DIPLOMSTUDIENORDNUNG der Theologischen Fakultät
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- Emil Dieter
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1 DIPLOMSTUDIENORDNUNG der Theologischen Fakultät Auf Grund der Statuten des Philosophisch-Theologischen Studiums Erfurt hat die Professorenkonferenz (Erweiterte Konferenz) am folgende Diplomstudienordnung beschlossen. Die Ordnung wurde von der Gesamtheit der beteiligten Diözesanbischöfe am bestätigt und am von der Congregatio de Institutione Catholica als Diplomstudienordnung für den Studiengang Katholische Theologie der Theologischen Fakultät Erfurt approbiert; sie berücksichtigt 115 Absatz 4 und 5 Absatz 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung vom 09. Juni 1999 (GVBl. S. 331). Die Ordnung wurde dem Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst angezeigt. Präambel Die Diplomstudienordnung orientiert sich an der Ap. Const. "Sapientia Christiana" vom 15. April 1979 mit den dazugehörigen "Ordinationes" vom 29. April 1979 und der "Rahmenordnung für die Priesterbildung" der Deutschen Bischofskonferenz vom 23. Februar 1988, insbesondere an deren Bestimmungen über die Studienziele und Prüfungsziele der einzelnen Fächer. Die Vermittlung der philosophischen Lehrinhalte geschieht unter Beachtung der in Art. 80 der Ap. Const. "Sapientia Christiana" genannten Dokumente und des Schreibens "Das Studium der Philosophie im Theologiestudium" der Deutschen Bischofskonferenz vom 22. September Ziel dieser Studienordnung ist es, den Studierenden einen sinnvoll aufgebauten Studiengang und die ordnungsgemäße Ablegung der Prüfungen zu ermöglichen. Die Ordnung ist für die Studierenden verpflichtend hinsichtlich der angeführten Pflichtfächer und der in diesen zu belegenden Stundenzahl an Pflichtvorlesungen sowie hinsichtlich der Seminare, der Sprachanforderungen, des Theologischen Grundkurses, der Semesterprüfungen und des Schwerpunktstudiums. Die übrigen Ausführungen haben empfehlenden Charakter. INHALT I. Lehrveranstaltungen und Belegpflicht 1 Vorlesungen 2 Seminare 3 Proseminare 4 Literaturstudium 5 Belegpflicht II. Erster Abschnitt des Studiums (bis zur Diplomvorprüfung) 6 Theologischer Grundkurs 7Sprachen 8 Philosophie und Philosophiegeschichte 9 Kirchengeschichte 10 Fundamentaltheologie 11 Biblische Einleitung; Altes Testament 12 Biblische Einleitung: Neues Testament 13 Christliche Sozialwissenschaft I 14 Liturgiewissenschaft 15 Religionspädagogik / Katechetik 16 Psychologie 17 Ethik 18 Spiritualität
2 2 19 Pflichtseminare III. Der Zweite Studienabschnitt (bis zur Diplomprüfung) 20 Exegese des Alten Testamentes 21 Exegese des Neuen Testamentes 22 Christliche Sozialwissenschaft II 23 Liturgiewissenschaft 24 Philosophie 25 Fundamentaltheologie 26 Homiletik 27 Ökumenische Theologie 28 Dogmatik 29 Moraltheologie 30 Pastoraltheologie 31 Kirchenrecht 32 Diplomarbeit 33 Pflichtseminare 34 Schwerpunktstudium IV. Zusätzliche Bestimmungen und Hinweise 35 Humanwissenschaften 36 Externe Semester 37 Inkrafttreten Beilage: Studienverlaufsplan I. Lehrveranstaltungen und Belegpflicht 1 Vorlesungen (1) Als Vorlesungen gelten: allgemeine Vorlesungen, Spezialvorlesungen, Publica und Gastvorlesungen. (2) Die allgemeinen Vorlesungen werden von den Fachvertretern an der Theologischen Fakultät Erfurt nach einem