KARTENPREIS VORVERKAUF: 6,00 ABENDKASSE: 7,00. Mit den Kreisnachrichten des Kreises Cochem-Zell

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1 Mit den Kreisnachrichten des Kreises Cochem-Zell Jahrgang 43/127 Samstag, den 8. November 2014 Ausgabe 45/2014 KARTENPREIS VORVERKAUF: 6,00 ABENDKASSE: 7,00

2 Ulmen Ausgabe 45/2014 BEREITSCHAFTSDIENSTE Polizei Notruf: Polizeiinspektion Cochem:... Tel.: , FAX Polizeiinspektion Zell:... Tel.: , FAX Polizeiautobahnstation Kaisersesch:...Tel.: Kriminalpolizeiinspektion Mayen:...Tel.: Feuer und Rettungsdienst Notruf Notdienstbereitschaft der Zahnärzte: Einheitliche zahnärztliche Notrufnummer: (zu den üblichen Telefontarifen) Ansage des Notfalldienstes zu folgenden Zeiten: Freitagnachmittag von bis Uhr Samstag früh bis Montag früh Uhr Mittwochnachmittag von bis Uhr und an Feiertagen entsprechend von 8.00 Uhr früh bis zum nachfolgenden Tag früh 8.00 Uhr an Feiertagen mit einem Brückentag von Donnerstag 8.00 Uhr bis Samstag 8.00 Uhr Weitere Informationen zum zahnärztlichen Notfalldienst können Sie unterwww.bzk-koblenz.de nachlesen. Eine Inanspruchnahme des zahnärztlichen Notfalldienstes ist wie bisher nach telefonischer Vereinbarung möglich. Notdienst der Apotheken im Land: Die Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz hat zwei landesweit gültige Rufnummern eingerichtet aus demdeutschen Festnetz PLZ (0,14 /Min.) (zum Beispiel: für Mayen) und aus dem Mobilfunknetz PLZ (Gebühr anbieterabhängig) Das Verfahren ist denkbar einfach: Notdienstnummer und Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur eingeben. Nach kurzer Begrüßung werden drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer angesagt und zweimal wiederholt. Sollte die direkte Eingabe der Postleitzahl vergessen werden, so wird sie vom System erfragt und kann nachträglich eingegeben werden. Am besten ist es, diese zentrale Apothekennotdienstnummer schon jetzt vorsorglich im Telefon abzuspeichern. damit man sie im Bedarfsfall immer zuverlässig zur Hand hat. Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 8:30 Uhr beginnt und am folgenden Tag um 8:30 Uhr endet, auch an Sonn- und Feiertagen. Aber wie auch der Name schon sagt: Notdienst ist Sonderdienst! Auch wenn der Apotheker jederzeit gern weiterhilft, sollte der Notdienst nur in wirklich dringenden Fällen in Anspruch genommen werden. Auf der Internetseite der Landesapothekenkammer Rheinland- Pfalz ist ein für jedermann abrufbarer Notdienstplan verfügbar, der nach Eingabe der Postleitzahl des Standortes die umliegenden dienstbereiten Apotheken anzeigt. Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Falls Ihr Augenarzt nicht erreichbar ist, kann der Bereitschaftsdienst am Wochenende und am Mittwochnachmittag unter folgender Telefonnummer erfragt werden: Tel.: Der augenärztliche Notdienst für den Stadtbezirk Koblenz ist über das Deutsche Rote Kreuz in Koblenz zu erreichen: Tel.: Notdienste Ärztlicher Notdienst Bereich Lutzerath...Tel (ohne Vorwahl/ kostenlos) Versorgung der Orte: Bad Bertrich einschl. Kennfus, Beuren, Büchel,Gevenich, Kliding, Lutzerath einschl. Driesch, Urschmitt, Weiler Über die angegebene Nummer werden Sie mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale in Cochem verbunden. Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale: Mittwoch 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgetag 07:00 Uhr Bereich Kelberg-Ulmen...Tel.: (14 ct./min.) Versorgung folgender Orte aus der Verbandsgemeinde Ulmen: Ulmen, Gillenbeuren, Schmitt, Alflen, Wagenhausen, Wollmerath, Filz und Auderath Über die angegebene Nummer werden Sie auch mit der ärztlichen Bereitschaftsdienstzentrale im Krankenhaus Daun verbunden. Dienstzeiten der Bereitschaftsdienstzentrale: Mittwoch 14:00 Uhr bis Donnerstag 07:00 Uhr Freitag 16:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr an Feiertagen vom Vorabend des Feiertages, 18:00 Uhr bis zum Folgetag 07:00 Uhr. Um telefonische Anmeldung wird gebeten. NOTDIENSTE Störungen bzgl. Kabel - TV für Ulmen: KEVAG Telekom GmbH, Tel / für Bad Bertrich: Kabel Deutschland, Niederlassung Trier Tel / Erdgasversorgung Energieversorgung Mittelrhein AG... Tel. 0261/ Kreiswasserwerk Cochem-Zell Bereitschaftsdienst Bezirk Eifel:...Handy Notrufnummer bei Stromstörungen Westnetz GmbH, Rauschermühle, Saffig Schiedsperson Durchführung von Sühneversuchen nach der Strafprozessordnung und in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten: Bereich Ulmen I: (Alflen, Auderath, Büchel, Filz, Ulmen) Elisabeth Schmitt, Kelberger Str. 29a, Ulmen, Tel Bereich Ulmen II: (Bad Bertrich, Beuren, Gevenich, Gillenbeuren, Kliding, Lutzerath, Schmitt, Urschmitt, Wagenhausen, Weiler und Wollmerath) Hans Schmitz, Am Wäldchen 14, Lutzerath, Tel /448 Hinweis: Im Verhinderungsfalle vertreten sich die beiden Schiedspersonen gegenseitig. SONSTIGE RUFNUMMERN Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, Ulmen Postfach 1244, Ulmen Tel.: 02676/409-0 (Zentrale) Fax-Nr.: 02676/ Fax-Nr.: 02676/ (Vulkanecho) Fax-Nr.: 02676/ (Abwasserwerk)

3 Ulmen Ausgabe 45/2014 KV Kliding 1983 e.v. Große Pyjamaparty des KV Kliding 1983 e.v....da sin ma dabei,.. dat ist prima... aus machen wir den Große Pyjamaparty (öffentlich) Samstag, ab Uhr Alte Schule / Bürgerhaus Kliding Eintritt 20 Euro (Mitglieder 15 Euro) inkl. Essen & Trinken (ausgenommen Schnäppse) Eintrittskarten ab sofort bis erhältlich bei: Gasthaus Scheiber Jakobs Daniel Schumacher Daniela PS: Es erwartet euch die ein oder andere Überraschung!!! Wir freuen uns auf EUCH...und grüßen mit einem 3-fachen... Kliding...HELAU!!! der Vorstand des KV Eifelverein Ulmen e.v. Blutwurstwandertag Wanderung zu Blootwoscht un Quellkrumpare Sonntag, 23. November Eifelvereinshaus Uhr Eifelvereinshaus: Start von zwei Rundwanderungen über 8 km und 14 km Uhr Alter Postplatz: Start zu einer kurzen Wanderung zum Eifelvereinshaus Uhr Eifelvereinshaus: Die Blootwoscht es worm un die Krumpare sejn möll dazu: Heiße und kalte Getränke Kaffee und Kuchen

