Häufig gestellte Fragen zum Projekt Ganzheitliche praxisorientierte Berufsorientierung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Häufig gestellte Fragen zum Projekt Ganzheitliche praxisorientierte Berufsorientierung"

Transkript

1 Häufig gestellte Fragen zum Projekt Ganzheitliche praxisorientierte Berufsorientierung FRAGEN ZUM PROJEKT Mit welcher Zeitschiene (Beginn Projektumsetzung) ist zu rechnen? Der Projektbeginn ist zum vorgesehen. Der Förderzeitraum umfasst zunächst 36 Monate. Eine Projektverlängerung kann auf Antrag maximal bis zu einer Gesamtlaufzeit von 60 Monaten verlängert, wenn in der Gesamtbetrachtung die Projektindikatoren mindestens 90 v.h. erreichen und weiterhin ein arbeitsmarktpolitischer Bedarf besteht. Der Teilnehmerwettbewerb endet am um 12:00 Uhr. Die Projektvorschläge sind in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb Ganzheitliche praxisorientierte Berufsorientierung unter folgender Postadresse einzureichen: Landkreis Saalekreis Frau Dana Patowsky Leiterin Koordinierungsstelle RÜMSA Geusaer Straße 81e Merseburg Die Projektvorschläge sind zusätzlich in digitaler Form an einzureichen. Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wie wird das Verfahren umgesetzt? Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren. Bei positiver Entscheidung durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) zu einem Projekt werden die ausgewählten Projektträger durch die Bewilligungsbehörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) aufgefordert, die Antragstellung vorzubereiten.

2 Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema, das im Downloadbereich unter eingesehen werden kann. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Welche Zielgruppe soll durch den Ideenwettbewerb erreicht werden? Zielgruppe sind vorrangig Schüler*innen an Sekundarschulen der Jahrgangsstufen 8 und 9. Dabei können auch Schüler*innen von Förderschulen in das Projekt einbezogen werden. Welche inhaltlichen Anforderungen sind zu beachten? Folgende Inhalte bilden die Schwerpunkte der Projektarbeit: Der Projektträger soll Schüler*innen in ihrer Berufswahlkompetenz durch vertiefte praktische Berufserprobung in außerschulischen Werkstätten und Übungsräumlichkeiten in mind. 2 Berufsfeldern sofern sie die Jahrgangsstufen 8 und 9 innerhalb des Projektzeitraumes absolvieren unter betriebsnahen Bedingungen stärken. Hierbei ist auf eine dem regionalen Ausbildungsmarkt angemessene Branchen- und Berufsvielfalt zu achten. Die dabei von den Schüler*innen zu bearbeitenden handlungs- und praxisorientierten Aufgaben sollen sich am Rahmenlehrplan des berufsschulischen Unterrichts orientieren. Die Teilnahme sowie die dabei erworbenen Kompetenzen sind im Berufswahlpass der Schülerin/ des Schülers zu dokumentieren und die Qualität und Wirkung der vertieften praktischen Berufserprobung während des gesamten Projektzeitraumes zu begleiten. Der Projektträger soll in Einzel- und/ oder Gruppencoachings a. die Schüler*innen dazu befähigen, ihre eigenen Fähigkeiten und Stärken zu reflektieren und mit den Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsberufe abzugleichen. Dies erfordert auch eine kritische Auseinandersetzung mit Rollenbildern, um somit einer geschlechterstereotypen Berufswahlentscheidung entgegenzuwirken. b. Informationen zu Ausbildungsvoraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten, Anforderungen der Berufswelt und Zukunftsaussichten unter Berücksichtigung der Vielfalt der Schüler*innen im Hinblick auf Geschlecht, ethnische und religiöse Herkunft, Nationalität und Behinderung vermitteln.

3 c. über bestehende regionale Beratungs- und Unterstützungsangebote informieren und ggf. vermitteln. d. die Schüler*innen unterstützen, entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und Fähigkeiten, passende (Ausbildungs-)Berufe zu identifizieren und Informationen darüber zu sammeln. Zu Beginn der Teilnahme ist für jede/ jeden Schüler*in eine individuelle Berufswegeplanung zu erstellen und fortzuschreiben. Ziel dabei ist es, eine Anschlussperspektive bei Erreichen des Schulabschlusses zu vereinbaren. Der Projektträger soll die Schüler*innen bei der Suche nach geeigneten Praktika/ Ausbildungsstellen unterstützen. Der Projektträger soll in Zusammenarbeit mit den schulischen Lehrkräften Methoden und Instrumente einer praxisnahen Berufsorientierung entwickeln und erproben sowie Wege einer nachhaltigen Partnerschaft zwischen Schule und Wirtschaft erarbeiten unter besonderer Beachtung der Übertragbarkeit, Anwendbarkeit und Nachhaltigkeit der Ergebnisse für die Schulen im Landkreis Saalekreis. Welche Qualitätsanforderungen müssen eingehalten werden? Die Koordination und Organisation des Gesamtprojektes soll durch mindestens zwei Fachkräfte (2,0 Vollzeitstellen) erbracht werden (ohne Verwaltungspersonal). Zusätzlich ist die vertiefte praktische Berufserprobung in außerschulischen Werkstätten und Übungsräumlichkeiten durch erfahrene und pädagogisch geschulte Ausbilder sicherzustellen. In der Projektbeschreibung ist darzulegen, wie die Projektziele erreicht und anhand welcher überprüfbarer Kriterien der Projekterfolg gemessen werden soll. Ferner ist ausführlich zu beschreiben a) wie sie die Qualität und Wirkung des Projektes messen, steuern und dokumentieren b) ein inhaltliches Controlling zur Prüfung und Steuerung der Projektqualität. Im Entwurf ist eine Zeitschiene für das Gesamtprojekt zu skizzieren. Bei den einzureichenden Projektvorschlägen ist in Abgrenzung bzw. in Verzahnung zu Landes- und Bundesprogrammen, die für die Zielgruppe am Übergang Schule-Beruf relevant sind, insbesondere zu BRAFO, BOP, Schulerfolg sichern, Berufseinstiegsbegleitung darzustellen, inwieweit sich die geplanten Projektinhalte von diesen Programmen unterscheiden bzw. diese in ihrer Wirkung ergänzen und verstärken können.

