25 Jahre Regionalgruppe Hessen in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.v. - Ein kurzer Rückblick Harry Hubert.

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1 25 Jahre Regionalgruppe Hessen in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.v. - Ein kurzer Rückblick Harry Hubert. 1 Die DVJJ hatte vor ihrer formellen Gründung 1917 in dem Ausschuss für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, einem Organ der Deutschen Zentrale für Jugendfürsorge, ihren entscheidenden Vorläufer. 2 Die Regionalgruppe Hessen nutzte in ihrer Entstehungsgeschichte ebenfalls schon organisierte Wegbereiter. Die zu ehrende Jubilarin ist 1977 vor allem aus der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Jugendgerichtshelfer hervorgegangen. Dieser Arbeitsgemeinschaft ist jedenfalls die verdienstvolle Initiative zur Gründung der Regionalgruppe Hessen zuzuschreiben. Dem Protokoll der Gründungsversammlung ist zu entnehmen, dass sich am 05. Februar 1977 in der Justus-Liebig-Universität in Gießen 35 Personen zusammenfanden, um, der Einladung zufolge, eine Regionalgruppe der DVJJ in Hessen zu gründen. Da es zu diesem Zeitpunkt bundesweit kaum Landes- bzw. Regionalgruppen der DVJJ gab, hatte sich der damalige 1. Vorsitzende, Prof. Dr. Schüler-Springorum persönlich nach Mittelhessen begeben, um mit einleitenden Worten über die Beweggründe zur Bildung von Landes- und Regionalgruppen, deren große Bedeutung und Zukunftsperspektiven zu informieren und damit wertvolle Geburtshilfe zu leisten. Dies war offensichtlich notwendig, denn unter den Anwesenden müssen auch Personen gewesen sein, die der Bildung solcher regionaler Untergruppen der DVJJ durchaus skeptisch gegenüber standen. So soll es Meinungen gegeben haben, die eine selbständige, unabhängige Arbeitsgemeinschaft der Jugendgerichtshelfer in Hessen favorisierten, die zwar eng mit der DVJJ kooperiert, dieser aber nicht unterstellt ist. Nun, Horst Schüler- Springorum muss wohl anlässlich seines Besuches in der Universitätsstadt an der Lahn wahre Überzeugungsarbeit geleistet haben, denn nach intensiver Aussprache in einer über vierstündigen Sitzung wurde letztlich einstimmig die Gründung der Regionalgruppe Hessen beschlossen und auch eine entsprechende Satzung verabschiedet. Nach dieser Satzung ist die Regionalgruppe Hessen ein Zusammenschluss von Mitgliedern der DVJJ in der Form eines nicht rechtsfähigen Vereines. Zu ihrer Aufgabe gehört es, innerhalb Hessens den fachlichen und beruflichen Austausch, aber auch den persönlichen Kontakt der Mitglieder untereinander zu pflegen und die Ziele der DVJJ zu fördern. Die Gründung der Regionalgruppe Hessen zählte zu einer der ersten von heute immerhin 16 Regional- und Landesgruppen. Ihre Mitgliederzahl belief sich zum Stichtag auf 126 Personen und hatte damit in der Tendenz rückläufig wieder das Niveau von damals erreicht. Auch auf Bundesebene ist die Anzahl der Mitglieder neuerdings auf geschrumpft. Diese Entwicklung stehe, so die Geschäftsstelle der DVJJ in Hannover, in engem 1 Überarbeiteter und mit Fußnoten versehener Beitrag welcher auf der Mitgliederversammlung am im Institut für Kriminologie an der Justus Liebig-Universität in Gießen vorgetragen wurde, anlässlich der Jubiläumsveranstaltung 50 Jahre JGG 25 Jahre DVJJ Hessen. Vorwärts, Rückwärts, Stopp! Wohin wollen wir im Jugendstrafrecht?. 2 Ausschuss für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, in: Dt. Jugendgerichtsbarkeit, Organ des Ausschusses für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, 1. Jg. Nr. 1, Berlin (Quelle: Institut für Stadtgeschichte Frankfurt a.m., Bestand Wohlfahrtsamt 1.269, Akten Magistrat, Jugend-Amt: Jugendgericht u. Jugendgerichtshilfe; Pieplow, L.: 75 Jahre DVJJ Betrachtungen zur Entstehung und zur Geschichte, in: DVJJ-Journal 1993, 4