4 Ulmen Ausgabe 45/2014 Mitteilungen aus dem GesundLand Vulkaneifel Gemeinsamer Veranstaltungskalender 2015 Neuer Service: Um die Veranstaltungen 2015 im GesundLand Vulkaneifel für den gemeinsamen Veranstaltungskalender zu sammeln und dabei eine größtmögliche Aktualität zu gewährleisten, gibt es einen neuen Service. Über einen webbasierten Zugang können Vereine und Institutionen (z.b. Museen, Gastgeber etc.) ab sofort ihre Termine eigenständig in das System Deskline eintragen - das ersetzt die bisherige Erfassung durch die jeweiligen Tourist-Informationen. Pflichtkriterien für die Aufnahme von Veranstaltungen in den Veranstaltungskalender der Mitteilungsblätter der Verbandsgemeinden, auf Plakaten sowie in den Gäste-Informationssystemen und der wöchentlichen Übersicht für die Beherbergungsbetriebe sind die Angaben von Datum, Uhrzeit, Ort, Veranstalter, Eintrittspreis, Thema bzw. Titel der Veranstaltung, eine kurze Beschreibung sowie ein aussagekräftiges Foto. Bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben können die Termine nicht veröffentlicht werden. Die Veranstaltungen sollten alle für die Gäste vor Ort von Interesse sein. Termine, die in erster Linie die heimische Bevölkerung ansprechen, erscheinen anstatt im Kalender ausschließlich auf der Internetseite Für das Einpflegen der Veranstaltungen werden Zugangsdaten benötigt. Wer noch keine hat, meldet sich bitte per unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift, seiner Telefonnummer und Adresse unter krause@gesundland-vulkaneifel.de. Zusammen mit den Zugangsdaten gibt es dann auch eine Kurzanleitung. Bei Interesse kann zusätzlich eine gesonderte Schulung folgen. Die Möglichkeit, Veranstaltungen selbst über das CMS-Redaktionssystem in den jeweiligen Mitteilungsblättern einzustellen, besteht auch weiterhin. Diese werden dann in der Rubrik Vereine/Verbände veröffentlicht. Für beide Systeme gilt, dass die Veranstaltungen frühzeitig eingepflegt werden sollten; in das System Deskline unmittelbar nach Festlegung des Termins, bestenfalls bereits Anfang des Jahres. Neue Podcasts im GesundLand Vulkaneifel Eifeler laden zu ihren Lieblingsplätzen ein Das hat es im GesundLand Vulkaneifel bisher so noch nicht gegeben: In 12 Kurzfilmen stellen Gastgeber, Wanderführer und Touristiker sich und ihre Lieblingsplätze in der Region vor. Damit möchten sie potenzielle Gäste teilhaben lassen an der Schönheit der Vulkaneifel und sie einladen, sie auf einer ersten virtuellen Reise zu besuchen. Die ein- bis zweiminütigen Filme sollen Lust auf mehr machen und alle Facetten des GesundLand Vulkaneifel zeigen - samt der möglichen Landschaftserlebnisse. Entspannungscoach Gabi Reuter aus Bleckhausen erklärt in ihrem Video zum Beispiel, wie sie in ihrer Funktion als Wanderführerin und Entspannungscoach den Menschen die Natur und ihre Heimat näher bringt. Als Lieblingsplatz nennt sie die Eifelmaare. Hubert Drayer, Inhaber des Michels Landidyll-Wohlfühlhotel in Schalkenmehren lädt in seiner Sequenz zum Schalkenmehrener Maar ein und für Dr. Regine Vedder und Ralf Regnery von der Meduna Klinik in Bad Bertrich steht neben den Maarseen auch der Landschaftstherapeutische Park Römerkessel hoch im Kurs. Durch die hohe Identifikation der Protagonisten mit ihrer Heimat, dem GesundLand Vulkaneifel, entsteht beim Zuschauen eine persönliche Bindung zur Region. Ein neuer Trend im Tourismus, dem die Vulkaneifel in nichts nachsteht. Alle Podcasts stehen seit heute online! Anzusehen sind sie unter in der Rubrik Lieblingsplätze oder auf dem GesundLand Youtube-Kanal. Mörderisch spannendes Krimi-Frühstück mit Jörg Böhm Und die Schuld trägt deinen Namen lautet der Titel des zweiten Kriminalromans von Jörg Böhm. Am 9. November 2014 wird der Autor aus dem Westerwald im Rahmen eines mörderisch-spannenden Krimi-Frühstücks im Hotel Alte Mühle in Bad Bertrich daraus lesen. Beginn des reichhaltigen Frühstücks ist um 9:00 Uhr. Ab 9:45 Uhr kommt dann Spannung auf, wenn Böhm versucht, den Mörder des verhassten Winzers Alois Straubenhardt gemeinsam mit der Kommissarin Emma Hansen zu ermitteln. Dabei kommt ans Tageslicht, dass eine lang verdrängte Schuld endlich gesühnt werden will...gegruselt und geschlemmt werden kann bis Uhr. Der Eintritt zur Lesung inklusive Frühstück kostet 19 Euro; mit Gästekarte 17 Euro. Tickets sind über und deren Vorverkaufsstellen erhältlich. Veranstalter: Touristikagentur Bad Bertrich GmbH Tel.: info@bad-bertrich.de Vulkaneifel Therme Bad Bertrich Sauna-Event: Italienische Nacht - in der Vulkaneifel Therme Bad Bertrich Am Samstag, dem 8. November entführt das Team der Vulkaneifel Therme seine Gäste mit dem Motto La Notte Italiana auf eine Reise nach Italien. Von Uhr werden spezielle Aufgüsse wie Cappuccino oder Vesuv angeboten. Dazu werden Erfrischungen und leckere Aufguss-Beigaben gereicht. Ein mediterranes Flair sorgt für Urlaubsstimmung und verwandelt einen Novemberabend in einen heißen Sommerabend und lädt zu Entspannung und Wohlbefinden ein. Das Wellness-Team bietet wieder Entspannungsmassagen (20 Minuten), zu einem Preis von 19,00 an. Außerdem kann der gesamte Badebereich ab Uhr textilfrei genutzt werden. Der Eintritt für dieses Sauna-Event beträgt 21,00. Weitere Informationen auch auf der Homepage oder unter Tel.-Nr.: Vorverkauf an der Kasse der Vulkaneifel Therme oder über den Online-Shop. Massage-Termine können vorab unter der Tel.-Nr gebucht werden. Aufgrund der großen Nachfrage und begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um rechtzeitigen Kartenkauf. Information: Vulkaneifel Therme, Clara-Viebig-Straße 3-7, Bad Bertrich, Tel / Clara-Viebig-Pavillon Lesungen Freitags, Uhr Autobiographisches, Raritäten, Unbekanntes, Märchen, Noveletten alles rund um Clara Viebig Lassen Sie sich überraschen! Lesung mit anschließendem Gedankenaustausch Clara-Viebig-Pavillon, Bad Bertrich, Kurfürstenstr. 21 VERBANDSGEMEINDE Ulmen AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Vorankündigung Sitzungstermine von Ausschüssen Schulträgerausschuss Am Montag, den , um 16:30 Uhr findet im Sitzungssaal des Rathauses, Marktplatz 1, Ulmen, eine Sitzung des Schulträgerausschusses der Verbandsgemeinde Ulmen statt. Feuerwehrausschuss Am Mittwoch, den , um 08:30 Uhr findet eine Sitzung des Feuerwehrausschusses der Verbandsgemeinde Ulmen mit Bereisung der Feuerwehrhäuser statt. Treffpunkt: Rathaus, Marktplatz 1, Ulmen. gez. Alfred Steimers, Bürgermeister

