A U F N A H M E A N T R A G. LUFTSPORTVEREINIGUNG Schwarzwald-Baar e. V. Postfach VS-Villingen

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1 A U F N A H M E A N T R A G LUFTSPORTVEREINIGUNG Schwarzwald-Baar e. V. Postfach VS-Villingen Hiermit beantrage ich die Aufnahme in die Luftsportvereinigung Schwarzwald-Baar e. V., als wird vom Verein ausgefüllt ( ) ordentliches Mitglied ( über 18 Jahre alt ) ( ) außerordentliches Mitglied ( bis 18 Jahre ) LSB-Eintrittsdatum:... ( ) förderndes Mitglied Mitgl.-Nr. Verein:... in der Sparte: (Mehrfachnennung möglich) ( ) Segelflug ( ) Motorsegler ( ) Ultraleichtflug ( Gewichtsbegrenzung 85 kg ) ( ) Motorflug Mit der Abgabe des Antrages erkenne ich die mir ausgehändigte Satzung und die Gebührenordnung der Luftsportvereinigung als für mich verbindlich an. Name:... PLZ:...Ort:... Vorname:... Straße/Nr.:... Telefon Festnetz...Handy Geburtstag: Ich besitze bereits folgende fliegerische Vorbildung:... Fliegerärztliches Attest gültig bis:... Bemerkungen:... Ort, Datum:... Unterschrift:... EINZUGSERMÄCHTIGUNG Hiermit ermächtige ich die Luftsportvereinigung widerruflich zum Einzug von fälligen Beiträgen und Gebühren von meinem Konto. Konto Nr.:... Blz.:... Institut:... Ich bin mit dem Rechnungsversand per E Mail einverstanden. (Für den Rechnungsversand per Post wird 1 Euro pro Versand berechnet) Ich werde auf ausreichende Deckung des Kontos achten. Durch unberechtigte Rücklastschriften verursachte Kosten gehen zu meinen Lasten. Datum:... Unterschrift:... Diesen Antrag, die Haftungsbeschränkungserklärung und die Beitrittserklärung BWLV bitte als Original schicken an: Günter Brinkmann Alemannenstr Niedereschach

2 Haftungsbeschränkungserklärung des Mitgliedes Name, Vorname, Geburtsdatum Straße, Hausnummer PLZ, Wohnort Das Mitglied erklärt hiermit, dass es außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - auf alle Schadensersatzansprüche gegenüber Luftsportvereinigung Schwarzwald-Baar e.v., dem Baden-Württembergischen Luftfahrtverband e. V., den Landesluftfahrtbehörden, sowie deren Organen und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht erstreckt sich auch auf die Ansprüche Dritter, soweit diese aus einem Unfall oder Schaden eigene Ansprüche herleiten können. Der Verzicht gilt nicht soweit bezüglich der Höhe, als die Ersatzpflichtigen durch eine Versicherungen abgedeckt sind. Das Mitglied wurde über den Umfang des bestehenden Unfallversicherungsschutzes aufgeklärt und weiß, dass es sich auf eigene Kosten zusätzlich versichern kann, soweit eine Versicherung nicht oder nicht in dem Umfang und in der Höhe besteht, die es für ausreichend hält. Ort, Datum Unterschrift des Mitgliedes Bei Minderjährigen Unterschriften der/des gesetzlichen Vertreters: Ich bin mit der Ausbildung zum Luftsport und mit der vorstehenden Erklärung einverstanden. Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigter

