Studien- und Modulhandbuch. BA-Studiengang Historische Musikwissenschaft ab WS 2010 /

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1 Studien- und Modulhandbuch BA-Studiengang Historische Musikwissenschaft ab WS 2010 / 2011 Fakultät für Geisteswissenschaften Fachbereich für Kulturgeschichte und Kulturkunde - 1 -

2 Impressum 2. veränderte Auflage Herausgeber: Fachbereich für Kulturgeschichte und Kulturkunde, Fakultät für Geisteswissenschaften Redaktion + Layout: Nicole Nitschke, Friedrich Geiger, Andreas Janke Druck: Universität Hamburg Print + Mail Allende-Platz Hamburg - 2 -

3 Inhalt Einleitung!!!!!!!!!!!! 04 Allgemeiner Teil Allgemeine Informationen zu den BA-Studiengängen in den kulturwissenschaftlichen Fächern!!!!!!! 05 Allgemeine Studienziele Regelstudienzeit Curricularbereiche!!!! 05 Modularisierte Studiengänge Qualifikationsziele Modulprüfungen!!! 06 Phasengliederung der BA-Studiengänge Abschluss des Studiums!!!! 06 Erwerb von Leistungspunkten (LP)!!!!!!!! 07 Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK)!!!!! 07 Wahlbereich!!!!!!!!!!!! 08 Hinweise zum Teilzeitstudium!!!!!!!!! 08 Fachspezifischer Teil Fachspezifische Bestimmungen des Bachelorstudiengangs Historische Musikwissenschaft!!!!!! 09 Modulbeschreibungen!!!!!!!!!! 16 Anhang Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften (Rahmenprüfungsordnung)!!!!!! 38 Adressen!!!!!!!!!!!!

4 Einleitung BA-Studiengang Historische Musikwissenschaft im Haupt- und Nebenfach Zum Wintersemester 2007/08 wurde an der Universität Hamburg der BA-Studiengang im Fach Historische Musikwissenschaft eingeführt. Das Fach ist zulassungsbeschränkt und kann wahlweise als Hauptfach oder als Nebenfach studiert werden. Die Regelstudienzeit beträgt sechs Semester. Die Zulassung ist nur zum Wintersemester möglich. Ein erfolgreicher und qualifizierter Abschluss des BA-Studiengangs ist die Voraussetzung für die Aufnahme eines konsekutiven Master-Studiums. Zum Aufbau des Studien- und Modulhandbuches Im ersten Teil dieses Studien- und Modulhandbuches erhalten Sie wichtige Informationen zum Aufbau und zur Struktur der Bachelorstudiengänge. Im zweiten Abschnitt können Sie sich über die Studien- und Qualifikationsziele des Studiengangs Historische Musikwissenschaft als Haupt- und als Nebenfach informieren. Darüber hinaus finden Sie dort die Beschreibungen all jener Module, die Sie im Rahmen des Studiums erfolgreich absolvieren müssen. Im dritten Abschnitt finden Sie die Prüfungsordnung für die Studiengänge mit dem Abschluss»Bachelor of Arts«, den für den Ablauf Ihres Studiums relevanten Rechtstext. Diese Broschüre sollte während des gesamten BA-Studiums Ihr ständiger Begleiter sein. Das Studien- und Modulhandbuch legt nicht nur verbindlich fest, in welcher Reihenfolge Lehrveranstaltungen besucht und Prüfungen abgelegt werden müssen. Es verpflichtet auch die Lehrenden zur Einhaltung der in den Rechtstexten formulierten Vorgaben für Ihren Studiengang. Darüber hinaus soll Ihnen diese Broschüre als Leitfaden zur selbständigen Orientierung auf dem Weg zu einem erfolgreichen Bachelor-Abschluss dienen. In diesem Sinne wünschen wir Ihnen viel Erfolg für den Verlauf Ihres Studiums an der Universität Hamburg! - 4 -

5 Allgemeine Informationen zu den BA-Studiengängen in den kulturgeschichtlichen/kulturkundlichen Fächern Im zweigliedrigen Bachelor-/Master-Studiensystem wird in einem dreijährigen berufsqualifizierenden Studiengang der»bachelor of Arts«als Regelabschluss des Hochschulstudiums erworben. Dieser Abschluss ist Voraussetzung für die Aufnahme eines darauf aufbauenden zweijährigen Master-Studiums. Im Folgenden werden die wichtigsten Merkmale der kulturgeschichtlichen/kulturkundlichen BA- Studiengänge erläutert. Allgemeine Studienziele Regelstudienzeit Curricularbereiche Allgemeines Studienziel der kulturgeschichtlichen/kulturkundlichen Bachelorstudiengänge an der Universität Hamburg ist die Vermittlung von grundlegenden fachlichen, methodischen und allgemeinen berufsqualifizierenden Kompetenzen, die sowohl für die spätere berufliche Praxis als auch zur Aufnahme eines anschließenden Master-Programms befähigen. Die neuen Studiengänge erstrecken sich in der Regel über drei Studienjahre bzw. sechs Semester. Alle Studiengänge bestehen aus vier voneinander unabhängigen Studienbereichen, die auch als Curricularbereiche bezeichnet werden: 1. Das Hauptfach umfasst 50 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Das Studium zielt auf eine grundlegende fachwissenschaftliche Qualifikation und soll zur kritischen Auseinandersetzung mit Theorien und Methoden des Faches sowie zur selbständigen Formulierung und Bearbeitung wissenschaftlicher Problembereiche befähigen. Die vermittelten kommunikativen, kulturellen und medialen Kompetenzen stellen wesentliche Schlüsselqualifikationen für ein breites berufliches Spektrum dar. 2. Das Nebenfach umfasst 25 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Im Nebenfach sollen zusätzliche wissenschaftliche Qualifikationen in einem weiteren Fach vermittelt werden. 3. Der Curricularbereich Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) umfasst 15 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Dieser Curricularbereich dient der Orientierung über mögliche Berufsfelder, dem Sammeln berufspraktischer Erfahrungen sowie dem Erwerb berufsorientierender Kompetenzen. 4. Der Wahlbereich umfasst 10 % des Gesamtvolumens des BA-Studiengangs. Im Wahlbereich können die Studierenden ihre Lehrveranstaltungen frei nach Neigung und Interesse zusammenstellen. Der Wahlbereich dient so zur individuellen Profilbildung und zur Vertiefung eines fächerübergreifenden Orientierungswissens

