Informationsbroschüre der Volksschulgemeinde Bischofszell Schulstandort Hauptwil. ABC für Eltern, Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2017/18
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- Thilo Pfaff
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1 Informationsbroschüre der Volksschulgemeinde Bischofszell Schulstandort Hauptwil ABC für Eltern, Schülerinnen und Schüler Schuljahr 2017/18 Liebe Eltern Liebe Schülerinnen und Schüler Die Volksschulgemeinde Bischofszell begleitet Ihr Kind ein Stück auf seinem Lebensweg. Wir wollen die Zeit nutzen und Raum schaffen für die persönliche Entwicklung Ihres Kindes und die Bildung seiner fachlichen, persönlichen und sozialen Kompetenzen. Mit Anregung, Förderung und Anforderung soll die Freude am Lernen und an der Leistung geweckt werden und auch erhalten bleiben. Mit Ihrer Unterstützung stärken Sie Ihr Kind auf dem Weg durch die Schulstufen und leisten einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen unserer Arbeit. Volksschulgemeinde Bischofszell Weitere Informationen finden Sie auch unter
2 Wissenswertes zum Schulbetrieb von A Z Absenzen Angebote Besondere Lernbedürfnisse Beratung Schulabsenzen sind gemäss Gesetz über die Volksschule 46 und dem Reglement Absenzwesen der VSG Bischofszell geregelt. Vorhersehbare begründete Absenzen: Vorhersehbare, begründete Absenzen müssen frühzeitig, spätestens jedoch 14 Tage vor der Schulabsenz eingereicht werden. Die Klassenlehrperson kann eine begründete Absenz bis zu einem halben Tag bewilligen. Gesuche auf begründete Absenzen von einem oder zwei Tagen werden mit einem Formular an die Schulleitung gestellt. Anträge für länger dauernde begründete Absenzen sind schriftlichen an das Präsidium zu richten. Arztbesuche und ähnliche Termine werden wenn immer möglich in die unterrichtsfreie Zeit gelegt. Jokertage: Die Schüler und Schülerinnen können an höchstens zwei Kalendertagen pro Schuljahr ohne Begründung dem Unterricht fernbleiben (Jokertage). Ein Jokertag ist schriftlich und mit Unterschrift der Erziehungsberechtigten der Klassenlehrperson anzukündigen. Krankheitsbedingte Absenzen: Krankheitsbedingte Absenzen melden Sie bitte vor Unterrichtsbeginn im Schulhaus, resp. bei den Lehrpersonen. Hausaufgaben: Für Schülerinnen und Schüler, welche ihre Hausaufgaben nicht zu Hause in einem ruhigen Rahmen erledigen können, besteht an den Schulstandorten entweder das Angebot des Hausaufgabenraumes oder der Hausaufgabenhilfe. Die Kosten werden teilweise den Eltern belastet. Bei Bedarf wenden Sie sich an die Klassenlehrperson oder an die Schulleitung. Blockflötenunterricht: Blockflötenunterricht wird ab der 2. Klasse angeboten. Die Primarschule stellt Lehrpersonen für den Blockflötenunterricht zur Verfügung. Der Elternbeitrag beträgt momentan Fr pro Semester. In allen Stufen unterstützen Schulische Heilpädagogen und Schulische Heilpädagoginnen die Lehrpersonen bei der Förderung von Kindern mit besonderen Lernbedürfnissen. Im Rahmen der Heilpädagogik ist eine speziell ausgebildete Heilpädagogin für den Bereich Begabungsförderung zuständig. Sie unterstützt Kinder mit besonderen Begabungen und berät Lehrpersonen sowie Eltern. Ausserdem werden Kinder, welche Deutsch als Zweitsprache erlernen oder logopädische resp. psychomotorische Schwierigkeiten aufweisen, innerhalb der Volksschulgemeinde durch entsprechende Fachpersonen gefördert. Weitere Informationen erhalten Sie diesbezüglich bei der Klassenlehrperson oder der Schulleitung. Zur Beratung stehen Ihnen folgende Stellen zur Verfügung: Schulische Sozialarbeit, Volksschulgemeinde Bischofszell KJPD (Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst), Weinfelden SPB (Schulpsychologie und -beratung), Amriswil Suchtfachstelle Perspektive, Weinfelden Die entsprechenden Adressen und Telefonnummern finden Sie unter Adressen und Termine. Adressen weiterer Fachstellen sind bei den Schulleitungen erhältlich.
