Gemeinde Finnentrop Brandschutzbedarfsplan

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1 Gemeinde Finnentrop Brandschutzbedarfsplan 2. Fortschreibung Erstellt: November 2014 Gemeinde Finnentrop Der Bürgermeister Am Markt Finnentrop Tel.: 02721/ Fax.: 02721/ 6958

2 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 1 1 Abkürzungsverzeichnis Allgemeiner Teil Darstellung der Tätigkeiten der Feuerwehr Gefährdungspotential Die Gemeinde Finnentrop Größe, Einwohner Bevölkerungsentwicklung Flächen und Flächennutzung Topographie Verkehrswege Löschwasserversorgung Risiken in der Gemeinde Finnentrop Risiken aus den Arten den Flächennutzungen und den Gebäudenutzungen Risiken aus der Verkehrsstruktur Risiken aus Waldbeständen/ Naturereignissen Statistik der Feuerwehr Einsatzstatistik Personalstand Atemschutzgeräteträger Schutzzielfestlegung/ Schutzzielauswertung Grundlagen Bisherige Schutzzielfestlegung in Anlehnung an die Empfehlungen der AGBF Schutzzielauswertung anhand bisheriger Ziele Bewertung/ Erreichungsgrad Erreichbarkeit der Einsatzkräfte Ausrücke- und Alarmfahrtzeit Schutzzielfestlegung für die Zukunft Soll-/Ist-Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Feuerwehrgerätehäuser Stellplätze Ausstattung Feuerwehrgerätehaus Finnentrop Fahrzeuge Zug 1 (Löschgruppen Bamenohl, Finnentrop, Heggen) Zug 2 (Löschgruppen Lenhausen, Ostentrop, Rönkhausen, Schönholthausen) Zug 3 (Löschgruppen Fretter, Schliprüthen, Schöndelt, Serkenrode) Fahrzeug-Beschaffungsprogramm Fahrzeug-Führerscheine Personal... 46

3 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 2 7 Maßnahmen Maßnahmen personeller/ taktischer Art Maßnahmen materieller Art Beschluss des Rates Anlagenverzeichnis Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Tagesverfügbarkeit Bereiche 2,7 km Karte Einsatzbereiche Feuerwehrgerätehäuser (Stellplätze) Feuerwehrgerätehäuser (Sanitäre Anlagen) Fahrzeuge Zug Fahrzeuge Zug Fahrzeuge Zug Personalplanung Personalentwicklung - Fluktuation in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop Der demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop Organigramm - Aufbau der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop Presseartikel Übersicht Tragkraftspritzen Übersicht Stromerzeuger Übersicht Hebe-/ Dichtkissen Übersicht Hydraulische Rettungsgeräte Übersicht Sprungpolster Übersicht Wärmebildkameras... 58

4 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 3 1 Abkürzungsverzeichnis AGBF AAO BI BM BOI BOS DLK 23/12 Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Alarm- und Ausrückeordnung Brandinspektor Brandmeister Brandoberinspektor Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Drehleiter mit Korb, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 14 t DLAK 23/12 Automatik-Drehleiter mit Korb, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 15 t, (Nachfolgemodell der DLK 23/12) ELW 1 FM FMA FP 20/10 FPN Einsatzleitwagen, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 3,5 t Feuerwehrmann Feuerwehrmannanwärter Feuerlöschkreiselpumpe (im Fahrzeug fest eingebaut), Zahl vor dem Schrägstrich: Nennförderleistung der Pumpe in 100 l/min, Zahl hinter dem Schrägstrich: Nennförderdruck in bar bei 3 m geodätische Saughöhe Feuerlöschkreiselpumpe Normaldruck FPN FPN mit 1000 l Nennförderstrom pro Minute bei 10 bar Nennförderdruck und 3 m (geodätischer) Saughöhe FPN FPN mit 2000 l Nennförderstrom pro Minute bei 10 bar Nennförderdruck und 3 m (geodätischer) Saughöhe FSHG F I F II F III F IV FB V F VI Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung Truppmannlehrgang (Grundausbildung auf Gemeindeebene) Truppführerlehrgang ( Ausbildung auf Kreisebene) Gruppenführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene) Zugführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene) Verbandsführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene) Wehrführerlehrgang ( Ausbildung auf Landesebene)

5 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 4 GBI GJFW GW-G Gemeindebrandinspektor Gemeindejugendfeuerwehrwart Gerätewagen Gefahrgut, Besatzung bzw , zul. Gesamtmasse 3,5 t GW-L 1 (G) Gerätewagen Logistik mit Beladung für Gefahrguteinsätze, Besatzung oder 1 + 5, zul. Gesamtmasse 7,5 t (Nachfolgemodell des GW-G) GW-L 2 HBM HFM HLF 10 HLF 20 HLF JFW KLF KTLF LdF LF 8 LF 8/6 Gerätewagen Logistik zum Transport von Materialien die zum Bewältigen von verschiedenen Einsatzlagen benötigt werden, Besatzung oder 1 + 5, zul. Gesamtmasse 14 t (ersetzt auch den SW 2000) Hauptbrandmeister Hauptfeuerwehrmann Hilfeleistungslöschfahrzeug LF 10 mit erweiterter Beladung für Technische Hilfeleistung, zul. Gesamtmasse 12 t Hilfeleistungslöschfahrzeug LF 20 mit erweiterten Beladung für Technische Hilfeleistung, zul. Gesamtmasse 15 t (Nachfolgemodell des HLF 20/16) Hilfeleistungslöschfahrzeug mit eingebauter FP 20/10, Wasserbehälter 1600 l, Zusatzbeladung für Technische Hilfeleistung, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 14 t (Nachfolgemodell des TLF 16/25 und des LF 16/12) Jugendfeuerwehrwart Kleinlöschfahrzeug mit eingeschobener PFPN , Wasserbehälter 500 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 4,75 t Kleintanklöschfahrzeug mit eingebauter Hochdruckpumpe, Wasserbehälter 750 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 7,5 t Leiter der Feuerwehr Löschgruppenfahrzeug mit eingeschobener TS 8/8, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 7,5 t Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 8/8, Wasserbehälter 600 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 9,5 t (Nachfolgemodell des LF 8)

6 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 5 LF 10/6 LF 10 LF 20 LF 20/16 LF 16-TS LF 20-TS Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 10/10, Wasserbehälter 600 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 10 t (Nachfolgemodell des LF 8/6) Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FPN , Wasserbehälter 1200 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 12 t (Nachfolgemodell des LF 10-6) Löschfahrzeug mit eingebauter FPN , Wasserbehälter mind l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 14,5 t (Nachfolgemodell des LF 16-12, LF und TLF 16-25) Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 20/10, Wasserbehälter 1600 l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 14 t (Nachfolgemodell des TLF 16/25 und des LF 16/12) Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 16/8 und eingeschobener TS 8/8, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 12 t Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FP 20/10 und eingeschobener TS 10/10, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 14,5 t LF 20 KatS Löschgruppenfahrzeug mit eingebauter FPN , Wasserbehälter mind l, Besatzung 1 + 8, zul. Gesamtmasse 16 t (Nachfolgemodell des LF 16-TS) LG LGF LZ LZF MLF MTW OB OFM PFPN Löschgruppe Löschgruppenführer Löschzug Löschzugführer Mittleres Löschfahrzeug mit eingebauter FPN , Wasserbehälter 1000 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 7,5-8,5 t ( Nachfolgemodell des KTLF) Mannschaftstransportwagen (Mehrzweckfahrzeug), 9 Sitzplätze Oberbrandmeister Oberfeuerwehrmann Portable (tragbare) Feuerlöschkreiselpumpe Normaldruck

7 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 6 PFPN Portable (tragbare) Feuerlöschkreiselpumpe Normaldruck mit 1000 l Nennförderstrom pro Minute bei 10 bar Nennförderdruck und 3 m ( geodätischer) Saughöhe ( Nachfolgemodell von TS 8/8) RW 1 Rüstwagen, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 9 t SW 2000 Schlauchwagen, Besatzung 1 + 2, beladen mit 2000 m B- Schlauch und PFPN TK TÜD Technisches Kompetenzzentrum des Instituts der Feuerwehr in Münster (früher TÜD) Technischer Überwachungsdienst des Instituts der Feuerwehr in Münster TLF 16/24-Tr Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FP 16/8, Wasserbehälter 2400 l, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 9,5 t TLF 16/25 TLF 2000 TLF 3000 TLF 4000 TS 8/8 Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FP 16/8, Wasserbehälter 2500 l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 12 t Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FPN , Wasserbehälter 2000 l, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 10 t Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FPN , Wasserbehälter 3000 l, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 14 t Tanklöschfahrzeug mit eingebauter FPN , Wasserbehälter 4000 l, Schaummittelbehälter 500 l, Besatzung 1 + 2, zul. Gesamtmasse 18 t Tragkraftspritze, Zahl vor dem Schrägstrich: Nennförderleistung der Pumpe in 100 l/min, Zahl hinter dem Schrägstrich: Nennförderdruck in bar bei 3 m geodätischer Saughöhe TSF Tragkraftspritzenfahrzeug mit eingeschobener PFPN , Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 4 t TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug mit eingeschobener PFPN , Wasserbehälter l, Besatzung 1 + 5, zul. Gesamtmasse 6,3 t UBM WLF ZGM Unterbrandmeister Wechselladerfahrzeug für den Transport von Abrollbehältern Zul. Gesamtmasse eines Fahrzeugs (früher zul. Gesamtgewicht)

8 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 7 2 Allgemeiner Teil 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom verpflichtet die Gemeinden, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, um Schadenfeuer zu bekämpfen sowie bei Unglücksfällen und bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden. Zudem werden die Gemeinden in 22 Abs. 1 FSHG verpflichtet, unter Beteiligung ihrer Feuerwehren Brandschutzbedarfspläne und Pläne für den Einsatz ihrer Feuerwehren aufzustellen und fortzuschreiben. Die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr ist im Gesetz nicht definiert. Jede Kommune hat unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und der in Ihrem Gebiet vorhandenen Gegebenheiten selbst zu entscheiden, wie sie die ihr nach dem FSHG wahrzunehmende Aufgabe ausfüllt. Voraussetzung ist deshalb eine umfassende und vorausschauende Planung. Die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes wurde am durch den Rat der Gemeinde Finnentrop beschlossen. Da eine Kommune einem ständigen Wandel unterliegt, sind die strukturellen Veränderungen und hier insbesondere Änderungen bei den Gefahrenpotentialen z.b. durch die Erschließung neuer Gewerbe- o- der Industriegebiete regelmäßig neu zu analysieren und zu bewerten. Auch gesellschaftliche Aspekte wie z.b. der demographische Wandel sind in die Betrachtung einzubeziehen. Aufgrund der hieraus gewonnenen Erkenntnisse ist dann zu entscheiden, ob und in wie weit die zu einer wirksamen Gefahrenabwehr erforderlichen Ressourcen angepasst werden müssen. Aus diesem Grund schreibt auch das FSHG die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes vor. In dem im Juni 2002 beschlossenen Plan wurde hierfür ein Zyklus von fünf Jahren festgelegt. Dass dieser Plan erst im Herbst 2014 vorgelegt wird, hängt im Wesentlichen mit den Planungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Finnentrop (in Kombination mit einer Rettungswache) zusammen. Intensive Bemühungen und umfangreiche Vorarbeiten waren erforderlich, vom Grundsatzbeschluss des Rates der Gemeinde Finnentrop am über die Durchführung der Maßnahme (zunächst vorgesehen auf einer Teilfläche der Fa. ThyssenKrupp Steel AG) bis hin zum Beschluss am über den Erwerb des Grundstücks an der Kopernikusstraße, auf welchem das Vorhaben nun voraussichtlich realisiert werden soll. Darüber hinaus sollten auch die Entwicklungen bezüglich der Umsetzung des ABC-Schutzkonzeptes in der Fortschreibung Berücksichtigung finden. Zudem befindet sich das Fahrzeug- Beschaffungsprogramm noch in der Ausführung. Der Umstand, dass der Brandschutzbedarfsplan in der Fassung vom bis dato noch nicht fortgeschrieben wurde, ändert nichts an der Rechtsverbindlichkeit des Planes. Dies hat der Landrat des Kreises Olpe in seinem Schreiben vom ausdrücklich bestätigt. In dem Schreiben wird weiter ausgeführt, dass ein Brandschutzbedarfsplan nicht seine Gültigkeit durch Zeitablauf verliert, da er keine zeitliche Befristung kennt. Erst durch diese Fortschreibung verliert der alte Plan seine Geltung. Unabhängig davon wird z.b. die Tagesverfügbarkeit innerhalb der einzelnen Löschgruppen anhand der Einsatzberichte durch die Wehrführung regelmäßig kontrolliert und die AAO sofern möglich nach Erforderlichkeit - unter Berücksichtigung geänderter Verfügbarkeiten - angepasst.

9 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 8 An dem Zyklus der Planfortschreibung von etwa 5 Jahren soll grundsätzlich festgehalten werden. Die Verwaltung schließt jedoch nicht aus, dass es aufgrund besonderer Umstände auch in Zukunft zu zeitlichen Verschiebungen kommen kann. Brandschutzbedarfspläne sollen enthalten: die Beschreibung von allgemeinen und besonderen Gefahren und Risiken im jeweiligen Zuständigkeitsbereich (Risikoanalyse), die Festlegung der gewünschten Qualität der von der Feuerwehr zu erbringenden Leistungen (Schutzziel), die Ermittlung des zur Erfüllung dieser Qualität erforderlichen Personals und der notwendigen Mittel (Ressourcen). Mit der nun erstellten Planfortschreibung soll zum einen dargestellt werden, wie sich aus Sicht der Verfasser die in der Gemeinde Finnentrop vorhanden Risiken verändert haben und in welchem Umfang die in dem bisherigen Plan gesetzten Ziele - insbesondere im Hinblick auf die Neu- und Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten - erreicht werden konnten. Zum anderen werden die Maßnahmen aufgezeigt, die umgesetzt wurden und die in den kommenden Jahren für erforderlich gehalten werden, um dem gesetzlichen Auftrag, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten, auch weiterhin gerecht zu werden. Insbesondere soll die Fortschreibung auch Planungsgrundlage in finanzieller Hinsicht für die nächsten Jahre sein. Da es wegen der unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten keine gesetzlichen Vorgaben mit entsprechenden Regelungen oder Empfehlungen für die Anfertigung eines Brandschutzbedarfsplanes gibt, hat sich im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen (AGBF NRW) am eine "ad hoc-arbeitsgruppe" gebildet, der sich auch Vertreter des Landesfeuerwehrverbandes NRW und der Bezirksregierungen angeschlossen haben. Ziel dieser Arbeitsgruppe war die Erstellung von Hinweisen und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden in NRW. Der Landesfeuerwehrverband NRW hat aufgrund der Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe Hinweise und Empfehlungen für die Anfertigung von Brandschutzbedarfsplänen für die Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen erarbeitet und zur Verfügung gestellt. Der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop wurde unter Berücksichtigung dieser Hinweise und Empfehlungen erstellt. 3 Darstellung der Tätigkeiten der Feuerwehr Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde, wobei zu beachten ist, dass ein Großteil der Aufgaben per Gesetz auf die Feuerwehr übertragen ist. Die nachfolgenden Aufgaben werden von der Feuerwehr wahrgenommen: Bekämpfung von Schadenfeuer Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen

10 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 9 Unter Hilfeleistung ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann. Stellung von Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen bei denen eine erhöhte Brandgefahr besteht oder bei Ausbruch eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet sind und der Veranstalter nicht in der Lage ist, eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache zu stellen Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften oder Sonderbauverordnungen Aufklärung der Bevölkerung (Brandschutzerziehung) über - das Verhalten bei Bränden - den sachgerechten Umgang mit Feuer - das Verhüten von Bränden - die Möglichkeiten der Selbsthilfe Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte Aus- und Fortbildung, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung der Leistungsfähigkeit durch Übungen Mitwirkung im Zivilschutz Beteiligung bei der Brandschau Brandschaupflichtig sind Gebäude und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind. Insbesondere fallen hierunter auch Gebäude gemäß Sonderbauverordnung. Amtshilfe für Behörden - Ausleuchtung von Einsatzstellen - Leichenbergung Freiwillige Aufgaben - Begleitung von Prozessionen und Umzügen (z.b. Martinszügen) - Sicherheitsdienste bei Osterfeuern - Ordnungsdienste/ Parkplatzdienst bei verschiedenen Anlässen (z.b. Kulturveranstaltungen) - Wartung und Pflege von Hydranten - Teilnahme an Leistungsnachweisen

11 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 10 4 Gefährdungspotential 4.1 Die Gemeinde Finnentrop Größe, Einwohner In der Gemeinde Finnentrop leben auf einer Fläche von ca. 104,81 qkm Einwohner (Stand: ). Die Bevölkerungsdichte beträgt daher ca. 168 Personen je qkm.

12 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 11 Die Einwohner verteilen sich auf die einzelnen Gemeindeteile wie folgt (Stand: ): Gemeindeteil Einwohner gesamt männlich weiblich Davon andere Staatsangehörigkeit Derzeit Einsatzbereich der Löschgruppe Ahausen Altfinnentrop Dahm Heggen Hollenbock Heggen Hülschotten Illeschlade Sange Tiefenau Bamenohl Weringhausen Bamenohl Finnentrop Finnentrop Frielentrop Finnentrop/ Lenh. Lenhausen Lenhausen Rönkhausen Glinge Rönkhausen Deutmecke Fretter Fretter Bausenrode Besten Faulebutter Klingelborn Müllen Schönholthausen Schönholthausen Weuspert Wörden Frettermühle Gierschlade Mißmecke Ostentrop Ostentrop Schwartmecke Ramscheid Serkenrode Serkenrode Becksiepen Fehrenbracht Kuckuck Schliprüthen Schliprüthen Schliprüthen-Mühle Steinsiepen Permecke Schöndelt Wiebelhausen Schöndelt Elsmecke Gemeinde insgesamt

13 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop Bevölkerungsentwicklung Stand Einwohnerzahl * * Wegen einer in 2008 durchführten Programmumstellung liegen keine Daten zum vor Flächen und Flächennutzung Die Fläche des Gemeindegebietes gliedert sich in folgende Nutzungsarten: Flächenanteil in qkm Art der Nutzung Flächenanteil in % 6,51 Gebäude- und Freifläche, Betriebsfläche 6,21 0,53 Erholungsfläche 0,50 7,95 Verkehrsfläche 7,58 22,96 Landwirtschaftsfläche 21,91 64,59 Waldfläche 61,63 1,54 Wasserfläche 1,47 0,73 Sonstiges 0,70 104,81 Summe 100, Topographie Maximale Ausdehnung: Nord - Süd West - Ost 11,97 km 12,42 km Höchste Erhebung: Nördlich von Weuspert zwischen Sellenstücke und Schlubberbruch Niedrigster Punkt: Rönkhausen, Mündung des Glingebaches in die Lenne 651 m ü. NN 220 m ü. NN

14 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop Verkehrswege a) Straßen Durch das Gebiet der Gemeinde Finnentrop verlaufen folgende Straßen mit überörtlicher Bedeutung: B 236 L 539 L 687 L 737 L 853 L 880 K 5 K 7 K 23 K 29 K 30 Bamenohl Finnentrop Lenhausen Rönkhausen Attendorn Heggen Altfinnentrop Finnentrop Rönkhausen, Richtung Sundern Lenhausen Müllen Frettermühle Deutmecke Fretter Schöndelt Attendorn Ennest Heggen Bamenohl Weringhausen Frettermühle Deutmecke Fretter - Serkenrode Heggen Hülschotten Heggen Dünschede Serkenrode Schliprüthen-Mühle Schönholthausen Faulebutter Weuspert Schliprüthen-Mühle Müllen Schönholthausen Ostentrop Fretter Der im Jahr 2003 fertiggestellte und zunächst als Gemeindestraße gebaute südöstliche Zubringer Bamenohl Weringhausen wurde aufgrund seiner überörtlichen Bedeutung 2013 umgestuft und hat den Status einer Landesstraße (L 880) erhalten. Die Ortsdurchfahrt Weringhausen, einschließlich der Straße Weringhausen Mißmecke Frettermühle, ist gleichzeitig in die Trägerschaft der Gemeinde übergegangen. Als bedeutende Veränderung im Bereich der Verkehrswege, welche auch überregional von Gewicht ist, ist der Neubau der L 539 im Jahr 2013/ 2014 in Finnentrop zu nennen, verbunden mit der Beseitigung des Bahnübergangs an der Einmündung zur B 236. b) Bahnstrecken Durch die Gemeinde Finnentrop führen die Bahnstrecken Hagen Siegen von Kreisgrenze bei Rönkhausen bis zur Gemeindegrenze bei Borghausen sowie Finnentrop Olpe von Finnentrop bis zur Gemeindegrenze Attendorn Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung erfolgt aus natürlichen Gewässern (Lenne, Bigge, Fretterbach, Glingebach, Salweybach) jeweils mit Nebengewässern, aus öffentlichen und privaten Wasserversorgungsnetzen, aus Feuerlöschteichen.