6 Hauptfach Nebenfach Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) Wahlbereich 50 % 25 % 15 % 10 % Abb. 1: Anteile der Curricularbereiche im BA-Studiengang Modularisierte Studiengänge Qualifikationsziele Modulprüfungen Die BA-Studiengänge sind in Modulen organisiert. Unter Modulen versteht man in sich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheiten, die aus mehreren inhaltlich aufeinander bezogenen Lehrveranstaltungen (z. B. aus Seminaren, Vorlesungen, Übungen) bestehen. In jedem Modul werden bestimmte fachspezifische und / oder berufsbezogene Qualifikationen vermittelt. Am Ende eines jeden Moduls steht eine Modulprüfung, in der festgestellt wird, ob die vorgesehenen Studien- und Qualifikationsziele erreicht wurden. Die Ergebnisse der Modulprüfungen im Haupt- und Nebenfach werden bewertet und fließen (nach einem in der Prüfungsordnung festgelegten Berechnungsschlüssel) in die Abschlussnote ein. Die Modulbeschreibungen in Abschnitt 2 informieren über die Qualifikationsziele und Inhalte der einzelnen Module, über die zugehörigen Lehrveranstaltungen und über die jeweilige Modulprüfung. Phasengliederung der BA-Studiengänge Abschluss des Studiums Die BA-Studiengänge gliedern sich in eine Einführungsphase, eine Aufbauphase und eine Vertiefungsphase. Den verschiedenen Studienphasen sind jeweils Pflichtmodule oder Wahlpflichtmodule zugeordnet, die in einer festgelegten Reihenfolge studiert werden sollen. Die Fachspezifischen Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (vgl. Abschnitt 2) regeln die Dauer der jeweiligen Phasen und die Fristen, in denen die entsprechenden Module erfolgreich absolviert werden müssen. Am Beginn des Studiums steht für alle Studienanfänger die»orientierungseinheit«(oe), in der Aufbau und Verlauf des Studiums vermittelt werden und Fragen zur Organisation des Studiums im weitesten Sinne geklärt werden können. In der Einführungsphase besteht darüber hinaus die Verpflichtung zur Teilnahme an einer Studienfachberatung. Im letzten Semester der Regelstudienzeit wird im Rahmen des Abschlussmoduls eine wissenschaftliche Hausarbeit verfasst. Für die Anfertigung der Hausarbeit besteht eine Bearbeitungsfrist von acht Wochen. In einigen Fächern fällt zusätzlich eine mündliche Prüfung an. Angaben hierzu sind in den Fachspezifischen Bestimmungen in Abschnitt 2 zu finden

7 Orientierungseinheit Einführungsphase!! -!! Einführungsmodule (M1 - M2) Aufbauphase!! -!! Aufbaumodule (M3 - M5) Vertiefungsphase!! -!! Vertiefungsmodule (M6-M9) Prüfungsphase!! -!! Abschlussmodul (M10) Abb. 2: Phasengliederung des BA-Studiengangs Erwerb von Leistungspunkten (LP) In den BA-Studiengängen werden mit Bezug auf das effektive Arbeitspensum (workload) der Studierenden Leistungspunkte (LP) vergeben. Die LP drücken aus, wie viel Zeit Studierende im Durchschnitt aufwenden müssen, um die vorgeschriebenen Qualifikationsziele des jeweiligen Studienabschnittes zu erreichen. Dabei zählt nicht nur die Zeitspanne, die Studierende in Lehrveranstaltungen verbringen (Präsenzstudium), sondern auch der Arbeitsaufwand, der für die Vorbereitung und für die Nachbereitung einer Lehrveranstaltung sowie für die Vorbereitung auf Prüfungen notwendig ist. Bei der Berechnung von Leistungspunkten gilt folgende Regel: 30 Stunden studentische Arbeitszeit ergeben einen Leistungspunkt. Der Arbeitsaufwand für ein Studienjahr wird in ganz Europa mit insgesamt 60 LP veranschlagt. Das entspricht einer workload von etwa 37 bis 40 Stunden pro Arbeitswoche. In einem sechssemestrigen Studiengang müssen insgesamt 180 LP erworben werden. Das zur Verfügung stehende LP-Kontingent wird anteilig auf die zu studierenden Module in den vier Curricularbereichen Hauptfach (90 LP), Nebenfach (45 LP), ABK (27 LP) und Wahlbereich (18 LP) verteilt. LP können nur dann erworben werden, wenn die für das Modul vorgesehenen Veranstaltungen regelmäßig besucht und die entsprechenden Modulprüfungsleistungen erfolgreich absolviert wurden. Die Fachspezifischen Bestimmungen (vgl. Abschnitt 2) informieren über die LP-Kreditierung der einzelnen Module und über die Anzahl von LP, die notwendig sind, um in die Prüfungsphase einzutreten. Allgemeine berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) Da es den Beruf für Absolventinnen und Absolventen eines kulturwissenschaftlichen Faches nicht gibt, dient der fächerübergreifende Curricularbereich Allgemeine Berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) der Orientierung über mögliche Berufsfelder, dem Sammeln berufspraktischer Erfahrungen im Rahmen eines von den Studierenden selbst gewählten Praktikums, dem Erwerb überfachlicher, berufsorientierter Schlüssel- und Zusatzqualifikationen sowie dem Erlernen der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens. Der ABK-Bereich umfasst als Pflichtbereich 15% des BA-Studiums und ist in drei Phasen gegliedert