4 Die konzeptionelle Darstellung ist auf die spezifischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im Land Sachsen-Anhalt allgemein und im Landkreis Saalekreis speziell abzustellen. Eine Gender-Diversity -Kompetenz des Projektträgers und des Projektpersonals wird vorausgesetzt und ist durch die konzeptionellen Darstellungen zu verdeutlichen. In jedem Fall ist darzustellen, wie durch die Umsetzung des geplanten Projekts ein Beitrag zur Verbesserung der Querschnittsziele Chancengleichheit von Mädchen und Jungen sowie Inklusion von Jugendlichen mit Behinderungen oder von Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Themenbereich erreicht werden kann. Bei den einzureichenden Unterlagen ist die Netzwerkarbeit mit relevanten Akteuren im Bereich Berufsorientierung und am Übergang Schule-Beruf zu beschreiben. Weiterhin wird eine detaillierte Darstellung der Trägerkompetenz und -erfahrung erwartet, insbesondere die personellen und technischen Voraussetzungen sowie Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten in vergleichbaren Themenfeldern. Zu welchen Themenfeldern werden Projektvorschläge erwartet? Im Rahmen dieses Aufrufs zum Ideenwettbewerb für die Einreichung von Projektvorschlägen werden Projektkonzeptionen für die nachfolgenden (gem. Pkt der Förderrichtlinie zum Landesprogramm RÜMSA) Themenbereiche erwartet: A) Konzeptionell integrierte Berufsorientierungsangebote (regionalbezogen und schulergänzend), B) Angebote und Ansätze zur Überwindung von Stereotypen und zur Förderung faktischer Chancengleichheit, insbesondere z.b. in Bezug auf Geschlecht, aber auch Behinderung, Migration, Sozialunterschiede. F) Vorhaben zur Konkretisierung regionaler Bedarfe sowie zur Bewertung und Weiter-entwicklung regionaler Übergangsmanagementkonzepte. Welche Ergebnisse werden erwartet? Folgende Ergebnisse werden mindestens erwartet: a) Es sollen im Gesamtzeitraum mindestens 1000 Schüler*innen an der vertieften praktischen Berufserprobung in außerschulischen Werkstätten und Übungsräumlichkeiten teilnehmen und durch theoretische Informationen und praktische Erprobung ihre Neigungen, Interessen und Fähigkeiten erkunden. Idealerweise sollen die Schüler*innen die vertiefte praktische Berufserprobung in mind. 2 Berufsfeldern durchlaufen, sofern sie die Jahrgangsstufen 8 und 9 innerhalb des Projektzeitraumes absolvieren.

5 b) Es ist für jede/ jeden Schüler*in eine individuelle Berufswegeplanung zu erstellen und fortzuschreiben. c) Die teilnehmenden Schüler*innen haben Kenntnisse über verschiedene mögliche Berufe erworben und wissen, wo und wie sie Berufsinformationen selbst recherchieren können. d) Die teilnehmenden Schüler*innen haben eine klare Vorstellung von dem für sie passenden Berufsfeld gewonnen und wurden dazu befähigt, eine für sie geeignete Ausbildung zu wählen. e) Die teilnehmenden Schüler*innen haben systematische Grundinformationen zu Bewerbungsmodalitäten erhalten. f) Die teilnehmenden Schüler*innen haben gelernt, Arbeitsanweisungen zu lesen und entstehende Aufgaben selbständig zu bewältigen. Kompetenzen wie problemlösendes Denken, Analyse- und Planungsfähigkeit wurde in den Werkstätten trainiert.

6 FRAGEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen? Zur Teilnahme am Wettbewerb sind juristische Personen privaten Rechts, die die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts berechtigt. Die Rechtsform des Antragsstellenden muss durch einen Vereins-/Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden. Für Antragstellende mit der Rechtsform GbR oder OHG sind Angaben zu den Gesellschaftern zu machen und eine Handlungsvollmacht abzugeben. Ebenfalls ist eine steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Anträgen vom Finanzamt nachzuweisen. Wie aktuell sollten die Nachweise des Trägers sein? Der Nachweis der Rechtsform sollte in der Regel nicht älter als ein halbes Jahr sein. Im anderen Fall hat eine entsprechende Nachforderung gegenüber dem Träger zu folgen. Die steuerliche Bescheinigung hat ihre Gültigkeit im Zeitraum der Antragstellung aufzuweisen. Sind Trägerverbünde zugelassen? Projektvorschläge von Trägerverbünden sind zum Ideenwettbewerb zugelassen. Im Falle eines Verbundvorschlages sind aussagefähige Kooperationsvereinbarungen der beteiligten Partner beizufügen. Bei Antragstellungen von Trägerverbünden wird die konkrete Aufteilung der Zuwendungen im weiteren Verlauf des Antragsverfahrens geklärt. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? Die Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages sind im Downloadbereich unter verfügbar.

7 Einzureichen sind: Formblatt 1: Deckblatt zum Projektvorschlag Formblatt 2: Erklärung zum Projektvorschlag Formblatt 3: Beschreibung des Projektvorschlags Anlage: Kalkulation für Projektausgaben und -einnahmen Dem Projektvorschlag sind als Anlagen beizufügen: Bei Projektvorschlägen eines Trägerverbundes: Aussagefähige Kooperationsvereinbarungen zwischen den Projektträgern Expertisen, Stellungnahmen, Gutachten fachkundiger Stellen (keine Letters of Intent!) Gegebenenfalls weitere aussagekräftige Kooperationsvereinbarungen mit potentiellen Kooperationspartnern. Es können nur Projektvorschläge berücksichtigt werden, die rechtsverbindlich unterschrieben sind. Was muss in der Projektbeschreibung enthalten sein? Die Beschreibung soll Angaben zu folgenden Punkten enthalten: Referenzen, Vorerfahrungen, insbesondere Kompetenznachweise für die Sachkunde in den ausgewählten Themenbereichen, Projektidee einschließlich Teil-/Zielen und Zielgruppen, Projektansatz, Abgrenzung und Verzahnung zu vergleichbaren eigenen und öffentlich geförderten Aktivitäten, Projektstruktur, Zeitpläne, ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeitspakete einschließlich Teil-/Zielen, Aktivitäten, Meilensteinen sowie konkreten Ergebnissen/Produkten qualitative und quantitative Ergebnisindikatoren nach Möglichkeit differenziert nach Arbeitspaketen, Durchführungsorte, Personaleinsatz, Qualifikationen des Projektpersonals, Projektpartner mit Angaben zu deren Funktionen und Aufgaben

8 Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zum Schnittstellenmanagement und zum Projektmonitoring sowie Einnahmen- und Ausgabenplan.