5 Ulmen Ausgabe 45/2014 am am am am am am am am Altersjubilare - Wir gratulieren zum 90. Geburtstag Herr Franz Becker Ulmen, Ritter-Hausten-Straße 5 zum 84. Geburtstag Frau Anita Kerner Bad Bertrich, Am Römerkessel 1 zum 87. Geburtstag Frau Erna Schneiders Urschmitt, Dorfstraße 4 zum 80. Geburtstag Frau Anneliese Smollich Lutzerath, Trierer Straße 65 zum 80. Geburtstag Frau Maria Stein Büchel, Mauritiusstraße 13 zum 83. Geburtstag Herr Peter Mohr Weiler, Hauptstraße 4 zum 84. Geburtstag Frau Sophia Phasen Alflen, Obere Kirchstraße 15 zum 80. Geburtstag Herr Martin Schneiders Büchel, Herrenstraße 12 Reisepässe können abgeholt werden! Die bis zum beantragten Reisepässe können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen abgeholt werden. Die bisherigen Pässe und evtl. Vollmachten sind mitzubringen. $ Ich Vollmacht zur Abholung eines Reisepasses... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft in Die Projektentwicklungsgesellschaft Vulkaneifel Ulmen mbh informiert Programmstart GRW: Zuschüsse wieder verfügbar Antragstellung ab sofort möglich Zum Start der neuen Förderperiode hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung das Förderprogramm aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) neu aufgelegt. Unternehmen aus dem Fördergebiet können seit dem 1. Oktober 2014 bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Anträge stellen und so von Fördermitteln für ihre Investitionen profitieren. Ministerin Lemke: Mit der Fortführung der einzelbetrieblichen GRW-Förderung setzen wir auf ein bewährtes Förderinstrument zur Stärkung der Unternehmen und Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in unseren strukturschwächeren Landesteilen. Nachdem die bundes- und europarechtlichen Vorgaben lange unklar waren, ist es in Rekordzeit gelungen, die Rahmenbedingungen für die Antragstellung auf Landesebene auszugestalten. Mit der ISB steht uns auch in Zukunft ein erfahrener und kompetenter Partner für die Programmbearbeitung zur Seite. Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Beherbergungsbetriebe im Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe und betrifft Errichtungs-, Erweiterungsund Diversifizierungsmaßnahmen insbesondere von KMU. Das Fördergebiet umfasst die Landkreise Südwestpfalz, Birkenfeld, Bad Kreuznach und Cochem-Zell, Teile des Donnersbergkreises und des Landkreises Kaiserslautern sowie die kreisfreien Städte Pirmasens, Zweibrücken und bestimmte Stadtteile von Kaiserslautern. Die Fördersätze richten sich nach dem Standort und der Unternehmensgröße. Die Förderung setzt in der Regel die Schaffung von Arbeitsplätzen voraus. Flankierend können aus Mitteln der GRW Infrastrukturmaßnahmen von Kommunen im gewerblichen und touristischen Bereich begleitet werden. Insgesamt stehen für die bis 2020 laufende neue GRW-Förderperiode jährlich rund 10 Millionen Euro an Fördergeldern zur Verfügung, die jeweils hälftig durch den Bund und das Land Rheinland-Pfalz aufgebracht werden.... Ort, Straße bevollmächtige hiermit Herrn/Frau... Familienname, Vorname, Geburtsdatum wohnhaft... Ort, Straße ausgewiesen durch... meinen Reisepass in Empfang zu nehmen.... Ort, Datum Eigenhändige Unterschrift Hinweis zur Abholung der Personalausweise Bitte beachten Sie, dass die beantragten Personalausweise erst nach Erhalt des Pinbriefes, der Ihnen von der Bundesdruckerei übersandt wird, ausgehändigt werden können. Die Aushändigung kann grundsätzlich nur an den Antragsteller persönlich erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel /409-0) Nächster Schritt auf dem Weg zur LEADER-Region Vulkaneifel Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme an Ideen-Werkstätten aufgerufen Nach der erfolgreichen Auftaktveranstaltung am 9. Oktober 2014 in Ulmen besteht nun in unterschiedlichen Ideen-Werkstätten eine weitere Möglichkeit für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, sich aktiv in die Erarbeitung eines Lokalen Integrierten Entwicklungskonzeptes für die Region Vulkaneifel einzubringen. Mit diesem Entwicklungskonzept will sich die Region Vulkaneifel um eine erneute Teilnahme am europäischen Förderprogramm LEADER bewerben. Bei der Auftaktveranstaltung in Ulmen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch eine Kartenabfrage ihre Anfangsideen zur zukünftigen Entwicklung unserer Region bereits kundgetan. Nach der Auswertung konnten hieraus vier Themenfelder abgeleitet werden, die die inhaltlichen Schwerpunkte unseres Lokalen Integrierten Entwicklungskonzepts (LILE) bilden sollen: Tourismusentwicklung Ortsentwicklung Landschaftsentwicklung Wirtschaftsentwicklung Zu jedem dieser Themenfelder werden in den kommenden Wochen Ideen-Werkstätten stattfinden, in denen gemeinsam mit Ihnen, den Bürgerinnen Bürgern unserer Region, Handlungsstrategien für die Vulkaneifel entwickelt werden sollen. Zusätzlich ist mit Jugendvertretern und Jugendlichen eine Zusammenkunft geplant, damit diese ihre Vorstellungen einbringen können.