2 Zusammenhang mit der Neuvermarktung des DVJJ-Journals als Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe (ZJJ), welche nun auch im Abonnement und nicht mehr nur über eine Mitgliedschaft zu beziehen sei. Aber dies ist ein anderes Thema. Die schon von der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Jugendgerichtshelfer aufgeworfenen Fragen zum Berufsbild und den Tätigkeitsmerkmalen der JGH 3, zu den Fallzahlen im Verhältnis zur Personalbemessung 4, zur Spezialisierung der JGH, zur einheitlichen Erhebung einer JGH-Statistik 5 im Sinne vergleichbarer Daten, der entsprechenden Eingruppierung von Jugendgerichtshelferinnen und Jugendgerichtshelfern in BAT und HBO sowie Erörterung und Umsetzung der Empfehlungen des Berichtes der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) Nr. 9 vom zur Jugendgerichtshilfe wurden notwendigerweise auch von der Regionalgruppe Hessen weiter verfolgt und ehrlich gesagt: diese Themen beschäftigen auch heute noch. Solche Debatten waren und sind offensichtlich immer en vogue oder mit anderen Worten stets am Puls der Zeit, sie scheinen zeitlos und werden endlos geführt, sie fordern ein Einmischen und den Wunsch zur Veränderung geradezu heraus. Dabei ging und geht es auch heute nicht um eine Fürsorge und Daseinsvorsorge für die in Polizei, Justiz oder Jugendhilfe tätigen Kolleginnen und Kollegen. Es ging und es geht um eine gerechte Kriminalpolitik und um eine humane Jugendstrafrechtspflege. Ohne zu sehr lokalpatriotische Patina aufzulegen, darf behauptet werden, dass auch Hessen an Entstehung, Entwicklung und Anwendung des Jugendstrafrechts maßgeblich beteiligt war. So wurde nicht nur 1908 das erste deutsche Jugendgericht in Frankfurt a.m. geschaffen 6, es waren auch Persönlichkeiten an der Schaffung und Umsetzung des RJGG von 1923 beteiligt, die in Hessen geboren oder zumindest hier gewirkt haben, wie z.b. der Vormundschaftsund Jugendrichter Amtsgerichtsrat Karl Allmenröder, Prof. Dr. Wilhelm Polligkeit oder beispielsweise Prof. Christian Jasper Klumker. Auch der Strafrechtler und Kriminalwissenschaftler Franz von Liszt lehrte, bevor er in Halle und Berlin wirkte, in Gießen und Marburg. Vier der bisher 25 Jugendgerichtstage wurden in Hessen ausgerichtet: der 3. JGT 1912 in Frankfurt a.m. 7, der 10. JGT 1956 in Marburg 8, der 16. JGT 1974 in Darmstadt 9 und der letzte, der 25. JGT 2001 wiederum in Marburg 10. Und vielleicht wird ja der übernächste, der 27., aus Anlass des 100jährigen Bestehens des ersten deutschen Jugendgerichtes wieder in Frankfurt a.m. 3 Ullrich, H.: Der Jugendgerichtshelfer, Entwurf eines Berufsbildes, in: ZfJ 1971, 253; Kullwitz, A. v.: Berufsbild des Jugendgerichtshelfers, in: ZfJ 1975, Ullrich, H.: Über die Jugendgerichtshilfe und ihre notwendige Aufwertung, in: UJ 1979, Lux, E. (1993): Jugendgerichtshilfe-Statistik, Neuwied 6 Zum Thema Jugendgerichtshöfe, in: Frankfurter Zeitung und Handelsblatt vom (2. Morgenblatt), Seite 1; Das Frankfurter Jugendgericht, in: Frankfurter Zeitung und Handelsblatt vom (3. Morgenblatt), Seite 1; Freudenthal, B. (Hg.) (1912): Das Jugendgericht in Frankfurt a.m., Berlin; Müller, H. (1989): Das erste Jugendgericht in Deutschland. Ein Beispiel gerichtsorganisatorischer Reformleistung in Vorwegnahme eines Gesetzgebungsverfahrens, in: Henrichs, H./Stephan, K.: Ein Jahrhundert Frankfurter Justiz. Gerichtsgebäude A , Studien zur Frankfurter Geschichte Bd. 27, Frankfurt a.m., Seite Dritter deutscher Jugendgerichtstag, in: Frankfurter Zeitung und Handelsblatt vom (1. Morgenblatt), Seite 1 und vom (1. Morgenblatt), Seite 1; DVJJ-Journal 2001, 223; kritisch Pieplow, L. (1988): Das deutsche Jugendgericht ein Original und seine Vorbilder, in: Kriminologische Forschung in den 80er Jahren. Hg. von Kaiser, G./Kury, H./Albrecht, H.-J, Freiburg i.br., Seite DVJJ-Journal 2001, DVJJ-Journal 2001, 271; ZfJ 1974, DVJJ (Hg.) (2003): Jugend, Gesellschaft und Recht im neuen Jahrtausend, Mönchengladbach 2