3 Bibliothek Blockzeiten Elternabende Elternmitwirkung Elternpflichten Fotos im Schulalltag Die Lehrpersonen besuchen mit ihren Klassen die Schul- resp. Gemeindebibliothek, wo die Kinder mehrere Bücher ausleihen können. Nicht zurückgebrachte oder defekte Bücher werden in Rechnung gestellt. Innerhalb der Volkschulgemeinde werden die kantonalen Vorgaben zu den Blockzeiten umgesetzt. Die Kinder im Kindergarten besuchen jeden Vormittag während mindestens 3 Stunden und die Schülerinnen und Schüler der Klasse während 3½ Stunden den Unterricht. Die Teilnahme an Elternabenden der Klasse oder der ganzen Schule ist verpflichtend. Bei Verhinderung melden sich die Eltern bei der Klassenlehrperson ab. Elternanlässe können als obligatorisch erklärt werden. An einzelnen Standorten gibt es Organisationen der Elternmitwirkung (Eltern-Teams, Foren), welche die Schule unterstützen. Die entsprechenden Kontaktadressen können auf der VSG-Homepage abgerufen werden. Gemäss dem Gesetz über die Volksschule halten die Erziehungsberechtigten die Kinder zum Schulbesuch, zu respektvollem Verhalten und zur Befolgung angeordneter Massnahmen an. Sie sorgen dafür, dass die Kinder ausgeruht, verpflegt und pünktlich in der Schule erscheinen. In der Schule gibt es immer wieder Anlässe, über die berichtet wird. Oft geschieht dies auch mit Bildern. Sollten Sie keine Veröffentlichung von Bildmaterial Ihres Kindes wünschen, teilen Sie dies der betreffenden Schulleitung bitte schriftlich mit. Handyverbot Private elektronische Unterhaltungsgeräte von Schülerinnen und Schülern insbesondere Handys sind auf dem ganzen Schulareal weder sicht- noch hörbar. Lager, Schulreisen, Exkursionen Musikalische Grundschule Musikschule Religionsunterricht Schulärztlicher Untersuch Ausflüge und Lager dienen der Gemeinschaft und ergänzen das fachliche Lernen. Die Teilnahme ist für Schülerinnen und Schüler obligatorisch. In der Regel wird pro Schuljahr ein Lager oder eine Schulreise durchgeführt. Als Grundlage dient das Reglement der Volksschulgemeinde. Für Lager und mehrtägige Schulreisen werden Elternbeiträge erhoben. Momentan beträgt der Elternanteil Fr für ein Sommerlager und Fr für ein Winterlager. In Zusammenarbeit mit der Jugendmusikschule erhalten die 1. und 2. Klassen Unterricht in Musikalischer Grundschule. Die Lektionen sind Teil des Fachbereichs Musik und in den Stundenplan integriert. Die Volksschulgemeinde gewährt keine Beiträge an den individuellen Musikunterricht, da der Kanton die Subventionierung der Jugendmusikschulen übernommen hat. Bei der Stundenplanung werden die Religionsstunden der katholischen und reformierten Landeskirchen berücksichtigt. Im 2. Kindergarten resp. in der 1. Klasse und in der 4. Klasse finden obligatorische schulärztliche Untersuchungen statt, welche durch die Volksschulgemeinde organisiert und finanziert werden. Es werden keine zusätzlichen Augenuntersuchungen vorgenommen.
