1. Rundschreiben 2017/18

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1 Staatliche Wirtschaftsschule Freising Wippenhauser Str. 62, Freising Tel.: Fax: Freising, September Rundschreiben 2017/18 Verehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, in der Staatlichen Wirtschaftsschule Freising lernen in diesem Schuljahr über 600 Schülerinnen und Schüler, die in 23 Klassen unterrichtet werden. 14 Klassen wurden in der vierstufigen Wirtschaftsschule und 6 Klassen in der zweistufigen Form plus 3 Berufsintegrationsklassen (BIK/V) in der Wirtschaftsschule gebildet. Durch die Klassenteilung im Fach Informationsverarbeitung (InV), die sehr starke Belegung unserer Übungsunternehmen, die Engpässe in der Turnhalle und die eventuelle Belegung eines Wahlfaches (Schulspiel/Theater, Chor, ECDL - Europäischer Computerführerschein, KMK-Zertifikat Englisch sowie Förderunterricht und Vorgaben der Stundentafel) ist Nachmittagsunterricht für einzelne Jahrgangsstufen unumgänglich. Damit Sie Ihren Urlaub besser planen können, teilen wir Ihnen schon heute die Feiertage und die Dauer der Ferien im Schuljahr 2017/18 mit. FEIERTAGE UND SCHULFREIE TAGE: Dienstag 3. Oktober 2017 Tag der Dt. Einheit Mittwoch 21. November 2017 Buß- und Bettag Dienstag 1. Mai 2018 Maifeiertag Donnerstag 10. Mai 2018 Christi Himmelfahrt FERIEN: Herbstferien 30. Oktober bis 3. November 2017 Weihnachtsferien 25. Dezember bis 6. Januar 2018 Frühjahrsferien 12. Februar bis 16. Februar 2018 Osterferien 26. März bis 7. April 2018 Pfingstferien 22. Mai bis 2. Juni 2018 Sommerferien 30. Juli bis 10. September 2018 Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei der Planung und Buchung von Urlaubsreisen die genannten schulfreien Tage und Ferienzeiten einzuhalten sind, denn Beurlaubungen zur Verlängerung der Ferien werden grundsätzlich nicht genehmigt. Beurlaubungen vom Unterricht für Kuren, sportliche Wettkämpfe, besondere familiäre Anlässe und dergleichen können nur in dringenden Ausnahmefällen auf vorherigen Antrag erfolgen ( 36 (3) WSO). Siehe hierzu Merkblatt für Beurlaubung und Krankheit. Bitte merken Sie sich auch heute schon den Termin für unseren Tag der offenen Tür am Samstag, 3. Februar 2017, vor. An diesem Tag besteht für alle Schülerinnen und Schüler Schulpflicht, da sich die Schule mit Ihren Schülerinnen und Schülern einer breiten Öffentlichkeit präsentiert. 1

2 Ich möchte Sie ferner darauf hinweisen, dass es sich bei den von der Schule durchgeführten z. T. kostenpflichtigen Exkursionen, Studienfahrten und Abschlussfahrten (wie z. B. Winterwoche, Segellager, Abschlussfahrten) um schulische Veranstaltungen handelt, an denen eine Teilnahmepflicht für alle Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Jahrgangsstufe besteht. Hier stehen der Integrationsgedanke und der Aufbau sozialer Kompetenzen im Vordergrund. Ich bitte Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte schon heute darum, ggf. rechtzeitig Geld für die entstehenden Teilnahmegebühren anzusparen. In Absprache mit dem Elternbeirat und dem Schulforum übersteigen die jeweiligen Kosten aber die Höhe von 330,- nicht. Über evtl. Möglichkeiten einer Bezuschussung informiert Sie die jeweilige Klassenleitung. Ferner bitte ich hiermit um Ihr Einverständnis, geeignete Texte, Fotos und Arbeiten einzelner Schülerinnen und Schüler oder der gesamten Schulgemeinschaft von schulischen Veranstaltungen (Unterrichtsprojekte, Tag der offenen Tür, Chor- und Theaterauftritten, Weihnachtsbasar, Schulausflüge, Schülerfahrten, Sportwettbewerbe, Klassenfotos, Sitzpläne, usw.) einer größeren Öffentlichkeit (Jahresbericht, Schulhomepage (Internet), örtliche Tagespresse, Bayerisches Schülerleistungsschreiben usw.) zugänglich machen zu können. Durch die Veröffentlichungen sollen die besonderen Leistungen der