KREISNACHRICHTEN. Gerd Wanken erhält Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz

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1 KREISNACHRICHTEN Mitteilungen, Informationen und Bekanntmachungen der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Samstag, I Ausgabe 13/2018 I Gerd Wanken erhält Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz Von links: Bürgermeister der Stadt Bitburg Joachim Kandels, Anita Wanken, Landrat Dr. Joachim Streit, Gerd Wanken, ADD-Präsident Thomas Linnertz mit Sohn und Schwiegertochter sowie MdL Nico Steinbach. Foto: ADD. Aufgrund seines außerordentlichen Engagements hat Ministerpräsidentin Malu Dreyer Gerd Wanken die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz verliehen. Aus der Hand des Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, konnte Gerd Wanken die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz in Trier in Empfang nehmen. Gerd Wanken aus Bitburg hat sich insbesondere um die Jugendarbeit verdient gemacht erteilte das Bistum Trier der Stadtverwaltung Bitburg die Zusage zur Errichtung eines Hauses der Jugend in Bitburg. Gerd Wanken gründete mit Gleichgesinnten im selben Jahr die Initiativgruppe Haus der Jugend, um Jugendliche für die Mitarbeit zu motivieren und die ersten Freizeitangebote entstehen zu lassen wurde der 63jährige Leiter des Hauses der Jugend in Bitburg und stand ihm bis zu seiner Pensionierung vor. Ein großes Anliegen war ihm auch den Jugendlichen und jungen Erwachsenen Mitbestimmungsrechte einzuräumen, so dass das erste Hausparlament gegründet wurde, wel- Aus dem Inhalt: Stellenausschreibung I Seite 2 Eifel-Literatur-Festival 2018 startet bald I Seite 2 Vollsperrung L 39 zwischen Speicher und Röhl I Seite 3 Entsorgungstermine I Seite 4 und 5 Initiative Baukultur I Seite 6 Amtliche Bekanntmachungen I Seite 7

2 Seite 2 ches fortan intensiv an der Konzeption des Hauses der Jugend mitarbeitet. Auch um die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen hat sich der Geehrte besonders bemüht. So gründete 1981 sein damaliges Team die Arbeitsgemeinschaft zur Integration Jugendlicher mit Behinderung (BAG), die bis heute existiert. In diesem Kooperationsprojekt das gemeinsam mit der St. Martin Schule betrieben wird, verbringen behinderte und nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler in wöchentlichen Treffen gemeinsam ihre Freizeit. Diese Angebote wurden über die Jahre kontinuierlich ausgebaut gehörte Gerd Wanken zu den Gründern der imag, der integrativen MusikAG. In dieser Arbeitsgemeinschaft erarbeiten sich rund 80 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Handicap innerhalb eines Jahres ein Musical und bringen es mit großem Erfolg auf die Bühne. ADD 15 neue Fachkräfte für Frühpädagogik im Eifelkreis Bitburg-Prüm Ausgabe 13/2018 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Stellenausschreibung Der Zweckverband berufsbildungszentrum BitburgPrüm sucht zum eine/n Berufseinstiegsbegleiter/in in Vollzeit (zurzeit 39 Std.) Den vollständigen Text der Ausschreibung finden Sie unter Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen ist Richard Ehl (Tel.: ) richard.ehl@bebiz.de Aussagefähige Bewerbungen bitten wir an das berufsbildungszentrum Bitburg-Prüm, Industriestr. 14, Bitburg zu richten, auch möglich unter info@bebiz.de Die Teilnehmerinnen der Weiterbildung Fachkraft für Frühpädagogik freuen sich gemeinsam mit den Referentinnen des Kurses Angelika Heber und Resi Schmitz, Jugendhilfeausschussvorsitzenden Michael Billen und Jugendamtsleiter Josef Winandy und Susanne Thölkes (Fachberatung für kommunale Kitas) über das Zertifikat. Die pädagogische Arbeit mit Kindern unter drei Jahren hat an Bedeutung immer mehr zugenommen. Dies stellt pädagogische Fachkräfte vor neue Herausforderungen und Bedingungen, diesen gilt es professionell zu begegnen. Besonders die intensive Bindung und Beziehung zwischen Fachkraft und Kleinkind fördert dessen Entwicklung. Die Teilnahme an der Weiterbildung Fachkraft für Frühpädagogik befähigt die Fachkräfte, individuell und mit gesichertem Wissen auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Kleinstkinder eingehen zu können. Um die Fachkräfte vor Ort im professionellen Umgang mit diesen Anforderungen zu unterstützen, hat der Eifelkreis Bitburg-Prüm in Kooperation mit dem DRK Bildungswerk Eifel-Mosel-Hunsrück e. V. und dem Sozialpädagogischen Fortbildungszentrum in Mainz eine 20-tägige Zertifikatsweiterbildung zur Fachkraft für Frühpädagogik angeboten. Gefördert wurde die Seminarreihe aus den Fortbildungsmitteln des Ministeriums für Bildung. Im März 2018 fand in der Kreisverwaltung Bitburg die Abschlussveranstaltung der Weiterbildung statt. Hier stellten alle Teilnehmerinnen ihre Abschlussarbeiten in Form von Präsentationen vor. In einer anschließenden Feierstunde mit geladenen Gästen erhielten alle Teilnehmerinnen der Weiterbildung ihr Abschlusszertifikat Fachkraft für Frühpädagogik. Eifel-Literatur-Festival 2018 Nicole Staudinger: Rückschlage und Krisen meistern Nicole Staudingers Geschichte über ihre Krebserkrankung Brüste umständehalber abzugeben (2015) wurde über Nacht zum Bestseller. Ebenso ihr großes Erfolgswerk Schlagfertigkeitsqueen (2016). In ihrem neuen Buch Stehaufqueen - Die Herausforderungen des Lebens elegant und majestätisch meistern zeigt sie, wie man es schafft, mit Rückschlägen und Krisen umzugehen. In diesem zutiefst persönlichen Buch verrät sie, wie es ihr gelang, nach der niederschmetternden Diagnose Brustkrebs wieder aufzustehen und nie die Freude am Leben zu verlieren. Ihr Credo: Krebs bleibt Krebs. Aus Mist wird

