Informationen. Sälzer-Sekundarschule der Wallfahrtsstadt Werl

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1 2017 Sälzer-Sekundarschule der Wallfahrtsstadt Werl Informationen Sälzer-Sekundarschule der Wallfahrtsstadt Werl Kucklermühlenweg Werl Telefon: Fax: Stand:

2 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, herzlich willkommen an der Sälzer-Sekundarschule! Für euch, liebe Schülerinnen und Schüler, beginnt nun ein neuer Lebensabschnitt und sicher seid ihr gespannt auf all das Neue, das euch hier erwartet. In dieser kleinen Broschüre haben wir von A bis Z wichtige Informationen zu Angeboten, Regeln und Abläufen in unserer Schule zusammengestellt. Wir verbringen hier in der Schule viel Zeit miteinander und damit das in möglichst angenehmer Atmosphäre geschieht, sind einige Regeln des Miteinanders unumgänglich. Wir bitten Sie, liebe Eltern/Erziehungsberechtigte, uns dabei zu unterstützen und die folgenden Seiten aufmerksam zu lesen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen und euch! Gabriele Fuhlrott Sandra Schenkel Schulleiterin Abteilungsleiterin(Jg. 5-7)

3 Anschriften / Personalien: Arzttermine: Jede Änderung von Anschriften, Telefonnummern oder sonstigen Personalien muss bitte dem Sekretariat der Schule sofort schriftlich mitgeteilt werden. Arztbesuche sollen möglichst in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden. Sollte sich einmal nicht vermeiden lassen, einen Arzttermin während der Unterrichtszeit wahrzunehmen, so kündigen Sie diesen bitte schriftlich bei der Klassenleitung an. Beurlaubungen: vor und nach Schulferien: Beurlaubungen vor und nach Schulferien sind grundsätzlich nicht erlaubt. Nur in nachweislich begründeten Einzelfällen kann auf rechtzeitigen, schriftlichen Antrag (vier Wochen vorher) eine Genehmigung durch die Schulleiterin erfolgen. Sonstige Anträge auf Beurlaubungen sind bitte den Klassenlehrern rechtzeitig (min. acht Tage vorher) vorzulegen und werden zur Genehmigung an die Schulleitung weitergereicht. Das Formular Antrag auf Beurlaubung bekommen Sie oder Ihr Kind im Sekretariat der Schule. Elternmitarbeit: An vielen Stellen der Schule ist die Mitarbeit der Eltern dringend erwünscht und erforderlich. Für die erfolgreiche Erziehung und Bildung der Kinder sind Schule und Eltern gemeinsam verantwortlich und müssen vertrauensvoll zusammenarbeiten. Bei den Elternabenden beraten Eltern und Lehrer/innen gemeinsam über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der jeweiligen Klasse. Entschuldigungsverfahren: Erkrankung: Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen oder anderen Gründen die Schule nicht besuchen, so benachrichtigen Sie bitte die Schule sofort. Geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es die Schule wieder besuchen kann. Bei einer Erkrankung unmittelbar vor oder nach den Schulferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Schülerinnen und Schüler, die plötzlich in der Schule erkranken, dürfen nicht allein nach Hause geschickt werden. Sie müssen entweder abgeholt oder ggf., wie z. B. bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Unfällen, mit dem Krankenwagen transportiert werden.

4 Fahrkarten: Förderverein: Ganztag: Handy: Homepage: Wenn Sie mehr als 3,5 km von der Schule entfernt wohnen, kann im Sekretariat der Schule ein Antrag auf eine Schülerberechtigungskarte gestellt werden. Sobald die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, wie z.b. durch Umzug, muss die Fahrkarte einschließlich aller Wertmarken zurückgegeben werden. Sollte dies nicht zeitnah geschehen, müssen die anfallenden Kosten durch die Erziehungsberechtigten gezahlt werden. Der Förderverein unserer Schule unterstützt mit großem Engagement viele verschiedene schulische Projekte. Werden Sie Mitglied und unterstützen Sie unsere Arbeit, die unserer Schule und damit Ihren Kindern zugute kommt! Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit 12 Euro, wobei nach oben natürlich keine Grenzen gesetzt sind. Entsprechende Formulare erhalten Sie im Sekretariat unserer Schule. Als Ganztagsschule ist es unser Anliegen, den Schultag so zu gestalten, dass neben dem Lernen auch Zeit bleibt für Aktivitäten, die der Entspannung dienen, wie Arbeitsgemeinschaften und abwechslungsreiche offene Angebote. Auch die einstündige Mittagspause mit dem ausgewogenen Essensangebot in unserer schönen modernen Mensa ist dabei von großer Bedeutung. Wir wollen uns miteinander beschäftigen und aufeinander eingehen. Deshalb hat die Schulkonferenz beschlossen, dass den Schülerinnen und Schülern auf dem gesamten Schulgelände die Benutzung von Handys, Fotoapparaten, MP3-Playern und Spielkonsolen aller Art verboten ist. Auf unserer Homepage unter finden Sie immer aktuelle Informationen. Infektionsschutz: Bitte lesen Sie das Merkblatt zum Infektionsschutz sorgfältig durch und handeln Sie den Erfordernissen und Vorschriften entsprechend. Klassenarbeiten: In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik, später auch im Fach des Wahlpflichtbereiches werden Klassenarbeiten geschrieben. Davon unberührt sind zusätzliche, sowohl schriftliche als auch mündliche Leistungsüberprüfungen in diesen oder den anderen Fächern. Sie erhalten zur Orientierung einen Klassenarbeitsplan für die Lerntagebücher!

