Die Entsorgungssituation von Böden und mineralischen Bauabfällen in Nordhessen

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1 Die Entsorgungssituation von Böden und mineralischen Bauabfällen in Nordhessen Dirk Röth Kassel, 14. November GaLaBau-Forum Tagung Siedlungsabfallwirtschaft Nordhessen 14. November Magdeburg

2 1 Rechtliche Grundlagen 2 Anwendung in der Praxis 3 Aussicht 4 Fazit

3 KrWG 5 Ende der Abfalleigenschaft (1) Die Abfalleigenschaft eines Stoffes oder Gegenstandes endet, wenn dieser ein Verwertungsverfahren durchlaufen hat und so beschaffen ist, dass 1. er üblicherweise für bestimmte Zwecke verwendet wird, 2. ein Markt für Ihn oder eine Nachfrage für Ihn besteht, 3. er alle für seine jeweilige Zweckbestimmung geltenden technischen Anforderungen sowie alle Rechtsvorschriften und anwendbare Normen für Erzeugnisse erfüllt, 4. seine Verwendung insgesamt nicht zu schädlichen Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt führt.

4 KrWG 7 Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft ( ) (2) Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung. ( ) HAKA 2 Pflichten der öffentlichen Hand (1) Die Behörden des Landes, die Gemeinden, die Landkreise sowie die der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (öffentliche Hand) tragen in ihrem gesamten Wirkungskreis zur Erfüllung der Ziele und Grundsätze des 1 bei. Sie haben bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen, der Beschaffung oder Verwendung von Material und Gebrauchsgütern, bei Bauvorhaben und bei der Erteilung von Aufträgen Erzeugnissen den Vorzug zu geben, die ( ) 2. aus Abfällen hergestellt sind ( ) Abfallwirtschafts- und Gebührensatzung im Gebiet der Stadt Kassel 3 Umfang der Abfallvermeidung Insbesondere sind Erzeugnisse zu wählen, die ( ) c) aus Reststoffen oder Abfällen hergestellt worden sind. ( )

5 Merkblatt Entsorgung von Bauabfällen, Stand: (Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen, Kassel) Leitfaden für Bauherr, Bauleiter, Abrissunternehmer, Ingenieurbüro oder sonstige Planer in Hessen zur ordnungsgemäßen Abfalleinstufung, Beprobung, Trennung, Verwertung und Beseitigung von Bauabfällen. Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 20 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen - Technische Regeln - (Stand ) (1) Technische Regeln für die Verwertung (2) Probenahme und Analytik Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) und -verordnung (BBodSchV), Stand: Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Stand und Grundwasserverordnung (GrwV), Stand: Richtlinie zur Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen sonstiger Abgrabungen (Erlass ) Zukünftig soll der Umgang m. mineralischen Abfällen (u.a. Bauschutt) durch die Mantelverordnung (Stand: Zustimmung Bundeskabinette vom ) geregelt werden

6 1 Rechtliche Grundlagen 2 Anwendung in der Praxis 3 Aussicht 4 Fazit

7 Statistisch erfasste Mengen mineralischer Bauabfälle 2012 Gesamt: 192,0 Mio. Mg (100%) Bodenaushub 109,8 Mio. Mg/a (57,2 %) Straßenaufbruch 15,4 Mio. Mg/a (8,0 %) Bauabfälle auf Gipsbasis 0,6 Mio. Mg/a (0,3 %) Baustellenabfälle 14,6 Mio. Mg/a (7,6 %) Bauschutt 51,6 Mio. Mg/a (26,9 %) Quelle: Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden e.v. Mineralische Bauabfälle Monitoring 2012

