B A U G E S T A L T U N G S F I B E L W Ö L F E R S H E I M / S Ö D E L. Herausgeber: Gemeinde Wölfersheim Wetteraukreis 2004
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1 B A U G E S T A L T U N G S F I B E L W Ö L F E R S H E I M / S Ö D E L Herausgeber: Gemeinde Wölfersheim Wetteraukreis 2004 Verfasser / Sanierungsplaner: Planergruppe Hytrek, Thomas, Weyell und Weyell Sanierungstreuhänder GSW - Worms
2 BAUGESTALTUNGSFIBEL FÜR WÖLFERSHEIM UND SÖDEL Für die äußere Gestaltung und Unterhaltung baulicher Anlagen, Freianlagen sowie für Außenwerbung im Bereich der historischen Ortskerne von Wölfersheim und Södel. Zur Erhaltung und Pflege der Bausubstanz der Ortskernbereiche, denen in geschichtlicher, baugeschichtlicher, künstlerischer und städtebaulicher Hinsicht besondere Bedeutung zukommt, hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung vom... folgende Fibel als Empfehlung beschlossen. Weißer Turm Kirche in Wölfersheim Präambel Die historischen Ortskerne von Wölfersheim und Södel mit ihren weitestgehend unzerstört gebliebenen, städtebaulichen Zusammenhängen sollen durch diese Fibel in der Erneuerung ihrer äußeren Gestalt angeleitet werden. Die Erhaltung und Pflege der Gebäude, Nebenanlagen und Freiflächen der Ortskerne ist für die gemeindlichen Körperschaften und für die Bürger Wölfersheims und Södels eine besondere Verpflichtung. Kirche in Södel Schwarzer Turm 2
3 1. Geltungsbereich Die Geltungsbereiche dieser Fibel sind nebenstehend in einer unmaßstäblichen Karte durch eine unterbrochene Linie dargestellt (Sanierungsgebiete). Dennoch gelten die Empfehlungen auch für angrenzende ältere Ortsbereiche sowie andere Ortsteile Wölfersheims. Hinweis: Baudenkmäler im Sinne des Hess. Denkmalschutzgesetzes sind in der Denkmaltopographie - Hessen, Wetteraukreis II beschrieben. 2. Allgemeine Anforderungen Bauliche Anlagen sowie Anlagen der Außenwerbung sollen so ausgeführt werden, dass die Eigenart des Orts- und Straßenbildes nicht gestört wird und denkmalpflegerische Belange gewahrt bleiben; insbesondere sollen sich alle Baumaßnahmen und Anlagen der Außenwerbung den Bau- und Kulturdenkmälern sowie dem Charakter der jeweiligen historischen Ortskerne anpassen. 3. Empfehlungen über Einzelheiten der Baugestaltung Sanierungsgebiet Wölfersheim Alle baulichen Anlagen im Geltungsbereich dieser Fibel - soweit sie von öffentlichen Verkehrsflächen sowie den umgebenden Höhen aus gesehen werden - sollen sich nach Größe und Umriss, nach Bauart und nach Baustoff, nach Maßstab, Form und Farbgebung, in der Dachgestaltung und der Behandlung der Außenhaut in das Ortsbild einfügen. Sanierungsgebiet Södel 3
4 Dies gilt für Neubauten ebenso wie für Veränderungen und Ausbesserungsarbeiten an bestehenden Gebäuden und Anlagen. Neubauten, Umbauten und Instandsetzungsarbeiten an baulichen Anlagen sowie die Wiederherstellung von baulichen Anlagen sollten so ausgeführt werden, dass das Erscheinungsbild des vorhandenen Straßenraumes gestalterisch nicht gestört wird. Der Maßstab der bestehenden historischen Gebäude sollte erhalten werden. Dazu sollen Wände, Fenster, Schaufenster, Türen und Tore in der Größe, den Maßstabsverhältnissen, der formalen Gestaltung und dem Material sowie dem Ortsbild angepasst werden. 3.1 DÄCHER Vorherrschend sind Satteldächer mit einer Dachneigung von 45 bis 50. Bei Nebengebäuden kommen außerdem Pultdächer und begrünte Flachdächer vor. Tonbiberschwanzdach Die Dacheindeckung erfolgt in der Regel in ziegelrotem Material. Ausnahmen: Sonderbauten wie Kirche, Turm u.ä. mit Naturschiefer oder Gauben und untergeordnete Dächer in Kupfer- oder Zinkblech. Vorzugsweise sollen Tonbiber- oder Tonfalzziegel verwendet werden. Die Ortgänge sind traditionell mit Ortbrett bzw. Zahnleiste ausgeführt. Dachflächengleiche Fensteröffnungen (Dachflächenfenster) sind gestalterisch nur in Bereichen denkbar, die vom öffentlichen Straßenraum nicht eingesehen werden können. Sie sollten im Sparrenabstand eingebaut werden. Tonfalzziegeldach 4
