Häufig gestellte Fragen zum Projekt Ganzheitliche praxisorientierte Berufsorientierung
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- Irmgard Maurer
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1 Häufig gestellte Fragen zum Projekt Ganzheitliche praxisorientierte Berufsorientierung FRAGEN ZUM PROJEKT Mit welcher Zeitschiene (Beginn Projektumsetzung) ist zu rechnen? Der Projektbeginn ist zum vorgesehen. Der Förderzeitraum umfasst zunächst 36 Monate. Eine Projektverlängerung kann auf Antrag maximal bis zu einer Gesamtlaufzeit von 60 Monaten verlängert, wenn in der Gesamtbetrachtung die Projektindikatoren mindestens 90 v.h. erreichen und weiterhin ein arbeitsmarktpolitischer Bedarf besteht. Der Teilnehmerwettbewerb endet am um 12:00 Uhr. Die Projektvorschläge sind in doppelter Ausfertigung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb Ganzheitliche praxisorientierte Berufsorientierung unter folgender Postadresse einzureichen: Landkreis Saalekreis Frau Dana Patowsky Leiterin Koordinierungsstelle RÜMSA Geusaer Straße 81e Merseburg Die Projektvorschläge sind zusätzlich in digitaler Form an einzureichen. Später eingehende Projektvorschläge bzw. Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Wie wird das Verfahren umgesetzt? Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren. Bei positiver Entscheidung durch den Regionalen Arbeitskreis (RAK) zu einem Projekt werden die ausgewählten Projektträger durch die Bewilligungsbehörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) aufgefordert, die Antragstellung vorzubereiten.
2 Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema, das im Downloadbereich unter eingesehen werden kann. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden. Welche Zielgruppe soll durch den Ideenwettbewerb erreicht werden? Zielgruppe sind vorrangig Schüler*innen an Sekundarschulen der Jahrgangsstufen 8 und 9. Dabei können auch Schüler*innen von Förderschulen in das Projekt einbezogen werden. Welche inhaltlichen Anforderungen sind zu beachten? Folgende Inhalte bilden die Schwerpunkte der Projektarbeit: Der Projektträger soll Schüler*innen in ihrer Berufswahlkompetenz durch vertiefte praktische Berufserprobung in außerschulischen Werkstätten und Übungsräumlichkeiten in mind. 2 Berufsfeldern sofern sie die Jahrgangsstufen 8 und 9 innerhalb des Projektzeitraumes absolvieren unter betriebsnahen Bedingungen stärken. Hierbei ist auf eine dem regionalen Ausbildungsmarkt angemessene Branchen- und Berufsvielfalt zu achten. Die dabei von den Schüler*innen zu bearbeitenden handlungs- und praxisorientierten Aufgaben sollen sich am Rahmenlehrplan des berufsschulischen Unterrichts orientieren. Die Teilnahme sowie die dabei erworbenen Kompetenzen sind im Berufswahlpass der Schülerin/ des Schülers zu dokumentieren und die Qualität und Wirkung der vertieften praktischen Berufserprobung während des gesamten Projektzeitraumes zu begleiten. Der Projektträger soll in Einzel- und/ oder Gruppencoachings a. die Schüler*innen dazu befähigen, ihre eigenen Fähigkeiten und Stärken zu reflektieren und mit den Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsberufe abzugleichen. Dies erfordert auch eine kritische Auseinandersetzung mit Rollenbildern, um somit einer geschlechterstereotypen Berufswahlentscheidung entgegenzuwirken. b. Informationen zu Ausbildungsvoraussetzungen, Bewerbungsmodalitäten, Anforderungen der Berufswelt und Zukunftsaussichten unter Berücksichtigung der Vielfalt der Schüler*innen im Hinblick auf Geschlecht, ethnische und religiöse Herkunft, Nationalität und Behinderung vermitteln.