3 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 13/2018 Seite 3 nicht Gold. Aber wir können lernen, am Unvorhergesehenen, an den nicht geplanten Dingen im Leben zu wachsen und gestärkt aus Krisen hervorzugehen. Nicole Staudinger, Autorin, Trainerin und Coach, versteht es, mit ihrem Buch Mut zu machen - in einem Mix aus Sachbuch, Ratgeber und Comedy. Sie kommt zum Eifel-Literatur-Festival am Freitag, 5. Oktober 2018, in Gerolstein, Gerolsteiner Brunnen (Neue Produktionshalle). Tickets gibt es über in mehr als 700 Vorverkaufsstellen von Ticket Regional und über das Tickettelefon 0651/ bei Ticket Regional in Trier. Netzwerktreffen delux Über Grenzen hinweg voneinander lernen Getreu diesem Motto sind die Akteure der ländlichen Entwicklung aus dem benachbarten Luxemburg und Deutschland beiderseits von Sauer und Our wieder zu ihrem traditionellen Netzwerktreffen delux zusammengekommen. Das diesjährige Treffen fand auf Einladung der Leader-Region Éislek im Park Sennesraich im luxemburgischen Lullange statt. Über 30 Fachleute aus den Bereichen Naturparke, Tourismus- und Förderorganisationen sowie Ministerien und Verwaltungen nahmen an der Veranstaltung im noch winterlich verschneiten Luxemburger Norden teil. Grenzenloses Wissen bringt zusätzliche Synergien Das seit mehreren Jahren stattfindende Treffen geht in seiner thematischen Ausrichtung mittlerweile weit über den ursprünglichen touristischen Ansatz im Kernraum Irrel-Echternach hinaus. Denn zwischenzeitlich stellt dieses Treffen ein grenzüberschreitendes, deutsch-luxemburgisches Forum für ländliche Entwicklung dar. So bietet das Treffen nicht nur eine Plattform für den fachlichen und persönlichen Austausch, sondern auch für die gegenseitige Sensibilisierung für Strukturen, Zuständigkeiten und Aktivitäten, die in Deutschland und Luxemburg unterschiedlich aufgebaut und organisiert sind. Teilnehmer des diesjährigen Treffens waren die Naturparke Our, Obersauer, Müllerthal und Südeifel, die Tourismusregionen Éislek, Mëllerdall und Felsenland Südeifel sowie die zugehörigen LEADER-Regionen (Éislek, Mëllerdall sowie Bitburg-Prüm), die luxemburgischen Ministerien für Wirtschaft/Generaldirektion für Tourismus und Landwirtschaft, die Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm sowie die Verbandsgemeindeverwaltungen Arzfeld und Südeifel. Gemeinsame Themen verbinden Themen wie Klimaschutz, Mobilität im ländlichen Raum, Wandern sowie die Kommunikationsstrategie Éislek standen im Vordergrund des diesjährigen grenzüberschreitenden Treffens und wurden anhand von ausgesuchten Beispielprojekten vorgestellt. Abgerundet wurde das Treffen durch einen gemeinsamen Besuch des neuen Parks Sennesraich mit einer spielerischen, interaktiven und sehr ansprechenden Ausstellung zu den menschlichen Sinnen. Das nächste Austauschtreffen wird von der Verbandsgemeinde Südeifel organisiert und findet am 7. November 2018 im Dinosaurierpark Teufelsschlucht in Ernzen statt. Vollsperrung der L 39 zwischen Speicher und Röhl Wegen Gleisbauarbeiten wird eine Vollsperrung des Bahnübergangbereichs im Zuge der L 39 zwischen Speicher und Röhl in der Nacht vom , Uhr, bis , Uhr, erforderlich. Es wird eine Umleitungsstrecke über Sülm und Bahnhof Speicher ausgeschildert. Die Straßenverkehrsbehörde des Eifelkreises Bitburg-Prüm bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Grundstücksverkehr Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden: - Gemarkung Übereisenbach (Gr.L.Nr. 126/2018) Flur 7 Nr. 36/8, GFF, Waldfl.,In der Gässel 14, 0,0656 ha Flur 7 Nr. 37/4, GFF, Waldfl., daselbst, 0,0805 ha Flur 7 Nr. 37/9, LF, Waldfl., daselbst, 0,5935 ha - Gemarkung Fleringen (Gr.L.Nr. 128/2018) Flur 5 Nr. 1, Erholungsfl., GFF, LF, Hauptstr. 8, (1,2172 ha) 0,2340 ha Hinweis : Es handelt sich bei dem Verkauf um eine noch zu vermessende unbebaute Teilfläche in einer Größe von ca. 0,2340 ha. - Gemarkung Obermehlen (Gr.L.Nr. 130/2018) Flur 3 Nr. 79/1, LF, Aufm Scheid, 0,6271 ha Hinweis : Der Grundbesitz befindet sich im Flurbereinigungsverfahren. - Gemarkung Fließem (Gr.L.Nr. 135/2018) Flur 7 Nr. 66, GFF, LF, Kylltalstr. 9, 0,5726 ha - Gemarkung Übereisenbach (Gr.L.Nr. 138/2018) Flur 4 Nr. 52/2, LF, Hinter der Höh, 0,4546 ha Flur 4 Nr. 63, LF, Auf Lachenberg, 0,5113 ha - Gemarkung Hosten (Gr.L.Nr. 139/2018) Flur 13 Nr. 115, Waldfl., Im Krischelberg, 0,6324 ha - Gemarkung Sinspelt (Gr.L.Nr. 140/2018) Flur 3 Nr. 7, LF, Im Heisgesberg, 1,9604 ha - Gemarkung Heilenbach (Gr.L.Nr. 145/2018) Flur 7 Nr. 18, GFF, LF, Hauptstr. 7, 0,5687 ha - Gemarkung Utscheid u.a. (Gr.L.Nr. 147/2018) - Gemarkung Utscheid: Flur 16 Nr. 7, Waldfl., Krummenacker, 0,5483 ha -Gemarkung Niederraden: Flur 2 Nr. 75/3, Waldfl.,Im krummen Acker, 0,2893 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes dringend auf diese Grundstücke angewiesen sind, können ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen der Kreis-Nachrichten der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Untere Landwirtschaftsbehörde, Trierer Straße 1, Bitburg, schriftlich mitteilen.