9 FRAGEN ZU DEN FÖRDERBEDINGUNGEN Was kann im Rahmen des Programms gefördert werden? Gefördert wird ein Projekt mit einem Förderzeitraum von zunächst 24 Monaten. Projekte, die in der Gesamtbetrachtung der Projektindikatoren diese zu mindestens 90 v. H. erreichen und für die weiterhin ein arbeitsmarktpolitischer Bedarf besteht, können auf Antrag maximal zweimal bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 60 Monaten verlängert werden. Die Förderung des ausgewählten Projekts erfolgt auf der Grundlage des Operationellen Programms ESF des Landes Sachsen-Anhalt Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Für diesen Ideenwettbewerb stehen für 36 Monate max EUR des regionalen Förderbudgets zur Verfügung. Die verbleibenden 20% der förderfähigen Gesamtausgaben i.h.v EUR sind durch Eigenmittel nachzuweisen. Förderfähig sind alle mit der Durchführung des Projektes in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben. Hierzu gehören grundsätzlich Ausgaben für das Projektpersonal, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für das Projektpersonal und projektbezogene Reisekosten in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz sowie Ausgaben zur projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Für indirekte Ausgaben wird eine Pauschale in Höhe von 15 % der direkten, bestätigten und nachgewiesenen Lohn- und Lohnnebenausgaben für das bewilligte Projektpersonal (ohne Verwaltungspersonal) gewährt. Indirekte Ausgaben sind insbesondere Projektverwaltung und -abrechnung (einschließl. Lohnnebenausgaben des Verwaltungspersonals) Dienstreisen des Verwaltungspersonals projektbegleitende Werbemittel Büromaterial Lehr- und Dokumentationsmaterial Post- und Kommunikationsausgaben Miete- und Mietnebenausgaben für Räumlichkeiten des Projektpersonals Steuern und Versicherungen.

10 Direkt dem Projekt zuordenbare allgemein Projektaufgaben, wie beispielsweise Unterstützung der Projektorganisation, Vorbereitung von Besprechungen oder Veranstaltungen, Kommunikationsaufgaben, Protokollführung, Unterlagenführung, Terminkontrolle usw., können in der Stelle einer Projektassistenz zusammengefasst werden. Diese Stelle ist unabhängig von den indirekten Aufgaben der finanziellen Projektverwaltung, also der Buchhaltung und des Controllings zu sehen. In der Regel kann je Vollzeitstelle im Projekt eine viertel Stelle für Projektassistenz gefördert werden. Können Honorare gefördert werden? Honorare sind im Zusammenhang mit Lehrgängen und Leistungen externer Einrichtungen förderfähig, sofern es sich auch um extern vergebene Aufträge, d.h. Fremdpersonal für das jeweilige Projekt handelt. Diese Form von Vergütung ist für fest angestellte Mitarbeiter des Projektträgers bzw. für Beschäftigte anderer, beteiligter Unternehmen (Kooperationspartner) ausgeschlossen. Für die Erstattung von Honorartätigkeiten ist die tatsächlich im Projekt erbrachte Leistung ausschlaggebend. Beispiele hierfür sind: Externe Lehrkräfte/Dozenten Die Durchführung externer Coachings und/oder Lehrgänge für die Teilnehmenden Externe Evaluierung und wissenschaftliche Begleitung Ggf. externe Beratungsleistungen mit unmittelbarem Projektbezug. Die Honorare sind so zu gestalten, dass sie, auch unter Beachtung der bei Ausführung der jeweiligen Honorarleistung entstehenden Ausgaben, auskömmlich sind. Die Höhe der Honorare bemisst sich nach Art, Umfang, Dauer und Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistung. Sie muss die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Die Verhältnismäßigkeit muss in jedem Fall von den Zuwendungsempfangenen nachgewiesen werden. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass die Mindestlohnregelungen und geltenden tariflichen Regelungen nicht unterlaufen werden. Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter? Unter geringwertigen Wirtschaftsgütern fallen Ausgaben für projektnotwenige, bewegliche, selbstständig nutzbare, abnutzbare Gegenstände, deren Anschaffungswert 410,00 EUR (netto) nicht übersteigt. Hierzu gehören z.b.:

11 Arbeitsschutzkleidung für Projektpersonal und Teilnehmende Lehr- und Lernmittel (diese können auch notwendiges personenbezogenes Werkzeug für die Teilnehmenden sowie Verbrauchsmaterialien des Projektes beinhalten) Ersatzbeschaffung geringwertiger Gegenstände, jedoch keine Möbel und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Was muss im Finanzplan enthalten sein? Der Einnahme- und Ausgabenplan (kurz Finanzplan) dient der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben für den beantragten Zeitraum eines Projektes, der zum einen den Zuwendungsempfangenden die nötige Planungssicherheit bietet und zum anderen dem Fördermittelgeber die zuwendungsrechtliche Entscheidung zur Bewilligung und Prüfung der Projektfinanzierung ermöglicht. Der Finanzplan stellt die zur Durchführung des Projektes notwendigen Ausgaben und ihr Finanzierung dar und besteht aus zwei Teilen: Aufgegliederte Darstellung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben Übersicht über die Planung der Einnahmen nach Haushaltsjahren. Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein, d.h. die Finanzierung der geplanten Projektausgaben muss durch die vorgesehenen Einnahmen (Eigenmittel, Zuwendung, Mittel Dritter usw.) gesichert sein. Die Kalkulation aller notwendigen Ausgaben muss unter Anwendung der Kalkulationshilfen alle Berechnung enthalten. Der Umfang der beantragten Ausgaben muss angemessen und zum jeweiligen Projektinhalt plausibel sein. Anträge auf Änderung von Finanzierungsplänen sind nur während des Bewilligungszeitraumes möglich! Welche Indikatoren müssen eingetragen werden? Indikatoren sind das wichtigste Instrument für das Monitoring und dienen der Messung von Fortschritten hinsichtlich definierter Ziele. Mit ihnen werden die Outputs sowie die Ergebnisse eines Projektes erfasst. Das ESF-Programm des Landes Sachsen-Anhalt enthält von der EU-Kommission vorgegebene und klar definierte Indikatoren, mit denen die Umsetzungsfortschritte gemessen werden. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Outputindikatoren und den Ergebnisindikatoren. Der Outputindikator schätzt und misst, was am Ende des Projektes stehen soll, der Ergebnisindikator gibt dagegen darüber Aufschluss, welche Wirkung damit erzielt wird.

12 Outputindikatoren bilden den Verlauf der Förderung ab. Sie sind die Basis für die kontinuierliche Berichterstattung und für die laufende Erfassung des Projektfortschrittes. Indikatoren sind mit einem Zielwert versehen. Beispielsweise gehören die Angaben zu den Teilnehmenden eines Projektes zu den Outputindikatoren. Diese Angaben sollen spätestens erhoben werden, wenn die Person mit dem Projekt beginnt. Die Ergebnisindikatoren lassen sich nochmals unterscheiden zwischen unmittelbaren und längerfristigen Ergebnissen. Die gemeinsamen Indikatoren für unmittelbare Ergebnisse sind bis zu einem Monat nach der vollständigen Durchführung des Projektes zu erheben. Die gemeinsamen Indikatoren für längerfristige Ergebnisse messen die Auswirkungen, nachdem die/der Teilnehmer*in aus dem Projekt ausgeschieden ist und dieses beendet wurde. Die Indikatoren decken unterschiedliche Personengruppen ab.

