INHALT AKTUELL. Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) erschienen: zentrale Ergebnisse

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "INHALT AKTUELL. Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) erschienen: zentrale Ergebnisse"

Transkript

1

2 INHALT AKTUELL Editorial Parlamentarischer Abend 2016: Versorgungsforschung wo steht sie?... 4 Privatgutachter-Tagung Meldungen an das Krebsregister und ihre Vergütung GOZ-Ausschuss: Aktuelles zum Gebührenrecht Examensball: Endlich! Geschafft! Auftaktveranstaltung: Fortbildungen für Praxisgründer Landesverband der Freien Berufe : Lars-Michael Lanbin ist neuer Präsident. 16 KZBV-Vertreterversammlung: I: Dieser Rubikon darf nicht überschritten werden II: Massive Eingriffe in die Autonomie der Selbstverwaltung III: Einigkeit beim PAR-Konzept Internet wichtiger Gesundheitsratgeber. 27 Wahlkampf: Koalitionsstreit um Morbi-RSA Wahl zur Vertreterversammlung der KZV S-H: Ihre Stimme zählt! Rundschreiben der KZV SH Mitteilungsblatt der ZÄK SH Herausgeber: Kassenzahnärztliche Vereinigung und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Redaktion: Zahnärztekammer: Dr. Michael Brandt (verantw.), Dr. Thomas Ruff Kassenzahnärztliche Vereinigung: Dr. Peter Kriett (verantw.), verantwortlich für diese Ausgabe: Dr. Michael Brandt Verlag: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Westring Kiel Tel. 0431/ , Fax 0431/ central@zaek-sh.de Layout, Herstellung: form + text herbert kämper Kiel Titel: ComLog Werbung + PR, Schinkel Druck: Schmidt & Klaunig Kiel Namentlich gezeichnete Beiträge geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber oder der Redaktion wieder. Das Zahnärzteblatt Schleswig- Holstein erscheint 12-mal jährlich; darunter eine Doppelausgabe; Auflage 3.650; Preis des Einzelhefts: 4 EUR; der Bezugspreis ist in den Körperschaftsbeiträgen enthalten. Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier. Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) erschienen: zentrale Ergebnisse Die Deutschen Mundgesundheitsstudien (DMS) sind die größten repräsentativen Erhebungen ihrer Art in Deutschland. Bereits seit 1989 erforscht das Institut der Deutschen Zahnärzte im Auftrag von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung die Mundgesundheit der Bevölkerung. Die Studien liefern wichtige Erkenntnisse und bilden die Basis für Entscheidungen zur Gestaltung des zahnmedizinischen Versorgungssystems. Die DMS V wurde am 16. August 2016 veröffentlicht. In 90 Städten und Gemeinden wurden ca Personen aus allen sozialen Schichten und Altersgruppen sozialwissenschaftlich befragt und zahnmedizinisch-klinisch untersucht. Einige zentrale Ergebnisse der Studie sind: Deutschland erreicht beim Rückgang von Karies, Parodontitis und völliger Zahnlosigkeit im internationalen Vergleich Spitzenpositionen. Acht von zehn 12-jährigen Kindern (81 Prozent) sind heute kariesfrei. Die Zahl der kariesfreien Gebisse hat sich seit 1997 verdoppelt. Obwohl die positiven Veränderungen alle Sozialschichten betreffen, sind weiterhin große Unterschiede in der Kariesverteilung festzustellen: 19 Prozent der Kinder vereinen die gesamte Karieslast auf sich. Bei jüngeren Erwachsenen (35- bis 44-Jährige) hat sich die Zahl der Zähne mit Karieserfahrung seit 1997 um 30 Prozent reduziert. Schwere Parodontalerkrankungen haben sich bei jüngeren Erwachsenen und jüngeren Senioren (65- bis 74-Jährige) halbiert. Besondere Risikofaktoren: Rauchen, mangelnde Zahnzwischenraumreinigung und ein lediglich beschwerdeorientiertes Inanspruchnahmeverhalten ohne präventive Ausrichtung. Nur noch jeder achte jüngere Senior ist zahnlos; 1997 war es noch jeder vierte. Eine klare Sozialschichtabhängigkeit beim Zahnverlust ist deutlich. Jüngere Senioren besitzen im Durchschnitt fünf eigene Zähne mehr als Damit nimmt auch der Trend zu festsitzendem Zahnersatz weiter zu. Es ist zu vermuten, dass der Behandlungsbedarf bei Parodontitis aber auf Grund der Demografie prognostisch ansteigt. Ältere Menschen mit Pflegebedarf haben eine höhere Karieserfahrung, weniger eigene Zähne und häufiger herausnehmbaren Zahnersatz als die gesamte Altersgruppe der älteren Senioren (75- bis 100-Jährige). Menschen mit Pflegebedarf sind häufig nicht mehr in der Lage, Zähne und Zahnprothesen eigenständig zu pflegen. Sie benötigen Unterstützung, auch bei der Organisation der zahnärztlichen Betreuung. Mit zunehmendem Pflegebedarf steigt dieser Anteil deutlich an. Die Mundgesundheit hat sich in West- und Ostdeutschland stark angeglichen. Mundgesundheitsverhalten, Kontrollorientierung, Inanspruchnahme professioneller Prophylaxeangebote die Dental Awareness nimmt zu. Insgesamt zeigt die DMS V, dass die Mundgesundheit der Deutschen länger erhalten bleibt und sich die Krankheitslasten zunehmend ins höhere Lebensalter verschieben: Die Kompression der Morbidität wird deutlich. Weitere Informationen unter BZÄK-Klartext 2 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