15 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 14 Im Einzelnen stellt sich die Löschwasserversorgung wie folgt dar: a) Natürliche Gewässer Die größeren natürlichen Gewässer (Lenne mit Obergraben in Frielentrop sowie Bigge) bilden zu allen Jahreszeiten nahezu uneingeschränkt nutzbare Löschwasserreserven. Gleiches gilt prinzipiell auch für die kleineren Gewässer (Fretterbach, Glingebach, Salweybach mit ihren Nebengewässern). Bei ihnen ist jedoch zu beachten, dass sie in den Sommermonaten mitunter nur sehr wenig Wasser führen, vor allen Dingen in der Nähe ihrer Quellbereiche (z.b. Serkenrode), und dann nur sehr eingeschränkt für die Löschwasserentnahme zur Verfügung stehen. b) Öffentliche und private Wasserversorgungsanlagen Die Versorgung der Einwohner und Betriebe der Gemeinde Finnentrop mit Trinkund Brauchwasser erfolgen durch die Gemeindewerke Finnentrop sowie durch private Wasserbeschaffungsverbände und Einzelversorgungsanlagen. Die Gemeindewerke Finnentrop versorgen die Ortschaften (ca Einwohner) Altfinnentrop (tlw.) Frielentrop Sange Bamenohl Glinge Schöndelt Besten Heggen Schönholthausen Deutmecke Lenhausen Tiefenau Faulebutter Müllen Weringhausen Finnentrop Ostentrop Weuspert Frettermühle Rönkhausen Das Hydrantennetz und der Wasserdruck in den von den Gemeindewerken versorgten Gebieten ist durchweg ausreichend. Probleme bestehen lediglich in Schönholthausen, und zwar in dem hinter dem Hochbehälter bzw. der Druckerhöhungsanlage gelegenen Wohnbereich (ab Weusperter Straße 31 bis Ende und Besten 1). Mit dem im Jahr 2003 in Betrieb genommenen Hochbehälter Galgenkopf in Finnentrop konnte die Versorgungssicherheit in Teilen des Gemeindegebietes verbessert werden. So können die Ortschaften Deutmecke, Ostentrop und Schönholthausen seitdem nicht nur über den Hochbehälter Schönholthausen, sondern alternativ dazu auch über den Hochbehälter Galgenkopf versorgt werden. Der neue Hochbehälter garantiert in den v.g. Bereichen und Teilen von Finnentrop einen höheren Wasserleitungsdruck, was für die Entnahme aus dem öffentlichen Netz, z.b. im Falle eines Wohnhausbrandes, positiv ist. Durch den Bau einer Wassertransportleitung zwischen Finnentrop und Heggen sowie den Bau einer Druckerhöhungsanlage in Heggen, Grüner Weg, erhalten die Orte Heggen und Sange seit Januar 2007 Wasser von den Gemeindewerken Finnentrop. Zuvor musste das Wasser von den Kreiswasserwerken zugekauft werden. Die Löschwasserversorgung erfolgt entsprechend unmittelbar durch die Gemeindewerke. Seit April 2013 zählt auch der Ortsteil Schöndelt zum Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Finnentrop. Während das Trink- und Brauchwasser von der Stadt Lennestadt zugekauft wird, dient der Hochbehälter (Fassungsvermögen

16 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop cbm) des ehemaligen Wasserbeschaffungsverbandes heute als Löschwasserreserve. Für die Betriebe im neuen Gewerbegebiet Wiethfeld bei Finnentrop-Heggen wurde die Löschwasserversorgung außer über Hydranten zusätzlich durch zwei im Erdreich verbaute Tanks sichergestellt. 200 cbm je Behälter stehen der Feuerwehr hier bei einem Brandausbruch zur Verfügung. Das Versorgungsgebiet der Gemeindewerke Finnentrop ist auf der nachfolgenden Karte noch einmal dargestellt.

17 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 16...

18 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 17 Die Versorgung durch private Wassergenossenschaften erfolgt in den Ortschaften (ca Einwohner) Hülschotten Bausenrode Fehrenbracht Illeschlade (und Altfinnentrop tlw.) Gierschlade Schliprüthen Fretter Serkenrode Die Mitbenutzung dieser Versorgungsnetze zur Löschwasserversorgung ist mitunter problematisch, da diese meist lediglich auf die Versorgung der Bevölkerung mit Trink- und Brauchwasser ausgelegt sind. Für die Löschwasserentnahme sind sie aufgrund zu geringer Druckverhältnisse meist nur sehr eingeschränkt geeignet. Außerdem ist die Hydrantendichte (Abstände zwischen den Hydranten) im Netz der Wassergenossenschaften in der Regel schlechter, als im öffentlichen Netz. Vor diesem Hintergrund wurde in den vergangenen Jahren Wert auf die Beschaffung von Fahrzeugen mit möglichst großem Wassertank und viel Schlauchmaterial gelegt. Neben diesen öffentlichen und privaten Versorgungsnetzen gibt es eine Vielzahl von Einzelversorgungsanlagen (z.b. in Permecke, Elsmecke, Wiebelhausen), die teilweise über keine Löschwasserentnahmemöglichkeiten verfügen. Der Feuerwehr sind diese Bereiche bekannt. In der Alarm- und Ausrückordnung wurde dieses berücksichtigt, so dass bei Bränden in diesen Bereichen genügend wasserführende Einsatzfahrzeuge alarmiert werden. c) Feuerlöschteiche und sonstige Wasservorkommen Feuerlöschteiche sind vorhanden in Fretter, Gewerbegebiet Kalkwerkstraße, Delf (4), Ramscheid, Fehrenbracht, Wiebelhausen, Hülschotten (2). Von diesen Löschteichen entspricht jedoch bezüglich Fassungsvermögen, Zufahrtmöglichkeiten, Wasserentnahmevorrichtungen usw. keiner in vollem Umfang der DIN Dennoch erfüllen die Feuerlöschteiche ihre Funktion. Daneben kommen auch die vielfach vorhandenen privaten Teiche (z.b. Schloßteich Bamenohl, Fischteich in Weuspert, Larmecketeich bei Fretter, Ruhrmanns Teich in Fretter, Fischteiche in Elsmecke und Permecke) sowie Ahauser Stausee und Unter- und Oberbecken bei Rönkhausen für die Entnahme von Löschwasser in Frage. In Serkenrode gibt es außerdem zwei unterirdische Wasserbehälter mit einem Fassungsvermögen von 140 cbm bzw. 25 cbm auf den Grundstücken Geueke, Fretterstraße 6, und Lübke, Fretterstraße 63. Alles in allem kann die Löschwasserversorgung, mit Ausnahme der genannten Problembereiche, als gesichert angesehen werden. 4.2 Risiken in der Gemeinde Finnentrop In jeder Kommune existieren potentielle Gefahrenquellen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedrohen können. Die Vorbeugung und Abwehr derartiger Ge-

19 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 18 fahren ist nach 1 FSHG originäre Aufgabe der Feuerwehr. Um den erforderlichen Umfang der Feuerwehr und deren Ausstattung festlegen zu können, ist ein Überblick über das vorhandene Gefahrenpotential erforderlich Risiken aus den Arten den Flächennutzungen und den Gebäudenutzungen Risiken ergeben sich zunächst aus den unterschiedlichen Arten der Flächennutzungen (Wohnbebauung, Gewerbegebiete) und nach den Arten der Gebäudenutzungen (Bauweisen, Gebäudehöhen, Sonderbauten wie Geschäftshäuser, Versammlungsstätten, Schulen, Heime usw.). In allen Wohngebieten ist zu jeder Tages- und Nachtzeit eine Gefährdung von Menschenleben möglich. Nicht nur durch das Feuer selbst, sondern in besonderem Maße durch die Rauchentwicklung als Folge des Brandes sind Personen in Wohngebäuden erheblich bedroht. Industrie- und Gewerbegebiete sind in den meisten Fällen durch eine Ansiedlung einer Vielzahl unterschiedlichster kleiner, mittelständischer und großer Betriebe gekennzeichnet. Vom kleinen Handwerksbetrieb über den Supermarkt oder Baumarkt bis hin zu großen Produktionsbereichen ist bei Bränden, technischen Hilfeleistungen und Umweltschutzeinsätzen mit einer Vielzahl von unterschiedlichen Risiken zu rechnen, die nicht immer im Voraus bekannt sein können. Chemische Produktionsmittel und andere gefährliche Stoffe und Güter erfordern ein hohes Maß an Fachwissen. Daher muss die Feuerwehr für derartige Einsätze, die häufig zusätzlich mit Menschenrettungsmaßnahmen verbunden sind, entsprechend ausgebildet und ausgerüstet sein. Durch eine geschlossene Bauweise ist die Gefahr einer schnellen Brandausbreitung gegeben, was aus feuerwehrtaktischen Gesichtspunkten besonders zu berücksichtigen ist. Durch die Gebäudehöhen ergeben sich insbesondere dann Probleme, wenn es gilt, Menschen aus oberen Geschossen zu retten. Zwar sind Hochhäuser im Sinne der Hochhausverordnung (über 22 m Höhe) in der Gemeinde Finnentrop nicht vorhanden. Ein besonderes Problem stellen jedoch die Gebäude mittlerer Höhe (zwischen 7 und 22 m Höhe) dar, da Menschenrettungen mit den in der Feuerwehr vorhandenen vierteiligen Steckleitern aus oberen Stockwerken nicht möglich ist. Ein baulicher zweiter Rettungsweg ist häufig, vor allen Dingen in älteren Gebäuden, nicht vorhanden. Eine Menschenrettung ist in diesen Fällen meist nur über eine Drehleiter möglich. Nicht unerwähnt bleiben sollte der Kühlturm auf dem Grundstück der Fa. ThyssenKrupp Steel AG in Finnentrop, der mit einer Höhe von ca. 50 m eine Ausnahmestellung bei den Bauten in der Gemeinde Finnentrop einnimmt. Schließlich bedürfen auch die Sonderbauten Geschäftshäuser, Versammlungsstätten, Schulen, Heime usw. einer besonderen Berücksichtigung, weil sich hier ständig oder jedenfalls bei bestimmten Anlässen (Festen und Feiern) eine größere Anzahl von Personen aufhalten, die bei Ausbruch eines Brandes oder bei einem sonstigen Notfall erheblich gefährdet sind. In der Anlage 9.1 werden die sich aus der Art der Flächennutzung und der Art der Gebäudenutzungen ergebenden Risiken nach Ortschaften zusammengestellt.

20 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop Risiken aus der Verkehrsstruktur Die vorhandenen Verkehrswege (Straßen, Bahnlinien) wurden bereits unter Glied.-Nr dargestellt. Abgesehen davon, dass bei Verkehrswegen immer die Gefahr von Unfällen gegeben ist, sind sie in Bezug auf Feuerwehreinsätze aus folgenden Gründen von Bedeutung: Zunächst führen größere Steigungen bei Straßen zu einer Reduzierung der Alarmfahrgeschwindigkeit. Solche größeren Steigungen bestehen in folgenden Bereichen: B 236 zwischen Lenhausen und Rönkhausen, L 539 von Heggen nach Attendorn, L 687 zwischen Rönkhausen und Kreisgrenze, L 737 zwischen Fretter und Schöndelt, L 737 in Lenhausen, Richtung Müllen, L 880 zwischen Serkenrode und Kreisgrenze Hochsauerlandkreis, L 880 zwischen Bamenohl und Weringhausen (Kreisel) bis Frettermühle K 5 zwischen Heggen und Hülschotten, K 7 zwischen Heggen und Dünschede, K 23 zwischen Fehrenbracht und Schliprüthen, K 29 zwischen Schönholthausen und Weuspert und weiter bis zur Kreisgrenze bei Röhrenspring, K 30 Ortsausgang Fretter in Richtung Ostentrop, Serkenroder Straße im Ortsbereich Finnentrop, Gemeindestraße von L 880 nach Bausenrode, Gemeindestraße von Frettermühle nach Gierschlade/Schwartmecke, Gemeindestraße zwischen Rönkhausen und Weuspert, Gemeindestraße von Frettermühle nach Mißmecke bis Weringhausen. Neben Straßensteigungen wirken sich auch geschlossene Bahnschranken negativ auf die Alarmfahrzeit aus. Beschrankte Bahnübergänge bestehen in: Finnentrop, Werksweg/Bahnstrecke Hagen - Siegen, Bamenohl, Johannes-Scheele-Straße/Bahnstrecke Hagen-Siegen, Lenhausen, Blumenstraße/Bahnstrecke Hagen - Siegen (es besteht eine Umfahrmöglichkeit durch den Tunnel Fretterbachstrasse), Rönkhausen, Bahnhofstraße/Bahnstrecke Hagen - Siegen. Ein besonderes Gefahrenpotential beinhalten die durch das Gemeindegebiet führenden Bahnstrecken, und zwar aus folgenden Gründen: Die Bahntrassen verlaufen häufig fernab von für Feuerwehrfahrzeuge mit Straßenantrieb befahrbaren Verkehrswegen, so dass bei etwaigen Störfällen (Unfällen) mitunter erhebliche Schwierigkeiten für die Einsatzkräfte bestehen, an die Unfallstellen heranzukommen. Geländegängige Feuerwehrfahrzeuge sind daher notwendig. Zum anderen schneiden Bahntrassen potentielle Einsatzobjekte von natürlichen Löschwasservorkommen ab. Das ist z.b. der Fall beim Gewerbegebiet Bahnhofstraße in Rönkhausen, wo die Gleise zwischen Lenne und den dortigen Gewerbebetrieben (u.a. Sägewerk) sowie der vorhandenen Wohnbebauung verlaufen. Mit der Verlegung einer Druckleitung unter der Bahnstrecke durch den Betreiber des Sägewerkes konnte die Situation nachhaltig verbessert werden. Nun ist es möglich, Löschwasser aus der Lenne zu entnehmen, ohne dass der Bahnbetrieb eingestellt werden muss.

21 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 20 Südwestlich von Heggen, bei Hollenbock, liegt der Flugplatz Attendorn-Finnentrop. Auch hieraus ergeben sich Risiken, die über die normalen Risiken hinausgehen (Flugzeugabstürze) Risiken aus Waldbeständen/ Naturereignissen Ca. 62 % des Gemeindegebietes bestehen aus Waldflächen, wobei die Fichte vorherrschend ist. Obwohl in den vergangenen Jahren größere Waldbrandeinsätze nicht zu verzeichnen waren, sind gerade in Perioden andauernder Trockenheit Gefahrenpotentiale vorhanden, denen schnell und wirksam begegnet werden muss. Dabei ist die Wasserversorgung von entscheidender Bedeutung, die entweder aus vorhandenen Löschwasserteichen, durch Schlauchleitungen oder durch Feuerwehrfahrzeuge mit Wassertank sichergestellt werden muss. Da Löschwasserteiche nur sporadisch vorhanden sind, kommt den wasserführenden Fahrzeugen der Feuerwehr bei Waldbränden eine besondere Bedeutung zu. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass sich Gefahrenpotentiale zunehmend auch durch Unwetter- und Naturkatastrophen ergeben. Durch Gewitter (Blitzeinschläge), länger andauernder Starkregen (Überschwemmungen) und Orkane (abgedeckte Dächer, Windbruch) verursachte Schäden fordern die Feuerwehr immer häufiger heraus. Als im negativen Sinn herausragendes Ereignis soll an dieser Stelle der Orkan Kyrill genannt werden, der am 18./ das öffentliche Leben in weiten Teilen Europas beeinträchtigte und in Deutschland, insbesondere auch im Sauerland, erhebliche Waldschäden verursachte.

22 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop Statistik der Feuerwehr Einsatzstatistik Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentop hatte in den Jahren 2007 bis 2013 im Jahresdurchschnitt 105 Einsätze zu bewältigen, einschließlich Fehlalarme. Die Einsätze verteilen sich auf die Jahre wie folgt: Einsatzart Brandeinsätze Technische Hilfeleistungen 2.1 Menschen in Notlage Tiere in Notlage Betriebsunfälle Einstürze von Baulichkeiten Verkehrsunfälle/ Verkehrsstörungen Wasserschäden/ Sturmschäden Gefährliche Stoffe und Güter Sonst. technische Hilfeleistungen Summe techn. Hilfeleistungen Sonstige Einsätze Fehlalarmierungen/ böswillige Alarme (auch durch BMA) Gesamteinsätze Einsätze pro Jahr Durchschnitt/ Jahr Das Jahr 2007 nimmt durch die große Anzahl Technischer Hilfeleistungen (Großschadensereignis Orkan Kyrill ) eine Ausnahmestellung ein. Im Jahr 2010 waren es viele Einsätze wegen Schnee- und Windbruch, aufgrund dessen die Feuerwehr häufiger ausrücken musste. Die tlw. extrem schwankenden Wetterlagen in den vergangenen Jahren sind im Wesentlichen die Ursache für das Auf und Ab bei den Einsatzzahlen. Ein stetiges Ansteigen der Einsatzzahlen ist hingegen nicht erkennbar Personalstand Zum hatte die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop 289 Aktive. Die Wehr besteht aus 11 Löschgruppen, die sich auf drei Züge verteilen (vgl. Glied.-Nr. 6).

23 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 22 Löschgruppe Mitglieder Einsatzabteilung Mitglieder Jugendfeuerwehr Bamenohl 28 7 Finnentrop 31 6 Fretter 29 7 Heggen 26 9 Lenhausen 34 9 Ostentrop 25 7 Rönkhausen 25 4 Schliprüthen 25 1 Schöndelt 17 6 Schönholthausen 25 7 Serkenrode 24 6 Summe davon weiblich Atemschutzgeräteträger Die nachstehende Übersicht gibt einen Überblick über die Anzahl der Einsatzkräfte, die über eine Atemschutzausbildung und gültiger G 26.3 Untersuchung verfügen (Stand: ). Ohne eine ausreichende Anzahl von Atemschutzgeräteträgern könnten viele Einsätze nicht abgewickelt werden. Deshalb kommt dieser Qualifikation in der Feuerwehr eine besondere Bedeutung zu. Der Bestand an Atemschutzgeräteträgern konnte in den vergangenen Jahren nahezu gehalten werden. Der nächste Lehrgang ist für Herbst 2015 geplant. Löschgruppe Anzahl Mitglieder Anzahl Atemschutzgeräteträger Anteil in % Bamenohl ,14 Finnentrop ,94 Fretter ,83 Heggen ,00 Lenhausen ,00 Ostentrop ,00 Rönkhausen ,00 Schliprüthen ,00 Schöndelt ,53 Schönholthausen ,00 Serkenrode , ,06

24 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 23 5 Schutzzielfestlegung/ Schutzzielauswertung 5.1 Grundlagen Schutzziele im Bereich der Gefahrenabwehr beschreiben, wie bestimmten Gefahrensituationen begegnet werden soll. Dabei sind festzulegen die Zeit, in der Einheiten zur Gefahrenabwehr an der Einsatzstelle eintreffen oder tätig werden (Hilfsfrist), in welcher Stärke diese Einheiten benötigt werden (Mindesteinsatzstärke), in welchem Umfang das Schutzziel erfüllt werden soll (Erreichungsgrad). Da Schutzziele vom Gesetzgeber weder im FSHG noch in anderen gesetzlichen Bestimmungen festgelegt worden sind, muss jede Gemeinde eigenständig Schutzziele definieren und über das in ihrem Gebiet geltende Sicherheitsniveau entscheiden. Bei dieser Entscheidung handelt es sich um eine politische Entscheidung, die von den gewählten Mandatsträgern der Gemeinde im Rat zu treffen ist. Allerdings ist der Rat bei der Formulierung der Schutzziele nicht völlig frei. Er wird zu beachten haben, dass im Falle einer rechtlichen Prüfung der Organisation des Brandschutzes einer Gemeinde durch Aufsichtsbehörden und Gerichte auf "Regeln der Technik" zurückgegriffen werden wird. Als solch eine Regel der Technik wird wohl die "Schutzzieldefinition" der AGBF Nordrhein-Westfalen (und in der Fortsetzung auch der AGBF Bund) gesehen werden müssen. Sie ist insoweit Orientierungsgröße für die kommunale Schutzzielfestlegung. Die nachfolgenden Ausführungen basieren daher auf dieser Schutzzieldefinition der AGBF-Bund. Auszugehen ist bei der Schutzzielfestlegung grundsätzlich von den Zielen des Brandschutzwesens. Gemäß ihrer Priorität sind dies 1. Menschenrettung, 2. Schutz von Tieren, Sachwerten und Umwelt und 3. Verhinderung der Schadensausbreitung. Im In- und Ausland gilt als kritisches Schadensereignis der Brand, der regelmäßig die größten Personenschäden fordert. In Deutschland ist dies der Wohnungsbrand im Obergeschoß eines mehrgeschossigen Gebäudes bei verqualmten Rettungswegen. Da die Qualitätskriterien für den Einsatztyp Brandbekämpfung auch für den Typ Technische Hilfeleistung hinreichend sind, können sich die nachfolgenden Betrachtungen auf den Kritischen Wohnungsbrand beschränken. 1. Hilfsfrist Die zeitkritischste Aufgabe bei einem Brand ist die Menschenrettung. Aus statistischen Erhebungen ergibt sich, dass die häufigste Todesursache bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation (CO-Vergiftung) ist. Die zur Menschenrettung bei Wohnungsbränden zur Verfügung stehende Zeit wird von der Dauer der Rauchgasexposition bestimmt. Nach der Mitte der siebziger Jahre veröffentlichten Orbit-Studie ermittelte man für Kohlenmonoxid eine Erträglichkeitsgrenze von 13 Minuten und eine Reanimationsgrenze von 17 Minuten. Das

25 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 24 bedeutet, dass eine Person, die Brandrauch einatmet, nach 13 Minuten das Bewusstsein verliert (und sich damit den Rettern nicht mehr bemerkbar machen kann) und nach 17 Minuten eine Wiederbelebung erfolglos ist. Die Feuerwehr muss daher spätestens 13 Minuten nach begonnener Rauchgasintoxikation vor Ort sein und hat dann noch 4 Minuten Zeit, die Person zu finden, zu retten und zu reanimieren. Noch einen weiteren Gesichtspunkt gilt es bei der Festlegung der Hilfsfrist zu beachten: Für die Sicherheit der eingesetzten Kräfte und zur Verhinderung der schlagartigen Brandausbreitung muss der Löscheinsatz vor dem Flash-Over (Rauchgasdurchzündung/ schlagartige Ausbreitung des Brandes) liegen, der bei einem Wohnungsbrand nach etwa 18 bis 20 Minuten nach Brandausbruch gegebenenfalls auftritt. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Einsatz soweit abgewickelt sein, dass die Gefahr eines Flash-Over nicht mehr besteht. Folglich gelten für die Festlegung der Hilfsfrist folgende Grenzwerte: Erträglichkeitsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 13 Minuten Reanimationsgrenze für eine Person im Brandrauch: ca. 17 Minuten Zeit vom Brandausbruch bis zum Flash-Over: 18 bis 20 Minuten Die Zeitdauer vom Brandausbruch bis zum Wirksamwerden der Feuerwehrmaßnahmen setzt sich generell aus folgenden Zeitabschnitten zusammen: Zeitpunkt Zeitabschnitt Zeitbedarf 1 Brandausbruch bis 2 Brandentdeckung bis 3 Betätigung einer Meldeeinrichtung (Telefon, Notrufmelder usw.) bis 4 Beginn der Notrufabfrage in der Leitstelle bis 5 Alarmierung der Einsatzkräfte bis 6 Ausrücken der Einsatzkräfte bis 7 Eintreffen an der Einsatzstelle bis 8 Erstellung des Einsatzauftrages bis 9 Wirksamwerden der Einsatzmaßnahmen = Entdeckungszeit = Meldezeit = Aufschaltzeit = Gesprächs- und Dispositionszeit = Ausrückezeit = Anfahrtzeit = Erkundungszeit = Entwicklungszeit ca. 3,5 Minuten ca. 1,5 Minuten ca. 8 Minuten (Hilfsfrist S. 25) ca. 4 Minuten ca. 17 Minuten Die mit Zeitangaben versehenen Zeitabschnitte, bei denen es sich in Ermangelung genauer statistischer Daten um Annahmen handelt, die durch Erfahrungen begründet sind, sind von der Feuerwehr nicht beeinflussbar und eignen sich somit nicht zur Definition der Hilfsfrist.