8 In den ABK-Modulen werden insgesamt 27 LP erworben. Die Leistungen hierfür sind im Laufe des Studiums zu erwerben. Die ABK-Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von 27 LP sind zu erbringen, um das BA-Studium erfolgreich abschließen zu können. Sie gehen jedoch nicht in die Gesamtnote der Bachelorprüfung ein und werden daher in der Regel nicht benotet. Die obligatorischen Module des ABK-Bereichs werden in den Fachspezifischen Bestimmungen (vgl. Abschnitt 2) einzeln vorgestellt und beschrieben. Wahlbereich Der Wahlbereich umfasst Module und Lehrveranstaltungen, die im Sinne eines»studium generale«eine interdisziplinäre Erweiterung des Kompetenzspektrums darstellen oder eine Ergänzung und Vertiefung des Haupt- oder Nebenfachs ermöglichen sollen. Entsprechende Veranstaltungen, die eigens ausgewiesen werden, können universitätsweit gewählt werden. Auch die Angebote des Wahlbereichs werden mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis jedoch nicht in die Gesamtnote einfließt. Teilzeitstudium In allen Fächern kann ein Teilzeitstudium absolviert werden. Der Status eines/einer Teilzeitstudierenden kann durch die Vorlage entsprechender Bescheinigungen im Zuge des Einschreibungs- bzw. Rückmeldungsverfahrens für das jeweils folgende Semester erworben werden. Detaillierte Auskünfte hierzu erteilt das Zentrum für Studierende. Für Teilzeitstudierende verlängern sich die Fristen, in denen die obligatorischen Modulprüfungen abgelegt werden müssen, in der Weise, dass ein Fachsemester zwei Hochschulsemestern entspricht. Die Frist, in der die Module eines Fachsemesters erfolgreich zu absolvieren sind, erhöht sich bei einsemestrigen Modulen auf ein Studienjahr. Bei Modulen, die sich normalerweise über zwei Semester erstrecken, erhöht sich diese Frist auf zwei Studienjahre. Für das Semester, in dem das Abschlussmodul studiert werden soll, ist ein Teilzeitstudium ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Teilzeitstudium finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen in Abschnitt 2. Bitte wenden Sie sich auch an ihre StudienfachberaterIn oder das Zentrum für Studierende. Die Kontaktadressen finden Sie am Ende der Broschüre

9 Fachspezifische Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Historische Musikwissenschaft vom 6. Juni 2007, mit den Änderungen vom 9. Juni 2010 zum Wintersemester 2010/11 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 19. Juli 2007 die von der Fakultät für Geisteswissenschaften am 6. Juni 2007 auf Grund von 91 Absatz 2 Nummer 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171) in der Fassung vom 22. Dezember 2006 (HmbGVBl. S. 614, 624) beschlossenen Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Historische Musikwissenschaft als Fach eines Studienganges mit dem Abschluss Baccalaurea Artium bzw. Baccalaureus Artium (B.A.) gemäß 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt. Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 26. Juli 2010 die von der Fakultät für Geisteswissenschaften am 9. Juni 2010 auf Grund von 91 Absatz 2 Nummer 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171) in der Fassung vom 8. Juni 2010 (HmbGVBl. S. 431) beschlossene Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Historische Musikwissenschaft als Fach eines Studienganges mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) vom 6. Juni 2007 gemäß 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt. Präambel Diese Fachspezifischen Bestimmungen ergänzen die Regelungen der Prüfungsordnung der Fakultät für Geisteswissenschaften für Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Arts/ Baccalaurea Artium bzw. Baccalaureus Artium (B.A.) vom 23. November 2005 in der jeweils geltenden Fassung (PO B.A.) und beschreiben die Module für das Hauptfach und Nebenfach Historische Musikwissenschaft. Ergänzende Bestimmungen Zu 1 Studienziel, Prüfungszweck, Akademischer Grad, Durchführung des Studiengangs Zu 1 Absatz 1: (1) Studienziel des Hauptfaches Studienziel des Faches Historische Musikwissenschaft im Hauptfach ist die Befähigung, Musik als ästhetischen Gegenstand wahrzunehmen, sie in ihrer historischen Bedingtheit von der Spätantike bis zur Gegenwart und im Zusammenhang mit anderen Künsten (z.b. Literaturen) zu verstehen und zu analysieren; dabei ist die umfassende Kenntnis musikalischer Werke ebenso inbegriffen wie die Vertrautheit mit den Schriften zur Theorie und Ästhetik der Musik sowie das Bewusstsein von den sich verändernden Funktionen der Musik im gesellschaftlichen Kontext. Die Studierenden werden mit unterschiedlichen musikhistorischen Methoden bekannt gemacht, z.b. Quellenkritik, Stilkritik, Analyse, Hermeneutik; dadurch sollen sie grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen erwerben, also dazu befähigt werden, Musik in Praxis und Theorie objektiv zu betrachten, sich mit Primär- und Sekundärquellen auseinanderzusetzen, über das eigene Wissenschaftsverständnis und das anderer zu reflektieren, logisch zu argumentieren und die Ergebnisse ihrer Arbeit sprachlich klar darzustellen. Ziel ist die Ausbildung von Qualifikationen für eine berufliche Praxis wie auch für die Fortsetzung des Studiums im Master-Programm

10 (2) Studienziel des Nebenfaches Studienziel des Faches Historische Musikwissenschaft im Nebenfach ist die Befähigung, Musik als ästhetischen Gegenstand wahrzunehmen, sie in ihrer historischen Bedingtheit, im Zusammenhang mit anderen Künsten (z.b. Literaturen) und in ihren veränderlichen gesellschaftlichen Funktionen zu verstehen und zu analysieren. Die Konzentration auf einen der beiden Schwerpunkte ältere oder neuere Musikgeschichte (bis bzw. ab etwa 1750) ermöglicht den Studierenden, einen Überblick über einen erheblichen Teil der Musikgeschichte und einen punktuellen Blick in den anderen Teil zu gewinnen; dabei wird das jeweils andere Feld nicht völlig ausgeschlossen, sondern nur in geringerem Maße einbezogen. Die Studierenden werden mit unterschiedlichen musikhistorischen Methoden bekannt gemacht (z.b. Quellenkritik, Stilkritik, Analyse, Hermeneutik) und erhalten die Möglichkeit, sich mit den Schriften zur Theorie und Ästhetik der Musik auseinanderzusetzen. Dadurch sollen sie dazu befähigt werden, Musik in ihrer Besonderheit unter den Künsten zu erfassen und die spezifischen Bedingungen der Musikwissenschaft zu erkennen. Zu 1 Absatz 3: Grad Für die bestandene Bachelorprüfung wird der akademische Grad Baccalaurea Artium bzw. Baccalaureus Artium (B.A.) vergeben. Zu 1 Absatz 4: Durchführung des Studiengangs Die Durchführung des Studiengangs erfolgt durch die Fakultät für Geisteswissenschaften. Zu 4 Studien- und Prüfungsaufbau Zu 4 Absatz 2: Die Einführungsphase beginnt im 1. Semester und endet im 2. Semester. Die Aufbauphase beginnt im 3. Semester und endet im 4. Semester. Die Vertiefungsphase beginnt im 5. und endet im 6. Semester