4 Seite 4 Ausgabe 13/2018 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Verbandsgemeinde Südeifel Irrel, Postagentur, Hauptstr. 26 Körperich, Postagentur, Johanniterstr. 38 Mettendorf, Raiffeisen GmbH, Enztalstraße 42 Neuerburg, Postagentur, Herrenstr. 18 Verkaufsstellen von Komposttonnen Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Rittersdorf An der L9, Ortsteil Bildchen Ansprechpartner: Zweckverband A.R.T., Tel info@art-trier.de Entsorgungs- und Verwertungszentrum (EVZ) Rittersdorf An der L9, Ortsteil Bildchen, Tel /12629 Geöffnet: montags samstags von :00 Uhr Informationen, welche Abfallarten im EVZ angenommen werden, sowie die vollständige Gebührensatzung finden Sie unter Wertstoffhof Plütscheid geschlossen! Verkaufsstellen von Restabfallsäcken Bitburg-Stadt Bürohaus Pohl, Trierer Str. 2 Kreisverwaltung Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1 Verbandsgemeinde Arzfeld Daleiden, Postagentur, Hauptstr. 49 a Lichtenborn, Postagentur, Hauptstr. 14 Lützkampen, Vaas Haustechnik & Installationen, Im Lennchen 1 Waxweiler Postagentur, Am Kanal 15 Verbandsgemeinde Bitburger Land Bettingen, Lebensmittel Büchel, Maximinstr. 22 Kyllburg, Shop in Shop, Hochstr. 9 Rittersdorf, Entsorgungs- und Verwertungszentrum, An der L9, Ortsteil Bildchen Sülm, Heißmangel Mohr, Zur Heide 17 Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Postagentur, In der Klong 14 Bleialf, Postagentur, Bahnhofstr. 5-7 Pronsfeld, Kfz-Teile Gerards, Remigiusstr. 38 Prüm, Hit- Markt, Kalvarienbergstr Schönecken, Schreibwaren Tipper, Teichstr. 8 Winterspelt, Postagentur, Hauptstr. 35 Verbandsgemeinde Speicher Orenhofen, Dorfladen, Auwer Str. 1 Speicher, Postagentur, Am Markt 28 Entsorgungs- TERMINE Auch unter Blaue Tonne + gelber Sack Stadt Bitburg Albach Verbandsgemeinde Arzfeld Euscheid, Strickscheid Dackscheid, Eilscheid, Gesotz, Hargarten, Kinzenburg, Lambertsberg, Lascheid, Lierfeld, Lünebach, Merlscheid, Pintesfeld, Plütscheid Verbandsgemeinde Bitburger Land Dudeldorf, Gondorf, Hüttingen an der Kyll, Metterich Samstag, 07. April 2018 Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Hamm, Heilenbach, Ließem, Merkeshausen, Niederweiler, Oberweiler, Rittersdorf-Hohlgaß, Rittersdorf-Rittermühle, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf Verbandsgemeinde Prüm Großlangenfeld, Habscheid, Masthorn, Pittenbach, Pronsfeld, Winterspelt Auw bei Prüm, Gondenbrett, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth bei Prüm, Walcherath Feuerscheid, Heisdorf Verbandsgemeinde Speicher Speicher-Stadt, Beilingen, Herforst, Philippsheim Donnerstag, 05. April 2018 Speicher-Stadt, Speicher Auw an der Kyll, Hosten, Orenhofen, Preist Verbandsgemeinde Südeifel Samstag, 07. April 2018 Altscheid, Berkoth, Daudistel, Fischbach-Oberraden, Neuerburg, Neuerburg-Weidendell, Niederraden, Scheuern, Sinspelt, Uppershausen, Weidingen, Zweifelscheid

5 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 13/2018 Seite 5 Graue tonne Verbandsgemeinde Arzfeld Arzfeld, Daleiden, Eschfeld, Großkampenberg, Herzfeld, Irrhausen, Jucken, Kesfeld, Kickeshausen, Kickeshausen- Grünenseifen, Kickeshausen-Heinischhof, Kickeshausen-Mattelbach, Leidenborn, Lichtenborn, Lützkampen, Neurath, Olmscheid, Reiff, Reipeldingen, Roscheid, Sengerich, Üttfeld Donnerstag, 05. April 2018 Dahnen, Dasburg, Harspelt, Preischeid, Sevenig (Our) Verbandsgemeinde Bitburger Land Baustert, Brimingen, Enzen, Feilsdorf, Halsdorf, Hisel, Hütterscheid, Mülbach, Olsdorf, Stockem Bettingen, Wettlingen Badem, Birtlingen, Dockendorf, Ingendorf, Messerich, Niederstedem, Oberstedem, Pickließem, Wolsfeld Samstag, 07. April 2018 Bickendorf, Biersdorf am See, Echtershausen, Ehlenz, Fließem, Hamm, Heilenbach, Ließem, Malberg, Malbergweich, Merkeshausen, Nattenheim, Niederweiler, Oberweiler, Rittersdorf-Hohlgaß, Rittersdorf-Rittermühle, Schleid, Seffern, Sefferweich, Wiersdorf Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Büdesheim, Fleringen, Gondelsheim, Gondenbrett, Hermespand, Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Roth