festgelegten Plan angeboten (Stundenverteilungsplan). Sie dienen der ganzheitlichen theologischen Bildung der Studierenden und ihrer Ausbildung im Hinblick auf ihre künftige Berufsausübung. (3) Spezialvorlesungen werden von den Fachvertretern an der Theologischen Fakultät Erfurt in regelmäßiger Folge angeboten. Sie dienen der Behandlung von Spezialfragen und bieten neben den Seminarübungen die Möglichkeit zur fachorientierten Schwerpunktbildung. (4) Publica und Gastvorlesungen über Fragen aus allen Gebieten der Theologie, aus Grenzgebieten und anderen Wissenschaften werden in freier Folge abgehalten. 2 Seminare Im Verlauf des gesamten Diplomstudiums ist die erfolgreiche Teilnahme an wenigstens 5 Seminaren zu je zwei SWS durch qualifizierte Seminarscheine nachzuweisen. Ein qualifizierter Seminarschein wird ausgestellt nach regelmäßiger Teilnahme und nach Vorlage eines schriftlich ausgearbeiteten Referates oder einer Hausarbeit, die wenigstens mit der Note "ausreichend" (4,0) bewertet sind. 3 Proseminare
3 3 (1) Proseminare können, soweit dies im Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnet ist, gegen einen höchstens zweistündigen Pflichtvorlesungsstoff ausgetauscht werden. (2) Der Lehrinhalt des Proseminars gehört zum Prüfungsstoff des jeweiligen Faches und wird durch den Erwerb eines Proseminarscheines als vorweggeprüft betrachtet. (3) Im Proseminar kann ein Proseminarschein erworben werden; er wird erteilt auf Grund eines schriftlich ausgearbeiteten Referates oder einer mündlichen bzw. schriftlichen Prüfung über den Lehrstoff des Proseminares. 4 Literaturstudium (1) Bei der fachorientierten Schwerpunktbildung kann ein Teil der geforderten SWS neben Spezialvorlesungen und Seminaren auch durch ein eigenständiges Literaturstudium erbracht werden. (2) Die Auswahl der entsprechenden Literatur ist durch den für das als Schwerpunkt gewählte Fach zuständigen Fachvertreter zu treffen. Das Maß des zu erarbeitenden Stoffes soll sich an den Vorgaben für entsprechende Vorlesungen orientieren. (3) Das Literaturstudium ist entsprechend den Spezialvorlesungen und Seminaren durch eine Prüfung nachzuweisen, deren Zeugnis als Beleg für das Schwerpunktstudium gilt. 5 Belegpflicht Jeder Studierende trägt Vorlesungen, Seminare, Proseminare, Literaturstudium, Pastoralpraktische Übungen und Sprachenkurse, die er entsprechend dieser Studienordnung belegt, in sein Studienbuch ein, das vom Sekretariat bestätigt wird. Das Literaturstudium ( 4) ist im Studienbuch vom zuständigen Fachvertreter zu testieren. II. Erster Abschnitt des Studiums (bis zur Diplomvorprüfung) 6 Theologischer Grundkurs (1) Der Theologische Grundkurs besteht vor allem aus der 2 SWS umfassenden Vorlesung "Theologische Propädeutik" und der 1 SWS umfassenden Vorlesung "Spiritualität". Diesen sollen sich nach Absprache drei weitere Lehrveranstaltungen zu je 1 SWS aus anderen Fächern zuordnen, die zu deren Stunden gerechnet und deshalb mit Semestralprüfungen abgeschlossen werden. Die im Grundkurs tätigen Fachvertreter sollen ihr Angebot möglichst aufeinander abstimmen. Die konkreten Modi werden jährlich neu festgelegt. (2) Der Theologische Grundkurs wird im ersten Fachsemester absolviert. 7 Sprachen (1) Die "Einführung in die Hebräische Sprache" (1 SWS) während des ersten Semesters ist für alle Studenten verpflichtend.