6 Ulmen Ausgabe 45/2014 Wir laden daher alle interessierten Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich in folgenden Veranstaltungen einzubringen und daran mitzuarbeiten, die Vulkaneifel weiter nach vorne zu bringen: 1) Ideen-Werkstatt Tourismusentwicklung incl. Gesundheitstourismus, Vulkanismus 10. November 2014, Uhr Uhr Maarmuseum Manderscheid, Wittlicher Str. 11, Manderscheid 2) Ideen-Werkstatt Ortsentwicklung incl. Daseinsvorsorge 12. November 2014, Uhr Uhr Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, Wittlich, Raum N 8 3) Ideen-Werkstatt Landschaftsentwicklung incl. Landwirtschaft, Landschaftsschutz 17. November 2014, Uhr Uhr Verbandsgemeindeverwaltung Hillesheim, Burgstr. 6, Hillesheim 4) Ideen-Werkstatt Wirtschaftsentwicklung incl. Regionalmarketing, Netzwerkbildung 20. November 2014, Uhr Uhr Technologie- und Gründerzentrum Kaisersesch, Am Römerturm, Kaisersesch Die Querschnittsthemen: Energie, Demografischer Wandel, Bildung (auch außerschulisch), Bewusstseinsbildung / Innenkommunikation, Inklusion, Mobilität, Jugend und andere werden in allen Ideen- Werkstätten eine Rolle spielen. Um die Veranstaltungen besser planen zu können, bitten wir alle Interessierten, sich spätestens 1 Woche vor dem jeweiligen Termin anzumelden unter Christina.kirst@vulkaneifel.de oder telefonisch unter 06592/ Firmlinge der Pfarreien Gillenbeuren und Wollmerath sammeln für krebskranke und hilfsbedürftige Kinder Als soziale Aktion in ihrer Pfarrei und in Verbindung mit der VOR- TOUR der Hoffnung sammelten die Firmlinge der Pfarreien Gillenbeuren und Wollmerath in ihren jeweiligen Ortsgemeinden gemeinsam für krebskranke und hilfsbedürftige Kinder. Dabei kam die stolze Summe von 540 zusammen, die zu 100 % der Kinderkrebsstation im Kemperhof in Koblenz und der Villa Kunterbunt in Trier zu Gute kommen. Die Firmlinge freuten sich über den Erfolg dieser Sammlung und bedanken sich bei allen Spendern recht herzlich. Groß war die Freude aber auch bei Bürgermeister Alfred Steimers über diese Initiative der Firmlinge. Gerne nahm er die Spendensumme entgegen um diese dann dem Spendenkonto der VOR-TOUR der Hoffnung weiter zu leiten. Damit wurden die Erwartungen dieser tollen Aktion einmal mehr übertroffen. Bereits beim TOUR-STOP im August in Ulmen konnten die mehr als 100 Spitzensportler und Promis nicht nur einen begeisterten Empfang im Eifel-Maar-Park feiern, sondern da schon einen Spendenscheck von 5000 Euro entgegen nehmen. Diese Summe steigt nun mit weiteren Spenden der Firmlinge, aber auch einigen zusätzlichen Aktionen aus dem Sommerferienprogramm des Jugend- und Seniorenbüros (Fußball-Camp, Zirkus-Gala, Groß-Eltern- Enkel-Fahrt), auf mehr als Euro. Rechnet man die Spendenschecks von der Volksbank RheinAhrEifel eg und der Fa. Hs Ulmen mit je 1.000,00 und dem Sportverein Ellscheid von 250,00 hinzu, ergibt das eine Gesamtsumme von rd ,00! Die vielen aktiven und ehemaligen Welt- und Europameister und Olympiasieger, die am 5. August zu Gast in Ulmen waren, werden die Verbandsgemeinde und den Gastgeberort Ulmen in bester Erinnerung behalten! Danke, Danke an alle, die dazu beigetragen haben! Seminar für (neue) Mandatsträger Zusammen mit der Kreisverwaltung Cochem bieten wir am Mittwoch, dem ab 18:00 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen ein Seminar zum Thema: Die Gemeinderatssitzung / Ratsarbeit für die (neugewählten) Mandatsträger an. Herr Schmorleiz von der FH Mayen wird das Seminar leiten. Die Kosten werden übernommen. Bei Interesse bitte schnellstmöglich (bis spätestens ) im Vorzimmer der Verbandsgemeinde Ulmen (Ramona Lauxen, Tel / , ramona.lauxen@ulmen.de) anmelden. Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Alfred Steimers, Bürgermeister Verbandsgemeindeverwaltung Ulmen Marktplatz 1, Ulmen Postanschrift: Postfach 1244, Ulmen Tel.: 02676/409-0, Fax: 02676/ , Vorzimmer , Abwasserwerk Öffnungszeiten der Verwaltung: Montag - Donnerstag 8.30 bis Uhr und bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis Uhr Besondere Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag- Freitag Uhr Montag- MIttwoch Uhr Donnerstag Uhr, 1. Samstag im Monat: bis Uhr Verbandsgemeinde Ulmen im Internet Adresse: info@ulmen.de Sie können uns Ihr Anliegen auch gerne per zukommen lassen! Wichtiger Hinweis an alle Einsender von Digitalfotos Bitte beachten Sie, dass aus Qualitätsgründen nur Digitalfotos mit einer Mindestgröße von 1024 x 768 Pixel (bei einer Bildbreite von 90 mm) abgedruckt werden können. Fotos mit einer geringeren Auflösung werden nicht mehr abgedruckt, hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Ihre Redaktion

7 Ulmen Ausgabe 45/ NA KLAR Seniorinnen und Senioren der Verbandsgemeinde Ulmen Theaternachmittag in Auderath Liebe Seniorinnen und Senioren, dieser Nachmittag ist komplett ausgebucht. Wenn noch ein Besuch vorgesehen sein sollte, bitte Freitag, 14. bzw. Samstag anrufen. Sollte jemand absagen, könnten die freiwerdenden Plätze weiter vergeben werden. Ich bitte um Verständnis. Weihnachtsfeier 2014 Unsere diesjährige Weihnachtsfeier findet wie bereits veröffentlicht, am Mittwoch, in Lutzerath, im Bürgerhaus statt. Beginn Uhr mit Kaffee und Kuchen und Schnittchen. Im Anschluß daran haben wir ein schönes Programm zusammengestellt, es wird gesungen, musiziert, Mundart gesprochen und gesungen und als Krönung des Programms wird ein Kinderchor auftreten, die extra für die Seniorinnen und Senioren ein neues Repertoire einstudiert haben, lasst euch überraschen. Die Bewirtung übernimmt wie in den vergangenen Jahren in bewährter Weise der Möhnenverein Lutzerath. Comer See - Bella Italia bei strahlendem Sonnenschein Was für eine Woche. Bei herrlichstem 60 NA KLAR Wetter erlebten unsere Seniorinnen und Senioren eine wunderschöne Woche am Comer See. Eine Traumlandschaft und viele schöne Erlebnisse rundeten die Woche ab. Villa Carlotta - ein kleines Schiff brachte uns am 2. Tag unseres Aufenthaltes zu dieser wunderschönen Villa inmitten eines herrlichen Parks. Und dann diese Kunstschätze in der Villa, das kann man eigentlich nicht schildern, das sollte man gesehen haben. Como, die traumhafte Stadt am Comer See mit den Kathedralen und Sehenswürdigkeiten inmitten kleiner Gassen, ein Erlebnis. Desgleichen Mailand, Prunk und Pracht innerhalb der Stadt, vor allem in der Passage, in der alle weltberühmten Modehäuser etc. beheimatet sind, hier war