8 Analyse im Feststoff Boden > 10% mineralischer Anteil

9 Analyse im Eluat Boden > 10% mineralischer Anteil

10 Boden im Feststoff Bewertungsmatrix Parameter Z 1 Z 2 Z 0 Z 1 Z 0 Z 1.1!Gilt auch für Z 1.2 (alt) BS! Transkal Knüllwal Sollstedt Feststoff Einheit Hess. Merkb. Igelsburg Sch. GB d * HOG* Masse- Glühverlust % bis 5 Masse- TOC % 1,5 5 0,5 1, ,5** bis 3 EOX mg / kg 3 (1) KW (C10-C40) mg / kg 300 (600) 1000 (2000) 200 (400) 300 (600) PH-Wert mg / kg ,5-8 5,0-9, BTEX mg / kg < LHKW mg / kg < PCB (4,6) mg / kg 0,15 0,5 0,1 0,15 0,1 0,02 0,1 0,5 0,15 10 PAK 16 mg / kg 3 (9) (RP 400) Benzo(a)pyre n mg / kg 0,9 3 0,6 0,9 0,6 --- < 1 0,9 --- Arsen mg / kg Blei mg / kg Cadmium mg / kg , Chrom ges. mg / kg Kupfer mg / kg Nickel mg / kg Thalium mg / kg 2,1 7 0,7 2,1 0,7 0, Quecksilber mg / kg 1, ,5 1 0, ,5 --- Zink mg / kg Cyanide, ges. mg / kg

11 Boden im Eluat Bewertungsmatrix Parameter Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 Z 0 Z 1.1 Z 0 Z 1.1 Z 1.2!Gilt auch für BS! Transkal Knüllwal Sollstedt Eluat Einheit Hess. Merkb. Igelsburg Sch. GB d * HOG* PH-Wert 6,5-9, ,5-12 6,5-9,5 6,5-9,5 6,5-9 6,50-9 6,0-12,0 6,0-12 5,5-13 (DKII) elek. Leitf. µ / cm < 500 µs /cm Chlorid mg / l < 1500 (DKII) Sulfat mg / l < 2000 (DKII) Phenolindex µ / l < < Arsen µ / l < 200 (DKII) Blei µ / l < 1000 (DKII) Cadmium µ / l ,5 1, < 100 (DKII) Chrom (ges.) µ / l ,5 12, Kupfer µ / l < 5000 (DKII) Nickel µ / l < 1000 (DKII) Quecksilber µ / l 0,2 0,2 1 2 < 0,5 < 0,5,2 0,2 0,2 1 1 < 20 (DKII) Thalium µ / l < < Zink µ / l < 5000 (DKII) Cyanide, ges. µ / l < < *** --- DOC mg / l < 80 (DKII) Phenole mg / l < 50 (DKII) * In Sollstedt sind noch weitere Parameter wie Fluorid, Cyanid leicht, Phenole, EOX, LHKW, Herbizide und Nt für best. Materialien notwendig! ** 0,5 bis 1,5 TOC in originär, natürlichen Böden mit einer bekannten sehr geringen Humusqualität! Bei Oberboden TOC 5% (optimal: Humusgehalt 2-4 %). *** Cyanide leicht frei setzbar im Eluat müssen nicht mehr geprüft werden, wenn die Cyanide ges. 5 sind. * In HOG sind noch weitere Parameter wie ext. lip. Stoffe, Cyanid leicht, Fluorid, Barium, Molybdän, Antimon, Selen und ges. gelöste Feststoffe, notwendig, die in den Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III nachzulesen sind!

12 Analyse im Feststoff Boden > 10% mineralischer Anteil

13 Bauschutt im Feststoff Bewertungsmatrix Parameter Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 bis LAGA Z 2 bis LAGA Z 2 Feststoff Einheit Hess. Merkb. Sollstedt* HOG* Beißner NOM Lobmeier Glühverlust Masse- % bis TOC Masse- % --- 0,5 bis EOX mg / kg KW (C10-C40) mg / kg ³ 500³ 1000³ ³ 1000³ PH-Wert mg / kg BTEX mg / kg LHKW mg / kg PCB (4,6) mg / kg 0,02 0,1 0,5 1 0, PAK 16 mg / kg (100) (RP 400) 75 (100) 75 (100) Benzo(a)pyre n mg / kg --- 0, Arsen mg / kg Blei mg / kg Cadmium mg / kg 0, Chrom ges. mg / kg Kupfer mg / kg Nickel mg / kg Thalium mg / kg Quecksilber mg / kg 0, , Zink mg / kg Cyanide, ges. mg / kg ³ Überschreitungen, die auf Asphaltanteile zurückzuführen sind, stellen kein Ausschlusskriterium dar.