Schule sowie ihrer Schülerinnen und Schüler hervorgehoben, anerkannt und die Arbeit der Schule für jeden transparent gemacht werden. Dabei werden personenbezogene Daten Einzelner auf ein absolutes Minimum (Projektname, Klasse, ggf. Teilnehmer) beschränkt. Sollten Sie für Ihr Kind dieser pauschalen Einwilligung widersprechen wollen, bitte ich Sie, dies uns schriftlich mitzuteilen. Aus Ihrem Widerspruch entstehen für Ihr Kind keinerlei Nachteile (Anlage 4). BERATUNGSLEHRERIN UND SCHULPSYCHOLOGIN Bitte beachten Sie das Schreiben unserer Beratungslehrerin Frau StRin Laura Konar (Anlage 1) LEISTUNGSERHEBUNGEN Die Anzahl der Leistungserhebungen wurden im Einvernehmen mit dem Elternbeirat und der Lehrerkonferenz festgelegt. Diese und deren Gewichtung entnehmen Sie bitte der beiliegenden Übersicht (Anlage 2). VERHALTEN IM UNTERRICHT Um eine gute Unterrichtsqualität und atmosphäre für alle Schülerinnen und Schüler über das Schuljahr zu gewährleisten, hat die Staatliche Wirtschaftsschule Freising das Trainingsraumkonzept (siehe Anlage 3 Trainingsraum für verantwortliches Denken und Handeln ) eingeführt. WEGE- UND SCHULUNFÄLLE Aus gegebenem Anlass weise ich nochmals darauf hin, dass bei Wege- oder Schulunfällen Ihres Kindes dies umgehend dem Sekretariat der Schule zu melden ist. Bei der Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen sind die behandelnden Ärzte auf diesen Sachverhalt (Schulunfall; keine privatärztliche Liquidation) vor Behandlungsbeginn hinzuweisen. Wir wünschen einen erfolgreichen Schulstart. Die Schulleitung Dr. Werner Kusch, OStD Schulleiter 2

3 Anlage 1 An die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Wirtschaftsschule Freising Sehr geehrte Damen und Herren, als Beratungslehrerin stehe ich Ihnen sowie den Schülerinnen und Schülern bei der Überwindung von Lern- und Leistungsschwierigkeiten - sofern diese nicht nach Rücksprache mit der jeweiligen Fachlehrkraft gelöst werden konnten - und allen Fragen zur Schullaufbahn zur Verfügung. Meine Sprechstunde finden Sie immer aktuell auf unserer Homepage Bitte lassen Sie mich durch Ihre/n Tochter/Sohn wissen, dass Sie mich zu sprechen wünschen. Ihrem Kind wünsche ich viel Spaß am Lernen und Erfolg an unserer Schule und verbleibe mit freundlichen Grüßen. Gez. Olaf Steil, StD Beratungslehrer / Anita Karacic, LAssin, Schulpsychologische Beratung Als Schulpsychologin stehe ich sowohl Schülerinnen und Schülern als auch Eltern und Lehrkräften bei jeglichen Problemen und Krisen im schulischen sowie außerschulischen Leben zur Verfügung. Mein Beratungsangebot ermöglicht Unterstützung und Informationen zu erhalten, neue Perspektiven zu erkennen und gemeinsam mit mir Lösungen zu entwickeln. Sie ist Hilfe zur Selbsthilfe, und dabei stets freiwillig, kostenlos und vertraulich. Mögliche Beratungsanlässe sind: Probleme im Lern- und Leistungsbereich Konzentrationsschwierigkeiten Motivationsprobleme Ängste (z.b. Prüfungsangst) Lese-Rechtschreib-Störung (sowie isolierte Lese- bzw. Rechtschreibstörung) persönliche Krisen Konflikte mit Mitschülern, Eltern, Lehrern... Kontakt: Franziska Berkmann staatliche Schulspychologin schulpsychologie@fosbosfreising.de Weitere wichtige Ansprechpartner in besonderen Problemfällen sind: Agentur für Arbeit Freising, Parkstraße 11 (telefonische Anmeldung Berufsberatung ) freisinger.berufsberatung@arbeitsagentur.de PROP e. V. / psychosoziale Beratungsstelle (vorwiegend Suchtberatung) Heiligeistggasse 9, Freising, Tel.: / Staatliches Gesundheitsamt Freising, Johannisstr. 8, Tel.: / Erziehungsberatungsstelle des Caritasverbandes, Bahnhofstr. 20, Freising, Tel.: /