26 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 25 Von der Feuerwehr beeinflussbar sind im kreisangehörigen Raum lediglich die Ausrückezeit sowie die Anfahrtszeit. Die Hilfsfrist in diesem Sinne bezeichnet also die Zeitdifferenz zwischen der Alarmierung der Einsatzkräfte und dem Eintreffen des ersten Feuerwehrfahrzeuges an der Einsatzstelle. Damit errechnet sich die auf Seite 24 angegebene Hilfsfrist wie folgt: Höchstzulässige Zeit bis zum Beginn des Wirksamwerdens der Einsatzmaßnahmen ca. 17,0 Minuten./. von der Feuerwehr nicht beeinflussbare Zeiten ca. 9,0 Minuten Hilfsfrist (Ausrücke- und Alarmfahrzeit) ca. 8,0 Minuten Das bedeutet, dass für die Anfahrt der Feuerwehrangehörigen zum Feuerwehrgerätehaus, für das Anlegen der Einsatzkleidung und für die Fahrt zum Einsatzobjekt maximal 8,0 Minuten zur Verfügung stehen. 2. Mindesteinsatzstärke Der Feuerwehreinsatz ist nach wie vor personalintensiv. So müssen zur Menschenrettung und zur Brandbekämpfung beim Kritischen Wohnungsbrand mindestens 15 Einsatzfunktionen zur Verfügung stehen (1 Gruppe + 1 Staffel). Diese 15 Einsatzfunktionen können als eine Einheit oder durch Addition mehrerer Einheiten dargestellt werden. Sofern die Einheiten nicht gleichzeitig eintreffen, kann mit zumindest 9 Funktionen (1 Gruppe) in der Regel nur die Menschenrettung unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung der Feuerwehrmänner eingeleitet werden. Um die Menschenrettung noch rechtzeitig durchführen zu können, sind beim Kritischen Wohnungsbrand die ersten 9 Funktionen innerhalb von 8,0 Minuten nach Alarmierung erforderlich. Nach weiteren 5 Minuten (das sind also 13,0 Minuten nach Alarmierung), müssen vor einem möglichen Flash- Over mindestens 15 Funktionen vor Ort sein. Diese weiteren 6 Funktionen sind zur Unterstützung bei der Menschenrettung, zur Brandbekämpfung, zur Entrauchung sowie zur Eigensicherung der Einsatzkräfte erforderlich. 3. Erreichungsgrad Unter Erreichungsgrad wird der prozentuale Anteil der Einsätze verstanden, bei dem die Zielgrößen Hilfsfrist und Mindesteinsatzstärke eingehalten werden. Ein Erreichungsgrad von z.b. 80 % bedeutet, dass für 4/5 aller Einsätze diese Zielgrößen eingehalten werden, bei 1/5 der Einsätze jedoch nicht.

27 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 26 Der Erreichungsgrad ist u.a. abhängig von der Gleichzeitigkeit von Einsätzen, welche die zuständige Feuerwehreinheit teilweise oder ganz binden, der strukturellen Betrachtung des Gemeindegebietes, der Optimierung des Personaleinsatzes, den Verkehrs- und Witterungseinflüssen. Während sich die Hilfsfristen aus wissenschaftlich-medizinischen Erkenntnissen und die Funktionsstärke aus einsatzorganisatorischen Erfordernissen ableiten, ist der Erreichungsgrad Gegenstand einer Zielvereinbarung zwischen dem Leiter der Feuerwehr und seinem Dienstvorgesetzten. Um für eine Gemeinde den Erreichungsgrad festzulegen und zu bewerten, sind auch interkommunale Vergleiche erforderlich. Diese müssen auf gesicherten, vergleichbaren statistischen Daten beruhen. Aus fachlicher Sicht wird derzeit für die Alarmierungs- und Anfahrtzeit ein Erreichungsgrad von jeweils 95 % als Zielsetzung für richtig angesehen. In anderen Bereichen der Feuerwehr und des Notfallrettungsdienstes existieren international ebenfalls Zielerreichungsgrade bis zu 95 %. 5.2 Bisherige Schutzzielfestlegung in Anlehnung an die Empfehlungen der AGBF Aufgrund des vorhandenen Gefährdungspotentials und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der AGBF (Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren) wurden bisher folgende Schutzziele angestrebt: Beim kritischen Wohnungsbrand sollten in der Hilfsfrist von 8 Minuten 9 Funktionen mit einem wasserführenden Fahrzeug am Einsatzort verfügbar sein. Dieses sollte bei 85 % (Erreichungsgrad) der Einsätze der Fall sein. Nach weiteren 5 Minuten sollten bei 95 % der Einsätze 6 weitere Funktionen verfügbar sein, so dass nach 13 Minuten bei 95 % der Einsätze insgesamt 15 Funktionen verfügbar sind. Bei Technischen Hilfeleistungseinsätzen, bei denen Menschen gefährdet sind (insbesondere Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen) sollten in der Hilfsfrist von 8 Minuten 9 Funktionen mit einem wasserführenden Fahrzeug einschließlich Hilfeleistungssatz (Rettungsschere und Spreizer) bzw. mit einem wasserführenden Fahrzeug sowie einem Rüstwagen am Einsatzort verfügbar sein. Dieses sollte bei 85 % (Erreichungsgrad) der Einsätze der Fall sein. 5.3 Schutzzielauswertung anhand bisheriger Ziele Um zu beurteilen, ob die Schutzziele von der Feuerwehr erreicht werden konnten, sind die Einsatzberichte auszuwerten. Da Schutzziele nur für den Kritischen Wohnungsbrand und den Technischen Hilfeleistungseinsatz, mit Personengefährdung festgelegt sind, kommen folglich nicht alle Einsätze für die Auswertung in Frage.

28 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 27 Das Dezernat 22 (Gefahrenabwehr, Kampfmittelbeseitigung) der Bezirksregierung Arnsberg hat hierzu folgende Vorgaben gemacht: Es wird jeder Einsatz gezählt: - zu dem mindestens eine Gruppe 1/8 (Gruppengleichwert) an der Einsatzstelle nach Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) erwartet wird und - dessen Einsatzort im bauplanungsrechtlichen Innenbereich liegt (Orientierung Ortsschild). Nicht gezählt werden: - Feld- Wald- oder Wiesenbrände, Aussiedler, AnsiedlungenU - Unfälle auf Landstraßen oder Autobahnen - Nachalarmierung von Einheiten - Einsätze, bei den die Einheiten nicht vom Feuerwehrhaus ausrücken - Einsätze, bei den bereits alarmierte Einheiten nicht gebraucht werden und zurückgeschickt werden (Einsätze die abgebrochen wurden) - Einsätze mit eiferbegrenzendem Stichwort wie Ölspur, Gartenlaube, PapiercontainerU Entsprechend dieser Regelung können Einsätze, für deren Bearbeitung z.b. eine Staffel (1 Fahrzeugführer und 5 weitere Einsatzkräfte) ausreichend wäre, nicht gewertet werden. Auch Einsätze wie z.b. Papiercontainer brennt sind nicht zu zählen, da sie im Hinblick auf die mit den Schutzzielen verbundenen Kriterien (kritischer Wohnungsbrand bzw. Verkehrsunfall mit Menschenleben in Gefahr ) nur wenige Erkenntnisse über die Leistungsfähigkeit der Feuerwehr bringen würden. Daher bezieht sich die nachfolgende Auswertung ausschließlich auf die Einsätze die die Kriterien der Bezirksregierung erfüllen bzw. für die gemäß Schutzzielfestlegung zur Schadensbekämpfung der Einsatz einer Gruppe erforderlich ist (= Zählfälle). Die Auswertung der Einsatzberichte erfolgte erstmals unter Anwendung des Vordrucks der Bezirksregierung Arnsberg: (anschließend Schutzziele öffentlicher Feuerwehren anklicken).

29 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 28 Auswertung der Einsätze nach Vorgabe der Bezirksregierung bzw. nach Schutzzielen des Brandschutzbedarfsplanes - Kritischer Wohnungsbrand - Jahr Einsätze Anteil in % Schutzziel 1 erreicht Anteil in % Schutzziel 2 erreicht Anteil in % Gesamt (04-12) davon Zählfälle Rest Gesamt davon Zählfälle Rest Gesamt (01-09) davon Zählfälle Rest Auswertung der Einsätze nach Vorgabe der Bezirksregierung bzw. nach Schutzzielen des Brandschutzbedarfsplanes - Technische Hilfeleistung Jahr Einsätze Anteil in % Schutzziel 1 erreicht Anteil in % Schutzziel 2 erreicht Anteil in % Gesamt (04-12) davon Zählfälle Rest Gesamt davon Zählfälle Rest Gesamt (01-09) davon Zählfälle Rest 66 96

30 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 29 Auswertung der Einsätze nach Vorgabe der Bezirksregierung bzw. nach Schutzzielen des Brandschutzbedarfsplanes - Kritischer Wohnungsbrand - Jahr Einsätze Anteil in % Schutzziel 1 erreicht Anteil in % Schutzziel 2 erreicht Anteil in % 04/2012 bis 09/2014 Gesamt davon Zählfälle Rest Auswertung der Einsätze nach Vorgabe der Bezirksregierung bzw. nach Schutzzielen des Brandschutzbedarfsplanes - Technische Hilfeleistung - Jahr Einsätze Anteil in % Schutzziel 1 erreicht Anteil in % Schutzziel 2 erreicht Anteil in % 04/2012 bis 09/2014 Gesamt davon Zählfälle Rest Bewertung/ Erreichungsgrad Wie aus der Tabelle ersichtlich, hat die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop im Zeitraum 04/ /2014 die festgelegten Schutzziele wie folgt erreicht: 1.) Kritischer Wohnungsbrand Schutzziel 1 57 % Schutzziel 2 67 % 2.) Technische Hilfeleistung Schutzziel 1 33 % Schutzziel 2 42 % Ob die oben definierten Schutzziele erreicht werden, hängt im Wesentlichen ab von der Erreichbarkeit der erforderlichen Einsatzkräfte im Alarmfall (Mindesteinsatzstärke), von der Belegenheit des jeweiligen Einsatzobjektes innerhalb einer Entfernung von ca. 2,7 km vom zuständigen Feuerwehrgerätehaus. Für die Hilfsfrist (Ausrücke- und Anfahrtzeit) wurde oben (vgl. Glied.-Nr. 5.1) ein zeitlicher Rahmen von ca. 8,0 Minuten angesetzt.

31 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop Erreichbarkeit der Einsatzkräfte Bei der Frage, welche Löschgruppe die erforderliche Einsatzstärke in welchem Umfang sicherstellen kann, ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich: In der Zeit von montags bis freitags, zwischen Uhr bis 5.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen hat im Normalfall (keine Urlaubszeit, keine Mehrfacheinsätze usw.) keine Löschgruppe Schwierigkeiten, die erforderlichen Einsatzkräfte aus eigenen Mitgliedern bereitzustellen. Als kritische Zeit für die Erfüllung der Sollstärke ist die Zeit an den Arbeitstagen (montags bis freitags) zwischen 5.00 Uhr und Uhr anzusehen, da sich die überwiegende Zahl der Feuerwehrmänner zu diesen Zeiten an ihren Arbeitsorten befinden, die nur selten mit den Standort der betreffenden Löschgruppen identisch sind. Die Tagesverfügbarkeit gibt die Anlage 9.2 wider. Aus dieser Tabelle ergibt sich, dass keine der Löschgruppen in der Lage ist, die Forderung nach der Einsatzstärke von 15 Funktionen zu erfüllen. Die Löschgruppen Heggen und Lenhausen können mindestens 9 Funktionen bereitstellen, Fretter und Bamenohl immerhin noch 8 bzw. 7. Alle anderen Löschgruppen haben Probleme, die Mindesteinsatzstärke in der kritischen Zeit aus eigenen Kräften sicherzustellen Ausrücke- und Alarmfahrtzeit Die Ausrückezeit setzt sich zusammen aus der Zeit für die Anfahrt der Feuerwehrmänner zum Feuerwehrgerätehaus sowie aus der Zeit für die Anlegung der Schutzkleidung. Sie wird hier mit mindestens vier Minuten veranschlagt. Das heißt also, dass frühestens vier Minuten nach Alarmierung ein Feuerwehrfahrzeug aus dem Standort ausrücken kann. Für die Alarmfahrt verbleiben somit noch maximal vier Minuten. Unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse in der Gemeinde Finnentrop und der beim Anfahren und Abbremsen der Fahrzeuge anzusetzenden Zeit erscheint eine durchschnittliche Alarmfahrtgeschwindigkeit von 40 km/h realistisch. Das bedeutet, dass mit einem Feuerwehrfahrzeug in vier Minuten eine Strecke von rd. 2,7 km zurückgelegt werden kann. In der Anlage 9.3 wurde für jede Löschgruppe der innerhalb der 2,7 km-zone liegende Ausrückebereich ermittelt, der über Straßen abgedeckt werden kann. In die Darstellung dieser Ausrückbereiche wurden nur Wohngebiete einbezogen. Die freie Landschaft ist bei der Darstellung weitgehend unberücksichtigt geblieben, da der Zeitfaktor hier nicht eine so entscheidende Rolle spielt wie bei Wohngebieten. Aus dieser Darstellung wird zum einen deutlich, dass folgende Wohnbereiche in der Anfahrtzeit von 4 Minuten (= 2,7 km) nicht erreicht werden können: Weuspert Die Entfernung von den Feuerwehrgerätehäusern Schliprüthen und Schönholthausen bis Ortsmitte Weuspert beträgt jeweils 4,8 km, was einer Anfahrzeit von ca. 7 Minuten entspricht.

32 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 31 Hülschotten Die Entfernung vom Feuerwehrgerätehaus Heggen bis Ortsausgang Hülschotten (Richtung Sonneborn) beträgt ca. 4 km, bis Wilmke ca. 4,6 km, was einer Anfahrzeit von ca. 6 bzw. 7 Minuten entspricht. Im Jahr 1991 wurde mit der Stadt Plettenberg vereinbart, dass die Pflichtaufgaben gemäß 1 FSHG (Brandbekämpfung, Hilfe bei Unglücksfällen und sonstigen öffentlichen Notständen) für den Bereich Hülschotten und Wilmke von der Feuerwehr Plettenberg und der hauptamtlich besetzten Wache wahrgenommen werden. Im Dezember 2009 hat die Stadt Plettenberg erklärt, die Aufgaben nicht weiter übernehmen zu können. Zwar können die Orte Hülschotten und Wilmke seit der Verlegung des Feuerwehrgerätehauses in Ennest an den Ortsrand, in Richtung Heggen, durch die Löschgruppe Ennest schneller erreicht werden. Die 4 Minuten-Marke wird aber auch von dort aus nicht eingehalten (Entfernung vom Feuerwehrgerätehaus Ennest bis Wilmke 4,2 km, bis Hülschotten 5,8 km). In der AAO wurde die Alarmierung der Löschgruppe Ennest dennoch mit aufgenommen. Eine Anforderung der Feuerwehr Plettenberg im Rahmen der überörtlichen Hilfe nach 25 FSHG ist überdies möglich. Permecke Die Entfernung von den Feuerwehrgerätehäusern Fretter und Schöndelt nach Permecke beträgt jeweils 3,2 km, was einer Anfahrtzeit von ca. 5 Minuten entspricht. Delf Die Entfernung vom Feuerwehrgerätehaus Fretter bis Delf (Sägewerk Maag) beträgt ca. 3,3 km, was einer Anfahrtzeit von ca. 5 Minuten entspricht. Fretterspring Die Entfernung vom Feuerwehrgerätehaus Schliprüthen bis Fretterspring beträgt ca. 3,3 km, was einer Anfahrtzeit von ca. 5 Minuten entspricht. Lenscheid und Settmecke bei Rönkhausen Die Entfernung vom Feuerwehrgerätehaus Rönkhausen bis zu den Wohnhäusern am Lenscheid beträgt ca. 4 km (Anfahrtzeit ca. 6 Minuten) und zum entferntesten Gehöft in der Settmecke ca. 3,3 km (Anfahrtzeit ca. 5 Minuten). Zum anderen ist zu erkennen, dass sich in den Gebieten Finnentrop-Bamenohl (außer Weringhausen) und Ostentrop-Schönholthausen die Einsatzbereiche nahezu decken. Auch durch den Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses an der Kopernikusstraße würden die Grenzen des gemeinsamen Einsatzbereiches von Finnentrop und Bamenohl nahezu gleich bleiben. Aufgrund dieser Situation liegt der Gedanke nahe, diese oder vielleicht auch andere Standorte zusammenzulegen. Aber schon in der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes haben die Planverfasser darauf hingewiesen, dass eine Zusammenlegung einzelner Löschgruppen nur dann betrieben werden sollte, wenn hierdurch Synergien erzielt werden können. Die Diskussionen um den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Finnentrop haben jedoch auch deutlich gemacht, dass bei einer Zusammenlegung nicht nur Synergien und einsatztaktische Gründe eine Rolle spielen dürfen. Für eine funktionierende Löschgruppe ist es wichtig, dass sich die Angehörigen mit ihrem Standort identifizieren. Deshalb kann eine Zusammenlegung auch negative Folgen haben (z.b. Austritt von Mitgliedern, sinkende Motivation). Die Verwurzelung der Löschgruppen in ihren Orten ist in Zeiten, in denen sich auch die dörflichen Strukturen gewandelt haben, ein wesentlicher Faktor dafür, dass