4 Schulische Sozialarbeit SSA Schulordnung Schulweg, Schulbus Schulzahnarzt Unterrichtsausfall Unterrichtsbesuche Versicherung Zeugnis und Standortgespräch Ausgebildete Fachpersonen bieten Beratungen und Kriseninterventionen an, führen Projekte mit Gruppen und in Klassen durch, beteiligen sich an sozialen und pädagogischen Fragen der Schulentwicklung, bieten Eltern eine Kontaktmöglichkeit zu Erziehungsfragen an und vernetzen die Schule mit anderen sozialen Dienstleistungsangeboten. Die Schülerinnen und Schüler haben sich an die Schulhausordnung und an getroffene Vereinbarungen zu halten. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Schulbusdienste stehen wo erforderlich zu Verfügung und werden an den entsprechenden Standorten geregelt. Die Versicherung bei Fahrten mit dem Privatfahrzeug ist Sache des Lenkers. Es gilt das Reglement über die Schulzahnpflege, welches allen neu eintretenden Schülerinnen und Schülern abgegeben wird und auf dem Internet unter abrufbar ist. Die jährlich notwendige Kontrolluntersuchung wird mit einem Gutschein von Franken von der Volksschulgemeinde Bischofszell finanziell unterstützt. Der Gutschein wird bei der Abrechnung mit dem Zahnarzt verrechnet. Der Betrag deckt die Untersuchungskosten der Bischofszeller Schulzahnärzte. Bei der Wahl eines anderen Zahnarztes müssen allfällige Mehrkosten von den Eltern getragen werden. Den Eltern werden der Gutschein und die nötigen Informationen vor Beginn des Schuljahres zugestellt. Bei Krankheit oder Unfall einer Lehrperson wird eine Stellvertretung die Betreuung der Klasse übernehmen. Da die Unterrichtszeit somit nicht ändert, werden die Schülerinnen und Schüler direkt durch die Betreuungsperson bei Unterrichtsbeginn informiert. Schulinterne Weiterbildungen oder Hospitationen der Lehrpersonen werden frühzeitig bekannt gegeben. Der Unterricht fällt bei solchen Anlässen aus. Unterrichtsbesuche während des Schuljahres sind jederzeit möglich und erwünscht. Eine vorgängige Rücksprache mit der Lehrperson wird geschätzt. Wünschen Sie ein längeres Gespräch mit dem Lehrer oder der Lehrerin, so vereinbaren Sie bitte einen Termin. Die Versicherung der Kinder ist Sache der Eltern. Zeugnisse werden auf Ende des Schuljahres ausgestellt. In der ersten und zweiten Klasse wird ein Zeugnis mit einem Beurteilungsraster abgegeben. Ab der dritten Klasse erfolgt eine Beurteilung mit Noten. Jährlich in der Regel zwischen Herbst- und Frühlingsferien findet das ordentliche Standortgespräch mit dem Kind, den Eltern und der Lehrperson statt. Im Kindergarten kann das Gespräch auch ohne Kind erfolgen. Im Standortgespräch werden Informationen zu schulischer Leistung sowie Arbeits- und Sozialverhalten ausgetauscht.
5 Adressen und Termine Schulpräsidium Corinna Pasche-Strasser Sandbänkli 5, 9220 Bischofszell Schulverwaltung Sandbänkli 5, 9220 Bischofszell Elmar Juchli Rita Hohermuth Roswitha Keller Leitung Pädagogik Magnus Jung Sandbänkli 5, 9220 Bischofszell Schulaufsicht Marie-Theres Dahinden, 8590 Romanshorn Schulische Sozialarbeit SSA Serap Fischer Miriam Stüssi (ab ) Christian Steiner, Obertor 4, 9220 Bischofszell Musikschule Bischofszell Verena Weber, Postfach 266, 9220 Bischofszell (Mo + Di, Uhr) Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst KJPD Schützenstr. 15, 8570 Weinfelden Schulpsychologie und Beratung SPB Kirchstrasse 1, 8580 Amriswil Suchtfachstelle Perspektive Schützenstr. 15, 8570 Weinfelden Ferienplan Schuljahr 2017/18 Schulbeginn 14. August 2017 Herbstferien 30. September bis 22. Oktober 2017 Weihnachtsferien 23. Dezember 2017 bis 07. Januar 2018 Sportferien 27. Januar bis 04. Februar 2018 Frühlingsferien 30. März (Karfreitag) bis 15. April 2018 Auffahrtsbrücke 10. Mai bis 13. Mai 2018 Schulschluss 06. Juli (letzter Schultag) 2018 Schuljahr 2018/19 Schulbeginn 13. August 2018 Herbstferien 06. Oktober bis 21. Oktober 2018 Weihnachtsferien 22. Dezember 2018 bis 06. Januar 2019 Sportferien 26. Januar bis 03. Februar 2019 Frühlingsferien 06. April bis 22. April (Ostermontag) 2019 Pfingstferien 30. Mai bis 10. Juni 2019 Schulschluss 05. Juli (letzter Schultag) 2019 Die jeweils aufgeführten Daten gelten als schulfrei. Alle Daten sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Der Ferienplan wird jährlich in der Budget- und der Rechnungsbotschaft publiziert. In der Volksschulgemeinde Bischofszell werden die Schulferien auf das Schuljahr 2018/19 umgestellt. Bis dahin gelten drei Wochen Herbstferien, danach werden die Pfingstferien eingeführt.