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4 LUFTSPORTVEREINIGUNG Schwarzwald-Baar e.v. SATZUNG 1 Name und Sitz 1.1. Der Verein führt den Namen Luftsportvereinigung Schwarzwald-Baar e. V. (abgekürzt LSB). 1.2 Er hat seinen Sitz in Villingen-Schwenningen, Stadtbezirk Villingen, und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen unter der Nummer VR 123 eingetragen. Der Verein ist Mitglied des Baden-Württembergischen Luftfahrtverbandes e.v. im Deutschen Aero-Club e.v. 1.3 Ziel des Vereins ist die Förderung aller Zweige des Luftsports, insbesondere die Förderung der flugsportlichen Ausbildung, Übung und Leistung, die Ausrichtung von und, die Teilnahme an Wettbewerben, der Betrieb, die Anschaffung und Unterhaltung von flugsportlichen Geräten und Anlagen, einschließlich Werkstatt-, Aufenthalts- und Unterrichtsräumen.. 2 Zweck 2.1 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2.2 Er ist selbstlos tätig und politisch neutral. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2.3 Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 2.4 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2.5 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken, die der Förderung des Luftsports dienen, zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes durchgeführt werden. 3 Geschäftsjahr 3.1 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4 Mitglieder 4.1 Die LSB besteht aus ordentlichen, außerordentlichen und aus Ehrenmitgliedern, zu denen solche Personen ernannt werden können, die sich besonders um den Luftsport verdient gemacht haben, sowie aus fördernden Mitgliedern. 4.2 Ordentliches Mitglied ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Als außerordentliche Mitglieder gelten Jugendliche vom 14. bis zum 18. Lebensjahr. 4.3 Ordentliche und außerordentliche Mitglieder sind gleichzeitig Mitglied - im Baden-Wüttembergischen Luftfahrtverband e.v. (abgekürzt BWLV) gemäß der jeweilsgültigen Satzung des BWLV. 5 Erwerb der Mitgliedschaft 5.1 Als Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person aufgenommen werden. 5.2 Minderjährige haben die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihres Vormundes vorzulegen. 5.3 Durch seinen Beitritt anerkennt das Mitglied die Satzung des Vereins. 5.4 Der Vorstand entscheidet über das schriftliche Beitrittsgesuch. Eine Ablehnung ist gegenüber dem Antragsteller schriftlich zu begründen. 5.5 Personen, die sich um den Verein oder die Förderung des Flugsports besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zum Ehrenmitglied ernannt werden. 6 Beendigung der Mitgliedschaft 6.1 Die Mitgliedschaft endet a) durch den Tod des Mitglieds, b) durch freiwilligen Austritt, c) durch Ausschluß, aus dem Verein. 6.2 Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist bis spätestens 30.September zum 31.Dezember zu erklären. Bei nicht rechtzeitiger Austrittserklärung ist der Beitrag für ein weiteres Geschäftsjahr in voller Höhe zu entrichten. 6.3 Der Ausschluß kann erfolgen, wenn ein Mitglied sich eines Verstoßes gegen diese Satzung oder eines anderen vereinsschädigenden Verhaltens schuldig gemacht hat. Der Ausschluß kann auch bei Zahlungsrückstand von Beiträgen oder

5 Gebühren trotz zweimaliger Mahnung erfolgen. Der Ausschluß wird nach schriftlicher Anhörung des betroffenen Mitglieds vom Vorstand mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. Die Begründung ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. 7 Mitgliedsbeiträge und Einnahmen 7.1 Alle Mitglieder zahlen die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge. 7.2 Der Erfüllung des Vereinszwecks dienen die Beiträge der Mitglieder, private Spenden, Zuwendungen der öffentlichen Hand und die Erträge des Vereinsvermögens. 7.3 Über die Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags und der Aufnahmegebühr entscheidet die Mitgliederversammlung. 7.4 Der Vorstand bestimmt die Gebührenordnung für die Benutzung von Vereinseinrichtungen und Vereinseigentum durch Mitglieder. 7.5 Diese Gebührenordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieser Satzung. 8 Organe des Vereins 8.1 Die Organe des Vereins sind b) der Beirat, a) der Vorstand, c) die Mitgliederversammlung. 8.2 Die Tätigkeit und Funktion dieser Organe wird nachfolgend näher geregelt. 9 Der Vorstand 9.1 Der Vorstand besteht aus: a 1. Vorsitzender b 2. Vorsitzender c d e f g Abteilungsleiter Motorflug Abteilungsleiter Motorsegler Abteilungsleiter Segelflug Kassierer Schriftführer 9.2 Vertretungsberechtigt nach 26 BGB (gerichtliche und außergerichtliche Vertretung) sind die Vorstandsmitglieder. a) 1.Vorsitzender b) 2.Vorsitzender f) Kassierer g) Schriftführer 9.3 Der Verein wird durch zwei der nach 9.2 vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. 10 Zuständigkeit des Vorstandes 10.1 Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. 11 Amtsdauer und Wahl der Vorstandsmitglieder 11.1 Die Amtsdauer des 1. und 2. Vorsitzenden beträgt zwei Jahre, die der übrigen Mitglieder des Vorstandes jeweils ein Jahr. Alle Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl ihres Nachfolgers im Amt Alle Vorstandsmitglieder werden einzeln und geheim gewählt. Es können nur charakterlich einwandfreie und flugsportlich tätige Personen gewählt werden. 14 Die Mitgliederversammlung 14.1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie tritt einmal im Jahr zusammen. Die Einberufung obliegt dem Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied Die Einladung erfolgt drei Wochen vor der Mitgliederversammlung durch Rundschreiben des Vorstandes Die Mitgliederversammlung nimmt den Geschäftsbericht des Vorstandes entgegen und erteilt gegebenenfalls Entlastung. Sie berät und beschließt über die Punkte der vom Vorstand aufgestellten Tagesordnung, über Anträge, die