33 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 32 ehrenamtliche Feuerwehr überhaupt (noch) funktioniert. Fusionen einzelner Löschgruppen gegen den ausdrücklichen Willen von Einheiten wird es aus Sicht von Feuerschutzträger und Wehrführung nicht geben. Bekanntlich hat sich die dezentrale Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop gerade in den vergangenen Jahren als vorteilhaft bewiesen. Dieses wurde besonders bei der Bewältigung der durch den Orkan Kyrill" verursachten Schäden am 18./ deutlich. Nur durch die flächendeckende Verteilung der Löschgruppen über das gesamte Gemeindegebiet konnten bei dieser Großschadenslage viele der Einsatzorte erst erreicht werden. 5.5 Schutzzielfestlegung für die Zukunft Aufgrund vorstehender Ausführungen ist eine Anpassung der bisherigen Schutzziele notwendig, da durchgreifende Möglichkeiten unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen in der Gemeinde Finnentrop zur Verbesserung des Erreichungsgrades aus Sicht des Feuerschutzträgers und der Wehrführung nicht erkennbar sind. Die Schutzziele werden deshalb wie folgt neu festgelegt: Beim kritischen Wohnungsbrand sollten in der Hilfsfrist von 8 Minuten 9 Funktionen mit einem wasserführenden Fahrzeug am Einsatzort verfügbar sein. Dieses sollte bei 70 % (Erreichungsgrad) der Einsätze der Fall sein. Nach weiteren 5 Minuten sollten bei 80 % der Einsätze 6 weitere Funktionen verfügbar sein, so dass nach 13 Minuten bei 80 % der Einsätze insgesamt 15 Funktionen verfügbar sind. Bei Technischen Hilfeleistungseinsätzen, bei denen Menschen gefährdet sind (insbesondere Verkehrsunfällen mit eingeklemmten Personen) sollten in der Hilfsfrist von 8 Minuten 9 Funktionen mit einem wasserführenden Fahrzeug einschließlich Hilfeleistungssatz (Rettungsschere und Spreizer) bzw. mit einem wasserführenden Fahrzeug sowie einem Rüstwagen am Einsatzort verfügbar sein. Dieses sollte bei 70 % (Erreichungsgrad) der Einsätze der Fall sein. 6 Soll-/Ist-Struktur der Freiwilligen Feuerwehr Die Soll-/Ist-Struktur beschreibt den Bedarf bzw. den Bestand an Mannschaft, Fahrzeugen und Gerät, sowie die Anzahl und Lage von Feuerwachen/Gerätehäusern unter Berücksichtigung der Qualitätskriterien Hilfsfrist Funktionsstärke Erreichungsgrad für ein standardisiertes Schadensereignis (z.b. kritischer Wohnungsbrand). Aufgrund dieser Kriterien zeichnen sich die folgenden Einsatzbereiche ab:

34 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 33 Raum Heggen, Hülschotten, Altfinnentrop, Sange, Ahausen, Dahm, Illeschlade, Hollenbock, Tiefenau, Raum Finnentrop, Bamenohl, Weringhausen, Frielentrop, Raum Lenhausen, Frielentrop, Raum Rönkhausen, Glinge, Raum Schönholthausen, Ostentrop, Frettermühle, Müllen, Schwartmecke, Gierschlade, Mißmecke, Weuspert, Wörden, Raum Fretter, Deutmecke, Bausenrode, Delf, Raum Serkenrode, Ramscheid, Raum Schliprüthen, Fehrenbracht, Schliprüthen-Mühle, Becksiepen, Steinsiepen, Kuckuck, Raum Schöndelt, Elsmecke, Wiebelhausen, Permecke. Hierbei wurden auch die Wohnbereiche Hülschotten, Weuspert, Permecke, Delf, Fretterspring, Lenscheid und Settmecke Einsatzbereichen zugeordnet. Nochmals sei aber darauf hingewiesen, dass diese Bereiche unter Zugrundelegung der Alarmgeschwindigkeit von 40 km/h und einer Alarmfahrzeit von vier Minuten theoretisch nicht rechtzeitig erreicht werden können. Die Anlage 9.4 stellt die Einsatzbereiche dar. Aufgrund der Überdeckungen bei den Ausrückebereichen wurden für die Löschgruppen Bamenohl und Finnentrop sowie Ostentrop und Schönholthausen jeweils ein gemeinsamer Einsatzbereich gekennzeichnet. Die Grenzziehung zwischen den Zuständigkeitsbereichen in der freien Landschaft erfolgte willkürlich, da sich hier genaue Abgrenzungen kaum darstellen lassen. Die Gliederung der Freiwilligen Feuerwehr hat sich seit dem Jahr 2001 nicht verändert. Die bestehenden elf Löschgruppen sind in drei Züge zusammengefasst: Löschzug 1: Löschgruppe Bamenohl Löschgruppe Finnentrop Löschgruppe Heggen Löschzug 2: Löschgruppe Lenhausen Löschgruppe Ostentrop Löschgruppe Rönkhausen Löschgruppe Schönholthausen Löschzug 3: Löschgruppe Fretter Löschgruppe Schliprüthen Löschgruppe Schöndelt Löschgruppe Serkenrode Die Ermittlung der Sollstruktur erfolgt auf der Basis dieser Löschzüge. Diese Vorgehensweise folgt aus der Überlegung, dass während der kritischen Zeiten (werktags zwischen 5.00 Uhr und Uhr) nur wenige Löschgruppen in der Lage sind, die erforderlichen Einsatzkräfte aus eigenem Personal bereitzustellen, sondern auf die Unterstützung durch benachbarte Löschgruppen angewiesen sind. Nachstehend erfolgt eine Beschreibung der Feuerwehrgerätehäuser, der Feuerwehrfahrzeuge, der Großgeräte und des Personals, jeweils nach tatsächlichem Bestand (Ist) und nach dem nach den bisherigen Ausführungen für erforderlich gehaltenen Bedarf (Soll).

35 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 34 Die Ermittlung des Fahrzeugs- und Gerätesolls erfolgt in erster Linie aufgrund des in den jeweiligen Einsatzbereichen vorhandenen Gefahrenpotentials. Der Personalbedarf errechnet sich sodann aus der Soll-Besatzung der Fahrzeuge, wobei mit einer 200 %-igen Personalreserve geplant wird. Der Sollpersonalbestand ist als Richtmarke zu verstehen. Er darf insbesondere überschritten werden, wenn Einsatzkräfte aus der Jugendfeuerwehr übernommen werden oder wenn mit Seiteneinsteigern die Tagesverfügbarkeit sichergestellt ist. Die strikte Einhaltung dieser Marke ist also nicht das Maß aller Dinge. 6.1 Feuerwehrgerätehäuser Stellplätze In der Anlage 9.5 ist der Bedarf (Soll) und der Bestand (Ist) an Fahrzeugstellplätzen dargestellt. Der in den Spalten 4 bis 6 ausgewiesene Stellplatzbedarf wurde nach der Anzahl und der Größe der für die nächsten Jahre vorgesehenen Fahrzeuge ermittelt. Alle Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse größer als 3 t werden nach ihrer zulässigen Gesamtmasse (zgm) in eine der folgenden drei Klassen eingestuft (alle Fahrzeuge nach neuer Norm): Leicht (L): ELW 1 3 t < GM 7,5 t MTW TSF TSF-W KLF MLF Mittel (M) LF 10 7,5 t < GM 16 t HLF 10 LF 20 HLF 20 LF 20 KatS TLF 2000 TLF 3000 DLAK (alle Typen) Super (S): TLF 4000 GM > 16 t WLF Sonderfahrzeuge Die Anlage zeigt, dass für die Einsatzfahrzeuge Stellplätze in den Feuerwehrgerätehäusern zahlenmäßig ausreichend vorhanden sind. Für die Löschgruppe Finnentrop werden die notwendigen Stellplätze im Zuge des beabsichtigten Neubaus geschaffen. Geplant ist derzeit die Errichtung einer Fahrzeughalle mit vier Stellplätzen, davon ein Waschplatz/ Reservestellplatz sowie die Option, die Fahrzeughalle um zwei Stellplätze auf insgesamt sechs Stellplätze zu erweitern - für den Fall eines Zusammenschlusses mit der Löschgruppe Bamenohl.

36 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 35 Gemäß DIN Teil 1 Feuerwehrhäuser Planungsgrundlagen sind für einen Neubau oder die Erweiterung eines Feuerwehrgerätehauses Stellplatzgrößen vorgegeben, die in Abhängigkeit vom einzustellenden Fahrzeugtyp betragen: 4,5 m Breite und 10,0 m bzw. 12,0 m Länge. Die Planung für das neue Gerätehaus Finnentrop berücksichtigt diese Maße. Bei der neuen Fahrzeuggarage des Feuerwehrgerätehauses Schliprüthen, welche zurzeit gebaut wird, kann das Stellplatzmaß aufgrund der Maße des Grundstücks bezüglich der Länge nicht realisiert werden. Dieses wurde in der Gefährdungsbeurteilung für die Löschgruppe dargestellt und seitens der Bezirksregierung Arnsberg sowie der Unfallkasse auch akzeptiert. Die Tabelle in Anlage 9.5 enthält auch Angaben darüber, ob es an den jeweiligen Standorten für die Feuerwehrangehörigen ausreichend PKW-Stellplätze gibt. Nach o.g. DIN sollte die Anzahl der PKW-Stellplätze im Freien mindestens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestellten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen. Die Stellplatzsituation bezüglich der Fahrzeuge der Einsatzkräfte ist nach Ansicht von Wehrführung und Verwaltung zufrieden stellend. Für die Einsatzkräfte der Löschgruppe Finnentrop wird es nach Realisierung des Neubaus eine deutliche Verbesserung zum jetzigen Zustand geben. Die erforderlichen Stellplatzflächen werden im Rahmen der Planungen für das Bauvorhaben berücksichtigt. Weitere Stellplätze sind vorgesehen für den Fall einer evtl. Fusion mit der Löschgruppe Bamenohl. Bei einzelnen Standorten wird die Soll-Vorgabe nicht erfüllt (z.b. Standorte Heggen, Lenhausen, Rönkhausen). Hier gibt es jedoch die Möglichkeit, Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum abzustellen, ohne dass die Einsatzkräfte über das normale Maß hinaus gefährdet werden. Am Standort Serkenrode kann zudem der Platz der nahe gelegenen Schützenhalle zum Parken genutzt werden. Somit ist auch hier die Parksituation akzeptabel. Bedenkt man, dass insbesondere in der Zeit von montags bis freitags zwischen 5.00 Uhr und Uhr wegen geringer Tagesverfügbarkeit nicht immer alle Fahrzeugplätze besetzt werden (können), ist das Fehlen einzelner Stellplätze vertretbar. Außerdem kommen im Alarmfall nicht immer alle Einsatzkräfte mit dem PKW, sondern auch mit dem Fahrrad oder fußläufig zum Standort Ausstattung Die Feuerwehrgerätehäuser im Gemeindegebiet sind überwiegend funktional gebaut und den Bedürfnissen der jeweiligen Löschgruppen entsprechend ausgestattet. Dies gilt besonders für die größeren Standorte (Bamenohl, Fretter, Heggen, Lenhausen), die sich bezüglich der Umkleide- und Schulungsräume sowie den Sanitäranlagen in einem guten Zustand befinden. Unterhaltungsmaßnahmen werden regelmäßig an allen Häusern nach Erforderlichkeit und vorheriger Abstimmung mit der Feuerwehr durchgeführt. Das es dennoch, je nach Baujahr der Objekte, in einzelnen Gerätehäusern Potential für Verbesserungen gibt, ist verständlich. Durch einzelne An- und Umbauten konnten in den vergangenen Jahren aber bereits Optimierungen vorgenommen werden. In Serkenrode wurden im Frühjahr 2011 neue Räumlichkeiten an die dortige Löschgruppe übergeben. Auch hier wurde eine neue Umkleide geschaffen. Außerdem entstanden neue sanitäre Anlagen und eine Dusche.

37 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 36 Die Umkleide befand sich zuvor in der Fahrzeuggarage, in der weder die persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehrleute den Anforderungen entsprechend gelagert werden konnte, noch hatten die Mitglieder der Löschgruppe in der Garage neben bzw. hinter dem Fahrzeug ausreichend Platz, sich umzuziehen. Diesen Missstand gibt es heute nur noch in den Feuerwehrgerätehäusern Rönkhausen (tlw.) und Schlipüthen. Damit zukünftig alle Einheiten über angemessene Sozialräume verfügen, ist die Beseitigung dieses Mangels für die Gemeinde von hoher Priorität. Aktuell wird der Standort Schliprüthen ertüchtigt. Das Gebäude erhält eine neue Fahrzeuggarage mit angegliedertem Eingangsbereich (Windfang). Außerdem wird der vorhandene Gebäudebestand neu strukturiert. Hier entstehen Umkleiden für Männer und Frauen, eine Dusche und zusätzliche sanitäre Anlagen. Ein ausreichend großer Schulungsraum ist vorhanden. Zahlreiche Gespräche und Vorarbeiten, die vor allem aufgrund der Forderungen der Feuerwehr-Unfallkasse NRW erforderlich waren, mussten erledigt werden, bis der Bauantrag gestellt und die Baugenehmigung erteilt werden konnte. Auch zur Verbesserung des Standortes Rönkhausen liegen bereits Entwurfszeichnungen vor, über deren Umsetzung die politischen Gremien zu gegebener Zeit zu beraten haben. Im Hinblick auf die Erreichung der Schutzziele ist allerdings auch der heutige Standort neben dem Sportplatz, Am Rennert, nicht optimal. Die Instandsetzungs- und Unterhaltungsarbeiten am und im Gerätehaus Schönholthausen sind hingegen fast abgeschlossen. Neben der Renovierung des Schulungsraumes (u.a. Instandsetzung der Elektroinstallation, Einbau neuer Heizkörper, Einbau einer kleinen Teeküche, Erneuerung von Anstrich und Fußboden) und der Neugestaltung der vorhandenen sanitären Anlage wurden auch Feuchtigkeitsschäden am Gebäude behoben und das Dach sowie der Putz der Fahrzeuggarage erneuert. Durch die Maßnahmen konnte das Gerätehaus in Teilen aufgewertet werden. Dennoch sind die Räumlichkeiten beengt. Dem Wunsch der Löschgruppe nach einer Erweiterung würde die Gemeinde gerne nachkommen. So wurden auch bereits verschiedene Möglichkeiten geprüft. Aktuell sind jedoch keine geeigneten Maßnahmen umsetzungsfähig. Ein weiteres Augenmerk hat die Gemeinde Finnentrop in den vergangenen Jahren auf die Nachrüstung der Gerätehäuser mit Abgasabsauganlagen gelegt. Mit einer entsprechenden Anlage wurden die Feuerwehrgerätehäuser Rönkhausen und Serkenrode nachgerüstet. Für die neue Fahrzeuggarage in Schliprüthen ist ebenfalls eine Abgasabsaugung vorgesehen. Weitere Details zu den Feuerwehrgerätehäusern können der Anlage 9.6 entnommen werden. Aus dieser Unterlage wird deutlich, dass zwar die Mehrzahl der Feuerwehrgerätehäuser in der Gemeinde über sanitäre Anlagen (getrennt nach Geschlechtern für Damen und Herren) verfügen. An den Standorten fehlt jedoch in der Regel ein Umkleideraum für weibliche Einsatzkräfte. Auch Duschen sind überwiegend nicht vorhanden. Da die Bemühungen intensiviert werden sollen, unter anderem mehr Frauen für die Feuerwehr zu gewinnen, um die Tagesfügbarkeit zu verbessern, muss zukünftig verstärkt an die Ausstattung der Gerätehäuser mit den notwendigen Sozialräumen gedacht werden. Insgesamt wird der Zustand aller Unterkünfte entsprechend den örtlichen Verhältnissen und Bedürfnissen als zufriedenstellend bis gut bewertet.

38 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop Feuerwehrgerätehaus Finnentrop Wie bereits in der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes ausgeführt, sind die Räumlichkeiten im Gerätehaus Finnentrop, insbesondere die Fahrzeuggaragen, beengt und zur Aufnahme mittelgroßer Fahrzeuge (7,5 t < GM 16 t) nicht (mehr) geeignet. Für den Erhalt und die Fortentwicklung der Löschgruppe, aber auch zur Sicherstellung des Brandschutzes, ist deshalb der Bau eines neuen Feuerwehrgerätehauses wünschenswert. Bereits im Jahr 2008 wurden erste Gedanken hierzu entwickelt. Die Planungen sind inzwischen soweit gediehen, dass der Neubau des Gerätehauses (in Kombination mit dem Neubau einer Rettungswache des Kreises Olpe) auf einer bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche an der Kopernikusstraße, unmittelbar angrenzend an das Schulzentrum Finnentrop, realisiert werden soll. Auf die Beschlüsse des Rates der Gemeinde Finnentrop vom , Punkt A. 3 und , Punkt A 6, wird Bezug genommen. In der Sitzung vom hat der Gemeinderat auch entschieden, dass es keine zwangsweise Zusammenlegung der Löschgruppen Finnentrop und Bamenohl geben wird. Im Rahmen der zuvor geführten Diskussionen hatte sich die Löschgruppe Bamenohl aus nachvollziehbaren Gründen (intakte Unterkunft in zentraler Lage, Ortsverbundenheit u.a.) für den Verbleib am bisherigen Standort ausgesprochen. Nachdem das Gelände der Fa. ThyssenKrupp Steel AG aufgrund einer innerbetrieblichen Entscheidung als Standort für den Neubau nicht mehr in Frage kam, musste ein neuer Standort gefunden werden. Für das Grundstück an der Kopernikusstraße sprechen mehrere Gesichtspunkte, die in der Begründung zur 13. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 Zentrum Finnentrop, Teil A, näher dargestellt sind. Mit Abschluss des Bebauungsplan-Änderungsverfahrens - der Satzungsbeschluss wurde am gefasst - liegen die Voraussetzungen vor, um mit den konkreten Planungen zur Umsetzung des Projektes beginnen zu können. Die Maßnahme ist für den Brandschutz in der Gemeinde Finnentrop und für die Freiwillige Feuerwehr von großer Bedeutung.

39 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 38 geplanter Standort für das neue Feuerwehrgerätehaus 6.2 Fahrzeuge Der Bedarf (Soll) und der Bestand (Ist) an Feuerwehrfahrzeugen ist in den Anlagen 9.7, 9.8 und 9.9 dargestellt. Die Anlagen zeigen, dass gegenüber dem jetzigen Fahrzeugbestand von insgesamt 21 Fahrzeugen eine Reduzierung um ein auf 20 Fahrzeuge geplant ist. Bei den Fahrzeugen wird von einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgegangen. Nach dieser Zeit ist in der Regel eine Ersatzbeschaffung erforderlich, da die Einsatztauglichkeit aufgrund des technischen Verschleißes dann nur noch bedingt gegeben ist. Außerdem entsprechen die Fahrzeuge wegen des während dieser Zeit eingetretenen technischen Fortschritts nicht mehr dem Stand der Technik. Die in den Jahren 2015 bis 2019 unter diesen Gesichtspunkten voraussichtlich erforderlich werdenden Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen sind unter Glied.-Nr dargestellt. Im Einzelnen ergibt sich folgendes Bild: Zug 1 (Löschgruppen Bamenohl, Finnentrop, Heggen) Das Durchschnittsalter der Fahrzeuge des Zuges 1 beträgt 18 Jahre. Im Vergleich zu den Zügen 2 (13 Jahre) und 3 (16 Jahre) befinden sich hier die ältesten Fahrzeuge der Gemeindewehr. In 2012 hat der Zug 1 ein neues HLF 10 (Standort Heggen) erhalten. Das Fahrzeug ist als Ersatz für das LF 8 (Baujahr 1988) der Löschgruppe angeschafft worden. Über Zoll-Auktion, dem virtuellen Auktionshaus von Bund, Ländern und Gemeinden, wurde im Jahr 2013 erstmalig ein Feuerwehrfahrzeug ersteigert. Bei dem Fahrzeug (Baujahr 1993) handelt es sich um die ehemalige Drehleiter DLK 23/12 der Stadt Olpe. Sie ersetzt am Standort Bamenohl die bisherige Drehleiter (Baujahr 1979) gleichen Typs, die seinerzeit von der Stadt Menden (ebenfalls gebraucht) gekauft worden war. Auch wenn das Fahrzeug die Nutzungsdauer von 20 Jahren bereits erreicht hat,

40 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 39 hoffen Gemeinde und Wehrführung, dass das Fahrzeug noch 10 Jahre gute Dienste tut. Wegen des Vorhandenseins einer Drehleiter darf es auch weiterhin nicht zu Erleichterungen beim Bau von zweiten Rettungswegen bei Gebäuden mittlerer Höhe (7-22 m) seitens der Bauaufsichtsbehörde kommen, mit der Folge, dass für die Gemeinde eine rechtliche Verpflichtung zur Vorhaltung einer Drehleiter bestehen könnte. Die lt. Brandschutzbedarfsplan für den Zug 1 im Übrigen vorgesehenen Fahrzeugbeschaffungen konnten bisher nicht realisiert werden. Dies ist im Wesentlichen der über lange Zeit unklaren Situation in Bezug auf den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Finnentrop geschuldet. Auch wenn sich durch die Beschlusslage im Rat der Gemeinde Finnentrop der Neubau des Gerätehauses inzwischen abzeichnet, kann die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs für die Löschgruppe Finnentrop erst dann konkret angegangen werden, wenn die Unterbringung der Fahrzeuge in dem neuen Gebäude sichergestellt ist. Nach den Vorstellungen der Planverfasser soll der 26 Jahre alte RW 1 nicht mehr ersetzt werden. Stattdessen ist beabsichtigt, für den RW 1 und das am Standort vorhandene LF 8/6 (Baujahr 1998) ein HLF 10 zu beschaffen, das die Funktionen beider Fahrzeuge übernimmt. Am Standort Finnentrop würde mithin ein Fahrzeug eingespart werden. Das HLF 10 hat den gleichen taktischen Wert im Hinblick auf die Technische-Hilfe-Beladung, wie das HLF 20/16, welches in dem bisherigen Brandschutzbedarfsplan für die Löschgruppe vorgesehen war. Für den ELW 1 der Löschgruppe Finnentrop sieht der vorliegende Plan ein Neufahrzeug vor. Das Fahrzeug (Baujahr 1997) entspricht in keiner Weise mehr dem Stand der Technik. Die Planungen für den Standort Bamenohl gestalten sich ähnlich schwierig. Die Entscheidung über die Beschaffung eines neuen Fahrzeugs ist hier im Wesentlichen davon abhängig, wie das ABC-Schutzkonzept des Kreises Olpe verwirklicht werden kann. Um sicherzustellen, dass bei Einsätzen mit Gefahren durch radioaktive, biologische oder chemische Stoffe und Materialien schnellst möglich kompetente Hilfe zur Verfügung steht, wurde auf Kreisebene ein ABC-Schutzkonzept erstellt, dass den Feuerwehren im Kreis Olpe als Anleitung bei der taktischen Einsatzvorbereitung im ABC- Einsatz dienen soll. Bei der Aufstellung des Konzeptes wurde unter anderem berücksichtigt, dass eine Trennung der Einheiten nach den Einsatzabschnitten Bigge und Lenne erfolgt. Entsprechend sieht das Einsatzkonzept zwei Umweltzüge vor, den ABC-Zug Bigge (Kommunen/ Feuerwehren Attendorn, Drolshagen, Olpe und Wenden) und den ABC-Zug Lenne (Kommunen/ Feuerwehren Finnentrop, Kirchhundem und Lennestadt). Innerhalb des ABC-Schutzkonzeptes nehmen die Feuerwehren Attendorn und Olpe besondere Aufgaben wahr. Den Bereich der Dekontamination hat die Feuerwehr Attendorn übernommen und die Feuerwehr Olpe ist für den Bereich Messen verantwortlich. Nach den Vorgaben des Einsatzkonzeptes soll jede Kommune zukünftig nur noch Geräte des Grundschutzes vorhalten. Die beiden ABC-Züge verfügen dann über die weitergehende Sonderausstattung, welche von den Kommunen des jeweiligen Zuges gemeinsam anzuschaffen und zu finanzieren ist. Dies gilt auch in Bezug auf das in den jeweiligen Umweltzügen anzuschaffende gemeinsame Fahrzeug.