3 ausgerichtet. Ferner fanden bis auf den ersten alle bisherigen Bundeskongresse der JGH in Hessen statt, der 2., 3. und 5. in Kassel ( , , ) sowie der 4. in Hofgeismar ( ). Das 1953 in Kraft getretene JGG, dessen 50jährigem Bestehen ebenfalls zu gedenken ist, entwickelte das RJGG von 1923 weiter 15 ; zugleich wurden aber mit ihm auch die sog. Errungenschaften des faschistisch geprägten RJGG, welches 1944 in Kraft getreten war, fast restlos entsorgt. An dieser Stelle kann nicht näher auf die Zeit des Nationalsozialismus und die - auch hessischen - Persönlichkeiten eingegangen werden, die voller Engagement die Anpassung des Jugendstrafrechts an die faschistische Ideologie vorangetrieben haben, sich aber dann, als sei nichts gewesen, tatkräftig am Wiederaufbau der neuen Gesellschaft beteiligten. 16 Das Verlassen dieses Themas bringt den Vorteil, sich in weniger turbulentem Gewässer bewegen zu können. Nach der Gründung der BRD im Jahre 1949 sammelten sich die noch vorhandenen alten Mitglieder, um die DVJJ unter den neuen gesellschaftlichen Bedingungen und in der Tradition der alten Jugendgerichtsbewegung vor dem Nationalsozialismus wieder zu beleben. Schon der 8. JGT 1950 in Bad Godesberg 17 Fand unter hessischer Beteiligung statt. In allen darauf folgenden Jugendgerichtstagen waren Kolleginnen und Kollegen aus Hessen in referierender Tätigkeit aktiv und/oder im Geschäftsführenden Ausschuss. Das Protokoll des 15. JGT 1971 in Heidelberg vermerkte eine kleine, aber nicht unwichtige Revolution. 18 Jugendgerichtshelfer Hans Ullrich aus Offenbach wurde in den Vorstand nominiert und mit ihm erstmals ein Nichtjurist. Dieses Mandat behielt er immerhin bis 1983; aus gesundheitlichen Gründen war es ihm nicht mehr möglich nochmals zu kandidieren. Durch die Vorstandswahlen anlässlich des 19. JGT in Mannheim wurde er durch Hermann Matenaer aus Aachen abgelöst. Am 24. JGT 1998 in Hamburg wurde Susanne Zinke aus Kassel in den Bundesvorstand berufen 19, dort vertritt sie bis dato nicht nur die JGH sondern im Grunde genommen auch das Bundesland Hessen. Es hat sicherlich etwas mit der Gründungsversammlung zu tun, wenn die diesjährige Jubiläumsveranstaltung in der Justus-Liebig-Universität in Gießen stattfindet. Anlässlich der Vorstandswahlen wurde damals Arthur Kreuzer - übrigens einstimmig - zum 1. Vorsitzenden der neu gegründeten Regionalgruppe Hessen gewählt. 20 Nun sollen die Vorsitzenden und deren Viten ins Blickfeld gerückt werden. 11 DVJJ-Journal 1995, 7 12 DVJJ-Journal 1997, ZJJ (vormals DVJJ-Journal) 2003, DVJJ-Journal 2000, siehe hierzu beispielsweise Pieplow, L.: 75 Jahre JGG, in: DVJJ-Journal 1998, 210; Schady, J.: Das JGG von 1923, in: ZJJ 2003, siehe hierzu z.b. Wolf, J. (1992): Jugendliche vor Gericht im Dritten Reich, München sowie Hubert, H. (2001): Jugendrecht im Nationalsozialismus, Frankfurt a.m. 17 DVJJ-Journal 2001, 238; zur Entwicklung der Bewährungshilfe siehe Wahl, A.: Zur Einführung der Bewährungshilfe vor 25 Jahren, in: BewHi 1978, 5 18 DVJJ-Journal 2001, 268; DVJJ (Hg.) (1972): Möglichkeiten und Methoden der Behandlung in der Jugendkriminalrechtspflege, Hamburg 19 DVJJ-Journal 1998, Informationsdienst der Regionalgruppe Hessen der DVJJ (Info-Dienst) 2/1977, 2 3

