Stadtner-Nachrichten

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1 Mitteilungen des/r Gemeinderates/WEW/Schulgemeinden Walen stadt und Berschis In dieser Ausgabe: Personelles 2 Bürgerversammlung 2 Arbeitsvergebung 2 Volksabstimmung Seeuferschutz 4 Zurückschneiden von Bäumen 4 Nachbarrecht/Lärmschutz 5 Abfallentsorgung 6 Baubewilligungen 7 Mitteilungen der Verwaltung 9 Mitteilungen WEW 17 Mitteilungen Schulgemeinden 18 Spitex-Verein 21 Pro Igel SBB CFF FFS 22 Heidi Das Musical 23 Veranstaltungsprogramm Wasserfall bei Berschis 3/2006 Mai/Juni Erscheint zweimonatlich

2 Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Personelles Einwohneramt Wahl zur neuen Mitarbeiterin für den Info-Schalter (Teilpensum 20 %) Die jetzige Stelleninhaberin, Frau Ines Frei, wird auf anfangs Mai ihr Arbeitspensum auf 80 % reduzieren. Die Teilzeitstelle wurde im Januar 2006 öffentlich ausgeschrieben. Es gingen insgesamt 60 Bewerbungen ein. Als neue Mitarbeiterin für den Info-Schalter (Teilpensum 20 %) begrüssen wir, mit Stellenantritt 1. Mai 2006, Frau Andrea Giger-Rupf, Bungertstrasse 4, 8892 Berschis. Die neue Mitarbeiterin absolvierte ihre kaufmännische Lehre bei der Gemeindeverwaltung Flums. In den letzten 6 Jahren arbeitete sie bei der Gemeinderatskanzlei Bad Ragaz (Sekretariatsdienst). Wir heissen Frau Andrea Giger-Rupf als neue Mitarbeiterin in unserer Gemeindeverwaltung herzlich willkommen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit. Bürgerversammlung An der Bürgerversammlung vom 7. April 2006 haben 266 (Vorjahr 272) Stimmbürgerinnen und Stimmbürger teilgenommen. Die Stimmbeteiligung lag somit bei 8,68 %. Allen Vorlagen des Gemeinderates wurde zugestimmt. Das Gemeindebürgerrecht wurde an 6 Personen (5 Erwachsene und 1 Kind) erteilt. Arbeitsvergebung Der Gemeinderat hat folgende Arbeiten in Auftrag gegeben: Liegenschaften und Areal / Liegenschaft Lindenstrasse 15 Sanierung der Eingangstüre Schreinerarbeiten Holzbau Junginger, Walenstadt Fr Seite 2

3 Liegenschaften und Areal / Liegenschaft Burgstrasse 5 Dachsanierung Bedachungsarbeiten WZ Bedachungen / Fassadentechnik AG, Walenstadt Fr Spenglerarbeiten Walser Spenglerei AG, Tscherlach Fr Liegenschaften und Areal / Mehrzweckgebäude EXI Sanierung Bodenbelag Feuerwehr-Depot / Neubau Mieterparkplatz Bodenbelagsarbeiten VIBAK AG, Urdorf Umgebungsarbeiten / Neuerstellung eines Mieterparkplatzes Gubser Gartenbau, Walenstadt Fr. 16' Fr. 18' Gewässerschutz / Kläranlage Walenstadt Aussenstation Tscherlach Elektroinstallationen WEW Walenstadt Fr Messeinrichtungen Züllig AG, Rheineck Fr Schaltanlagen STB Schaltanlagen, Berschis Fr Gewässerschutz / Kläranlage Walenstadt Aussenstation Riet Elektroinstallationen Elektro-Part AG, Walenstadt Fr Messeinrichtungen Züllig AG, Rheineck Fr Schaltanlagen Seite 3

4 Volksabstimmung vom 21. Mai Eidgenössische Volksabstimmung über folgende Vorlagen Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2005 über die Neuordnung der Verfassungsbestimmungen zur Bildung 2. Kantonale Volksabstimmung über folgende Vorlage VI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung Kantonsratsbeschluss über die Zuweisung eines Teils des Kantonsanteils am Erlös aus dem Verkauf von Goldreserven der Schweizerischen Nationalbank an das besondere Eigenkapital Seeuferschutz / Badebetrieb Einsatz Sicherheitsdienst und vermehrte Polizeikontrolle Die Präsenz der Sicherheitsleute hat sich während der letzten beiden Badesaisons positiv ausgewirkt. Mit den regelmässigen Kontrollen konnten am See Vandalismus, Nachtruhestörungen, wildes Campieren, Zerstörungen usw. Einhalt geboten werden. Auf Antrag der Seeuferplanungskommission hat der Gemeinderat die Überwachung der Seeuferzone am Walensee an die Bewachungsfirma S.E.T. Special Enforcer Team, Fredy Broder, Walenstadt in Auftrag gegeben. Zu den weiteren Aufgaben der Überwachungsfirma gehört u.a. auch die Hundehalter auf den Leinenzwang auf dem gesamten Seegelände aufmerksam zu machen. Ortsgemeinde und Politische Gemeinde appellieren an die Hundehalter, sich diesbezüglich an diese Weisung zu halten, ansonsten mit einer Verzeigung mit anschliessender Busse gerechnet werden muss. Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern an öffentlichen Strassen und Wegen Unter Hinweis auf die Art. 100, 104, 106, 107 und 126 des Strassengesetzes (sgs 732.1) werden die Anstösser an öffentlichen Strassen und Wegen aufgefordert, insbesondere folgende strassenpolizeiliche Bestimmungen zu beachten: Bäume und Wälder müssen an Staatsstrassen sowie an Gemeindestrassen erster und zweiter Klasse einen Strassenabstand von 2.50 m einhalten. Bei Lebhägen, Zierbäumen und Sträuchern beträgt der Strassenabstand 0.60 m, über 1.80 m Höhe zusätzlich die Mehrhöhe. Seite 4