41 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 40 Im Umweltzug Lenne ist der Kauf eines Wechselladefahrzeugs beabsichtigt, wobei das Trägerfahrzeug nach derzeitigen Informationen durch den Kreis Olpe zur Verfügung gestellt wird. Die Beschaffung des Containers zur Aufnahme der ABC- Ausstattung wäre somit Angelegenheit der Kommunen Lennestadt, Kirchhundem und Finnentrop. Die für den Grundschutz vorzuhaltenden Geräte, welche bisher auf dem GW-G (Standort Bamenohl) untergebracht waren, sollen nach den Überlegungen der Planverfasser auf ein für die Löschgruppe neu zu beschaffendes Löschgruppenfahrzeug vom Typ LF 20 verlastet werden. Bei technischer Machbarkeit dieser Variante könnte damit auf eine Ersatzbeschaffung des GW-G verzichtet werden. Durch die Beschaffung eines gemeinsamen Fahrzeugs für den Bereich der atomaren, biologischen und chemischen Gefahren im Umweltzug Lenne muss es nach Ansicht der Planverfasser sowie der Verwaltung Synergien bei den kooperierenden Kommunen bzw. den jeweiligen Feuerwehren geben. Die Einsparung des GW-G am Standort Bamenohl ist deshalb allein aus Kostengründen unbedingt zu verfolgen. Allerdings haben die Feuerwehrverantwortlichen Bedenken, dass mit nur einem Löschgruppenfahrzeug und einem Sonderfahrzeug (Drehleiter) am Standort Bamenohl einerseits und der (gegenwärtig) sehr guten Personalstärke der Löschgruppe andererseits der Transport der Einsatzkräfte nicht ausreichend sichergestellt werden kann. Es wurde deshalb die Beschaffung eines (gebrauchten) MTW vorsorglich als Option in den Brandschutzbedarfsplan aufgenommen. Der Kauf eines MTW käme aber nur dann zum Tragen, wenn sich tatsächlich gravierende Engpässe ergeben sollten. Es ist vorgesehen, die Umsetzung des ABC-Schutzkonzeptes auf der Ebene der beiden Umweltzüge in öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen zu regeln. Gespräche mit den Kommunen Lennestadt und Kirchhundem haben bereits stattgefunden. Nachdem am zwischen den Verwaltungen eine Einigung über die Verteilung der Kosten erzielt werden konnte, bestehen gute Chancen, dass die öffentlich-rechtliche Vereinbarung im Frühjahr 2015 unterzeichnet werden kann, vorbehaltlich der Zustimmung durch die politischen Gremien. Das TLF 16/24 Tr. der Löschgruppe Heggen ist Baujahr 1997 und erreicht in 2017 ebenfalls die Altersgrenze von 20 Jahren. Für das Fahrzeug sieht die Planfortschreibung ein Ersatzfahrzeug vom Typ TLF 3000 mit Staffelbesatzung vor Zug 2 (Löschgruppen Lenhausen, Ostentrop, Rönkhausen, Schönholthausen) Der in der 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes für den Zug 2 (Standort Lenhausen) vorgesehene GW-L wurde am an die Löschgruppe übergeben. Zwar war lt. Beschaffungsprogramm der Kauf eines GW-L 2 geplant. Im Konsens mit der Löschgruppe wurde jedoch nur die kleinere Fahrzeugvariante GW-L 1 beschafft. Das Fahrzeug hat das LF 16-TS (Baujahr 1963) ersetzt. Weitere Beschaffungen für den Zug 2 waren im Plan nicht enthalten. Alle Fahrzeuge des Zuges 2 befinden sich in einem zufriedenstellenden bis guten Zustand. Das LF 8/6 (Baujahr 1994) der Löschgruppe Lenhausen ist in diesem Zug mit 20 Jahren das älteste Fahrzeug. Dieses Fahrzeug steht deshalb absehbar zur Ersatzbeschaffung an, wobei die Planverfasser für diesen Standort die Anschaffung eines LF 20 vorgesehen haben. Der Kauf eines LF 20 mit einem Löschwasserbehälter

42 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 41 von mindestens l Wasser und einem Schaummitteltank wäre im Hinblick auf das in den vergangenen Jahren stetig gewachsene Industriegebiet Finnentrop ein sinnvoller Ersatz des bisherigen LF 8/6 mit 600 l Wasservorrat. Durch starke Verschleißerscheinungen hat sich in den vergangenen Jahren der aus Eigenmitteln der Löschgruppe Rönkhausen angeschaffte MTW (Baujahr 2000) bemerkbar gemacht. Aufgrund des technischen Zustands, insbesondere der schlechten Beschaffenheit der Karosserie, gehen Feuerwehr und Verwaltung von einer Rest- Nutzungsdauer von ca. 1 Jahr (HU 09/2015) aus. Es ist deshalb eine Ersatzbeschaffung vorgesehen. Allerdings wird der Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs für ausreichend erachtet. Das neue Fahrzeug soll jedoch einsatztaktisch als ELW 1 geführt werden. Damit wären in jedem Zug wenigstens ein Fahrzeug zur Leitung und Koordinierung kleinerer Einsätze vorhanden. Die Ausstattung zu dem jetzigen Fahrzeug wäre identisch. Bei den übrigen Fahrzeugen des Zuges wird derzeit kein Handlungsbedarf gesehen Zug 3 (Löschgruppen Fretter, Schliprüthen, Schöndelt, Serkenrode) Die 1. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes sah für den Zug 3 die Beschaffung eines LF 20/16 für den Standort Fretter vor. Das Fahrzeug (nach neuer Norm LF 20) befindet sich aktuell in der Fertigung (Fahrgestell: MAN / Aufbau: Ziegler). Die Auslieferung ist Ende Oktober 2014 erfolgt Es ersetzt das TLF 16/25 (Baujahr 1987) der Löschgruppe. Darüber hinaus waren im Beschaffungsprogramm keine weiteren Fahrzeugkäufe vorgesehen. Im Fahrzeugbestand des Zuges 3 haben das TSF-W Schliprüthen (Baujahr 1994) und der ELW 1 Fretter (Baujahr 1992) die Nutzungsdauer von 20 Jahren erreicht bzw. bereits überschritten. Hier ist mittelfristig eine Ersatzbeschaffung durchzuführen. Für beide Standorte wurde ein entsprechendes Ersatzfahrzeug in das Beschaffungsprogramm aufgenommen. Wie beim ELW 1 für die Löschgruppe Rönkhausen wird auch für den ELW 1 der LG Fretter die Meinung vertreten, dass ein gebrauchtes Fahrzeug den Anforderungen genügen wird. Alle anderen Fahrzeuge des Zuges 3 befinden sich hinsichtlich ihres Alters und der Technik, ihrer Wartung und Pflege in einem Zustand, der zunächst keinen Handlungsbedarf erwarten lässt Fahrzeug-Beschaffungsprogramm In der nachfolgenden Übersicht sind die Fahrzeuge aufgeführt, die in den nächsten Jahren zur Beschaffung anstehen, wie zuvor im Einzelnen beschrieben.

43 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 42 Zug vorgesehener Standort Beschaffungsmaßnahme Ersatzbeschaffung für Baujahr Anschaffungskosten (geschätzt) LF 20 Bamenohl TLF 16/25 und GW-G MTW (gebraucht) Bamenohl GW-G HLF 10 Finnentrop LF 8/6 und RW ELW 1 Finnentrop ELW TLF 3000 Heggen TLF 16/24 Tr LF 20 Lenhausen LF 8/ ELW 1 (gebraucht) Rönkhausen MTW ELW 1 (gebraucht) Fretter ELW TSF-W Schliprüthen TSF-W Die Aufstellung zeigt, dass auch in den kommenden Jahren erneut erhebliche finanzielle Anstrengungen erforderlich sind, um die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop zu erhalten/ zu verbessern. Die Anschaffungskosten wurden geschätzt bzw. anhand von Richtpreisen ermittelt (inkl. MwSt.). Sie sollen lediglich eine Orientierung sein. Im Einzelnen zählt das Ergebnis der Ausschreibung. Maßnahmenbezogene Fördermittel im Bereich des Feuerschutzes gibt es bekanntlich nicht mehr. Seit 2001 erhalten die Kommunen vom Land NRW pauschale Zuweisungen, die nach der Größe und der Einwohnerzahl der Gebietskörperschaften berechnet werden. Die Gemeinde Finnentrop hat in den vergangenen Jahren Zuwendungen in Höhe von rd ,00 / Jahr erhalten. Bei dem jetzigen Verteilungsschlüssel kann aufgrund der demographischen Entwicklung davon ausgegangen werden, dass der jährliche Überweisungsbetrag in nächster Zeit geringfügig niedriger ausfallen wird. Die Reihenfolge der in der Aufstellung aufgeführten Fahrzeuge bedeutet nicht, dass in dieser Abfolge auch die Fahrzeugbeschaffungen durchgeführt werden sollen. Für die Entscheidung, welches Fahrzeug zu welchem Zeitpunkt ersetzt wird, ist zunächst der technische Zustand des Altfahrzeugs entscheidend. Zwar sehen die Planverfas-

44 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 43 ser den größten Handlungsbedarf im Zug 1. Wie bereits ausgeführt, müssen hier jedoch zunächst die weiteren Entwicklungen in Bezug auf den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Finnentrop und die Umsetzung des ABC-Schutzkonzeptes abgewartet werden. Selbstverständlich können alle Vorhaben nur dann realisiert werden, wenn auch die finanzielle Situation der Gemeinde Finnentrop dieses erlaubt. Alle Beschaffungsmaßnahmen unterliegen zudem der Einzelentscheidung der politischen Gremien der Gemeinde Finnentrop Fahrzeug-Führerscheine Es gehört zum Unterhalten einer Feuerwehr, die Mitglieder nicht nur feuerwehrspezifisch gut auszubilden. Die Kommunen haben auch dafür Sorge zu tragen, dass die vorhandenen Einsatzfahrzeuge stets mit geeigneten und ausreichend geschulten Inhabern der erforderlichen Fahrerlaubnis besetzt werden können. Unter anderem, weil das Führerscheinrecht durch den Gesetzgeber in den vergangenen Jahren mehrfach (zum Nachteil der Feuerwehren) geändert wurde, wird es zunehmend schwieriger, Feuerwehrangehörige zu finden, die die (zusätzliche) Aufgabe Fahrer/ Maschinist von Einsatzfahrzeugen übernehmen wollen. Seit Einführung der neuen Führerscheinklassen im Jahr 1999 ist es neuen Führerschein-Erwerbern für den PKW (Klasse B) nicht mehr möglich, Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t zu führen. Hingegen hatten die Inhaber der alten Führerscheinklasse 3 weiterhin die Möglichkeit, Fahrzeug bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t (mit Anhänger sogar zulässig bis 12,0 t) zu fahren. In den Feuerwehren entstanden ab diesem Datum Probleme, welche sich mit der fast stetig fortsetzenden Vergrößerung der Einsatzfahrzeuge intensivierten. Das kleinste Löschgruppenfahrzeug der damaligen Zeit, das LF 8, hatte bereits ein Fahrgestell > 3,5 t und konnte nur noch mit der alten Klasse 3 oder mindestens der neuen Klasse C1 gefahren werden. Immer weniger Einsatzkräfte konnten ihren privat erworbenen Führerschein bei Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr nutzen. Heute ist beim kleinsten genormten Löschgruppenfahrzeug (LF 10) die zulässige Gesamtmasse mit 12,0 t angegeben. Somit muss hierfür bereits die Führerscheinklasse C erworben werden. Die Gemeinde Finnentrop hat immer wieder - je nach Bedarf und Interesse - den Erwerb von Fahrerlaubnissen finanziell unterstützt. Dabei wurden bewusst nur die Fahrerlaubnisse der Klassen C und CE (mit Anhänger) bezuschusst. Mit diesen Klassen können sowohl die vorhandenen kleineren Fahrzeuge (z.b. TSF-W, KTLF, RW 1) als auch die größeren Feuerwehrfahrzeuge (z.b. LF 10/6, HLF 10) gefahren werden. Außerdem ist sichergestellt, dass die so ausgebildeten Feuerwehrangehörigen alle Fahrzeuge im Übungs- oder Einsatzfall bewegen können, unabhängig davon, welches Fahrzeug an ihrem jeweiligen Standort vorhanden ist. So ergeben sich auch keine neuen Handlungszwänge für die Kommune, wenn ein Feuerwehrangehöriger mit Führerscheinklasse C die Löschgruppe wechselt. Er hat die Befähigung, alle derzeit vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge zu fahren. Beim Erwerb der Fahrerlaubnis C/ CE wurde ein Zuschuss in Höhe von 60 % der nachgewiesenen Kosten gewährt, maximal jedoch 1.000,00. Diese Regelung ist auch bei der Erstattung der Kosten für die ärztliche Nach-Untersuchung angewendet worden, welche die Feuerwehrangehörigen regelmäßig für die Verlängerung/ Neubeantragung des Führerscheins (nach Ablauf der Gültigkeit) durchführen lassen müssen. Der Eigenanteil von 40 % wurde deshalb erhoben, weil die Fahrerlaubnis C/ CE auch für private Zwecke (im gewerblichen Güterkraftverkehr) genutzt werden konnte.

45 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 44 Durch eine Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes ist dieser private Vorteil ab dem weggefallen. Seitdem kann das Feuerwehrmitglied die Fahrerlaubnis C/ CE nur für Feuerwehrzwecke nutzen (mit Ausnahme einzelner weniger Ausnahmen im privaten Bereich, z.b. privater Umzug). Als Folge daraus wurde die Beteiligung der Feuerwehrangehörigen an den Kosten der Führerscheinweiterung abgeschafft. Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit dem eine Förderung der Führerscheinausbildung eingeführt. Damit will das Land die Städte und Gemeinden und die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen beim Erwerb einer zum Führen von Einsatzfahrzeugen erforderlichen Erweiterung der Fahrerlaubnis der Einsatzkräfte finanziell unterstützen. Im Rahmen der Förderung werden aber lediglich die Fahrzeuge berücksichtigt, die eine zulässige Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t aufweisen. Gefördert werden außerdem je Kommune (nur) 3 Führerscheine pro Fahrzeug in einem (Förder-) Zeitraum von 10 Jahren ( ). Für eine Erweiterung der Fahrerlaubnis von Führerscheinklasse B auf C gewährt das Land z.b. einen Zuschuss in Höhe von 800,00. Die Darstellung weiterer Einzelheiten würde zu weit führen. In der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop gibt es derzeit fünf Fahrzeuge, die für eine Förderung in Frage kommen. Somit könnte die Gemeinde (innerhalb des o.g. Förderzeitraumes) für 15 Führerscheine Zuschüsse erhalten. 11 Mitglieder der Feuerwehr werden in 2014 die Ausbildung zum Erwerb des Führerscheins der Klasse C absolvieren. Die jeweiligen Zuschüsse wurden beantragt bzw. sind bereits an die Gemeinde ausgezahlt worden (in den Fällen, in denen die Führerscheinprüfung erfolgreich abgeschlossen werden konnte). Die nachfolgende Übersicht zeigt den Anteil der Fahrerlaubnisscheininhaber C/ CE im Verhältnis zur Anzahl der Feuerwehrangehörigen in den einzelnen Löschgruppen.

46 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 45 Löschgruppe Anzahl Mitglieder (Stand: ) Anzahl der Inhaber Fahrerlaubnisklasse C/ CE Anteil in % Bamenohl ,43 Finnentrop ,61 Fretter ,41 Heggen ,00 Lenhausen ,18 Ostentrop ,00 Rönkhausen ,00 Schliprüthen ,00 Schöndelt ,41 Schönholthausen ,00 Serkenrode , ,37% Derzeit sind in allen Löschgruppen ausreichend geschulte und geeignete Feuerwehrangehörige vorhanden, die im Besitz einer für die Fahrzeuge am Standort erforderlichen Fahrerlaubnis sind. Bei den Löschgruppen Ostentrop, Schliprüthen, Schöndelt und Schönholthausen, die ausschließlich über ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t verfügen, wird die Führerscheinsituation zusätzlich dadurch verbessert, dass diese Fahrzeuge - wie oben ausgeführt - noch mit der alten Klasse 3 oder mindestens der neuen Klasse C1 gefahren werden können (in obiger Tabelle nicht erfasst). In der Vergangenheit hat es nennenswerte Schwierigkeiten, dass eine Löschgruppe mangels Fahrer zu einem Einsatz nicht ausrücken konnte, nicht gegeben. In 2015 sollen weitere 4 Feuerwehrangehörige die Möglichkeit erhalten, ihre Fahrerlaubnis auf Klasse C zu erweitern. Davon ausgehend, dass die Gemeinde auch für diese Führerscheinerweiterungen Zuschüsse vom Land erhält, würde sie nach den jetzigen Rahmenbedingungen keine weiteren Mittel erhalten können. Das bedeutet, die nächsten Ausbildungsmaßnahmen wären von der Gemeinde zu 100 % zu finanzieren. Die Entwicklung der Zahlen ist zu beobachten. In den folgenden Tabellen sind die in den vergangenen Jahren im Bereich der Führerschein-Ausbildung getätigten Investitionen dargestellt.