6 spätestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand gestellt sind, sowie über das Arbeitsprogramm des kommenden Geschäftsjahres Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Das heißt, ein Antrag gilt als angenommen, wenn die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür stimmt. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung eines Antrags Für Satzungsänderungen sowie Beschlüsse, über die Auflösung des Vereins gelten die besonderen Bestimmungen nach Die Abstimmung geschieht durch Handzeichen. Auf Antrag ist geheime Abstimmung vorzunehmen Die Mitgliederversammlung ist vom Schriftführer zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Schriftführer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben. 15 Außerordentliche Mitgliederversammlung 15.1 Der Vorstand kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen Diese muß einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert, oder wenn ein Drittel aller Mitglieder unter schriftlicher Angabe des Zwecks und der Gründe die Einberufung vom Vorstand verlangt. 16 Stimmrecht, Wahlrecht 16.1 Ordentliche und außerordentliche Mitglieder, sowie Ehrenmitglieder haben Sitz, sowie Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung Fördermitglieder haben kein Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung. 17 Satzungsänderung, Auflösung 17.1 Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens hierzu einberufenen außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese Mitgliederversammlung ist nur bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder beschlußfähig. Sie beschließt die Auflösung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder Ist sie nicht beschlußfähig, so erfolgt innerhalb eines Monats die Einberufung einer weiteren außerordentlichen Mitgliederversammlung Diese weitere außerordentliche Mitgliederversammlung kann mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder die Auflösung des Vereins beschließen.

7 LUFTSPORTVEREINIGUNG Schwarzwald-Baar e. V. Gebührenordnung ab Aufnahmebeiträge und Jahresmitgliedsbeiträge Aufnahmebeitrag 260,00 Zahlungsweise: Nach der Abgabe des Beitrittsformulars eines aktiven Mitgliedes über 18 Jahren und Zustimmung des Vorstandes über die Mitgliedschaft in der LSB wird der Aufnahmebeitrag abgebucht. Aufnahmebeitrag Jugendliche unter 18 Jahren 26,00 Zahlungsweise: Wie oben. Der restliche Aufnahmebeitrag von wird nach Erreichen des 18. Lebensjahres abgebucht. Die Stufenzahlung soll Jugendlichen den Einstieg erleichtern. - Aufnahmebeiträge werden bei Beendigung der Mitgliedschaft nicht zurückerstattet. - Jahresmitgliedsbeitrag passiv 26,00 Bemerkung: Passive Mitglieder sind fördernde Mitglieder. Sie dürfen ein Flugzeug der LSB als verantwortlicher Pilot oder Schüler nicht fliegen. Für Passagierflüge werden ihnen die gleichen Fluggebühren berechnet wie aktiven Mitgliedern. Jahresmitgliedsbeitrag aktiv 210,00 Bemerkung: Jedes Mitglied über 18 Jahren, das aktiv Luftsport in der LSB betreibt, wird dieser Betrag abgebucht. Nur aktiv gemeldete Mitglieder mit gültigen PPL dürfen Flugzeuge der LSB verantwortlich fliegen (sonst nur als Passagier). Jahresmitgliedsbeitrag aktiv Jugendliche 105,00 Bemerkung: Jedes Mitglied unter 18 Jahren, das aktiv Luftsport in der LSB betreibt, wird dieser Beitrag abgebucht. Sonstige Vereinbarungen wie beschrieben unter Jahresmitgliedsbeitrag aktiv. Jahresmitgliedsbeitrag BWLV 57,00 Bemerkung: Alle aktiven Mitglieder müssen laut Vereinssatzung im BWLV gemeldet sein. Wird von einem Mitglied der BWLV-Beitrag in einem anderen Verein bezahlt, so muss der LSB die BWLV-Mitgliedsnummer mitgeteilt werden. Jahresmitgliedsbeitrag BWLV Jugendliche 28,50 Bemerkung: Allen Mitgliedern unter 18 Jahren wird dieser Betrag abgebucht. Ansonsten gelten die Vereinbarungen wie zuvor beschrieben unter Jahresmitgliedsbeitrag BWLV. Verbandszeitschrift BWLV Der Adler (incl. 7% MwSt) Der Adler ist das Verbandsorgan des BWLV. Der Bezug ist obligatorisch, außer bei Mehrfachbezug in einer Familie. Neuanmeldung: Nach Abgabe des Beitrittsformulars müssen für die restlichen Monate des laufenden Kalenderjahres die entsprechenden Jahresbeiträge je Monat bezahlt werden. Der angefangene Monat wird dabei als voller Monat berechnet. Die Abbuchung erfolgt im Monat nach dem Eintrittsmonat. Abmeldung: Die Kündigung muss schriftlich mindestens 3 Monate vor Jahresende des laufenden Jahres der LSB vorliegen.

