Der neu gestaltete Marktplatz in Eberswalde
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- Sabine Günther
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1 i B 1 information + Beratung Barrierefreies Bauen Büro Berlin Sponholzstr D Berlin TEL: (030) FAX: i B Handy: i5b@mac.com Info-Schrift G-115 Barrierefreies Bauen Der neu gestaltete Marktplatz in Eberswalde Beurteilung auf Barrierefreiheit aus der "Sicht" blinder und sehbehinderter Fußgänger - 1. Gesamtanlage des Marktplatzes - Leitstreifen vom Rathaus zum neu gebauten Kreishaus - 2. Baumscheiben als Stolperfallen - 3. Straßenquerung für Fußgänger - Blindenampeln - 4. Schlussbetrachtung Bericht über die Begehung des neu gestalteten Marktplatzes in Eberswalde am 6. Juni 2007
2 i B 2 Teilnehmer: An der Begehung des Marktplatzes nahmen u.a. teil (soweit aus der Teilnehmerliste ersichtlich): Frau Dr. Einhorn Vorsitzende des Netzwerkes Gesundheit und Kommunikation - Gesukom e.v. als Veranstalter Herr Wittig blinder Bürger in Eberswalde und Organisator der Veranstaltung, Sprecher des Eberswalder Freundeskreises Blinder und Sehbehinderter (Veranstalter) Herr Dr. Prüger - Baudezernent Frau Köhler, Fachdienstleiterin Öffentliches Bauen Herr Hinze, Mitarbeiter FB Öffentliches Bauen, zuständig für Blindenampeln im städtischen Verantwortungsbereich Frau Ebert, Beauftragte für soziale Angelegenheiten einschließlich Schwerbehindertenangelegenheiten Frau Jäger, Behindertenbeauftragte Landkreis Barnim Herr Braun, Mobilitätslehrer Herr Staven, Vertreter BG Eberswalde des BSVB Blinden- und Sehbehinderten-Verband Brandenburg und der Autor dieses Gutachtens Im Anschluss an die Vortragsveranstaltung in der Fachhochschule zu den Themen "Grundlagen und Blindenampeln" sowie "Barrierefreie Gehwege" - an der leider mehrere Beteiligte der Begehung nicht teilgenommen hatten - fand unter sonst reger Beteiligung vieler Zuhörer sowie u.a. der o.g. Personen eine Begehung des neu gestalteten Marktplatzes statt. Beurteilt werden sollte die Barrierefreiheit aus der "Sicht" blinder und sehbehinderter Fußgänger.
3 i B 3 1. Leitstreifen vom Rathaus zum neu gebauten Kreishaus Besichtigt und ertastet wurde ein Plattenstreifen des gleichen hell-gelblich-grauen Granitmaterials mittel-rauer Oberfläche, aus dem auch der übrige Belag des Marktplatzes besteht. In diesen Plattenstreifen, der in gerader Linie vom Rathaus zum neu gebauten Kreishaus quer über den Platz führt, wurden Rillen eingefräst oder auf andere Weise eingebracht ("gemeißelt" wurde vor Ort als Begriff genannt). Die Auftraggeber und die Planer betrachten dies als einen Blindenleitstreifen. Das ist vielleicht gut gemeint, widerspricht aber in der Ausführung den notwendigen Mindestansprüchen blinder und hochgradig sehbehinderter Langstock-Nutzer sowie auch denen der auf Kontrast angewiesenen Sehbehinderten. Durch mehrere Langstock-nutzende Blinde und durch den Autor selbst wurde die Ertastbarkeit dieses angeblichen Leitsystems geprüft. Übereinstimmend wurde bemängelt, dass dieser "Leitstreifen" seinen gedachten Zweck nicht erfüllt, so auch gar nicht erfüllen kann. Es fehlen: der taktile Kontrast rau-glatt und der optische Kontrast hell-dunkel. Zu beiden Forderungen siehe DIN "Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum" sowie die Studie des BMG, wiedergegeben im "Handbuch für Planer und Praktiker" ( ). Zudem zeigten sich die gewählten Abstände der Rillen als zu eng. Mehrere Langstöcke glitten bei der Pendelbewegung über die Rillen weg, ohne dass diese ertastet werden konnten. Damit allein schon verfehlt dieser so genannte "Leitstreifen" seinen eigentlichen Zweck. Bild 1: Marktplatz in Eberswalde. Dieser "Leitstreifen" verfehlt völlig seinen Zweck - er kann weder mit dem Langstock oder mit den Füßen ertastet noch wegen fehlender optischer Kontraste (hell-dunkel oder farbig) von Sehbehinderten wahrgenommen werden. Bild 2: Leitstreifen aus Verbundpflaster auf dem Bahnhof Baden bei Wien: Trotz fehlender Begleitstreifen auch optisch erkennbar und mit dem Langstock und den Füßen gut zu ertasten.