47 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 46 Jahr Anzahl der geförderten FS- Erweiterungen C CE Kosten Zuschuss Gemeinde (60 %, max ,00 je FS-Erweiterung) ,00 0, , , , , ,00 0, ,00 0, ,00 0, ,00 0,00 Summe , ,00 Jahr Anzahl der geförderten FS-Erweiterungen C Kosten Zuschuss Land (800,00 je FS- Erweiterung) Kostenanteil Gemeinde 2014 (Stand: 10/2014) , , , Personal Der Personalbedarf für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop errechnet sich aus der Soll-Besatzung der vorgesehenen Fahrzeuge, zuzüglich einer Personalreserve von 200 % (nicht bei Wehrführer und Zugführern). Die Personalreserve soll sicherstellen, dass die unter Glied.-Nr. 5 definierten Schutzziele auch zu ungünstigen Zeiten bestmöglich erreicht werden. Die in der Anlage 9.10 ermittelten Soll- und Ist-Zahlen ergeben folgendes Bild: Bei der Besetzung der Führungsfunktionen Leiter der Feuerwehr und stellv. Leiter der Feuerwehr bestehen keine Defizite. Alle Funktionen sind besetzt. Durch Beschluss des Rates der Gemeinde Finnentrop vom wurde für den Leiter der Feuerwehr eine zweite Stellvertreterstelle eingerichtet, so dass die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop seit dem (Übergabe der Ernennungsurkunden) von einem Wehrführer und zwei stv. Wehrführern geleitet wird. Die momentane fachlich und persönlich gute personelle Besetzung der Wehrführung darf nicht darüber hinweg täuschen, dass es derzeit keine weiteren Mitglieder in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop gibt, die über die Qualifikation Leiter einer Feuerwehr (Lehrgang F VI) verfügen. Hier ist rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Die Führungsfunktion des Zugführers ist in allen Zügen mit entsprechend qualifizierten Personen besetzt. Dies gilt, bis auf den Zug 3, auch für die Stellen

48 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 47 der stv. Zugführer. Im Zug 3 ist die Stelle derzeit vakant. Zwar gibt es hier einen Feuerwehrangehörigen, der über die Qualifikation Zugführer (Lehrgang F IV) verfügt. Aufgrund anderer Verpflichtungen (der Feuerwehrangehörige ist auch Leiter der Thyssen-Wehr) steht er für die Aufgabe in der Gemeindewehr aber nicht zur Verfügung. In allen Zügen gibt es mittelfristig Bedarf an Zugführern bzw. stv. Zugführern. Bereits im Jahr 2017 wechselt der Zugführer des Zugs 3 (mit Vollendung des 63. Lebensjahres - nach Verlängerung der Dienstzeit) in die Ehrenabteilung. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass auch die amtierenden Funktionsträger die ihnen übertragene Aufgabe bis zum Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ausüben, sollte in den nächsten Jahren versucht werden, geeignete Nachwuchskräfte für diese Positionen zu gewinnen. Bei der Führungsfunktion Gruppenführer (F III) bietet sich ein differenziertes Bild. Während es im Zug 1 ein Überhang von 3 und im Zug 2 sogar von 8 Funktionen gibt, ist im Zug 3 eine Funktion nicht besetzt. Betrachtet man die einzelnen Löschgruppen, besteht insbesondere bei der Löschgruppe Heggen Bedarf an zusätzlichen Gruppenführern (- 3). Dies gilt auch für die Löschgruppe Schöndelt (- 2). Die Löschgruppe kann aufgrund fehlender Qualifikation die Funktion des stv. Löschgruppenführers aus eigener Kraft nach wie vor nicht besetzen. Bei den Funktionen Truppführer (F II) und Truppmann (F I) stellt sich der Personalstand wie folgt dar: Im Zug 1 sind alle Löschgruppen personell unterbesetzt. Die Löschgruppe Bamenohl hat ein Defizit von 24, die Löschgruppen Finnentrop und Heggen ein Minus von 6 bzw. 27 Funktionen. Das ergibt einen Bedarf von 57 Funktionen. Der Zug 2 hat verglichen mit den anderen Zügen zahlenmäßig den geringsten Personalmangel. Er beträgt 22 Funktionen und errechnet sich wie folgt: Löschgruppen Ostentrop und Schönholthausen - Überhang von 4 bzw. 6 Funktionen, Löschgruppen Lenhausen und Rönkhausen - Defizite von 18 bzw. 14 Funktionen. Im Zug 3 stellt sich die Situation wie folgt dar: Während den Löschgruppen Fretter 36, Schöndelt 1 und Serkenrode 8 Funktionen fehlen, hat die Löschgruppe Schliprüthen einen Überhang von 6 Funktionen. Insgesamt ergibt sich hieraus für den Zug 3 ein Defizit von 39 Funktionen. Bezogen auf alle drei Züge hat die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop einen Personalbedarf bei den Funktionen Truppführer und Truppmann von 118 Personen. Bewertung Die Anlage 9.10 zeigt, dass für eine ausreichende und verlässliche Besetzung der künftigen Feuerwehrfahrzeuge 387 Funktionen vorhanden sein sollten (einschließlich einer Reserve von 200 % bei den Dienstgraden F I, F II, FIII). Das bedeutet: Ohne Reserve wären wenigstens 129 Feuerwehrmänner/- frauen (100 %) erforderlich. Zum hatte die Gemeindewehr 282 Mitglieder. Dieses entspricht einer Personalreserve von 116,60 %, woraus sich wiederum ein Defizit von 83,40 % errechnet. Die angestrebte Reserve von 200 % wird damit zwar unterschritten. Dennoch verfügt die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop über deutlich mehr Personal, als für die Besetzung der Fahrzeuge notwendig wäre. Die personelle Ausstattung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop wird deshalb von den Planverfassern weiterhin als zufriedenstellend befunden.

49 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 48 Um Defizite bei der Tagesverfügbarkeit besser ausgleichen zu können, wäre zusätzliches Personal zweifelsohne wünschenswert. Durch mehr Quantität allein ist dieses Ziel jedoch nicht erreichbar. Im Oktober 2007, im Rahmen der Aufstellung des letzten Brandschutzbedarfsplanes, war für das Jahr 2011 ein Personalstand von 284 Aktiven prognostiziert worden. Zum Vergleich die Personalstände am : 286 Mitglieder : 289 Mitglieder : 282 Mitglieder : 289 Mitglieder Die Entwicklung der Mitgliederzahlen kann insgesamt als positiv bewertet werden. Die Anzahl der Feuerwehrangehörigen liegt derzeit sogar über dem seinerzeit für 2011 berechneten Wert, was im Hinblick auf die demographische Entwicklung und die gesamtgesellschaftlichen Veränderungen nicht unbedingt erwartet werden konnte. In der als Anlage 9.11 beigefügten Übersicht wird dargestellt, welche Fluktuation die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop in den nächsten 6 Jahren, also von , zu erwarten hat. Nach den Berechnungen werden zum in der Gemeindewehr 312 Männer und Frauen aktiv sein. Das bedeutet im Vergleich zum Stand vom ein Plus von 23 Personen (39 Abgänge/ 62 Zugänge - unter normalen Umständen, d.h. Wechsel der aktiven Kameraden in die Ehrenabteilung mit Vollendung des 60. Lebensjahres, Wechsel der jetzt in der Jugendfeuerwehr tätigen Jungen und Mädchen in die aktive Wehr mit Vollendung des 18. Lebensjahres, keine vorzeitigen Austritte). Die Berechnung kann natürlich nur eine Entwicklung aufzeigen. Ob und wie weit die Zahlen eintreffen, bleibt abzuwarten und muss beobachtet werden. Zumindest ist zum jetzigen Zeitpunkt eine gravierende Verschlechterung der Personalstärke nicht zu erwarten. Diese Annahme wird auch durch das Berechnungsmodell der Bezirksregierung Arnsberg bestätigt (Anlage 9.12). Die auf 10 Jahre angelegte Tabelle geht der Frage nach: Gibt es für die Freiwillige Feuerwehr in den Gemeinden genügend Nachwuchs? Nach dem Ergebnis dieser Analyse würde die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop in der Zeit von rd. 21 Mitglieder verlieren. Dieser Verlust sollte jedoch durch nachrückende Kräfte aus der Jugendfeuerwehr ausgeglichen werden können. Davon sind die Planverfasser überzeugt (siehe oben). Der Aufbau der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop, mit namentlicher Nennung der Führungskräfte, ist in dem Organigramm in Anlage 9.13 dargestellt. 7 Maßnahmen 7.1 Maßnahmen personeller/ taktischer Art Das auch zukünftig bei allen Einsätzen ausreichendes Personal rechtzeitig vorhanden ist, um die erforderlichen Brandbekämpfungs- oder Rettungsmaßnahmen durch-

50 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 49 zuführen an diesem Ziel muss in den nächsten Jahren, wie schon in der Vergangenheit, weiter beständig gearbeitet werden. Dabei sind die Möglichkeiten jedoch begrenzt, denn manche Faktoren lassen sich weder von der Feuerwehr noch vom Feuerschutzträger beeinflussen. Zu nennen ist hier insbesondere die Tatsache, dass in den Orten der jeweiligen Löschgruppen immer weniger Feuerwehrangehörige arbeiten, die somit im Einsatzfall tagsüber nicht oder nur mit zeitlicher Verzögerung zur Verfügung stehen. Dies gilt insbesondere für das Frettertal. Hinzu kommt der demographische Wandel, aufgrund dessen es in Zukunft nicht nur immer schwieriger werden wird, ausreichenden Nachwuchs für die Feuerwehr zu finden. Er führt auch dazu, dass die Belastungen am Arbeitsplatz weiter zunehmen. So sind die Anforderungen und die Erwartungen der Arbeitgeber an die berufliche Ausund Fortbildung gestiegen. Durch den steigenden Fachkräftemangel wird in den Gewerbe-/ Industriebetrieben und Dienstleistungseinrichtungen zudem schon jetzt jeder Mann und jede Frau gebraucht. Für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wird es deshalb nicht einfacher werden, bei einem Einsatz den Arbeitsplatz zu verlassen. Auch ist bereits heute erkennbar, dass Angehörige der Feuerwehr nicht mehr so ungezwungen wie früher bereit sind, mehrtägige Fortbildungen für die Feuerwehr zu absolvieren. Die Globalisierung des Arbeitsmarktes bringt zusätzliche negative Einflüsse für das Ehrenamt Feuerwehr mit sich. Arbeitnehmer/-innen sind häufig beruflich unterwegs und deshalb für die Feuerwehr nicht mehr selbstverständlich erreichbar. Bei der Frage, wie es in Zukunft gelingt, ausreichende Kräfte innerhalb kürzester Zeit zur Einsatzstelle zu bekommen, ist stets zu bedenken, dass die Feuerwehr in der Gemeinde Finnentrop von ehrenamtlichen Mitgliedern getragen wird. Die freiwillige Wahrnehmung dieser für die Kommune pflichtigen Aufgabe erfordert von allen Mitgliedern ein hohes Maß an Engagement, Risikobereitschaft und Verantwortungsbewusstsein sowie die Akzeptanz und den Willen, zu jeder Tages- und Nachtzeit Hilfe zu leisten. Gemeinsames Ausrücken benachbarter Löschgruppen während der kritischen Zeit (montags bis freitags zwischen 5.00 Uhr und Uhr) Im Herbst 2006/ Frühjahr 2007 wurde in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop die sog. qualifikationsabhängige Alarmierung (QUALM) eingeführt. Bei der QUALM wird berücksichtigt, dass den Feuerwehren tagsüber nicht mehr so viel Personal zur Verfügung steht, wie in den früheren Jahren. Ziel der QUALM ist es, dass zu den personalschwachen Zeiten von vorne herein mehr Einsatzkräfte alarmiert werden, um Verzögerungen, die sich durch eine Nachalarmierung ergeben, zu vermeiden. Zudem wurden die Ausrückefolgen ständig angepasst, so dass immer die zum Schadensort nächst gelegene Löschgruppe alarmiert wird. Dadurch werden bei der QUALM die Einsatzkräfte nicht mehr unbedingt nach Löschzügen im verwaltungstechnischen Sinn zusammengestellt, sondern danach, wie am schnellsten bei einem bestimmten Alarm-Stichwort die erforderlichen Qualifikationen erreicht werden. Mit der Alarm- und Ausrückeordnung QUALM wurden seit ihrer Einführung nur positive Erfahrungen gemacht. Da nicht mehr nur nach Löschzügen alarmiert wird, fördert die QUALM außerdem die Zusammenarbeit der Löschgruppen untereinander.

51 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 50 Einbindung von Löschgruppen benachbarter Kommunen Für einzelne Bereiche am Ortsrand der Gemeinde wurden Einheiten benachbarter Kommunen in die Alarm- und Ausrückeordnung aufgenommen. So wird bei einem Einsatz in Tiefenau oder Hülschotten die Löschgruppe Plettenberg- Landemert mit alarmiert. Im Übrigen hat der Einsatzleiter immer die Möglichkeit - je nach Einsatzlage - auch Wehren benachbarter Kommunen unterstützend hinzuzuholen. Gemeinsames Ausrücken von Löschgruppen mit gleichen Aufgabenschwerpunkten Um insbesondere bei Verkehrsunfällen schnelle Hilfe zu leisten, hält die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop 4 Hilfeleistungssätze mit hydraulischem Rettungsgerät (Schere und Spreizer) bereit, die in Finnentrop, Fretter, Heggen und Rönkhausen stationiert sind. Die Alarm- und Ausrückeordnung sieht vor, dass bei einem Unfallgeschehen immer zwei dieser Einheiten alarmiert werden. Damit ist nicht nur für eine ausreichende Personalausstattung Sorge getragen. Diese Regelung hat auch den Vorteil, dass bei evtl. technischen Problemen sofort ein Ersatzgerät vor Ort ist oder, je nach Schwere des Schadensereignisses, notwendige Rettungsmaßnahmen unmittelbar mit zwei Geräten eingeleitet werden können. Bildung löschgruppenübergreifender Einheiten (innerhalb des Gemeindegebietes) Die Möglichkeit der Bildung löschgruppenübergreifender Einheiten (innerhalb des Gemeindegebietes) ist ein weiteres Instrument, mit welchem Personalengpässen während der kritischen Zeit (montags bis freitags zwischen 5.00 Uhr und Uhr) vorgebeugt werden kann. Vereinzelt wird hiervon bereits Gebrauch gemacht. So fahren bereits zwei Mitglieder der Löschgruppe Schönholthausen und ein Mitglied der Löschgruppe Serkenrode bei Einsätzen der Löschgruppe Lenhausen mit, da sich ihre Arbeitsstellen in der Nähe des dortigen Standortes befinden. Zwei Mitglieder der Löschgruppe Rönkhausen verstärken die Tagesverfügbarkeit der Löschgruppe Finnentrop. Im Rahmen der Arbeiten zur Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes sind alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop bereits in 2013 gefragt worden, ob sie bereit wären, Einsätze bei den Löschgruppen am Ort bzw. in der Nähe ihres Arbeitsplatzes (innerhalb der Gemeinde) mitzufahren. Das Ergebnis ist in der nachstehenden Übersicht dargestellt. Danach gibt es noch weitere Mitglieder, die zur Verbesserung der Tagesverfügbarkeit einzelner Löschgruppen eingesetzt werden könnten. Sofern die Feuerwehrangehörigen nicht bereits selbst initiativ geworden sind, sollen die Betreffenden in nächster Zeit noch einmal konkret angesprochen werden. Dabei ist zu bedenken, dass die Entscheidung allein bei den betreffenden Feuerwehrangehörigen liegt. Es kann mithin niemand verpflichtet werden, Einsätze in einer zweiten Löschgruppe mitzufahren. Außerdem sollte die Entscheidung vom jeweiligen Arbeitgeber mitgetragen werden. Bei der Bildung löschgruppenübergreifender Einheiten gehen die Feuerwehrangehörigen nicht nur die Verpflichtung ein, zusätzlichen Einsatzdienst zu leisten. Sie werden auch an Übungsdiensten der Zweit-Löschgruppe teilnehmen müssen, um ggf. den Umgang mit dem/ den dort vorhandenen Fahrzeug/ -en und evtl. (fremden) Geräten zu trainieren.

52 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 51 Für die Mitwirkung in einer zweiten Löschgruppe ist es selbstverständlich erforderlich, die betreffenden Mitglieder mit einer zusätzlichen Garnitur persönlicher Schutzausrüstung auszustatten. Löschgruppe Mitglieder (Stand: ) bereit zur Mitwirkung in der Löschgruppe am Arbeitsplatz (im Gemeindegebiet) profitierende Löschgruppe Bamenohl 26 2 Heggen, Rönkhausen Finnentrop 33 0 Fretter 29 3 Heggen 27 2 Rönkhausen, Schönholthausen, Serkenrode Bamenohl, Lenhausen Lenhausen 32 0 Ostentrop 23 2 Finnentrop oder Lenhausen, Heggen Rönkhausen 26 2 Finnentrop Schliprüthen 24 0 Schöndelt 15 0 Schönholthausen 25 2 Lenhausen Serkenrode 22 1 Lenhausen Summe Aufnahme von Feuerwehrangehörigen aus andern Feuerwehren (außerhalb des Gemeindegebietes) Nach 2 Abs. 1 der Laufbahnverordnung können Feuerwehrangehörige neben der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Feuerwehr ihres Wohnortes auch Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr ihres Beschäftigungsortes sein. Wie viele Feuerwehrangehörige aus anderen Kommunen im Gemeindegebiet Finnentrop beschäftigt sind, ist nicht bekannt. Es gibt bisher drei Mitglieder aus Nachbarwehren (Lennestadt und Kirchhundem), die hier eine zweite Mitgliedschaft begründet bzw. entsprechendes Interesse bekundet haben und

53 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 52 Tageseinsätze (bei den Löschgruppen Finnentrop und Lenhausen) mitfahren bzw. mitfahren wollen. Um Angehörige von Feuerwehren anderer Kommunen für eine zweite Mitgliedschaft in der hiesigen Feuerwehr zu gewinnen, wird es einiger Überzeugungsarbeit bedürfen - sofern bei den Feuerwehrangehörigen nicht bereits eigenes Interesse vorhanden ist. Wie schon bei dem vorherigen Punkt erwähnt, sollte diesem Vorhaben auch der jeweilige Arbeitgeber zustimmen. Deshalb ist es wichtig, auch die Firmen noch mehr als bisher dafür zu gewinnen, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit in der Feuerwehr zu unterstützen und sie für den ehrenamtlichen Dienst freizustellen. Obwohl die Planverfasser davon ausgehen, dass es vermutlich nur wenige Mitglieder anderer Wehren gibt, die hier (aufgrund der zusätzlichen Belastung usw.) als Gastlöscher mitarbeiten möchten, ist geplant, die im Gemeindegebiet ansässigen Unternehmen anzuschreiben. Nur so kann eine klare Aussage getroffen und können ggf. weitere Mitglieder akquiriert werden. Öffentlichkeitarbeit Stell Dir vor es brennt und keiner kommt zum Löschen Ausreichendes und gut ausgebildetes Personal sind neben einer guten sächlichen Ausstattung die Basis für eine funktionierende Feuerwehr. Sowohl die Bereitstellung angemessener finanzieller Mittel als auch die Gewinnung neuer Mitglieder werden der Gemeinde als Feuerschutzträger und der Feuerwehr in den nächsten Jahren zunehmende Anstrengungen abverlangen. Viele Bürgerinnen und Bürger sind nicht mehr bereit, ein Ehrenamt zu übernehmen. Hinzu kommt, dass die demographische Entwicklung, die Veränderungen in der Schullandschaft und die stetig steigenden beruflichen Anforderungen die Situation erschweren. Durch gezielte Maßnahmen ist es der Gemeinde Finnentrop und den Verantwortlichen der Feuerwehr bisher gelungen, den Personenstand von vor sieben Jahren nicht nur zu halten, sondern leicht auszubauen. Zählte die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop zum Mitglieder, so waren es am Aktive. Selbstverständlich ist diese Zahl ständigen Schwankungen unterlegen. Der derzeit durchaus zufriedenstellende Personalstand lässt sich zum einen auf die gute Arbeit in der Jugendfeuerwehr zurückführen. Die Jugendfeuerwehr der Gemeinde Finnentrop, welche 2013 ihr 25 jähriges Bestehen feiern konnte, leistet eine qualitativ hochwertige Jugendarbeit und bereitet zugleich auf den späteren Feuerwehrdienst vor. Viele Mädchen und Jungen haben hier bereits das Rüstzeug für den Dienst in der Feuerwehr erhalten. Zum hatte die Jugendfeuerwehr 69 Mitglieder. Zum anderen wurde durch gezielte Werbemaßnahmen versucht, die Feuerwehr in der Öffentlichkeit präsenter zu machen. Im Jahr 2009 wurde ein Info-/ Werbeflyer aufgelegt, in 2010 ging der Werbebus an den Start eine einmalige Aktion im Kreis Olpe und der hiesigen Region. Der Bus ist im Linienverkehr unterwegs. Dabei wird den Fahrgästen und den Menschen auf der Straße die Arbeit der Feuerwehr täglich immer wieder neu vor Augen geführt, in der Hoffnung, dass sich der ein oder andere von der Aktion inspirieren lässt und Interesse an der Feuerwehr findet.