4 Prof. Dr. jur. Arthur Kreuzer, 1938 in Hamburg geboren, verheiratet, zwei Kinder, studierte nach der Schulzeit Jura. Nach Promotion, zweitem juristischen Staatsexamen, mehrjähriger Tätigkeit als beisitzender Richter einer Jugendkammer in Hamburg und Habilitation folgte 1976 der Ruf an die Universität Gießen auf einen Lehrstuhl für Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug wurde er dort auch Direktor des neu geschaffenen Instituts für Kriminologie. Wer sich über seine zahlreich veröffentlichten Bücher und Artikel einen Überblick verschaffen möchte, der sei auf die Homepage des Instituts verwiesen 21. Arthur Kreuzer wurde 1969 Mitglied in der DVJJ und 1977 zum Vorsitzenden der Regionalgruppe Hessen gewählt. Anlässlich des 17. JGT in Saarbrücken 1977 hielt er eines der beiden Eröffnungsreferate zum Thema Junge Volljährige im Kriminalrecht, welches er aus juristisch-kriminologisch-kriminalpolitischer Sicht spiegelte. 22 Die Gründung der Regionalgruppe Hessen ist maßgeblich durch ihn mit initiiert. Neben dem Auf- und Ausbau der Vorstandsarbeit wurden unter seinem Vorsitz mehrere Fachtagungen organisiert sowie zwei Experten-Symposien ausgerichtet zu den Themen "U-Haft bei Jugendlichen und Heranwachsenden" sowie "Polizei und Sozialarbeit". Prof. Dr. jur. Alexander Böhm, Jahrgang 1929, verheiratet, zwei Kinder, studierte in Frankfurt a.m., Freiburg und Basel Rechtswissenschaften. Nach dem juristischen Vorbereitungsdienst am OLG Frankfurt a.m. erfolgte 1955 die zweite Staatsprüfung wurde er in den höheren Strafvollzugsdienst des Landes Hessen übernommen; lange Jahre war er Leiter der JVA Rockenberg ( ) erfolgte der Ruf an die Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz für eine Professur für Kriminologie und Strafrecht. Alexander Böhm war Vorsitzender der Jugendstrafvollzugskommission in den Jahren und in den Jahren im 2. Hauptamt als Richter des Strafsenates am OLG Zweibrücken tätig. Seine Emeritierung datiert in das Jahr Zu seinen bekanntesten Veröffentlichungen gehört wohl die "Einführung in das Jugendstrafrecht", welche nun schon in der 3. Auflage vorliegt. Alexander Böhm ist seit 1962 Mitglied in der DVJJ. Anlässlich des 12. JGT 1962 in Regensburg wurde er als Vertreter der Sparte Jugendstrafvollzug in den Geschäftsführenden Ausschuss gewählt, dem er in dieser Eigenschaft bis 1974 angehörte erfolgte die Wahl zum Vorsitzenden der Regionalgruppe. 23 Zu den Schwerpunkten seiner Vorstandsarbeit gehörten die Ausrichtung der traditionellen Studienwochen in Königstein/Ts. und Arnoldshain/Ts. sowie die Organisierung der Einführungskurse für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen. Vors. Richter am OLG a.d. und Rechtsanwalt Hermann Bietz, Jahrgang 1938, verheiratet, ein Kind, studierte Rechtswissenschaften in Freiburg, Frankfurt a.m. und Kiel. Von 1967 bis 2003 war Hermann Bietz vorwiegend als Richter an Landgerichten und Oberlandesgerichten tätig, überwiegend in Bereichen des Zivilrechts, u.a. auch in Frankfurt a.m. und zuletzt als Vorsitzender Richter am Brandenburgischen OLG in Brandenburg. Er war aber auch über fünf Jahre abgeordnet in das Bundesministerium der Justiz damals noch in Bonn (1976/1977, ) und hier überwiegend mit dem Jugendstrafrecht befasst. Aus dieser Zeit stammen seine auch heute noch zitierten Aufsätze "Erziehung durch Strafe? Überlegungen zur Weiterentwicklung des Jugendkriminalrechts" 24 und "Zur Diversion MschKrim 1978, 1; DVJJ (Hg.) (1978): Junge Volljährige im Kriminalrecht, München, Seite Info-Dienst 2/1980, ZRP 1981, 212 4