nur Staunen angesagt. Der Mailänder Dom in seiner ganzen Pracht, Kaffeetrinken im Guiseppe Verdi Cafe, einmalige Erlebnisse. Der Friedhof in Mailand mit seinen Grabdenkmälern berühmter Künstler und Familien, man kam aus dem Staunen kaum noch heraus. Dann die Fahrt zum Lago Maggiore in die Stadt Stresa. Hier erlebten wir eine abenteuerliche Bootsfahrt auf etwas stürmischer See, die aber der sog. Kapitän noch stürmischer machte, sodaß teilweise das Wasser über und ins Boot schwappte, ein supertolles spannendes Erlebnis. Die Fischerinsel inmitten des Lago Maggiore entschädigte uns dann für die rauhe Fahrt, die aber auch zurück nach Stresa wieder ein Abenteuer wurde. Respekt vor unseren Senioren, die sich dieses kleine Abenteuer nicht entgehen ließen. Eine weitere Schiffahrt brachte uns nach Bellagio, ein verwunschener traumhafter Ort in den Berg gebaut. Märchenhaft, die vielen vielen Stufen zu erklimmen um die prächtigen Straßen zu erreichen, Bellagio war ein Traum. Leider geht jede schöne Reise zu Ende, diese war besonders schön, strahlende Sonne und eine wunderbar harmonische und lustige Gesellschaft, in die unser Busfahrer Alfred hervorragend hineinpasste. Inge Krämer Impressum: Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Ulmen, der Ortsgemeinden sowie Zweckverbände gemäß 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) und den Bestimmungen der Hauptsatzung. Herausgeber, Druck + Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Verantwortlich: Adresse: Föhren, Europaallee 2 (Industriepark Region Trier) Telefon und Fax: Anzeigenannahme: tel.: oder -240, Fax: Redaktion: tel.: , Fax: Internet und Postanschrift: info@wittich-foehren.de Postfach 11 54, Föhren Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz für ein Exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Amtliche Bekanntmachungen: übriger redaktioneller Teil: Anzeigenteil: Bürgermeister Alfred Steimers Dietmar Kaupp Klaus Wirth, Föhren (Anzeigenleitung) Erscheinungsweise: in der Regel wöchentlich oder bei Bedarf. Einzelstücke zu beziehen beim Verlag zum Preis von 0,50 Euro zzgl. Versandkosten. Reklamation Zustellung bitte an: Tel.: , -336 und vertrieb@wittich-foehren.de

8 Ulmen Ausgabe 45/2014 Aus den Gemeinden Bürozeiten des Ortsbürgermeisters im Gemeindebüro dienstags von Uhr im Gemeindebüro in der Mehrzweckhalle, Schulstraße, Tel /953661, Fax: Außerhalb der Bürozeiten: Termine jederzeit nach tel. Vereinbarung 02678/365 o. 0172/ , ortsgemeinde.alflen@web.de Martinszug in Alflen Der diesjährige Martinszug findet am Montag, den 10. November 2014 statt. Wir sammeln uns ab Uhr auf dem Schulhof; Abmarsch ist um Uhr. Aufgestellt wird sich in folgender Reihenfolge: St. Martin, Spielmannszug, Schulkinder, Kindergarten, restliche Kinder und Eltern. Zugweg: Schulhof - Schulstraße - Raiffeisenstraße - Kapellenstraße - Kreuzweg - Martinsfeuer Rückweg: Kreuzweg - Kapellenstraße - Raiffeisenstraße - Schulstraße - Mehrzweckhalle. Wir bitten alle Zugteilnehmer bei den vom Spielmannszug vorgetragenen Liedern kräftig mitzusingen. Es wäre schön, wenn die Bewohner entlang des Zugweges wieder ihre Häuser und Vorgärten mit Windlichtern, Laternen oder Ähnliches schmücken würden. Nach dem Martinszug werden in der Mehrzweckhalle die Brezeln an die Kinder verteilt. Für Essen und Trinken ist hier ebenfalls gesorgt. Selbstverständlich findet auch in diesem Jahr wieder eine Verlosung statt. Die Schulkinder werden dazu in den nächsten Tagen die Lose verkaufen. Lose können auch noch am Martinsabend in der Mehrzweckhalle gekauft werden. Des Weiteren findet die Siegerehrung im Luftballonwettbewerb vom Sommerfest statt. Unsere über 80-jährigen Senioren bekommen die Martinsbrezel - wie gewohnt - von den Kindergarten- bzw. Schulkinder in den darauf folgenden Tagen persönlich zu Hause überreicht. Für die Ortsgemeinde Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Für den Förderverein der Grundschule und des Kindergartens Alflen e.v. Thorsten Schneiders, 1. Vorsitzender Sperrung Mehrzweckhalle Die Mehrzweckhalle ist am Sonntag, 9. November ab Uhr (Aufbauarbeiten) und Montag, 10. November ganztägig für die Durchführung der Martinsfeier gesperrt. Ich bitte um Beachtung. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Netzwerk Kirche und Kommune Im Juni 2014 hat sich der Pfarreienrat der Pfarreiengemeinschaft Ulmen u.a. mit der Förderung/ Stärkung des Ehrenamtes befasst. Das ehrenamtliche Engagement prägt maßgeblich die Gesellschaft und das Miteinander in unseren Dörfern. Aus Sicht des Gremiums besteht erhöhter Handlungsbedarf bei der Unterstützung, Begleitung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Absicht des Pfarreienrates ist es in der Pfarreiengemeinschaft Ulmen durch verschiedene Projekte (z.b. Besuchsdienste, Hilfen für ältere Mitbürger, Tauschbörsen, gemeinsame Aktivitäten) ein funktionierenden und tragfähiges Netzwerk aufzubauen. Politik und Kirche wollen im ländlichen Raum die gleiche Zielgruppe erreichen. Die Ortsgemeinde Alflen ist bis 2018 Schwerpunktgemeinde im Rahmen der Dorferneuerung und dort wird derzeit eine Dorfmoderation durchgeführt. Ein Themenschwerpunkt ist hierbei das Miteinander der Generationen. Der demographische Wandel und gesellschaftliche Veränderungen, stellen ein Dorf vor immer neue Herausforderungen. Grundfragen die sich ergeben sind zum Beispiel: Wie kann eine gegenseitige Unterstützung organisiert werden, von der jede/r profitiert? Wie bleibt ein Dorf lebenswert für alle Generationen? Ein Lösungsansatz hierfür ist eine so genannte Dienstleistungstauschbörse (Zitat Zeitung zur Dorfmoderation Alflen; 1. Ausgabe April 2014). Im Rahmen der Dorfmoderation also nicht schon wieder ein neues Projekt, sondern die konkrete Umsetzung von bisher erarbeiteten Möglichkeiten. Aus diesem Grund bietet es sich an das gemeinsame Projekt zusammen mit der Ortsgemeinde Alflen durchzuführen. Im Rahmen der Bürgerversammlung/ Informationsveranstaltung am 18. November um Uhr in der Mehrzweckhalle erfolgt der Start des Netzwerkes Kirche und Kommune Die Akteure im ländlichen Raum müssen sich zusammentun, auch angesichts schwindender finanzieller Ressourcen. Das Projekt kann nur erfolgreich sein als Gemeinschaftswerk von Kirche und Kommune und soll zuerst in einer Pfarrei/Ortsgemeinde umgesetzt werden und ggf. anschließend auf die übrigen Pfarreien gespiegelt werden. Terminankündigungen