54 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 53 Werbeflyer Außenteil Innenteil Feuerwehrbus

55 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 54 An dieser Stelle ist auch die Internet-Präsenz der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop zu nennen. Unter kann sich der Besucher umfassend über die Organisation und die Ausstattung der Feuerwehr bzw. der einzelnen Löschgruppen und deren Aufgaben informieren. Homepage Startseite Die Bemühungen zur Anwerbung von Nachwuchskräften oder von Quereinsteigern sollen, soweit möglich, fortgesetzt werden. Insbesondere im Bereich der gemeindlichen Schulen muss die Arbeit der Feuerwehr intensiver beworben werden und nicht nur im Rahmen der gut funktionierenden Brandschutzerziehung erfolgen, die hauptsächlich in den Kindergärten stattfindet. Denkbar wären Schnuppertage, Kino-Trailer (in Zusammenarbeit mit den anderen Wehren im Kreis Olpe), Neuauflage des Flyers, Durchführung von Brandschutzübungen (Übungen im Umgang mit Feuerlöschern u.a.) für ortsansässige Betriebe und Dorfbewohner, Präsentation der Feuerwehr auf dem jährlichen Herbstmarkt, Gemeindefesten oder anderen vergleichbaren Veranstaltungen, wie zuletzt im August 2014 im Lennepark Finnentrop (45 Jahre Gemeinde Finnentrop und Lenne lebt ). Gründung einer Kinderfeuerwehr Die Nachwuchsfrage ist nicht nur in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop ein Thema. Kreis- und landesweit machen sich die Verantwortlichen Gedanken, wie die personellen Probleme der Feuerwehr bewältigt wer-

56 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 55 den können. Dies zeigt auch ein Artikel in der heimischen Presse (Anlage 9.14). Da sich Kinder häufig bereits mit 10 Jahren für andere Vereine und Hobbies entschieden haben, gibt es in den Feuerwehren des Kreises Olpe derzeit Überlegungen zur Einrichtung einer Kinderfeuerwehr (Eintritt ab 6 Jahre). Über diesen Weg soll versucht werden, Kinder früher als bisher auf die Feuerwehr aufmerksam zu machen. Jedoch wird diese Idee nicht nur in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop mit Skepsis betrachtet. Da bei einer Kinderfeuerwehr die Freizeitgestaltung im Vordergrund steht, ist eine solche Abteilung nur denkbar, wenn eine ausreichende Anzahl Feuerwehrangehöriger bereit (und in der Lage) ist, hier mitzuarbeiten. Der große Zeitaufwand, den die Mitglieder der Feuerwehr schon jetzt in ihre ehrenamtliche Tätigkeit und in die Sicherstellung des Brandschutzes investieren, macht die Übernahme weiterer Aufgaben nicht einfacher. Kooperationen mit Schulen und Kindergärten wären ggf. eine Möglichkeit, das Projekt erfolgreich umzusetzen. Werbung von Bürgern mit Migrationshintergrund Bisher wurden nur wenige Versuche unternommen, Bürger mit Migrationshintergrund für die Feuerwehr zu gewinnen. Hier sollten in den nächsten Jahren (ggf. mit dem Migrationsdienst des Caritasverbandes) Ideen entwickelt werden, um Kontakte zwischen den in Frage kommenden Bürgern und der Feuerwehr herzustellen. Patenschaften für Neumitglieder Um neue Mitglieder oder aus der Jugendfeuerwehr übernommene Mitglieder auf ihren ersten Schritten in die Einsatzabteilung zu begleiten, sollte über die Einrichtung von Patenschaften nachgedacht werden. Dem Neumitglied würde in der jeweiligen Löschgruppe ein Kamerad als Pate zu Seite gestellt, welcher dann direkter Ansprechpartner und Vertrauensperson für das Neumitglied wäre. Die Patenschaft könnte für ein zwei Jahre eingerichtet werden, bis sich das Mitglied an die neuen Kameraden gewöhnt und eingelebt hat. Attraktive Freizeitangebote für Mitglieder der Jugendfeuerwehr Es ist schwierig, die Jugendfeuerwehrleute vom Eintritt in die Jugendabteilung mit 10 Jahren bis zur Übernahme in die aktive Wehr mit Vollendung des 18. Lebensjahres an die Feuerwehr zu binden. Das Freizeitverhalten der Kinder und Jugendlichen hat sich durch Handy und Computer in den vergangenen Jahren stark verändert. Hinzu kommt, dass die Jugend heute weniger Zeit hat als früher. Die Mitglieder in der Jugendfeuerwehr sinnvoll und ihrem Alter entsprechend zu beschäftigen diese Aufgabe stellt die Betreuer immer wieder vor neue Herausforderungen. Dabei ist es besonders problematisch, interessante Freizeitangebote für alle dort vertretenen Altersgruppen (10-17 Jahre) anzubieten. Hierzu könnten Kooperationen mit dem Jugend- und Kulturhaus der Katholischen Kirchengemeinde Finnentrop, dem Jugendkolping in Heggen oder anderen vergleichbaren Einrichtungen eingegangen werden. Von den neuen Kontakten könnten alle Einrichtungen profitieren. Freizeitaktivitäten der Jugendfeuerwehr sollten außerdem für Freunde der Mitglieder geöffnet werden. Möglicherweise finden so einige der Freunde und

57 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 56 Bekannten der Jugendfeuerwehrmitglieder den Weg in die Feuerwehr. Die Frage des Versicherungsschutzes wäre vorab zu prüfen. Feuerwehrmitglied = mehr Chancen in Ausbildung und Beruf Der Feuerschutzträger sollte aktiv bei der heimischen Wirtschaft dafür werben, bei der Entscheidung über Stellenbesetzungen neben der fachlichen Qualifikation und sozialen Kriterien auch die Mitgliedschaft in der hiesigen Feuerwehr positiv zu berücksichtigen. Für zukünftige Stellenbesetzungen innerhalb der Gemeinde Finnentrop sollte dieses besonders gelten, ebenso bei der Besetzung von Praktikumsplätzen. Finanzielle Anreize Grundsätzlich stehen finanzielle Anreize dem Gedanken der ehrenamtlichen Tätigkeit entgegen. Gleichwohl sind entsprechende Möglichkeiten zukünftig in Betracht zu ziehen. Mitglieder der Jugendfeuerwehr, die vor dem Wechsel in die Einsatzabteilung stehen, überlegen sich gerade im Hinblick auf ihre berufliche oder weitere schulische Ausbildung, ob sie in der Feuerwehr bleiben wollen. Mit einem Zuschuss für den Pkw-Führerschein könnte versucht werden, diese Kräfte in der Feuerwehr zu halten. Selbstverständlich müsste bei einer solchen finanziellen Unterstützung eine Vereinbarung getroffen werden, durch die sich der Feuerwehrangehörige verpflichtet, noch mehrere Jahre mitzuwirken. Eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige mit zusätzlicher Funktion (Zugführer, Löschgruppenführer usw.) käme der Motivation der Führungskräfte zu Gute. Es wird zukünftig nicht nur Probleme geben, Nachwuchskräfte für die Feuerwehr zu gewinnen. Die Bereitschaft, Führungsaufgaben zu übernehmen, wird ebenfalls (weiter) nachlassen. Insofern könnte eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung auch ein Anreiz sein, etwaige Aufgaben zu übernehmen. Die zurzeit gezahlten Aufwandsentschädigungen wurden durch Ratsbeschluss vom (mit Wirkung vom ) festgelegt. Mit der Zahlung einer Prämie, gestaffelt nach Dienstjahren, könnten Anreize dafür geschaffen werden, dass Mitglieder der Einsatzabteilung ihre Dienstzeit im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten verlängern. Alle Vorschläge sind im Hinblick auf ihre finanziellen Auswirkungen zu prüfen. 7.2 Maßnahmen materieller Art Die Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop ist materiell gut ausgestattet. Fahrzeuge und die weitere technische Ausrüstung orientieren sich an den im Gemeindegebiet vorhandenen Risiken. Bei den Fahrzeugbeschaffungen der vergangenen Jahre wurde besonders auf Geländegängigkeit, eine gute Motorisierung und einen möglichst großen Wassertank geachtet. In diesem Bereich liegen auch in Zukunft die größten (finanziellen) Herausforderungen.

58 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 57 Einige Mitglieder aus verschiedenen Löschgruppen haben an praktischen Fahrsicherheitstrainings teilgenommen. Die Trainings wurden von der Unfallkasse NRW bezuschusst. Die Fahrzeugführer lernen hier den sicheren Umgang mit dem Fahrzeug, um vor allem bei Alarmfahrten unter körperlicher Anspannung schnell und richtig zu reagieren. Auch das dient der Erreichung der festgelegten Schutzziele. Einen Überblick über die in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop vorhandene technische Ausrüstung vermitteln die Anlagen Der dort abgebildete Bestand an Geräten ist nach Ansicht der Wehrführung im Hinblick auf die in der Gemeinde vorhandenen brandschutztechnischen Risiken ausreichend. Zusätzlicher Bedarf besteht derzeit nicht. Ersatzbeschaffungen können natürlich nicht ausgeschlossen werden und sind insbesondere in Bezug auf das Alter z.b. einzelner Tragkraftspritzen auch zu erwarten bzw. einzuplanen. Damit es auch in diesem Bereich nicht zu einem Investitionsstau kommt, wurde für die Löschgruppe Schönholthausen in 2014 eine neue Tragkraftspritze angeschafft. Die dortige Spritze hat die Löschgruppe Schöndelt erhalten. Das Gerät von Schöndelt (Baujahr 1971) wurde ausgemustert. In die persönliche Schutzausrüstung wird ebenfalls regelmäßig investiert. In den Jahren 2013 wurden alle Atemschutzgeräteträger, in 2014 der restliche Teil der Einsatzabteilung mit neuen Feuerwehrhelmen ausgestattet. Beschaffung digitaler Funkgeräte Nach Einführung der digitalen Alarmierung im Jahr 2010 haben im Frühjahr dieses Jahres alle Einsatzfahrzeuge digitale Sprechfunkgeräte (TETRA-Funk) erhalten. Der Einbau der Geräte erfolgte nach vorheriger Ausschreibung, welche vom Kreis Olpe für alle 7 Kommunen und diversen Hilfsorganisationen gemeinsam durchgeführt worden war, durch die Fa. Comtec GmbH, Dortmund. Der erweiterte Probebetrieb wurde inzwischen beendet. Die Abwicklung kleinerer Einsätze über Digitalfunk wird seit dem im Kreis Olpe erprobt. Hiervon noch nicht betroffen ist der Einsatzstellenfunk (Handsprechfunkgeräte). Wann der Austausch der analogen gegen digitale Handsprechfunkgeräte erfolgen wird, steht noch nicht fest. Haushaltsmittel sind zu gegebener Zeit im Produktplan zu berücksichtigen (s. auch SV 91/2013; Ratsbeschluss vom , Punkt A 9) 8 Beschluss des Rates Der Rat der Gemeinde Finnentrop hat diese 2. Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes in seiner Sitzung amuuuuuuuu beschlossen.

59 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 58 9 Anlagenverzeichnis 9.1 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen 9.2 Tagesverfügbarkeit 9.3 Bereiche 2,7 km 9.4 Karte Einsatzbereiche 9.5 Feuerwehrgerätehäuser (Stellplätze) 9.6 Feuerwehrgerätehäuser (Sanitäre Anlagen) 9.7 Fahrzeuge Zug Fahrzeuge Zug Fahrzeuge Zug Personalplanung 9.11 Personalentwicklung - Fluktuation in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop 9.12 Der demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop 9.13 Organigramm - Aufbau der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop 9.14 Presseartikel 9.15 Übersicht Tragkraftspritzen 9.16 Übersicht Stromerzeuger 9.17 Übersicht Hebe-/ Dichtkissen 9.18 Übersicht Hydraulische Rettungsgeräte 9.19 Übersicht Sprungpolster 9.20 Übersicht Wärmebildkameras

60 Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Finnentrop 59 Erstellt: November 2014 Joachim Blume Leiter Bereich Sicherheit und Ordnung der Gemeinde Finnentrop Tel.: 02721/ Fax: 02721/ mit Beteiligung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop

61 Anlage 9.1 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Bezeichnung/Lage Gewerbe-/ Industriegebiet Gebäude mittlerer Höhe Geschlossene Bauweise Versammlungsstätte (z.b. Kirchen, Schützenhallen) Schule (Turnhalle) Kindergarten Sonst. Betreuungseinrichtung Geschäftshaus/ Verkaufsstätte Büro-/ Verwaltungsgebäude Beherbergungsbetrieb Holz-/Papierverarbeitung Besondere Risiken (z.b. Kraftstoff-Tank, Öl, Dünge-mittel, Chlor/ Flüssig- Campingplatz Asylbewerberunterkunft Gewerbegebiet Zum Elberskamp Heggen Gewerbegebiet Wiethfeld Gewerbegebiet Biggestraße Gewerbegebiet Hollenbocker Straße Schreinerei Im Sinkel 15 Schreinerei Hauptstr. 40 Schützenhalle Dr. Rademacher-Str. 20 Kindergarten Ahauser Str. 20 Kindergarten Wiesenstr. 39 Jugendherberge Ahauser Str. 22 Tankstelle Attendorner Str. 135 Tankstelle Hauptstr. 50 Grundschule Schulstr. 10 Kath. Pfarrkirche Pfarrer-Schmalohr-Str. 2 Jugendheim Pfarrer-Schmalohr-Str. 3 Mehrfamilienhäuser Hauptstraße Wohnhaus Am Daspel 4 Wohnhaus Am Sportplatz Mehrfamilienhäuser Am Lüdenstein Flugplatz Franzosenkopf

62 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Bezeichnung/Lage Gewerbe-/ Industriegebiet Gebäude mittlerer Höhe Geschlossene Bauweise Versammlungsstätte (z.b. Kirchen, Schützenhallen) Schule (Turnhalle) Kindergarten Sonst. Betreuungseinrichtung Geschäftshaus/ Verkaufsstätte Büro-/ Verwaltungsgebäude Beherbergungsbetrieb Holz-/Papierverarbeitung Besondere Risiken (z.b. Kraftstoff-Tank, Öl, Dünge-mittel, Chlor/ Flüssig- Campingplatz Asylbewerberunterkunft Altfinnentrop Gewerbegebiet Am Steinwerk Gewerbegebiet Lehmker Weg Gasthof Zum Lindenbaum Attendorner Str. 26 Ehem. Villa Grüter Attendorner Straße 58 Hülschotten Schützenhalle Am Sonnenhang 13 Bamenohl Gewerbegebiet Uferstraße/Joh.- Scheele-Str. Kaufpark Bamenohler Str. 28 ALDI Bamenohler Str. 28 Lidl Bamenohler Str. 25 Rossmann Bamenohler Str. 25 Ernstings Family Bamenohler Str. 25 Tankstelle Bamenohler Str. 113 Schützenhalle Schützenstr. 20 Grundschule Alter Weg 20 Kindergarten Zur Fettweide 1 Kindergarten Tannenweg 8 Hotel Cordes Bamenohler Str. 59 Jupp-Schöttler-Herberge Herbergsweg 1 und 2 a SGV-Wanderheim In der Mark Kath. Pfarrkirche Alter Weg 35

63 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Bezeichnung/Lage Jugendheim Alter Weg 24 Asylbewerberunterkunft Werksweg 22 Wohngebiet Am Rott/Am Rötling Gewerbe-/ Industriegebiet Gebäude mittlerer Höhe Geschlossene Bauweise Versammlungsstätte (z.b. Kirchen, Schützenhallen) Schule (Turnhalle) Kindergarten Sonst. Betreuungseinrichtung Geschäftshaus/ Verkaufsstätte Büro-/ Verwaltungsgebäude Beherbergungsbetrieb Holz-/Papierverarbeitung Besondere Risiken (z.b. Kraftstoff-Tank, Öl, Dünge-mittel, Chlor/ Flüssig- Campingplatz Asylbewerberunterkunft Wohngebiet Rittberg Schloß Bamenohl Gewerbegebiet Im Bruch Am Kalkbruch Landw. Betrieb Hof Schulte Birkenstraße 61 Schützenhalle Weringhauser Str. 83 Mehrfamilienhäuser Zum Hagen Gewerbegebiet Ehemalige Schule Gewerbegebiet Am Lennedamm ThyssenKrupp Steel AG, Bamenohler Str. 211 Metten Fleischwaren Bamenohler Str. 244 Tankstelle Bamenohler Str. 368 Festhalle Kirchstr. 50 Kath. Pfarrkirche Kirchstr. 71 Ev. Kirche Am Hömberg 3 Schulzentrum mit Mensa Kopernikusstraße/Gutenbergstraße/ Max-Planck-Ring Kindergarten Max-Planck-Ring 11 Kindergarten Kirchstr 104 Weringhausen Finnentrop

64 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Bezeichnung/Lage Caritas-Zentrum Haus Habbecker Heide Theodor-Storm-Str. 2 Asylbewerberunterkunft Bamenohler Str. 258 Asylbewerberunterkunft Kirchstr. 20 Kino Kirchstr. 50 Rathaus Am Markt 1 Pfarrheim/ Kinder,-Jugend- und Kulturhaus Am Markt 5 Erlebnisbad Finto Am Markt 2 Finnentrop Bamenohler Straße Mehrfamilienhäuser Bamenohler Straße Wohnhäuser Finnentrop Liebigstraße Mehrfamilienhaus Attendorner Str. 2 Mehrfamilienhäuser Lennestraße Mehrfamilienhäuser Max-Planck-Ring/Kopernikusstraße Kaufpark Serkenroder Straße 59 Bereich Unterer Markt/ Wilhelm-Busch-Straße/Zum Schee/Helbraer Straße Mehrfamilienhaus Schulweg (ehem. Schule) Moschee Lennestraße 17 Mehrfamilienhäuser Kirchstraße Pfarrheim/Evangelische Jugend- und Kulturstätte Lennestraße 7 Gewerbe-/ Industriegebiet Gebäude mittlerer Höhe Geschlossene Bauweise Versammlungsstätte (z.b. Kirchen, Schützenhallen) Schule (Turnhalle) Kindergarten Sonst. Betreuungseinrichtung Geschäftshaus/ Verkaufsstätte Büro-/ Verwaltungsgebäude Beherbergungsbetrieb Holz-/Papierverarbeitung Besondere Risiken (z.b. Kraftstoff-Tank, Öl, Dünge-mittel, Chlor/ Flüssig- Campingplatz Asylbewerberunterkunft

65 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Bezeichnung/Lage Netto Bamenohler Straße 255 Ehemalige Post (zukünftig: Moschee) Bamenohler Straße 302 First Stop Reifen Auto Service Bamenohler Straße 370 Mehrfamilienhaus Bamenoler Straße 356 Mehrfamilienhäuser Auf der Habbecke 8/8a Kfz-Werkstatt Auf der Habbecke 8 b Mehrfamilienhäuser Habbecker Heide Motorradwerkstatt Lennestraße 119 Mehrfamilienhäuser Joh.-Biggemann-Straße Tennishalle Werksweg 7 Türkische Begegnungsstätte Werksweg 14 Zweirad-Center Bamenohler Straße 192 Bäckerei Lennemann Kirchstraße 77 Gewerbe-/ Industriegebiet Gebäude mittlerer Höhe Geschlossene Bauweise Versammlungsstätte (z.b. Kirchen, Schützenhallen) Schule (Turnhalle) Kindergarten Sonst. Betreuungseinrichtung Geschäftshaus/ Verkaufsstätte Büro-/ Verwaltungsgebäude Beherbergungsbetrieb Holz-/Papierverarbeitung Besondere Risiken (z.b. Kraftstoff-Tank, Öl, Dünge-mittel, Chlor/ Flüssig- Campingplatz Asylbewerberunterkunft Frielentrop Gut Frielentrop mit Nikolauskapelle Industriegebiet I bis III (Industriestraße/ Kalkofenstraße) Lenhausen Tigges+Zepke Baumschulweg 7 Zeller Plastik GmbH Baumschulweg 14 K & T Aludruckguss GmbH Baumschulweg 20

66 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Bezeichnung/Lage Gewerbe-/ Industriegebiet Gebäude mittlerer Höhe Geschlossene Bauweise Versammlungsstätte (z.b. Kirchen, Schützenhallen) Schule (Turnhalle) Kindergarten Sonst. Betreuungseinrichtung Geschäftshaus/ Verkaufsstätte Büro-/ Verwaltungsgebäude Beherbergungsbetrieb Holz-/Papierverarbeitung Besondere Risiken (z.b. Kraftstoff-Tank, Öl, Dünge-mittel, Chlor/ Flüssig- Campingplatz Asylbewerberunterkunft Getränkefachgroßhandel Michael Schulte Blumenstraße 29 DURA Automotive Blumenstraße 31 (linker Hallenteil ehem. Fa. Freiburg) Feinblech-Stuff Blumenstraße 31 (rechter Hallenteil ehem. Fa. Freiburg) GALABAU Schmidt Oberer Hammer 11 SVService Oberer Hammer 11 TecNorm GmbH Oberer Hammer 2 Sägewerk Schulte Mühlenstraße 35 Vente Holz GmbH St.-Anna-Str. 37 Zimmerei Luke St. Anna Str. 41 Josef Biggemann Metallverarbeitung Alte Schloßstraße 18 Kfz-Werkstatt Dröge Fretterbachstraße 9 Küchen- u. Innenausbau Baumeister Lehmbergstraße 1 Voss & Sohn Kunststoffverarbeitung Westfalenstr. 87 Kfz-Handel/ Werkstatt Schmidt Westfalenstraße 63 Motorradhandel Brüggemann Westfalenstraße 37 Schützenhalle Lehmbergstraße 11

67 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Bezeichnung/Lage Gewerbe-/ Industriegebiet Gebäude mittlerer Höhe Geschlossene Bauweise Versammlungsstätte (z.b. Kirchen, Schützenhallen) Schule (Turnhalle) Kindergarten Sonst. Betreuungseinrichtung Geschäftshaus/ Verkaufsstätte Büro-/ Verwaltungsgebäude Beherbergungsbetrieb Holz-/Papierverarbeitung Besondere Risiken (z.b. Kraftstoff-Tank, Öl, Dünge-mittel, Chlor/ Flüssig- Campingplatz Asylbewerberunterkunft Ehem. Grundschule (verschiedene Nutzungen) St.-Anna-Straße 12 Kindergarten Westfalenstraße 34 Kath. Pfarrkirche Westfalenstraße 21 Pfarrheim St.-Anna-Straße 2 Mehrfamilienhaus Am Halloh 21 Mehrfamilienhäuser Drosselweg 2-10 Mehrfamilienhaus Blumenstraße 15 Schloß Lenhausen Westfalenstraße 10 Landw. Betrieb Hof Schmidt Fretterbachstraße 18 Rönkhausen Gewerbegebiet Bahnhofstraße Gewerbegebiet Therecker Weg Schreinerei Funke Kapellenstraße 12 Mark-E Pumpspeicherwerk Glinge 91 Schützenhalle Bahnhofstr. 2 Grundschule Lenscheider Straße 34 Turnhalle Kilianstraße 98 Kath. Kirche mit Pfarrzentrum Lenscheider Straße Kindergarten Kapellenstraße 23 Mehrfamilienhaus Am Nückel 10 2 Mehrfamilienhäuser Friedhofstraße 2 Mehrfamilienhäuser Lenscheider Straße

