Elternbrief zu Beginn des Schuljahres 2016 / 2017

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1 Elternbrief zu Beginn des Schuljahres 2016 / 2017 Straubing, 05. Oktober 2016 Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte, zu Beginn des neuen Schuljahres darf ich Sie sehr herzlich grüßen und auch von Herrn Dieckmann, in dessen Vertretung ich Ihnen diese Zeilen schreibe, liebe Grüße ausrichten. Mit diesem Elternbrief möchte ich Sie auf einige Punkte hinweisen, die im Hinblick auf das kommende Schuljahr wissenswert sind. 1. Schülerzahlen Derzeit besuchen 749 Schülerinnen in 28 Klassen die Ursulinen Realschule, wobei wir in den vier 5. Klassen auch wieder zwei Gesangsklassen (Musik: dreistündig) bilden konnten. Ein herzlicher Willkommensgruß gilt allen Schülerinnen und vor allem den 114 Mädchen der fünften Klassen und den Schülerinnen, die von anderen Schulen übergetreten sind. 2. Jahresmotto Das neue Schuljahr steht unter dem Motto Sei du selbst die Veränderung, die du dir wünschst für diese Welt. In diesem Sinne sollten wir alle das Schuljahr angehen und im übertragenen Sinn auch im Schulalltag versuchen, die vielen kleinen und großen Veränderungen, die wir uns wünschen, wahr werden zu lassen. 3. Turnhallenbelegung Die Stadt Straubing stellt uns dankenswerterweise auch in diesem Schuljahr wieder Hallenstunden in der neuen Turnhalle neben der Jakob-Sandtner-Realschule zur Verfügung, so dass wir unsere Turnhallenbelegung ein klein wenig entzerren konnten. Leider tritt es aber nach wie vor auf, dass Mädchen erst um 16:25 Uhr die Schule verlassen können. 4. Zwischenzeugnis/-bericht Nach Absprache mit dem Elternbeirat und der Lehrerkonferenz erhalten die Mädchen der Klassen wieder statt des Zwischenzeugnisses drei Zwischenberichte (November, Februar, Mai) auf denen alle Noten Ihrer Tochter vermerkt sind. Somit haben Sie eine gute Übersicht über die schulische Entwicklung Ihres Kindes. Neben dem Zwischenzeugnis bekommen auch die Schülerinnen der 9. und 10. Klassen jeweils ca. eine Woche vor den Elternsprechtagen oder bei Bedarf eine Notenübersicht. 5. Lehrkräfte Als neue Lehrkräfte an unserer Schule dürfen wir begrüßen: Frau Sabrina Axer (M/IT), Frau Michaela Schmid (E) und Herrn Hans Peter Listl (IT). Wir wünschen ihnen einen guten Start und viel Erfolg. 6. Krankmeldung Bei Erkrankungen Ihrer Tochter rufen Sie bitte zwischen 07:15 und 07:40 Uhr unter der Nummer an. Zudem besteht die Möglichkeit auch schon vorher auf den Anrufbeantworter zu sprechen. Zum Schutz Ihrer Tochter sind wir gehalten, bei fehlender Entschuldigung ab 08:45 Uhr die Polizei zu verständigen. Anträge auf Befreiung sollen möglichst drei Tage vorher eingereicht werden. Vordrucke finden Sie auf unserer Homepag unter Informationen - Krankmeldung. Bitte beachten Sie für Ihre Urlaubsplanung auch die Ferienzeiten. 1