4 i B 4 Besser wären entweder deutlich breitere Rillenabstände wie in Bild 2 oder die Ausführung des Leitstreifens als echter Blindenleitstreifen nach DIN mit Rippenplatten (über die Oberfläche leicht heraus stehende Rippen, wie sie inzwischen selbst von der lange Zeit zögerlichen DB AG ausgeführt werden, siehe z.b. Bahnhof Berlin-Südkreuz. Die DB AG hatte zunächst - wie sich später herausstellte, unbegründete - Sorgen wegen vorgeblicher Stolpergefahr. Bild 3: DB-Bahnhof Berlin Südkreuz Die direkt auf dem Leitstreifen platzierte Kamera zeigt die hervorstehenden breiten Rippen. Sehr gut zu ertasten und gleichwohl stolper- und rutschsicher Bild 4: Beispiel eines im Freien verlegten Leitsystems mit hohem taktilen und optischen Kontrast in einer Hofeinfahrt (Berlin, Rungestraße, Geschäftsstelle des DBSV) Wird der eigentliche Leitstreifen mit seiner Längsrichtungs-Profilierung hell ausgeführt (Regelfall und auch für Eberswalde Markplatz angezeigt), müssen die beiden seitlichen Begleitstreifen dunkel ausgeführt werden. Erst der daran nach außen hin beidseitig anschließende Platzbelag kann dann aus dem gewählten hellen Granitmaterial bestehen. Bild 5: Berlin Bahnhof Südkreuz Beispiel einer komplexen, differenzierten Platzgestaltung mit gut integriertem Leitsystem Bild 6: Auch komplexe und schiefwinklige Leitsysteme lassen sich mit DIN realisieren. Beispiel vom Bahnhof Berlin- Südkreuz, Bahnsteig der Ringbahn.
5 i B 5 Es besteht jedoch sowohl nach Auffassung von Herrn Wittig als auch aus meiner Sicht nicht unbedingt die Notwendigkeit, ein vollständiges Leitsystem nach DIN auf dem Marktplatz auszubilden. Es würde genügen, eine ertastbare und optisch kontrastierende Wegführung über den Platz zu ermöglichen. Dazu bietet die AV Geh- und Radwege zu 7 des Berliner Straßengesetzes Grundlagen an, die gute Lösungen ermöglichen. Bild 7: Wegführung nach der AV Geh- und Radwege zu 7 des Berliner Straßengesetzes mit gut erkennbarem taktilem und optischem Kontrast. Bild 8: Beispiel einer Wegführung ähnlich Berlin aus Görlitz. Auch andere Städte in Brandenburg haben solche klassischen Wegleitungen. Wahrscheinlich aber bedeutet das eine völlige Neugestaltung des Platzes, so dass es im konkreten Fall einfacher erscheint, doch ein Leitsystem nach DIN nachträglich in die vorhandene Platzoberfläche einzubauen.