3 c. über bestehende regionale Beratungs- und Unterstützungsangebote informieren und ggf. vermitteln. d. die Schüler*innen unterstützen, entsprechend ihrer Interessen, Neigungen und Fähigkeiten, passende (Ausbildungs-)Berufe zu identifizieren und Informationen darüber zu sammeln. Zu Beginn der Teilnahme ist für jede/ jeden Schüler*in eine individuelle Berufswegeplanung zu erstellen und fortzuschreiben. Ziel dabei ist es, eine Anschlussperspektive bei Erreichen des Schulabschlusses zu vereinbaren. Der Projektträger soll die Schüler*innen bei der Suche nach geeigneten Praktika/ Ausbildungsstellen unterstützen. Der Projektträger soll in Zusammenarbeit mit den schulischen Lehrkräften Methoden und Instrumente einer praxisnahen Berufsorientierung entwickeln und erproben sowie Wege einer nachhaltigen Partnerschaft zwischen Schule und Wirtschaft erarbeiten unter besonderer Beachtung der Übertragbarkeit, Anwendbarkeit und Nachhaltigkeit der Ergebnisse für die Schulen im Landkreis Saalekreis. Welche Qualitätsanforderungen müssen eingehalten werden? Die Koordination und Organisation des Gesamtprojektes soll durch mindestens zwei Fachkräfte (2,0 Vollzeitstellen) erbracht werden (ohne Verwaltungspersonal). Zusätzlich ist die vertiefte praktische Berufserprobung in außerschulischen Werkstätten und Übungsräumlichkeiten durch erfahrene und pädagogisch geschulte Ausbilder sicherzustellen. In der Projektbeschreibung ist darzulegen, wie die Projektziele erreicht und anhand welcher überprüfbarer Kriterien der Projekterfolg gemessen werden soll. Ferner ist ausführlich zu beschreiben a) wie sie die Qualität und Wirkung des Projektes messen, steuern und dokumentieren b) ein inhaltliches Controlling zur Prüfung und Steuerung der Projektqualität. Im Entwurf ist eine Zeitschiene für das Gesamtprojekt zu skizzieren. Bei den einzureichenden Projektvorschlägen ist in Abgrenzung bzw. in Verzahnung zu Landes- und Bundesprogrammen, die für die Zielgruppe am Übergang Schule-Beruf relevant sind, insbesondere zu BRAFO, BOP, Schulerfolg sichern, Berufseinstiegsbegleitung darzustellen, inwieweit sich die geplanten Projektinhalte von diesen Programmen unterscheiden bzw. diese in ihrer Wirkung ergänzen und verstärken können.
4 Die konzeptionelle Darstellung ist auf die spezifischen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen im Land Sachsen-Anhalt allgemein und im Landkreis Saalekreis speziell abzustellen. Eine Gender-Diversity -Kompetenz des Projektträgers und des Projektpersonals wird vorausgesetzt und ist durch die konzeptionellen Darstellungen zu verdeutlichen. In jedem Fall ist darzustellen, wie durch die Umsetzung des geplanten Projekts ein Beitrag zur Verbesserung der Querschnittsziele Chancengleichheit von Mädchen und Jungen sowie Inklusion von Jugendlichen mit Behinderungen oder von Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Themenbereich erreicht werden kann. Bei den einzureichenden Unterlagen ist die Netzwerkarbeit mit relevanten Akteuren im Bereich Berufsorientierung und am Übergang Schule-Beruf zu beschreiben. Weiterhin wird eine detaillierte Darstellung der Trägerkompetenz und -erfahrung erwartet, insbesondere die personellen und technischen Voraussetzungen sowie Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten in vergleichbaren Themenfeldern. Zu welchen Themenfeldern werden Projektvorschläge erwartet? Im Rahmen dieses Aufrufs zum Ideenwettbewerb für die Einreichung von Projektvorschlägen werden Projektkonzeptionen für die nachfolgenden (gem. Pkt der Förderrichtlinie zum Landesprogramm RÜMSA) Themenbereiche erwartet: A) Konzeptionell integrierte Berufsorientierungsangebote (regionalbezogen und schulergänzend), B) Angebote und Ansätze zur Überwindung von Stereotypen und zur Förderung faktischer Chancengleichheit, insbesondere z.b. in Bezug auf Geschlecht, aber auch Behinderung, Migration, Sozialunterschiede. F) Vorhaben zur Konkretisierung regionaler Bedarfe sowie zur Bewertung und Weiter-entwicklung regionaler Übergangsmanagementkonzepte. Welche Ergebnisse werden erwartet? Folgende Ergebnisse werden mindestens erwartet: a) Es sollen im Gesamtzeitraum mindestens 1000 Schüler*innen an der vertieften praktischen Berufserprobung in außerschulischen Werkstätten und Übungsräumlichkeiten teilnehmen und durch theoretische Informationen und praktische Erprobung ihre Neigungen, Interessen und Fähigkeiten erkunden. Idealerweise sollen die Schüler*innen die vertiefte praktische Berufserprobung in mind. 2 Berufsfeldern durchlaufen, sofern sie die Jahrgangsstufen 8 und 9 innerhalb des Projektzeitraumes absolvieren.