FAQ-Liste zum Ideenwettbewerb

FAQ-Liste zum Ideenwettbewerb FAQ-Liste zum Ideenwettbewerb STABIL Selbstfindung Training Anleitung Betreuung Initiative Lernen FRAGEN ZUM PROGRAMM Was kann im Rahmen des Programms gefördert werden? Die Finanzierung erfolgt als Fehlbedarfsfinanzierung.

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Dessau-Roßlau

Bekanntmachung der Stadt Dessau-Roßlau Bekanntmachung der Stadt Dessau-Roßlau Aufruf zur Teilnahme am Ideenwettbewerb im Rahmen des Landesprogramms Regionales Übergangsmanagement (RÜMSA) in der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau. Berufskompass

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Programm. Gesellschaftliche Teilhabe Jobperspektive 58+

Häufig gestellte Fragen zum Programm. Gesellschaftliche Teilhabe Jobperspektive 58+ Häufig gestellte Fragen zum Programm Gesellschaftliche Teilhabe Jobperspektive 58+ FRAGEN ZUM PROGRAMM Wie wird das Verfahren umgesetzt? Das Auswahl- und Antragsverfahren ist zweistufig: Der Wettbewerb

Mehr

Regionaler Ideenwettbewerb Gemeinsam stark für deine Zukunft

Regionaler Ideenwettbewerb Gemeinsam stark für deine Zukunft Regionaler Ideenwettbewerb Gemeinsam stark für deine Zukunft Bekanntmachung: Ideenwettbewerb für die Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen des Landesprogramms Regionales Übergangsmanagement (RÜMSA)

Mehr

Aufruf zum Ideenwettbewerb: Kompetenzagentur plus Perspektiven eröffnen für eine berufliche und soziale Integration

Aufruf zum Ideenwettbewerb: Kompetenzagentur plus Perspektiven eröffnen für eine berufliche und soziale Integration Aufruf zum Ideenwettbewerb: Kompetenzagentur plus Perspektiven eröffnen für eine berufliche und soziale Integration Bekanntmachung: Ideenwettbewerb für die Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen

Mehr

A n l a g e. Das Konzept soll 15 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten und ist nach folgender Gliederung einzureichen:

A n l a g e. Das Konzept soll 15 Seiten (ohne Anlagen) nicht überschreiten und ist nach folgender Gliederung einzureichen: A n l a g e Zu Nummer 7.1 der Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Förderung von Lokalen Koordinierungsstellen an Oberstufenzentren im Land Brandenburg zur

Mehr

Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie

Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie Hinweise zur Anwendung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 Bemessungsgrundlage der Pauschalen Die Pauschalen gem. Nr. 1.5.3.1 der ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 (RL) umfassen die Personalausgaben

Mehr

Gefördert durch das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz sowie das Bundesprogramm Demokratie leben!

Gefördert durch das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz sowie das Bundesprogramm Demokratie leben! Gefördert durch das Landesprogramm Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz sowie das Bundesprogramm Demokratie leben! Externe Koordinierungs-und Fachstelle Postadresse: Postplatz 3 Besucheradresse:

Mehr

Bekanntmachung: Ideenwettbewerb im Rahmen der Landesinitiative zur Fachkräftesicherung Fachkraft im Fokus

Bekanntmachung: Ideenwettbewerb im Rahmen der Landesinitiative zur Fachkräftesicherung Fachkraft im Fokus Magdeburg, 17.10.2014 Bekanntmachung: Ideenwettbewerb im Rahmen der Landesinitiative zur Fachkräftesicherung Fachkraft im Fokus 1. Einleitung, Rahmenbedingungen Auf der Grundlage des Operationellen Programms

Mehr

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt

in der Fassung des Beschlusses der Vertreterversammlung vom Inhalt Richtlinien der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte über Zuwendungen nach 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI an Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern

Mehr

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Abteilung Kunst Wigardstraße Dresden. FV-Ident: 1. Antragsteller Name.

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Abteilung Kunst Wigardstraße Dresden. FV-Ident: 1. Antragsteller Name. FV-Ident: (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Musikschulen/Kulturelle Bildung für eine Maßnahme zur Stärkung der Kulturellen Bildung (Abschnitt III.

Mehr

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren

Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren Trainingsmaßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integrationschancen von benachteiligten jungen Menschen unter 25 Jahren - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 1. Juli 2011 Auf der Grundlage der Richtlinie

Mehr

Vielfalt der. in Ihrer. Formular MOL 51.4/0018. Seite 2 von 12

Vielfalt der. in Ihrer. Formular MOL 51.4/0018. Seite 2 von 12 Landkreis Märkisch-Oderland ANTRAG LAP Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Landkreis Märkisch-Oderland Jugendamt Jugendförderung Klosterstraße 14 1544 Strausberg Eingangsvermerk AZ: 51.41.07/ / (wird

Mehr

Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben

Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben DS0380/12 - Anlage Richtlinie der Landeshauptstadt Magdeburg über die Gewährung von Zuwendungen für umweltrelevante Vorhaben Inhaltsverzeichnis 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 2 Gegenstand der Förderung

Mehr

Hinweise zur Beantragung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie

Hinweise zur Beantragung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie Hinweise zur Beantragung von Pauschalen gemäß ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 Bemessungsgrundlage der Pauschalen Die Pauschalen gem. Nr. 1.5.3.1 der ESF-Förderrichtlinie 2014-2020 (RL) umfassen die Personalausgaben

Mehr

Ausfüllhilfe. Zur Erleichterung des Ausfüllens Ihres Antrages haben wir einige Hinweise für Sie zusammengefasst.

Ausfüllhilfe. Zur Erleichterung des Ausfüllens Ihres Antrages haben wir einige Hinweise für Sie zusammengefasst. Ausfüllhilfe Zur Erleichterung des Ausfüllens Ihres Antrages haben wir einige Hinweise für Sie zusammengefasst. Denken Sie daran, dass es verbindliche inhaltliche Anforderungen an alle Projekte gibt: 1.

Mehr

Antrag zur Förderung eines Projektes mit Mehrbedarf bis zu 5000

Antrag zur Förderung eines Projektes mit Mehrbedarf bis zu 5000 Koordinierungs- u. Fachstelle Projektträger Antrag zur Förderung eines Projektes mit Mehrbedarf bis zu 5000 im Rahmen des Bundesprogramms Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit

Mehr

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II. 1. Hintergrund Der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflegehilfe kann derzeit durch die vorhandenen Fachkräfte nicht mehr gedeckt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Altenpflegehilfe.

