BETREUUNGSKONZEPT BETREUTES WOHNEN
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- Irma Eberhardt
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1 BETREUUNGSKONZEPT BETREUTES WOHNEN Mai 2013
2 Inhalt 1 Grundsätzliches 2 Ziele und Aufnahmephase 3 Aufenthalt 4 Betreuungsangebot 5 Kontakte / Anfragen Impressum Herausgeberin: Stiftung suchttherapiebärn, Elfenauweg 9 CH-3006 Bern Version: Mai 2013 In Kraft gesetzt: / EGL Betreuungskonzept Betreutes Wohnen Seite 2 von 9 Version: Mai 2013
3 1. Grundsätzliches Anlass Plätze Aufgrund des seit längerem anhaltenden Trends der abnehmenden Nachfrage nach stationären Langzeitplätzen im Suchtbereich, insbesondere für suchtmittelabhängige Männer sowie den zunehmenden Nachfragen für betreute Wohnplätze andererseits, entschieden wir im Juni 2007 in Zusammenarbeit mit dem Kantonalen Sozialamt, die bestehende Übergangswohngemeinschaft (ÜWG) in ein Betreutes Wohnen umzuwandeln. Die im Dezember 2007 vom Sozialamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) durchgeführte Bedarfserhebung wies einen zusätzlichen Bedarf an betreuten Wohnplätzen für psychisch kranke Personen mit oftmals mehrfachen Suchtproblemen aus. (vgl. Kurzauswertung Bedarfserhebung für betreute Wohnplätze im Kanton Bern Suchttherapiebärn bietet seit Januar 2009 insgesamt 14 betreute Wohnplätze an, die auf die verschiedenen Bedürfnisse der Klientinnen und Klienten zugeschnitten sind. Es gibt ein Angebot für Männer, Frauen und Frauen mit ihren Kindern. Unser Angebot für Betreutes Wohnen ist auf drei verschiedene Liegenschaften aufgeteilt: Liegenschaft Muristrasse 36 Muristrasse 37 (Grofa) Muristrasse 28 (Muschle) Plätze 10 Plätze für Männer und Frauen (drei nach Geschlecht getrennte 4-Zimmer- und eine 3-Zimmerwohnung für Männer und Frauen) 2 Plätze für Männer 2 Plätze für Mütter mit ihren Kindern Präsenz Betriebskonzept Das Betreute Wohnen an der Muristrasse 36 ist in unmittelbarer Nähe beider Therapiehäuser (Grofa und Muschle). Eine 24-Stunden-Präsenz (Ansprechperson, Rahmen, Atmosphäre und soziale Kontrolle sowie Krisenintervention) ist durch diese Nähe gegeben. Ergänzende Informationen in Bezug auf Trägerschaft, Aufbauorganisation, ideelle und fachliche Grundhaltung und methodische Arbeitsweise sowie Hygiene, Sicherheit, etc. finden sich im Betriebskonzept, welches als pdf-datei über unsere Website heruntergeladen werden oder über die Geschäftsstelle der stiftung suchttherapiebärn, Elfenauweg 9, 3006 Bern (Tel ) bezogen werden kann. Betreuungskonzept Betreutes Wohnen Seite 3 von 9 Version: Mai 2013
4 2. Ziele und Aufnahmephase Zielsetzung: Der Aufenthalt im Betreuten Wohnen der stiftung suchttherapiebärn soll die Klientinnen und Klienten schrittweise auf dem Weg zu einem selbständigen Leben mit dem Ziel der sozialen und beruflichen Reintegration unterstützen. Dieses Ziel soll nach den individuellen Ressourcen der Klientinnen und Klienten lösungsorientiert erreicht werden. Zielgruppen: Aufnahmeverfahren Unser Angebot richtet sich an: suchtmittelabhängige Personen, die eine Unterstützung auf ihrem abstinenzorientierten Weg suchen Personen mit Substitution (Methadon, Subutex), die bereit sind auf Beikonsum zu verzichten. Dies kann für Menschen nach einer stationären Therapie, einem Klinikaufenthalt oder Strafvollzug in Frage kommen Personen, mit einer Suchtproblematik die ein IV Rente beziehen Personen, die eine Suchtproblematik, psychische- und/oder allgemeine soziale Schwierigkeiten aufweisen (z.b. Isolation und Vereinsamung), die eine betreute Wohnform mit fachlicher Begleitung suchen. Der Eintritt kann freiwillig oder im Rahmen einer Fürsorgerischen Unterbringung (FU) erfolgen. Personen, die ein Wohnexternat im Rahmen einer stationären Therapie im Massnahmevollzug nach Art. 60 StGb suchen. Mütter mit Kindern, die sich in einer psychischen und/oder sozialen Notsituation befinden. Eine mögliche Aufnahme wird individuell abgeklärt. Die Anmeldung zu einem Informationsgespräch ist telefonisch oder schriftlich möglich. In einem persönlichen Informationsgespräch werden Erwartungen angesprochen und abgeglichen. Zur Entscheidungsfindung kann ein Schnuppern in Form einer Übernachtung oder eines Nachtessens organisiert werden. Der Aufnahmeentscheid erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche nach dem Schnuppern. Wenn im Betreuten Wohnen kein freies Zimmer zur Verfügung steht, kann sich eine interessierte Person auf die Warteliste setzen lassen. Betreuungskonzept Betreutes Wohnen Seite 4 von 9 Version: Mai 2013