4 Trainingsraum für verantwortliches Denken und Handeln Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, für einen guten Unterricht ist es besonders wichtig, dass im Klassenzimmer konzentriert und ruhig gearbeitet werden kann. Schließlich haben Ihre Kinder ein Recht darauf, ungestört unterrichtet zu werden und andererseits haben die Lehrkräfte das Recht, ungestört zu unterrichten. Störende Schüler und Schülerinnen beeinträchtigen die Unterrichtsqualität. Die Wirtschaftsschule Freising führt daher in diesem Schuljahr das bewährte Konzept Trainingsraum für verantwortliches Denken und Handeln weiter. Die Lehrkräfte vereinbaren mit ihrer Klasse, was als Störung des Unterrichts gilt. Zeigt ein Schüler/eine Schülerin ein solches Verhalten, wird er/sie von den Lehrkräften ermahnt. Unterlässt der Schüler/die Schülerin das störende Verhalten dann nicht, wird er/sie vom Unterricht für den Rest der Stunde ausgeschlossen und in den Trainingsraum verwiesen. Mit Unterstützung der im Trainingsraum anwesenden Lehrkraft erstellt dort der Schüler/die Schülerin schriftlich einen Rückkehrplan in die Klasse. In diesem Plan soll der Schüler/die Schülerin die Störung beschreiben und zugleich Vorschläge erarbeiten, wie er/sie das Verhalten in der Klasse in Zukunft gestalten will, damit er/sie wieder problemlos am Unterricht teilnehmen kann. Dieser Plan wird von dem Schüler unterschrieben und von der betreffenden Lehrkraft nach Durchsicht durch Unterschrift angenommen. Es ergibt sich daher eine Art Vertrag zwischen Schüler und Lehrkraft, wie die Zusammenarbeit besser werden soll. Wir halten dieses Konzept für sinnvoll, um den vielen lernbereiten Schülerinnen und Schülern unserer Schule gute Voraussetzungen für ihre Arbeit zu bieten. Der Unterricht wird von Spannungen entlastet. Die Sozialkompetenz der störenden Schüler/innen wird gefördert und die Konflikte werden unmittelbar einer Lösung zugeführt. Sollte Ihr(e) Sohn/Tochter allerdings wiederholt (dreimal) in den Trainingsraum verwiesen werden, erhält er/sie eine schriftliche Mitteilung und wir bitten Sie zu einem Gespräch. Damit beabsichtigen wir, die Zusammenarbeit mit Ihnen zu intensivieren. Eltern und Schule tragen hinsichtlich der optimalen Förderung der Kinder eine gemeinsame Verantwortung. Nach einer weiteren Entsendung in den Trainingsraum wird Ihr Kind an diesem Tag vom Unterricht ausgeschlossen. Erst nach einem weiteren, jetzt verpflichtenden Gespräch mit Ihnen und Ihrem Kind darf es wieder am Unterricht teilnehmen. Schüler, die im Trainingsraum sind, müssen den versäumten Unterrichtsstoff bis zur nächsten Stunde selbstständig nacharbeiten. Trotz eines Aufenthalts im Trainingsraum muss der betroffene Schüler/die Schülerin an ggf. später abverlangten Leistungserhebungen zur versäumten Stunde teilnehmen. Im Interesse Ihrer Kinder bitte ich um Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Werner Kusch, OStD Schulleiter 4

5 HAUSORDNUNG FÜR DIE STAATLICHE WIRTSCHAFTSSCHULE FREISING Die Hausordnung wurde in Ergänzung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) und der Wirtschaftsschulordnung mit Zustimmung des Schulforums erlassen. In der Schule, in der viele Menschen zusammenarbeiten, müssen alle Beteiligten aufeinander Rücksicht nehmen und bestimmte Regeln einhalten. Deshalb wird das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft verbindlich durch die Hausordnung geregelt. Sie soll dazu beitragen, - einen reibungslosen Arbeits- und Unterrichtsablauf zu ermöglichen, - die Schule und ihre Einrichtung in gutem Zustand zu erhalten, - die Ordnung und Sicherheit im Schulbereich zu gewährleisten. Die Anordnungen der Lehrkräfte und des Hausmeisters sind selbstverständlich zu befolgen. Die Schülervertretung unterstützt das Vorhaben, die Schule als angenehmen Lern- und Aufenthaltsort zu erhalten und alle Beteiligten vor Schaden zu bewahren. Auch ein freundlicher Gruß als Ausdruck gegenseitiger Achtung sowie Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft tragen wohltuend dazu bei. 1. Schulbereich und Pausenbereich 1.1 Zum Schulbereich gehören - das Schulgebäude, - die Sporthalle mit Sportplätzen und - der Pausenbereich. Das Buswartehäuschen gehört nicht zum Schulbereich! 