6 i B 6 2. Baumscheiben Die auf dem Platz angeordneten Baumscheiben sind völlig ungesichert. Der Plattenbelag der übrigen Fläche hört einfach auf, die Baumscheibe beginnt. Sie wirken wie "ausgestanzt" aus dem Belag des gesamten Platzes. Hier besteht immer Stolper- und damit Unfallgefahr. Auftraggeber und Planer begreifen einfach nicht, dass blinde und sehbehinderte Fußgänger, vor allem also alte und betagte Mitbürger, hier für sie unlösbare Probleme haben. Eine tastbare und sichtbare Aufkantung am Rand der Baumscheiben ist dringend erforderlich und kann auch nachträglich gestaltet werden. Diese Aufkantung muss, um mit dem Langstock ertastet werden zu können, dauerhaft mindestens 3 cm hoch sein. Damit auch ein optischer Kontrast gesehen werden kann, sollte für die Aufkantung in diesem Fall dunkles Material gewählt werden. Richtig ist, dass bei Baumscheiben häufig derartige Aufkantungen fehlen. Dann liegen die Baumscheiben aber meist, wie in Berlin, im Unterstreifen von Gehwegen und haben eine wenn auch höhengleiche Einfassung, die ggf. ertastet werden kann, wenn man von der Gehbahn des Gehweges abweichen sollte. Bild 9: Marktplatz Eberswalde: ohne mit dem Langstock tastbare Aufkantung und fast ohne optischen Kontrast liegt diese Baumscheibe im Plattenbelag des Platzes Bild 10: den Fehler wie in Eberswalde machen auch andere Kommunen. Hier eine ungesicherte Baumscheibe an der "Ellipse" gegenüber dem Rathaus Berlin-Spandau Besser sind deutlich sichtbare und tastbare Umrandungen wie auf dem Dürerplatz in Berlin-Friedenau:
7 i B 7 ild 11: Einfassung von Baumscheiben auf dem Dürerplatz in Berlin-Friedneau vor dem Umbau... Bild 12:... und nach der Umgestaltung. Bild 13: Baumscheibe in Berlin-Friedenau: Außerhalb der Gehbahn nach der AV Gehund Radwege zu 7 des Berliner Straßengesetzes - durch besondere Pflastersteine umrandet und mit dem Langstock zu ertasten und auch optisch wahrnehmbar Bild 14: Auch so lassen sich Baumscheiben gestalten: Berlin-Friedenau, Rheinstraße. Optisch und taktil kontrastreich und gegen Verschmutzung und Vandalismus schön bepflanzt und gepflegt
8 i B 8 Bild 15: Auch dies ist eine Möglichkeit, eine Baumscheibe zu sichern: Gut tastbare hohe Aufkantung und auch etwas optischer Kontrast - "Ellipse" gegenüber dem Rathaus Berlin-Spandau Bild 16: Baumscheiben-Gestaltung in Frankfurt am Main auf der Zeil. Optisch und taktil hervorragend gestaltet. Es geht also! Warum nicht auch in Eberswalde?? Bild 17: Gesicherte und gut tastbare und gut erkennbare Baumscheibe in Görlitz Bild 18: Sicherung einer Baumscheibe am Potsdamer Hauptbahnhof Die Planer in Eberswalde haben also mehrere alternative Möglichkeiten, die Unfallgefahr, die durch die Fehlkonstruktion der Baumscheiben entstanden ist, zu beseitigen.
9 i B 9 3. Straßenquerung für Fußgänger - Blindenampeln Die besichtigte Staßenquerung am Marktplatz in Eberswalde entsspricht nicht dem Stand der Technik und den längst üblichen Verfahren und Möglichkeiten. Bild 19: Am Marktplatz in Eberswalde Fußgängerübergang ohne Aufmerksamkeitsfeld aus Bodenindikatoren. Langstocknutzer können so nur ahnen, wo der sichere Gehweg endet und die für sie gefährliche Furt der Fahrbahn beginnt Bild 20: Am Marktplatz in Eberswalde Teilnehmer der Besichtigung testen mit Langstock die Begehbarkeit der Fußgängerfurt nach akustischer und optischer Freigabe Ohne Einzelkritik verweise ich bezüglich der Blindenampeln auf DIN "Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an Straßenverkehrs- Signalanlagen (SVA); Anforderungen". Hier sollte sich die Verwaltung beraten lassen, z.b. von Herrn Rudolf Broer, ehemaliger Mobilitätslehrer und Geschäftsführer der Firma RTB. Hinsichtlich der Gehweg- und Furtgestaltung verweise ich auf die AV Geh- und Radwege zu 7 des Berliner Straßengesetzes. Gerade die richtungsleitenden Aufmerksamkeitsfelder direkt am Bordstein vermisste ich in Eberswalde sehr. Auch die Norm DIN "Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum" wird der Aufmerksamkeit der Eberswalder Planer empfohlen. Die aktuelle Fortschreibung und planerische Hinweise findet man bei Die Verkehrs- und Tiefbauplaner in Eberswalde täten also gut daran, mehr als einen Blick in die nahe gelegene Hauptstadt zu werfen - sagt ohne erzieherisch erhobenen Zeigefinger der Gutachter und Autor dieses Beitrages. Es ist keine Schande, etwas nicht zu wissen. Aber es ist eine Schande, sich keinen Rat einzuholen, wenn man selbst nicht ganz sicher ist. Waren denn die Planer so sicher, als sie den Marktplatz in Eberswalde planten und umbauten?