14 Analyse im Eluat Boden > 10% mineralischer Anteil

15 Bauschutt im Eluat Bewertungsmatrix Parameter Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 bis LAGA Z 2 bis LAGA Z 2 Eluat Einheit Hess. Merkb. Sollstedt* HOG* Beißner NOM Lobmeier PH-Wert 7-12,5 6,0-12 5,5-13 (DKII) 12,5 12,5 elek. Leitf. µ / cm Chlorid mg / l < 1500 (DKII) Sulfat mg / l < 2000 (DKII) Phenolindex µ / l < Arsen µ / l < 200 (DKII) Blei µ / l < 1000 (DKII) Cadmium µ / l < 100 (DKII) 5 5 Chrom (ges.) µ / l Kupfer µ / l < 5000 (DKII) Nickel µ / l < 1000 (DKII) Quecksilber µ / l 0,2 0, < 200 (DKII) 2 2 Thalium µ / l Zink µ / l < 5000 (DKII) Cyanide, ges. µ / l DOC mg / l < 80 (DKII) Phenole mg / l < 50 (DKII) * In Sollstedt sind noch weitere Parameter wie Fluorid, Cyanid leicht, Phenole, EOX, LHKW, Herbizide und Nt für best. Materialien notwendig! * In HOG sind noch weitere Parameter wie ext. lip. Stoffe, Cyanid leicht, Fluorid, Barium, Molybdän, Antimon, Selen und ges. gelöste Feststoffe, notwendig, die in den Zuordnungskriterien für Deponien der Klasse 0, I, II oder III nachzulesen sind!

16 Verwertung von mineralischen Baustoffen nach LAGA M 20 (Stand: ) 1. Uneingeschränkter Einbau (Z 0) 2. Eingeschränkter (nutzungsbezogener) Einbau Eingeschränkter offener Einbau (Z 1.1 und Z 1.2) Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen (Z 2) Grundlage: - LAGA M 20, Tabellen II und II bzw. - Merkblatt Entsorgung von Bauabfällen, Tabelle 2 WICHTIG: Grundsätzlich beim Einsatz von mineralischen Baustoffen den Abstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserabstand prüfen! Dieser muss min. 1 m sein!!!

17 Keine Verwertung von mineralischen Baustoffen nach LAGA M 20 (Stand: ) Die Verwertung von mineralischen Baustoffen (Z 1.1 bis Z 2) ist in folgenden Bereichen ausgeschlossen: festgesetzte, vorläufig sichergestellte oder fachbehördlich geplante Trinkwasserschutzgebiete (Zone I-IIIA) festgesetzte, vorläufig sichergestellte oder fachbehördlich geplante Heilquellenschutzgebiete (Zone I-III) Gebiete mit häufigen Überschwemmungen (z.b. Hochwasserrückhaltebecken, eingedeichte Flächen) Besonders sensible Flächen bzw. Nutzung (z.b. Kinderspielplätze, Bolzplätze, nicht versiegelte Schulhöfe, Klein- und Hausgärten, gärtnerische und landwirtschaftlich genutzte Flächen

18 Vergleich LAGA M 20 (Bauschutt) - Trinkwasserverordnung Parameter Dimension Zuordnungswert Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 ph-wert 7,0 12,5 elektrische Leitfähigkeit µs/cm Chlorid mg/l Sulfat mg/l Arsen µg/l Blei µg/l Cadmium µg/l Chrom (gesamt) µg/l Kupfer µg/l Nickel µg/l Quecksilber µg/l 0,2 0,2 1 2 Zink µg/l Phenolindex µg/l < TrinkwV 6,5 9, µs/cm 250 mg/l 240 mg/l* 10 µg/l 10 µg/l 5 µg/l 50 µg/l µg/l 20 µg/l 1 µg/l - - * geogen bedingte Überschreitungen bleiben bis zu 500 mg/l außer Betracht

