Beitrittserklärung. Hiermit erkenne ich die Satzung des Elternvereins, Die Rasselbande e.v." an und beantrage die Aufnahme in den Verein:
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- Ida Bäcker
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1 Beitrittserklärung Hiermit erkenne ich die Satzung des Elternvereins, Die Rasselbande e.v." an und beantrage die Aufnahme in den Verein: ERZIEHUNGSBERECHTIGTER Nachname: Vorname: Straße: PLZ und Ort: Tel-Nr.: Mobil: -Adresse: Besteht z. Zt. eine Mitgliedschaft der Familie (aktiv oder passiv) ja nein Über den verteiler verschicken wir die Dienstpläne, Einladungen etc. Die Adresse wird nicht an Dritte weitergegeben. Falls vorhanden, bitte angeben, Ihr erleichtert die Arbeit des Vorstandes damit sehr. KIND/KINDER Name Vorname Geburtsdatum 1 2 Wunschtage: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Bitte ankreuzen. Wunschstarttermin:
2 Fotos meines/meiner Kinder dürfen auf der Internetseite und auf dem Facebook Profil der Rasselbande veröffentlicht werden. Ich bin damit einverstanden damit nicht einverstanden Mein Kind darf im Rasselbandenalltag fotografiert bzw. gefilmt werden. Ich bin damit einverstanden damit nicht einverstanden Ich habe die Satzung gelesen ja nein Sofern eine -Adresse angegeben wurde, erfolgt die Einladung zur Mitglieder- Versammlung ausschließlich per an die zuletzt genannte -Adresse. Ich bin damit einverstanden damit nicht einverstanden, den Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Bitte gemeinsam mit der Einzugsermächtigung abgeben Bitte nicht ausfüllen, wird vom Vorstand gemacht Einpflegen in Belegungsplan : Einpflegen in Mitgliederdatenbank ( A/P) : A P Aufnahmebrief versendet : Meldung an Vorstand und Betreuerin : Startbrief versendet : Pläne versendet (B, P, G, T) : B P G T Aufnahme verteiler :
3 Einzugsermächtigung Gläubiger-Identifikationsnummer DE11ZZZ SEPA -Lastschriftmandat Ich ermächtige den Elternverein "Die Rasselbande" e.v., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Elternverein "Die Rasselbande" e.v. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vorname und Name (Kontoinhaber) Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Kreditinstitut (Name und BIC) DE IBAN Datum, Ort und Unterschrift Bitte gemeinsam mit der Beitrittserklärung abgeben Wie viele Tage : Eintritt : Ende : Jahresgebühr : Aufnahmegebühr : abgebucht am Bastelgebühr : Bitte nicht ausfüllen, wird vom Vorstand gemacht
4 Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß 34 Abs.5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Wenn Ihr Kind eine ansteckende Krankheit hat und dann eine Kindertageseinrichtung oder andere Gemeinschaftseinrichtung besucht, kann es andere Kinder, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit Abwehr geschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen. Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in eine Kindertageseinrichtung bzw. Schule gehen darf, wenn 1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dazu zählen: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor; außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden. 2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann (z.b. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hip-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr. 3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist 4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.
5 Die Übertagungswege der aufgezählten Erkrankungen sind unterschiedlich. Viele Durchfälle und Hepatitis A sind sogenannten Schmierinfektionen. Die Übertragung erfolgt durch mangelnde Händehygiene sowie durch verunreinigte Lebensmittel, nur selten durch Gegenstände (Handtücher, Möbel, Spielsachen). Tröpfchen- oder fliegende Infektionen sind z.b. Masern, Mumps, Windpocken und Keuchhusten. Durch Haar- Haut- und Schleimhautkontakte werden Krätze, Läuse und ansteckende Borkenflechte übertragen. Dies erklärt, dass in Gemeinschaftseinrichtungen besonders günstige Bedingungen für eine Übertragung der genannten Krankheiten bestehen. Wir bitten Sie also, bei ernsthaften Erkrankungen Ihres Kindes immer den Rat Ihres Haus- oder Kinderarztes in Anspruch zu nehmen (z.b. bei hohem Fieber, auffallender Müdigkeit, wiederholtem Erbrechen, Durchfällen länger als einem Tag und anderen Besorgnis erregenden Symptomen). Er wird Ihnen bei entsprechendem Krankheitsverdacht oder wenn eine Diagnose gestellt werden kann darüber Auskunft geben, ob Ihr Kind eine Erkrankung hat, die einen Besuch einer Kindertageseinrichtung nach dem Infektionsschutzgesetz verbietet. Muss ein Kind zu Hause bleiben oder sogar im Krankenhaus behandelt werden, benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich und teilen Sie uns auch die Diagnose mit, damit wir zusammen mit dem Gesundheitsamt alle notwenigen Maßnahmen ergreifen können, um einer Weiterverbreitung der Infektionskrankheit vorzubeugen. Viele Infektionskrankheiten haben gemeinsam, dass eine Ansteckung schon erfolgt, bevor typische Krankheitssymptome auftreten. Dies bedeutet, dass Ihr Kinde bereits Spielkameraden oder Personal angesteckt haben kann, wenn es mit den ersten Krankheitszeichen zu Hause bleiben muss. In einem solchen Fall müssen wir die Eltern der übrigen Kinder anonym über das Vorliegen einer ansteckenden Krankheit informieren. Manchmal nehmen Kinder oder Erwachsene nur Erreger auf, ohne zu erkranken. Auch werden in einigen Fällen Erreger nach durchgemachter Krankheit noch längere Zeit mit dem Stuhlgang ausgeschieden oder in Tröpfchen mit dem Husten und durch die Ausatmungsluft übertragen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Ausscheider von Cholera-, Diphtherie-, EHEC-, Typhus-, und Shigellenruhr nur mit Genehmigung und nach Belehrung des Gesundheitsamtes wieder in eine Gemeinschaftseinrichtung gehen dürfen. Auch wenn bei Ihnen zu Hause jemand an einer schweren und hochansteckenden Infektionskrankheit leidet, können weitere Mitglieder des Haushaltes diese Krankheitserreger schon aufgenommen haben und dann ausscheiden, ohne selbst erkrankt zu sein. Auch in diesem Fall muss Ihr Kind zu Hause bleiben. Wann ein Besuchsverbot der Kindertageseinrichtung für Ausscheider oder ein möglicherweise infiziertes, aber nicht erkranktes Kind besteht, kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt oder Ihr Gesundheitsamt mitteilen.
