Merkblatt: Gefährdungsabschätzung auf militärischen Schiessplätzen mit Graslandnutzung
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- Linda Fuhrmann
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1 Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS Generalsekretariat VBS Raum und Umwelt VBS Merkblatt: Gefährdungsabschätzung auf militärischen Schiessplätzen mit Graslandnutzung Eine Konkretisierung des BAFU-Handbuchs Gefährdungsabschätzung und Massnahmen bei schadstoffbelasteten Böden Dieses Merkblatt ist eine Kurzversion des Leitfadens Gefährdungsabschätzung auf militärischen Schiessplätzen mit Graslandnutzung und gilt nicht für zivile Schiessanlagen! Es fasst die wichtigsten Punkte der Methode des Leitfadens für eine einfache Anwendung in der Praxis zusammen. Die Anwendung dieses Merkblatts setzt zwingend voraus, dass die Hintergründe zur Gefährdungsabschätzung aus dem BAFU-Handbuch sowie aus dem Leitfaden bekannt sind. Der Leitfaden mit ausführlichen Details und den verwendeten Rechengrundlagen ist unter folgender Adresse zu beziehen: Worin unterscheidet sich die Gefährdungssituation auf zivilen Schiessanlagen von jener auf militärischen Schiessplätzen? Dauer der Nutzung gemäss BAFU-Handbuch: reduzierte Gefährdung, wenn "die Belastung des Schutzguts [...] nur während ungewöhnlich kurzen Zeiträumen auftritt [...] und eine Nutzung nur über einen kurzen Zeitraum pro Jahr möglich ist." 90% der Weiden auf militärischen Schiessplätzen sind in höheren Lagen anzutreffen kürzere Vegetationsperiode kürzere Nutzungsdauer (meist nur Sömmerung) Anteil der belasteten Fläche an der Gesamtfläche des genutzten Bodens gemäss BAFU-Handbuch: reduzierte Gefährdung, wenn "der Anteil der belasteten Fläche an der gesamten gleichartig genutzten Fläche [...] klein ist (Orientierungswert: < 20%)." häufig anzutreffende Situation auf militärischen Schiessplätzen i.d.r.: diffuse, heterogene Belastung mit lokalen Belastungsspitzen Allgemeines Vorgehen Die Gefährdungsabschätzung erfolgt, analog dem Handbuch (Mailänder&Hämmann, 2005), nach folgendem Schema: Gefährdungsanalyse Gefährdungsbewertung Massnahmen
2 Die Gefährdungsanalyse konkretisiert den Wirkungspfad Futterpflanzenanbau des Handbuchs und betrachtet innerhalb diesem die Graslandnutzung militärischer Schiessplätze. Zur Gefährdungsbewertung wird zwischen Nutzungen als Futterweide (Weidefütterung mit direktem Verzehr) und Futterwiese (Heu, frischer Mähschnitt, Silage) differenziert. Die Gefährdungsbewertung für Weidenutzung basiert auf einem zweistufigen Verfahren, wobei auf der ersten Stufe eine Grobabschätzung des Gefahrenpotentials durchgeführt wird. Die Anwendung der Stufe 2 gilt in erster Linie für sanierungsbedürftige, stillgelegte Schiessplätze. Die Gefährdungsabschätzung wird für die Schwermetalle Blei und Kupfer separat durchgeführt. Gefährdungsanalyse Abschätzung der potentiellen Vegetationsdauer* Höhe ü.m. [m] potentielle Vegetationsdauer [Tage] * Als Mass für die Nutzungsdauer wird die potentielle Vegetationsdauer zur Hilfe genommen, die mit zunehmender Höhe stetig abnimmt, abgeleitet aus Schreiber, K.F. et al (1977). Anstelle der Vegetationsdauer kann auch direkt die Nutzungsdauer verwendet werden, falls diese bekannt und über mehrere Jahre konstant ist. 2
3 Gefährdungsbewertung Weidenutzung Die Grobabschätzung des Gefährdungspotentials auf Stufe 1 berücksichtigt eine landwirtschaftliche Nutzung mit allen Arten von Nutztieren (Schafe, Rinder, Pferde, Ziegen, etc.). Als stellvertretendes Indikatortier zur Berechnung realistischer Szenarien wurde das Schaf als empfindlichste Nutztierart gewählt. Bei Anwendung der Stufe 2 wird zwischen einer Nutzung mit Schafen und Rindern unterschieden. Andere Nutztierarten wie Pferde, Ziegen, Alpakas, etc. werden, falls keine genaueren Kenntnisse vorhanden sind, der Kategorie Schaf zugeordnet. 3
4 Gefährdungsbewertung Stufe 1 Ausgehend von der potentiellen Vegetationsdauer wird der maximal tolerierbare Anteil der belasteten Prüfbereichs-Fläche ermittelt, der eine konkrete Gefährdung gerade noch ausschliesst. Falls gleichzeitig Belastungen mit Blei und Kupfer vorliegen, wird die Bewertung mit höherer Gefährdung verwendet. Stufe 1 - Blei (gültig für alle Nutztierarten) Stufe 1 Kupfer (gültig für alle Nutztierarten) 4