5 Der Dachüberstand an Traufe sowie Ortgang beträgt normalerweise ca. 30 cm (ohne Rinne). Dachaufbauten treten entweder als Zwerchhäuser oder als Einzelgauben auf. Als Einzelgauben finden entweder Schleppgauben oder Satteldachgauben Verwendung. Seitlich abgeschrägte Gauben sind untypisch. Bei Scheunenausbauten sind Zwerchhäuser (1 Stück pro Dachfläche) und Schleppgauben mit einer max. Konstruktionshöhe von 1.0 m (Gaubenbänder) gestalterisch vertretbar. Ausführungsgrundsätze: Schleppgaube Zwerchhausproportion Gaubenproportion Satteldachgaube 5
6 3.2 FASSADENMATERIALIEN Fachwerkfassaden sind, soweit es sich um Sichtfachwerk handelt, freilegungswürdig. Die Farbgestaltung und Oberflächenbehandlung aller Fassaden sollte mit den Sanierungsbeauftragten abgesprochen werden. Grundsätzlich sollte sich die Fachwerkfarbgebung am historischen Befund orientieren. Zur Wetterseite hin kann Fachwerk traditionell mit Naturschiefer geschützt werden. Untypische Verkleidungsmaterialien sind: a) Faserzementplatten b) Fliesen c) Kunststoffverkleidungen d) Metallverkleidungen e) Kunststeinverkleidungen f) Scheinfachwerk Fachwerkensemble in Wölfersheim Die Holzverbindungen an Außenfassaden sollten bautechnisch korrekt nur zimmermannsmäßig ausgeführt werden, d.h. Metallverbindungen sollten dabei nicht verwendet werden. Fachwerk wird traditionell verzapft oder geplattet. Vorhandene Inschriften und Schnitzwerke sind textlich und figürlich und in der Art der Ausführung auf jeden Fall erhaltenswert. Fachwerk in Södel senkrechte Holzverschalung an Fachwerk-Nebengebäude 6
7 3.3 FENSTER Schaufenster Die Anordnung von Ladenfenstern sollte sich konstruktiv und optisch auf die darüber liegende Fassade beziehen. Die einzelnen Öffnungsbreiten von Schaufenstern sollten im Lichten 3 m nicht überschreiten. Bei einer Reihung von Schaufenstern sind dazwischengelagerte Massivstützen sinnvoll. Die einzelnen Schaufenster sollten nur im Format eines Hochrechtecks oder Quadrats ausgeführt werden. Wohnhausfenster In Fachwerkgebäuden und verputzten Fachwerkgebäuden sollten bautypologisch Holzfensterkonstruktionen verwendet werden. In Neubauten sind auch Kunststofffenster denkbar. Fensterformate auch in Neubauten sollten in hochrechteckiger Form eingebaut werden. Liegende Fensterformate sind störend. Fenster bei Altbauten Ausführungsgrundsätze: Fenster bei Altbauten vor 1945 mit einer Öffnungsbreite bis 70 cm können einflüglig eingebaut werden. Bei größeren Öffnungsbreiten sind zweiflüglige Ausführungen die Regel. Die Fenster sind vorzugsweise in Holz auszuführen. zweiflügliges Sprossenfenster Alle Sprossenteilungen sollten in "echter, glasteilender" Form ausgebildet werden (Holz- oder Bleisprossung). dreiflügliges Galgenfenster 7
8 Eingeschlossene oder abnehmbare Scheinsprossungen sind gestalterisch unbefriedigend. Bei Scheunenumbauten sollte auf historisierende Sprossungen verzichtet werden. Mit Ausnahme von Scheunenumbauten sollten alle Holzfenster am besten deckend, in heller Farbe gestrichen werden (grau, weiß, elfenbein). - 0,7m > 0,7m > 0,7m 1-flgl. Fenster 2-flgl. Fenster 3-flgl. Fenster Galgenfenster barockes, vierflügliges Fenster mit Bleisprossung 8
9 3.4 TÜREN Alte Hauseingangstüren sollten nach Möglichkeit erhalten werden. Auch neue Hauseingangstüren sollten als Holztüren ausgeführt werden. 3.5 FENSTERLÄDEN UND SONNENMARKISEN Fensterläden Fensterläden an Fachwerkgebäuden sollten als Holzklappläden ausgeführt werden. Rollläden In anderen Gebäuden sind Rollläden denkbar, dabei sollten die Rollladenkästen und die seitlichen Führungsschienen von außen nicht sichtbar sein (einputzen). Klappläden und Sprossenfenster (die Augen des traditionellen Hauses) zeitgenössiche Eingangstüre in historischem Gebäude 9