2 7. ESIS Wie Sie wissen haben wir in den letzten Jahren einen Weg gefunden, wie wir die Verteilung unserer Elternbriefe per ESIS (Elektronisches Schüler Informations System) und die zugehörigen Rückmeldungen schneller, effizienter und zuverlässiger gestalten können. 81,7 % aller Eltern unserer Schule haben sich für diese Art des Elternbriefs registriert. Vielen herzlichen Dank dafür! Alle, die noch nicht registriert sind, bitten wir, sich möglichst bald im Sekretariat der Schule anzumelden. Sie erhalten dann über ESIS alle Eltern-informationen an Ihre dort angegebenen -Adressen. 8. Schulgelände Die Generalsanierung des letzten Bauteils ist zwar abgeschlossen und auch unser neu gestalteter Pausehof findet großen Anklang, dennoch können wir durch den Wasserschaden, den wir im Juni erlitten haben, noch nicht alle Räume so nutzen, wie wir uns das wünschen würden. Für bevorstehende Umzüge und organisatorische Verrenkungen möchte ich mich bei Ihnen entschuldigen. Wir danken Ihnen jetzt schon im Voraus für Ihr Verständnis. 9. Instrumentalunterricht Unverändert bieten die externen Instrumentallehrkräfte Frau Andrea Feldmeier, Frau Sophia Feldmeier, Herr Klaus Fischer und Herr Stefan Lang Unterricht in folgenden Instrumenten an: Akkordeon, Baritonhorn, Flügelhorn, Gesang: Jazz & Klassik, Gitarre, Keyboard, Klavier, Posaune, Saxophon, Tenorhorn, Trompete, Tuba, Steierische Harmonika, Geige, Klarinette, Querflöte. Die Kosten für den Unterricht können Sie gerne bei Frau Feldmeier erfragen. Sie werden mit der jeweiligen Instrumentallehrkraft abgerechnet. Sollten Sie Interesse haben, fragen Sie einfach im Sekretariat an der Schule nach. 10. Schulbücher Frau Nicole Schwarzfischer hat mit einem Schülerinnenteam die lehrmittelfreien Schulbücher ausgegeben. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Tochter, dass sie selbst für den Zustand und Verbleib ihrer Bücher verantwortlich ist. Sollten die Bücher am Ende des Schuljahres in einem wesentlich schlechteren Zustand sein als zu Beginn, wird das Bücherteam eine Schadensersatzgebühr erheben. 11. Vertretungsregelung Wie in den vergangenen Jahren entfällt die 6. Stunde bei Abwesenheit der Lehrkraft nur, wenn die Schülerinnen einen Tag vorher von der Schule informiert worden sind. Den Schülerinnen wird über die digitale Anzeigentafel in der Pausenhalle ein vorzeitiger Unterrichtsschluss mitgeteilt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir von Ihrer Tochter erwarten, dass sie eigenverantwortlich die Informationen an Sie weitergibt. Wir bitten Sie, Ihre Tochter auf ihre Informationspflicht hinzuweisen, so dass der Informationsfluss zwischen Schule und Elternhaus reibungslos funktioniert. In den 9. und 10. Klassen wird die 6. Stunde in der Regel nicht mehr vertreten. Selbstverständlich können sich die Schülerinnen in den Aufenthaltsraum begeben und die Zeit sinnvoll nutzen. Einige Schülerinnen haben in ihrem Stundenplan eine so genannte freie Randstunde, d. h. in der 1. oder 6. Stunde keinen Unterricht. Falls sich Ihre Tochter in der unterrichtsfreien Zeit an der Schule aufhält, steht zwar das Aufenthaltszimmer zur Verfügung, aber wir übernehmen während dieser Zeit keine Aufsicht. 2

3 12. Versicherungsschutz Das Schulgelände während der Pause oder vor Unterrichtsbeginn, also nach Ankunft der Schulbusse, zu verlassen ist verboten. Es besteht kein Versicherungsschutz, da dies als Unterbrechung des Schulweges gewertet wird. 13. Jahrgangsstufentest Die 6. und 7. Klassen haben im September die jährlich stattfindenden Jahrgangsstufentests geschrieben, die als kleine Leistungsnachweise gewertet werden. Weitere Informationen zu Leistungsnachweisen finden Sie auf der Homepage der Schule und in der RSO (Realschulordnung). 14. Bilingualer Unterricht In der Jahrgangsstufe 8 findet auch in diesem Jahr wieder bilingualer Unterricht in den Fächern Erdkunde bzw. Geschichte statt. Die Fachschaften informieren noch über die Details in einem gesonderten Elternbrief. 15. Wahl-/Förderunterricht Der Wahlunterricht (z. B. Schulband, Schulspiel, Robotik, usw.) ist eingeteilt und beginnt heuer je nach Fach spätestens ab Mittwoch, den Die Wahlfachlehrkräfte sprechen die genauen Termine mit den teilnehmenden Schülerinnen ab. Der Förderunterricht für die 5. Klassen beginnt am , einmalig mit je einer Doppelstunde am Nachmittag. (Montag: Deutsch bei Frau Hien / Mittwoch: Englisch bei Frau Wiesmüller / Donnerstag: Mathematik bei Frau Wagner jeweils von 13:15 14:45 Uhr) 16. Berufsberatung Als Berufsberaterin steht unserer Schule in diesem Schuljahr Frau Anna Zwickenpflug von der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Sie lädt die Eltern und Erziehungsberechtigten der Schülerinnen der neunten Klassen am zu einem Informationsabend ein. (Eine gesonderte Einladung erhalten Sie noch.) Des Weiteren informiert Frau Zwickenpflug die Mädchen in der Berufskundestunde und bei individuell zu vereinbarenden Beratungseinheiten. Am und bietet sie auch Sprechstunden ohne Anmeldung für alle Interessierten im Schulhaus an. Die Kontaktdaten von Frau Zwickenpflug sowie weitere Angebote zur Berufsberatung können Sie auch über unsere Homepage erfahren. 17. Quali Für Schülerinnen der neunten Jahrgangsstufe, die im Laufe des Schuljahres wegen Leistungsproblemen befürchten, das Ziel der Realschule nicht erreichen zu können, bieten die Mittelschulen die Möglichkeit an, extern an den Prüfungen zum qualifizierenden Mittelschulabschluss (Quali) teilzunehmen. Hierfür ist eine Anmeldung vor dem 1. März des kommenden Jahres an der zuständigen Mittelschule erforderlich. Bei Fragen hilft Ihnen unser Beratungslehrer, Herr Tremmel, gerne weiter. 18. MatheGym Zur Freude aller Mathematikbegeisterten können wir auch in diesem Schuljahr wieder MatheGym eine Übungsplattform, die für Schülerinnen der Ursulinen Realschule kostenlos ist für alle Mädchen anbieten. Jede Schülerin kann sich registrieren ( und fleißig Mathematik üben bzw. wiederholen. 3