5 und Funktion der Jugendgerichtshilfe im Rahmen des 45 JGG 25. Hermann Bietz ist seit vielen Jahren Prüfer im 1. und 2. juristischen Staatsexamen, seit 1994 Lehrbeauftragter für Handels-, Gesellschafts-, Wertpapier- und Zivilprozessrecht an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt/Oder und seit 1996 Dozent an der Bankakademie Frankfurt a.m./berlin. Seit Juni 2003 ist er als Rechtsanwalt in Berlin tätig. Hermann Bietz ist seit 1980 Mitglied der DVJJ. Im Dezember 1989 wurde er zum Vorsitzenden der Regionalgruppe Hessen gewählt. 26 Seine Schwerpunkte in der Vorstandsarbeit bestanden u.a. in der Zusammenführung der verschiedenen Berufsgruppen in der DVJJ sowie in der Stärkung der Alternativen zu stationären Maßnahmen des JGG. Ltd. Regierungsdirektor Gernot Kirchner, Jahrgang 1944, verheiratet, zwei Kinder, studierte Jura an den Universitäten in Frankfurt a.m. und Heidelberg. Nach dem Referendariat trat er 1973 in den hessischen Strafvollzugsdienst ein und war dort überwiegend in der Aus- und Fortbildungsstätte des Justizvollzuges tätig wurde ihm die Leitung der JVA Wiesbaden übertragen, die er noch heute inne hat. Mitglied der DVJJ ist Gernot Kirchner seit wurde er in das Amt des Vorsitzenden der Regionalgruppe gewählt. 27 Zu den Schwerpunkten seines Vorsitzes sind der personelle Ausbau des erweiterten Vorstandes zu nennen und damit die Belebung der internen Fachdiskussion und kriminalpolitischen Positionierung der Regionalgruppe sowie die Ausrichtung der Jahrestagungen und Fachtage. Er brachte der Regionalgruppe die Thematik der Organisationsentwicklung und neuen Steuerungsmodelle näher, weil die Diskussion um und die Einführung von Budgetierung und Qualitätsentwicklung, von Produkthaushalten, aber auch die Forderung nach Vernetzung in die Bereiche der Justiz- und Polizeibehörden, der Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe und des Strafvollzuges - also der Straffälligenhilfe - eingedrungen war. Diplom-Pädagoge Frank H. Weyel, geboren 1953, verheiratet, vier Kinder, war nach Abitur, Lehre zum Industriekaufmann und Studium der Sozialarbeit an der ev. Fachhochschule in Darmstadt von als Jugendgerichtshelfer beim Jugendamt der Stadt Frankfurt a.m. tätig. Während dieser Zeit erfolgte berufsbegleitend ein Studium an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt a.m. mit dem Abschluss des Dipl.-Pädagogen. In den Jahren war er Mitarbeiter des Landesjugendamtes Hessen (Schwerpunkt Jugendstraffälligenhilfe). Infolge der Auflösung des LJA Hessen erfolgte u.a. eine Tätigkeit im Familienreferat des Hess. Sozialministeriums. Seit Juni 2003 ist Frank Weyel Studienberater an der Fachhochschule Frankfurt a.m erschien sein Buch "Hilfe statt Knast? Jugend vor Kriminalität schützen" darüber hinaus veröffentlichte er diverse Fachaufsätze. Jüngst ist von ihm in der Frankfurter Rundschau 28 ein Artikel zum Thema "Der Richter ist kein Erzieher. Das Jugendstrafrecht braucht mehr Verlässlichkeit, mehr Transparenz und hochwertige Hilfsangebote" erschienen. Frank Weyel ist Mitglied in der DVJJ seit Er ist amtierender Vorsitzender der Regionalgruppe seit Auch dies ist ein Novum, denn erstmals wurde für die Position des 1. Vorsitzenden ein Nichtjurist gewählt. Zu den Schwerpunkten in der Vorstandsarbeit zählen für ihn bisher die Realisierung des 25 ZfJ 1983, Info-Dienst 1/1990, 1 27 Info-Dienst Neue Folge 10/1994, 2 28 am ; siehe auch ZJJ 2003, DVJJ-Journal 2000, 414 5