10 i B Schlussbetrachtung: Begutachtung Die Planung der Platzgestaltung wurde ganz offensichtlich ohne Beteiligung von Fachleuten durchgeführt, die über ausreichende Kenntnisse der Bedürfnisse Blinder und Sehbehinderter verfügen. Auch der Versuch unterblieb ganz offensichtlich, sich bei fehlenden eigenen Kenntnissen zu Beginn der Planung sowie Planungs-begleitend des Rates von Fachleuten zu bedienen, die über Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der baulichen Gestaltung für blinde und sehbehinderte Fußgänger verfügen. Das Gebot (Grundrecht) aus Artikel 3 unserer Verfassung Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden wurde grob missachtet. Eine Nachbesserung ist dringend erforderlich. Empfehlung: Ich empfehle dringend, den vorhandenen unsinnigen "Leitstreifen" auszubauen und durch eine oben beschriebenen Konstruktionen zu ersetzen, will Eberswalde hierfür den Anspruch auf Barrierefreiheit erheben. Seitlich neben dem Leitstreifen sind - um den taktilen Kontrast rau-glatt herzustellen - Oberflächen-plane Platten als Begleitstreifen anzuordnen - siehe DIN Planungsfehler Die falsche Ausführung lässt sich sowohl als Ausschreibungsfehler - unzureichende Beschreibung detaillierter Wünsche des Bauherrn - als auch vor allem als Planungsfehler bezeichnen, für die der planende Architekt haftet. Fehlende eigene Kenntnisse dürfen keine Ausrede sein für falsche Planung, auch wenn der Bauherr nur pauschal "Barrierefreiheit" gefordert haben sollte. Was ich oben beschrieben habe, ist Stand der Technik, zahlreiche dokumentiert und problemlos umsetzbar. Und wenn schon auf "Rillenplatten" (eine falsche Bezeichnung) verzichtet werden soll, so ist durch eine entsprechende Anordnung von in Farbe und Oberflächenstruktur kontrastierenden Platten für Orientierungsmöglichkeit blinder und sehbehinderter Menschen zu sorgen. Die "Ästhetik" Oft vorgebrachte "ästhetische" Vorstellungen von Bauherren oder Planern sind nur Ausreden. Das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen aus Artikel 3 unserer Verfassung ist ein Grundrecht und unterliegt als solches keinen Vorbehalten hinsichtlich Finanzierbarkeit oder ästhetischen und Gestaltungs-Ansprüchen Einzelner. Oft wird ein angebliches Primat ästhetischer Vorstellungen begründet mit dem Verfassungsgrundsatz der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Die so argumentieren, haben nicht weiter gelesen: die Freiheit der Entfaltung der eigenen Persönlichkeit endet dort, wo die Freiheit der Anderen beginnt! Außerdem gibt es zahlreiche gebaute Beispiele, wie die konkreten Ansprüche behinderter Menschen in Einklang gebracht werden konnten mit guten und ansprechend gestalteten, auch ästhetisch befriedigenden Lösungen.