11 Zu 4 Absätze 3 und 4: 1. Module für das Fach Historische Musikwissenschaft als Hauptfach im Umfang von 90 LP Phase Einführung Module Einführungsmodul Allgemeine Propädeutik (M 1) Übungen (15 LP / 10 SWS) Pflichtmodul Einführungsmodul Methodische Grundlagen (M 2) Seminar und Übungen (15 LP / 6 SWS) Pflichtmodul Aufbau Aufbaumodul Propädeutik zur Musikgeschichte (M 3) Übungen (12 LP / 4 SWS) Pflichtmodul Aufbaumodul Theorie und Praxis der älteren Musikgeschichte (M 4) Seminare, eines davon alternativ als Vorlesung mit Übung (12 LP / 4-5 SWS) Pflichtmodul Aufbaumodul Theorie und Praxis der neueren Musikgeschichte (M 5) Seminare, eines davon alternativ als Vorlesung mit Übung (12 LP / 4-5 SWS) Pflichtmodul Vertiefung Abschluss Vertiefungsmodul (ein Modul nach Wahl) Theorie und Praxis der älteren Musikgeschichte (M 6) oder Theorie und Praxis der neueren Musikgeschichte (M 7) oder Theorie und Praxis der Musik: Schwerpunkt ältere Musikgeschichte (M 8) oder Theorie und Praxis der Musik: Schwerpunkt neueree Musikgeschichte (M 9) Seminar oder Exkursion, Hauptseminar (12 LP / 4 SWS) Wahlpflichtmodul Abschlussmodul (M 10) Bachelorarbeit und Kolloquium (12 LP)

12 2. Module für das Fach Historische Musikwissenschaft als Nebenfach im Umfang von 45 LP Phase Einführung Aufbau Vertiefung Module Einführungsmodul Allgemeine Propädeutik (NF-M 1) Übungen (6 LP / 4 SWS) Pflichtmodul Einführungsmodul Methodische Grundlagen (NF-M 2) Seminar und Übung (9 LP / 4 SWS) Pflichtmodul Aufbaumodul (ein Modul nach Wahl) Theorie und Praxis der Musikgeschichte mit Schwerpunkt ältere Musikgeschichte (NF-M 3) oder Theorie und Praxis der Musikgeschichte mit Schwerpunkt neuere Musikgeschichte (NF-M 4) Seminare, alternativ als Vorlesung mit Übung, Übungen (18 LP / 6-10 SWS) Wahlpflichtmodul Vertiefungsmodul (ein Modul nach Wahl) Theorie und Praxis der älteren Musikgeschichte (NF-M 5) oder Theorie und Praxis der neueren Musikgeschichte (NF-M 6) Seminar, Vorlesung mit Übung, Übung (12 LP / 4-5 SWS) Wahlpflichtmodul 3. Module im ABK Bereich im Umfang von 27 LP Module Berufsfelderkundung und -praktikum (ABK 1): 5 Vorträge, fünfwöchiges Praktikum (7 LP) Pflichtmodul Wahlpflichtmodule: Praktikum (ABK 2) (5-13 LP) Musikpraxis (ABK 3) (2-10 LP) Angewandte Musikwissenschaft (ABK 4) (4-10 LP) Berufsbezogene Lehrveranstaltungen (ABK 5) (bis zu 10 LP) Allgemeine berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK 6) (4-10 LP)

13 4. Module im freien Wahlbereich im Umfang von 18 LP Der Wahlbereich umfasst Module und Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 LP. Entsprechende Veranstaltungen, die eigens ausgewiesen werden, können universitätsweit gewählt werden. Die Lehrveranstaltungen oder Module des freien Wahlbereichs werden im Vorlesungsverzeichnis oder in sonstiger geeigneter Weise bekannt gegeben. Auch die Angebote des Wahlbereiches werden mit einer Prüfung abgeschlossen. Zu 4 Absatz 6: Der Studiengang kann unter Beachtung der nachfolgenden Grundsätze für die Studienplanung im Teilzeitstudium absolviert werden. Hierfür sind die nachfolgenden Regelungen zu beachten: (1) Teilzeitstudierende müssen ihren veränderten Studierendenstatus unverzüglich der Prüfungsstelle mitteilen (Bescheinigung des Zentrums für Studierende). Der veränderte Status wird von der Prüfungsstelle vermerkt. (2) Bei einem Teilzeitstudium müssen im Regelfall die für das Vollzeitstudium in den Fachspezifischen Bestimmungen vorgesehenen Module und Leistungspunkte (30 LP) eines Fachsemesters in zwei Hochschulsemestern absolviert werden. Die im Vollzeitstudium vorgesehene verbindliche Abfolge der Module ist im Regelfall einzuhalten. (3) Lehrveranstaltungen, die nur im Jahresturnus angeboten werden, sollen bei der ersten Möglichkeit absolviert werden. (4) In besonders begründeten Härtefällen bzw. bei atypischen Studienverläufen können Teilzeitstudierende mit den jeweiligen Studienfachberatern und mit Zustimmung des Prüfungsausschusses verbindliche individuelle Studienvereinbarungen treffen. Zu 4 Absatz 7: Das Studium darf nicht später aufgenommen werden als in der zweiten Vorlesungswoche. Die versäumten Termine von Lehrveranstaltungen gelten als Versäumnis im Sinne des 9 Absatz 2. Zu 5 Lehrveranstaltungsarten Zu 5 Satz 2: Weitere Lehrveranstaltungsarten sind Lektürekurse und Exkursionen. Zu 5 Satz 3 : Die Lehrveranstaltungen werden in der Regel in deutscher Sprache abgehalten. Abweichend von dieser Regelung können auch Lehrveranstaltungen in englischer Sprache abgehalten werden. Zu 5 Satz 4: Für alle Lehrveranstaltungen besteht eine Anwesenheitspflicht