6 Internetauftritts 30 der Regionalgruppe, die Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit, die Mitarbeit im Hess. Landespräventionsrat und in der JGG-Reformkommission. Als Herausforderungen der heutigen Zeit, denen sich auch die Regionalgruppe stellen muss, sind die massiven Sparmaßnahmen im Sozialbereich zu benennen. Von den eklatanten Kürzungen sind insbesondere auch die ambulanten Hilfen für straffällig gewordene junge Menschen betroffen. Die hessische Regionalgruppe besteht und hat natürlich nicht nur aus Vorsitzenden bestanden. Es ist hier nicht möglich, alle früheren und jetzigen Mitglieder namentlich aufzuzählen. An dieser Stelle müssen aber zwei Mitglieder besonders hervorgehoben werden. Amtsrat a.d. Siegfried Pließ, Jahrgang 1922, verwitwet, ein Kind, ist nach der Ausbildung zum Fürsorger 1953 in den Dienst des Stadtjugendamtes Darmstadt eingetreten. Dort war er als Jugendfürsorger auch im Bereich der JGH tätig. Die Spezialisierung der JGH fand in Darmstadt im Jahre 1969 statt. Nach Absolvierung der 2. Verwaltungsprüfung schlug Siegfried Pließ die gehobene Beamtenlaufbahn ein. Aus gesundheitlichen Gründen erfolgte 1984 die Pensionierung. Mitglied in der DVJJ ist er seit Die Funktion des Kassenwartes/Kassierers in der Regionalgruppe Hessen übte er seit der Gründung 1977 bis 1999 aus. Als Vorstandsmitglied war er nicht nur für den Bereich Finanzen zuständig. Siegfried Pließ führte in der Regel das Protokoll der Vorstandssitzungen, kümmerte sich um den notwendigen Schriftverkehr, organisierte in all den Jahren die Jahrestagungen und war zuständig für den Versand des Informationsdienstes. Nicht zuletzt sei auch noch einmal daran erinnert, dass Siegfried Pließ mit dem 1997 verstorbenen Jugendrichter Robert Wagner, Direktor des Amtsgerichts i.r. und ebenfalls langjährigem DVJJ-Mitglied, die früheren Tagungen für Jugendschöffinnen und Jugendschöffen durchgeführt hat. Jugendgerichtshelfer a.d. Hans Ullrich, Jahrgang 1920, zwei Kinder, war nach der Ausbildung zum Jugendfürsorger seit 1952 zunächst als Jugendgerichtshelfer und zuletzt als Abteilungsleiter im Stadtjugendamt Offenbach tätig. Hans Ullrich wurde am 13. JGT 1965 in Münster i.w. in den Geschäftsführenden Ausschuss und 1971 in den Vorstand der DVJJ gewählt. Er war nicht nur einer der Initiatoren der Arbeitsgemeinschaft Hessischer Jugendgerichtshelfer, die Anfang 1970 aktiv wurde, sondern auch maßgeblicher Mitgründer der Regionalgruppe Hessen. Zu den bekanntesten seiner zahlreichen Veröffentlichungen gehört die 1982 erschiene "Arbeitsanleitung für Jugendgerichtshelfer". Das letzte Jahrzehnt seines Lebens war von schwerster Krankheit geprägt. Hans Ullrich ist im Jahre 2002 verstorben. 31 Ein Jubiläum ist immer eine gute Gelegenheit Danksagungen auszubringen. Den bisherigen und dem amtierenden Vorsitzenden aber auch allen übrigen Vorstandsmitgliedern wurde im Namen der Mitgliederversammlung am Dank ausgesprochen; ein Dankeschön für das großes Engagement mit dem diese nicht nur die Regionalgruppe bedacht haben, sondern insbesondere auch dafür, dass auch durch ihre verantwortliche Arbeit die Ziele der Regionalgruppe, vor allem die Förderung der Hilfe für junge Straffällige, nicht aus dem Blickfeld gerieten. Ein vielen Dank galt aber auch allen Mitgliedern. Die Regionalgruppe Hessen hat in den zurückliegenden 25 Jahren gewiss einiges erreichen und bewegen können, aber Nachrufe in DVJJ-Journal 2002, 476 sowie in ZfJ 2003, 283 6

7 dennoch: mit Blick nach vorn auf dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher aber vor allem auch landespolitischer Entwicklung, bei einschneidenden Sparprogrammen und gleichzeitigen Bestrebungen das Jugendstrafrecht zu verschärfen, darf eines nicht vergessen werden: es bleibt nach wie vor noch viel zu tun. Der Regionalgruppe Hessen einen zugegeben etwas verspäteten aber dafür umso herzlicheren Glückwunsch zu ihrem 25jährigen Bestehen. Dipl. Päd. Harry Hubert ist Mitarbeiter des Jugend- und Sozialamtes der Stadt Frankfurt am Main, Fachreferat Grundsatz ( 7

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