5 Klassenfahrten: Die Teilnahme an Klassenfahrten, Wandertagen, Unterrichtsgängen und Veranstaltungen im Bereich der Berufsorientierung ist verpflichtend, da es sich um Schulveranstaltungen handelt. Kooperationen: Wir haben eine Kooperation mit der Stadtbücherei. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die Entwicklung und Förderung der Lese- und Informationskompetenz der Schülerinnen und Schüler. Die Klassen 5 bis 7 besuchen dreimal während des Schuljahres die Stadtbibliothek und leihen sich Bücher aus, die sie in ihrer Freizeit lesen können. Außerdem fördern wir die Teilnahme unserer Schülerinnen und Schüler am SommerLeseClub. Im Bereich der Berufsorientierung kooperieren wir mit der Fa. Mawick Kuntstoff- Spritzgußwerk GmbH & Co KG. Unsere Kooperationspartner für die weitere Schullaufbahn nach Klasse 10 sind das Marien-Gymnasium, das Hubertus-Schwartz-Berufskolleg und das Bördeberufskolleg Soest. Krank in der Schule: Lerntagebuch: Mensa: Bitte schicken Sie Ihr Kind nicht krank zur Schule. Sie tun Ihrem Kind damit keinen Gefallen, denn nur gesund ist man lernfähig. Ihr Kind bekommt zum Schulstart ein Lerntagebuch von der Schule. Dieses Tagebuch ist u. a. wichtig für den Kontakt zwischen Ihnen und der Schule. Bitte kontrollieren Sie regelmäßig das Lerntagebuch Ihres Kindes, mindestens einmal wöchentlich. Das Lerntagebuch wird von der Schule beschafft und kostet 5,00 für ein Schuljahr. Das Angebot der Mensa kann von den Schülerinnen und Schülern in der Mittagspause wahrgenommen werden. Zum Mensakonzept und zur Anmeldung zum Mittagessen bekommen Sie gesonderte Unterlagen. Der Caterer, Herr Wulf, ist immer mittwochs in der Zeit von 11:15 bis 13:00 Uhr in der Mensa erreichbar. Müllvermeidung: Regeln: Einwegprodukte, wie z. B. Dosen und Getränkekartons/Tetrapaks sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Auch die Mensa verzichtet darauf. Jede Klasse entwickelt ihre eigenen Klassenregeln, damit die Kinder den Sinn dieser Regeln mittragen und sich so für das Einhalten gemeinsam verantwortlich fühlen. Im Wesentlichen gelten diese Regeln in der ganzen Schule. Hierfür haben alle bisher am Schulleben beteiligten Erziehungsvereinbarungen getroffen.