5 Aufnahmekriterien: Aufenthaltsdauer: Vertrag: Beschwerde: Folgende Kriterien sind für eine Aufnahme massgebend: Zugehörigkeit zur Zielgruppe muss gegeben sein Die Klientin/der Klient ist bereit, den Aufenthaltsprozess konstruktiv mit zu gestalten und sich an die Hausleitlinien zu halten Die Klientin/der Klient ist zu einer Zusammenarbeit (Compliance) mit anderen Helfernetzen bereit (z.b. Hausarztbesuche, Psychiater/in, Arbeitgeber etc.) Eine geregelte Tagesstruktur wird vorausgesetzt. Die Klientin/der Klient arbeitet mindestens zu 50% extern. Im Ausnahmefall besteht die Möglichkeit vorübergehend im internen Arbeitsbereich beschäftigt zu werden. Sollte der Klientin/dem Klienten keine externe Arbeit zur Verfügung stehen, muss die Bereitschaft zur internen Mitarbeit von mindestens 50% pro Arbeitstag vorhanden sein (bedarf einer gesonderten Kostengutsprache) Eine Kostengutsprache der Gemeinde liegt vor Bei Selbstzahlern liegt eine Beistandschaft und/oder Lohnverwaltung durch die Wohnsitzgemeinde vor Es besteht bereits Therapieerfahrung und Suchtdynamikeinsicht Eine Privathaftpflichtversicherung liegt vor Es besteht keine akute Suchtmittelabhängigkeit, Selbst- oder Fremdgefährdung, akute Psychose oder eine Pflegebedürftigkeit. Die Dauer des Aufenthalts richtet sich nach den Bedürfnissen und Möglichkeiten der Klientin/des Klienten. Die Aufenthaltszeit beträgt mindestens sechs Monate und höchstens drei Jahre. In begründeten Ausnahmen kann der Aufenthalt verlängert werden. Der Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Klientinnen und Klienten. Der Klientin/dem Klienten steht ein geregelter Beschwerdeweg offen. Die Beschwerde erfolgt zunächst an die Geschäftsleitung der stiftung suchttherapiebärn. Eine externe Beschwerde ist über das infodrog möglich. Im Aufenthaltsvertrag wird auf diese Möglichkeiten explizit hingewiesen. Abbruch/Ausschluss: Werden die Hausleitlinien oder andere Abmachungen wiederholt nicht eingehalten oder die Aufenthaltsziele nicht erreicht, kann der Klientin/dem Klienten nach einer schriftlichen Verwarnung gekündigt werden. Im Falle eines Ausschlusses wird mit Einbezug des Helfernetzes (zuweisende Stellen und/oder Angehörige) versucht, eine Anschlusslösung zu finden und zu realisieren. Bei schweren Verstössen gegen die Hausleitlinien (z.b. Konsum von Drogen/Alkohol/nicht verordnete Medikamente im Haus, Gewalt) kann der Vertrag fristlos gekündigt und der Ausschluss innerhalb von 24 Stunden erwirkt werden. Die zuweisende Stelle wird umgehend informiert. Betreuungskonzept Betreutes Wohnen Seite 5 von 9 Version: Mai 2013
6 3. Aufenthalt Einstieg: Orientierung: Themenbereiche: In den ersten zwei Wochen nimmt die Klientin/der Klient an den gemeinsamen Mahlzeiten des jeweiligen Therapiehauses teil. Ziel ist es, den Kontakt zum Betreuungsteam aufzubauen, der für eine allfällige spätere Krisenintervention von grosser Bedeutung ist. Während dieser Zeit werden weitere Abklärungen in Bezug auf Arbeit, Freizeit und soziale Kontakte getroffen. Jede Klientin/jeder Klient erhält eine Bezugsperson, die sie/ihn während des gesamten Aufenthalts begleitet. Die ersten zwei Monate gelten als Orientierungs- und Probezeit. Während dieser Zeit hat die Klientin/der Klient die Gelegenheit die Arbeits- und Lebensweise der stiftung suchttherapiebärn kennen zu lernen und sich mit den Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern auseinanderzusetzen. Die Klientin/der Klient geht während der Orientierungszeit mindestens zu 50% einer