bei Prüm, Schwirzheim, Walcherath, Wallersheim, Weinsheim, Willwerath Heckhuscheid Verbandsgemeinde Speicher Spangdahlem Samstag, 07. April 2018 Speicher-Stadt, Beilingen, Herforst, Philippsheim, Speicher Verbandsgemeinde Südeifel Altscheid, Altscheid-Neumühle, Ammeldingen an der Our, Biesdorf, Burg, Gentingen, Hommerdingen, Kruchten, Mettendorf, Niehl, Nusbaum, Roth an der Our, Utscheid, Wallendorf Bollendorf-Duisburger Hof, Bollendorf-Neu Duisburger Hof, Emmelbaum, Ernzen, Ferschweiler, Holsthum, Irrel, Peffingen, Prümzulay-Laeisenhof, Prümzurlay, Schankweiler Donnerstag, 05. April 2018 Affler, Bauler, Berkoth, Daudistel, Dauwelshausen, Fischbach-Oberraden, Gemünd, Herbstmühle, Hütten, Karlshausen, Keppeshausen, Leimbach, Neuerburg, Neuerburg-Weidendell, Niederraden, Rodershausen, Scheitenkorb, Scheuern, Sevenig bei Neuerburg, Sinspelt, Übereisenbach, Uppershausen, Waldhof-Falkenstein, Weidingen, Zweifelscheid Berscheid, Bollendorf, Echternacherbrück, Geichlingen, Holsthumerberg, Hüttingen bei Lahr, Körperich, Koxhausen, Lahr, Menningen, Minden, Muxerath, Nasingen, Neuerburg-Funkhaus, Neuerburg-Johannishof, Niedergeckler, Obergeckler, Weilerbach sperrabfall Verbandsgemeinde Prüm Auw bei Prüm, Roth bei Prüm Donnerstag, 05. April 2018 Kleinlangenfeld, Knaufspesch, Neuendorf, Olzheim, Walcherath Matinée im Schloss Weilerbach Am Sonntag, 29. April 2018 führt das Latin Ensemble Mambokids im Festsaal des Schlosses Weilerbach von 11-12:30 Uhr das Publikum in die Klangwelten Südamerikas ein. Die Kinder spielen die bekanntesten Lieder aus dem klassischen Repertoire der Danzon, Son und Salsa Standards aus Cuba. Die Latin Percussion Klasse wird geführt von Eric Dürrer, das Programm wird von der Echternacher Musikschule präsentiert. Das Ensemble spielt abwechselnd mit der Klasse für klassisches Klavier der Russin Frima Benenson. SIe hat in ihren 20 Jahren als Dozentin an der Echternacher Musikschule nicht nur Hunderten von Kindern das Klavierspielen beigebracht und die Freude an der Musik vermittelt, sondern auch einige sehr erfolgreiche Berufsmusiker ausgebildet. Eine Karte kostet 10 Euro, wer anschließend in der Remise essen möchte, zahlt 25,00 Euro. Karten gibt es im Vorverkauf unter Telefon 06561/ Matinée im Schloss ist eine Gemeinschaftsveranstaltung der Jazz-Initiative Eifel und der Schloss-Weilerbach-Gesellschaft. Mehr Informationen im Internet unter jazzeifel und Vortrag für Frauen Am Dienstag, 10. April findet um Uhr in der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm ein Vortrag statt mit dem Titel Machen wir unser Leben zu einem niemals enden wollendem Studium. Dieser Vortrag thematisiert, dass die eigene Einstellung der entscheidende Faktor ist für die Entwicklung des persönlichen Lebensweges. In der Mitte des Lebens angekommen, Kindererziehung hinter sich gelassen und so manche Hürden des Lebens mit Blessuren gemeistert, müssen wir uns neu erfinden. Wir sind erneut gefordert, die Verantwortung für uns zu übernehmen; Verantwortung für unsere Persönlichkeitsentwicklung und Entfaltung und das immerwährende Verlangen, mehr aus sich machen zu wollen, einfach neugierig zu bleiben. Für das Verlassen unserer Komfortzone und für die Selbstdisziplin, uns fit und gesund zu erhalten, tragen wir die Verantwortung. Warum wir in diesem Alter noch solch einen Anspruch an uns haben? Um nicht irgendwann fremdbestimmt in einem Niemandsland der Demenz zu enden. Denn alles, was wir den ganzen Tag tun, ist eine Reflexion unserer Einstellung, unserer Persönlichkeit und unseres Seins. Referentin ist Carmen Sohny, Medizinische Fachangestellte/ Qualitätsmanagement, Auditorin/Motivationscouch. Der Vortrag ist kostenfrei. Anmeldung und weitere Informationen bei Marita Singh, Gleichstellungsbeauftragte des Eifelkreises Bitburg-Prüm, 06561/152200, Mail: Singh.marita@bitburg-pruem.de.