Mehr

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II.

Zur Zielgruppe gehören arbeitslose und/oder nicht erwerbstätige Langzeitleistungsbeziehende aus dem Bereich des SGB II. 1. Hintergrund Der Bedarf an Fachkräften im Bereich der Pflegehilfe kann derzeit durch die vorhandenen Fachkräfte nicht mehr gedeckt werden. Dies gilt in besonderer Weise für den Bereich der Altenpflegehilfe.

Mehr

NEUE Impulse U 50. des JobCenter Essen

NEUE Impulse U 50. des JobCenter Essen Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Förderung eines Modellprojektes gem. 16 f SGB II in Verbindung mit 23 und 44 BHO als Projektförderung über Zuwendungsrecht NEUE Impulse U 50 des JobCenter Essen

Mehr

Straße: PLZ/Ort: Landkreis: Name: Name: Telefon: Fax: Kontoinhaber: IBAN: Kreditinstitut:

Straße: PLZ/Ort: Landkreis: Name: Name: Telefon: Fax:   Kontoinhaber: IBAN: Kreditinstitut: Absender (Name/Anschrift) Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg Ministerbüro Heinrich-Mann-Allee 107 14473 Potsdam Antrag auf Gewährung einer Zuwendung "Glücksspielabgabe" 1. Antragsteller

Mehr

Übergeordnete Zielsetzung: Beitrag zur Weiterentwicklung der Benachteiligtenförderung

Übergeordnete Zielsetzung: Beitrag zur Weiterentwicklung der Benachteiligtenförderung BMBF- Programm Kompetenzen fördern Berufliche Qualifizierung für Übergeordnete Zielsetzung: Beitrag zur Weiterentwicklung der Benachteiligtenförderung 1. Innovationen in der Benachteiligtenförderung Strukturelle

Mehr

Erster Aufruf für Soziale Innovation. Interessensbekundungsverfahren. im Rahmen des Operationellen ESF-Programms

Erster Aufruf für Soziale Innovation. Interessensbekundungsverfahren. im Rahmen des Operationellen ESF-Programms Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020 Erster Aufruf für Soziale Innovation Interessensbekundungsverfahren im Rahmen des Operationellen

Mehr

DFG. Merkblatt. Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften

DFG. Merkblatt. Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften -Vordruck 1.09 09/17 Seite 1 von 6 Merkblatt Internationale wissenschaftliche Veranstaltungen und Jahrestagungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften -Vordruck 1.09 09/17 Seite 2 von 6 Die () fördert

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren für das ESF-Bundesprogramm Stark im Beruf Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein

Häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren für das ESF-Bundesprogramm Stark im Beruf Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein Häufig gestellte Fragen zum Antragsverfahren für das ESF-Bundesprogramm Stark im Beruf Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein Stand: 26.02.2015 1. Was bedeutet der Programmbeginn 09.02.2015 für meine

Mehr

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015

Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 Seite 1 Richtlinie über die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten und wohnortnaher Ferienbetreuung Beschluss der Regionsversammlung vom 2015 I. Allgemeines Gruppenfreizeiten fördern die Entwicklung

Mehr

Aufruf zur Einreichung von Projektanmeldungen JobFux und Jugendscout mit Laufzeit vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015

Aufruf zur Einreichung von Projektanmeldungen JobFux und Jugendscout mit Laufzeit vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 Aufruf zur Einreichung von Projektanmeldungen mit Laufzeit vom 1. Juli 2014 bis zum 30. Juni 2015 1. Förderschwerpunkte Zwei wesentliche Ziele der rheinland-pfälzischen Landesregierung sind zum einen Schülerinnen

Mehr

Förderaufruf. des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. zum Thema. "Digitalisierung und berufliche Weiterbildung.

Förderaufruf. des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg. zum Thema. Digitalisierung und berufliche Weiterbildung. MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND WOHNUNGSBAU Förderaufruf des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zum Thema "Digitalisierung und berufliche Weiterbildung." 1. Zweck

Mehr

Evaluationskonzept. Pro Personal. Seite Copyright BBJ MEMBER OF THE UNIT CONSULTING GROUP. Copyright BBJ BBJ SERVIS GmbH

Evaluationskonzept. Pro Personal. Seite Copyright BBJ MEMBER OF THE UNIT CONSULTING GROUP. Copyright BBJ BBJ SERVIS GmbH Copyright BBJ BBJ SERVIS GmbH Evaluationskonzept Pro Personal Seite 1 Europäischer EUROPÄISCHE Sozialfonds UNION Artikel 6 Innovative Europäischer Maßnahmen Sozialfonds BBJ SERVIS GmbH Beratung, Projektmanagement

Mehr

Das Programm wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Das Programm wird gefördert durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Hinweise zur Projektauswahl im Rahmen der Richtlinie des MASGF Förderung der Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften Das Programm wird gefördert durch das Ministerium

Mehr

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

Mehr

Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg

Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Präventionsprojekten im Landkreis Nordwestmecklenburg Der Landkreis Nordwestmecklenburg gewährt nach Maßgabe dieses Verfahrens, der Allgemeinen

Mehr

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege

Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen

Mehr

Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe (Z:T) Förderantrag für die Programmbereiche 1A und 1B. 1. Allgemeine Angaben des Antragstellers

Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe (Z:T) Förderantrag für die Programmbereiche 1A und 1B. 1. Allgemeine Angaben des Antragstellers Antragsnummer: (wird von der Regiestelle ausgefüllt) Bundesprogramm Zusammenhalt durch Teilhabe (Z:T) Förderantrag für die Programmbereiche 1A und 1B 1A: Auf- und Ausbau von Handlungskompetenzen zur Stärkung

Mehr

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern

2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende

Mehr

Bitte füllen Sie die Unterlagen sorgfältig, vollständig und korrekt aus und übersenden Sie diese bis zum (Poststempel; Ausschlussfrist!

Bitte füllen Sie die Unterlagen sorgfältig, vollständig und korrekt aus und übersenden Sie diese bis zum (Poststempel; Ausschlussfrist! Bewerbungsunterlagen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens für die Förderung einer Fach- und Koordinationsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt Bitte füllen Sie die Unterlagen sorgfältig,

Mehr

Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern

Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern Schwerin, 05.09.2012 Ausschreibung der Förderung von Ideenwettbewerben 2013 und 2014 durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg- Vorpommern 1 Zuwendungszweck Die Unterstützung

Mehr

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung ( ) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung ( ) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018 2022) Zwischen- und Verwendungsnachweis im Verwaltungssystem Erläuterungen Mit dem Programm Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung fördert das Bundesministerium

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)

Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-

Mehr

Bankverbindung Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut:

Bankverbindung Kontonummer: Bankleitzahl: Geldinstitut: FV-Ident: Antrag auf Gewährung einer Zuwendung gemäß FörderRL Kulturelle Bildung (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Postfach 10 09 20 01079 Dresden

Mehr

Ausschreibung Innovation in der Lehre WS 2015/16 SoSe Universität zu Köln. Förderung aus zentralen Qualitätsverbesserungsmitteln.