14 Zu 8 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen Zu 8 Absatz 2: Berufsausbildungen, Vorstudienpraktika und berufspraktische Tätigkeiten können auf Antrag des Studierenden im Einzelfall angerechnet werden, sofern Gleichwertigkeit mit dem studienbegleitenden Praktikum im Curricularbereich ABK festgestellt wird. Eine inhaltliche Nähe zwischen Studium, anzuerkennendem Praktikum oder beruflicher Tätigkeit und dem Berufswunsch des Studierenden muss erkennbar sein oder glaubhaft gemacht werden. Schulpraktika können grundsätzlich nicht angerechnet werden. Die Prüfung des Anrechnungsantrages obliegt den Praktikumsbeauftragten der Fakultät. Diese empfehlen dem Prüfungsausschuss die Annahme oder Ablehnung des Antrages. Eine Anrechnung wird erst wirksam, wenn sie vom Prüfungsausschuss beschlossen wurde. Die Anrechnung erfolgt mit der Auflage, dass der Studierende einen Bericht über die anzuerkennende Tätigkeit vorlegt. Zu 8 Absatz 6: Eine Anrechnung ist maximal bis zur Hälfte der Modulprüfungen möglich, eine Anrechnung der Bachelorarbeit ist ausgeschlossen. Zu 10 Fristen für Modulprüfungen und Wiederholung von Modulprüfungen Zu 10 Absatz 1: Für jede Modulprüfung muss die erste Prüfungsmöglichkeit wahrgenommen werden. Zu 10 Absätze 2 und 3: Die Fristenregelung für Pflichtmodule nach 10 Absätze 2 und 3 gilt auch für die im Studiengang vorgesehenen Wahlpflichtmodule. Die Verwendbarkeit von Lehrveranstaltungen in verschiedenen Modulen legen die Professorinnen und Professoren des Instituts für Historische Musikwissenschaft fest. Kann eine Lehrveranstaltung in unterschiedlichen Modulen verwendet werden, müssen die Studierenden spätestens am Ende der Lehrveranstaltung entscheiden, für welches Modul sie die Lehrveranstaltung anrechnen lassen wollen und ihren mündlichen bzw. schriftlichen Beitrag entsprechend ausrichten. Eine Lehrveranstaltung kann dabei jeweils nur einmal angerechnet werden

15 Zu 13 Studienleistungen und Modulprüfungen Zu 13 Absatz 4: Bericht: Der Bericht ist eine von einem Studierenden anzufertigende schriftliche Ausarbeitung, die in mehrere Abschnitte gegliedert ist. Der Bericht beschreibt ausführlich die jeweiligen Arbeitsschritte und Erfahrungen, die der Studierende im Rahmen des betreffenden Moduls gemacht hat, fasst die Ergebnisse der Arbeit reflektierend zusammen und misst sie an den Erwartungen, die der Studierende vor dem Besuch des Moduls an den Berichtsgegenstand hatte. Übungsabschluss: Übungen erfordern eine kontinuierliche Teilnahme der Studierenden. Es kann die schriftliche Ausarbeitung oder eine sonstige Vorstellung einzelner Übungsaufgaben vorgesehen werden. Zu 14 Bachelorarbeit Zu 14 Absatz 2 Satz 1: Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen die in den Bestimmungen zu 4 Absätze 3 und 4 genannten Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsmodule des Hauptfaches absolviert werden. Die Anzahl der in den Hauptfachmodulen zu erwerbenden Leistungspunkte beträgt insgesamt 78. Der Antrag auf Zulassung zur BA-Arbeit kann mit Eintritt in die Vertiefungsphase gestellt werden. Zu 14 Absatz 7 Satz 1: Der Bearbeitungszeitraum für die Bachelor-Arbeit beträgt 8 Wochen, der Umfang der Bachelorarbeit mindestens 30 Seiten. Zu 15 Bewertung der Prüfungsleistungen Zu 15 Absatz 3 Satz 5: Bei Modulprüfungen, die sich aus mehreren Teilprüfungsleistungen zusammensetzen, errechnet sich die Gesamtnote der Modulprüfung aus dem anhand der Leistungspunkte gewichteten Mittel der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen. Zu 15 Absatz 3 Satz 13: In den Anteil des Haupt- und Nebenfaches an der Gesamtnote werden die Prüfungsleistungen aller Module einbezogen. Dabei sollen die Einführungsmodule und die Aufbaumodule einfach, die Vertiefungsmodule doppelt gewichtet werden. Zu 15 Absatz 3 Satz 14: Prüfungsleistungen aus dem ABK-Bereich und aus dem Wahlbereich gehen nicht in die Gesamtnote ein

16 Modulbeschreibungen a) Hauptfach: Module in der Einführungsphase Einführungsmodul Modultyp: Pflichtmodul in der Einführungsphase Titel: Allgemeine Propädeutik (M1) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Umfassende musikalische Propädeutik, grundlegende Kenntnisse historischer Satztechniken und ihre Anwendung in Analyse und Höranalyse; grundlegende Kenntnisse der Geschichte und Systematik der Musikinstrumente. Harmonielehre (Stufen- und Funktionstheorie), Kontrapunkt, Generalbass in aktiver (Tonsatz schreiben) und passiver (Tonsatz analysieren) Anwendung; Drei- und Vierklänge und ihre Umkehrungen, Akkordverbindungen und Stimmführung, 2-4 stimmiger Kontrapunkt (einfach und doppelt), Generalbassbezifferung; Klassifikation der Musikinstrumente, Mechanismen der Klangerzeugung, Geschichte der Instrumentenfamilien. Übungen (10 SWS) In der Regel Deutsch keine Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs»Historische Musikwissenschaft«im Hauptfach. Das Bestehen des Moduls berechtigt zur Teilnahme an Veranstaltungen der Module M 4 und M 5 und ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den genannten Veranstaltungen, Erfüllung der Studienleistungen, deren Umfang und Art zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben werden. Art der Prüfung: in allen Übungen je eine Klausur. Sprache der Modulprüfung: in der Regel Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Übung Harmonielehre 3 LP Übung Funktionstheorie 3 LP Übung Kontrapunkt 3 LP Übung Generalbass 3 LP Übung Instrumentenkunde 3 LP 15 LP Jede Veranstaltung mindestens jährlich Zwei Semester

17 Einführungsmodul Modultyp: Pflichtmodul in der Einführungsphase Titel: Methodische Grundlagen (M2) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Überblick über das Fach Historische Musikwissenschaft, grundlegende Konzepte; wichtigste Methoden und Fachentwicklung. Vermittlung von Grundkompetenzen des wissenschaftlichen Arbeitens. Methoden der Werkanalyse, exemplarische Analysen von Werken unterschiedlicher Gattungen und Stile sowie Notationsformen älterer Musik. Einführung in die Grundkonzepte und Teilgebiete des Faches, Überblick über wichtige Forschungsthemen und Methoden der Forschung. Historischer Abriss der Fachentwicklung bis zum aktuellen Stand. Einführung und praktische Anwendung wissenschaftlicher (fachspezifischer) Arbeitstechniken, u.a. Literaturrecherche, Lesen, Exzerpieren, Literaturangaben, Zitieren, Schreiben, Vortrag und Diskussion. Im Mittelpunkt steht v. a. die Fähigkeit, wissenschaftlich relevante Informationen zu gewinnen, kritisch zu verarbeiten und angemessen mündlich und schriftlich zu präsentieren. Methoden der Werkanalyse, Kriterien und Parameter der Analyse, Terminologie, sprachliche Darstellung analytischer Befunde, Erprobung an exemplarischen Beispielen; Kenntnis der wichtigsten Formen und Gattungen und charakteristischer Satzmodelle und ihre Anwendung in der Analyse; Auseinandersetzung mit exemplarischen Analysen. Einführung in die musikalische Paläographie; Neumenschriften, Intervall-, Buchstaben und Dasianotation; Quadrat- und Hufnagelnotation; Modalnotation, Anleitung zur selbstständigen Transkription von Notationsformen der abendländischen Musik. Seminar (2 SWS) Übungen (4 SWS) In der Regel Deutsch keine Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Das Bestehen des Moduls berechtigt zur Teilnahme an Veranstaltungen der Module M 4 und M 5 und ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den genannten Veranstaltungen, Erfüllung der Studienleistungen, deren Umfang und Art zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben werden. Art der Prüfung: Referat und Klausur in jeder Übung, Referat und Hausarbeit im Seminar. Sprache der Modulprüfung: in der Regel Deutsch Seminar Einführung 3 LP Übung Werkanalyse I 6 LP Übung Notationskunde I 6 LP 15 LP Jede Veranstaltung mindestens jährlich Zwei Semester