3 EDITORIAL Prävention der frühkindlichen Karies Wir wollen Sie alle mit ins Boot holen! Die Bundeszahnärztekammer und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung haben mit ihrem 2014 veröffentlichten ECC-Konzept Frühkindliche Karies vermeiden gemeinsam klare Eckpfeiler in Sachen Prävention gesetzt und in den letzten Monaten auch im Rahmen des neuen Präventionsgesetzes im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) mit Erfolg erreicht, dass die frühkindliche Kariesvorsorge da hingelegt wird, wo sie hingehört: in die Hände der Zahnärzte. Seit Juli 2016 ist beschlossen, dass den Kinderärzten endlich im Gelben Untersuchungsheft sechs Verweise zum Zahnarzt für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat an die Hand gegeben werden sollen. In der Vergangenheit hatte sich gezeigt, dass die kinderärztlichen Vorsorgeuntersuchungen allein nicht ausreichen, um die frühkindlichen Zahnschädigungen einzudämmen. 7,5 Prozent der Kleinkinder und 11 bis 12,5 Prozent der Kindergartenkinder in Schleswig- Holstein litten in den vergangenen Jahren im Durchschnitt noch an Karies. Höchste Zeit also, dass auch die Kleinsten in die Obhut der regelmäßigen und systematischen Individualprophylaxe gelangen. Denn die Erfolge der Individual- und Gruppenprophylaxe aller Kinder bis zum 18. Lebensjahr geben uns recht, was die brandaktuellen Ergebnisse der 5. Mundgesundheitsstudie des IDZ (DMS V) auch zeigen: 81 Prozent der 12-jährigen Kinder sind heute kariesfrei. Die Zahl der kariesfreien Gebisse hat sich in den Jahren von 1997 bis 2014 damit in Deutschland verdoppelt. Der DMF-Wert für die 12-Jährigen liegt bei 0,5! Für die Betreuung der Kleinsten in unseren Praxen haben unsere Standesorganisationen jetzt einen Praktischen Ratgeber für die zahnärztliche Praxis herausgegeben, der Hilfestellung für den Umgang mit den kleinen Patienten unter intensiver Einbeziehung der Eltern gibt. Ebenfalls zum 1. Juli 2016 hat die AOK NordWest, als zweite gesetzliche Krankenkasse in unserem Bundesland nach der Barmer GEK, erfreulicherweise zwei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen vom 6. bis 30. Lebensmonat für ihre kleinsten Versicherten eingeführt, wie es unser ECC- Konzept vorsieht. Nicht nur die zahnärztliche Untersuchung, sondern auch die Beratung über Ernährung, Plaquereduzierung, Lutschgewohnheiten und Risiken sowie lokale Fluoridierung werden ab dem ersten Zahn erstattet. Diesen großen Erfolg des grundlegenden Paradigmenwechsels in der zahnmedizinischen Gesundheitsversorgung in Deutschland Vorsorgen statt Versorgen gilt es jetzt, in den Praxen vor Ort für das Wohl der Kleinkinder in enger Zusammenarbeit mit den Kinderärzten umzusetzen. Die Lücke der Prävention für die Kleinkinder ist nun fast geschlossen, sodass im besten Fall, die Prävention bei den werdenden Eltern mit Überreichung des Zahnärztlichen Kinderpasses durch die Frauenärzte überall in Schleswig- Holstein beginnt. Wenn das regional noch nicht so klappt, sprechen Sie bitte die Hebammen, Frauen- und Kinderärzte in Ihrer Nähe an. Für Ihre Praxis ordern Sie den Zahnärztlichen Kinderpass und die fremdsprachigen Einlegeblätter bei der Zahnhotline, Frau Kiencke Unsere Präventionserfolge zeigen, wie wichtig es ist, dass alle an einem Strang ziehen. Machen Sie mit! Dr. Martina Walther Vorstand Prävention Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

4 ZAHNÄRZTEKAMMER Parlamentarischer Abend 2016 Versorgungsforschung wo steht sie? Versorgungsforschung als Schwerpunktthema für einen Parlamentarischen Abend wenn Zahnärztekammer und Ärztekammer Schleswig-Holstein dazu einladen, passt das. Denn Versorgungsforschung dient dazu, dass die Patienten besser und effektiver versorgt werden können. Versorgungsforschung ist nah am medizinischen Alltag. Damit Patienten möglichst optimal behandelt werden können, nimmt die Versorgungsforschung den medizinischen Alltag in den Blick. Aufgedeckt werden Über-, Unter- und Fehlversorgung, um nur die bestmöglichen Behandlungsmethoden anzuwenden, sagte Gastgeber Dr. Michael Brandt zum Auftakt. Der Präsident der Zahnärztekammer konnte auch in diesem Jahr über 60 Gäste, darunter die gesundheitspolitischen Sprecher von CDU (Karsten Jasper), SPD (Bernd Heinemann) und Piraten (Wolfgang Dudda) aus dem Landtag sowie Thomas Stritzl (CDU) als Mitglied des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages, begrüßen. Das Thema war klug gewählt denn zuverlässige Studien und Analysen, wie sie die Versorgungsforschung liefert, benötigen alle Akteure im Gesundheitswesen als Grundlage für Entscheidungen. Dies betrifft Ärzte und Zahnärzte, aber auch Politiker, Vertreter von Krankenkassen und Krankenhäusern und aus allen diesen Bereichen waren an diesem Abend am 14. Juli Vertreter in das Haus der Zahnärztekammer am Kieler Westring gekommen. Brandt nahm schon in seiner Begrüßung vorweg, welchen Nutzen Versorgungsforschung für die Medizin hat: Durch Versorgungsforschung werden wir effizienter, besser und wirtschaftlicher. Das, so Brandt, erreicht Versorgungsforschung durch die Untersuchung des Versorgungsbedarfs (Input), der Versorgungsstrukturen und prozesse (Throughput), der erbrachten Versorgungsleistung (Output) und des Zugewinns an Gesundheits- und Lebensqualität (Outcome). Tiefer stiegen dann Prof. Christof Dörfer, Studiendekan Zahnmedizin und Ärztlicher Direktor an der Kieler Klinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie, und PD Dr. Katja Götz vom Institut für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Lübeck, in das Thema ein. Dörfer machte die Bedeutung der Versorgungsforschung für die Zahnmedizin deutlich und beschrieb die einzelnen Forschungsebenen als Zyklus vom politischen Handeln (Public 4 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