5 Pflanzen dürfen nicht in den Lichtraum der Strasse ragen. Die Höhe des Lichtraumes beträgt: m über Verkehrsflächen, die für den Fahrverkehr bestimmt sind; m über Verkehrsflächen, die nicht für den Fahrverkehr bestimmt sind. Die Abstände werden ab Strassengrenze gemessen. Ist keine Strassenparzelle ausgeschieden, so wird ab Strassenrand gemessen. Als Strassenrand gilt die Abgrenzung der Verkehrsfläche. Für Bäume und Wälder gelten die Abstände ab Stockgrenze. Wo es die Sicherheit des Verkehrs erfordert, namentlich auf der Innenseite von Kurven, sind Anpflanzungen und tote Einfriedungen, welche die Übersicht der Strasse beeinträchtigen, verboten. Die bei Vollzugsbeginn des Strassengesetzes bestandenen Pflanzen, die den Abstand von 2.50 m nicht einhalten, können im bisherigen Umfang erhalten bleiben, soweit sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Müssen in Wäldern die gesetzlichen Strassenabstandsvorschriften neu geschaffen werden, so ist das Entfernen der Bäume und Sträucher als Rodung zu behandeln. In Wäldern sind die zu entfernenden Bäume in jedem Fall durch den zuständigen Revierförster anzeichnen zu lassen. Die Grundeigentümer werden gebeten, überragende oder sichtbehindernde Äste und Sträucher usw. bis Ende Mai 2006 gemäss den vorstehenden Bestimmungen zurückzuschneiden. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften werden die Arbeiten entlang von Staatsstrassen durch die kantonalen Strassenwärter, entlang von Gemeindestrassen durch das Gemeinde-Werkpersonal, auf Kosten der Pflichtigen vorgenommen. Ein Ersatzanspruch kann nicht geltend gemacht werden. Nachbarrecht / Lärmschutz Lärmimmissionen Sommerzeit ist Rasenmäherzeit. Was für die einen erholsame Bewegung im Freien ist, kann für die anderen lästig werden. Immer wieder werden Reklamationen an die Gemeindeverwaltung gerichtet, wonach lärmende Hausarbeiten zu Unzeiten erledigt werden. Im Interesse der Nachbarn und Mitbewohner bitten wir Sie, lärmverursachende Garten- und Hausarbeiten, wie z.b. Motorrasenmähen, Holzfräsen, anderer Motorenlärm usw., nur in der Zeit von Montag-Freitag Samstag bis Uhr und bis Uhr bis Uhr und bis Uhr zu verrichten. Mit lärmigen Motoren angetriebene Geräte sollten mit genügenden Schalldämpfern versehen sein. Dieser Aufruf gilt auch für Landwirte. Die Ruhezeiten sollten im unmittelbaren Bereich der Wohngebiete eingehalten werden. Helfen Sie mit, Streit zu vermeiden. Wenn Sie sich in Ihrer Ruhe gestört fühlen, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn. Eine Aussprache führt oft schneller zum Ziel als ein Gerichtsverfahren. In gegenseitiger Rücksichtnahme finden Sie den richtigen Weg. Seite 5

6 Abfallentsorgung Illegale Entsorgung von Kehricht über die ARA Situation: Verschmutzung im Kanalisationssystem Klärwerkmeister Andreas Aschwanden teilt dem Gemeinderat mit, dass seit der Einführung der Abfallgebühren am 1. Januar 2006 ein ausserordentlicher Anstieg der Verschmutzung bei den Pumpenstationen festzustellen ist. Der Reinigungsintervall stieg von zweimal monatlich auf zweimal wöchentlich. Normalerweise genügte es, das Niveau des Pumpensumpfes von Hand abzusenken, um die Pumpen und Armaturen mit einem Wasserstrahl von grobem Schmutz zu befreien. Heute kämpfen sie mit einer Schmutzdecke von cm auf der Wasseroberfläche, bestehend aus einem Gemisch von: - Binden, Slipeinlagen, Tampons - Verpackungsmaterial der Binden - Wattestäbchen, Reinigungspads - Haushalttücher, Reinigungstücher (Swiffer) - Windeln (Pampers) - Textilien (Unterwäsche, BH, Strumpfhosen, Socken usw.) - Kondome - Nahrungsresten, Fett und Öle - Einkaufstaschen, Karton- und Kunststoffverpackungen - Katzensand - Grünabfälle Die Pumpenstationen müssen in mühevoller Arbeit vom Schmutz befreit werden, was wiederum zu Problemen bei der Grobreinigung in der ARA führt. Eine weitere Folge ist die mechanische Belastung der Pumpen, Armaturen und Leitungen. Die Pumpen und Leitungen sind in ihrer Leistung und Grösse auf normal verschmutztes Abwasser dimensioniert. Sie sind der heutigen Situation nicht mehr gewachsen. Einen einwandfreien Betrieb des Abwassersystems ist nur noch mit grösster Mühe zu Gewährleisten. Bei einem Ausfall des Systems kommt es zum Rückstau in den Abwasserkanälen. Das kann bis zu Kellerüberflutungen, oder bei einer Notentlastung zur Verschmutzung der Gewässer führen. Die Anfänglich gehegte Hoffnung, dass sich die Situation mit der Zeit entspannt, ist bis jetzt leider nicht eingetroffen. Der Gemeinderat macht die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass in dieser Hinsicht Kontrollen stattfinden werden. Personen, die illegal Kehricht über die ARA und öffentliche Sammelbehälter entsorgen, werden beim Untersuchungsamt angezeigt und gebüsst. Seite 6

7 Baubewilligungen 1. Quartal 2006 Bauherrschaft Objekt Fürst-Good Adrian und Cornelia Neubau Holzfeuerung und Kamin Geissacherstrasse 2 StWE-Grundstück Nr Berschis Geissacherstrasse 2, Berschis Näf Urs Neubau Imbissstand Höhenweg 90 Parz. Nr Walenstadt Seestrasse 25, Walenstadt Güller Markus Umbau und Sanierung Einfamilienhaus Alpina Parz. Nr Flumserberg Tannenboden Dorfstrasse 1, Tscherlach Uehli Johann Anbau Einstellraum Freihofstrasse 26 Parz. Nr (BR 8012) 8880 Walenstadt Gewerbestrasse, Tscherlach Spitalregion RWS Umnutzung Säuglinsabteilung alte Landstrasse 106 Parz. Nr Rebstein Bahnhofstrasse, Walenstadt Wildhaber Rudolf Neubau Autounterstand Lauiweg 17 Parz. Nr Walenstadt Lauiweg 17, Walenstadt Gmür Oswald Fenstereinbau und Fenstervergrösserung Birkenweg 3 Parz. Nr Berschis Birkenweg 3, Berschis St. Gallische-Appenzellische Kraftwerke AG Gewässerunterquerung Postfach 2041 Parz. Nr St. Gallen Bündte-Überwasser, Berschis Die Schweizerische Post Depotvergrösserung am Postgebäude Pfingstweidstrasse 60b Parz. Nr Zürich Oberdorfstrasse 1, Berschis Mannhart Pius Anbringen einer Reklametafel Freihofstrasse 23 Parz. Nr Walenstadt Büschi, Tscherlach Hug-Tiraboschi Dina Abbruch Wohnhaus, Neubau Mehrfamilienhaus, v.d. König-Hug Susanne Tiefgarage und Parkplätze Wühre 3 Parz. Nr Matzingen Escherfeldstrasse 2, Walenstadt Lendi-Kessler Kurt und Corinne Neubau Einfamilienhaus, Autounterstand u. Parkplätze Gewerbestrasse 9 Parz. Nr Tscherlach Schnabelweidstrasse 1, Walenstadt Seite 7