4 19. Termine a. Für die Klassenelternabende und Elternsprechtage erhalten Sie in den nächsten Wochen rechtzeitig eine Einladung durch die Klassenleiter. b. Auch in diesem Schuljahr werden wir unseren Schülerinnen der 8. Jahrgangsstufe Studienfahrten nach London, Paris und Prag anbieten, die parallel vom stattfinden. Im Rahmen eines Elternabends werden Sie nähere Informationen hierzu erhalten. c. Abweichend von den üblichen Unterrichtsschlusszeiten weise ich darauf hin, dass wir am 16. und 23. Dezember 2016 den Unterricht bereits um 11:10 Uhr beenden. d. An der Ursulinen Realschule ist es bereits eine langjährige Tradition, dass die 9. Klassen zu Tagen der Orientierung ins Haus Werdenfels bei Undorf fahren. Herr Janker hat dankenswerterweise die Organisation dieser Tage übernommen. Die Klassen sind wie folgt bereits eingeteilt: Klasse 9c Montag, 22. Mai bis Mittwoch, 24. Mai 2017 Klassen 9a und 9e Montag, 29. Mai bis Mittwoch, 31. Mai 2017 Klassen 9b und 9d Mittwoch, 31. Mai bis Freitag, 02. Juni 2017 Zusammen mit meinem zweiten Konrektor Herrn Johannes Geser sowie allen Lehrkräften wünsche ich Ihrer Tochter Gottes Segen für ein erfolgreiches und mit positiven Veränderungen gespicktes Schuljahr. Mit freundlichen Grüßen gez. Wolfgang Zankl, RSK i. K. Anhang Sprechstunden der Lehrkräfte Belehrung zum Infektionsschutz 4

5 Sprechstundenplan Freitag in Stunde Fr. Arndt Janine 4 Fr. Axer Sabrina 3 1. Std. 07:50-8:35 Uhr Hr. Biller Stephan 2 2. Std. 08:35-9:20 Uhr Fr. Bischoff Andrea nach Vereinbarung 3. Std. 09:20-10:05 Uhr Fr. Bucher Sigrid 4 Pause 10:05-10:25 Uhr Fr. Bühr Maria 5 4. Std. 10:25-11:10 Uhr Hr. Dieckmann Johannes nach Vereinbarung 5. Std. 11:10-11:55 Uhr Fr. Dietl-Hauber Farina 1 6. Std. 11:55-12:40 Uhr Fr. Engl Maria 4 Hr. Geser Johannes 2 Hr. Harbort Thomas 4 Fr. Hecht Brigitta 5 Fr. Hien Sabrina 3 Fr. Hoffmann Hildegard 3 Hr. Hutterer Alexander 5 Hr. Janker Bernhard nach Vereinbarung Fr. Juknevicius Anna 2 Fr. Kossok Marianne 5 Fr. Lederer-Hensel Uta nach Vereinbarung Fr. Liebl Jasmin 5 Hr. Listl Hans 3 Fr. Mayr Angelika 1 Fr. Michl Cornelia 4 Fr. Opers Silke nach Vereinbarung Fr. Pecher Julia 2 Fr. Poiger Kristina 1 Fr. Prebeck Christine 2 Fr. Reiner Andrea 3 Fr. Rennebach Patricia 1 Fr. Riccadona Eleonora 5 Fr. Rotert Corinna 4 Fr. Schelter Tamara 6 Fr. Schlosser Katharina 5 Fr. Schmid Michaela nach Vereinbarung Fr. Schneider Ulrike 4 Fr. Schwarzfischer Nicole 5 Fr. Ströher Gabriele nach Vereinbarung Hr. Strohmeier Emmeram 2 Fr. Schuß Nicola 4 Hr. Tremmel Christian 2 Fr. Troppmann Kerstin 5 Hr. Ueberschär Harald 2 Fr. Wagner Christine 5 Fr. Wagner Sr. Ursula 5 Fr. Weidemann Inga 6 Fr. Wiedemann Magdalena 3 Fr. Wiesmüller Julia 3 Fr. Wilberg Helga 2 Fr. Wildenauer Alessandra 2 Hr. Zankl Wolfgang 3 5

6 BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz ( IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-,Haut und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechen dem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. 6

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