5 ZAHNÄRZTEKAMMER Health) über den Impuls (Epidemiologie) zum Proof of Principles (Grundlagenforschung), zur Effektivität (Klinische Forschung) und schließlich zur Effizienz (Versorgungsforschung). Mit jedem Schritt in diesem Zyklus, so Dörfer, sei ein Gewinn an Allgemeingültigkeit verbunden, aber auch ein Verlust von Kontrolle. Hilfreich sind für die Versorgungsforschung Praxisnetzwerke: Gruppen von Ärzten oder Zahnärzten, die eine Forschungsfrage gemeinsam bearbeiten und die sich verpflichten, ihre Erfahrungen und ihre Expertise zu teilen. Das Netzwerk betreibt Forschung in der Realität der täglichen Praxis, also unter den Bedingungen, die den Versorgungsalltag abbilden. Das Netzwerk verfolgt Fragestellungen, die aus dem Versorgungsalltag heraus entstehen, machte Dörfer den Vorteil solcher Gruppen deutlich. Solche Praxisnetzwerke werden in einigen Ländern öffentlich gefördert, u. a. in den USA, Japan und Großbritannien, zum Teil perfekt organisiert, wie Dörfer sagte. In Deutschland dagegen gibt es bislang keine flächendeckenden, sondern nur Insellösungen. Fest steht für Dörfer, dass Versorgungsforschung für die Medizin von existenziellem Interesse ist. Und: Weil Versorgung weitgehend in den Praxen erfolgt, müsse auch die Versorgungsforschung in den Praxen erfolgen. Dies könne über formelle oder informelle Praxisnetzwerke erfolgen, was neben einem hohen organisatorischen Aufwand auch Forschungsexpertise von übergeordneter oder einer koordinierenden Stelle erfordert. Dörfers Fazit: Versorgungsforschung ist eine Forschungsebene und sollte von jedem Fach bedient werden. Fotos: Jörg Wohlfromm Die Gastgeber Dr. Michael Brandt (re.) mit Referent Prof. Dr. Christof Dörfer (Direktor der Klinik für Zahnerhaltungskunde, CAU Kiel) und Ärztekammerpräsident Dr. Franz J. Bartmann mit der Allgemeinmedizinerin PD. Dr. Katja Götz (UK SH, Campus Lübeck). Versorgungsforschung benötigt ein eigenes Rahmenwerk zur Beurteilung der Aussagekraft von Ergebnissen. Die strukturierte Durchführung ist an erhebliche materielle und ideelle Anstrengungen gebunden. Versorgungsforschung ist von großer Bedeutung für die Zahnmedizin. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

6 ZAHNÄRZTEKAMMER Vizepräsident Dr. Kai Voss (Mitte) im Gespräch mit Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte und MdL Wolfgang Dudda Vertreter der KZV: Dr. Joachim Hüttmann (li.) und Dr. Wolfgang Lehwald (Vorsitzender und dessen Stellvertreter der KZV-Vertreterversammlung) Götz zeigte anschließend anhand verschiedener Untersuchungen, dass die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung auch von der Gesundheit des Personals abhängt und dass Arbeitsbedingungen und Arbeitszufriedenheit die Versorgungsqualität beeinflussen. Vereinfacht gesagt: Zufriedenes Praxispersonal bewirkt zufriedene Patienten. Die Arbeitszufriedenheit wiederum wird stark von intrinsischen Faktoren beeinflusst. Dr. Gunnar Schoepke (Vorstand Praxispersonal, Mitte) mit Prof. Dr. Katrin Hertrampf (UK SH, Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie) und Prof. Dr. Hans-Jürgen Wenz (SHGZMK) Speziell über die Versorger in Schleswig-Holstein lassen sich Aussagen aus zwei Befragungen ableiten. Von 1538 angeschriebenen Hausärzten im Land Dr. Andreas Sporbeck (Vorstand Fortbildung, re.) im Gespräch mit dem Oralchirurgen und Kieferorthopäden: (v. l.) Dr. Christoph Kleinsteuer (Landesverband der Oralchirurgen), Dr. Nils Borchers (Stv. Vorsitzender der Vertreterversammlung) und Dr. Thorsten Sommer (KFO Schleswig-Holstein e.v.) MdL Karsten Jasper (Mitte) mit den Vertretern der Krankenkassen Thomas Haeger (AOK, li.) und Armin Tank (Verband der Ersatzkassen e.v.) 6 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

7 ZAHNÄRZTEKAMMER Recherche für den Artikel? Autor Dirk Schnack, Dr. Johann Brunkhorst Gesundheitspolitiker unter sich: MdB Thomas Stritzl (Mitglied des (Techniker Krankenkasse) und Dr. Michael Diercks (Stv. Vorsitzender des Gesundheitsausschusses) und Landtagsvizepräsident KZV-Vorstandes) Bernd Heinemann beteiligten sich an einer Befragung, von 1811 Zahnärzten 540. Die Ergebnisse zeigen, dass die Arbeitszufriedenheit der Zahnärzte insbesondere durch die Kollegen steigt, gefolgt von der Nutzung der eigenen Fähigkeiten und der Wahl der Arbeitsmethode. Am stärksten negativ wird die Arbeitszufriedenheit bei Zahnärzten durch die physische Arbeitsbelastung beeinflusst. Bei den Hausärzten sind es ebenfalls die Kollegen, die sich am stärksten positiv auf die Arbeitszufriedenheit auswirken, vor der Abwechslung in den Arbeitsaufgaben und der Anerkennung. Am stärksten negativ wirkt sich bei ihnen die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden aus. Auf einer Skala von eins (sehr unzufrieden) bis sieben (sehr zufrieden) liegen beide Gruppen in der Gesamtzufriedenheit zwischen fünf und sechs, wobei die Hausärzte einen etwas besseren Wert aufweisen. Die beiden Vorträge boten anschließend Stoff für viele Gespräche am Buffet, an das Dr. Franz Bartmann als Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein die Gäste bat. Bartmann griff unter anderem die von Dörfer genannten Netzwerke für die Versorgungsforschung auf. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an die gute Zusammenarbeit insbesondere der Ärzte in Netzen. Insgesamt gebe es rund 30 solcher Ärztenetze im Land etwa jeder vierte Die Vertreter der Psychotherapeutenkammer Michael Wohlfarth (Geschäftsführer, li.) und Dr. Angelika Nierobisch (Vizepräsidentin) und der Apothekerkammer Gerd Ehmen (Präsident) und Frank Jaschkowski (Geschäftsführer). Vorstand Gebührenrecht Dr. Roland Kaden und Dr. Holger Neumeyer (Stv. Vorsitzender des FVDZ) Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