6 Schulbücher: Das Lernmittelfreiheitsgesetz schreibt vor, dass die Erziehungsberechtigten einen Teil der anfallenden Kosten in einem bestimmten Rahmen pro Schuljahr selbst tragen müssen. Eine rechtzeitige Information erfolgt jeweils am Ende eines Schuljahres durch die Schulleitung. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Bücher pfleglich behandelt werden! Beschädigte oder verlorene Bücher müssen von Ihnen ersetzt werden. Schülerausweise: Ihr Kind kann sich im Sekretariat einen Schülerausweis anfertigen lassen. Hierzu benötigen wir ein aktuelles Passfoto Ihres Kindes. Die Erstausfertigung dieses Ausweises ist kostenlos, für jede weitere Ausfertigung müssen 5 gezahlt werden. Schulpflegschaft/Elternvertreter: Die Mitglieder der Schulpflegschaft werden zu Beginn des neuen Schuljahres bei den ersten Elternabenden gewählt. In einem Elternbrief teilen wir danach alle Namen Ihrer Ansprechpartner/innen mit. Schulsozialarbeit: Zu unserem Beratungskonzept gehört auch die Arbeit unserer Schulsozialarbeiterin Marion Stukenborg sowie die Sozialarbeiterin Karina Granitza und der Sozialarbeiter Georg Majewski. Sie sind in unser Beratungssystem eingebunden und stehen Ihnen für Gespräche zur Verfügung. Schwimmunterricht: Die Teilnahme am Schwimmunterricht ist verpflichtend. Bereits im 6. Jahrgang findet derzeit verbindlich für jede Klasse Schwimmunterricht im Rahmen des Angebotes des Faches Sport im örtlichen Schwimmbad statt. Sozialkompetenz-/Lernkompetenztraining: Soziales Lernen ist in unserer Schule, in der verschiedene Menschen unterschiedlicher Herkunft viele Stunden miteinander verbringen, sehr wichtig. Deshalb erarbeiten wir hier Konzepte zum Erlernen von Sozialkompetenz. Da fachliches Lernen nur von Erfolg gekrönt ist, wenn man weiß, wie man lernt, haben wir auch zum Erlernen der Methodenkompetenz ein gesondertes Unterrichtskonzept.

7 Telefonnummern: Terminplan: Die private Telefon- und eine Notfallnummer müssen im Sekretariat hinterlegt werden, damit wir Sie jederzeit erreichen können. Änderungen bitte unmittelbar mitteilen! Am Anfang des Schuljahres händigen wir Ihnen einmalig einen Übersichtsplan über wichtige schulische Termine aus. Außerdem können Sie sich im laufenden Schuljahr auf unserer Homepage informieren. Nur zu wenigen Terminen erhalten Sie noch gesonderte Einladungen. Beratungszentrum: Im Beratungszentrum werden Schülerinnen und Schüler persönlich beraten und individuell gefördert, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht auf das Lernen im Unterricht konzentrieren können. Ihr Verhalten im Unterricht, mögliche Ursachen und Veränderungsmöglichkeiten werden durchdacht und besprochen. So werden sich die Schüler/innen der Verantwortung für ihr Verhalten und dessen Konsequenzen bewusst. Sie verarbeiten ihre Überlegungen in einem Plan und schreiben auf, welche verbindlichen Vereinbarungen sie treffen wollen. Mit Hilfe der pädagogischen Betreuung finden die Kinder Wege zu einem angemessenen Verhalten im Unterricht. Verhalten auf dem Schulgelände/im Schulhaus: In unseren Klassenräumen hängen die Regeln zum Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulhaus aus. Bitte unterstützen Sie uns aktiv bei der Einhaltung der Regeln. Verlassen des Schulgeländes: Während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeiten darf das Schulgelände nur in Ausnahmefällen verlassen werden. Diese Ausnahme bedarf einer schriftlichen Berechtigung zum Verlassen des Geländes durch unsere Lehrerinnen und Lehrer und muss von den Schülerinnen und Schülern bei Aufforderung vorgelegt werden können. Vorzeitiges Verlassen der Schule bei Unterrichtsausfall: Trotz sorgfältiger Planung kann es leider auch bei uns zu Unterrichtsausfall kommen, worüber wir die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig informieren, in der Regel mindestens einen Tag vorher. Im Nachmittagsbereich könnten die Schülerinnen und Schüler in solchen Fällen mit Ihrem Einverständnis unter folgenden Voraussetzungen die Schule vorzeitig verlassen: Der Heimweg der Kinder ist sichergestellt (öffentliche Verkehrsmittel fahren zeitnah). Die Kinder werden zuhause empfangen und beaufsichtigt. Wenn Sie damit einverstanden sind, dass Ihr Kind an einem solchen Tag vorzeitig den Heimweg antritt, geben Sie uns bitte auf der letzten Seite dieser Broschüre Ihr Einverständnis, ansonsten kreuzen Sie bitte nein an. Natürlich wird Ihr Kind dann hier in der Schule beaufsichtigt. Ein Telefonat zum Zwecke der Abholung der Kinder ist nicht möglich.