8 Domes AG Neubau Mehrfamilienhaus, Tiefgarage und Parkplätze Bahnhofstrasse 34 Parz. Nr. 389 und Walenstadt Höhenweg 80 und Höhenweg, Walenstadt Milchgenossenschaft Berschis Anbringen einer Leuchtreklametafel 8892 Berschis Parz. Nr Unterdorfstrasse, Berschis Giger Alfred Neubau Einfamilienhaus und Autounterstand Hinterdorfstrasse 4 Parz. Nr Berschis Hinterdorfstrasse 6, Berschis Gubser Rudolf Abbruch Scheune und Neubau Einfamilienhaus Tremlastrasse 21 Parz. Nr. 149 und Walenstadt Tremlastrasse 13 und Burgstrasse 11, Walenstadt Gema Immobilien AG Nutzungsänderung der Wohnung in Coiffeursalon Ziegelhütte StWE-Grundstück Nr Walenstadt Holderweg 2, Walenstadt Wenger Gottlieb Einbau Cheminée und Neubau Kamin Seestrasse 58 StWE-Grundstück Nr Walenstadt Seestrasse 58, Walenstadt Bleisch Roland Neubau Stützmauer Fäsch 451 Parz. Nr Flumserberg Bergheim Fäsch, Flumserberg Bergheim Deuber-Gassner Urban und Claudia Neubau Unterstand Tünelenweg 6a Parz. Nr Walenstadt Tünelenweg, Walenstadt Migros Ostschweiz Umbeschriftung Reklametafeln Migros und M Industriestrasse 47 Parz. Nr Gossau Bahnhofstrasse 16, Walenstadt DOMES AG Neubau 6-Familienhaus, Tiefgarage, Zufahrt u. Parkplätze Bahnhofstrasse 34 Parz. Nr. 336 und Walenstadt Badstubenstrasse und Badstubenstrasse 6, Walenstadt Seite 8

9 Mitteilungen der Gemeindeverwaltung VERWALTUNGSGEBÄUDE RATHAUS An Auffahrt, 25. Mai 2006 und am Freitag, 26. Mai 2006 bleiben die Büros der Gemeindeverwaltung geschlossen. Gemeinderatskanzlei Jungbürgerfeier 2006 Die diesjährige Jungbürgerfeier findet am Freitag, 23. Juni 2006 statt. Die Angehörigen des Jahrgangs 1988 werden für diesen Anlass eine persönliche Einladung erhalten. Jungbürgerfeiern können wesentlich dazu beitragen, ein Vertrauensverhältnis zwischen den Behörden und den jüngsten Stimmbürgern zu schaffen, sowie Schwellenängste und Vorurteile auf beiden Seiten abzubauen. Leerwohnungszählung 2006 Stichtag 1. Juni Mit Stichtag 1. Juni 2006 werden in unserer Gemeinde die leerstehenden Wohnungen sowie die leerstehenden Industrie und Geschäftslokale erfasst. Leerwohnungen widerspiegeln die Situation auf dem Wohnungs und Liegenschaftsmarkt, leerstehende Industrie und Geschäftslokale widerspiegeln die Situation auf dem Immobilienmarkt. Sie sind ein wichtiger Indikator der Konjunkturlage. Die Erhebung stützt sich auf die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes vom 30. Juni 1993 bzw. Änderung vom 1. August Wir bitten alle Grundeigentümer, der Gemeinderatskanzlei bis Montag, 5. Juni 2006 (Telefon ) die leeren Wohnungen und leer stehenden Industrie und Geschäftslokale zu melden. Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen bestens. Grünabfuhr Verschiebungsdatum In der Auffahrtswoche findet die Grünabfuhr in Walenstadt und Walenstadtberg zusammen mit der Kehrichtabfuhr am Freitag, 26. Mai 2006, statt. Seite 9

10 Grundbuchamt Eigentumserwerb an Grundstücken (Veröffentlichung des Eigentumserwerbs an Grundstücken gemäss Art. 970a ZGB und Art. 133bis EV zum ZGB) Abkürzungen EV = Erwerbsdatum des Veräusserers GE = Gesamteigentum Gfl. = Gebäudegrundfläche ME = Miteigentum Nr. = Grundstücknummer StWE-WQ = Stockwerkeigentums-Wertquote Februar Hobi-Hemmi Edwin, Berschis, an Hobi Margrith, Trimmis, Nr. 2267, Trosboden, Ferienhaus, 298 m2 Gfl., Hofraum, Garten und Anlagen, EV Gubser-Odermatt Willi, Dinorwic Ontario, an Gubser-Vetsch Remigius, Buchs, Nr. 2084, Lüsis, Hütte/Ferienhaus, 15'507 m2 Gfl., Wiese, Strasse, Wald, EV Spack Marcel, Erbengemeinschaft, Walenstadt, an Bühler Susanne und Bürer Klara, beide Walenstadt, zu je 1/2 ME, Nr. 72, Bachgasse 6, Wohnhaus, 64 m2 Gfl., Gartenanlage, und Nr. 2359, Bachgasse, Schopf, 16 m2 Gfl., EV März Locatelli-Nadig Wilhelm, Walenstadt, an Locatelli Dominik, Walenstadt, Nr. 158, Bahnhofstrasse, Sifflerstrasse 2, Wohnhaus u. Schreinerei, 441 m2 Gfl., Hofraum, EV Tschus-Züger Hanspeter, Reichenburg, an Kälin Rudolf, Berschis, Nr. 1118, Ziegelhüttenweg 6, Wohnhaus, Schopf mit Garagen, 865 m2 Gfl., Hofraum, Garten und Anlagen, Strasse, Weg, EV Schwere Edith, Baden, an Domes AG Walenstadt, Nr. 458, Höhenweg, Gartenhaus, 1'340 m2 Gfl., Hofraum, Garten und Anlagen, EV Lendi-Engeler Charlotte, Erbengemeinschaft, Walenstadt, an Domes AG Walenstadt, Nr. 389, Höhenweg 80, Wohnhaus, Schopf, 1'046 m2 Gfl., Hofraum, Garten und Anlagen, EV Domes AG Walenstadt an Lendi-Moser Bruno, Walenstadt, ab Nr. 458, Höhenweg: 449 m2 Wiese, EV Domes AG Walenstadt an Aidoo-Jäger Carmen, Walenstadt, Nr. 389, Höhenweg 80, Wohnhaus, Schopf, 326 m2 Gfl., Hofraum, Garten und Anlagen, EV Locatelli-Nadig Wilhelm, Walenstadt, an Forster-Eibl Wilfried, Bubikon, Nr. 361, Waisenhausstrasse 3, Mehrfamilienhaus, 235 m2 Gfl., Hofraum, Garten und Anlagen, EV Gema-Immobilien AG, Walenstadt, an Palazzo-Bartholet Nicola und Irene, beide Walenstadt, zu je 1/2 ME, Nr , Holderweg 7, StWE-WQ 147/1000 (5 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 20 im 2. Obergeschoss Ost mit Kellerabteil Nr. 20 im Untergeschoss), EV / Seite 10