8 ZAHNÄRZTEKAMMER Erfahrungsaustausch Privatgutachter-Ta Schon bald Tradition am ersten Kielerdie jährliche Tagung der Privatgutachte kammer in Kiel statt. Neben vielen weiteren Aufgabengebieten gehört auch das Gutachterwesen in das Ressort des Vizepräsidenten Dr. Kai Voss, dessen Einladung neben 25 Gutachtern auch der Stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV SH, Dr. Michael Diercks, sowie der Schlichtungsausschussvorsitzende Rechtsanwalt Dr. Jens-Uwe Petersen gefolgt waren. niedergelassene Arzt in Schleswig- Holstein sei in einem Netz organisiert. Bartmann kann sich vorstellen, dass diese Verbünde auch für die Versorgungsforschung von großem Nutzen sein könnten. Das Spektrum der Institutionen, die die Besucher in diesem Jahr vertraten, war wie gewohnt breit. Darunter waren unter anderen Ulli König, Landtagsabgeordneter der Piraten, Marit Hansen, Leiterin des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz Schleswig-Holstein, Sarah Behnke und Lucas Mann als Vertreter der Fachschaft Zahnmedizin an der Kieler Universität, DAK-Chef Prof. Herbert Rebscher und zahlreiche weitere Entscheidungsträger von den Krankenkassen und Vertreter aller Heilberufe sowie zahlreicher insbesondere zahnärztlicher Verbände und Institutionen. Eingeladen waren sie von Brandt und Bartmann zum angeregten Austausch davon machten sie insgesamt rund drei Stunden lang regen Gebrauch. Außer um Versorgungsforschung ging es dabei um vielfältige Themen, die das Gesundheitswesen berühren. Vom Datenschutz über die Klinikfinanzierung bis zur Rückschau auf frühere und zum Ausblick auf kommende Veranstaltungen. Neben dem fachlichen Input sind es genau diese Gespräche, die die Gastgeber sich wünschen. Durch den Parlamentarischen Abend haben wir das Verhältnis zu vielen Vertretern aus Politik, Krankenkassen und anderen Heilberufen sowie Verbänden pflegen und verbessern können. Das informelle Gespräch am Rande ist für uns genauso wichtig wie offizielle Termine, resümierte Brandt die diesjährige Veranstaltung. DIRK SCHNACK In diesem Jahr war der Kollege und Rechtsanwalt Dr. Wieland Schinnenburg aus Hamburg als Referent geladen und hielt Vorträge zu zwei für die Tätigkeit als Gutachter und Zahnarzt besonders relevante Themen. Dr. Wieland Schinnenburg wies auf die Wichtigkeit der gerichtsfesten Dokumentation der Aufklärung und Behandlung des Patienten hin. 8 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

9 ZAHNÄRZTEKAMMER gung 2016 Woche-Samstag am 18. Juni fand r in den Räumen der Zahnärzte- Fotos: Central-Studios Babian Nockel kritische Diagnosefindung ggf. mit radiologischer Absicherung wichtig. Bei der sorgfältigen Patientenbeobachtung gelte eine besondere Aufmerksamkeit einem ungewöhnlichen oder auffälligen Verhalten. In jedem Fall sollten ausschließlich indizierte Behandlungen durchgeführt werden eine davon abweichende Wunschbehandlung führe im Nachhinein mitunter zu Auseinandersetzungen mit dem Patienten. Besonders riskant weil häufig Gegenstand von juristischen Verfahren seien therapeutische Bisslageveränderungen und Implantatversorgungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der diesjährigen Gutachtertagung. Insgesamt gab der Referent die eindringliche Empfehlung, Aufklärung und Behandlung gerichtsfest zu dokumentieren. Um Nerven (und oft auch den Geldbeutel) zu schonen, sei es im Falle einer Streitigkeit mit dem Patienten grundsätzlich empfehlenswert, eine außergerichtliche Einigung bzw. ein Schlichtungsverfahren bei der Zahnärztekammer anzustreben, bevor es zu einem Gerichtsverfahren komme. Zum Auftakt ging es um Anforderungen, die an den Sachverständigen bei Gericht gestellt werden. Neben profunden Fachkenntnissen als qualifizierter und unabhängiger Gutachter sei es wichtig, so Schinnenburg, dass das Gutachten höchstpersönlich, unparteiisch und nachvollziehbar abgefasst werde. Nach den formalen Anforderungen an die Gestaltung eines Gutachtens stellte der Vortragende auch die Folgen von Gutachtenfehlern dar. Nicht so sehr mit der Tätigkeit als Gutachter als vielmehr mit einer juristischen Hilfestellung für die tägliche Patientenbehandlung befasste sich der anschließende Vortragsteil Die Goldenen Regeln zur Vermeidung forensischer Folgen. Insbesondere bei dieser Thematik zeigte sich die langjährige Erfahrung Schinnenburgs als Anwalt und als Zahnarzt. Zunächst seien grundsätzlich eine sorgfältige Anamnese sowie eine Gespickt mit Beispielen und Anekdoten aus der zahnärztlichen Praxis waren beide Vortragsteile für die anwesenden Kolleginnen und Kollegen kurzweilig und anschaulich. Besonders die zahnärztliche Fachkunde bei den juristischen Ausführungen erleichterte profunde Erörterungen von Nachfragen und eine kollegiale Diskussion. Zudem ergab sich auch ausreichend Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. DR. PEER LEVERING Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