5 b) Es ist für jede/ jeden Schüler*in eine individuelle Berufswegeplanung zu erstellen und fortzuschreiben. c) Die teilnehmenden Schüler*innen haben Kenntnisse über verschiedene mögliche Berufe erworben und wissen, wo und wie sie Berufsinformationen selbst recherchieren können. d) Die teilnehmenden Schüler*innen haben eine klare Vorstellung von dem für sie passenden Berufsfeld gewonnen und wurden dazu befähigt, eine für sie geeignete Ausbildung zu wählen. e) Die teilnehmenden Schüler*innen haben systematische Grundinformationen zu Bewerbungsmodalitäten erhalten. f) Die teilnehmenden Schüler*innen haben gelernt, Arbeitsanweisungen zu lesen und entstehende Aufgaben selbständig zu bewältigen. Kompetenzen wie problemlösendes Denken, Analyse- und Planungsfähigkeit wurde in den Werkstätten trainiert.
6 FRAGEN ZUM TEILNAHMEWETTBEWERB Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen? Zur Teilnahme am Wettbewerb sind juristische Personen privaten Rechts, die die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts berechtigt. Die Rechtsform des Antragsstellenden muss durch einen Vereins-/Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden. Für Antragstellende mit der Rechtsform GbR oder OHG sind Angaben zu den Gesellschaftern zu machen und eine Handlungsvollmacht abzugeben. Ebenfalls ist eine steuerliche Bescheinigung zur Beteiligung an öffentlichen Anträgen vom Finanzamt nachzuweisen. Wie aktuell sollten die Nachweise des Trägers sein? Der Nachweis der Rechtsform sollte in der Regel nicht älter als ein halbes Jahr sein. Im anderen Fall hat eine entsprechende Nachforderung gegenüber dem Träger zu folgen. Die steuerliche Bescheinigung hat ihre Gültigkeit im Zeitraum der Antragstellung aufzuweisen. Sind Trägerverbünde zugelassen? Projektvorschläge von Trägerverbünden sind zum Ideenwettbewerb zugelassen. Im Falle eines Verbundvorschlages sind aussagefähige Kooperationsvereinbarungen der beteiligten Partner beizufügen. Bei Antragstellungen von Trägerverbünden wird die konkrete Aufteilung der Zuwendungen im weiteren Verlauf des Antragsverfahrens geklärt. Welche Unterlagen müssen eingereicht werden? Die Unterlagen zum Einreichen eines Projektvorschlages sind im Downloadbereich unter verfügbar.
7 Einzureichen sind: Formblatt 1: Deckblatt zum Projektvorschlag Formblatt 2: Erklärung zum Projektvorschlag Formblatt 3: Beschreibung des Projektvorschlags Anlage: Kalkulation für Projektausgaben und -einnahmen Dem Projektvorschlag sind als Anlagen beizufügen: Bei Projektvorschlägen eines Trägerverbundes: Aussagefähige Kooperationsvereinbarungen zwischen den Projektträgern Expertisen, Stellungnahmen, Gutachten fachkundiger Stellen (keine Letters of Intent!) Gegebenenfalls weitere aussagekräftige Kooperationsvereinbarungen mit potentiellen Kooperationspartnern. Es können nur Projektvorschläge berücksichtigt werden, die rechtsverbindlich unterschrieben sind. Was muss in der Projektbeschreibung enthalten sein? Die Beschreibung soll Angaben zu folgenden Punkten enthalten: Referenzen, Vorerfahrungen, insbesondere Kompetenznachweise für die Sachkunde in den ausgewählten Themenbereichen, Projektidee einschließlich Teil-/Zielen und Zielgruppen, Projektansatz, Abgrenzung und Verzahnung zu vergleichbaren eigenen und öffentlich geförderten Aktivitäten, Projektstruktur, Zeitpläne, ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeitspakete einschließlich Teil-/Zielen, Aktivitäten, Meilensteinen sowie konkreten Ergebnissen/Produkten qualitative und quantitative Ergebnisindikatoren nach Möglichkeit differenziert nach Arbeitspaketen, Durchführungsorte, Personaleinsatz, Qualifikationen des Projektpersonals, Projektpartner mit Angaben zu deren Funktionen und Aufgaben
8 Maßnahmen zur Qualitätssicherung, zum Schnittstellenmanagement und zum Projektmonitoring sowie Einnahmen- und Ausgabenplan.