19 Vergleich LAGA M 20 (Bauschutt) - Trinkwasserverordnung Parameter Dimension Zuordnungswert Z 0 Z 1.1 Z 1.2 Z 2 ph-wert 7,0 12,5 elektrische Leitfähigkeit µs/cm Chlorid mg/l Sulfat mg/l Arsen µg/l Blei µg/l Cadmium µg/l Chrom (gesamt) µg/l Kupfer µg/l Nickel µg/l Quecksilber µg/l 0,2 0,2 1 2 Zink µg/l Phenolindex µg/l < TrinkwV 6,5 9, µs/cm 250 mg/l 240 mg/l* 10 µg/l 10 µg/l 5 µg/l 50 µg/l µg/l 20 µg/l 1 µg/l - -

20 Schlussbericht BMBF-Vorhaben KORA Wenn Trinkwasser, welches die Werte der Trinkwasserverordnung einhält in großen Mengen direkt ins Grundwasser gelangt, könnte eine sanierungspflichtige Grundwasserverunreinigung vorliegen.

21 Entscheidung Wo soll der Weg hingehen? Aufbereitung/ Verwertung Ablagerung/ Deponierung

22 1 Rechtliche Grundlagen 2 Anwendung in der Praxis 3 Aussicht 4 Fazit

23 Mantelverordnung Zustimmung Bundeskabinett 3. Mai Verordnung zur Festlegung von Anforderungen für das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser, an den Einbau von Ersatzbaustoffen und für die Verwendung von Boden und bodenähnlichem Material Artikel 1: Änderung der Verordnung zum Schutz des Grundwassers Artikel 2: Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (Ersatzbaustoffverordnung ErsatzbaustoffV) Artikel 3: Verordnung zur Änderung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung

24 Mantelverordnung (Kabinettentwurf) Einbauweisen (Auszug)

25 Verwertung von mineralischen Baustoffen nach LAGA M 20 (Stand: ) 1. Uneingeschränkter Einbau (Z0) 2. Eingeschränkter (nutzungsbezogener) Einbau Eingeschränkter offener Einbau (Z 1.1 und Z 1.2) Eingeschränkter Einbau mit definierten technischen Sicherungsmaßnahmen (Z 2) Grundlage: - LAGA M 20, Tabellen II und II bzw. - Merkblatt Entsorgung von Bauabfällen, Tabelle 2 WICHTIG: Grundsätzlich beim Einsatz von mineralische Baustoffen den Abstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserabstand prüfen! Dieser muss min. 1 m sein!!!

26 Kostenberechnung Beispielszenario IST-Kostenrechnung mit Recyclingbaustoff Entsorgung von Betonaufbruch (Recycling): t 8,00* /t = Kauf von RC-Frostschutzmaterial 0/32: t 5,50 /t = Summe: *Entsorgungspreis Baureka, Kassel Szenario-Kostenrechnung mit Naturstein Entsorgung von Betonaufbruch (Deponie): t 48,00 /t* = Kauf von Naturstein-Frostschutzmaterial 0/32: t 8,00 /t = Summe: Entsorgungspreis Kirschenplantage, Hofgeismar Differenz: fach höhere Kosten!

27 1 Rechtliche Grundlagen 2 Anwendung in der Praxis 3 Aussicht 4 Fazit

28 Fazit Verwertung vor Entsorgung von Bauabfällen: Rechtliche Rahmenbedingungen sollten bundeseinheitlich so geregelt werden, dass eine Verwertung nicht verhindert wird. (Mantelverordnung+) Wenn entsorgt wird, müssen auch hier einheitliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Bündnis für Kreislaufwirschaft Vermeidung erheblich höhere Baukosten!

29 Bündnis Kreislaufwirtschaft auf dem Bau Die Unterzeichner verpflichten sich, die Kreislaufwirtschaft auf dem Bausektor zu fördern, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Dies soll durch Informationsvermittlung auf allen für die Ausschreibung und Vergabe von Bau- und Abbruchleistungen zuständigen Ebenen erfolgen.

30 Entsorgung?

31 Verwertung von mineralischen Baustoffen Dokumenta XII, Orangerie, Kassel

32 BAUREKA Baustoff-Recycling GmbH Dennhäuser Straße Kassel Tel.: Fax: info@baureka.de dirk.roeth@baureka.de Internet:

Eine bundeseinheitliche Regelung zum Umgang mit mineralischen Abfällen (u.a. Bauschutt) zur Beseitigung liegt mit der Deponieverordnung (DepV) vor.

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