10 ZAHNÄRZTEKAMMER Neues Landeskrebsregistergesetz in Kraft getreten: Meldungen an das Krebsregister und ihre Vergütung Am 26. Mai 2016 ist das neue Krebsregistergesetz des Landes Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Damit wird die bundesgesetzliche Vorgabe zur flächendeckenden klinischen Krebsfrüherkennung und -registrierung in Schleswig Holstein umgesetzt. Aufbau des Krebsregisters Nach Angaben des Gesundheitsministeriums erkrankt bisher rund jeder dritte Mensch einmal im Leben an Krebs; die Krankheit ist die zweithäufigste Todesursache. Die Ursachen der Erkrankungen sind vielfältig und bisher unzureichend erforscht. Bislang gibt es kein einheitliches Konzept für Erkennung, Behandlung und Nachsorge. Die Landesregierung begann Anfang 1997 mit der Erfassung neu auftretender Krebserkrankungen, zunächst in einem Erprobungsgebiet, dann flächendeckend. Die Erfassung von Krebsneuerkrankungen (Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Analyse, Interpretation und Veröffentlichung von Daten) wurde mit Beginn des Jahres 2000 gesetzlich geregelt und ermöglichte Aussagen zur Krebshäufigkeit und verteilung im Land. Die für ein aussagefähiges Krebsregister notwendige Erfassungsquote von mehr als 90 Prozent der Krebsneuerkrankungen sollte innerhalb kurzer Zeit erreicht werden. Seit Beginn der Erfassung in Schleswig-Holstein besteht für jeden Arzt und Zahnarzt eine Meldepflicht, wenn dieser eine bösartige Neubildung einschließlich der Frühstadien diagnostiziert also auf die vorgenommene Probeexzision einen entsprechenden Befund des pathologischen Labors mitgeteilt bekommen hat. Was ist neu? Das existierende epidemiologische Krebsregister wurde mit dem neuen Gesetz zum klinisch-epidemiologischen Krebsregister erweitert. Es werden nun nicht nur wie bisher die Bürgerinnen und Bürger des Landes erfasst (Wohnort-Prinzip), sondern alle in Schleswig-Holstein diagnostizierten und behandelten Krebspatienten (Behandlungsort-Prinzip). Bei der rein epidemiologischen Krebsregistrierung war bei der Meldung vor allem das erstmalige Auftreten einer Krebserkrankung und bei der Auswertung die regionale Verteilung der Häufigkeit der Neuerkrankungen von Bedeutung. Bei der klinischen Krebsregistrierung soll nun die Erkrankung über die gesamte Patientenkarriere hinweg dokumentiert werden. Neben der Diagnose sind daher auch die Therapien und Änderungen im Krankheitsverlauf zu erfassen. Auf diese Weise gehen mehrere Meldungen von verschiedenen Ärzten bzw. Zahnärzten zu einem Fall ein und geben ein umfassendes Krankheitsbild. Die gewonnenen Daten können zur Qualitätssicherung heran gezogen werden und als Grundlage für umfassende wissenschaftliche Forschung dienen. Ergeben sich beispielsweise Hinweise auf Häufungen in bestimmten Regionen oder Zeiträumen, können die Gründe der Krebserkrankungen durch tiefergehende Studien analysiert werden. Die fortlaufende Erhebung und Verarbeitung der personen- und krankheitsbezogenen Daten sollen die Krebsbekämpfung fördern, also letztlich dazu dienen, die Versorgung und Behandlung der Krebspatienten zu verbessern. Das Krebsregister Schleswig-Holstein hat in diesem Jahr den Krebsatlas Schleswig-Holstein mit der räumlichen Verteilung von Inzidenz, Mortalität und Überleben in den Jahren 2001 bis 2010 veröffentlicht. Die Daten von mehr als Krebserkrankungen sind in kleinräumigen, hochauflösenden Karten, in der Gesamtschau und nach Krebsarten aufgeschlüsselt dargestellt und es wird gezeigt, wie sich Erkrankungsrisiko, Überlebenszeiten und Krebssterblichkeit räumlich in Schleswig-Holstein verteilen. Der kleinräumige Krebsatlas ist auf der Homepage des Krebsregisters in der Rubrik Registerstelle Berichte einzusehen. Meldepflicht und Vergütung Schleswig-holsteinische Zahnärztinnen und Zahnärzte sind bei nachfolgend aufgeführten Anlässen verpflichtet, die nach 3 und 4 des Krebsregistergesetzes geforderten Angaben ihrer Patienten an die Vertrauensstelle des Krebsregisters bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein zu melden: 1. Diagnose einer Tumorerkrankung 2. histologische, zytologische und autoptische Sicherung der Diagnose ( Pathologen-Meldung ) 3. Beginn einer therapeutischen Maßnahme 4. Abschluss einer therapeutischen Maßnahme einschließlich Abbruch 5. Änderungen im Krankheitsverlauf (v. a. Rezidive und Metastasen) 6. Tod des Patienten 10 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

11 ZAHNÄRZTEKAMMER Die Meldungen werden je nach Meldungsart von 3,00 bis 18,00 Euro vergütet. Weitere Informationen zum Meldeverfahren, der Vertrauensstelle des Krebsregisters sowie eine Übersicht über die Vergütungen der Meldungen finden Sie auf der Homepage der Zahnärztekammer unter www. zaek-sh.de, Rubrik Praxisservice Qualitätsmanagement Informationen von A Z Krebsregister. In der Praxis Zahnärztinnen und Zahnärzte werden mit Tumoren der Mundhöhle konfrontiert; nach mehreren Quellen soll jährlich ca. jede dritte Praxis mit einem Verdachtsfall zu tun haben. Dabei kann es sein, dass der Zahnarzt bei einer Kontrolluntersuchung Auffälligkeiten entdeckt oder betroffene Patienten mit einem Verdacht ihren Zahnarzt um Rat fragen. In solchen Fällen raten wir, den Patienten zur Diagnosestellung und Weiterbehandlung an einen Spezialisten zu überweisen, welcher dann die Verpflichtung zur Meldung an die Vertrauensstelle des Krebsregisters übernimmt. Da die Früherkennung die Heilungsaussichten erhöht, hatte die Zahnärztekammer eine landesweite Fortbildung in den Kreisvereinen zu diesem Thema unterstützt. Die Studie hierzu Die Früherkennung von Tumoren der Mundhöhle durch niedergelassene Zahnärzte in Schleswig-Holstein Überprüfung der Untersuchungsmethodik auf ihre Wirksamkeit unter der Leitung von Prof. Dr. Jörg Wiltfang und Prof. Dr. Katrin Hertrampf, Klinik für Mund,- Kieferund Gesichtschirurgie, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, hat bundesweit Beachtung gefunden und eine Übernahme in andere Bundesländer ist angedacht. DIPL.-BIOL. ROSEMARIE GRIEBEL Beispielhaft ist in der Grafik die Mund- und Rachenkrebs-Mortalität bei Männern im Zeitraum 2001 bis 2010 dargestellt. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

