jugendvorsitzender und Stellvertretender Jugendvorsitzender Der Jugendvorsitzende ist verantwortlich für die Vertretung der Jugend im Vorstand und nach außen in Jugendgremien etc.. Er koordiniert und kontrolliert die Aufgabenverteilung innerhalb der Jugendarbeit und ist verantwortlich für die Durchführung von Versammlungen der Jugend. Er führt in seinem Verantwortungsbereich die Inventur entsprechend der Vorgaben am Jahresbeginn durch und übermittelt den Verwaltungsassistenten den Inventurbericht. Er ist verantwortlich für die Neubeschaffung von Material in seinem Verantwortungsbereich und übermittelt notwendige Anschaffungen an die Verwaltungsassistenten zur Beschaffung Der Jugendvorsitzende ist direkt unterstellt:. 1 Die Aufgabenverteilung im Jugendvorstand ergibt sich aus der Jugendordnung. Arzt Der Arzt ist verantwortlich für die medizinische Überwachung der Ausbildung und der Einsätze und Einsatzkräfte.. 1 Der Arzt ist direkt unterstellt: Justitiar Der Justitiar ist verantwortlich für die Regelung von Rechts- und Versicherungsangelegenheiten sowie die Beratung des Vorstandes in solchen.. 1 Der Justitiar ist direkt unterstellt: - 1 -

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