11 Lutz-Dechantsreiter Klaus und Martina, beide Walenstadt, ME zu je 1/2, an Pawlik-Lautenschlager Andreas, Bad Ragaz, Nr. 672, Schnabelweidstrasse 2, Wohnhaus, 1'239 m2 Gfl., Hofraum, Garten und Anlagen, Strasse, EV Grossenbacher Otto, Erbengemeinschaft, an Politische Gemeinde Walenstadt, Nr. 1908, Furggastrasse, Trafostation im Baurecht, 3'324 m2 Gfl., Hofraum, Böschung, Gebüsch, Strasse, EV Gema-Immobilien AG, Walenstadt, an Schumacher-Mühlemann Markus und Anita, beide Mols, zu je 1/2 ME, Nr , Holderweg 9, StWE-WQ 118/1000 (3 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 30 im Attikageschoss Ost mit Kellerabteil Nr. 30 im Untergeschoss), EV / Stelzner-Reinecke Harald, Knoblisbühl, und Stelzner-Reinecke Edelgard, Rheinfelden, ME zu je 1/2, an Bischof- Cheridito Thomas und Franziska, Walenstadt, zu je 1/2 ME, Nr , Loftstrasse 18, StWE-WQ 81/1000 (Loft Nr. 7 mit Keller Nr. 7), EV Bischof-Cheridito Thomas und Franziska, Walenstadt, ME zu je 1/2, an Bischof-Harb Agnes, Zürich, Nr , Loftstrasse 12, StWE-WQ 62/1000 (Loft Nr. 4 mit Keller Nr. 4), EV Seezunternehmen, Flums, an Wohlfahrtsfonds der Weberei Walenstadt, A: ab Nr. 203, Engenmoosstrasse/ Webereiweg: 582 m2 Wiese und Strasse, und B: ab Nr. 468, Engenmoosstrasse/Grossandweg: 468 m2 Wiese, EV Wohlfahrtsfonds der Weberei Walenstadt an Seezunternehmen, Flums, ab Nr. 1391, Engenmoosstrasse 67/67: 376 m2 Wiese, Weg, Weberei Walenstadt an WIMMO AG, Walenstadt, Nr. 219, Zettlereistrasse, 6'741 m2 Wiese, EV / Weberei Walenstadt an KUPEJOAN AG, Walenstadt, Nr. 461, Platzstrasse, 2'331 m2 Wiese, EV / / Seezunternehmen, Flums, an Camenisch-Hartmann Roman, Walenstadtberg, Nr. 468, Engenmoosstrasse/ Grossandweg, Waschhaus, 1'919 m2 Gfl., Garten, Wiese, Strasse, EV / Ortsgemeinde Walenstadt an Seezunternehmen, Flums, ab Nr. 566, Haggen: 5'429 m2 Böschung, EV Kamm AG, Filzbach, an Senn Peter, Reichenburg, Nr , Badstubenstrasse 9, StWE-WQ 15/1000 (2 1/2- Zimmerwohnung im EG SO), EV Ortsgemeinde Walenstadt an Isabel-Collenberg Adelheid, Walenstadt, Nr , Weidstrasse 9, StWE-WQ 104/1000 (4 1/2-Zimmer-Wohnung 1. Obergeschoss Ost), EV Gema-Immobilien AG, Walenstadt, an Odaman Ceyhun, Walenstadt, Nr , Holderweg 7, StWE-WQ 147/1000 (5 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 16 im Erdgeschoss Ost mit Kellerabteil Nr. 16 im Untergeschoss), EV / Gema-Immobilien AG, Walenstadt, an Gort-Schlegel Peter und Maria Theresia, beide Flums, zu je 1/2 ME, Nr , Holderweg 7, StWE-WQ 107/1000 (3 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 21 im 2. Obergeschoss West mit Kellerabteil Nr. 21 im Untergeschoss), EV / Gema-Immobilien AG, Walenstadt, an Weber-Wildhaber Rudolf und Hedwig, beide Zürich, zu je 1/2 ME, Nr , Holderweg 7, StWE-WQ 119/1000 (3 1/2-Zimmer-Wohnung Nr. 23 im Attikageschoss West mit Kellerabteil Nr. 23 im Untergeschoss), EV / Seite 11

12 Landwirtschaft Alpviehsömmerung im Kanton St. Gallen Die detaillierten Vorschriften können bei den Gemeinderatskanzleien und bei den Tierärzten eingesehen oder beim Veterinäramt, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, unter Tel angefordert oder auf der Homepage abgerufen werden Besonders denjenigen Viehbesitzern, die in anderen Kantonen oder im Vorarlberg alpen möchten, ist wie immer eine aufmerksame Lektüre der Vorschriften zu empfehlen. Vorarlberg Alle Tiere müssen vorschriftsgemäss gegen Rauschbrand geimpft sein und dürfen nicht Träger des BVD-MD- Virus sein. Für Tiere, welche bereits einmal negativ getestet wurden, ist keine weitere Untersuchung mehr nötig. Die Kosten für die Impfung (inklusive Impfstoff) und für den BVD-Test müssen die Tierhalter tragen. Rindvieh Mit Ausnahme der Alpen Palfries, Walenbütz und Brändlisberg ist keine Rauschbrandimpfung mehr vorgeschrieben. Die Impfung ist freiwillig, wird aber allen Tierhaltern empfohlen, weil der Rauschbrand grundsätzlich auf jeder Alp auftreten kann. Kosten werden keine übernommen. Schafe Schafhalter, die ihre Schafe alpen wollen, müssen alle Tiere zur Vorbeugung gegen die Räude entweder baden oder mit Dectomax vorbehandeln. Es ist verboten, offensichtlich an Moderhinke erkrankte Schafe aufzutreiben. Kantonale Beiträge zur Moderhinkekontrolle werden keine mehr entrichtet. Wenn die Krankheit in einer Herde während der Sömmerung auftritt, müssen die Schafe fachgerecht behandelt werden. Das Veterinäramt wird die Behandlung befallener Schafe anordnen. Werden diese Anordnungen nicht befolgt, müssen die verantwortlichen Tierhalter mit Strafanzeigen und empfindlichen Bussen rechnen. Entsorgung von toten Tieren Für den Transport von toten Tieren bis zur Sammelstelle ist grundsätzlich die Gemeinde, in welcher sich die Alp befindet, zuständig. Vor der Anordnung irgendwelcher Massnahmen muss die Gemeindebehörde orientiert werden. Sie entscheidet nach Rücksprache mit dem Kantonstierarzt, ob ein totes Tier auf der Alp entsorgt werden kann oder ob ein Abtransport mit Geländefahrzeugen oder einem Helikopter erfolgen muss. Seite 12