8 - 2 - Spartenbeiträge und Fluggebühren Die Jahresspartenbeiträge und Fluggebühren verstehen sich einschließlich 7%, falls fremd oder gewerblich veranlasst incl. 19% Mehrwertsteuer. Segelflug Jahresspartenbeitrag 732,00 Pauschale, inklusive aller Windenstarts und Flugzeiten auf Vereins- Segelflugzeugen. Der Jahresspartenbeitrag wird monatlich in Höhe von 61,00 abgebucht. Flugzeug-Schleppgebühr pro Minute UL (zuzüglich Landegebühr für Schleppflz.) 1,90 Fremdgebühren: Gastgebühr pro Tag (gilt nicht für ungeplante Fremdlandungen) 25,00 Schleppgebühr Winde Gast 10,00 Landegebühr Gast 5,00 Flugzeug-Schleppgebühr Gast pro Minute UL (zuzügl. Landegebühr für Schleppflz.) 4,00 Landegebühr für das Schleppflugzeug nach der Preisliste des Flugplatzbetreibers Motorsegler Jahresspartenbeitrag 100,00 Fluggebühr pro Minute 1,00 Fluggebühr pro Minute für Passagierflüge mit Rundflugschein 1,25 Fluggebühr pro Minute gewerblich 1,25 Motorflug Jahresspartenbeitrag 160,00 Fluggebühr pro Minute 2,47 Fluggebühr pro Minute für Passagierflüge mit Rundflugschein 2,85 Fluggebühr pro Minute gewerblich 2,85 Ultraleichtflug Jahresspartenbeitrag 240,00 Fluggebühr pro Minute MILO 1,08 Fluggebühr pro Minute MILO gewerblich 1,48 Fluggebühr pro Minute MAIK und MGKA 1,20 Fluggebühr pro Minute MAIK und MGKA gewerblich 1,63 Fluggebühr pro Minute MAIK und MGKA Flugzeugschlepp 1,98 Fluggebühr pro Minute MAIK und MGKA Flugzeugschlepp gewerblich 4,08 Bemerkung: Alle Mitglieder, die aktiv Motorflug, Motorsegelflug, Ultraleichtflug oder Segelflug, betreiben, müssen für die jeweilige Sparte den Jahresspartenbeitrag wie oben beschrieben bezahlen. Wird von einem Mitglied der Jahresbeitrag für eine oder mehrere Sparten nicht mehr gewünscht, so muss dies der LSB 14 Tage vor Jahresende schriftlich gemeldet werden. Jahresmitglieds- und Spartenbeiträge werden nach dem 1.1. und dem 1.7. eines Jahres jeweils zur Hälfte abgebucht. Der Passivbeitrag wird nach dem 1.1. voll abgebucht.

9 - 3 - Sonstiges Landegebühren Als Landegebühren werden die Gebühren des Flugplatzes Donaueschingen berechnet. Zu erfragen bei der Luftaufsicht. Vergütung von Arbeitsstunden 7,70 Portogebühr für Mitglieder ohne -Rechnung (per Post) 1,00 Schadensbeteiligung: Eine Schadensbeteiligung an Vereinsgeräten entfällt, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In diesen Fällen kann der Verein Schadenersatz in im Einzelfall festzulegender Höhe fordern. VS-Villingen, den , Die Vorstandschaft der LSB Alle Angaben ohne Gewähr, Druckfehler und Irrtum vorbehalten.

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