18 Module in der Aufbauphase Aufbaumodul Modultyp: Pflichtmodul in der Aufbauphase Titel: Propädeutik zur Musikgeschichte (M3) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Vertiefung und Festigung des Wissens aus den Einführungsmodulen. Aneignung vertiefter Kenntnisse der Werkanalyse und der Notationsformen der älteren Musik. Befähigung zur Transkription von Quellen. Vertiefte Einführung in die musikalische Paläographie; Mensuralnotation, Lauten- und Orgeltabulaturen. Anleitung zur selbstständigen Transkription von Notationsformen der abendländischen Musik. Methoden der Werkanalyse, Kriterien und Parameter der Analyse, Terminologie, sprachliche Darstellung analytischer Befunde, Erprobung an exemplarischen Beispielen; Kenntnis der wichtigsten Formen und Gattungen und charakteristischer Satzmodelle und ihre Anwendung in der Analyse; Auseinandersetzung mit exemplarischen Analysen. Übungen (4 SWS) In der Regel Deutsch Empfohlen: erfolgreicher Abschluss der Module M 1 und M 2 Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Das Bestehen des Moduls ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA- Prüfung und berechtigt zur Teilnahme an Veranstaltun- gen des Moduls M 6. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den genannten Veranstaltungen, Erfüllung der Studienleistungen, deren Umfang und Art zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben werden. Art der Prüfung: Klausur in jeder Übung Sprache der Modulprüfung: in der Regel Deutsch Übung Werkanalyse II 6 LP Übung Notationskunde II 6 LP 12 LP Jede Veranstaltung mindestens jährlich Zwei Semester

19 Aufbaumodul Modultyp: Pflichtmodul in der Aufbauphase Titel: Theorie und Praxis der älteren Musikgeschichte (M4) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Vertiefung der Grundkenntnisse zu den Kerngebieten der älteren Musikgeschichte; Erweiterung der Kompetenz zum selbständigen Erarbeiten wissenschaftlicher Inhalte. Quellen- und Repertoirekunde älterer Musik, Kodikologie, Paläographie, Edition; Satztechniken und Analyse älterer Musik, Musiktheorie; Kompositions-, Aufführungs-, Rezeptions-, Institutions-, Sozial- und Mentalitätsgeschichte der Musik. Seminare (4 SWS) oder Seminar (2 SWS) und Vorlesung (2 SWS) und Übung (1 SWS) In der Regel Deutsch Empfohlen: erfolgreicher Abschluss der Module M 1 und M 2 Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Das Bestehen des Moduls ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA- Prüfung und berechtigt zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls M 6. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den oben genannten Veranstaltungen, Erfüllung der Studienleistungen, deren Umfang und Art zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben werden. Art der Prüfung: zwei Teilprüfungen: in Seminar 1 und Seminar 3 jeweils Referat und Hausarbeit bzw. in Seminar 1 Referat und Hausarbeit und in der Vorlesung Klausur oder mündliche Prüfung. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: in der Regel Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Seminar 1 zur älteren Musikgeschichte 6 LP Seminar 2 (oder Vorlesung und Übung) zur älteren Musikgeschichte 6 LP 12 LP Mindestens je eine Veranstaltung/Semester Ein bis zwei Semester

20 Aufbaumodul Modultyp: Pflichtmodul in der Aufbauphase Titel: Theorie und Praxis der neueren Musikgeschichte (M5) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Vertiefung der Grundkenntnisse zu den Kerngebieten der neueren Musikgeschichte; Erweiterung der Kompetenz zum selbständigen Erarbeiten wissenschaftlicher Inhalte. Quellen- und Repertoirekunde neuerer Musik, Editionen und Interpretationen, künstlerische Schaffensprozesse; Musiktheorie, Musikästhetik und Musikkritik; Kompositions-, Aufführungs-, Rezeptions-, Institutions-, Sozial- und Mentalitätsgeschichte der Musik. Seminare (4 SWS) oder Seminar (2 SWS) und Vorlesung (2 SWS) und Übung (1 SWS) In der Regel Deutsch Empfohlen: erfolgreicher Abschluss der Module M 1 und M 2 Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Das Bestehen des Moduls ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA- Prüfung und berechtigt zur Teilnahme an den Veranstaltungen des Moduls M 7. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an den oben genannten Veranstaltungen, Erfüllung der Studienleistungen, deren Umfang und Art zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben werden. Art der Prüfung: zwei Teilprüfungen: in Seminar 1 und Seminar 3 jeweils Referat und Hausarbeit bzw. in Seminar 1 Referat und Hausarbeit und in der Vorlesung Klausur oder mündliche Prüfung. Die konkrete Prüfungsart wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben. Sprache der Modulprüfung: in der Regel Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Seminar 1 zur neueren Musikgeschichte 6 LP Seminar 2 (oder Vorlesung und Übung) zur neueren Musikgeschichte 6 LP 12 LP Mindestens je eine Veranstaltung/Semester Ein bis zwei Semester

