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15 Stempel der Einrichtung GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschaftseinrichtungen gemäß 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befinden sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrankheiten besonders leicht ausbreiten. Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen, die dem Schutz aller Kinder und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krankheiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren. 1. Gesetzliche Besuchsverbote Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Kind nicht in den Kindergarten, die Schule oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn es an bestimmten Infektionskrankheiten erkrankt ist oder ein entsprechender Krankheitsverdacht besteht. Diese Krankheiten sind in der Tabelle 1 auf der folgenden Seite aufgeführt. Bei einigen Infektionen ist es möglich, dass Ihr Kind die Krankheitserreger nach durchgemachter Erkrankung (oder seltener: ohne krank gewesen zu sein) ausscheidet. Auch in diesem Fall können sich Spielkameraden, Mitschüler/-innen oder das Personal anstecken. Nach dem Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider bestimmter Bakterien nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der festgelegten Schutzmaßnahmen wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen (Tabelle 2 auf der folgenden Seite). Bei manchen besonders schwerwiegenden Infektionskrankheiten muss Ihr Kind bereits dann zu Hause bleiben, wenn eine andere Person bei Ihnen im Haushalt erkrankt ist oder der Verdacht auf eine dieser Infektionskrankheiten besteht (Tabelle 3 auf der folgenden Seite). Natürlich müssen Sie die genannten Erkrankungen nicht selbst erkennen können. Aber Sie sollten bei einer ernsthaften Erkrankung Ihres Kindes ärztlichen Rat in Anspruch nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen und anderen ungewöhnlichen oder besorgniserregenden Symptomen). Ihr/-e Kinderarzt/-ärztin wird Ihnen darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Gemeinschaftseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Gegen einige der Krankheiten stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist Ihr Kind ausreichend geimpft, kann das Gesundheitsamt darauf verzichten, ein Besuchsverbot auszusprechen. 2. Mitteilungspflicht Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor genannten Gründen ein Besuchsverbot besteht, informieren Sie uns bitte unverzüglich darüber und über die vorliegende Krankheit. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet und tragen dazu bei, dass wir zusammen mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Maßnahmen gegen eine Weiterverbreitung ergreifen können. Seite 1 von 2 Stand:

16 3. Vorbeugung ansteckender Krankheiten Gemeinschaftseinrichtungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz verpflichtet, über allgemeine Möglichkeiten zur Vorbeugung ansteckender Krankheiten aufzuklären. Wir empfehlen Ihnen daher unter anderem darauf zu achten, dass Ihr Kind allgemeine Hygieneregeln einhält. Dazu zählt vor allem das regelmäßige Händewaschen vor dem Essen, nach dem Toilettenbesuch oder nach Aktivitäten im Freien. Ebenso wichtig ist ein vollständiger Impfschutz bei Ihrem Kind. Impfungen stehen teilweise auch für solche Krankheiten zur Verfügung, die durch Krankheitserreger in der Atemluft verursacht werden und somit durch allgemeine Hygiene nicht verhindert werden können (z.b. Masern, Mumps und Windpocken). Weitere Informationen zu Impfungen finden Sie unter: Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Haus- oder Kinderarzt/- ärztin oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter. Tabelle1: Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtungen und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten ansteckende Borkenflechte (Impetigo contagiosa) ansteckungsfähige Lungentuberkulose bakterieller Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen (gilt nur für Kinder unter 6 Jahren) Keuchhusten (Pertussis) Kinderlähmung (Poliomyelitis) Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung noch nicht begonnen wurde) Krätze (Skabies) Masern Meningokokken-Infektionen Mumps Pest Scharlach oder andere Infektionen mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes Typhus oder Paratyphus Windpocken (Varizellen) virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.b. Ebola) Tabelle 2: Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Ausscheidung folgender Krankheitserreger Cholera-Bakterien Diphtherie-Bakterien EHEC-Bakterien Typhus- oder Paratyphus-Bakterien Shigellenruhr-Bakterien Tabelle 3: Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an folgenden Krankheiten bei einer anderen Person in der Wohngemeinschaft ansteckungsfähige Lungentuberkulose bakterielle Ruhr (Shigellose) Cholera Darmentzündung (Enteritis), die durch EHEC verursacht wird Diphtherie durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelbsucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E) Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien Kinderlähmung (Poliomyelitis) Masern Meningokokken-Infektionen Mumps Pest Typhus oder Paratyphus virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (z.b. Ebola) Seite 2 von 2 Stand:

17 Stand: Sprechstunden 2017/2018 Sehr geehrte Eltern, hier finden Sie die Sprechstunden der Lehrkräfte an der RSH. Bitte melden Sie sich über Ihr Kind bei den jeweiligen Lehrkräften an. Dies ermöglicht zum einen eine gezielte Vorbereitung durch die Lehrkraft und erspart Ihnen gegebenenfalls einen erfolglosen Besuch. Schulleitung Tag Uhrzeit Väth Hildegard Dienstag (oder nach telefonischer Vereinbarung) 10:00 10:45 und nach Vereinbarung Bendel Michael Donnerstag 10:00 10:45 Wesemann Jens Donnerstag 10:00 10:45 Erweiterte Schulleitung Tag Uhrzeit Möller Bernd Dienstag 11:45 12:30 Beratungssprechstunde Mittwoch 11:45 12:30 Rasche Isabel Montag 11:45 12:30 LRSt-Sprechstunde Dienstag 10:00 10:45 Scholl Marius Mittwoch 10:45 11:30 Lehrkräfte Tag Uhrzeit Bachmann Lisa Montag 10:00 10:45 Ball Andreas Montag 10:45 11:30 Betschinske Bernhard Donnerstag 11:45 12:30 Blaschke Lucia Freitag 10:45 11:30 Claßen-Goerlitz Silke-Imke Donnerstag 09:00 09:45 De Boer Katrin Donnerstag 09:00 09:45 Denecke Nadine Donnerstag 10:45 11:30 Doll Manuel Dienstag 11:45 12:30 Elbert Veit Donnerstag 10:00 10:45 Englert Steffen Mittwoch 10:00 10:45 Fischer Florian Donnerstag 10:45 11:30 Gerlach Christian Donnerstag 10:00 10:45 Hautsch Volker Freitag 10:00 10:45 Hegemann Susanne Freitag 10:00 10:45 Henke Carina Donnerstag 10:00 10:45 Hentschel Jochen Dienstag 10:00 10:45 Hentschel Susanne Dienstag 10:00 10:45 Hinte Verena Mittwoch 09:00 09:45 Hünermann Dr. Lucia Freitag 10:00 10:45 Jahrsdörfer Josefine Montag 10:45 11:30 Jörg Christiane Montag 10:45 11:30 Kaiser Kristina Donnerstag 10:45 11:30 Keßler Rainer Dienstag 10:45 11:30 Klameth-Bergmann Christine Donnerstag 10:00 10:45 Kobelt Jörg Mittwoch 10:00 10:45 Kuhn Marion Montag 09:00 09:45 Leydel Christine Dienstag 10:45 11:30 Lieb Daniela Montag 10:00 10:45 Lohwasser Susanne Donnerstag 10:45 11:30 Müller Florian Mittwoch 11:45 12:30 Müller Julia Donnerstag 10:45 11:30 Lehrkräfte Tag Uhrzeit Piontek Detlef Mittwoch 10:45 11:30 Preuß Sonja Dienstag 10:45 11:30 Rung Helga Dienstag 11:45 12:30 Satter Wolfgang Mittwoch 11:45 12:30 Schäfer Cornelia Mittwoch 11:45 12:30 LRSt-Sprechstunde Dienstag 10:00 10:45 Schmidt Martin Mittwoch 10:00 10:45 Schmitt Holger Donnerstag 10:00 10:45 Schmitt Rebecca Freitag 10:00 10:45 Schneider Luisa Donnerstag 10:45 