externen Arbeit nach oder beteiligt sich an der internen Arbeit der Stiftung. In Gesprächen und anhand von Beobachtungen werden Zielsetzungen geklärt und daraus wird die Förderplanung bzw. ein individueller Betreuungsplan für den Aufenthalt festgelegt. Im Rahmen einer Standortbestimmung, in der Regel mit einer Vertreterin oder einem Vertreter der zuweisenden Stelle, werden verbindliche Abmachungen getroffen. Bei Bedarf kann die Probezeit von beiden Parteien verlängert werden. Wenn die Ziele definiert sind und eine klare Abmachung zur Zielerreichung besteht, kann es zu einer definitiven Aufnahme kommen. Zeigt sich in der Probezeit, dass das Angebot des Betreuten Wohnens der stiftung suchttherapiebärn für die Klientin/den Klienten nicht geeignet ist, wird mit der zuweisenden Stelle eine Beendigung vereinbart und nach einer passenden Anschlusslösung gesucht. Ein Wechsel in das Therapieprogramm der stiftung suchttherapiebärn ist jederzeit möglich. Im Rahmen der Bezugspersonenarbeit können folgende Themen nach Bedarf besprochen und Ziele formuliert werden. Arbeitsintegration Soziale Integration (Verein, neue Beziehungen) Freizeitgestaltung und -planung Wohntraining als Vorbereitung zum selbständigen Wohnen Administration (Umgang mit Geld, Budget, Steuererklärung etc.) Rückfall- und Konfliktmanagement Kriseninterventionen Auseinandersetzung mit Sinnfragen Die Ziele werden regelmässig durch die Klientin/den Klienten zusammen mit der Bezugsperson evaluiert und dokumentiert. Betreuungskonzept Betreutes Wohnen Seite 6 von 9 Version: Mai 2013
7 Regulärer Austritt: Nachbetreuung: Krisenintervention: Der Austritt wird sorgfältig in Zusammenarbeit mit der zuweisenden- und anderen involvierten Fachstellen geplant. Es werden notwendige Schritte und Aufträge definiert. Die Nachbetreuung wird inhaltlich festgelegt und in der Regel durch die Klientin/den Klienten in Zusammenarbeit mit der zuweisenden Stelle organisiert. Eine ambulante Nachbetreuung wird durch die stiftung suchttherapiebärn angeboten (vgl. Konzept Nachsorge). Der Ablauf nach einem Rückfall ist im Kriseninterventionskonzept geregelt und mit jeder Klientin/jedem Klienten bei Eintritt besprochen worden. Sofern kein stationärer Entzug indiziert ist, findet eine Stabilisierung in einem internen Time- Out statt. Die Rückfallbearbeitung findet in Gesprächen mit der Bezugsperson statt. Ein wiederholter Konsum kann eine engere Betreuung in Form eines längeren internen Time-Outs in der Grofa oder Muschle zur Folge haben. Während des Times-Outs werden die Freiheitsgrade zum Schutz der Klientin/des Klienten zusammen festgelegt. Sollte es medizinisch indiziert sein, wird ein Entzug in einer Fachklinik organisiert. Betreuungskonzept Betreutes Wohnen Seite 7 von 9 Version: Mai 2013
8 4. Betreuungsangebot Grundsätzliches: Die Betreuungsarbeit des Betreuten Wohnens geschieht in einer wertschätzenden, ressourcenorientierten und lösungsorientierten Haltung, basierend auf einem sozialpädagogischen Ansatz. Dies bedeutet, dass wir uns an der Gegenwart, am Alltag und der momentan zu bewältigenden Situation orientieren dass eine konstruktive Auseinandersetzung unter den Klientinnen/Klienten in der Gruppe stattfinden darf dass eine Auseinandersetzung mit Werten, Normen und Regeln Raum hat. dass Sinnfragen gestellt werden dürfen. Ein positives Umfeld soll soziales Lernen ermöglichen. Mit Hilfe der sozialpädagogischen Arbeit werden Verhaltensmuster aufgezeigt und Lösungsmöglichkeiten zur Bewältigung der Krisen erarbeitet. Ebenso werden die Klientinnen/Klienten in ihrem Prozess der sozialen Integration und auf ihrem Weg zu einem gelingenden Alltag unterstützt. Autonomie und Selbstbestimmung der Klientinnen/Klienten werden gefördert. Eine Einschränkung findet in den Aufenthaltsbedingungen (z.b. geregelte Tagesstruktur), den Hausleitlinien (z.b. Alkoholregelung, Zugang zu den Wohnungen und Zimmern, Medikamentenverwaltung) und durch die Aufenthaltsziele (z.b. Abstinenzorientierung) statt. Das Recht auf Privatsphäre, Ausübung