68 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Bezeichnung/Lage Mehrfamilienhaus Settmecker Weg 13 3 Mehrfamilienhäuser Therecker Weg Mehrfamilienhaus Auf dem Stein 1 3 Mehrfamilienhäuser Hochschlade Motorradhandel Schmidt Kilianstraße 75 Hotel/ Gasthof Im Stillen Winkel Kapellenstr. 11 Gewerbe-/ Industriegebiet Gebäude mittlerer Höhe Geschlossene Bauweise Versammlungsstätte (z.b. Kirchen, Schützenhallen) Schule (Turnhalle) Kindergarten Sonst. Betreuungseinrichtung Geschäftshaus/ Verkaufsstätte Büro-/ Verwaltungsgebäude Beherbergungsbetrieb Holz-/Papierverarbeitung Besondere Risiken (z.b. Kraftstoff-Tank, Öl, Dünge-mittel, Chlor/ Flüssig- Campingplatz Asylbewerberunterkunft Gewerbegebiet Am Bruch Raiffeisen-Warengenossenschaft (Lager Fretter) Am Bruch Gewerbegebiet Kalkwerkstraße MAAM Deutschland GmbH Kalkwerkstraße Gewerbegebiet Giebelscheidstraße Schützenhalle Am Weingarten 17 F. Maag GmbH & Co. KG Giebelscheidstraße 146 Grundschule Spreeweg 25 Kindergarten Pastoratsweg 10 Frettertal-Reisen Esloher Straße 164 Spedition Hümmler Esloher Straße 226 Getränkehandel/ Spedition Drüke Giebelscheidstraße 41 Mehrfamilienhaus Esloher Straße 226 Fretter

69 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Bezeichnung/Lage Gasthof Zur Post /Le Bistro Esloher Str. 210 Tankstelle Esloher Straße 61 Kath. Pfarrkirche Esloher Straße 184 Pfarrheim Matthiasstraße 1 Asylbewerberunterkunft Kalkwerkstraße 50 Gewerbe-/ Industriegebiet Gebäude mittlerer Höhe Geschlossene Bauweise Versammlungsstätte (z.b. Kirchen, Schützenhallen) Schule (Turnhalle) Kindergarten Sonst. Betreuungseinrichtung Geschäftshaus/ Verkaufsstätte Büro-/ Verwaltungsgebäude Beherbergungsbetrieb Holz-/Papierverarbeitung Besondere Risiken (z.b. Kraftstoff-Tank, Öl, Dünge-mittel, Chlor/ Flüssig- Campingplatz Asylbewerberunterkunft Deutmecke Heimes Holztechnik Esloher Str. 78 Schönholthausen Raiffeisen-Warengenossenschaft Zum Greffling 6 Holzverarbeitung S. Meyer Zum Greffling 31 Schützenhalle Zum Greffling 23 Grundschule Zur Schlerre 10 Kath. Pfarrkirche Zur Schlerre 4 Mehrfamilienhaus Zur Hellewiese 9 Mehrfamilienhaus Zum Schmandsack 3-5 Imbissbetrieb Menken Weusperter Straße 23 Schreinerei Schneider Zum Greffling 34 Hotel/ Gasthof Steinhoff Zur Schlerre 3 Müllen Ehem. Fa. Werth-Holz (verschiedene Nutzungen) Hellwecker Weg 13

70 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Bezeichnung/Lage Gewerbe-/ Industriegebiet Gebäude mittlerer Höhe Geschlossene Bauweise Versammlungsstätte (z.b. Kirchen, Schützenhallen) Schule (Turnhalle) Kindergarten Sonst. Betreuungseinrichtung Geschäftshaus/ Verkaufsstätte Büro-/ Verwaltungsgebäude Beherbergungsbetrieb Holz-/Papierverarbeitung Besondere Risiken (z.b. Kraftstoff-Tank, Öl, Dünge-mittel, Chlor/ Flüssig- Campingplatz Asylbewerberunterkunft Weuspert Gasthof Rademacher Faulebutter 2 Ostentrop Bauernhofpension Schneider Bermeckestraße 12 Gasthof Melcher Dorfstraße 12 Gasthof Zum Dorfkrug Schultenweg 6 Mehrfamilienhaus Am Eiten 7 Mehrfamilinehaus Am Kehlberg 11 Kath. Pfarrkirche Im Falker 13 Kindergarten Im Falker 9 Frettermühle Schmitte Holzverarbeitung Esloher Straße 2 Kfz-Werkstatt Berels Ostentroper Straße 4 Serkenrode Franz Müller GmbH & Co. KG Amtshausweg 13 Tischlerei Geueke Fretterstraße 8 Schreinerei Lübke Fretterstraße 64 Landgasthof Schmitt- Degenhardt Fretterstraße 29 Kfz-Werkstatt Maag u. Kaiser Fretterstraße 6 Schützenhalle Hallenstraße 5 Freizeit- und Bildungsstätte Fretterstraße 12

71 Brandschutztechnische Risiken aus der Art der Flächen- und Gebäudenutzungen Bezeichnung/Lage Kath. Pfarrkirche Fretterstraße 21 Mehrfamlienhaus Patenbergstraße 52 Mehrfamilienhaus (ehem. Amtshaus) Amtshausweg 14 Gewerbe-/ Industriegebiet Gebäude mittlerer Höhe Geschlossene Bauweise Versammlungsstätte (z.b. Kirchen, Schützenhallen) Schule (Turnhalle) Kindergarten Sonst. Betreuungseinrichtung Geschäftshaus/ Verkaufsstätte Büro-/ Verwaltungsgebäude Beherbergungsbetrieb Holz-/Papierverarbeitung Besondere Risiken (z.b. Kraftstoff-Tank, Öl, Dünge-mittel, Chlor/ Flüssig- Campingplatz Asylbewerberunterkunft Ramscheid Sägewerk Schmidt-Holthöfer Ramscheid 7 Haus Agatha Ramscheid 6 Schliprüthen Jugendheim Fehrenbrachter Straße 22 Mehrfamilienhaus Fehrenbrachter Straße 24 Schliprüthen-Mühle Campingplatz Schulte Fehrenbracht Mester Holz GmbH Fehrenbracht 11 Schöndelt Bürgerhaus Auf der Bieke Kath. Kirche Steinhagen 1

72 Anlage 9.2 Löschgruppe Verfügbarkeitsanalyse (Tagesalarmsicherheit) für die Zeit von Montag bis Freitag zwischen 5.00 Uhr und Uhr Personalstärke (Stand: ) tagesverfügbar % nicht tagesverfügbar Bamenohl Finnentrop Fretter Heggen Lenhausen Ostentrop Rönkhausen Schliprüthen Schöndelt Schönholthausen Serkenrode Summe % tagesverfügbar: Für die Löschgruppe verfügbar (beruflich im Ausrückebereich tätig oder im Nachbarort beschäftigt, aber im Einsatzfall zeitnah vor Ort und deshalb einsetzbar). nicht tagesverfügbar: Für die Löschgruppe nicht verfügbar (beruflich nicht im Ausrückebereich tätig oder aus anderen Gründen nicht einsetzbar z.b. Außendienst usw.).

73

74

75 Feuerwehrgerätehäuser (Stellplätze) Anlage 9.5 Anzahl Stellplätze Einsatzfahrzeuge Anzahl PKW- Stellplätze Einsatzkräfte Zug Standort Baujahr Soll Anzahl Stellplätze Fahrzeugkategorie Leicht Mittel Super Ist Anzahl Stellplätze Fahrzeugkategorie Leicht Mittel Super Abgasabsauganlage Soll Anzahl Stellplätze Ist Anzahl Stellplätze Bamenohl, Bamenohler Str ja Zug 1 Finnentrop, Kopernikusstraße? in Planung in Planung in Planung in Planung in Planung Heggen, Hülschotter Str ja Summe Lenhausen, Fretterbachstr ja Zug 2 Ostentrop, Im Falker nein 6 6 Rönkhausen, Am Rennert ja 12 8 Schönholthausen, Zur Schlerre nein 6 6 Summe Fretter, Esloher Str ja Zug 3 Schliprüthen, Fehrenbrachter Str ja 6 3 Schöndelt, Auf der Bieke 2 b nein 6 6 Serkenrode, Hallenstr. 1 a ja 9 7 Summe Summe gesamt Hinweis: AStandort Finnentrop Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planungen für den Gerätehausneubau Finnentrop enthält die Tabelle keine Eintagrungen für diesen Standort.

76 Feuerwehrgerätehäuser (Sanitäre Anlagen) Anlage 9.6 Ist Umkleideraum Sanitärräume Männer Sanitärräume Frauen Zug Standort Baujahr m w WC Urinale Waschbecken Duschen WC Waschbecken Duschen Bamenohl, Bamenohler Str ja nein Zug 1 Finnentrop, Kopernikusstraße? in Planung in Planung in Planung Heggen, Hülschotter Str ja nein Lenhausen, Fretterbachstr ja nein Zug 2 Ostentrop, Im Falker ja nein Rönkhausen, Am Rennert ja nein Schönholthausen, Zur Schlerre ja nein Fretter, Esloher Str ja ja Zug 3 Schliprüthen, Fehrenbrachter Str ja ja Schöndelt, Auf der Bieke 1962 ja nein Serkenrode, Hallenstr. 1 a 1970 ja nein Hinweis: Standort Finnentrop Standort Rönkhausen Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Planungen für den Gerätehausneubau enthält die Tabelle keine Eintragungen für diesen Standort. Es gibt einen separaten Umkleideraum. Ein Teil der Umkleidespinde ist jedoch in der Fahrzeughalle untergebracht.

77 Fahrzeuge Zug 1 Soll Ist (vorhandene Fahrzeuge) stungsgerät Zug Fahrzeugart vorgesehener Anzahl Besatzung Anzahl Standort Baujahr Besatzung Normbe- Hilfelei- Löschwas- Atem- Rettungsgerät Differenz Standort ladung DLAK 23/12 1 Bamenohl 1 : LF 20 1 Bamenohl 1 : MTW 1 Bamenohl 1 : HLF 10 1 Finnentrop 1 : ELW 1 1 Finnentrop 1 : 2 1 Finnentrop : 2 0 HLF 10 1 Heggen 1 : 8 1 Heggen : Zug 1 TLF Heggen 1 : ELW 1 1 Heggen 1 : 2 1 Heggen : 2 0 DLK 23/12 1 Bamenohl : 2 1 GW-G (3,5 t) 1 Bamenohl : 1 1 TLF 16/25 1 Bamenohl : LF 8/6 1 Finnentrop : RW 1 1 Finnentrop : 2 1 TLF 16/24 Tr. 1 Heggen : Sa sertank (ltr.) schutz- geräte Das Technische Kompetenzzentrum (früher: Technischer Überwachungsdienst) des Instituts der Feuerwehr in Münster führt seit einigen Jahren keine regelmäßigen Kontrollen der in den Kommunen vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge mehr durch. Die Überprüfung erfolgt nur noch auf Anforderung durch die Stadt/ Gemeinde bzw. auf Anordnung des Kreisbrandmeisters. Eine unabhängige Aussage darüber, in welchem technischen Zustand sich die einzelnen Feuerwehrfahrzeuge befinden, gibt es insofern nicht mehr. Es kann aber grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Fahrzeuge, die eine Nutzungsdauer von 20 Jahren überschritten haben, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Bei diesen Fahrzeugen sollte deshalb über die Ausmusterung, ggf. eine Ersatzbeschaffung, nachgedacht werden (s. Beschaffungsprogramm). Anlage 9.7

78 Fahrzeuge Zug 2 Soll Ist (vorhandene Fahrzeuge) stungsgerät Zug Fahrzeugart vorgesehener Anzahl Besatzung Anzahl Standort Baujahr Besatzung Normbe- Hilfelei- Löschwas- Atem- Rettungsgerät Differenz Standort ladung LF 20 1 Lenhausen 1 : MLF 1 Ostentrop 1 : HLF 10 1 Rönkhausen 1 : ELW 1 1 Rönkhausen 1 : MLF 1 Schönholths. 1 : Zug 2 GW-L 1 1 Lenhausen 1 : 5 1 Lenhausen : 5 0 KTLF 1 Ostentrop : LF 10/6 1 Rönkhausen : MTW 1 Rönkhausen : 2 1 KTLF 1 Schönholths : LF 8/6 1 Lenhausen : Sa sertank (ltr.) schutz- geräte Das Technische Kompetenzzentrum (früher: Technischer Überwachungsdienst) des Instituts der Feuerwehr in Münster führt seit einigen Jahren keine regelmäßigen Kontrollen der in den Kommunen vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge mehr durch. Die Überprüfung erfolgt nur noch auf Anforderung durch die Stadt/ Gemeinde bzw. auf Anordnung des Kreisbrandmeisters. Eine unabhängige Aussage darüber, in welchem technischen Zustand sich die einzelnen Feuerwehrfahrzeuge befinden, gibt es insofern nicht mehr. Es kann aber grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Fahrzeuge, die eine Nutzungsdauer von 20 Jahren überschritten haben, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Bei diesen Fahrzeugen sollte deshalb über die Ausmusterung, ggf. eine Ersatzbeschaffung, nachgedacht werden (s. Beschaffungsprogramm). Anlage 9.8

79 Fahrzeuge Zug 3 stungsgerät Zug Fahrzeugart vorgesehener Anzahl Besatzung Anzahl Standort Baujahr Besatzung Normbe- Hilfelei- Löschwas- Atem- Rettungsgerät Differenz Standort ladung LF 20 KatS 1 Fretter 1 : HLF 20 1 Fretter 1 : 8 1 Fretter : ELW 1 1 Fretter 1 : 2 1 Fretter : 2 0 Zug 3 TSF-W 1 Schliprüthen 1 : 5 1 Schliprüthen : TSF-W *) 1 Schöndelt 1 : 5 1 Schöndelt : LF 10 1 Serkenrode 1 : LF 20-TS 1 Fretter : 8 1 LF 8/6 1 Serkenrode : Sa *) Baujahr Fahrgestell 1999/ Aufbau 2006 Soll Ist (vorhandene Fahrzeuge) Das Technische Kompetenzzentrum (früher: Technischer Überwachungsdienst) des Instituts der Feuerwehr in Münster führt seit einigen Jahren keine regelmäßigen Kontrollen der in den Kommunen vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge mehr durch. Die Überprüfung erfolgt nur noch auf Anforderung durch die Stadt/ Gemeinde bzw. auf Anordnung des Kreisbrandmeisters. Eine unabhängige Aussage darüber, in welchem technischen Zustand sich die einzelnen Feuerwehrfahrzeuge befinden, gibt es insofern nicht mehr. Es kann aber grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Fahrzeuge, die eine Nutzungsdauer von 20 Jahren überschritten haben, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen. Bei diesen Fahrzeugen sollte deshalb über die Ausmusterung, ggf. eine Ersatzbeschaffung, nachgedacht werden (s. Beschaffungsprogramm). sertank (ltr.) schutz- geräte Anlage 9.9

80 Personalplanung Anlage 9.10 Soll Ist Differenz Soll Ist Differenz Soll Ist Differenz Wehrführung Zug 1 Einheit/ Funktion Summe Zug 1 Zug 2 Summe Zug 2 Zug 3 Summe Zug 3 LdF, stv. LdF ZF, stv. ZF LG Bamenohl LG Finnentrop LG Heggen LF 20 DLKA 23/12 MTW HLF 10 ELW 1 HLF 10 TLF 3000 ELW 1 ZF, stv. ZF LG Lenhausen LF 20 GW-L LG Ostentrop MLF HLF 10 LG Rönkhausen 3 ELW 1 LG Schönholth. MLF ZF, stv. ZF LG Fretter Fahrzeug LF 20-TS HLF 20 ELW 1 F IV (BOI, BI) F III (HBM, OBM, BM) LG Schliprüthen TSF-W LG Schöndelt TSF-W LG Serkenrode LF F II, FI (UBM, HFM, OFM, FM) Gesamt

81 Personalentwicklung - Fluktuation in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop Löschgruppe Aktive Mitglieder zum Abgänge 2014 (1954) Wechsel Aktive Wehr Ehrenabteilung (60 Lj.) Abgänge 2015 (1955) Abgänge 2016 (1956) Abgänge 2017 (1957) Abgänge 2018 (1958) Abgänge 2019 (1959) Wechsel Jugendfeuerwehr Aktive Wehr (18. Lj.) Zugänge 2014 (1996) Zugänge 2015 (1997) Zugänge 2016 (1998) Zugänge 2017 (1999) Zugänge 2018 (2000) Zugänge 2019 (2001) Aktive Mitglieder zum Bamenohl Finnentrop Fretter Heggen Lenhausen Ostentrop Rönkhausen Schliprüthen Schöndelt Schönholthausen Serkenrode Summe Anlage 9.11

82 Bitte hier den Gemeindenamen eintragen Leertabelle zur Ermittlung der Personalentwicklung 2014 Bitte nur hier die aktuelle Jahreszahl eintragen, die anderen Jahreszahlen ändern sich dann entsprechend automatisch. Gemeinde Einwohner der Jahrgänge Feuerwehrangehörige der Jahrgänge... die in den nächsten 10 Jahren ausscheiden und ersetzt werden müssen Einwohner der Jahrgänge Anteil der 60-jährigen Feuerwehrangehörigen am Jahrgang 1,8433% 0,8696% 2,1739% 3,1250% 3,9427% 3,4884% 3,1915% 1,2539% 4,2071% 1,9108% Anzahl der 18-jährigen die bei gleichem Prozentsatz in die Feuerwehr gehen können Zahl der fehlenden 18-jährigen Jugendlichen, bei gleichem Prozentwert, die bereits in der JF sein sollten bereinigte Personalentwicklung durch Berücksichtigung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen es fehlen in Summe Zahl der Jugendlichen in der Jugendabteilung tatsächlich aus der Jugendabteilung in die Einsatzabteilung gewechselte Jugendliche im Jahr Anlage 9.12

83 Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Finnentrop Leiter der Feuerwehr/ Wehrführer GBI Achim Stracke Stv. Leiter der Feuerwehr/ Stv. Wehrführer GBI Werner Geueke // GBI Thomas Klein Zug 1 Zug 2 Zug 3 Jugendfeuerwehr Zugführer BI Ralf Vollmert Stv. Zugführer Zugführer BI Michael Köper Stv. Zugführer Zugführer GBI Werner Grüneböhmer Stv. Zugführer Gem.-Jugendfeuerw.-wart HFM Julian Hageböck Stv. Gem.-Jugendfeuerw.-wart BI Frank Baltes BOI Andreas Sieler N.N. N.N. LG Bamenohl LG Lenhausen LG Fretter Löschgruppenführer Löschgruppenführer Löschgruppenführer OBM Uwe Kammerer HBM Martin Grüneböhmer HBM Paul Spreemann Stv. Löschgruppenführer Stv. Löschgruppenführer Stv. Löschgruppenführer HBM Frank Voß HBM Joachim Blume HBM Andreas Bockheim HBM Tobias Hellweg HBM Berthold Zimmermann LG Finnentrop Löschgruppenführer LG Ostentrop LG Schliprüthen HBM Ulrich Pape (komm.) Löschgruppenführer Löschgruppenführer Stv. Löschgruppenführer HBM Jan Wichert HBM Siegbert Schulte OBM Jörg Schäfers (komm.) Stv. Löschgruppenführer Stv. Löschgruppenführer HBM Diethelm Berels HBM Reinhard Schulte LG Heggen OBM Stefan Schröder OBM Burkhard Wicker Löschgruppenführer GBI Thomas Klein LG Rönkhausen LG Schöndelt Stv. Löschgruppenführer Löschgruppenführer Löschgruppenführer HBM Thomas Schneider HBM Bernd Albers HBM Johannes Reuter Stv. Löschgruppenführer Stv. Löschgruppenführer HBM Daniel Helmig N.N. LG Schönholthausen LG Serkenrode Löschgruppenführer Löschgruppenführer HBM Marcus Steinhoff HBM Uwe Menzebach Stv. Löschgruppenführer Stv. Löschgruppenführer OBM Andre Rohrmann HBM Hartmut Neumann HBM Markus Rohrmann Ehrenabteilung Musikzüge Tambourcorps MZ Bamenohl 1. Vorsitzender Jürgen Schulte Dirigent Frederik Linn MZ Heggen 1. Vorsitzender Hendrik Schlautmann Dirigent Mathias Pfläging TC Serkenrode 1. Vorsitzender Alfons Reuter Tambourmajor Alfons Reuter Anlage 9.13

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