11:30 Schuckert Stefan Donnerstag 10:45 11:30 Schuster David Mittwoch 10:45 11:30 Seubert Peter Dienstag 10:00 10:45 Simon Hubert Donnerstag 10:45 11:30 Sommermann Esther Freitag 10:00 10:45 Streit Daniela Mittwoch 10:00 10:45 Stüben Katja Dienstag 10:00 10:45 Tegeler Gunnar Dienstag 10:45 11:30 Van der Westhuizen Silke Freitag 09:00 09:45 Wagner Konstanze Dienstag 11:45 12:30 Wilhelms Daniela Freitag 09:00 09:45 Wirth Tobias Montag 13:30 14:15 Wissel Bianca Dienstag 10:45 11:30 Zimmermann Vera Freitag 10:45 11:30 Als Schulpsychologin steht Sarah Sauer von der Edith-Stein-Schule (Staatliche Realschule Alzenau) zur Verfügung. Telefonsprechstunde: Donnerstag, 09:30 10:30 Uhr Sprechstunde (nur nach vorheriger Absprache!): Montag (09:45 13:00 Uhr) und Dienstag (10:30 14:30 Uhr) Kontaktaufnahme unter Tel: 06023/ oder 06023/ Kontaktaufnahme per

18 Wahl-*/Ergänzungsunterricht: Stand: Der Unterricht beginnt am Montag, 25.September 2017 *(Bei zu hohen Anmeldezahlen in einzelnen Kursen des Wahlunterrichts, muss u.u. per Los über die Teilnahme entschieden werden. Bei zu geringer Anmeldezahl muss der Wahlunterricht entfallen.) Fach Klasse Name Tag Zeit Raum Bläserorchester Jgst. Fr. Preuß Di 13:30-15:00 MU 2 BWR-Übung 8b, 8c, 8e Hr. Elbert Mo 13:45-14:30 8b BWR-Übung 9b, 9c Hr. Fischer Mo 13:30-14:15 9c Chor Jgst. Fr. Schmitt Mi 13:30-15:00 MU 2 Deutsch-Ergänzung 1 5b,c Fr. Van der Westhuizen Mi 13:30-14:15 5c Deutsch-Ergänzung 2 5d,e Fr. Jahrsdörfer Mi 13:30-14:15 5d Deutsch-Legasthenie 5a Fr. Rasche Mi 13:30-14:15 5a Englisch-Ergänzung 1 5b,c Hr. Schuster Do 13:30-14:15 5c Englisch-Ergänzung 2 5d,e Hr. Tegeler Do 13:30-14:15 5d Englisch-Legasthenie 5a Fr. Schäfer Do 13:30-14:15 6a Mathematik-Ergänzung 1 5b,d Fr. Lohwasser Di 13:30-14:15 5d Mathematik-Ergänzung 2 5c Hr. Englert Di 13:30-14:15 5c Mathematik-Ergänzung 3 5a,e Fr. Bachmann Di 13:30-14:15 5a Mathematik-Übung (1. Halbjahr) 8b,c,d,e Fr. Jörg Mi 13:30-14:15 8c Erste Hilfe 1 (14-tägig) Jgst. Fr. Claßen-Goerlitz Mo 13:30-15:00 9b+EH Erste Hilfe 2 (14-tägig) 5. / 6. Jgst. Fr. Stüben Mi 13:30-15:00 9b+EH IT für Gym.(nur 1. Halbjahr) Jgst. Fr. Klameth-Bergmann Mo 13:30-15:00 IT 1 JAMS Fußball Jgst. Hr. Gramminger Di. 13:30-15:00 RS-Halle Fußball.(nur 1. Halbjahr) JAMS Fußball.(nur 2. Halbjahr) Jgst. Hr. Müller (1. HJ) Hr. Gramminger (2. HJ) Do. 13:30-15:00 RS-Halle Jugend forscht Jgst. Dr. Hünermann Mo 13:30-14:15 PH 3 Klettern Jgst. Hr. Seubert Mo 13:30-15:00 RS-Halle Mountainbike Jgst. Hr. Müller Mi 13:30-15:00 3-fach-Halle Mountainbike Jgst. Hr. Seubert Do 13:30-15:00 3-fach-Halle PET-Englisch 9. Jgst. Fr. Denecke Do 13:30-14:30 9d Physik-Übung 10a Fr. Zimmermann Di 13:30-14:15 PH3 Quali Mathematik (ab 2. Halbjahr) 9. Jgst. Hr. Möller Do 13:30-15:00 10b Robotik (max. 20 Schüler) Jgst. Fr. Wilhelms Mo 13:30-15:00 MED 2 Rockband Jgst. Hr. Schmidt M. Do 13:30-15:00 MU 1 Schülerfirma RSHop 2.0 (14-tägig) Jgst. Hr. Kobelt Fr. Van der Westhiuzen Di 13:30-15:00 DIFF 1 + MED 2 Schülerzeitung Jgst. Fr. Henke Di 13:30-15:00 MED 1 Streitschlichter Jgst. Hr. Schmitt, H. Do 13:30-14:15 STR Tischtennis Jgst. Hr. Ball Mi 13:30-15:00 TT-Halle Tanz, Fitness, Spiele Jgst. Fr. Jahrsdörfer Di 13:30-14:15 TT-Halle Volleyball (nur 1. Halbjahr) Jgst. Hr. Piontek Mo 13:30-15:00 RS-Halle Die Schüler für den Ergänzungsunterricht der 5. Klassen werden von den Fachlehrkräften Deutsch, Englisch und Mathematik eingeteilt. Bitte hier abtrennen Rückgabetermin beim Klassenlehrer: Mittwoch, Zutreffendes bitte ankreuzen Unser(e) Tochter/Sohn, nimmt an folgendem Wahlunterricht teil. (Der Wahlunterricht ist für das Halbjahr verpflichtend.): Klasse nimmt an keinem der angebotenen Wahlunterrichte teil. Ort, Datum Unterschrift d. Erziehungsberechtigten

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