12 ZAHNÄRZTEKAMMER GOZ-Ausschuss der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Aktuelles zum Gebührenrecht Am 11. Juli 2016 trafen sich die Mitglieder des GOZ-Ausschusses der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein unter Leitung des Vorstandes Gebührenrecht der Kammer, Dr. Roland Kaden, um über aktuelle strittige Fragen der GOZ-Auslegung zu diskutieren und Lösungen zu erarbeiten. Einführend berichtete der Ausschussvorsitzende über die Koordinierungskonferenz (Koko) der GOZ-Referenten der Länderzahnärztekammern und des Ausschusses Gebührenrecht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) am 19. Februar in Berlin. Insbesondere ging es dabei seinerzeit um die Weiterentwicklung des Katalogs selbstständiger gemäß 6 Abs. 1 GOZ analog zu berechnender Leistungen, um Resultate des Beratungsforums (siehe auch GOZ-Info im Zahnärzteblatt SH, Ausgabe 02/2016) und um strittige GOZ-Einzelfragen. Änderungen im Analogkatalog Das CMD-Screening ist ein Kurzbefund, der gegebenenfalls weitere Leistungen nach sich zieht, nicht dem Leistungsinhalt der GOZ-Nr entspricht und gemäß 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden muss. Eine Prothesenreinigung kann sowohl eine Verlangensleistung und damit nach 2 Abs. 3 GOZ zu berechnen als auch eine medizinisch notwendige Leistung sein. Im letzteren vom Zahnarzt gegebenenfalls zu begründenden Fall erfolgt die Berechnung nach 6 Abs. 1 GOZ. Der Laser lässt sich nur im Zusammenhang mit den abschließend in der Leistungsbeschreibung der GOZ- Nr aufgeführten Leistungen berechnen. Bei anderen in der GOZ beschriebenen Leistungen, die mit dem Laser erbracht werden, kann die Berechnung des Lasereinsatzes nur nach 5 Abs. 2 oder 2 GOZ berechnet werden. Das trifft nicht für neue selbstständige, in der GOZ nicht beschriebene Leistungen zu, die nur mit einem Laser erbracht werden können. Hier ist der Aufwand für den Laser mit der analogen Gesamtleistung gemäß 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen. Beratungsforum Der Beschluss Nr. 18 des Beratungsforums legt fest, dass die Auflistung der Gebührennummer in einem bestimmten Abschnitt der GOZ nicht zur Folge hat, dass die dieser Gebührennummer zuzuordnende Leistung nur im Zusammenhang mit einer in diesem Gebührenabschnitt beschriebenen Leistung zum Ansatz kommen darf. So kann die GOZ-Nr aus dem Abschnitt G., der kieferorthopädische Leistungen beschreibt, auch außerhalb des kieferorthopädischen Bereichs im Zusammenhang mit anderen Leistungen, beispielsweise aus dem Abschnitt H. (Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen) berechnet werden. Die Schnittmengen für einvernehmliche Beschlüsse in diesem Gremium werden geringer, so dass das Beratungsforum künftig nur noch einmal jährlich tagen wird. Einzelfragen Bezüglich der Berechnung der intrakanalären Diagnostik als selbstständige endodontische Leistung konnte nach kontroverser Diskussion in der Koordinierungskonferenz der GOZ-Referenten kein Konsens erzielt werden. Eine Behandlung zu den Bedingungen des Basistarifs der Privaten Krankenversicherung muss vom Zahnarzt nicht durchgeführt werden. Ausgenommen davon sind Schmerz- und Notfallbehandlungen. Zuständig für den Basistarif ist die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV), die von der Bundesregierung den Sicherstellungsauftrag übertragen bekommen hat (siehe auch GOZ-Info im Zahnärzteblatt SH, Ausgabe 10/2014). Der Aqualizer ist eine vorgefertigte konfektionierte Aufbissschiene zur Soforthilfe bei funktionellen Beschwerden. Die Koko kam zu keiner einvernehmlichen Berechnungsempfehlung. Mehrheitlich wurde die analoge Berechnung nach 6 Abs. 1 GOZ mit Einberechnung des Materials in die analoge Gebührenziffer präferiert. Der GOZ-Ausschuss Schleswig-Holstein bleibt nach Diskussion bei seinem Beschluss vom , die GOZ-Nr (Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen [z. B. Mundvorhofplatte] einschließlich Anweisung zum Gebrauch und Kontrollen) zuzüglich der Materialberechnung für den Aqualizer nach 3 GOZ zur Berechnung zu empfehlen. Kontrollen des Aufbissbehelfs Aqualizer sind dann nach der GOZ-Nr (Kontrolle des Behandlungsverlaufs einschließlich kleiner Änderungen der Behand- 12 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