6 Schulstandort Hauptwil Telefonnummern der Schule Hauptwil Lehrerzimmer und Kindergarten Telefonzeiten Während den Unterrichtszeiten wird das Telefon nicht abgenommen. Bitte halten Sie sich an folgende Telefonzeiten: Uhr, Uhr und nachmittags ab Uhr Hauswartung Martin und Anita Allenspach, Waldkirch Hauswartpaar Schulleitung Brigitte Fäh Büro Lehrpersonen Christine Vogel, Bronschhofen Kindergarten Hildegard Gross, Hauptwil Kindergarten Sereina Neidhart, Amriswil 1./2. Klasse Petra Schär, Schweizersholz 2./3. Klasse Roman Koch, Wittenbach 4./5. Klasse Beat Saurer, Hauptwil 4./6. Klasse Anita Schläpfer, Hauptwil Textiles Werken, DaZ Judith Stadler, Engelburg Schulische Heilpädagogik Mirjam Hugentobler, Amriswil Stütz- und Förderunterricht Entlastungslehrperson MS Maja Nufer, Hauptwil Englisch Katharina Brosig, St.Gallen Entlastungslehrperson MS Nicole Egger, Niederbüren Entlastungslehrperson 2./3.Kl Simone Kuster, Hauptwil Entlastungslehrperson 1./2.Kl Conny Moser, Bischofszell Entlastungslehrperson Kiga Marget Zaisberger, Hohenems A Flötenlehrperson Hausaufgabenraum Katharina Brosig, St.Gallen Hausaufgabenraum Logopädie Esther Lörner, Bischofszell Logopädie Psychomotorik Sonja Risle, Sitterdorf Psychomotorik Schulische Sozialarbeit Serap Fischer serap.fischer@schule-bischofszell.ch Miriam Stüssi (ab ) miriam.stuessi@schule-bischofszell.ch Schularzt Dr. Scheiwiler-Noser, Bischofszell
7 Schulstandort Hauptwil Zusätzliche Informationen der Schule Hauptwil Blockzeiten An der Schule Hauptwil werden die Blockzeiten gemäss den kantonalen Vorgaben wie folgt umgesetzt: Schulkinder der Klasse: Jeden Tag von Uhr Pause von Uhr Kindergartenkinder: Jeden Tag von Uhr Ab der dritten Klasse werden teilweise die Randlektionen von Uhr eingesetzt. Der einheitliche freie Nachmittag ist der Mittwochnachmittag. Mehrheitlich haben die Kinder ein bis zwei weitere freie Nachmittage, welche jedoch nicht einheitlich sein müssen. Hausaufgaben- Raum Am Montag- und Dienstagnachmittag von Uhr steht ein betreuter Hausaufgabenraum für die Schülerinnen und Schüler zur Verfügung. Das Angebot richtet sich an Kinder, welche ihre Hausaufgaben 1-2 Mal wöchentlich in einem betreuten Umfeld in der Schule erledigen möchten. Der Besuch des Hausaufgabenraums erfolgt durch eine verbindliche Anmeldung in Absprache mit der Klassenlehrperson. Die Eltern beteiligen sich mit einem fixen Betrag von Fr pro Semester. Der Hausaufgabenraum wird durch die Lehrperson Katharina Brosig betreut. Weitere Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie bei der Klassenlehrperson, bei Katharina Brosig oder bei der Schulleitung. Elternforum Hauptwil Wir freuen uns über das Interesse und die Unterstützung der Eltern an unserer Schule. Die organisierte Elternmitwirkung (ELFO) ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus. Kontaktperson ELFO: Anita Gantenbein Präsidentin Pausenkiosk Jeweils am Mittwoch steht den Kindern der Pausenkiosk mit einem abwechslungsreichen, gesunden Angebot zur Verfügung. Bei den Klassenlehrpersonen können Lochkarten im Gesamtwert von Fr gekauft werden. Die verschiedenen Znüni kosten in der Regel 50 Rappen oder 1 Franken. Bitte am Mittwoch keine Geburtstagsznüni mitbringen! Die Gspänli freuen sich auch über einen Znüni am Tag vor oder nach dem Geburtstag.
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