10 3.6 TREPPEN, BALKONE Treppen Treppenanlagen vor Hauseingängen sind gestalterisch am besten in heimischem Naturstein (Blockstufen) oder Natursteinverkleidung auszuführen (roter oder gelber Sandstein). Balkone und Loggien, Auskragungen Balkone, massive Kragplatten und Loggien sind, jedenfalls straßenseitig, in den historischen Ortskernen untypisch. Vordächer Vordächer mit Kunststoffabdeckungen sind gestalterisch problematisch. Besser sind Eindeckungen in Glas, Schiefer oder Ziegel. Außentreppe aus Sandstein 3.7 ANTENNEN, SONNENKOLLEKTOREN UND PHOTO-VOLTAIKANLAGEN Rundfunk- und Fernsehantennen sollten vorzugsweise an der straßenabgewandten Seite des Daches oder unter der Dachfläche angebracht werden. Parabolantennen sollten farblich dem baulichen Hintergrund des Daches angepasst werden. Parabolantennen an der Fassade sind ein Fremdkörper. Sonnenkollektoren sollten wenn möglich an der straßenabgewandten Seite des Daches oder auf Nebengebäuden installiert werden. Außentreppe und Loggia im Hof 10
11 3.8 FREIFLÄCHENGESTALTUNG, MAUERN UND SOCKEL Oberflächenversiegelungen in Asphalt oder Beton sind ökologisch und gestalterisch ungünstig. Hofflächen sollten vorzugsweise mit heimischem Natursteinmaterial gepflastert werden (Basalt, Sandstein). Wassergebundene Flächen sind wünschenswert (feinkörniger Kies oder Split). Kunststeine (Betonpflastersteine) sollten nur in grau oder sandsteinrot sowie in vierkantigen Formaten (Rechteck- oder Quadratformat) verwendet werden. Einfriedungsmauern und Sockel wirken am schönsten in heimischem Naturstein (Sandstein oder Basalt). Sollte dies nicht möglich sein, so sollten Mauern und Sockel grob verputzt (Kellenwurf) und in sandfarben oder grau angelegt werden. Basaltpflaster Sandsteinmauer 11
12 3.10 TORE UND ZÄUNE Bestehende Hoftoranlagen sollten, wenn möglich, werden. erhalten Neue Hoftoranlagen (Auswechslung) sollten der ortstypischen Gestalt nachempfunden werden. Hoftore sollten in Holz oder Holz-Stahlkonstruktion ausgeführt und geschlossen verschalt werden. Zäune sind im Dorf am besten als Holzlattenzäune (Höhe max. = 1,20 m, Lattenbreite max. = 5 cm) oder Metallstabzäune auszuführen. Auf schmiedeeisernes Zierrat sollte verzichtet werden. Kunststoffzäune sind Fremdkörper. Drahtgeflechtzäune sind nur in straßenabseitsliegenden Gärten vertretbar. ortstypische Hoftoranlage Holzstaketenzaun 12
13 4. Werbeanlagen Werbeanlagen die parallel zur Außenwand angebracht werden, sollten eine zusammenhängende Fläche von 1,20 m² und eine Höhe von 50 cm nicht überschreiten. Sie sollten höchstens ein Drittel der Breite der Bezugs-Hauswand einnehmen. Auskragende Werbeanlagen sollten eine zusammenhängende Fläche von insgesamt 0,7 m² nicht überschreiten. Anlagen der Außenwerbung sollten nur unterhalb der Höhe der Fensterbrüstung des 1. Obergeschosses angebracht werden. Die Anlagen der Außenwerbung sollten sich immer nach Umfang, Anordnung, Werkstoff, Farbe und Gestaltung den Bauwerken unterordnen und sollen wesentliche Bauglieder nicht verunstalten. Störend sind insbesondere: - die regellose Anordnung - die Verwendung greller Farben, insbesondere Signalfarben sowie Tagesleuchtfarben Es sollten nur blendungsfreie Lichtquellen verwendet werden. Leuchtschilder (Voll-Transparente) sind in alten Ortskernen fehl am Platz. Altortgerechte Außenwerbung 13
14 5. Genehmigunspflichten Alle baulichen Veränderungen (auch Innensanierungen und Umnutzungen) bedürfen im Sanierungsgebiet der Genehmigung durch die Gemeinde. Daneben sind die regulären Baugenehmigungspflichten zu beachten. Dies wird insgesamt am besten durch einen Gesprächstermin im Sanierungsbüro Wölfersheim Tel / vor Beginn einer Maßnahme mit den zuständigen Sanierungsbeauftragten abgeklärt. Hier wird auch über die denkmalschutzrechtlichen Belange informiert und es werden gegebenenfalls Anträge vorbereitet. Das Sanierungsbüro ist im Auftrag der Gemeinde bestrebt die baulichen Wünsche dahingehend zu beraten, dass alle notwendigen Formalitäten erfüllt werden und natürlich eine bestmögliche Gestalt für das Vorhaben erreicht wird. Die vorliegende Baugestaltungsfibel soll dabei für Verständnis werben und die gewünschten Grundzüge baulicher Ausformung vermitteln. ausbaufähige Scheune 6. Inkrafttreten Diese Fibel ist eine Empfehlung, sie gilt ab dem... Wölfersheim, den... Bürgermeister Arnold ausgebaute Scheune 14
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