13 ZAHNÄRZTEKAMMER lungsgeräte, Therapiekontrolle, je Sitzung) berechenbar. Für die Reparatur von Compositefüllungen werden die originären Füllungspositionen berechnet. Schleswig-Holstein Der GOZ-Ausschuss beschäftigte sich anschließend mit Einzelanfragen aus dem Ressort Gebührenrecht der Zahnärztekammer. Bei der Bestimmung der Zahnfarbe durch den Zahnarzt, spielt es für die Berechnung keine Rolle, ob die Zahnfarbe digital oder analog ermittelt wurde. Die Farbbestimmung kann nicht gesondert berechnet werden. Der erhöhte Aufwand einer digitalen Zahnfarbbestimmung zur individuellen Charakterisierung kann nur über den Steigerungssatz nach 5 Abs. 2 GOZ der Hauptleistung berechnet werden. Für laborgefertigte Langzeitprovisorien mit einer Tragezeit von unter drei Monaten empfiehlt der Ausschuss im Gegensatz zur BZÄK-Kommentierung weiterhin die analoge Berechnung nach 6 Abs. 1 GOZ. Bei der Versiegelung des Implantatinnenraums ändert der GOZ-Ausschuss seine bisherige Berechnungsempfehlung. Die Versiegelung von Implantaten und Implantatinnenteilen ist nach 6 Abs. 1 analog zu berechnen. Für die Friktionsverbesserung bei Doppelkronen nach Retentionsverlust im Laufe der Gebrauchsperiode wurde bisher die GOZ-Nr empfohlen. Gebührenrechtlich ist das falsch. Bei erstmaligem Retentionsverlust und Retentionswiederherstellung ist hierfür die GOZ-Nr ansatzfähig, bei jeder weiteren Retentionsverbesserung im Lauf der Gebrauchsperiode werden die Wiederherstellungsmaßnahmen nach der GOZ- Nr berechnet. Die GOZ-Nrn und 3310 sind neben der GOZ-Nr berechenbar. Alle drei Leistungen sind selbstständige Leistungen. Bei der GOZ-Nr handelt es sich um eine den therapeutischen Positionen 3300 oder 3310 vorangehende selbstständige diagnostische Leistung. Da fragt ein Beamter den anderen: Wieso meckern eigentlich immerzu die Leute über uns, wir tun doch gar nichts? Etwas überspitzt möchte man meinen. Leider steckt ein Fünkchen Wahrheit im Witz. Zum 21. Juni 2016 trat die neue Beihilfeverordnung (GS Sch.-H. II, Gl.Nr ) in Kraft. Die Herstellung einer Bohrschablone ist in der GOZ 2012 nicht beschrieben. Die GOZ beschreibt die Verwendung einer Bohrschablone. Der zahnärztliche Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung bzw. Anfertigung einer Röntgenmess- bzw. Bohrschablone ist nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung der GOZ-Nrn bzw. 9003/9005 und daher gemäß 6 Abs. 1 analog zu berechnen. DR. ROLAND KADEN Vorstand Gebührenrecht Glosse Neue Landesverordnung über die Beihilfegewährung an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein Angesichts der Erstattungsschwierigkeiten, die dem GOZ-Referat gemeldet werden und die teilweise von erheblichen Defiziten im Wissen um die Anwendung und Auslegung der GOZ bei den Mitarbeitern der Beihilfestelle zeugen, unterbreitete die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein der Beihilfestelle mehrfach Schulungsangebote. Aber: Beamte kennen sich aus, Schulungen sind nicht notwendig. So jedenfalls die Antwort an die Kammer. Schaut man mal in die neue Beihilfeverordnung, sieht man auch wieso. Die Novellierung der GOZ wurde im Ministerium gar nicht registriert. So werden in allen Maßgaben für die Erstattung zahnärztlicher Leistungen die Ziffern der GOZ 88 verwendet. Das erklärt natürlich viele Erstattungsprobleme. Die Novellierung der GOZ wurde schlicht und einfach verschlafen. Das Bildungsministerium würde konstatieren: Fünf, setzen und Hausaufgaben machen. Angebote der Profession annehmen und gemeinsam handeln, meint Dr. Roland Kaden Vorstand Gebührenrecht Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

14 ZAHNÄRZTEKAMMER Examensball Endlich! Geschafft! Noch vor zwölf Monaten haben wir ausgiebig unsere letzten Semesterferien genossen. Viele von uns sind in den Urlaub gefahren, haben ihre Familien besucht oder Ferien einfach nur zum Entspannen genutzt in dem Wissen, welch anstrengende Zeit uns in den kommenden Monaten erwarten wird. Im Oktober letzten Jahres ging es dann los: das 10. und letzte Semester mit all seinen Herausforderungen. Wir waren sehr dankbar über eine kurze Erholung während der Weihnachtsferien, bevor es dann im Februar in die erste Examensprüfung ging. In dieser intensiven Zeit, die viele bis spät abends gemeinsam im Labor verbrachten, ist unser Semester noch mal stärker zusammengewachsen. Es war fast schade, dass wir uns alle ein wenig aus den Augen verloren haben, um uns zuhause in Bergen aus Büchern zu vergraben, als die Zeit der mündlichen Prüfungen begann. Kammerpräsident Dr. Michael Brandt begrüßte humorvoll die neuen Kammermitglieder. Auftaktveranstaltung gangsbeste nicht nur ihr Zeugnis, sondern auch tosenden Jubel seitens ihrer Kommilitonen abholen. Nach dem Hauptgang des Menüs betrat unser Kommilitone Jacob Kölln das Podium, in seinem Vortrag nahm er uns mit auf eine Zeitreise zurück zum Ersti-Abend. Weiter ging es, durch jedes Semester, mit viel Witz, Charme und Ironie und immer im Vergleich zu den fünf Trauerphasen nach Kübler-Ross. Wohl jeder der anwesenden Zahnmediziner konnte Fotos: Stefanie Prochow/proNow..photos Umso mehr haben wir uns auf unseren Examensball gefreut, den wir am 16. Juli 2016 im Kieler Yachtclub mit unseren Familien und Freunden gebührend gefeiert haben. Den offiziellen Teil des Abends leitete Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, ein. Er griff als Leitfaden für seine Rede unser Motto des Abends Die goldenen Zeiten brechen an! auf und erntete für seine humorvollen Anekdoten ausgiebigen Applaus. Fortbildungen für Praxisgründer Im Anschluss gratulierte uns Prof. Dr. Dr. Jörg Wiltfang, Direktor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der CAU Kiel und Vorsitzender des Prüfungsausschusses, er lobte die guten Prüfungsergebnisse unseres Semesters. Bei der anschließenden Zeugnisübergabe durfte sich Kim Loth als Jahr- Warben für die Niederlassung in eigener Praxis: (v. l. n. r.) Harald Schrader (Bundesvorsitzender FVDZ), Dr. Roland Kaden (Vorstand Gebührenrecht der Kammer), Dr. Joachim Hüttmann (Landesvorsitzender FVDZ) und Kammerpräsident Dr. Michael Brandt 14 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