13 Zivilstandsamt Churfirsten Mitteilungen vom 01. Februar März 2006 Die Liste ist nicht vollständig, da einige Personen eine Veröffentlichung nicht wünschten. Geburten Wir gratulieren den glücklichen Eltern herzlich zu ihrem Nachwuchs und wünschen ihnen viel Freude mit ihren Sprösslingen Bless, Eyleen Alisha, Tochter des Bless, Sandro und der Bless geb. Salcher, Dagmar Kalberer, Mia Madleina, Tochter des Kalberer, David und der Kalberer geb. Lenherr, Yvonne Kocherhans, Noah Nicolas, Tochter des Kocherhans, Adrian und der Kocherhans geb. Blättler, Jeannette Linder, Pirmin Jonas, Sohn des Linder, Urs und der Linder geb. Schnyder, Nadja Broder, Carina Fabrizia, Tochter des Broder, Adrian und der Broder geb. Stutz, Petra Kubli, Sarah Nicole, Tochter des Kubli, Michel und der Kubli geb. Leutenegger, Susanne Fux, Dominic, Sohn des John, Alfred und der Fux, Manuela Idrizaj, Hajdar, Sohn des Idrizaj, Selim und der Molinaro, Vincenza Trauungen Den Neuvermählten wünschen wir alles Gute auf ihrem gemeinsamen Lebensweg Reyes Figueroa, David und Mateo de Reyes geb. Mateo, Dilenia Gätzi, Patrik und Gätzi geb. Bänziger, Silvia Todesfälle Den Angehörigen unserer verstorbenen Mitbürgerinnen und Mitbürger sprechen wir unser herzliches Beileid aus Maggion, Marco, geb Müller geb. Neyer, Rosa, geb Schlegel geb. Lichtenstern, Claudina, geb Müller, Arnold, geb Giger geb. Dürst, Luzia, geb Marthy geb. Guntli, Bertha, geb Seite 13

14 Gemeindesteueramt Steuerfusstabelle 2006 Körperschaften Prozente Staat 115 Politische Gemeinde Walenstadt 149 Kath. Kirchgemeinde Walenstadt 22 Kath. Kirchgemeinde Tscherlach 25 Kath. Kirchgemeinde Berschis 29 Evang. Kirchgemeinde Walenstadt-Flums-Quarten 24 Christkatholische Kirche St. Gallen 24 Daraus ergeben sich folgende Gesamtsteuerfüsse: Steuerkreise röm.-kath. evang. christkath. ohne Walenstadt/ Walenstadtberg Berschis Tscherlach Flums-Fäsch Flums-Valdarsch Seite 14

15 Hundelösung für das Jahr 2006 Die Hundemarken können für die ganze Politische Gemeinde nur noch am Infoschalter bezogen werden. Der offizielle Hundelösetag findet wie folgt statt: Ort: Datum und Zeit: Gemeindeverwaltung, Infoschalter 1. Stock Montag, 22. Mai 2006, Uhr und Uhr Kosten 1. Hund: Fr jeder weitere Hund im gleichen Haushalt: Fr Am 31. Mai 2006 müssen alle Hunde die neue Hundemarke 2006 tragen. Mofalösung für das Jahr 2006 Es findet kein offizieller Lösetag für die Mofas mehr statt. Die gelben Kontrollschilder und Vignetten können seit dem Januar 2006 beim Infoschalter im 1. Stock bezogen werden. Motorfahrräder müssen vor dem Einlösen durch einen abnahmeberechtigten Händler auf ihre Betriebssicherheit geprüft werden. Nach dieser Prüfung wird der verantwortliche Mechaniker die Kontrollbestätigung auf der gelben Löse-Karte anbringen (Datum und Unterschrift). Die Löse-Karte ist vollständig auszufüllen, die jetzige Schildnummer (nicht Vignetten-Nummer) ist einzutragen und mit dem grauen Fahrzeugausweis zur Eintragung der Vignette mitzubringen. Neulösung mit Kontrollschild Fr Neulösung ohne Kontrollschild Fr Als Mofa-Mechaniker in unserer Gemeinde sind anerkannt: Suso Untersander, Zweiradsport, Waisenhausstrasse 1, 8880 Walenstadt Hans Schmucki, Alte Landstrasse 8, 8880 Walenstadt Am 31. Mai 2006 müssen alle Fahrzeuge das Kontrollschild mit der neuen Vignette 2006 tragen. Seite 15