6 Seite 6 Ausgabe 13/2018 KreisNachrichten Bitburg-Prüm

7 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 13/2018 Seite 7 Seminar Souveräner Umgang mit Kritik Für alle Frauen, die in Kritik-Situationen ihr inneres Gleichgewicht bewahren und ihre Kritikfähigkeit verbessern wollen. Inhalte: Kritiker kritisieren Wie erlebe ich Kritik? Sich in Kritiksituationen sicherer fühlen Mein Gesicht wahren und in meiner Mitte bleiben Gefühle aushalten und regulieren Kritik annehmen und positiv für mich nutzen Gibt es konstruktive Kritik wirklich? Statt zerstörerische Kritik besser aufbauendes Feedback! Spielregeln für ein wertschätzendes Miteinander Termin: Samstag, von 9.30 Uhr bis Uhr, Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1. Referentin ist Eva Hitzges geprüfte Trainerin & Beraterin und Coach (Berufsverband für Trainer, Berater und Coaches). Kosten: 45 Euro. Informationen und Anmeldung: Marita Singh Gleichstellungsbeauftragte des Eifelkreises: 06561/ oder per Mail unter Singh.marita@bitburgpruem.de. Das Seminar findet in Kooperation mit der VHS Bitburg statt. Amtliche BekAnntmAchungen Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, dem 09. April 2018, findet um Uhr im Sitzungssaal der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in Bitburg eine Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1 Aussprache über den Jugendhilfebericht Fortschreibung des Kindertagesstätten-Bedarfsplanes/Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes 3 Fortführung der Vermittlungsstelle für Kindertagespflege beim DRK-Kreisverband Bitburg-Prüm e. V. 4 Antrag auf Kreiszuschuss zu den Bitburger Kinder- und Jugendtagen Kreiszuschuss der Leichtathletik-Gemeinschaft Eifelkreis Bitburg-Prüm 6 Verschiedenes Diese Bekanntmachung erfolgt aufgrund 71 Sozialgesetzbuch VIII in Verbindung mit den 20 und 27 der Landkreisordnung und des 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Bitburg, 14. März 2018 Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Öffentliche Ausschreibung Vorhaben: Vermietung von Räumen im Untergeschoss der Außenstelle der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm in der Teichstraße 16, Prüm zur Herstellung und zum Verkauf von Kennzeichenschildern nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und von sonstigen Schildern Vermieter: Eifelkreis Bitburg-Prüm Vertragsdauer: bis Ausschreibungsunterlagen: Können ab Montag, , in der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, Bitburg, Zimmer 430, gegen Bareinzahlung oder Vorlage eines Verrechnungsschecks von 10,00 EUR abgeholt werden. Bei Postversand erhöht sich die Gebühr um 5,00 EUR. Ablauf der Angebotsfrist / Angebots eröffnung: Freitag, , Uhr in Zimmer 475 (Nebengebäude) der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, Bitburg Ablauf der Zuschlagsund Bindefrist: Montag, Bitburg, Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Dr. Joachim Streit, Landrat Öffentliche Bekanntmachung Zwischen der Stadt Trier, vertreten durch Oberbürgermeister Wolfram Leibe, Augustinerhof, Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg, vertreten durch Landrat Günther Schartz, Willy-Brandt-Platz 1, Trier dem Landkreis Vulkaneifel, vertreten durch Landrat Heinz-Peter Thiel, Mainzer Straße 25, Daun dem Landkreis Bernkastel-Wittlich, vertreten durch Landrat Gregor Eibes, Kurfürstenstraße 16, Wittlich dem Landkreis Cochem-Zell, vertreten durch Landrat Manfred Schnur, Endertplatz 2, Cochem dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, vertreten durch Landrat Dr. Joachim Streit, Trierer Straße 1, Bitburg dem Landkreis Ahrweiler, vertreten durch Dr. Jürgen Pföhler, Wilhelmstraße 24-30, Bad Neuenahr-Ahrweiler dem Landkreis Birkenfeld, vertreten durch Dr. Matthias Schneider, Schlossallee 11, Birkenfeld der Stadt Idar-Oberstein, vertreten durch Oberbürgermeister Frank Frühauf, Georg-Maus-Straße Idar Oberstein wird folgende Zweckvereinbarung gem. 12 KomZG geschlossen: Präambel Die Kinder- und Jugendhilfe übernimmt bei der Migration und Flucht unbegleiteter minderjähriger Ausländer (uma), die in Deutschland ankommen, eine hohe Verantwortung. Mit der durch den Bundesund den Landesgesetzgeber inzwischen ermöglichten Bildung sogenannter Schwerpunktjugendämter ist die Erwartung verbunden, die Kompetenzen für die Betreuung dieses Personenkreises zu stärken und zu bündeln. Diese Kooperationsvereinbarung beschreibt die Aufgaben des Stadtjugendamts Trier in der Funktion des Schwerpunktjugendamtes sowie die Aufgaben der regionalen Jugendämter und trifft konkrete Regelungen zur Zusammenarbeit. 1 Gegenstand, Zielsetzung der Vereinbarung 1. Gegenstand der Vereinbarung ist die Einrichtung einer gemeinsamen Stelle der o.g. Jugendämter im Sinne der Landesverordnung zur Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen zur Umsetzung der Regelungen des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher vom Bei der Verein-

8 Seite 8 Ausgabe 13/2018 KreisNachrichten Bitburg-Prüm barung handelt es sich um eine Zweckvereinbarung im Sinne des 12 Abs. 1 Satz 1 KomZG 2. Das Stadtjugendamt Trier wird mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung die Aufgaben eines Schwerpunktjugendamtes für die beteiligten regionalen Jugendämter übernehmen. Die Vereinbarung ist die Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Schwerpunktjugendamt Trier und den o.g. regionalen Jugendämtern. Sie trifft insbesondere Regelungen zur Kommunikation und Kooperation im Einzelfall sowie zu den Aufgaben, Zielen und dem Umgang mit möglichen Konfliktfeldern. Das Stadtjugendamt Trier und die regionalen Jugendämter verstehen sich als Verantwortungsgemeinschaft, um die Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer sicherzustellen. Sie arbeiten während der Phasen der vorläufigen Inobhutnahme nach 42a SGB VIII, der Inobhutnahme nach 42 SGB VIII sowie im Übergang zu den Anschlusshilfen des SGB VIII in enger Abstimmung zusammen. 