4 4 (2) Wer zu Beginn des Studiums das Latinum und Graecum vorweisen kann, nimmt an einem einjährigen Hebräischkurs von 4 SWS teil, der mit dem Erwerb des Hebraicums abschließt. Anstelle des zweisemestrigen Sprachenkurses in Hebräisch kann auch die Teilnahme an je einem einsemestrigen zweistündigen Vertiefungskurs in Latein und Griechisch gewählt werden. (3) Wer zu Beginn des Studiums weder das Latinum noch das Graecum vorweisen kann, nimmt in beiden Sprachen an einem einjährigen Intensivkurs mit je 5 SWS teil und braucht nur einen Vertiefungskurs zu absolvieren. (4) Wer den Abschluss in Latein oder Griechisch vorweisen kann, belegt in der anderen Sprache den Intensivkurs und muss ebenfalls nur einen Vertiefungskurs absolvieren. 8 Philosophie und Philosophiegeschichte Im Fach Philosophie sind 16 SWS zu belegen. 9 Kirchengeschichte Im Fach Kirchengeschichte sind 16 SWS zu belegen, davon 5 SWS in Kirchengeschichte des Altertums (einschließlich Patrologie). 10 Fundamentaltheologie Im Fach Fundamentaltheologie sind 8 SWS zu belegen. 11 Biblische Einleitung; Altes Testament Im Fach Biblische Einleitung Altes Testament sind 6 SWS zu belegen. 12 Biblische Einleitung: Neues Testament Im Fach Biblischen Einleitung Neues Testament sind 6 SWS zu belegen. 13 Christliche Sozialwissenschaft I Im Fach Christliche Sozialwissenschaft I sind 4 SWS zu belegen. 14 Liturgiewissenschaft Im Fach Liturgiewissenschaft sind 2 SWS zu belegen. 15 Religionspädagogik/Katechetik Im Fach Religionspädagogik/Katechetik sind 8 SWS zu belegen. Darin eingeschlossen ist 1 SWS Katechetische Übungen (Schulpraktische Übungen). 16 Psychologie Im Fach Psychologie sind 2 SWS zu belegen.
5 5 17 Ethik Im Fach Ethik sind 2 SWS zu belegen. 18 Spiritualität Im Fach Spiritualität ist 1 SWS zu belegen. 19 Pflichtseminare Im ersten Studienabschnitt sind drei qualifizierte Seminare (6 SWS) zu belegen, davon je eines in den biblischen, systematischen und historischen Fächern. Anstelle eines historischen Faches kann auch Liturgiewissenschaft gewählt werden. III. Der Zweite Studienabschnitt (bis zur Diplomprüfung) 20 Exegese des Alten Testamentes Für das Studium der Exegese des Alten Testamentes sind 10 SWS zu belegen und zwar in den Semestern Exegese des Neuen Testamentes Für das Studium der Exegese des Neuen Testamentes sind 12 SWS zu belegen und zwar in den Semestern Christliche Sozialwissenschaft II Für das Studium der Christlichen Sozialwissenschaft II sind 4 SWS zu belegen und zwar in den Semestern Liturgiewissenschaft Für das Studium der Liturgiewissenschaft sind 6 SWS zu belegen und zwar in den Semestern Philosophie Für das Studium der Philosophie sind 2 SWS zu belegen und zwar in den Semestern Fundamentaltheologie Für das Studium der Fundamentaltheologie sind 2 SWS zu belegen und zwar in den Semestern Homiletik Für das Studium der Homiletik sind insgesamt 3 SWS zu belegen und zwar in den Semestern Davon ist eine SWS als Übung zu absolvieren.