16 Sektionschef Schiesspflicht 2006 (Obligatorisches Programm) 1. Schiesspflicht im Jahre 2006 (Jahrgänge ): Subalternoffiziere, Unteroffiziere und Angehörige der Mannschaft erfüllen die Schiesspflicht bis zum Ende des Jahres vor der Entlassung aus der Militärdienstpflicht, längstens jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden. Subalternoffiziere können wählen zwischen dem Obligatorischen Programm auf 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole). Geleisteter Militärdienst (Truppendienste, Kurse), ausgenommen die unter Punkt 3a und b geleisteten Dienste, befreien nicht von der Erfüllung der Schiesspflicht. 2. Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht a) Die schiesspflichtigen Angehörigen der Armee erhalten in der Regel eine schriftliche Aufforderung zur Erfüllung ihrer ausserdienstlichen Pflicht. Nichterhalten dieser Aufforderung entbindet sie nicht von der Erfüllung der Schiesspflicht. b) Massgebend und verbindlich für die Erfüllung sind die in diesem Plakat aufgeführten Bestimmungen. 3. Von der Schiesspflicht sind dispensiert: a) Rekruten, die im Jahre 2006 ihre Rekrutenschule bestehen oder beenden. b) Schiesspflichtige, die im Jahre 2006 mindestens 45 Tage besoldeten Militärdienst leisten. c) Dienstpflichtige, die aus dem Auslandurlaub in die Schweiz zurückkehren und nach dem 31. Juli wieder mit dem Stgw oder der Pistole ausgerüstet werden. d) Dienstpflichtige, die nach dem 31. Juli wieder in die Armee eingeteilt und mit dem Stgw oder Pistole ausgerüstet werden. e) die von einer medizinischen Untersuchungskommission (UC) Dispensierten, sofern die Dispensation nach dem 31. Juli abläuft. f) Schiesspflichtige, deren persönliche Waffe vorsorglich abgenommen wurde und die diese erst nach dem 31. Juli zurück erhalten. 4. Ort des Schiessens a) Schiesspflichtige haben das Schiessprogramm in einem anerkannten Schiessverein bis Ende August zu schiessen. b) Jeder Schiessverein ist verpflichtet, in der Gemeinde wohnende Schützen zum Schiessen der Bundesübung zuzulassen. c) Die Gemeinden und Schiessvereine können das Schiessen von Schützen mit Wohnsitz in einer anderen Gemeinde ablehnen. d) Die Schiessdaten der im Kanton St.Gallen stattfindenden obligatorischen Bundesprogramme (300m/25m) sind im Internet unter ab Ende April abrufbar. 5. Schiessprogramm Im obligatorischen Programm werden in vier Übungen 20 Schüsse auf die Distanz von 300 Meter (Sub Of wahlweise 25 Meter) geschossen. Als Mindestleistung werden 42 Punkte (Pistole 120) und höchstens drei Nuller verlangt. Schiesspflichtige, welche die Mindestleistungen nicht erfüllen oder die Übungen nicht vorschriftsgemäss geschossen haben, können das ganze Programm mit Kaufmunition am gleichen oder an einem anderen Schiesstag höchstens zweimal wiederholen. Die Wiederholungen müssen, ausgenommen bei Wohnortswechsel, im gleichen Verein geschossen werden. Subalternoffiziere, welche das Obligatorische Programm 25 m nicht bestehen, müssen das Obligatorische Programm 300 m schiessen. 6. Verbliebene Wer die verlangte Mindestleistung das erste Mal und auch in der ersten oder zweiten Wiederholung nicht erreicht, ist verblieben und wird durch einen persönlichen Marschbefehl in einen Verbliebenenkurs im Herbst aufgeboten. 7. Kontrolle der Schiesspflicht a) Die schriftliche Aufforderung zur Erfüllung der Schiesspflicht (sofern vorhanden), das Dienst- und Schiessbüchlein, resp. Militärischer Leistungsausweis sind beim erstmaligen Antreten mitzubringen und abzugeben. b) Jeder Schiesspflichtige ist persönlich dafür verantwortlich, dass die Schiesspflicht in seinem Schiessbüchlein oder Militärischen Leistungsausweis bis 15. September 2006 eingetragen ist. 8. Dispensationen Schiesspflichtige, die wegen Krankheit oder Unfall das Obligatorische Programm bis zum 31. August 2006 in einem Verein nicht vorschriftsgemäss schiessen oder aus dem gleichen Grund nicht zum Nachschiesskurs einrücken können, haben vor dem letzten Schiesstag resp. dem Nachschiesskurs ein Dispensationsgesuch unter Beilage des Dienst-/Schiessbüchleins bzw. des Militärischen Leistungsausweises und eines verschlossenen Arztzeugnisses (auf eigene Kosten zu beschaffen) an das Kreiskommando St.Gallen zu richten. 9. Allgemeines Jeder Wehrmann hat mit seinem eigenen, unveränderten Stgw zu schiessen. Die Verwendung von Hilfsmitteln gemäss Hilfsmittelverzeichnis des VBS ist gestattet. Wissentlich falsches Zeigen und Melden, unwahre Eintragungen im Standblatt, im Schiessbüchlein und im Militärischen Leistungsausweis oder die Schiesspflicht durch Drittpersonen schiessen zu lassen werden militärstrafrechtlich verfolgt. Gemäss Artikel 42 der Verordnung über das Schiesswesen ausser Dienst (Schiessverordnung) sind die Teilnehmer militärversichert. Zudem unterstehen Sie dem Militärstrafrecht. Wer die obligatorische Schiesspflicht nicht Nachschiesskurs 2006 (nur 300 m) Im Kanton wohnhafte Schiesspflichtige, welche das obligatorische Programm nicht oder nicht vorschriftsgemäss bis 31. August in einem Schiessverein geschossen haben, müssen zur Erfüllung der Schiesspflicht den Nachschiesskurs in Zivilkleidung bestehen. Teilnehmer des Nachschiesskurses erhalten kein persönliches Aufgebot und weder Sold noch andere Entschädigungen. Aufgebot Dieses Plakat gilt als Aufgebot. Sie benötigen vom Kreiskommando St.Gallen keine Bewilligung, um an einem andern Nachschiesskursort teilzunehmen. Die Schiesszeiten sind verbindlich. Die Standblattausgabe in St.Gallen erfolgt bis Uhr. Ausrüstung Die Teilnehmer des Nachschiesskurses haben mit dem persönlichen Stgw, Gewehrputzzeug, Gehörschutz, Schiessbrille (sofern im Dienstbüchlein eingetragen), Dienst-/Schiessbüchlein bzw. Leistungsausweis, einzurücken. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an Ihren Sektionschef oder an das Kreiskommando St.Gallen. St.Gallen, im April 2006 Kursorte, tage und Schiesszeiten Kt. St.Gallen: St.Gallen, Schiessanlage Breitfeld (Hauptstrasse St.Gallen Gossau, beim Industriegebiet Winkeln gelb/ schwarzem Wegweiser Schiessanlage folgen) Samstag, 4. November 2006, Uhr Kt. Graubünden: Samstag, 28. Oktober 2006, Uhr, Chur, Städtische Schiessanlage Rossboden Kt. Thurgau: Samstag, 4. November 2006, Uhr Frauenfeld, Schiessanlage Schollenholz Kt. Glarus: Samstag, 11. November 2006, Uhr Glarus, Schiessanlage Allmend Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons St.Gallen, Kreiskommando Seite 16

17 Mitteilungen des WEW Walenstadt Wasser- und Elektrizitätswerk Bahnhofstrasse Walenstadt Telefon Telefax wew@ew-walenstadt.ch Wasserwerk Spülung des Wasserleitungsnetzes Damit die Lieferung von stets einwandfreiem und sauberem Trinkwasser gewährleistet ist, muss von Zeit zu Zeit das Hydrantennetz gespült werden. Die nächste Spülung findet statt am: Montag, 5. Juni 2006 Netz Galgenstutz, Tscherlach, Bergstrasse, Upie und Hasenberg von Uhr Netz Walenstadt von Uhr. Netz Walenstadtberg und Berschis sind ausgenommen. Bitte im eigenen Interesse während der Spülzeit kein Wasser laufen lassen (Gefahr von verschmutztem Spülwasser in der Hausinstallation). Hahnen geschlossen halten, auch wenn im Moment kein Wasser fliesst. Für Ihr Verständnis danken wir. Feuerschutz Für die Sicherstellung des Feuerschutzes ist es notwendig, dass Sträucher vor Hydranten zurückgeschnitten werden, damit der Zugang jederzeit gewährleistet ist. Seite 17

18 Korporationsversammlung An der ordentlichen Korporationsversammlung vom 31. März 2006 wurden die Jahresrechnung 2005 und das Budget 2006 einstimmig genehmigt. Der Überschuss wurde für zusätzliche Amortisationen und Rückstellungen verwendet. Das Jahr 2006 rechnet mit einem Überschuss von Fr. 237' Die Investitionen betragen gesamthaft Fr. 850' Reglemente Die Reglemente für Wasser, Strom und Gemeinschaftsantenne können beim WEW verlangt oder auf der Homepage eingesehen, bzw. heruntergeladen werden. Personelles Austritt: 10. März 2006 Patrick Brandstetter, Elektromonteur Eintritt: 1. Mai 2006 Fabian Tschirky, Elektromonteur Mitteilungen der Primarschulgemeinde Berschis Anmeldung für den Kindergarten Im Schuljahr 2006/2007 (Beginn: Montag, 14. August 2006) sind alle in Berschis wohnhaften Kinder zum Besuch des Kindergartens berechtigt, die zwischen dem und dem geboren sind. Kindergarten ältere (ganztags): vom 1. August 2000 bis 31. Juli 2001 Kindergarten jüngere (halbtags): vom 1. August 2001 bis 31. Juli 2002 Die Anmeldungen werden im Kindergarten von Vreni Brändle entgegengenommen, am Donnerstag, 18. Mai 2006, von bis Uhr. Kinder, die den Kindergarten bereits besuchen, gelten als angemeldet. Freundliche Grüsse Der Primarschulrat Seite 18