2 Aufgabenbeschreibung 1. Das Stadtjugendamt Trier in seiner Funktion als Schwerpunktjugendamt ist für die pädagogischen Maßnahmen sowie die verwaltungs-, sorgerechtlichen und organisatorischen Abläufe zuständig, die zwischen der Entscheidung über die vorläufige Inobhutnahme nach 42a SGB VIII und der Entscheidung über die Gewährung von Hilfen nach dem SGB VIII umgesetzt werden (Clearingverfahren). Die Funktion als Schwerpunktjugendamt bezieht sich ausschließlich auf den örtlichen Zuständigkeitsbereich des Schwerpunktjugendamtes und der regionalen Jugendämter. Die vorläufige Inobhutnahme erfolgt unmittelbar nach Feststellung der unbegleiteten Einreise im Benehmen zwischen den regionalen Jugendämtern und dem Schwerpunktjugendamt. Das Schwerpunktjugendamt stellt die Organisation der Fallübergabe und des Transfers des Jugendlichen in die Inobhutnahmeeinrichtung am Einreisetag, spätestens jedoch am folgenden Werktag sicher. 2. Für die o.g. Maßnahmen und die in Abs. 3 und 4 benannten Aufgaben während der vorläufigen Inobhutnahme und der Inobhutnahme (sog. Clearingphase) kommen geeignete Einrichtungen und Personen in Frage. Die Inobhutnahme kann sowohl in auf die Aufnahme von uma spezialisierten Inobhutnahmeeinrichtungen und -gruppen als auch in anderen geeigneten Gruppen bzw. bei geeigneten Personen erfolgen. Die regionalen Jugendämter wirken darauf hin, dass in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich adäquate Anschlussmaßnahmen gem. 27 ff. SGB VIII zur Verfügung stehen. Im Falle stationärer Anschlussmaßnahmen sind mit den Einrichtungsträgern Leistungsund Entgeltvereinbarungen nach den 78a ff. SGB VIII abzuschließen. Das Schwerpunktjugendamt wirkt im Dialog mit den kooperierenden freien Trägern auf der Grundlage der Bedarfszahlen der Servicestelle umf Rheinland-Pfalz darauf hin, dass für den gesamten Zuständigkeitsbereich der an dieser Kooperationsvereinbarung beteiligten Jugendämter genügend Inobhutnahmeplätze für uma zur Verfügung stehen, die sich nur ausnahmsweise nicht im Stadtgebiet Trier befinden sollen. 3. Die Aufgaben des Schwerpunktjugendamtes im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme nach 42a SGB VIII sind insbesondere: die Inaugenscheinnahme zur Altersfeststellung und die Festsetzung des Alters; Grundlage ist die Empfehlung der BAG der Landesjugendämter; die geeignete Unterbringung in einer Einrichtung oder bei Personen auf Grundlage der Bestimmungen des SGB VIII; der Ort der Unterbringung soll sich in der Zuständigkeitsregion Rheinland-Pfalz West befinden; der Gesundheitscheck und die Sicherung der medizinischen Versorgung; die Prüfung, ob Gründe für einen Verteilungsausschluss gem. 42a Abs. 2 vorliegen; die Meldung an die zentrale Landesstelle gem. 42a Abs. 4 Satz 1 SGB VIII und 2 Abs. 1 der Landesverordnung zur Verteilung von unbegleiteten ausländischen Kindern und Jugendlichen. Die vorläufige Inobhutnahme endet spätestens mit der Zuweisungsund Verteilungsverfügung durch das Landesjugendamt. Die regionalen Jugendämter erkennen die von dem Schwerpunktjugendamt getroffene Altersfeststellung des Kindes bzw. Jugendlichen als verbindlich an, soweit sich nachträglich keine konkreten Hinweise für ein abweichendes Lebensalter ergeben. 4 Die Aufgaben des Schwerpunktjugendamtes im Rahmen der Inobhutnahme nach 42 SGB VIII sind insbesondere: die Übernahme der in 42 Abs. 2 SGB VIII genannten Aufgaben und die Beantragung der Bestellung eines Vormundes beim zuständigen Familiengericht; die Prüfung der Zusammenführung wegen familiärer oder sozialer Bezüge; die Begleitung des jungen Menschen bei der Klärung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Angelegenheiten, insbesondere während des formalen Asylverfahrens und die Kooperation mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Trier sowie den zuständigen Ausländerbehörden; die Klärung schul- und ausbildungsbezogener Fragen; die Bereitstellung von Angeboten zur Vermittlung einer ersten Orientierung in der Gesellschaft; die Bereitstellung von Angeboten zur Vermittlung erster Sprachkenntnisse; die Sozialanamnese (u.a. Familienstand und Herkunft, Klärung von Fluchtgründen und -wegen, besonderen Lebensereignissen, den bisherigen wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnissen, die Prüfung von Rückkehroptionen); die Klärung des Hilfebedarfs (ergänzend durch Beobachtungen im pädagogischen Alltag der Einrichtungen) und eine schriftliche Empfehlung für geeignete Anschlusshilfen und deren Leistungsmerkmale; die Dokumentation der zentralen Erkenntnisse während der Inobhutnahme in Form eines aussagekräftigen Berichts; die frühzeitige Information über zentrale Erkenntnisse und Anbahnung der Fallübergabe an das Zuweisungsjugendamt; die Fallübergabe an das Zuweisungsjugendamt; die Sicherstellung der Begleitung des jungen Menschen zum Zuweisungsjugendamt, bzw. zu einer vom Zuweisungsjugendamt benannten Einrichtung/geeigneten Person, sofern diese sich im örtlichen Zuständigkeitsbereich der regionalen Jugendämter befindet. Befindet sich der (Wohn-)Sitz der Einrichtung/ Person außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der regionalen Jugendämter erfolgt die Übergabe an das Zuweisungsjugendamt. 5 Die Phase der Inobhutnahme nach 42 SGB VIII endet mit der Entscheidung über Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch, bzw. der Übergabe an die Personensorge- oder Erziehungsberechtigten auf der Grundlage der Ergebnisse des Clearings. Die Ergebnisse des Clearings sollen dem Zuweisungsjugendamt spätestens nach 8 Wochen vorliegen. Über die Anschlusshilfe entscheidet das Zuweisungsjugendamt im Rahmen der Hilfeplanung. Das Schwerpunktjugendamt wirkt darauf hin, dass die mit dem Clearing beauftragten Einrichtungen eine Übergangsphase für die Organisation der Anschlusshilfen durch das Zuweisungsjugendamt einräumen. Eine Übergabe aus den Inobhutnahmeeinrichtungen in Anschlusshilfen soll spätestens nach 12 Wochen erfolgen. 6 Die örtliche Zuständigkeit der Vormundschaft richtet sich grundsätzlich nach der Zuweisungsentscheidung des Landesjugendamtes. 7. Die Zuständigkeit der regionalen Jugendämter im Anschluss an die Inobhutnahme ergibt sich aus der Zuweisungsentscheidung des Landesjugendamtes.

