Nummer 39 Mittwoch, 28. September 2016

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1 Nummer 39 Herbstzeit Vorbei die Blütezeit der Rose, der Herbst ist längst schon an der Macht. Noch leuchtet zart die Herbstzeitlose und bunte Blätter schweben lose zur Erde nieder still und sacht. Nach Abschied klingt des Windes Wehen. Die Schwalben halten sich bereit. Doch bald gibt es ein Wiedersehen und die Natur wird auferstehen, im nächsten Jahr zur Frühlingszeit. (c) Anita Menger

2 2 Nummer 39 Ärztliche Bereitschaftsdienste Arzt Notfallpraxis am Klinikum Nagold Röntgenstraße 20, Nagold Öffnungszeiten: Samstag, Sonn- und Feiertag von 8 bis 22 Uhr Patienten können ohne Voranmeldung in die Praxis kommen. Zentrale Rufnummer, unter der in der Nacht und an den Wochenenden und Feiertagen der diensthabende Arzt zu erreichen ist: in den sprechstundenfreien Zeiten Freitag, Uhr bis Montag 8.00 Uhr: über die Rufnummer: Kinderarzt in den sprechstundenfreien Zeiten Freitag, Uhr bis Montag 8.00 Uhr: über die Rufnummer: Augenarzt an Wochenenden und Feiertagen: über die Rufnummer: Hals- Nasen- und Ohrenarzt in den sprechstundenfreien Zeiten und an Feiertagen Freitag, Uhr bis Montag 7.00 Uhr: über die Rufnummer: Zahnarzt Der zahnärztliche Notdienst kann im Internet unter abgerufen werden Apotheke Samstag, 01. Oktober 2016 Glattal-Apotheke, Lombacher Straße 3, Glatten, Tel Johanniter-Apotheke, Mauerwiesenstraße 3, Jettingen, Tel Stadt-Apotheke, Julius-Heuss-Straße 21, Neubulach, Tel Sonntag, 02. Oktober 2016 Rosen-Apotheke, Turmstraße 4, Nagold Tel Montag, 03. Oktober 2016 Linden-Apotheke, Hauptstraße 6, Pfalzgrafenweiler, Tel Spitzweg Apotheke, Weiherplatz Str. 13, Empfingen, Tel Tierarzt Samstag - Sonntag, Oktober 2016 R. Biet, Mühlenstraße 32, Nagold-Hochdorf, Tel (dienstbereit ab Samstag, Uhr, jedoch nur, wenn der Haustierarzt nicht erreichbar ist) Amtliche Bekanntmachungen Redaktionsschluss für das Amtsblatt Nr. 40 ist am Donnerstag, 29. September 2016 Um Beachtung wird gebeten, da später eingehende Manuskripte nicht mehr berücksichtigt werden können Termine der Müllabfuhr Am Dienstag, 04. Oktober 2016 findet die Abholung gelber Sack bzw. die Leerung der gelben Tonne und die Abholung des Biomülls statt. Was zur jeweiligen Sammlung gehört, kann im Abfallkalender nachgelesen werden. Beflaggung von Dienstgebäuden Am Montag, 03. Oktober 2016 wird zum Tag der Deutschen Einheit am Rathaus geflaggt. Abstimmung der Veranstaltungstermine 2017 Wir möchten auf die Sitzung der örtlichen Vereine, Kirchen und Gruppierungen am Montag, 10. Oktober 2016 um Uhr für die Abstimmung der Veranstaltungstermine 2017 im Proberaum der Silberdistelhalle hinweisen. Wir bitten die örtlichen Vereine, Kirchen und Gruppierungen bis zur o.g. Sitzung die eigenen Veranstaltungstermine 2017 vereinsintern abzuklären und einen Vertreter zur Sitzung zu entsenden. Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung Der im 2-jährigen Turnus stattfindende Betriebsausflug der Gemeindeverwaltung ist für Freitag, 21. Oktober 2016 geplant. An diesem Tag sind die Gemeindeverwaltung und die Einrichtungen der Gemeinde (Kindergärten, Bauhof usw.) ganztägig geschlossen. Wir bitten um Beachtung! Selbstablesung der Wasserzähler für die Jahresschlussrechnung 2016 In den nächsten Tagen werden die Anschreiben für die Ablesung der Wasseruhren zur Selbstablesung zugestellt.wie bereits im Vorjahr bitten wir Sie, die Wasseruhr selbst bis spätestens zum 25. Oktober 2016 abzulesen und uns den Zählerstand mitzuteilen. - Vergleichen Sie vor der Ablesung die Zählernummer auf der Wasseruhr mit der vorgedruckten Nummer auf der Ablesekarte. - Bitte tragen Sie die Zählerstände gut lesbar und ohne Nachkommastellen ein. - Bitte lesen Sie nur die von der Gemeinde eingebauten Wasserzähler ab. - Private Zwischenzähler werden von uns nicht abgerechnet. Bitte teilen Sie uns unbedingt den Zählerstand bis 25. Oktober 2016 mit. Der abzurechnende Jahresverbrauch wird dann ab Ihrem Ablesedatum bis zum 31. Dezember 2016 hochgerechnet. Bei nicht, bzw. verspätet gemeldeten Zählerständen wird der Jahresverbrauch von uns geschätzt. Aus abrechnungstechnischen Gründen kann ein geschätzter Verbrauch nicht korrigiert werden. Die geschätzten Zählerstände können dann erst wieder bei der Jahresschlussrechnung im Folgejahr berücksichtigt werden. Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gerne Frau Gerok und Frau Pauls unter Tel

3 Nummer 39 3 Mittagstisch Begegnung der Generationen Jeden Dienstag von Uhr bis Uhr wird in unserem Evangelischen Gemeindehaus ein Mittagstisch von der Metzgerei Ehret in Kooperation mit der Evangelischen Kirchengemeinde und der Bürgerlichen Gemeinde angeboten. Hierzu sind Sie herzlich eingeladen! Die Kosten für eine warme Mahlzeit inkl. einem nichtalkoholischen Getränk betragen 6,-- pro Person Speiseplan für Oktober 2016 Bitte Ankreuzen Dienstag, 04. Oktober 2016 Nudel-Gemüseauflauf mit Schinken und Salat Dienstag, 11. Oktober 2016 Rindsrouladen mit Soße, Blaukraut und Spätzle Dienstag, 18. Oktober 2016 Mailänder Schnitzel, Spaghetti mit Tomatensoße und Salat mit Person/en mit Person/en mit Person/en Dienstag, 25. Oktober 2016 Krustenbraten Bayrisch Kraut und Kartoffelpüree mit Person/en Name(n): Anschrift: Die Anmeldung zum Mittagstisch kann entweder telefonisch bei der Metzgerei Ehret (Tel. 8161) oder durch das Ankreuzen der Teilnahme im obigen Speiseplan erfolgen. Bitte schneiden Sie den ausgefüllten Speiseplan aus und werfen Sie ihn jeweils spätestens am Sonntag vor dem Mittagstisch in den Briefkasten mit der Aufschrift Mittagstisch am Evangelischen Gemeindehaus.