21 Module in der Vertiefungsphase Vertiefungsmodul Modultyp: Wahlpflichtmodul in der Vertiefungsphase Titel: Theorie und Praxis der älteren Musikgeschichte (M6) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Vertiefung der Kenntnisse zur älteren Musikgeschichte, Methoden der Historiographie. Kritische Auseinandersetzung mit einzelnen theoretischen Ansätzen und speziellen Gegenstandsbereichen im Fach. Anwendung dieser Kenntnisse in mündlicher und schriftlicher Präsentation und Diskussion. Vertiefte Einführung in mindestens einen theoretischen Ansatz der Historischen Musikwissenschaft; kritische Diskussion der historischen Entwicklung und aktueller Anwendungsfelder. Einführung und vertiefende Erarbeitung spezieller Gegenstandsbereiche und einzelner Forschungsansätze des Faches. Seminar (2 SWS) oder Exkursion (2 SWS) Hauptseminar (2 SWS) In der Regel Deutsch Empfohlen: erfolgreicher Abschluss der Module M 1, M 2, M 3 und M 4 Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Das Bestehen eines der Module M 6-M 9 ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an der genannten Veranstaltung, Erfüllung der Studienleistungen, deren Umfang und Art zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben werden. Art der Prüfung: zwei Teilprüfungen: Referat und Hausarbeit (in jedem Seminar)/ Hausarbeit (Exkursion). Sprache der Modulprüfung: in der Regel Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Seminar zur älteren Musikgeschichte oder Exkursion mit Vor- und Nachbereitung zur älteren Musikgeschichte Hauptseminar zur älteren Musikgeschichte 12 LP Jedes Semester Ein bis zwei Semester

22 Vertiefungsmodul Modultyp: Wahlpflichtmodul in der Vertiefungsphase Titel: Theorie und Praxis der neueren Musikgeschichte (M7) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Vertiefung der Kenntnisse zur neueren Musikgeschichte, Methoden der Historiographie. Kritische Auseinandersetzung mit einzelnen theoretischen Ansätzen und speziellen Gegenstandsbereichen im Fach. Anwendung dieser Kenntnisse in mündlicher und schriftlicher Präsentation und Diskussion. Vertiefte Einführung in mindestens einen theoretischen Ansatz der Historischen Musikwissenschaft; kritische Diskussion der historischen Entwicklung und aktueller Anwendungsfelder. Einführung und vertiefende Erarbeitung spezieller Gegenstandsbereiche und einzelner Forschungsansätze des Faches. Seminar (2 SWS) oder Exkursion (2 SWS) Hauptseminar (2 SWS) In der Regel Deutsch Empfohlen: erfolgreicher Abschluss der Module M 1, M 2, M 3 und M 4 Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Das Bestehen eines der Module M 6-M 9 ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an der genannten Veranstaltung, Erfüllung der Studienleistungen, deren Umfang und Art zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben werden. Art der Prüfung: zwei Teilprüfungen: Referat und Hausarbeit (in jedem Seminar)/ Hausarbeit (Exkursion). Sprache der Modulprüfung: in der Regel Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Seminar zur neueren Musikgeschichte oder Exkursion mit Vor- und Nachbereitung zur neueren Musikgeschichte 6 LP Hauptseminar zur neueren Musikgeschichte 6 LP 12 LP Jedes Semester Ein bis zwei Semester

23 Vertiefungsmodul Modultyp: Wahlpflichtmodul in der Vertiefungsphase Titel: Theorie und Praxis der Musik: Schwerpunkt ältere Musikgeschichte (M8) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Vertiefung der Kenntnisse zur älteren Musikgeschichte, Methoden der Historiographie. Kritische Auseinandersetzung mit einzelnen theoretischen Ansätzen und speziellen Gegenstandsbereichen im Fach. Anwendung dieser Kenntnisse in mündlicher und schriftlicher Präsentation und Diskussion, außerdem Vertiefung in mindestens einem Gebiet der neueren Musikgeschichte Vertiefte Einführung in mindestens einen theoretischen Ansatz der Historischen Musikwissenschaft; kritische Diskussion der historischen Entwicklung und aktueller Anwendungsfelder. Einführung und vertiefende Erarbeitung spezieller Gegenstandsbereiche und einzelner Forschungsansätze des Faches. Seminar (2 SWS) oder Exkursion (2 SWS) Hauptseminar (2 SWS) In der Regel Deutsch Empfohlen: erfolgreicher Abschluss der Module M 1, M 2, M 3 und M 4 Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Das Bestehen eines der Module M 6-M 9 ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an der genannten Veranstaltung, Erfüllung der Studienleistungen, deren Umfang und Art zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben werden. Art der Prüfung: zwei Teilprüfungen: Referat und Hausarbeit (in jedem Seminar)/ Hausarbeit (Exkursion) Sprache der Modulprüfung: in der Regel Deutsch Seminar zur neueren Musikgeschichte oder Exkursion mit Vor- und Nachbereitung zur neueren Musikgeschichte 6 LP Hauptseminar zur älteren Musikgeschichte 6 LP 12 LP Jedes Semester Ein bis zwei Semester

24 Vertiefungsmodul Modultyp: Wahlpflichtmodul in der Vertiefungsphase Titel: Theorie und Praxis Musik: Schwerpunkt neuere Musikgeschichte (M9) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Vertiefung der Kenntnisse zur neueren Musikgeschichte, Methoden der Historiographie. Kritische Auseinandersetzung mit einzelnen theoretischen Ansätzen und speziellen Gegenstandsbereichen im Fach. Anwendung dieser Kenntnis- se in mündlicher und schriftlicher Präsentation und Diskussion; außerdem Vertiefung in mindestens einem Gebiet der älteren Musikgeschichte. Vertiefte Einführung in mindestens einen theoretischen Ansatz der Historischen Musikwissenschaft; kritische Diskussion der historischen Entwicklung und aktueller Anwendungsfelder. Einführung und vertiefende Erarbeitung spezieller Gegenstandsbereiche und einzelner Forschungsansätze des Faches. Seminar (2 SWS) oder Exkursion (2 SWS) Hauptseminar (2 SWS) In der Regel Deutsch Empfohlen: erfolgreicher Abschluss der Module M 1, M 2, M 3 und M 4 Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Das Bestehen eines der Module M 6-M 9 ist Voraussetzung für die Anmeldung zur BA-Prüfung. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige, aktive Teilnahme an der genannten Veranstaltung, Erfüllung der Studienleistungen, deren Umfang und Art zu Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben werden. Art der Prüfung: zwei Teilprüfungen: Referat und Hausarbeit (in jedem Seminar)/ Hausarbeit (Exkursion) Sprache der Modulprüfung: in der Regel Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Seminar zur älteren Musikgeschichte oder Exkursion mit Vor- und Nachbereitung zur älteren Musikgeschichte 6 LP Hauptseminar zur neueren Musikgeschichte 6 LP 12 LP Jedes Semester Ein bis zwei Semester