19 Mitteilungen der Schulgemeinde Walenstadt Das Musical D i e P a t r i A r c h e (Uraufführung 1992) Die Erstaufführung der Neufassung des Musicals Die Patri-Arche von Enrico Lavarini mit den Schülerinnen und Schülern der 3. Oberstufe und einem Instrumentalensemble des Concentus rivensis findet diesen Sommer statt. Leitungsteam Regie und musikalische Leitung: Dramaturgie: Bühnenbild: Bauten: Technik: Maske: Enrico Lavarini Petra Zeller Lotty Hutter Christian Forrer Peter Giger/Urs Filli Luzia Hörler Inhaltsangabe In den Strassen von Endivien herrscht Angst und Sorge. Die Hauptstadt wird von unbestimmbaren Wolken bedroht. Die Eminenzen behaupten jedoch, der Situation gewachsen zu sein. Nachdem die Bedrohung aber immer alarmierendere Formen anzunehmen scheint, beginnen die Behörden an eine Evakuation der Einwohner zu denken. So lädt der Aussenminister die Vertreter der Autoindustrie, der Eisenbahn, der Schiff- und Luftfahrt sowie der Armee zu einer Dringlichkeitssitzung ein. Unter Berücksichtigung der Interessen all dieser Beteiligten beschliesst man den Bau eines riesigen Gefährts der PATRI-ARCHE. Sibille, Till und Max, drei Jugendliche, verfolgen interessiert die Vorgänge rund um den Bau der Patri-Arche. Sie begegnen einer Reihe von Leuten, die noch nicht wissen, ob sie da mitfahren sollen oder nicht so den Hera Krashni, Angehörigen einer Meditationsgemeinschaft, einem Wissenschaftler, der in die Analyse der Wolke versunken ist, einem Philosophen, dem die ganze Entwicklung scheinbar keinen Eindruck macht. Mitten in den Evakuationsvorbereitungen erscheint eine unbekannte, fremd wirkende Person und erkundigt sich auf geheimnisvolle Art nach dem Geschehen. Endlich ist der Bau der Patri-Arche beendet, und das Gefährt steht startbereit. Kapitän Kapriol versammelt seine Mannschaft, die Vertreter der Technik und Wirtschaft, und heisst seinen Chefmechaniker, Fixi Spornstreich, die Luken dicht zu machen. Unter Jubel und Beifall der Passagiere erfolgt der Start. Die Fahrt geht gut voran. Die Wolken beginnen sich nach einer gewissen Zeit zu verziehen die Gefahr scheint überwunden zu sein. In der folgenden Nacht kommt es zu alarmierenden Zwischenfällen: Die Instrumente im Cockpit spielen auf einmal verrückt. Das Gefährt wird durch irgendeine fremde Kraft gesteuert. Kapitän Kapriol und seine Mannschaft versuchen verzweifelt das Gefährt unter Kontrolle zu behalten. Erneute Turbulenzen lassen es aber endgültig ihrer Kontrolle entgleiten. Wird die Patri-Arche abstürzen? Was geschieht mit den Menschen an Bord? Antworten auf diese und andere Fragen erhalten die Zuschauer in einer der spannenden Aufführungen mit den jugendlichen Darstellerinnen und Darstellern. Spielplan: Aufführungen im Oberstufenschulhaus Walenstadt Samstag, 1. Juli 2006, Uhr Sonntag, 2. Juli 2006, Uhr Sonntag, 2. Juli 2006, Uhr Montag, 3. Juli 2006, Uhr Dienstag, 4. Juli 2006, Uhr Mittwoch, 6. Juli 2006, Uhr Premiere Nachmittagsvorstellung Derniere Eintritte Erwachsene: CHF 15. Jugendliche: CHF 12. (abends) CHF 7. (nachmittags) Seite 19

20 Vorverkauf Photo-Video-EDV-Shop Widmer, Walenstadt, Telefon Beginn des Vorverkaufs am 1. Juni 2006 Telefonische Bestellungen auch ausserhalb der Geschäftszeiten möglich Gesucht: Lagerköchin oder Lagerkoch Für das Klassenlager der 6. Klasse von Thomas Zai wird eine Lagerköchin oder ein Lagerkoch gesucht. Das Lager mit 19 Schülerinnen und Schülern und vier Erwachsenen findet vom September 2006 in Weggis statt. Interessierte melden sich bitte beim Klassenlehrer Thomas Zai, Tel. Schule oder auf der -Adresse: Zur Erinnerung Einladung zum Tag der offenen Tür für die Eltern aller Kindergärtner Samstag, 13. Mai 2006, h h im Kindergarten Ost (grosses Gebäude) Der Natur auf der Spur Spielen, entdecken, staunen und geniessen ein Erlebnis für die ganze Familie! mit Albert Good, Ornithologe und Lehrer Wann: 20. Mai 06, bis Uhr Wo: Raum Raischibe, Walenstadt Kosten: Fr pro Familie Möchten Sie den Wald einmal mit den Augen des Försters oder des Wildhüters betrachten? Haben Sie Lust, sich als Eichhörnchen auf die Suche nach den versteckten Vorräten zu machen? Können Sie so leise schleichen wie ein Fuchs? Oder sich tarnen und verstecken wie ein Hase? Und, - krabbelt jetzt ein Käfer mit 4, 6 oder 8 Beinen über den Waldboden? - Die Antworten auf diese und noch viel mehr Fragen erfahren und erleben Sie an diesem Tag in der Natur unter fachkundiger Leitung von OrnithologInnen, Wildhüter A. Spirig sowie Revierförster M. Allemann. Das ElternForum Walenstadt lädt alle Interessierten, besonders Familien mit Kindern herzlich zu diesem Anlass ein. Der Weg ist buggytauglich, auch kleinere Geschwister sind willkommen. Weitere Informationen und Anmeldeformulare sind erhältlich bei Susanna Schöttli, Freihofstrasse 31, 8880 Walenstadt Anmeldefrist ist der 5. Mai 2006 Seite 20