9 KreisNachrichten Bitburg-Prüm Ausgabe 13/2018 Seite 9 8 Die Aufgaben der regionalen Jugendämter sind insbesondere: die vorläufige Inobhutnahme im Benehmen mit dem Schwerpunktjugendamt; die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe im Anschluss an die Inobhutnahme im Rahmen der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit; die zeitnahe Einleitung eines Hilfeplanverfahrens für die sich anschließenden weiteren Hilfen unter Einbeziehung der im Clearingprozess vom Schwerpunktjugendamt getroffenen Feststellungen zur Situation des Minderjährigen im Benehmen mit den Beteiligten; die Übernahme der Vormundschaften, soweit kein weiterer geeigneter Vormund zur Verfügung steht; die rechtzeitige Information an das Schwerpunktjugendamt über erfolgte Zuweisungen durch das Landesjugendamt bei länderübergreifenden Verteilungen. 3 Kooperation und Kommunikation 1. Das Schwerpunktjugendamt und die regionalen Jugendämter benennen jeweils eine Ansprechperson und mindestens eine Abwesenheitsvertretung aus den Bereichen Allgemeiner Sozialer Dienst (Inobhutnahmen) und bestellte Vormundschaften zur Regelung von Grundsatzangelegenheiten und zur Klärung von Fragen im Einzelfall. 2. Die Vereinbarungspartner sind verpflichtet, im Konfliktfall auf der Leitungsebene auf eine einvernehmliche Regelung hinzuwirken. 3. Das Schwerpunktjugendamt und die regionalen Jugendämter stimmen sich bei der Planung von bedarfsgerechten Angeboten für die (vorläufige) Inobhutnahme und die Anschlusshilfen im Zuständigkeitsbereich der regionalen Jugendämter ab. 4. Die Zuständigkeitsregelungen der 78a ff SGB VIII zum Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen bleiben unberührt. 5. Das Schwerpunktjugendamt lädt die regionalen Jugendämter und das Landesjugendamt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Halbjahr, zusätzlich einmal jährlich auch die freien Träger der Region, zu Kooperationsgesprächen ein. Ziel der Gespräche ist die gemeinsame Reflexion der Umsetzung des Schwerpunktjugendamtsmodells, die Identifikation und Bearbeitung von Problemen in Einzelfällen, bzw. struktureller Herausforderungen, die fachliche/ fachpolitische Weiterentwicklung der Kooperation sowie der auf die Weiterentwicklung der Anschlusshilfen zielende Austausch über jeweils aktuelle Bedarfslagen. 6. Das Schwerpunktjugendamt verpflichtet sich im Rahmen seiner aus dieser Vereinbarung resultierenden Obliegenheiten zur Klärung von Grundsatz- und Rechtsfragen mit der Landesregierung und deren Verwaltungseinheiten, z.b. dem Landesjugendamt. Dies gilt auch für Fragen auf der Ebene der Zusammenarbeit mit anderen Schwerpunktjugendämtern. Über diese Grundsatzangelegenheiten informiert das Schwerpunktjugendamt die regionalen Jugendämter, sofern nicht vorher erforderlich, in den unter Absatz 5 genannten Zusammenkünften. 4 Finanzierung Aus dieser Vereinbarung ergeben sich keinerlei Zahlungsverpflichtungen der regionalen Jugendämter gegenüber dem Schwerpunktjugendamt für dessen Personal- und Sachkosten. Diese werden mittels einer Fallkostenpauschale des Landes Rheinland-Pfalz gedeckt (vgl. 6 Abs. 2). 5 Anpassung von Regelungsinhalten Die Vereinbarung bedarf zukünftig der Anpassung, insbesondere wenn sich Regelungsinhalte aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder konzeptioneller Absprachen als änderungsbedürftig erweisen. Änderungen können wirksam auch durch gemeinsam unterschriebene Protokollerklärungen geregelt werden, es sei denn, es sind Bestimmungen grundlegender Art berührt. 6 Inkrafttreten und Geltungsdauer Die Vereinbarung wird gemäß 12 Abs. 5 S. 2 KomZG am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die kommunalen Beteiligten wirksam. Sie gilt unbefristet, sofern Übereinkunft zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den kommunalen Spitzenverbänden über eine auskömmliche Fallkostenpauschale für die Schwerpunktjugendämter getroffen werden kann. 7 Kündigung 1 Die Vereinbarung kann zum Ende eines Monats mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden a. durch jedes regionale Jugendamt, wenn sich in der Zusammenarbeit gravierende Pflichtverletzungen oder Störungen zeigen, die nicht über eine Anpassung der Vereinbarung nach 3 zu beheben sind, außerdem b. durch das Schwerpunktjugendamt, sobald dieses feststellt, dass die Höhe der vom Land gezahlten Fallkostenpauschale nicht ausreichend ist, um die bei ihm entstehenden Personal- und Sachkosten angemessen zu decken und die vorangegangenen Bemühungen des Schwerpunktjugendamtes, über die kommunalen Spitzenverbände auf die kostendeckende Anpassung der Fallkostenpauschalen hinzuwirken, vergeblich waren. Die Bemühungen gelten als vergeblich, wenn eine kostendeckende Anpassung der Fallpauschale mit einer Frist von 3 Monaten nach schriftlicher Eingabe bei den kommunalen Spitzenverbänden nicht erfolgte. 