4 4 VERANSTALTUNGSKALENDER OKTOBER 2016 DATUM VERANSTALTUNG VERANSTALTUNGSORT :00 Erntedankfest Evangelische Kirchengemeinde Evangelische Kirche :00 Abstimmung der Veranstaltungstermine 2017 Bürgerliche Gemeinde :00 Großer Seniorennachmittag Bürgerliche Gemeinde/Evangelische Kirchengemeinde :00 Musikanten-Kirbe Musikverein Ausflug des Seniorenkreises Proberaum Silberdistelhalle Silberdistelhalle Am Donnerstag, trafen sich die Senioren zum diesjährigen Ausflug mit Bürgermeister Sven Holder. Voller Spannung kamen rd. 50 Personen zusammen, die sich auf die sog. Fahrt ins Blaue freuten. Während der Busfahrt entlüftete Bürgermeister Sven Holder dann das Geheimnis über das diesjährige Ausflugsziel. Das erste Ziel war ein historisches Privatmuseum in Rottenburg-Obernau. Es handelte sich dabei um einen Tante-Emma-Laden der die Besucher zu einer spannenden und anschaulichen Reise in die Zeiten vor den Supermarktketten und standardisierten Verkaufsstellen einlud. Die Senioren konnten dort die Schätze der alten Zeiten begutachten und dabei in alten Erinnerungen schweben. Danach ging es dann weiter zum Kaffeetrinken in die Hofschuir nach Bondorf. Die Hofschuir ist ein urig schwäbisches Bauernhofcafé, liebevoll ländlich eingerichtet, mit viel Holz und landwirtschaftlichen Liebhaberstücken. Von der Größe der Kuchenstücke waren dort alle begeistert. Ebenfalls konnte man vor der Hofschuir die hauseigene Kürbisausstellung betrachten. Herr Pfarrer Ulrich Holland bereicherte das gemütliche Kaffeetrinken durch eine Andacht. Über die Teilnahme von Herrn Pfarrer Ulrich Holland am Seniorenausflug haben wir uns sehr gefreut. Es war ein sehr schöner und gelungener Nachmittag und wir danken allen Teilnehmern, die ihren Teil dazu beigetragen haben. Nummer 39 Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Egenhausen Zum trat eine Änderung der Gemeindeordnung in Kraft. Unter anderem hat 20 GemO einen neuen Absatz 3 erhalten. Darin wird geregelt, wie die Gemeinde zu verfahren hat, wenn sie ein eigenes Amtsblatt herausgibt. Nach der neuen Regelung ist die Gemeinde dazu verpflichtet, den Inhalt des Amtsblatts in einem Redaktionsstatut zu regeln. Dieses wird vom Gemeinderat beschlossen. In dem Redaktionsstatut sollen die grundlegenden Regelungen zum Amtsblatt schriftlich festgehalten werden. Die bisherigen Regelungen bleiben erhalten und werden ggfs. ergänzt. Für die Autoren des Amtsblattes der Gemeinde Egenhausen soll sich dabei grundsätzlich nichts ändern, d.h. die bisher praktizierte Vorgehensweise soll beibehalten werden. Durch die Aufstellung des Redaktionsstatuts soll lediglich der gesetzlichen Forderung aus der Gemeindeordnung Rechnung getragen werden. Da die Gemeinde Egenhausen bisher noch kein Redaktionsstatut für ihr Amtsblatt hatte, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom nachfolgendes Redaktionsstatut beschlossen: 1 Allgemeine Bestimmungen und Richtlinien 1. Die Gemeinde Egenhausen gibt zur Veröffentlichung amtlicher Bekanntmachungen und sonstiger Mitteilungen und zur Information der Bevölkerung über Gemeindeangelegenheiten ein Amtsblatt heraus. 2. Herausgeber des Amtsblatts ist die Gemeinde Egenhausen. Das Amtsblatt führt die Bezeichnung Egenhausen Aktuell 3. Das Amtsblatt ist das Veröffentlichungsorgan der Gemeinde Egenhausen und dient im Übrigen der Unterrichtung der Einwohner über die allgemein bedeutsamen Angelegenheiten der Gemeinde. Es ist nicht Teil der Meinungspresse. Diesem besonderen Charakter des Amtsblattes ist bei allen Veröffentlichungen Rechnung zu tragen, auch im Anzeigenteil. 4. Das Amtsblatt besteht aus einem amtlichen Teil und einem nichtamtlichen Teil, die zusammen den redaktionellen Teil bilden, sowie aus einem Anzeigenteil. Redaktioneller Teil und Anzeigenteil sind zu trennen. 5. Berichte, Hinweise und Mitteilungen im redaktionellen Teil sollen in kurzer, prägnanter Form über das Wesentliche informieren und sollen grundsätzlich nur einmalig veröffentlicht werden. Zusätzlich können bis zu 3 Fotos beigefügt werden. Sollen darüber hinaus weitere Bilder veröffentlicht werden, so ist dies nur nach Rücksprache mit dem Herausgeber möglich. Der Herausgeber ist berechtigt, Veröffentlichungen, die diesen Maßstäben nicht entsprechen, dem Verfasser oder dem Verantwortlichen zurückzugeben. 6. Das Amtsblatt dient als Mittler zwischen dem Bürgermeisteramt und der Bevölkerung. Es ist deshalb von Auseinandersetzungen örtlicher Interessengruppen freizuhalten. Eine über den örtlichen Bezug hinausgehende Berichterstattung bleibt der Tagespresse vorbehalten. Ein örtlicher Bezug ist insbesondere gegeben, wenn die Berichterstattung sich auf ein örtliches Ereignis bezieht, oder wenn Interessen der Gemeinde unmittelbar betroffen werden. Ausgenommen hiervon sind Wahlbeiträge, die frühestens 8 Wochen und spätestens 1 Woche vor dem Wahltermin veröffentlicht werden dürfen. Ebenfalls der Tagespresse vorbehalten bleiben grundsätzliche Beiträge Dritter zur Meinungsbildung in Fragen, die die Allgemeinheit betreffen. Dies gilt auch dann, wenn solche Beiträge in Form von Anzeigen eingereicht werden.