6 6 27 Ökumenische Theologie Für das Studium der Ökumenischen Theologie sind 2 SWS zu belegen und zwar in den Semestern Dogmatik Für das Studium der Dogmatik sind 20 SWS zu belegen und zwar in den Semestern Moraltheologie Für das Studium der Moraltheologie sind 12 SWS zu belegen und zwar in den Semestern Pastoraltheologie Für das Studium der Pastoraltheologie sind insgesamt 8 SWS zu belegen, und zwar in den Semestern Darin ist eine SWS Übung enthalten. 31 Kirchenrecht Für das Studium des Kirchenrechts sind insgesamt 10 SWS zu belegen, und zwar in den Semestern Diplomarbeit Die Diplomarbeit ist in der von der Diplomprüfungsordnung vorgesehenen Weise im zweiten Studienabschnitt anzufertigen. Sie sollte im 9. Semester erstellt werden und wird mit 12 SWS auf die Gesamtzahl der Pflichtstunden angerechnet. 33 Pflichtseminare Im zweiten Studienabschnitt sind zwei qualifizierte Seminarscheine (4 SWS ) zu erwerben. Sie sind Zulassungsvoraussetzung für den zweiten Teil der Fachprüfungen innerhalb der Diplomprüfungen. 34 Schwerpunktstudium Für das Schwerpunktstudium kommen alle Fächer in Frage, die an der Theologischen Fakultät Erfurt angeboten werden, auch solche, die nicht unter den Pflichtfächern aufgeführt werden. Es sind auch Fächerkombinationen möglich, soweit es sich um benachbarte Fächer handelt. Das Programm der fachorientierten Schwerpunktbildung umfasst 6 SWS und ist mit einem Fachvertreter abzusprechen und festzulegen. Als Arbeitsformen kommen Spezialvorlesungen, Seminare, Kolloquien und Literaturstudium in Frage. Die 6 SWS dürfen nicht den Pflichtstunden eines Faches entstammen. IV. Zusätzliche Bestimmungen und Hinweise 35 Humanwissenschaften
7 7 Für das Studium der humanwissenschaftlichen Studienanteile sind je nach Angebot 2 SWS zu belegen, und zwar in den Semestern Der Stoff ist durch Semestralprüfungen abzuprüfen. 36 Externe Semester Nach der bestandenen Vordiplomprüfung können die Studierenden für zwei Semester (in der Regel im 5. und 6. Semester) ihr Theologiestudium an einer anderen, gegebenenfalls auch ausländischen Hochschule oder Universität fortsetzen. Dabei sollte das Studium so angelegt werden, dass der Studienverlaufsplan bezüglich der für diese Semester vorgesehenen Pflichtstunden nach Möglichkeit eingehalten wird. 37 Inkrafttreten Diese Diplomstudienordnung tritt nach Bestätigung durch die beteiligten Diözesanbischöfe und die Approbation durch die Congregatio de Institutione Catholica mit der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Erfurt im kirchenrechtlichen Sinn in Kraft. Für den staatlichen Bereich tritt sie am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Studienordnung außer Kraft. Dr. Joachim Wanke Bischof von Erfurt
8 8 Anlage: Studienverlaufsplan (Stand: Oktober 1999) Lehrveranstaltungen Semester SWS Vordiplom Diplom Theologische Propädeutik 2 S 2 Spiritualität 1 S 1 Philosophie S 4 2 S 22 - (Psychologie) 2 S ( ) (2) - (Ethik) 2 S ( ) (2) Fundamentaltheologie 3 S S 10 Kirchengeschichte 2 S Altes Testament 3 S 3 S Neues Testament 3 S 3 S Christliche Sozialwissenschaft 2 S 2 S Liturgiewissenschaft 2 S Ökumenische Theologie 2 S 2 Moraltheologie Religionspädagogik / Katechetik 2 2 S Pastoraltheologie Homiletik Dogmatik Kirchenrecht Humanwissenschaft 2 S 2 Seminare Diplomarbeit Schwerpunktstudium 6 6 Hebräisch Latein / Griechisch 2 2 S = Pflichtsemestrale
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