8 Wichtige Ansprechpartner/innen: Schulleiterin: Abteilungsleiterin Jg. 5-7: Abteilungsleiter Jg. 8-10: Beratungslehrerin Jg.5: Beratungslehrerin Jg.6: Beratungslehrerinnen Jg. 7: Beratungslehrer Jg.8: Beratungslehrer Jg. 9: Sozialpädagogin: Sekretariat: Hausmeister: Gabriele Fuhlrott Sandra Schenkel Andreas Gasse Nadine Werner Stephanie Sonntag Manuela Bujuklieva und Karina Giemsa Arne Krauß Andreas Keggenhoff Marion Stukenborg Martina Menge Elvira Wiesenthal Theo Riskop Zeiten: Zeitraster der Sälzer-Sekundarschule Stunde Zeit 1. 07:45 Uhr 08:30 Uhr 2. 08:35 Uhr 09:20 Uhr Pause 09:20 Uhr 09:35 Uhr 15 Minuten 3. 09:35 Uhr 10:20 Uhr 4. 10:25 Uhr 11:10 Uhr Pause 11:10 Uhr 11:25 Uhr 15 Minuten 5. 11:25 Uhr 12:10 Uhr 6. 12:15 Uhr 13:00 Uhr gilt für die Tage Dienstag und Freitag Mittagspause 12:10 Uhr 13:00 Uhr gilt für die Tage Montag, Mittwoch + Donnerstag 7. 13:00 Uhr 13:45 Uhr Pause 13:45 Uhr 14:00 Uhr 15 Minuten 8. 14:00 Uhr 14:45 Uhr 9. 14:50 Uhr 15:35 Uhr Wichtige Hinweise zum Schuljahresbeginn 2017/18 Für unseren neuen Jahrgang 5 startet die Schule am Donnerstag, 31. August 2017 um 10 Uhr in der Mensa mit einer kleinen Begrüßungsfeier. Für alle anderen Schülerinnen und Schüler startet das Schuljahr am Mittwoch, 30. August Unterrichtsbeginn ist um 7:45 Uhr.

9 Lerntagebuch Zur Zusammenarbeit zwischen Erziehungsberechtigten und Schule 1. Lassen Sie sich täglich von Ihrem Kind das Lerntagebuch vorlegen, damit Sie immer wissen, was in der Schule geschieht. 2. Unterschreiben Sie wöchentlich das Lerntagebuch. 3. Tragen Sie Fragen und Hinweise einfach in der rechten Spalte der zweiten Seite ein.

10 Info Infektionsschutz Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, im Sinne des Infektionsschutzes sind wir als Schule verpflichtet, Ihnen Hinweise für die Situationen zu geben, in denen ansteckende Erkrankungen bei Ihrem Kind oder in Ihrem Haushalt auftreten, damit Sie wissen, wie Sie sich zu verhalten haben. BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH UND BEWAHREN SIE ES AUF Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. 34 Abs. 5 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere Genmeinschaftseinrichtung gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden); 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr; 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist; 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht. Die Übertragungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannte Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar-, Haut-und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einen Tag und anderen besorgniserregenden Symptomen). Er wird Ihnen - bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn die Diagnose gestellt werden konnte - darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch der GE nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kind bereits Spielkameraden, Mitschüler oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Erkrankung noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen beim Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass sie Spielkameraden, Mitschüler oder das Personal anstecken. Im Infektionsschutzgesetz ist deshalb vorgesehen, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, Paratyphus- und Shigellenruhr- Bakterien nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine GE gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren oder hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Schule oder einer anderen GE für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen. Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie uns benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps, (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an Ihr Gesundheitsamt. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter.

11 Bitte ausfüllen, hier abtrennen und unbedingt Abschnitt in der Schule abgeben! Bitte in Druckschrift ausfüllen und in der ersten Schulwoche dem Klassenlehrer /der Klassenlehrerin abgeben. Name d. Erziehungsberechtigten Name d. Kindes Klasse Ich habe/wir haben die Informationsbroschüre der Sälzer-Sekundarschule erhalten, zur Kenntnis genommen und erkläre mein/erklären unser Einverständnis. Ich bin/wir sind interessiert an einer Mitgliedschaft im Förderverein der Schule ja nein Antrag anfügen Bei Unterrichtsausfall sind der Heimweg sowie der Empfang des Kindes zuhause sichergestellt. Mein/Unser Kind darf daher vorzeitig den Heimweg antreten. ja nein In besonderen Fällen (z. B. Hitzefrei, unvorhersehbare Ereignisse wie Feuer etc.) willige ich ein, dass mein Kind vorzeitig nach Hause geschickt wird. Ort, Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r

12 Sälzer-Sekundarschule der Wallfahrtsstadt Werl Kucklermühlenweg Werl

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