5 Nummer Ausgeschlossen von der Aufnahme in das Amtsblatt sind polemische und tendenziöse Berichte sowie Veröffentlichungen herabsetzenden Inhalts und solche Veröffentlichungen, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen. Politische Äußerungen müssen sich auf Darstellungen eigener politischer Ziele beschränken und dürfen Angriffe auf politische Kontrahenten nicht enthalten. 8. Über die Aufnahme sonstiger Mitteilungen von allgemeinem Interesse entscheidet das Bürgermeisteramt. Nicht aufgenommen werden im redaktionellen Teil gewerbliche und private Anzeigen jeglicher Art. 9. Nicht veröffentlicht werden Leserbriefe. 10. Bürgermeisteramt (Herausgeber) bzw. Verlag entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen über die Veröffentlichungen von Einsendungen bzw. Anzeigen, insbesondere unter Berücksichtigung des Charakters des Amtsblatts und des für die Veröffentlichung zur Verfügung stehenden Raumes. Ein Anspruch auf Veröffentlichung oder auf Veröffentlichung an einer bestimmten Stelle des Amtsblatts besteht nicht. 11. Die Vorschriften über den Inhalt des Amtsblattes dürfen nicht über den Anzeigenteil umgangen werden. 12. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme nichtamtlicher Veröffentlichungen und Anzeigen besteht nicht. 13. Verantwortlich für den Inhalt des redaktionellen Teils ist der Bürgermeister oder dessen Stellvertreter im Amt. Die Gemeindeverwaltung prüft alle eingehenden Beiträge entsprechend ihrer presserechtlichen Verantwortung und entscheidet über die Aufnahme ins Amtsblatt. 14. Die Verantwortung für die Rubrik Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil liegt beim Verlag Nussbaum Medien. Die Entgegennahme von Anzeigen erfolgt sowohl durch den Verlag, als auch von der Gemeindeverwaltung, welche die Anzeigen dann an den Verlag weiterleitet. 15. Das Amtsblatt erscheint in der Regel wöchentlich mittwochs, sofern in Folge von Feiertagen oder anderen zwingenden Ereignissen keine andere Regelung notwendig ist. 16. Alle Beiträge, die nicht für den Veranstaltungsanzeigenteil oder die Titelseite bestimmt sind, sind über das vom Verlag Nussbaum Medien zur Verfügung gestellte internetbasierte Content-Management-System einzustellen. Redaktionsschluss ist montags um Uhr. Verspätet eingegangene Veröffentlichungen können nicht berücksichtigt werden. 17. Sofern keine Direkteinstellung in das System des Verlages erfolgt, sind die Texte und Bilder ausschließlich bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Dies hat per E- Mail oder auf elektronischem Datenträger in einer Dateiform, die Bearbeitungen zulässt (z.b..doc für Texte und.jpg für Bilder) zu erfolgen. 18. Bei einem gesetzlichen Feiertag in der Erscheinungswoche kann sich der Redaktionsschluss verschieben. Sonstige Abweichungen werden rechtzeitig im Amtsblatt und auf der Startseite des Redaktionssystems veröffentlicht. 