2 Eine ordentliche Kündigung ohne besonderen Anlass ist durch jeden Vereinbarungspartner mit einer Frist von 10 Monaten zum Monatsende möglich. 3 Die Kündigung bedarf der Schriftform und ist allen übrigen Vereinbarungspartnern gegenüber zu erklären. Im Falle der Kündigung durch das Schwerpunktjugendamt nach Abs. 1 b wird diese Vereinbarung insgesamt gegenstandslos. Bei Kündigungen von regionalen Jugendämtern bleibt die Vereinbarung mit den verbliebenen Jugendämtern bestehen. 4 Eine Aufhebung der Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen aller Vereinbarungspartner ist jederzeit möglich. 5 Die Regelungen der Verwaltungsverfahrensgesetz ( 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz) und des Bürgerlichen Gesetzbuches finden entsprechende Anwendungen. 8 Schlussbestimmungen und salvatorische Klausel 1. Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vereinbarungspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue zu ersetzen, die dem in den unwirksamen Bestimmungen enthaltenen Regelungsgehalt gerecht werden. Gleiches gilt für die Ausfüllung von Regelungslücken. 2. Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung der Bestimmungen, bei Erkennen von Regelungslücken sowie bei Änderungsbedarf verpflichten sich die Vereinbarungspartner, unverzüglich Verhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung aufzunehmen. 3. Sollte während der Laufzeit dieser Vereinbarung ein weiteres Jugendamt als regionales Jugendamt aus der Region West die Aufnahme in diesen Kreis wünschen, so obliegt die Entscheidung über die Aufnahme dem Schwerpunktjugendamt. Die regionalen Jugendämter sind vor einer Entscheidung zu hören.

10 Seite 10 Ausgabe 13/2018 KreisNachrichten Bitburg-Prüm 4. Jedes Jugendamt erhält eine Ausfertigung dieser Vereinbarung, ebenso Ausfertigungen über sämtliche zukünftige Änderungen bzw. Ergänzungen. Die Stadt Trier wird bevollmächtigt die aufsichtsbehördliche Genehmigung dieses Vertrages einzuholen. Der Jugendhilfeausschuss und der Stadtrat Trier haben die erforderlichen Beschlüsse gefasst am und Die Beschlüsse der entscheidungsberechtigten Gremien der regionalen Jugendämter, im einzelnen: Kreisjugendamt Trier-Saarburg erfolgten am Kreisjugendamt Eifelkreis Bitburg erfolgten am und Kreisjugendamt Vulkaneifel Daun erfolgten am und Kreisjugendamt Bernkastel-Wittlich erfolgten am und Kreisjugendamt Birkenfeld erfolgten am und Kreisjugendamt Bad Neuenahr - Ahrweiler erfolgten am Stadt Idar-Oberstein erfolgten am und Kreisjugendamt Cochem-Zell am , und Stadt Trier Trier, den gez. Wolfram Leibe, Oberbürgermeister Landkreis Trier-Saarburg Trier, den gez. Günther Schartz, Landrat Genehmigungsvermerk: Die vorstehende Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines Schwerpunktjugendamtes bei der Stadt Trier zwischen der Stadt Trier, den Landkreisen Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich, Cochem- Zell, dem Eifelkreis Bitburg-Prüm, Ahrweiler, Birkenfeld sowie der Stadt Idar-Oberstein wird hiermit gem. 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Az.: ZV Schwerpunktjugendamt/ 21a Trier, den Im Auftrag gez. Vicky Richter i. V. EndE der BEkanntmachungEn Öffnungszeiten der Kreisverwaltung des Eifelkreises in Bitburg (Tel.: 06561/15-0) und Außenstelle in Prüm (Tel.: 06551/9575-0) montags bis mittwochs: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Ausländer-/Einbürgerungsbehörde und Führerscheinstelle montags bis mittwochs 8-12 Uhr donnerstags 8-12 Uhr Uhr freitags 8-12 Uhr Zulassungsstellen in Bitburg und Prüm: montags / mittwochs: 8-12 Uhr dienstags: 8-12 Uhr Uhr donnerstags: 8-12 Uhr Uhr freitags: 8-12 Uhr Landkreis Vulkaneifel Daun, den gez. Heinz-Peter Thiel, Landrat Landkreis Bernkastel-Wittlich Wittlich, den gez. Gregor Eibes, Landrat Landkreis Cochem-Zell Cochem, den gez. Manfred Schnur, Landrat Eifelkreis Bitburg-Prüm Bitburg, den gez. Dr. Joachim Streit, Landrat Kreis-Nachrichten - Impressum Herausgeber: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Redaktion und amtliche Bekanntmachungen: Ansgar Dondelinger, FB 01-01, Pressestelle (verantwortlich) Tel / Fax 06561/ Dondelinger.Ansgar@ bitburg-pruem.de Verlag, Druck und Vertrieb sowie Verteilung: LINUS WITTICH Medien KG Europaallee 2, Föhren Tel / Fax 06502/ Erscheinungsweise: wöchentlich Landkreis Ahrweiler Bad Neuenahr-Ahrweiler, den gez. Dr. Jürgen Pföhler, Landrat Landkreis Birkenfeld Birkenfeld, den gez. Dr. Matthias Schneider, Landrat Stadt Idar Oberstein Idar-Oberstein, den gez. Frank Frühauf, Oberbürgermeister Gemeinschaft gestaltet Lebensraum Lokale Aktionsgruppe Bitburg-Prüm Ihr Ansprechpartner für öffentliche und private Projekte: Geschäftsstelle LEADER der LAG Bitburg-Prüm bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm Otmar Banz, Tel.: 06561/ Mail: banz.otmar@lag-bitburg-pruem.de Web:

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