9 FRAGEN ZU DEN FÖRDERBEDINGUNGEN Was kann im Rahmen des Programms gefördert werden? Gefördert wird ein Projekt mit einem Förderzeitraum von zunächst 24 Monaten. Projekte, die in der Gesamtbetrachtung der Projektindikatoren diese zu mindestens 90 v. H. erreichen und für die weiterhin ein arbeitsmarktpolitischer Bedarf besteht, können auf Antrag maximal zweimal bis zu einer maximalen Gesamtlaufzeit von 60 Monaten verlängert werden. Die Förderung des ausgewählten Projekts erfolgt auf der Grundlage des Operationellen Programms ESF des Landes Sachsen-Anhalt Die Höhe der Zuwendung kann bis zu 80% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen. Für diesen Ideenwettbewerb stehen für 36 Monate max EUR des regionalen Förderbudgets zur Verfügung. Die verbleibenden 20% der förderfähigen Gesamtausgaben i.h.v EUR sind durch Eigenmittel nachzuweisen. Förderfähig sind alle mit der Durchführung des Projektes in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Ausgaben. Hierzu gehören grundsätzlich Ausgaben für das Projektpersonal, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für das Projektpersonal und projektbezogene Reisekosten in Anlehnung an das Bundesreisekostengesetz sowie Ausgaben zur projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit. Für indirekte Ausgaben wird eine Pauschale in Höhe von 15 % der direkten, bestätigten und nachgewiesenen Lohn- und Lohnnebenausgaben für das bewilligte Projektpersonal (ohne Verwaltungspersonal) gewährt. Indirekte Ausgaben sind insbesondere Projektverwaltung und -abrechnung (einschließl. Lohnnebenausgaben des Verwaltungspersonals) Dienstreisen des Verwaltungspersonals projektbegleitende Werbemittel Büromaterial Lehr- und Dokumentationsmaterial Post- und Kommunikationsausgaben Miete- und Mietnebenausgaben für Räumlichkeiten des Projektpersonals Steuern und Versicherungen.
10 Direkt dem Projekt zuordenbare allgemein Projektaufgaben, wie beispielsweise Unterstützung der Projektorganisation, Vorbereitung von Besprechungen oder Veranstaltungen, Kommunikationsaufgaben, Protokollführung, Unterlagenführung, Terminkontrolle usw., können in der Stelle einer Projektassistenz zusammengefasst werden. Diese Stelle ist unabhängig von den indirekten Aufgaben der finanziellen Projektverwaltung, also der Buchhaltung und des Controllings zu sehen. In der Regel kann je Vollzeitstelle im Projekt eine viertel Stelle für Projektassistenz gefördert werden. Können Honorare gefördert werden? Honorare sind im Zusammenhang mit Lehrgängen und Leistungen externer Einrichtungen förderfähig, sofern es sich auch um extern vergebene Aufträge, d.h. Fremdpersonal für das jeweilige Projekt handelt. Diese Form von Vergütung ist für fest angestellte Mitarbeiter des Projektträgers bzw. für Beschäftigte anderer, beteiligter Unternehmen (Kooperationspartner) ausgeschlossen. Für die Erstattung von Honorartätigkeiten ist die tatsächlich im Projekt erbrachte Leistung ausschlaggebend. Beispiele hierfür sind: Externe Lehrkräfte/Dozenten Die Durchführung externer Coachings und/oder Lehrgänge für die Teilnehmenden Externe Evaluierung und wissenschaftliche Begleitung Ggf. externe Beratungsleistungen mit unmittelbarem Projektbezug. Die Honorare sind so zu gestalten, dass sie, auch unter Beachtung der bei Ausführung der jeweiligen Honorarleistung entstehenden Ausgaben, auskömmlich sind. Die Höhe der Honorare bemisst sich nach Art, Umfang, Dauer und Schwierigkeitsgrad der zu erbringenden Leistung. Sie muss die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigen. Die Verhältnismäßigkeit muss in jedem Fall von den Zuwendungsempfangenen nachgewiesen werden. Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass die Mindestlohnregelungen und geltenden tariflichen Regelungen nicht unterlaufen werden. Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter? Unter geringwertigen Wirtschaftsgütern fallen Ausgaben für projektnotwenige, bewegliche, selbstständig nutzbare, abnutzbare Gegenstände, deren Anschaffungswert 410,00 EUR (netto) nicht übersteigt. Hierzu gehören z.b.:
11 Arbeitsschutzkleidung für Projektpersonal und Teilnehmende Lehr- und Lernmittel (diese können auch notwendiges personenbezogenes Werkzeug für die Teilnehmenden sowie Verbrauchsmaterialien des Projektes beinhalten) Ersatzbeschaffung geringwertiger Gegenstände, jedoch keine Möbel und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Was muss im Finanzplan enthalten sein? Der Einnahme- und Ausgabenplan (kurz Finanzplan) dient der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben für den beantragten Zeitraum eines Projektes, der zum einen den Zuwendungsempfangenden die nötige Planungssicherheit bietet und zum anderen dem Fördermittelgeber die zuwendungsrechtliche Entscheidung zur Bewilligung und Prüfung der Projektfinanzierung ermöglicht. Der Finanzplan stellt die zur Durchführung des Projektes notwendigen Ausgaben und ihr Finanzierung dar und besteht aus zwei Teilen: Aufgegliederte Darstellung der mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben Übersicht über die Planung der Einnahmen nach Haushaltsjahren. Der Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein, d.h. die Finanzierung der geplanten Projektausgaben muss durch die vorgesehenen Einnahmen (Eigenmittel, Zuwendung, Mittel Dritter usw.) gesichert sein. Die Kalkulation aller notwendigen Ausgaben muss unter Anwendung der Kalkulationshilfen alle Berechnung enthalten. Der Umfang der beantragten Ausgaben muss angemessen und zum jeweiligen Projektinhalt plausibel sein. Anträge auf Änderung von Finanzierungsplänen sind nur während des Bewilligungszeitraumes möglich! Welche Indikatoren müssen eingetragen werden? Indikatoren sind das wichtigste Instrument für das Monitoring und dienen der Messung von Fortschritten hinsichtlich definierter Ziele. Mit ihnen werden die Outputs sowie die Ergebnisse eines Projektes erfasst. Das ESF-Programm des Landes Sachsen-Anhalt enthält von der EU-Kommission vorgegebene und klar definierte Indikatoren, mit denen die Umsetzungsfortschritte gemessen werden. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Outputindikatoren und den Ergebnisindikatoren. Der Outputindikator schätzt und misst, was am Ende des Projektes stehen soll, der Ergebnisindikator gibt dagegen darüber Aufschluss, welche Wirkung damit erzielt wird.
12 Outputindikatoren bilden den Verlauf der Förderung ab. Sie sind die Basis für die kontinuierliche Berichterstattung und für die laufende Erfassung des Projektfortschrittes. Indikatoren sind mit einem Zielwert versehen. Beispielsweise gehören die Angaben zu den Teilnehmenden eines Projektes zu den Outputindikatoren. Diese Angaben sollen spätestens erhoben werden, wenn die Person mit dem Projekt beginnt. Die Ergebnisindikatoren lassen sich nochmals unterscheiden zwischen unmittelbaren und längerfristigen Ergebnissen. Die gemeinsamen Indikatoren für unmittelbare Ergebnisse sind bis zu einem Monat nach der vollständigen Durchführung des Projektes zu erheben. Die gemeinsamen Indikatoren für längerfristige Ergebnisse messen die Auswirkungen, nachdem die/der Teilnehmer*in aus dem Projekt ausgeschieden ist und dieses beendet wurde. Die Indikatoren decken unterschiedliche Personengruppen ab.
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