6 Auch in diesen beiden genannten Fällen müssen Sie die Kindertageseinrichtung benachrichtigen. Gegen Diphtherie, Masern, Mumps (Röteln), Kinderlähmung, Typhus und Hepatitis A stehen Schutzimpfungen zur Verfügung. Liegt dadurch ein Schutz vor, kann das Gesundheitsamt in Einzelfällen das Besuchsverbot sofort aufheben. Bitte bedenken Sie, dass ein optimaler Impfschutz jedem Einzelnen sowie der Allgemeinheit dient. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Kinderarzt oder an ihr Gesundheitsamt. Erklärung Eltern: Kind: Straße/Hausnr.: PLZ und Ort: Ich/Wir erklären hiermit, dass ich/wir gemäß 35 Infektionsschutzgesetz (IfSG) über die gesundheitlichen Anforderungen und Mitwirkungspflichten nach 34 aufgeklärt wurden und diese verstanden haben. Ort/Datum: Unterschrift eines Erziehungsberichtigen:
7 Zusätzliche Angaben für die Betreuer der Rasselbande Bei meinem Kind ist Folgendes zu beachten (Krankheiten, Allergien, Medikamente, Einschränkungen, Beeinträchtigungen etc.): Mein Kind darf bei Ausflügen mit den Mitarbeiterinnen - zu Fuß ja nein - mit privatem PKW, Traktor oder Kutsche ja nein teilnehmen. Welche Kontaktperson kann in einem Notfall, falls der/die Erziehungsberichtigte/n nicht erreichbar ist/sind, angerufen werden? Vor- und Nachnamen: Telefon: Kleine Verletzungen dürfen von den Betreuungspersonen versorgt werden. Bitte teilen Sie uns Veränderungen unverzüglich mit! (Adresse Telefonnummer, Änderung der Abholberichtigten usw.) Folgende Personen sind berechtigt, mein Kind/meine Kinder von der Rasselbande abzuholen (Die berechtigte Person muss 18 Jahre alt sein): Vor- und Nachnamen: Anschrift: Telefon:: Vor- und Nachnamen: Anschrift:
8 Telefon:: Vor- und Nachnamen: Anschrift: Telefon:: Vor- und Nachnamen: Anschrift: Telefon:: Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberichtigten
9 Datenschutzinformationen 1. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist die Rasselbande Geinsheim e.v., vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstand. Diesen erreichen Sie unter 2. Rechtsgrundlage und Zweck der Erhebung und Verarbeitung Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten wir gem. Art.6 Abs.1 (b) DS-GVO zweckbestimmt, weil dies für die Organisation und Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses gemäß unserer Satzung erforderlich ist. Unsere Satzung haben Sie mit Ihrem Beitritt anerkannt. Zweckbestimmt ist dabei alles, was zur Erfüllung des Vereinszweckes und der damit verbundenen Aufgaben erforderlich ist. Dazu gehört insbesondere: das Speichern der Daten in der Mitgliederdatei, das Verarbeiten zum Versenden von Einladungen zur Mitgliederversammlungen, zum Einzug des Mitgliedsbeitrages, Basareinladungen, Meldung der Dienstpläne und Elternbriefe. 3. Welche personenbezogenen Daten verarbeiten wir? Zu den unter 2. aufgeführten erforderlichen Zwecken erheben und verarbeiten wir folgende personenbezogenen Daten, die Sie uns im Aufnahmeformular bereitgestellt haben: Name Anschrift adresse Telefonnummer. 4. Interne Empfänger der personenbezogenen Daten Bei der Verarbeitung werden die Daten an die mit der Organisation betrauten Mitglieder des Vereins weitergeben, soweit dies zur Zweckerfüllung erforderlich ist. 5. Externe Empfänger der personenbezogenen Daten Es erfolgt lediglich eine Aufnahme in einen verteiler aktive Mitglieder zur Versendung von wichtigen Informationen. 6. Dauer der Speicherung / Löschung Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Sie werden gelöscht, sobald sie für den Zweck der Verarbeitung nicht mehr benötigt werden, wenn nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen etwas anders bestimmen Ich bin damit einverstanden damit nicht einverstanden, den Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
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