5 Gefährdungsbewertung Stufe 2 Ausgehend vom Anteil der gesamten belasteten Fläche (> 200 ppm für Blei bzw. > 150 ppm für Kupfer), zuzüglich der Flächen über den entsprechenden Sanierungswerten, wird für die entsprechende potentielle Vegetationsdauer des Standorts der Pb- bzw. Cu-Sanierungs- Zielwert ermittelt. Eine Nutzung mit Schafen und Rindern wird unterschiedlich beurteilt. Weitere Nutztierarten werden der Kategorie Schaf zugeordnet. Der ermittelte Sanierungszielwert wird empfohlen, wenn davon ausgegangen werden kann, dass eine Beweidung in der Regel bei trockenen Bedingungen erfolgt. Falls gleichzeitig Belastungen mit Blei und Kupfer vorliegen, wird die Bewertung mit höherer Gefährdung verwendet. Stufe 2 Blei für Schafe Stufe 2 Blei für Rinder 5
6 Stufe 2 Kupfer für Schafe Stufe 2 Kupfer für Rinder 6
7 Gefährdungsbewertung Schnittnutzung Die Gefährdungsanalyse bei Schnittnutzung erfolgt analog zur Gefährdungsanalyse für Weidenutzung. Für die Gefährdungsbewertung sind im Unterschied zur Weidenutzung die Höhenlage des Standorts und die Nutzungsdauer bei der Schnittnutzung nicht von Bedeutung. Beurteilt wird das Schnittgut, das von der Wiese abgeführt wird und den Anforderungen der Futtermittelbuch-Verordnung (FMV; SR und FMBV; SR ) für Alleinfuttermittel genügen muss. Unterschieden wird zwischen einer Nutzung des Schnittguts als Heu/Dürrfutter bzw. als frischer Mähschnitt/Silage. Wird die Gefährdungsabschätzung für Kupfer durchgeführt, so muss zusätzlich abgeklärt werden, ob das Schnittgut für Schafe oder Rinder verwendet wird. Die Beurteilung für Heu/Dürrfutter gilt für Nutzungen unter trockenen Bodenbedingungen. Falls ausserdem gleichzeitig Belastungen mit Blei und Kupfer vorliegen, wird die Bewertung mit höherer Gefährdung verwendet. 7
8 Wichtig: Wird eine Gefährdungsabschätzung auf Basis Schnittnutzung durchgeführt, so muss sichergestellt sein, dass die Schnittnutzung auch tatsächlich die standortübliche Nutzung ist. Würde sich diese ändern und künftig eine Weidenutzung stattfinden, so muss für die neue Situation eine Gefährdungsabschätzung durchgeführt werden. Art und Weise der Bewirtschaftung sowie allfällige Nutzungseinschränkungen aufgrund der Gefährdungsabschätzung sind in Bewirtschaftungsverträgen festzuhalten. Ebenso haben Verkleinerungen von Parzellen oder Beweidungsflächen über einen Bagatellanteil (>10% der Nutzungsfläche) hinaus eine Neubeurteilung der Gefährdung zur Folge. 8
9 Literaturverzeichnis Hämmann, M. & Gupta, S. K. (1997). Herleitung von Prüf- und Sanierungswerten für anorganische Schadstoffe im Boden. Bern:BUWAL Mailänder, R. A. & Hämmann, M. (2005). Handbuch - Gefährdungsabschätzung und Massnahmen bei schadstoffbelasteten Böden - Gefährdungsabschätzung Boden. Bern: BUWAL Schreiber, K. F., Kuhn, N., Hug, C., Häberli, R. & Schreiber, C. (1977). Wärmegliederung der Schweiz aufgrund von phänologischen Geländeaufnahmen in den Jahren 1969 bis Bern: EJPD. Verordnungen Verordnung über Belastungen des Bodens vom 1. Juli 1998 (VBBo; SR ) Verordnung über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln vom 26. Oktober 2011 (Futtermittel- Verordnung, FMV; SR ) Verordnung des WBF über die Produktion und das Inverkehrbringen von Futtermitteln, Zusatzstoffen für die Tierernährung und Diätfuttermitteln vom 26. Oktober 2011 (Futtermittelbuch-Verordnung, FMBV; SR )Erläuterungen zu Geltungsbereich und Einordnung Auftraggeber armasuisse Immobilien Autoren Christine Rupflin, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Wädenswil Rolf Krebs, Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, Wädenswil Fachliche Projektgruppe Rolf Keiser, armasuisse Immobilien, Bern Markus Jauslin, armasuisse Immobilien, Bern David Külling, armasuisse Immobilien, Bern Peter Studer, Schadenzentrum VBS, Bern Fachliche Begleitgruppe Ivo Lehmann, AfU Schwyz Thomas Muntwyler, FaBo Aargau Thomas Lepke, BAFU Reto Philipp, magma AG Rolf Gsponer, FaBo Zürch Markus Rüttimann, GS VBS Claus Walcher, GS VBS Copyright
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