1.2 Der Pausenbereich umfasst - bei geeignetem Wetter (d. h. kein Regen oder Schneefall) den gesamten Pausenhof bis zu den rot Markierungen. Die PKW-Stellplätze, die Eingangstreppe, der Bürgersteig sowie das Buswartehäuschen gehören nicht zum Pausenbereich. die Aula im Schulgebäude. - bei Regen oder Schneefall zusätzlich den 1. Stock bis zu den Durchgangstüren der Flure. Bitte beachten! Die Flure im 1. und 2. Obergeschoss, der Keller sowie das Turnhallengelände gehören nicht zum Pausenbereich und sind deshalb in jeder Pause schnellstmöglich zu verlassen! 2. Verhalten im Schulbereich 2.1 Der Aufenthalt im Schulbereich und auf den Sportplätzen ist nur Schülerinnen und Schülern der Wirtschaftsschule zum Unterrichtsbesuch und zur Teilnahme an Schulveranstaltungen gestattet. 2.2 Das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände ist untersagt. Auch das Mitführen und der Genuss alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel ist nicht gestattet. 2.3 Im Schulhaus ist Ruhe zu bewahren, damit der Unterricht nicht gestört wird. Auch die Klassenzimmerwechsel sollen ruhig und so rasch wie möglich erfolgen. 2.4 Im Schulbereich sind Verhaltensweisen untersagt, die zu Unfällen führen können, wie z. B. unkontrolliertes Rennen, Raufen, Verwendung von Sportgeräten (Skateboard u. a.), Schneeballwerfen. 2.5 Treppen, Geländer, Fußböden und Gehsteigkanten sind nicht zum Sitzen gedacht. 2.6 Das Sekretariat soll nur zu den an der Sekretariatstür angegebenen Zeiten aufgesucht werden, damit der Arbeitsbetrieb dort nicht ständig gestört wird. 5

6 2.7 Für Wartezeiten bis 15 Min. vor Unterrichtsbeginn steht den Schülern ausschließlich die Aula zur Verfügung. 2.8 Im Schulhaus soll Ruhe herrschen sowie Ordnung gehalten werden. 2.9 Bei Feueralarm gelten die ausgehängten Verhaltensvorschriften sowie die Anweisungen der Lehrkräfte Fundgegenstände sind im Sekretariat abzugeben. Dort können auch Verluste gemeldet werden Die Schulbibliothek kann zu den angegebenen Öffnungszeiten aufgesucht werden. Schultaschen dürfen nicht in die Bibliothek mitgenommen werden Alle Fachräume dürfen nur in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden Bekanntmachungen am Info-Bildschirm (Vertretungspläne u. ä.) und Schwarzen Brett müssen rechtzeitig von den Schülern gelesen werden In den Toiletten ist auf Sauberkeit zu achten. Beschädigungen oder grobe Verunreinigungen sind umgehend dem Hausmeister oder im Sekretariat zu melden. 3. Verhalten in den Unterrichtsräumen 3.1 Jeder Schüler ist verpflichtet, pünktlich mit den notwendigen Büchern und Materialien zum Unterricht zu erscheinen. 3.2 Kopfbedeckungen dürfen im Unterricht nicht getragen werden. 3.3 Wenn 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend ist, meldet dies der Klassensprecher bzw. ein anderer Schüler im Sekretariat. 3.4 Beim Stundenwechsel ist auf Ruhe zu achten. Die Schüler bleiben in den Klassenzimmern und halten die Türen geschlossen. Am Kiosk darf nur zu den offiziellen Pausenzeiten eingekauft werden. 3.5 In jeder Klasse wird ein wochenweise wechselnder Ordnungsdienst eingesetzt, der für folgende Aufgaben verantwortlich ist: - Tafeldienst (Tafelreinigung, Kreide, Schwamm und Lappen besorgen) - Ordnung und Sauberkeit im und vor dem Klassenzimmer überprüfen - Papierkörbe entleeren (nur glatte Blätter hineinlegen). - Auf Mülltrennung ist zu achten! (rot Papier, gelb Gelber Sack, grau/braun Restmüll) 3.6 Es ist selbstverständlich, dass jeder Schüler einen sauberen Platz hinterlässt. 