2 Redaktioneller Teil Titelseite Die Titelseite steht in erster Linie amtlichen Mitteilungen sowie Ankündigungen der Gemeinde und ihrer Einrichtungen zur Verfügung. Durch frühzeitige Reservierung der Titelseite bei der Gemeindeverwaltung besteht auch für örtliche Vereine und kirchliche Gemeinschaften die Möglichkeit, örtliche Veranstaltungen zu bewerben. Seite 3 Ein Veranstaltungshinweis kann grundsätzlich einmalig in einer Größe von einer Seite ( 3. Seite ) veröffentlich werden. Nicht zulässig sind gewerbliche Anzeigen jeder Art. 5 In den redaktionellen Teil des Amtsblatts werden aufgenommen: 1. Öffentliche Bekanntmachungen und sonstige amtliche Mitteilungen der Gemeinde Egenhausen und anderer öffentlicher Behörden und Stellen 2. Berichte über Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse und andere Veröffentlichungen der Gemeindeverwaltung 3. Veranstaltungshinweise, Veranstaltungsberichte sowie sonstige Berichte der Schulen, Kirchen, Kindergärten, Glaubensgemeinschaften und örtlichen Vereinen und Organisationen 4. Berichte und Mitteilungen von Nachbarvereinen werden nur aufgenommen, wenn für Egenhauser Bürger ein Bedürfnis erkenntlich ist. Die Einzelfallentscheidung obliegt der Gemeindeverwaltung. 5. Stellungnahmen von Fraktionen des Gemeinderats zu Angelegenheiten der Gemeinde, jedoch nicht in den letzten 2 Wochen vor einer Wahl; 6. Veranstaltungshinweise und Berichte der im Gemeinderat vertretenen Fraktionen, örtlicher Parteien und Wählervereinigungen. Örtliche Parteien und Wählervereinigungen sind Parteien und Wählervereinigungen, die mit einem Ortsverband in Egenhausen oder aber im Gemeinderat der Gemeinde Egenhausen vertreten sind; 7. Parteien oder Wählervereinigungen, die nicht die Voraussetzungen von 6. erfüllen, jedoch regelmäßig in der Gemeinde tätig sind werden den Parteien und Wählervereinigungen gemäß 6. gleichgestellt. Dasselbe gilt für andere Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerber, soweit diese sich um ein Mandat im Gemeinderat bewerben, und zu diesem Zweck Wahlbeiträge veröffentlichen wollen. 8. Auf eine Veranstaltung darf in maximal drei Ausgaben hingewiesen werden. 9. Auf Veranstaltungen außerhalb der Gemeinde darf nur durch Angabe von Ort, Termin und Thema hingewiesen werden. 10. An Privatpersonen gerichtete Gratulationen, Glückwünsche, Beileidsbekundungen, Weihnachts- oder Ostergrüße bzw. Wünsche zu anderen Festtagen sind nur im Anzeigenteil erlaubt. 3 Anzeigenteil 1. Im Anzeigenteil werden aufgenommen: a) gewerbliche Anzeigen b) Privatanzeigen c) Anzeigen von Organisationen und Vereinigungen d) Wahlanzeigen 2. Anzeigen von Parteien und Wählervereinigungen dürfen dem Nussbaum-Verlag nicht direkt, sondern nur über den Herausgeber zugeleitet werden. Der Herausgeber ist berechtigt, den Inhalt dieser Anzeigen insbesondere im Hinblick auf 1 Nr. 6 des Redaktionsstatuts zu überprüfen. Unbeschadet dessen entscheidet der Verlag über Annahme und Ablehnung der Anzeigen. Bei Ablehnung solcher Anzeigen sind sowohl der Herausgeber als auch der Inserent unverzüglich zu benachrichtigen. Dies gilt bei Wahlen auch für Einzelbewerber. Für Anzeigen gelten die Preise des Verlags. 3. Nicht veröffentlicht werden Anzeigen, die a) Verleumdungen oder persönliche Anfeindungen direkter oder indirekter Art enthalten oder die geeignet sein könnten, die Ehre oder das Ansehen der Gemeinde, ihrer Organe, von Einzelpersonen, Gruppen oder Vereinigungen zu verletzen b) gegen die gesetzlichen Vorschriften verstoßen c) gegen die guten Sitten verstoßen 4. Weiterhin werden im Anzeigenteil keine Leserbriefe veröffentlicht.