Sitzung des Land-, Forst-, Umweltausschusses Der Land-, Forst-, Umweltausschuss der Ortsgemeinde Alflen ist zusammen mit dem Vorstand der Jagdgenossenschaft zu einer gemeinsamen nicht öffentlichen Sitzung eingeladen für Samstag, 15. November um Uhr. Treffpunkt: Dorfplatz gez. Rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister Sitzung des Gemeinderates Die nächste öffentliche/ nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, 27. November um Uhr im Backes statt. gez.rudolf Schneiders, Ortsbürgermeister AuderAth Ereichbarkeit des Ortsbürgermeisters Tel /231 oder Mobil 0171/ paullaux@web.de Holzreste als Brennholz Im Bereich Hummes Büsch sind noch Holzreste, vorwiegend Nadelholzstücke aber auch etwas Buche, im Bereich des Weges als Brennholz abzugeben. Interessenten finden sich bitte am Freitag, den um Uhr am Waldeingang Hummes Büsch ein. Paul Michael Kruff, Revierförster Vorankündigung Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Auderath findet am Donnerstag, den , um 19:00 Uhr im Bürgerhaus, Hauptstr. 19, Auderath statt. gez. Paul Laux, Ortsbürgermeister

9 Ulmen Ausgabe 45/2014 BAD BERTRICH Sprechstunden im Gemeindebüro Das Gemeindebüro ist wie folgt geöffnet: dienstags von Uhr bis Uhr und donnerstags von Uhr bis Uhr. Meine Sprechstunde ist jeweils donnerstags von Uhr bis Uhr. Zur Sprechzeit bin ich telefonisch unter erreichbar. Gerne können Sie auch eine senden an: ortsgemeinde@bad-bertrich.de oder an beatrix.lauxen@ortsgemeinde-bad-bertrich.de Ich bitte davon abzusehen, mich im Hotel Alte Mühle zu kontaktieren, da es mir dort - vor Publikumsverkehr - nicht möglich ist, Ihre Angelegenheiten vertraulich zu behandeln. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Abwesenheitsvertretung Ortsbürgermeisterin In der Zeit vom November 2014 werde ich durch den 1. Beigeordneten Herrn Christian Arnold, der auch die wöchentliche Sprechstunde (donnerstags von Uhr bis Uhr) wahr nimmt, vertreten. Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Sprechstunden der Polizei in Bad Bertrich Der Bezirksdienst der Polizeiinspektion Zell bietet für Rat suchende Bürger Sprechstunden in Bad Bertrich, Kurfürstenstraße, Tourist- Information, an. Nächster Termin: Mittwoch, 12. November 2014 von bis Uhr Es werden Auskünfte erteilt Beratungen durchgeführt Anzeigen aufgenommen Erkenntnisse entgegengenommen Weitere Terminabsprache bitte mit Herrn Spier, Polizeiinspektion Zell, Tel.: 06542/ oder /98670, vereinbaren. Vielen Dank an alle Helfer beim Hellen Herbst! Der Helle Herbst in Bad Bertrich war auch im 10. Jubiläumsjahr ein großer Erfolg. Das ist vor allem den engagierten ehrenamtlichen Helfern zu verdanken, denen hiermit ein herzliches Dankeschön ausgesprochen werden soll. Mit dem Programm über drei Wochenenden, zahlreichen Veranstaltungen, auch unter der Woche, dem Herbstmarkt und der kulinarischen Reise, den Lichtilluminationen an den Häusern und den vielen bunten Scheinwerfen im Ort hat Bad Bertrich in diesem Oktober zahlreiche begeisterte Besucher angelockt. Vielen Dank für die vielen Stunden der Vorbereitung, Planung und Durchführung, insbesondere an die Aktiven des Bürger- und Gewerbevereins und an den Initiator des Hellen Herbstes, Christoph Kälker, der persönlich tagtäglich für die Beleuchtung gesorgt hat! Der Helle Herbst bereichert das kulturelle Angebot von Bad Bertrich und ist aus dem Veranstaltungsplan nicht mehr wegzudenken. Danke! Katharina Bersch, Geschäftsführerin der Touristikagentur Bad Bertrich GmbH und Beatrix Lauxen, Ortsbürgermeisterin Martinsumzüge in Bad Bertrich und Kennfus Die Martinsumzüge der beiden Ortsteile finden am Freitag, den um 17:30 Uhr in Bad Bertrich, (Treffpunkt Ecke Fürstenhof/Stern), und am um 17:30 Uhr in Kennfus, (Treffpunkt an der Kirche), statt. Friedhelm Justen, Ortsvorsteher Ortsvorsteher von Kennfus Der Ortsvorsteher Friedhelm Justen ist privat unter den Telefonnummern 02674/1373 oder mobil unter sowie im Internet unter FriedhelmJusten@t-online.de zu erreichen. In dringenden Fällen auch dienstlich unter 06571/ Generationsübergreifender Seniorentag beider Ortsteileim Bürgerhaus Kennfus Am Sonntag, den 30. November 2014 möchten wir zusammen unseren diesjährigen Seniorentag verbringen. Hierzu haben sich die ausrichtenden Ortsvereine einiges einfallen lassen: Beginnen werden wir um 9:00 Uhr mit einer Messe im Bürgerhaus, anschließend werden wir uns bei einem guten Frühstück stärken, bevor wir zum gemütlichen Mittagsbrunch übergehen. Den Abschluss des Tages bildet ein schönes Kuchenbuffet. Für ein abwechslungsreiches Programm sorgen der Jugendchor Kennfus und der Musikverein Kennfus - Bad Bertrich. Diese Leistungen sind natürlich für unsere Senioren ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und deren Begleiter kostenlos, wer aber den Tag zusammen mit seinen Lieben verbringen möchte, ist herzlich dazu eingeladen und kann gegen eine Kostenbeteiligung von 12,50 gerne teilnehmen. Anmeldungen werden bis zum 24. November bei : Manfred Henrichs Tel.: 02674/1212 Marshall Arno Tel.: /407 oder Friedhelm Justen Tel.: 02674/1373 entgegengenommen, dies gilt auch für den eingerichteten Fahrdienst. Auf Ihr Kommen freuen sich die Ortsvereine Kennfus Stellen des Martinsfeuers im Ortsteil Kennfus Das Stellen des Martinsfeuers findet am Samstag, den 8. November 2014 statt. Treffpunkt ist um 09:00 Uhr am Reservistenheim. Ich bitte alle Ortsvereine, Eltern und auch Großeltern, die in irgendeiner Weise dazu beitragen können, diese schöne Tradition für unsere Kinder zu erhalten, an diesem Arbeitseinsatz teilzunehmen. Im Anschluss wird ein deftiges Mittagessen gereicht! Ich freue mich auf eine rege Beteiligung! Friedhelm Justen, Ortsvorsteher BEUREN Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Freitags von Uhr bis Uhr im Bürgerhaus Termine nachtelefonischer Vereinbarung Tel / oder 0172/ Vorankündigung Sitzung des Gemeinderates Die nächste Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Beuren findet am Donnerstag, den , um 19:00 Uhr, im Bürgerhaus, Schulstr, 4, Beuren statt. gez. Karl-Peter Uebereck, Ortsbürgermeister büchel Sprechstunde des Ortsbürgermeisters dienstags von bis Uhr Gemeindebüro im Betriebsgebäude, Auf der Kunn 1, Tel / , Fax 02678/ Martinszug Liebe Kinder, liebe Eltern und liebe Mitbürger, der diesjährige Martinszug mit dem Abbrennen des Feuers findet am Freitag, dem 14. November, statt.