3.7 Am jeweiligen Unterrichtsende stellen die Schülerinnen und Schüler der letzten Unterrichtsstunde - die Stühle auf die Tische - schließen die Fenster - schalten das Licht aus - schalten die PCs bzw. Kopiergeräte und Beamer in den Fach- /Klassenräumen aus. 3.8 Alle Unterrichtsmittel werden nach Unterrichtsende mit nach Hause genommen (außer GTK). 3.9 Ein gesondertes Merkblatt regelt die Vorgehensweise bei - Erkrankung während der Unterrichtszeit, - Beurlaubung, - Entschuldigung. 4. Verhalten in den Pausen 4.1 Bei gutem Wetter sollen sich die Schüler an der frischen Luft im Pausenhof aufhalten. Nur bei schlechtem Wetter (Regen, Schneefall) ist der Aufenthalt im Schulhaus erlaubt. 4.2 Getränke dürfen die Schüler nur im Pausenhof oder in der Aula zu sich nehmen, nicht aber in den Klassenzimmern und in der Sporthalle. Leere Getränkeflaschen sind in die aufgestellten Träger zurückzubringen. Da der Hausmeister die Pfandkosten trägt, ist es verboten und auch rücksichtslos, die Flaschen anderweitig zu entsorgen. Jegliche Art von Glasflaschen sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. 4.3 Alle Abfälle gehören in die entsprechenden Abfallkörbe. Da die Schule eine weitgehende Müllvermeidung und trennung anstrebt, gibt es für Wertstoffe (z. B. Trinktüten und geleerte Trinkbecher in gelben Sack ) und Sondermüll (Batterien) spezielle Behälter. 4.4 In den Vormittags- und Nachmittagspausen sowie Freistunden dürfen die Schüler den Schulbereich ohne Genehmigung der Schulleitung nicht verlassen. 10. und 11. Klassen dürfen während einer 45minütigen Freistunde das Schulgelände verlassen. 6

7 4.5 Beim Pausenverkauf sollen sich die Schüler rücksichtsvoll und geordnet anstellen, damit eine reibungslose Bedienung möglich ist. 5. Schäden, Haftung und unterrichtsfremde Gegenstände 5.1 Die Schüler sollen keine wertvollen Gegenstände, Kleidungsstücke, Fahrräder usw. mit in die Schule bringen. Bei Verlust haftet die Schule nicht. 5.2 Schulräume und Einrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Für mutwillige Beschädigung haften die Verursacher bzw. Erziehungsberechtigten. 5.3 Wenn Schäden an Gebäude oder Einrichtungen entdeckt werden, ist das Sekretariat zu verständigen. 5.4 Das Mitbringen unterrichtsfremder Gegenstände in den Schulbereich ist nicht gestattet. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone bzw. Smartphones und sonstige digitale Speichermedien auszuschalten (Stummschaltung genügt nicht. Bei Zuwiderhandlung werden diese für eine Woche einbehalten (Art. 56 BayEUG). Bei Leistungserhebungen gilt bereits das Mitführen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons bzw. Smartphones als Unterschleif. 5.5 Bücher sind Eigentum der SWFS und werden vor der leihweisen Ausgabe nach ihrem Zustand bewertet. Wird bei der Buchrückgabe eine Verschlechterung des Zustandes um zwei Notenstufen festgestellt und/oder stimmt der Name des Buchrückgebenden nicht mit dem im Barcode (Strichcode) gespeicherten überein, wird auf Kosten des Schülers bzw. der Schülerin ein neues Buch beschafft. Zeugnisse werden nur ausgehändigt nachdem alle Bücher zurückgegeben bzw. schadhafte Bücher bezahlt wurden. 5.6 Unfälle im Schulbereich und auf dem Schulweg, sind sofort zu melden. Die Formulare dazu sind im Sekretariat erhältlich und müssen dort wieder vollständig ausgefüllt abgegeben werden. Freising, im September 2017 Die Schulleitung Dr. Werner Kusch, OStD Schulleiter Rückgabe dieses Abschnittes bitte bis spätestens Freitag, 15. September 2017 an die Klassenleitung. Von dem 1. Elternrundschreiben 2017/2018, der Hausordnung, dem Schreiben Trainingsraum für verantwortliches Denken und Handeln und der Übersicht der Leistungsnachweise der Staatlichen Wirtschaftsschule Freising habe ich Kenntnis genommen. Name des Schülers Klasse Ort, Datum Unterschrift des Erziehungsberechtigten 7

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