religiöser Aktivitäten, Partnerschaft ist gewährleistet. Soziale Begleitung: Gruppenangebote: Beschäftigung: Die Beratung und Begleitung erfolgt durch eine qualifizierte Bezugsperson der Muschle oder Grofa. Die individuellen Problemlagen werden in regelmässig stattfindenden Einzelgesprächen erfasst. Lösungsorientiert werden zusammen mit der Klientin/dem Klienten Zielsetzungen und Förderpläne erarbeitet. Dies kann folgende Bereiche betreffen: Gesundheit, Arbeit, Hygiene, Ernährung, Beziehungen, Suchtverhalten, Finanzen, Haushalt und Freizeit. Eine 24 Stunden Betreuung ist durch die Nähe zu den Therapiehäusern gewährleistet. Es finden regelmässig BeWo-Abende statt, die Raum bieten sich auszutauschen, Einblick in bestehende Prozesse geben, Möglichkeit bieten Informationen weiterzugeben und das tägliche Zusammenleben zu organisieren. Ein gemeinsames Abendessen geht der Sitzung voraus. Bei Bedarf können themenzentrierte Abende einberufen und organisiert werden, um gezielt mit der Klientel an Themen, Zielen und Problemlösungen arbeiten zu können. Die Teilnahme an wöchentlich stattfindenden themenzentrierten Gruppen (Rückfallprävention etc.) ist möglich. Jede Klientin/jeder Klient ist ein Teil des Ganzen und bringt sich in die Hausgemeinschaft mit ein. Dies betrifft auch den Gartenunterhalt und gesonderte Arbeiten im Haus. Jede Klientin/jeder Klient geht einer geregelten externen Arbeit von mindestens 50% nach. Eine Tagesstruktur ermöglicht einen Alltagsrhythmus, der eine Teilhabe am geregelten Leben darstellt. Idealerweise verfügt die Klientin/der Klient bei Eintritt über eine Arbeitsmöglichkeit. Ansonsten wird eine Betreuungskonzept Betreutes Wohnen Seite 8 von 9 Version: Mai 2013
9 Arbeitssuche (z.b. geschützte Werkstätten, Praktikum, freie Wirtschaft) von uns unterstützt. Die stiftung suchttherapiebärn verfügt selbst nur über ein begrenztes arbeitsagogisches Angebot und strebt deshalb mit Anbietern des zweiten Arbeitsmarktes verbindliche Kooperationen an. Von der Klientin/dem Klienten wird eine aktive externe Arbeitssuche und/oder eine Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsbereichen (Küche, Haushalt, Garten, Liegenschaftsunterhalt) der stiftung suchttherapiebärn erwartet. Externe Angebote: Freizeitangebote: Gender: Haustiere: Verschiedene Problemstellungen benötigen unterschiedliche Fachpersonen wie Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Ärztinnen/Ärzte oder fachspezifische Beratungsstellen. Eine gute Koordination und Zusammenarbeit mit klaren Absprachen sind von zentraler Bedeutung. Die stiftung suchttherapiebärn steht in einer Kooperation mit dem Ambulatorium der Klinik Südhang. Bei Eintritt muss eine psychiatrische Abklärung über das Ambulatorium erfolgen. Diese ist obligatorisch. Das weitere Procedere wird dort in Anwesenheit der Klientin/des Klienten und der Bezugsperson besprochen. Die Klientin/der Klient wird in ihrer konstruktiven Freizeitgestaltung unterstützt und gefördert mit dem Ziel, eine externe Freizeitbeschäftigung zu finden. Es besteht die Möglichkeit, an Freizeitaktivitäten der Therapiehäuser teilzunehmen. Die Wohneinheiten des Betreuten Wohnens werden geschlechtergetrennt geführt. Die Geschlechtertrennung hilft den geschlechtsspezifischen Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Es besteht die Möglichkeit als Paar eine Wohnung zu beziehen. Die Haltung von Kleintieren ist grundsätzlich möglich (Hunde nach Absprache). Dies gilt nicht für das Betreute Wohnen für Mütter und ihre Kinder der Muschle. 5. Kontakte/Anfragen Platzanfragen Betreutes Wohnen, Muristrasse 36 & 37, CH-3006 Bern Schnuppertage: Tel Platzanfrage für Muschle stationäre Suchttherapie und Betreutes Wohnen Mütter mit Muristrasse 28, CH-3006 Bern ihren Kindern: Tel Kostengutsprachen Geschäftsstelle stiftung suchttherapiebärn, Elfenauweg 9, CH-3006 Bern Administrative Tel Fragen: Nachsorge: Internet: Betreuungskonzept Betreutes Wohnen Seite 9 von 9 Version: Mai 2013
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