10 Ulmen Ausgabe 45/2014 Treffpunkt wird um Uhr in der Schulstraße sein. Von hier aus gehen wir über die Schäfergasse, Morschweiler Straße, Pfarrer Steinmetz Straße, Herrenstraße und Schulstraße zum Martinsfeuer auf dem Kommunikationsplatz. Im Anschluss werden die Brezel an alle Kinder bis zum 16. Lebensjahr verteilt. Diese Aufgabe übernehmen Mitglieder des Gemeinderates. Die Verteilung der Brezel an unsere Senioren wird durch die Jugendfeuerwehr am Dienstag dem 11. November ab 17:30 Uhr erfolgen. Nach dem Abbrennen des Martinsfeuers lädt, wie in den Vorjahren auch, unsere Freiwillige Feuerwehr alle Bürger zur Martinsfeier ins Feuerwehrgerätehaus ein. Der Aufbau des Martinsfeuer wird am morgigen Samstag durch die Freiwillige Feuerwehr vorgenommen. Achtung Treibjagd in Büchel Am Samstag, den 15. November, wird im Revier Büchel II von 10:00 Uhr bis ca. 15:00 Uhr eine Treibjagd durchgeführt. Die Jagd wird im Bereich Pahlbach - Auf Bummerholz - Mundepot bis Jörgenkaul erfolgen. Um eine Gefährdung für die Bürger auszuschließen wird gebeten, die oben genannten Wald- und Feldbereiche, an diesem Tag nicht aufzusuchen. Vielen Dank für euer Verständnis. Willi Rademacher, Ortsbürgermeister Jagdgenossenschaft Büchel Gemütlicher Abend Am Samstag, dem 15. November 2014 veranstaltet die Jagdgenossenschaft mit den Jagdpächtern einen gemütlichen Abend im Gemeindesaal. Hierzu sind alle Jagdgenossen mit Anhang recht herzlich eingeladen. Die Jagdpächter führen an diesem Tag eine jagdliche Veranstaltung durch. Am Abend wollen wir gemeinsam mit den Jagdgpächtern und den Jagdgästen schöne gemeinsame Stunden (Schüsseltreiben) verbringen. Die Jagdpächter stellen für die Veranstaltung Wildbrett zur Verfügung, dass von unserem Metzger Mario angerichtet wird. Die Getränke stellt die Jagdgenossenschaft. Wir bitten alle Teilnehmer sich bis zum bei einem Mitglied des Vorstandes anzumelden. Büchel, den Der Jagdvorstand FILZ Neuverpachtung des Gemeindelandes Da die bestehenden Pachtverträge für die landwirtschaftlich nutzbaren gemeindeeigenen Flächen zum enden, hat der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am beschlossen, eine Neuverpachtung der Grundstücke vorzunehmen. Die Neuverpachtung erfolgt am Freitag, 14. November 2014 um Uhr im Gemeindesaal in Filz Pachtberechtigt sind alle Bürger der Ortsgemeinde Filz, die die Pachtflächen in Eigenbewirtschaftung nutzen. Die Pachtzeit beträgt 12 Jahre, beginnend am und endet am Die Verpachtung erfolgt öffentlich. Die Grundstücke werden meistbietend verpachtet. Der Inhalt des Pachtvertrages und die Pachtbedingungen sind im Anschluss abgedruckt. gez. Helmut Römer, Ortsbürgermeister Zwischen der Ortsgemeinde Filz, vertreten durch den Ortsbürgermeister Herrn Helmut Römer - als Verpächterin - und Herrn/Frau - als Pächter- wird folgender geschlossen: Pachtvertrag 1 Gegenstand der Pacht Der Verpächter verpachtet dem Pächter nachfolgende gemeindeeigene Grundstücke zur landwirtschaftlichen Nutzung: 2 Pachtdauer (1) Der Pachtvertrag läuft vom bis (2) Das Pachtjahr läuft vom bis eines jeden Jahres. 3 Pachtzins (1) Der Pachtzins beträgt jährlich xxx -, in Buchstaben xxx - und ist am eines jeden Jahres zu entrichten. (2) Der Pachtzins ist an die Verbandsgemeindekasse Ulmen zu Gunsten des Verpächters zu zahlen. 4 Abgaben und Lasten (1) Die auf dem Grundstück ruhenden Abgaben und Lasten trägt der Verpächter, wenn nachfolgend nichts anderes vereinbart ist. (2) Der Pächter übernimmt: (3) Der Pächter trägt den Beitrag zur landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. (4) Soweit die Beiträge nach Abs. 2 beim Verpächter erhoben werden, erstattet der Pächter diese dem Verpächter alljährlich zusammen mit dem Pachtzins. 5 Verbesserungen (1) Einrichtungen und Verbesserungen über die des 590 b BGB hinaus, denen der Verpächter zugestimmt hat, hat er dem Pächter bei Beendigung des Pachtverhältnisses zu ersetzen, soweit diese den Wert der Pachtsache über die Pachtzeit hinaus erhöhen (Mehrwert). (2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des 591 Abs. 2 und 3 BGB. (3) 590 b BGB bleibt unberührt. 6 Unterverpachtung Eine Unterverpachtung ist nicht erlaubt ( 589 BGB). 7 Außerordentliches Kündigungsrecht (1) Der Verpächter kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist das Pachtverhältnis kündigen, wenn der Pächter, ungeachtet einer Abmahnung des Verpächters, das Grundstück anhaltend nicht oder nur mangelhaft bewirtschaftet. Die erforderlichen Feststellungen über die Nichtbewirtschaftung oder die mangelhafte Bewirtschaftung trifft gem. 8 ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger. (2) Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kann der Verpächter das Pachtverhältnis kündigen, wenn der Pächter, ungeachtet einer Abmahnung, mit der Entrichtung des Pachtzinses oder eines nicht unerheblichen Teiles des Pachtzinses länger als 3 Monate in Verzug ist. Der Verpächter kann das Pachtverhältnis mit einfacher Benachrichtigung kündigen und das Grundstück auf Kosten des Pächters neu verpachten. (3) Nach Ablauf der Pachtperiode geht das Grundstück ohne vorherige Kündigung an die Gemeinde zurück. (4) Abmahnung und Kündigung bedürfen der schriftlichen Form. (5) Bei Eigenbedarf der Ortsgemeinde sind die Flächen zurückzugeben. 8 Hinzuziehung eines Sachverständigen (1) Einigen sich die Vertragspartner nach Abschluss des Pachtvertrages über Fragen tatsächlicher Art nicht, so kann jeder Teil verlangen, dass die Entscheidung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen getroffen wird. (2) Können sich die Vertragspartner über die Person des Sachverständigen nicht einigen, so können sie bei der Landwirtschaftskammer die Benennung eines Sachverständigen beantragen. (3) Die Entscheidung des Sachverständigen ist für beide Partner bindend. Die Kosten des Sachverständigen tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte, im Falle des 7 (1) der unterliegende Vertragsteil.