25 Abschlussmodul Modultyp: Pflichtmodul in der Vertiefungsphase Titel: Bachelor-Prüfung (M10) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Abgeschlossene Hochschulausbildung zur Historischen Musikwissenschaftlerin bzw. zum Historischen Musikwissenschaftler mit der Möglichkeit der Fortsetzung des Studiums in einem Master-Studiengang. Anwendung musikwissenschaftlicher und musikhistorischer Kenntnisse aus dem gesamten Studium auf einen eigenen Themenschwerpunkt / Spezialthema. Kolloquium In der Regel Deutsch Die Teilnahme an diesem Modul setzt das Bestehen aller Module der Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsphase voraus sowie die Anmeldung zur Bachelor-Prüfung. Das Modul ist Bestandteil des Studienganges Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an allen obligatorischen und wahlobligatorischen Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsmodulen des Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Art der Prüfung: Bachelorarbeit Sprache der Modulprüfung: in der Regel Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Schriftliche Abschlussarbeit 10 LP Kolloquium 2 LP 12 LP Jedes Semester Ein Semester

26 Module im ABK-Bereich ABK-Modul Modultype: Pflichtmodul Titel: Berufsfelderkundung und -praktikum (ABK 1) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Erwerb berufspraktischer Erfahrungen, Herstellung von Kontakten zur Arbeitswelt oder Vertiefung bereits bestehender; Kompetenz zur kritischen Überprüfung eigener Berufswünsche. Anwendung musikwissenschaftlicher und musikhistorischer Kenntnisse in berufsbezogenen Tätigkeiten. Vorlesung (5 Vorträge von Berufspraktikern, jeweils in der Orientierungseinheit zu Beginn des Semesters) Praktikum (4 Wochen) In der Regel Deutsch keine Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Voraussetzung für die Anmeldung zur Modulprüfung: Vorlage einer Bescheinigung des Praktikumsgebers über den erfolgreichen Abschluss des mindestens vierwöchigen Berufspraktikums. Art der Prüfung: Bericht Sprache der Modulprüfung: Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Vorträge und Erstellung des Berichts: 2 LP Praktikum: 5 LP 7 LP Jedes Semester Vorträge: 5 Semester, Praktikum: 4 Wochen

27 ABK-Modul Modultype: Wahlpflichtmodul Titel: Praktikum (ABK 2) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Erwerb berufspraktischer Erfahrungen, Herstellung von Kontakten zur Arbeitswelt oder Vertiefung bereits bestehender; Kompetenz zur kritischen Überprüfung eigener Berufswünsche. Anwendung musikwissenschaftlicher und musikhistorischer Kenntnisse in berufsbezogenen Tätigkeiten. Praktikum In der Regel Deutsch keine Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Modulprüfung: Vorlage einer Bescheinigung des Praktikumsgebers über den erfolgreichen Abschluss eines Berufspraktikums. Art der Prüfung: Bericht Sprache der Modulprüfung: Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots 5-13 LP (3 Wochen Praktikum + Bericht=5 LP/6 Wochen=10LP / 8 Wochen=13LP) Jedes Semester Mindestens drei bis maximal 8 Wochen

28 ABK-Modul Modultyp: Wahlpflichtmodul Titel: Musikpraxis (ABK 3) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Erfahrung im gemeinsamen Musizieren, Verständnis für die Probleme beim Einstudieren musikalischer Aufführungen, Perspektive auf Musik in der Rolle des aktiven Musikers bzw. der aktiven Musikerin, Einblick in die Arbeit mit Dirigenten und Konzertveranstaltern. Teilnahme an der Akademischen Musikpflege: Chor, Orchester, Big Band. Proben und Aufführungen In der Regel Deutsch Aufnahme durch den Akademischen Musikdirektor bzw. Chor- bzw. Orchesterleiter. Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Art der Prüfung: Leistungsüberprüfung bei der kontinuierlichen Teilnahme an den Proben und am öffentlichen Konzert zu Semesterende. Sprache der Modulprüfung: Deutsch 2 LP pro 3 SWS Je nach Dauer der Mitwirkung, aber maximal 10 LP Jedes Semester Variabel

29 ABK-Modul Modultyp: Wahlpflichtmodul Titel: Angewandte Musikwissenschaft (ABK 4) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Mitarbeit an mindestens einem Forschungsprojekt, selbständiges Recherchieren, Schreiben, Korrekturlesen, Arbeiten unter Anleitung eines Dozenten oder einer Dozentin, einem dem Institut angehörigen Wissenschaftler oder einer Wissenschaftlerin. Wissenschaftlich selbständige Arbeit unter Anleitung: gezieltes Recherchieren, Korrekturlesen, Übersetzen, Digitalisieren, Kommunikation, Korrespondenz mit Partnerinstitutionen bzw. externen Personen, Lehraufgaben in Form von Tutorien, wissenschaftliche Hilfskraft in Bibliothek, Archiv oder Forschungsprojekt. - In der Regel Deutsch keine Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Modulprüfung: Bericht Art der Prüfung: Teilnahmebescheinigung der Projektleitung Sprache der Modulprüfung: Deutsch Nach Maßgabe des Anbieters Bis zu 300 Stunden=10 LP (120 Arbeitsstunden=4 LP) Jedes Semester Variabel

30 ABK-Modul Modultyp: Wahlpflichtmodul Titel: Berufsbezogene Lehrveranstaltungen (ABK 5) Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der Modulprüfung Erarbeitung und Durchführung eines Forschungsprojekts im Seminar, teamorientiertes Arbeiten unter Anleitung eines Dozenten/Forschungsleiters bzw. einer Dozentin/ Forschungsleiterin, berufsbezogenes Arbeiten. Diskussion des Forschungsgegenstands, Projektaufbau, Arbeitsaufteilung, wiss. Methodik, wiss. Schreiben und Vorstellen der Arbeitsergebnisse, Präsentation, evtl. Publikation, Edition. Übung oder Seminar Deutsch keine Das Modul ist Bestandteil des BA-Studiengangs Historische Musikwissenschaft im Hauptfach. Art der Prüfung: Übungsabschluss Voraussetzung: aktive Mitarbeit und Erbringung von Studienleistungen, deren Art und Umfang zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben werden. Sprache der Modulprüfung: Deutsch Arbeitsaufwand in den einzelnen Modulteilen Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Nach Maßgabe des Anbieters bis zu 10 LP Nach Verfügbarkeit Variabel

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