6 6 Nummer 39 4 Inkrafttreten Dieses Redaktionsstatut tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Egenhausen, den Sven Holder Bürgermeister kostenlose Energieberatung jetzt! Weitere Informationen zum Thema und unsere monatlichen Energiespar-Tipps finden Sie auf unserer Internetseite schauen Sie doch gleich mal rein. Asyl Einladung zum 8. Gewerbestammtisch in Egenhausen Liebe Gewerbetreibende, Dienstleister und Freiberufler unserer Gemeinde, wir möchten Sie ganz herzlich zu unserem 8. Gewerbe- Stammtisch am Dienstag, 18. Oktober 2016 um Uhr in den Proberaum der Silberdistelhalle einladen. Herr Jochen Protzer, Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald wird am Gewerbestammtisch teilnehmen und sich und die Arbeit sowie die mögliche Unterstützung durch die WFG Nordschwarzwald vorstellen und steht anschließend für Fragen zur Verfügung. Zudem ist eine Nachbesprechung und gemeinsamer Informationsaustausch zur Veranstaltung Hub Open vorgesehen. Dieses Event wurde von unseren Gewerbetreibenden erstmals organisiert und durchgeführt. Die Veranstaltung war gut besucht und wurde aus Sicht der Gemeindeverwaltung ein voller Erfolg. Wir freuen uns über viele interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer, die am diesjährigen Gewerbe- Stammtisch teilnehmen möchten. In einer gemütlichen Runde ist so die Zeit über Ihre Anliegen zu sprechen, sich kennen zu lernen und auszutauschen. Um besser planen zu können, bitten wir um eine Anmeldung (Personenanzahl) bis zum an Frau Stefanie Frank, stefanie.frank@egenhausen.de, Tel Gerne können Sie uns mögliche Themen und Fragen vorab zukommen lassen. Sven Holder Bürgermeister Fundsache 1 Geldbörse Der Eigentümer kann sich in der Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 19, Zimmer 201 melden. Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw e.v. Höchste Zeit für Ihren Gebäudecheck! Bald beginnt die Heizperiode und viele Schwachstellen an Ihrem Gebäude kennen Sie sicher bereits. Aber haben Sie schon einmal mit einem Energieberater darüber gesprochen? Am Donnerstag, 13. Oktober erwartet Sie unser Energieberater im Rathaus, Sitzungssaal, um mit Ihnen in dieser kostenlosen Erstberatung gezielt über Ihr Gebäude zu sprechen, Ihre Fragen zu beantworten und Möglichkeiten zu Verbesserungen aufzuzeigen. Vereinbaren Sie vorher Ihren persönlichen Gesprächstermin bei unserer Geschäftsstelle unter Tel (Mo Fr, 8-12 Uhr). Wenn es durch Türen oder Fenster zieht, Räume nicht richtig warm werden und Fußboden und Außenwände viel zu kalt sind, dann zögern Sie nicht. Machen Sie den ersten Schritt: Herzliche Einladung zum Café International! Am Samstag, im Zeitraum Uhr bis Uhr im Evang. Gemeindehaus in Egenhausen. Alle Asylbewerber und Interessierte im Ort sind dazu herzlich eingeladen. Flüchtlingssozialarbeiter in Egenhausen unterwegs Am Dienstag, ist unser Flüchtlingssozialarbeiter, Herr Marc Spies, in der Zeit von bis Uhr in Egenhausen unterwegs. Wer sich gerne persönlich mit Herrn Spies unterhalten möchte, darf sich bei Hauptamtsleiterin Sarah-Jane Stöhr melden (Tel , sarah-jane.stoehr@ egenhausen.de). Sie organisiert dann kurzfristig ein Treffen mit Herrn Spies im oben genannten Zeitraum. Nachrichten aus den Schulen Grundschule Egenhausen Sicherer Schulweg im Herbst Inzwischen hat die Zeit begonnen, in der der tägliche Schulweg für die Kinder nicht ganz ungefährlich ist. Wenn sich die Kinder morgens auf den Schulweg machen, ist es noch dunkel, ab und zu auch neblig, die Straße spiegelt