Ausschreibung Innovation in der Lehre WS 2015/16 SoSe Universität zu Köln. Förderung aus zentralen Qualitätsverbesserungsmitteln. Ausschreibung Innovation in der Lehre WS 2015/16 SoSe 2017 Förderung aus zentralen Qualitätsverbesserungsmitteln August 2014 Universität zu Köln Herausgeber: Adresse: Kontakt: Druck: UNIVERSITÄT ZU KÖLN

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR.

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg- Vorpommern zur politischen Bildung (in zweifacher Ausfertigung einzureichen) EUR. Anlage 1, den 20 Postfach: Telefon/Fax: Bankverbindung: BLZ: Anschrift Kto.: Landeszentrale für politische Bildung Mecklenburg-Vorpommern Jägerweg 2 19053 Schwerin (Auf Rückfragen erteilt Auskunft:) Antrag

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des

Mehr

2162-A. Förderrichtlinien zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern

2162-A. Förderrichtlinien zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern 2162-A Förderrichtlinien zur Umsetzung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen im Freistaat Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung,

Mehr

Projektantrag. Anlage 2 zu RES 3-37 (Stand: März 2012) I. Kurzfassung. Antragstellende Organisation. Kurztitel des Projekts:

Projektantrag. Anlage 2 zu RES 3-37 (Stand: März 2012) I. Kurzfassung. Antragstellende Organisation. Kurztitel des Projekts: Projektantrag Anlage 2 zu RES 3-37 (Stand: März 2012) I. Kurzfassung Antragstellende Organisation: Kurztitel des Projekts: Land: Laufzeit: Beantragte Summe: intern: Projektname: Antragseingang: Projektnummer:

Mehr

Erstellung des Finanzplans zum Antrag im FEB und bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW

Erstellung des Finanzplans zum Antrag im FEB und bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW Erstellung des Finanzplans zum Antrag im FEB und bei der Stiftung Umwelt und Entwicklung NRW 1 Zentrale Kriterien bei der Finanzplanung- und Abrechnung Wirtschaftlichkeit Sparsamkeit Angemessenheit Nachvollziehbarkeit

Mehr

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen

2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen 2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und

Mehr

Antrag auf Projektförderung

Antrag auf Projektförderung Antrag auf Projektförderung Stiftung der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien Frauenstraße 21 02763 Zittau 1. Antragsteller: Bezeichnung Anschrift Kontoverbindung bei der Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien:

Mehr

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und

b) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten

Mehr

Ausschreibung Innovation in der Lehre WS 2017/18 SoSe Universität zu Köln. Förderung aus zentralen Qualitätsverbesserungsmitteln.

Ausschreibung Innovation in der Lehre WS 2017/18 SoSe Universität zu Köln. Förderung aus zentralen Qualitätsverbesserungsmitteln. Ausschreibung Innovation in der Lehre WS 2017/18 SoSe 2019 Förderung aus zentralen Qualitätsverbesserungsmitteln September 2016 Universität zu Köln Herausgeber: Adresse: Kontakt: Druck: UNIVERSITÄT ZU

Mehr

Vorstellung der Fördermöglichkeiten über Aktion Mensch 10. Thüringer Runder Tisch Jena, den

Vorstellung der Fördermöglichkeiten über Aktion Mensch 10. Thüringer Runder Tisch Jena, den Vorstellung der Fördermöglichkeiten über Aktion Mensch 10. Thüringer Runder Tisch Jena, den 20.11.2008 Gliederung 1. Allgemeines zur Aktion Mensch 2. Grundsätzliches und Voraussetzungen 3. Zielgruppen

Mehr

Vereinbarung Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) Carolaplatz 1, Dresden. vertreten durch Frau Brunhild Kurth

Vereinbarung Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) Carolaplatz 1, Dresden. vertreten durch Frau Brunhild Kurth Vereinbarung 2015-2017 zwischen dem Freistaat Sachsen, vertreten durch das Sächsische Staatsministerium für Kultus (SMK) Carolaplatz 1, 01097 Dresden vertreten durch Frau Brunhild Kurth Staatsministerin

Mehr

LEADER Projektdatenblatt

LEADER Projektdatenblatt LEADER Projektdatenblatt Projektname: 1. Angaben zum Projektträger Träger Ansprechpartner Anschrift Telefon Email Weitere Kooperationspartner 2. Projektbeschreibung Zeitplan/ Umsetzung (Monat/ Jahr) Projektbeginn:

Mehr

Fragen zur Finanzplanung

Fragen zur Finanzplanung Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt Fragen zur Finanzplanung Berlin, 10.06.2010 Fördergrundsätze Allgemeine Fördergrundsätze für Förderungen im Rahmen des Operationellen Programms des Bundes für den

Mehr

Projektantrag. Titel des Projekts. Institution. Zeitraum (von TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ) Ort, an dem das Projekt stattfinden/wirken soll

Projektantrag. Titel des Projekts. Institution. Zeitraum (von TT.MM.JJJJ bis TT.MM.JJJJ) Ort, an dem das Projekt stattfinden/wirken soll Projektantrag Wir freuen uns, dass Sie sich mit Ihrem Projekt um eine Förderung durch die Deutsche BP- Stiftung bewerben möchten. Anträge können gestellt werden von gemeinnützigen bzw. ihnen gleichgestellten

Mehr

KMU-NetC Weitere Informationen für Förderinteressenten

KMU-NetC Weitere Informationen für Förderinteressenten KMU-NetC Weitere Informationen für Förderinteressenten Präsentation anlässlich der BMBF-Informationsveranstaltungen im September 2016. Verbindlich sind die Inhalte der Förderrichtlinie zur Förderinitiative

Mehr

Fördergrundsätze Intensivsprachkurse (Deutsch) für höherqualifizierte Flüchtlinge 2017/2018

Fördergrundsätze Intensivsprachkurse (Deutsch) für höherqualifizierte Flüchtlinge 2017/2018 Stand: 11.05.2017 Fördergrundsätze Intensivsprachkurse (Deutsch) für höherqualifizierte Flüchtlinge 2017/2018 Inhalt 1. Ziele 2. Konzeptionelle Anforderungen an die Antragstellung (Fördervoraussetzungen)