11 Ulmen Ausgabe 45/ Zusätzliche Vereinbarungen (1) Die Parteien verpflichten sich, vor Beschreitung des Rechtsweges vor dem Landwirtschaftsgericht eine einvernehmliche Regelung vor der zuständigen berufsständischen Pachtschlichtungsstelle anzustreben, soweit eine solche vorhanden ist. (2) Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. (3) Soweit die Parteien keine ausdrückliche Regelung getroffen haben, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 2. Januar 2002 und die Vorschriften des Landpachtverkehrsgesetzes vom 08. November 1985, beide veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil I, in der jeweils gültigen Fassung. (4) Für die Verpachtung gelten außerdem die beiliegenden Bedingungen Nr. 1 bis 19. (5) Zusätzlich vereinbaren die Parteien Folgendes: Filz, den Dienst- Verpächter (in) siegel Pächter (in) Pachtbedingungen 1. Die Verpachtung erfolgt nur an Bürger der Ortsgemeinde Filz. Sie müssen zum mit Hauptwohnsitz in Filz gemeldet sein. 2. Nicht verpachtet ist das Recht auf Gewinnung von Bruchsteinen, Kalk, Gips, Ton, Lehm, Mergel, Sand, Kies, Torf und ähnlichen Bodenbestandteilen. Der Pächter darf Rechte, die mit dem Eigentum der verpachteten Flächen verbunden sind, ohne Erhöhung des Pachtpreises ausüben, auch wenn sie im Grundbuch nicht vermerkt sind. 3. Wenn eine vom Verpächter zugesicherte Eigenschaft fehlt oder nachträglich wegfällt, so kann der Pächter Rechte daraus nur herleiten, wenn die Eigenschaft schriftlich zugesichert war. 4. Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, mit denen das verpachtete Grundstück belastet ist, muss der Pächter dulden. Hat er sie nicht gekannt und waren sie auch weder im Grundbuch eingetragen, noch aus dem nachfolgenden Verzeichnis ersichtlich, so kann der Pächter nur Minderung des Pachtpreises verlangen. 5. Der Pächter verzichtet im Übrigen auf die Haftung des Verpächters wegen Mängeln, die durch gewöhnliche Ausbesserungen beseitigt werden können. 6. Zeigt sich im Laufe der Pachtzeit ein Mangel oder wird eine Vorkehrung gegen eine nicht vorhersehbare Gefahr erforderlich, so hat der Pächter dem Verpächter unverzüglich Anzeige zu machen. Das gleiche gilt, wenn sich ein Dritter Rechte anmaßt. Unterlässt der Pächter die Anzeige, so ist er zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. 7. Der Pächter kann die Pachtpreisforderung nur mit solchen Forderungen aufrechnen, a) die der Verpächter anerkannt oder b) für die der Pächter einen mindestens vorläufig vollstreckbaren Titel hat. 8. Die auf dem Grundstück ruhenden öffentlichen Abgaben und Lasten trägt grundsätzlich der Verpächter. Sollte innerhalb der Pachtzeit die Jagdgenossenschaft eine Umlage erheben müssen, geht dies zu Lasten des Pächters. 9. Der Pächter darf Einrichtungen und Verbesserungen vornehmen, die nach den anerkannten Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Wirtschaft zweckmäßig sind. Solche Verbesserungen sind z.b. Die Kultivierung von Öd- und Moorland, die Anlage von Dränagen und technischen Einrichtungen zur Viehwasserversorgung. Voraussetzung ist, dass der Pächter dem Verpächter vor der Vornahme schriftlich Anzeige macht und der Verpächter a) der Vornahme schriftlich zugestimmt hat oder b) es versäumt hat, binnen eines Monats nach Zugang der Anzeige die Landwirtschaftskammer um Bestellung eines Schätzers zu bitten oder c) der Schätzer durch Schiedsgutachten festgestellt hat, dass die beabsichtigte Maßnahme zweckmäßig ist und d) die Maßnahme als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen wird. 10. Der Pächter darf nur mit schriftlicher Erlaubnis des Verpächters die Nutzung des Pachtgrundstücks einem anderen überlassen, insbesondere das Grundstück unterverpachten. Der Unterpächter muss die Voraussetzungen der Nr. 1 der Pachtbedingungen erfüllen. Überlässt der Pächter die Nutzung einem anderen, so hat er ein dem anderen bei der Nutzung zur Last fallendes Verschulden zu vertreten, auch wenn der Verpächter ihm die Überlassung erlaubt hat. 11. Der Verpächter kann ohne Einhaltung der Kündigungsfrist das Pachtverhältnis auflösen, wenn der Pächter, ungeachtet einer Abmachung des Verpächters, das Grundstück anhaltend nicht oder nur mangelhaft bewirtschaftet. Die erforderlichen Feststellungen über die Nichtbewirtschaftung oder die mangelhafte Bewirtschaftung trifft auf Antrag des Verpächters die Kreisverwaltung als Untere Landwirtschaftsbehörde. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Sofern der Verpächter die verpachteten Flächen benötigt für eigene oder öffentliche Zwecke, sei es zur Bebauung, zum Tausch mit anderen Grundstücken o. ä., so ist dies dem Pächter schriftlich mitzuteilen. Die benötigten Grundstücke hat der Pächter, ohne jeglichen Entschädigungsanspruch, zum Ende des laufenden Pachtjahres an den Verpächter zurückzugeben. Der Pächter hat gegenüber dem Verpächter Anspruch auf Ersatzland, sobald freie Pachtflächen zur Verfügung stehen. 12. Stirbt der Pächter oder gibt er seinen Betrieb auf, so sind seine Erben und der Verpächter berechtigt, das Pachtverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Schluss des Pachtjahres zu kündigen. Der Verpächter ist zur Kündigung jedoch nicht berechtigt, wenn die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Grundstücks gewährleistet ist und die Voraussetzungen der Nr. 1 der Pachtbedingungen erfüllt sind. Die Erklärungen müssen durch einen eingeschriebenen Brief ausgesprochen werden. 13. Die Ersatzansprüche des Verpächters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen, sowie die Ansprüche des Pächters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung des Ersatzanspruches des Verpächters beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er das Grundstück zurückerhält. Die Verjährung der Ansprüche des Pächters beginnt mit der Beendigung des Pachtverhältnisses. 14. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Soweit die Parteien keine ausdrücklichen Regelungen getroffen haben, gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 2. Januar 2002 und die Vorschriften des Landpachtverkehrsgesetzes vom 8. November 1985, beide veröffentlicht im Bundesgesetzblatt, Teil 1, in der jeweils gültigen Fassung. 15. Die Rückgabe, bzw. Kündigung einzelner Parzellen ist möglich. Zurückgegebene Flächen werden neu verpachtet bis zum Ende der Pachtlaufzeit am Bei der durch Neuverpachtung eventuell auftretende Mindereinnahmen trägt der Altpächter. 16. Bei einer Übertragung der Pachtgrundstücke auf einen Betriebsnachfolger ist die Genehmigung des Verpächters einzuholen. 17. Auf den landwirtschaftlichen Flächen der Ortsgemeinde ist ein Anbau von genverändertem Saatgut untersagt. 18. Das Aufbringen von Klärschlamm beschränkt sich darauf, dass diese aus dem Abwasserwerk der VG Ulmen stammen müssen. Das Aufbringen von Hühnermist ist untersagt. 19. Grenzsteine, soweit vorhanden, sind sichtbar freizuhalten. Die Grenzen an den Wirtschaftswegen sind zu beachten. Beim Aufstellen von Zaunanlagen ist hinsichtlich der Abstandsflächen zu Wirtschaftswegen nach den einschlägigen Bestimmungen zu verfahren. IN EiGENER SACHE Reklamationen wegen Nichtzustellung des Mitteilungsblattes nimmt der Verlag entgegen unter folgenden Nummern: 06502/ , 335 oder Die neue -Adresse für Reklamationen ist: vertrieb@wittich-foehren.de

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