11 i B 11 Man darf also kein künstliches Gegensatzpaar konstruieren: hier die berechtigten und unabdingbaren Ansprüche behinderter Menschen, dort die gut gestaltete und ästhetisch einwandfreie Lösung. Immer sind wegen Artikel 3 GG die Belange behinderter Menschen zuerst zu berücksichtigen - dann erst kommen die anderen Parameter eines planerischen Konzeptes und einer gebauten Konstruktion. Außerdem empfehle ich der Eberswalder Stadtverwaltung dringend, künftig bei Vergabe solcher Planungsleistungen nur solche Architekten zu beauftragen, die über Kenntnisse der Planung von Barrierefreiheit verfügen. Das war hier ganz offensichtlich nicht der Fall. Die Vergabe erfolgte im Rahmen eines Wettbewerbs. Dass das beauftragte Architekturbüro einen Wettberwerbssieg erringen konnte, lag offenbar auch daran, dass in der Jury niemand saß, der über die Bedürfnisse behinderter Menschen Bescheid wusste. Auch dies muss ich als Mangel reklamieren. Beteiligung betroffener Bürger und sachkundiger Fachleute Bei Planung und Ausführung solcher Baumaßnahmen im öffentlichen Bereich sind betroffene behinderte Bürger zu beteiligen, ggf. ist der Rat externer Fachleute und Spezialisten des barrierefreien Bauens einzuholen. Es ist sinnlos, im Bauausschuss den dort beteiligten Bürgern kleine Skizzen oder Pläne in Kleinstformaten vorzulegen, selbst wenn diese mündlich erläutert werden. Nur wenige Menschen sind in der Lage, von zweidimensionalen Zeichnungen in ungeeigneten Maßstäben auf die reale, noch zu bauende, dreidimensionale spätere Wirklichkeit zu schließen. Es gibt heute zahlreiche technische Möglichkeiten, tastbare Pläne oder tastbare Modelle bis hin zum Maßstab 1:1 herzustellen, so dass eine Beurteilung des künftigen Zustandes auch z.b. für Blinde möglich wird. Das wurde hier versäumt. Die Stadt Dortmund hat vor der Erstellung neuer Musterzeichnungen zur Gestaltung von Gehwegen und Fußgängerquerungen an zentraler Stelle der Stadt auf dem Frriedensplatz am Stadthaus durch Lehrlinge des Bauhofes eine sicher 16 m! große Fläche als Muster herstellen lassen, die wochenlang ausgiebig von Behinderten aller Art getestet werden konnte. Verbesserungsvorschläge werden noch berücksichtigt. Abstimmungsgespräche mit Herstellern von Pflaster- und Bordsteinmaterialien finden noch statt, dann werden die Musterzeichnungen fertig gestellt, stehen dann auch in taktiler Form zur Verfügung und erst dann - mit Zustimmung der Betroffenen - werden künftig im gesamten Dortmunder Stadtraum Gehwege und Querungen so gebaut. Was z.b. in Dortmund möglich ist, sollte auch in Eberswalde erreichbar sein! "Gnadenakt" oder "Design for All" Die Befriedigung der Ansprüche behinderter Menschen, hier also der blinden und sehbehinderten Fußgänger, ob Besucher oder Bürger der Stadt, an die gebaute Umwelt ist kein "Gnadenakt" der Verwaltung, etwas, was nur unter Druck irgendwie "gewährt" wird. "Design for All" bedeutet, dass für alle Bürger und Besucher geplant und gebaut wird, ob mit oder ohne Behinderungen. Das ist bei gutem Willen und Fachkenntnis möglich. Es gibt auch keine Gegensätze zwischen den Bedürfnissen behinderter und nicht behinderter Menschen. Was für behinderte Menschen gut ist, nützt auch dem nicht behinderten Bürger. Und aus jedem nicht behinderten Menschen kann durch Unfall, Krankheit oder zunehmendes Alter ein Behinderter werden.
12 i B 12 Literatur: Info-Schriften des i-5-b: - T-113 Blindenampeln (auf der CD "MAX-2" des i-5-b) - B 117 Barrierefreie Gehwege (einschl. Anforderungen an Fußgängerzonen) (auf der CD "MAX-2" des i-5-b) AV Geh- und Radwege zu 7 des Berliner Straßengesetzes (im Internet) DIN DIN Zusatzeinrichtungen für Blinde und Sehbehinderte an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA); Anforderungen Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum W. Echterhoff Verbesserung von visuellen Informationen im öffentlichen Raum Handbuch für Planer und Praktiker Internetseite des DBSV: Berlin, im Oktober 2007 Klaus-Dieter Wüstermann
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