Mehr

Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg

Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg 2014-2020 Beschlossen vom ESF-Begleitausschuss am 26. 11. 2014 Für die Auswahl von Vorhaben sind

Mehr

Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Aufruf des ESF-Programms zum Projekt basaler Sprachförderung

Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Aufruf des ESF-Programms zum Projekt basaler Sprachförderung Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Aufruf des ESF-Programms zum Projekt basaler Sprachförderung Inhalt 1. Einleitung und Zielsetzung des Aufrufs 2. Fördergegenstand 3. Förderfähigkeit

Mehr

KURZBERICHT. für Austauschbegegnungen in China

KURZBERICHT. für Austauschbegegnungen in China KURZBERICHT für Austauschbegegnungen in China Version 1.0.2017 vom 26.09.2017 Deutsche Schule Name Straße, Nr. PLZ, Ort Chinesische Schule Name Ort Land Projektthema Dauer des Projekts vom bis Am Projekt

Mehr

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe

2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe 2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur kommunalen Kulturförderung durch die Hansestadt Rostock In Anerkennung der Bedeutung von Kunst und Kultur für die Lebensqualität und Urbanität einer Stadt,

Mehr

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Anschrift der Bewilligungsbehörde: Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt Referat 305 Domplatz 2-4 39104 Magdeburg Zuwendungen des Landes Sachsen-Anhalt 1

Mehr

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009

Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie. Richtlinien. Stand: November 2009 Landkreis Spree - Neiße Fachbereich Kinder, Jugend und Familie Jugendarbeit Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln für investive Maßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Spree-Neiße

Mehr

Abschlussbericht zu geförderten Projekten aus dem Aktions- und Initiativfonds Partnerschaft für Demokratie Landkreis Kronach

Abschlussbericht zu geförderten Projekten aus dem Aktions- und Initiativfonds Partnerschaft für Demokratie Landkreis Kronach Abschlussbericht zu geförderten Projekten aus dem Aktions- und Initiativfonds Partnerschaft für Demokratie Landkreis Kronach 1. Angaben zum Projekt Einzelprojektnummer Projekttitel Laufzeit des Projekts:

Mehr

Antrag auf Förderung eines Projektes durch die Stiftung der Kreissparkasse Bitterfeld

Antrag auf Förderung eines Projektes durch die Stiftung der Kreissparkasse Bitterfeld Stiftung der Kreissparkasse Bitterfeld Kreissparkasse Anhalt Bitterfeld c/o Vorstandssekretariat OT Bitterfeld Lindenstraße 27 06749 Bitterfeld-Wolfen Antragsnummer: S / / (wird durch die Stiftung vergeben)

Mehr

ESF-Programm rückenwind - Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft

ESF-Programm rückenwind - Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft ESF-Programm rückenwind - Für die Beschäftigten in der Sozialwirtschaft Hintergrund Der Europäische Sozialfonds (ESF) unterstützt Menschen bei der Weiterentwicklung ihrer Fähigkeiten und trägt zur Verbesserung

Mehr

Antragsformular 2017 Fahrtkostenzuschuss für deutsch-chinesische Schulpartnerschaften Förderzeitraum

Antragsformular 2017 Fahrtkostenzuschuss für deutsch-chinesische Schulpartnerschaften Förderzeitraum Antragsformular 2017 Fahrtkostenzuschuss für deutsch-chinesische Schulpartnerschaften Förderzeitraum 1.10.2017-31.7.2018 Version 1.0.2017 vom 22.03.2017 Wichtig Bitte beachten Sie die Förderkriterien (siehe

Mehr

Fördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stand: 01.

Fördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stand: 01. Fördergrundsätze für das Programm Reformationsjubiläum 2017 des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Stand: 01. März 2011 1. Vorbemerkung Die Reformation ist ein zentrales Ereignis

Mehr

Verwaltungsvorschrift über die berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung)

Verwaltungsvorschrift über die berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung) Verwaltungsvorschrift über die berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung) Im Rahmen der Stuttgarter Fachtagung zur Berufs- und

Mehr

Verwaltungsvorschrift über die berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung)

Verwaltungsvorschrift über die berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung) Verwaltungsvorschrift über die berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung) Im Rahmen der Freiburger Fachtagung zur Berufs- und Studienorientierung

Mehr

Verwaltungsvorschrift über die berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung)

Verwaltungsvorschrift über die berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung) Verwaltungsvorschrift über die berufliche Orientierung an weiterführenden allgemein bildenden und beruflichen Schulen (VwV Berufliche Orientierung) Im Rahmen der Tübinger Fachtagung zur Berufs- und Studienorientierung

Mehr

ego.-konzept Innovative Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern

ego.-konzept Innovative Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern 2 ego.-konzept Innovative Maßnahmen und Einzelprojekte zur Sensibilisierung und Unterstützung von Existenzgründern Leitfaden zum Einreichen von Projektvorschlägen Inhaltsverzeichnis 1. Anliegen und Inhalt

Mehr

1. Hintergrund. 2. Projektinhalt (Outputindikator)

1. Hintergrund. 2. Projektinhalt (Outputindikator) 1. Hintergrund Ansatzpunkt dieses Förderansatzes ist das nach wie vor stark geschlechtsspezifische Berufswahlverhalten von Frauen, die vor allem in Ausbildungs- und Studiengängen im Bereich der sogenannten

Mehr

Frühe Bildung: Gleiche Chancen Fördergrundsätze für das Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung

Frühe Bildung: Gleiche Chancen Fördergrundsätze für das Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung Referat 513 Stand 23.12.2016 Frühe Bildung: Gleiche Chancen Fördergrundsätze für das Bundesprogramm Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung 1. Allgemeines Mit dem Bundesprogramm Kita-Einstieg Brücken

Mehr

Akkreditierung und Monitoring von Projekten im Rahmen des EU- Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION ( )

Akkreditierung und Monitoring von Projekten im Rahmen des EU- Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION ( ) Akkreditierung und Monitoring von Projekten im Rahmen des EU- Programms Erasmus+ JUGEND IN AKTION (2014 2020) Ausschreibung für 2 freie Mitarbeiter/-innen in einem Pool von externen Akkreditor/-innen und

Mehr

Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen

Richtlinie. des Wartburgkreises. zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Richtlinie des Wartburgkreises zur Förderung von investiven Maßnahmen der Städte und Gemeinden als Eigentümer von Jugendeinrichtungen Beschluss des Jugendhilfeausschusses des Wartburgkreises Nr. 76-25/13