und das feuchte Herbstlaub birgt ebenfalls Gefahren. Auch für den Autofahrer ist durch diese Witterungsverhältnisse die Sicht eingeschränkt. Besonders gefährlich wird es zudem dann, wenn Fußgänger von Autofahrern spät gesehen werden, weil sie dunkle Kleidung tragen. Deshalb ist es außerordentlich wichtig, dass auch die Eltern ihre Kinder auf diese Gefahren immer wieder eindrücklich hinweisen. Außerdem ist es für die Sicherheit nicht nur hilfreich sondern eigentlich geradezu erforderlich, dass die Schulkinder besonders in der jetzigen Jahreszeit helle Kleidungsstücke tragen. Ebenso sollten sich an den Schulranzen und Anoraks möglichst Leuchtstreifen befinden. Durch richtiges Verhalten im Straßenverkehr und gut sichtbare Kleidung kann nicht nur jeder zur eigenen Sicherheit beitragen, sondern auch den motorisierten Verkehrsteilnehmern helfen, Fußgänger rechtzeitig zu erkennen. Sinnvoll wäre es auf jeden Fall, wenn die Schüler die jedes Jahr vom ADAC kostenlos zur Verfügung gestellten Sicherheitswesten tragen würden. Dirk Seifert, Schulleiter Volkshochschule Volkshochschule Oberes Nagoldtal Zweigstelle Egenhausen Anmeldung im Rathaus Egenhausen, Telefon 07453/ oder im Internet unter oder per unter info@vhs-nagold.de Weitere Informationen zu den Veranstaltungen erhalten Sie bei Maike Prolingheuer (Leiterin vor Ort). Sie freut sich auch über Ideen und Anregungen.Tel.: 07453/ prolingheuer@vhsnagold.de

7 Nummer 39 7 Nr k Exkursion: Enzian und Silberdistel Leitung: Karl-Heinz Gänßle Beginn: Sonntag, , 14:00-17:00 Uhr, 1-mal Ort: Treffpunkt: Unterer Wanderparkplatz, Egenhausen Gebühr: 4,00 EUR, Kinder gebührenfrei Eltern-Café am Abend: Enttäuscht, traurig, wütend und verletzt!? Wie Eltern ihren Kindern helfen können, mit alltäglichen Emotionen und Enttäuschungen umzugehen. Enttäuschung und Schmerz können kaum vermieden werden. Jedes Kind wird damit in Verbindung kommen. Wie können Eltern ihre Kinder darauf vorbereiten und in entsprechenden Momenten gut reagieren? Wie können wir die Emotionen unseres Kindes akzeptieren und stehen lassen und für unsere Kinder da sein? Wie können wir unsere eigenen Emotionen überwinden und unseren Kindern das gleiche zumuten? Diese und andere Fragen sollen beantwortet werden und zum Gespräch einladen. Egenhausen v In Zusammenarbeit mit der Kinderkrippe Wunderkinder e.v. Villa Kunterbunt, Allmandweg 2, Kinderkrippe Dorothee Oberbillig Do, , 19:30 Um Anmeldung wird gebeten. Gebührenfrei! Mein inneres Kind darf Heimat finden - Aufbaukurs Vertiefung der Begegnung mit meinem inneren Kind. Für alle Teilnehmer von Kurs 1-4 oder 1-7. Jeder Mensch braucht einen Ort, an dem er sich geborgen, sicher und willkommen fühlt. Wie kann aus unserem inneren Schattenkind, dass sich nach Annahme und Geliebt sein sehnt, ein Sonnenkind werden? Zunächst wollen wir uns auf die Suche nach den Glaubenssätzen und Schutzstrategien des Schattenkindes machen, die durch Prägungen und Verletzungen entstanden. Anschließend wollen wir als Erwachsene unsere heutige Kompetenz entdecken, diese nutzen und so unserem inneren Kind helfen, seine Stärken zu entdecken und sie zur Entfaltung zu bringen. Der Referent Horst von Hippel ist Krankenpfleger, Beratender Seelsorger für Persönlichkeitsentwicklung und Sozialkompetenz sowie Mitarbeiter in der psychosomatischen Fachklinik de ignis. Egenhausen k.4 Grundschule, Schulweg 2 Horst von Hippel Mo, , 19:45-22:00, 4x 64,00 EUR (ab 5 TN) inkl. Arbeitsmaterial

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