Modularisierung des rechtswissenschaftlichen Studiums

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1 Dr. Andreas Fijal Prodekan für Lehre Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin Modularisierung des rechtswissenschaftlichen Studiums Workshop im Rahmen des DAAD Seminars Die Internationalisierung des rechtswissenschaftlichen Studiums

2 Historie der Modularisierung am FB Rechtswissenschaft der FUB 1998/99 International Study Guide Law /ERASMUS mit ECTS für incoming students Implementierung des Bologna-Prozesses an der FUB 2003 Inkrafttreten der Juristenausbildungsreform 2004 Diskussion über die Implementierung eines LL.B. am FB 2007 Modularisierung des Studiengangs Rechtswissenschaft zur Sicherung des Modulexports in die BA/MA-Studiengänge der FUB und als Grundlage für eine Akkreditierung des LL.M.-Studiengangs, StO/PO Neues Rahmenkonzept der FUB für modularisierte Studiengänge Anpassung des Studiengangs Rechtswissenschaft an das Rahmenkonzept, SPO 2015 SPO 2015 ist Grundlage für die Anerkennung eines Auslandsstudiums an 45 Partneruniversitäten in Europa und Übersee als Schwerpunktbereichsstudium und prüfung (40 Leistungspunkte, gewichtete Noten, Notenkonvertierung) 2017 Erneute Diskussion über die Implementierung eines LL.B. 2

3 Modularisierung und Rechtswissenschaft Grundzüge der Modularisierung von Studiengängen sind in den Rahmenvorgaben der Kulturministerkonferenz (KMK) definiert: - Modularisierung ist die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Einheiten. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen (wie z.b. Vorlesungen, Übungen, Praktika u.a.) zusammensetzen. ( ). Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden. -> Die strukturelle Definition eines Moduls entspricht überwiegend den tradierten Lehrformaten in der Rechtswissenschaft wie z.b. Vorlesung und Kleingruppenveranstaltungen oder Vorlesung und Übung zu einem jeweils eingegrenzten Rechtsgebiet, die mit einer Prüfung abgeschlossen werden. 3

4 Rechtsgrundlagen der Modularisierung Ausgehend von dieser abstrakten Definition sind bei der Modularisierung des Studiengangs Rechtswissenschaft insbesondere folgende Rechtsvorschiften und Rahmenrichtlinien zu beachten. Föderale Ebene: Hochschulrahmengesetz, Deutsches Richtergesetz, KMK Rahmenrichtlinien zur Modularisierung : HRG: Generelle Regelungen wie z.b. Regelstudienzeit bei Studiengängen mit Zwischenprüfung DRiG: Generell determinierte Inhalte des Studiums KMK Richtlinien: Zentrales Dokument für die bundesweite Modulstandards Landesebene: Länderspezifische Juristenausbildungsgesetze und -ordnungen und Landeshochschulgesetze/Kapazitätsverordnungen: Bsp.: 5 (3) JAG Berlin: Zeitpunkt und Adressat des Nachweises der Fremdsprachenfachkompetenz Bsp.: 22 (2) BerlHG: In der Regel sollen ein Fünftel der Studieninhalte frei wählbar sein (-> Schwerpunktbereichsstudium) // Zeiträume für Auslandsaufenthalt ohne Zeitverluste müssen zur Verfügung stehen ( 17 SPO 2015). Universitäre Satzungen und Rahmenkonzepte Bsp.: 4 (6) RSPO FU Berlin : Module können auch ohne Prüfung modelliert werden. 4

5 Maschinenraum der Modularisierung Was ist insbesondere zu beachten: Inhalte Qualifikationsziele Zugangsvoraussetzungen, Dauer des Moduls Häufigkeit des Angebots, Lehr- und Lernformen Prüfung Präsenzstudium, Arbeitsaufwand, Leistungspunkte 5

6 Zuständigkeiten und Prozess der Entwicklung von Studienund Prüfungsordnungen an der FUB Akteure Fachbereich: Dekanate; Prodekan/-in für Lehre (Studiendekan/-in); Ausbildungskommission des Fachbereichs; Fachbereichsrat (Beschlussgremium) Universität/Academia: Abteilung V B: Studienstrukturentwicklung (Rahmenkonzept); Rechtsamt (Rechtsaufsicht); Akademischer Senat (Beschlussgremium für die Einrichtung neuer Studiengänge); Externe Expertise Land Senatsverwaltung für Wissenschaft Iterativer Prozess Alles hängt mit allem zusammen Unbedingt Abstimmung mit der zuständigen Universitätsabteilung / bereits vorhandene Expertise nutzen Konsequenzen für Studiengangs- und Prüfungsverwaltung berücksichtigen 6

7 Studiengang Rechtswissenschaft (1) 7

8 Studiengang Rechtswissenschaft (2) 8

9 Studiengang Rechtswissenschaft (3) Mehrwert der Modularisierung: Konsekutives Abprüfen des Pflichtstoffs der ersten juristischen Prüfung Selbstkontrolle des Leistungsstands durch die Studierenden in jedem Fachsemester möglich Auslandsmobilität und Anerkennung 9

10 Internationale Mobilität durch Modularisierung Die Modularisierung des grundständigen Studiengangs generiert wichtige Arbeitshilfe bei der Anerkennung im Ausland erbrachter Studienleistungen durch Festlegung und Möglichkeit zur Konvertierung des Workloads eines Moduls durch ECTS-Punkte/LP, Vergleichbarkeit der Inhalte durch die eindeutige Determinierung der Inhalte und Qualifikationsziele in den jeweiligen Modulbeschreibungen. Arbeitshilfe ist bereits bei der Erstellung des Learning Agreements einsetzbar. Beispiel Schwerpunktbereichsstudium im Ausland: Aufgrund eines Beschlusses des Prüfungsausschusses können entsprechende Module und Prüfungen im Umfang von 40 LP an mittlerweile 45 ausländischen Partneruniversitäten als Schwerpunktbereichsstudium und prüfung anerkannt werden. Ex ante Abgleich des Lehrangebots der Partneruniversität anhand der dortigen Module/Modulinhalte und den hinterlegten ECTS/Leistungspunkten mit den eigenen Schwerpunktbereichsangeboten Ex post Gewichtung der erzielten Noten bei der Gesamtnotenbildung möglich 10

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