Mehr

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Grundsätze der Förderung nach dem Programm Hamburger Budget für Arbeit aus Mitteln der Ausgleichsabgabe gemäß Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) Inhalt 1 Allgemeines... 1 2 Zusammenarbeit... 2 3 Zielgruppe,

Mehr

Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung

Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung Denkwerk: Schüler, Lehrer und Geisteswissenschaftler vernetzen sich Bewerbung Robert Bosch Stiftung GmbH Heidehofstraße 31 70184 Stuttgart Seite 1 Federführender Antragsteller Kooperationspartner 1 Bitte

Mehr

1. Hintergrund. 2. Projektinhalt und Zielgruppe

1. Hintergrund. 2. Projektinhalt und Zielgruppe 1. Hintergrund Die schnelle Vermittlung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt ist auch eine Voraussetzung für eine erfolgreiche gesellschaftliche Integration. Sie kann zudem dem steigenden Fachkräftebedarf

Mehr

Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom )

Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom ) Empfehlung zur Beruflichen Orientierung an Schulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.12.2017) Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland

Mehr

Bildungsbezogenes Angebot Antragsformular Anlage 2

Bildungsbezogenes Angebot Antragsformular Anlage 2 Bildungsbezogenes Angebot Antragsformular Anlage 2 zur finanziellen Unterstützung nach RdErl. des MK vom 15.12.2014 25-51967 Netzwerkstelle 'Schulerfolg' des Altmarkkreises Salzwedel Hinweis: Es besteht

Mehr

ÜBERGANGSSTRUKTUREN IM ALTMARKKREIS SALZWEDEL

ÜBERGANGSSTRUKTUREN IM ALTMARKKREIS SALZWEDEL ÜBERGANGSSTRUKTUREN IM ALTMARKKREIS SALZWEDEL Altmarkkreis Salzwedel Zugewanderte: 1003 Personen Mit Aufenthaltstitel: 386 laufendes Verfahren: 248 Duldung: 369 Übergangsstrukturen im Altmarkkreis Salzwedel

Mehr

Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt (RÜMSA)

Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt (RÜMSA) Regionales Übergangsmanagement Sachsen-Anhalt (RÜMSA) Wolfgang Beck Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt SGB II Regionalkonferenz am 30.09.2014 Europäischer Europäischer Sozial

Mehr

1.1 satzungskonform sein, d. h. gemeinnützigen Zwecken dienen und dem Stiftungszweck gemäß 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung entsprechen;

1.1 satzungskonform sein, d. h. gemeinnützigen Zwecken dienen und dem Stiftungszweck gemäß 2 Abs. 1 der Stiftungssatzung entsprechen; Förderrichtlinie Die Globus-Stiftung fördert im Rahmen ihrer in der Satzung festgelegten Stiftungszwecke durch finanzielle Zuwendungen gemeinnützige Projekte. Die Förderung erfolgt unter den nachfolgenden

Mehr

Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg. Förderzeitraum von: bis: Projekt

Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg. Förderzeitraum von: bis: Projekt Antrag auf Gewährung einer finanziellen Zuwendung der Stadt Heidelberg Förderzeitraum von: bis: Projekt # Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin 01 Zuwendungsempfänger/-in (vollständige Bezeichnung)

Mehr

Landesförderung freiwillige Rückkehr Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung

Landesförderung freiwillige Rückkehr Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung Landesförderung freiwillige Rückkehr Fragen und Antworten zur Zuwendungsrichtlinie Rückkehrförderung Stand: 01.06.2017 ALLGEMEINE FRAGEN Welches Volumen hat die Landesförderung? Im Staatshaushaltsplan

Mehr

Richtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen

Richtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen Richtlinie des Studentenwerkes Freiberg zur Förderung studentischer Veranstaltungen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Studentenwerk Freiberg gewährt nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie Zuwendungen

Mehr

FRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie

FRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Vom 30. Juli 2008 Teil 1 1 Zuwendungszweck und

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst

Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst Antrag auf Projektförderung Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst Die fett umrandeten Felder werden von der Behörde ausgefüllt. Posteingang Thüringer Staatskanzlei Abteilung 4 (Kultur und Kunst)

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ I. Umfang der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen in Sachsen-Anhalt

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ I. Umfang der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen in Sachsen-Anhalt Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/1467 07.06.2017 Große Anfrage Fraktion DIE LINKE Schulsozialarbeit Wir fragen die Landesregierung: I. Umfang der sozialpädagogischen Arbeit an Schulen in Sachsen-Anhalt

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,

Mehr

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung

Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Bedeutung der Kompetenzfeststellung für die Zulassung zur Externenprüfung Ergebnisse des Begleitprojektes zu Fragen der Zulassung zur Externenprüfung Impulsvortrag auf der Jahrestagung Perspektive Berufsabschluss

Mehr

Anlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag -

Anlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag - Anlage 3 gem. Nr. 3.1 VVG zu 44 LHO - Muster Projektantrag - Vorblatt zum Antrag I. Gliederung des Projektantrags 1. Antragstellerin/ Antragsteller 2. Maßnahme 3. Finanzierungsplan 4. Beantragte Förderung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Information zur Förderung der Anfangsphase von Leistungserbringern der mobilen geriatrischen Rehabilitation (MoGeRe) ab 2015 Anlagen Formblatt Antrag

Mehr

Name/ Anschrift/ Telefon-Nr. des Antragstellers (= Bildungseinrichtung oder deren Träger)

Name/ Anschrift/ Telefon-Nr. des Antragstellers (= Bildungseinrichtung oder deren Träger) Name/ Anschrift/ Telefon-Nr. des Antragstellers (= Bildungseinrichtung oder deren Träger) Landesamt für Soziales und Versorgung Tel.-Nr.: 0355-2893-331 Dezernat 52 Fax-Nr.: 0331-27548-4568 Lipezker Straße

Mehr

StuBO-Arbeitskreis der Förderschulen. 03. September 2015 Herzlich willkommen!

StuBO-Arbeitskreis der Förderschulen. 03. September 2015 Herzlich willkommen! StuBO-Arbeitskreis der Förderschulen 03. September 2015 Herzlich willkommen! Agenda Begrüßung, Vorstellung Kommunale Koordinierung Düsseldorf Austausch über Standardelemente Adaption für SuS mit besonderen

Mehr

Niedersächsischer Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs. Modellprojekte betriebliche Ausbildung

Niedersächsischer Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs. Modellprojekte betriebliche Ausbildung Qualifizierungsnetzwerk Logistik Vortrag zum 2. Netzwerktreffen am 08.04.2010 in Stade Niedersächsischer Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs Modellprojekte betriebliche Ausbildung Teil I Niedersächsischer

Mehr

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Die ANBest-P enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) i.s. des 36 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes

Mehr