21 Verschiedene Mitteilungen Spitex-Verein Walenstadt Bahnhofstr Walenstadt Tel.: Herzhaft Gsund in Walenstadt Spitex- und Gesundheitsag am 6. Mai Am Samstag, 6. Mai findet von 10 bis 16 Uhr im Saal des Hotel Post der nationale Spitex-Tag zusammen mit dem zweiten Walenstadter Gesundheitstag statt. War 2003 das Herz im Mittelpunkt des Tages, ist es nun der Darm. Wenn der Darm aus dem Takt kommt, wird nicht gerne darüber gesprochen. Der Darmspezialist Dr. med. Peter Liechti hält am Freitag 5. Mai um 20 Uhr im Hotel Post ein interessantes Referat zum Darm. "Wie weiter? Sicher mit Spitex." Das Motto des nationalen Spitex-Tages transportiert mit Blick auf die laufende politische Diskussion um die Pflegefinanzierung die politische Botschaft: Spitex ist eine tragende Säule unseres Gesundheits- und Sozialsystems. So wird die Spitex am Spitex- und Gesundheitsag im Saal des Hotel Post in Walenstadt nicht nur Dienstleistungen wie Messung von Blutdruck und Blutzucker anbieten, es geht auch um Hintergrundwissen über die Spitex. Denn nach wie vor wissen viele Menschen nicht oder nur ungenau, was Spitex macht, wie man die Dienste anfordern kann, wie sie finanziert werden. Freitag 20 Uhr: Referat über Darm und Krebsvorsorge Sozusagen als Einstieg zum zweiten Gesundheitstag, organisiert durch die politische Gemeinde Walenstadt und dem Ärzteverein Werdenberg/Sargans, wird Dr. med. Peter Liechti am Freitag 5. Mai um 20 Uhr im Hotel Post über den Darm und über die Krebsvorsorge sprechen. Jährlich werden in der Schweiz rund Menschen mit der Diagnose Darmkrebs konfrontiert. Das heisst: Jeden Tag zehn neue Darmkrebs-Kranke in der Schweiz! Deshalb ist bei Männern und Frauen eine Früherkennung ausserordentlich wichtig. Aber auch ein gesunder Lebensstil verringert das Risiko einer Darmkrebserkrankung. Gesunde Ernährung und genügend Bewegung helfen, aktiv gegen Darmkrebs vorzubeugen. Je früher desto besser. Attraktives Veranstaltungsprogramm am Samstag Dieser Tage flattert die Einladung zum Spitex- und Gesundheitstag in alle Briefkästen. Das attraktive Programm, welches in Zusammenarbeit mit vielen Vereinen und Gewerbebetrieben vor Ort vorbereitet wurde, lohnt einen Besuch. Die Dorfärzte teilen sich die medizinische Beratungsarbeit, wobei auch kostenlos sog. Stuhlbriefchen mit Anleitung zur Stuhluntersuchung auf unsichtbares Blut abgegeben werden. Die Stuhlproben können dann dem Hausarzt zur Auswertung abgegeben werden. Von Prävention (Spitex und Krebsliga) über Gesundheitsberatungen (Ermährungsberaterin Monika Zurbrügg und Drogerie Heidegger, Sehtest und Messung des Augendrucks durch Optiker Peter Gubser) zu Bewegungsförderung (Sportfactory mit Nordic Walking-Schnupperlektionen und Physiotherapeut Thom Kuipers in Zusammenarbeit mit Thergofit, Bad Ragaz) können wertvolle Tipps und konkrete Anleitungen bezogen werden. Der Samariterverein präsentiert das Thema Herz-Lungenmassage, und die herzhaft gsunde Primarschule Walenstadt zeigt Schülerarbeiten. Seite 21

22 Pro Igel 2006 Alljährlich verlieren Tausende von Igeln auf den Strassen ihr Leben. Um Nahrung zu suchen oder einen Geschlechtspartner zu finden, müssen die Igel mehrmals pro Nacht eine Strasse überqueren. Ihre einzige Überlebenschance sind Autofahrer, die in Siedlungen und Siedlungsnähe sowie in reich strukturierten Gebieten nicht zu schnell fahren, damit die Tiere rechtzeitig ausweichen können. Der Lebensraum unserer Wildtiere ist zerstückelt. Viel zu viele Strassen zerschneiden auch die Wohngebiete der Igel und trennen günstige Schlafplätze von bevorzugten Nahrungsgebieten. Auf ihren mehreren hundert Meter langen Streifzügen zur Nahrungssuche müssen Igel jede Nacht zwischen 2 und 15 Strassen überqueren. Noch schlimmer ist es zur Brunstzeit im April bis Juni. Dann legen Igelmännchen auf der Suche nach einem Weibchen pro Nacht häufig über drei Kilometer zurück und müssen dabei im Durchschnitt 12 mal über eine Strasse - und bei jeder Strassenüberquerung lauert der Tod durch Autoräder. Entgegen alter Vorstellungen verweilen Igel nicht unnötig lange auf einer Strasse. Untersuchungen des Zoologen Fabio Bontadina haben ergeben, dass die Tiere die Fahrbahnen zügig und auf dem schnellsten Weg überwinden. Nähert sich ein Auto, versuchen die Stacheltiere, der Gefahr so rasch wie möglich zu entkommen. Das sie sich auf der Strasse einrollen, ist ein Märchen. Doch sie verharren meist kurz in der Bewegung, um sich zu orientieren. Beim schnell rollenden Verkehr ist diese Orientierungspause oft schon tödlich. Einzig eine angepasste Geschwindigkeit der Autofahrer sowie etwas Rücksichtnahme erlaubt den Igeln eine rechtzeitige Flucht. Igel haben keine bestimmten Wechsel und sie sind während der ganzen Nacht aktiv. Im Siedlungsraum und in der Nähe von Waldrändern und Hecken ist überall damit zu rechnen, dass sie eine Strasse überqueren. Deshalb sollten Autolenker und Autolenkerinnen in diesen Gebieten das Tempo soweit drosseln, dass sie die kleinen Nachtwanderer erkennen und ihnen im Notfall ausweichen können. Damit auch noch unsere Nachkommen den vorwitzigen kleinen Kerlen in freier Natur begegnen können und sie nicht nur aus dem Bilderbuch oder als Comicfigur kennen. Fahrleitungsumbau in Walenstadt Die Gleisanlagen in Walenstadt müssen saniert werden, dabei wird die Fahrleitung komplett umgebaut. Diese Arbeiten haben am 27. März begonnen und dauern voraussichtlich bis Ende Dezember Aus bahnbetrieblichen Gründen können einige Arbeiten nur nachts ausgeführt werden. Die SBB wird sich bemühen, den Lärm während der Bauarbeiten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und entschuldigt sich für die Unannehmlichkeiten. Seite 22

23 Das Erfolgsmusical kehrt zurück! 27. Juli 26. August 2006 Seebühne Walenstadt Für unser Kostümatelier suchen wir Räumlichkeiten im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Juli. Geeignet sein könnten: - Atelierräume, Büros oder Lagerräume mit 3 Zimmer - Ca. 100 m 2 - Ebenerdig oder mit Lift leicht zugänglich. Angebote bitte unter: info@heidimusical.ch Tel.: Fax: TSW Event AG, Rathausplatz 1, 8880 Walenstadt Seite 23

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