15 ZAHNÄRZTEKAMMER 20 frischgebackene Zahnärztinnen und Zahnärzte hoffen auf künftige goldene Zeiten. sich in seinen Erzählungen über manch Grenzerfahrung in diesem Studium wiederfinden! Um 23 Uhr öffneten sich dann die Pforten für unsere Freunde und nun Kollegen, sodass sich der Saal schnell füllte. Wer vom Tanzen eine Pause brauchte, nutzte diese, um mit seinen Lieben unvergessliche Erinnerungen in der Fotobox festzuhalten. Nun ist es so weit, 20 frisch gebackene Zahnärztinnen und Zahnärzte freuen sich auf hoffentlich goldene Zeiten. MARIE-CHRISTIN HÖRNKE Mitverantwortlich für die Fortbildungsreihe: Jan Philipp Schmidt Die Zukunft der Zahnheilkunde liegt offenbar in der Hand der Frauen: (BDZA und FVDZ-SH) zusammen mit Berit Christiansen von der Die Teilnehmerinnen mit Kammervorstand Prävention Dr. Martina Deutschen Ärztefinanz, die für den Veranstaltungsrahmen sorgte. Walther (2. v. li.) und dem einzigen männlichen Teilnehmer. Als Auftaktveranstaltung für die zukünftig halbjährlich stattfindenden Fortbildungen für Praxisgründer in spe hatte die Zahnärztekammer zu einem Treffen: Kammer und Verbände im Gespräch eingeladen. Zusammen mit den Vorsitzenden des Freien Verbandes aus Bund und Land sowie dem Bundesverband der zahnmedizinischen Alumni in Deutschland e.v. (BDZA) standen die Mitglieder des Kammervorstandes den jungen Kolleginnen und Kollegen Rede und Antwort. In den Gesprächen zwischen Alt und Jung fanden sich viele Gemeinsamkeiten bei der Planung der eigenen Selbstständigkeit einst und jetzt. Die neu aufgelegte Fortbildungsreihe soll Mut machen für die eigene Niederlassung. DR. MICHAEL BRANDT Fotos: Dr. Kai Voss Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

16 ZAHNÄRZTEKAMMER Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein Lars-Michael Lanbin ist neuer Präsident Der Landesverband der Freien Berufe in Schleswig-Holstein e.v. (LFB) hat einen neuen Präsidenten und eine neue Geschäftsführerin: Steuerberater Lars-Michael Lanbin und Rechtsanwältin Dr. Yvonne Kellersohn lösen Hans-Peter Küchenmeister und Bernd Schloer ab. Lanbin kündigte nach seiner Wahl an, Vizepräsidenten aus unterschiedlichen die Interessen der vielen freiberuflichen Berufen zur Seite. Gruppen im Norden zu bündeln, gegenüber der Politik für einen stärkeren Bürokratieabbau einzutreten und gegen die aktuellen Angriffe aus Europa zu verteidigen. Lanbin zog ein äußerst positives Fazit über die Arbeit seines Vorgängers, des Zahnarztes Hans-Peter Küchenmeister, der nach acht Jahren an der Verbandsspitze nicht wieder kandidierte. Der 59-jährige Lanbin ist auch Präsident Wie ein roter Faden zog sich des Steuerberaterverbandes sein Engagement für die Sicherung Schleswig-Holstein e.v. und in eigener Kanzlei in Neustadt in Holstein tätig. Ihm stehen mit Dr. Christian Sellschopp (Facharzt für Chirurgie in Kiel), Dr.-Ing. Andreas Petersen (Beratender Ingenieur in Kronshagen) und Inken Völpel-Krohn (Diplom-Übersetzerin und Dolmetscherin in Kiel) drei des freiberuflichen Gesellschaftsmodells mit seiner berufsständischen Selbstverwaltung durch seine Präsidentschaft. Als Angriff auf diese bewährte Struktur kritisierte Küchenmeister stets die Bestrebungen auf EU-Ebene, die bewährten Berufszulassungsverfahren allein durch einen Stabwechsel beim LFB SH: (v. l.) Bernd Schloer und Hans-Peter Küchenmeister übergaben die Führung des LFB SH an den neugewählten Präsidenten Lars-Michael Lanbin und die neue Geschäftsführerin Dr. Yvonne Susanne Kellersohn. Titelschutz zu ersetzen, ebenso wie Planungen der EU, mit dem sogenannten Herkunftslandprinzip die bewährten Qualitätsstandards zu nivellieren. Diesen Planungen setzte er seine Forderung entgegen, das Modell Freiberuflichkeit in der bewährten bundesdeutschen Struktur als Blaupause in der gesamten EU einzuführen. Küchenmeister sieht die berufsrechtlichen Vorgaben der Freien Berufe als hocheffizienten Verbraucherschutz. Immer wieder appellierte er daher an die Vertreter der Freien Berufe, qualifizierte Ausbildungsplätze bereitzustellen. Zum einen sichere man damit den Nachwuchs für qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum anderen erfülle man mit der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und gebe damit jungen Menschen die Chance für einen erfolgreichen Start in das Berufsleben. Küchenmeister war ein geschätzter Partner der Parteien, Fraktionen und auch der Landesregierung. Konsequent setzte er sich für den Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen den Freien Berufen als Berufsgeheimnisträgern und ihren Patienten und Mandanten ein. Ebenso konsequent forderte Küchenmeister auch als dringende Aufgabe der Politik, schnellstmöglich einen überparteilichen Kompromiss zum Abbau der überbordenden Bürokratielasten herzustellen. Lanbin lobte Küchenmeister als wahren Vollblut-Freiberufler. Wegen seiner 16 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

17 ZAHNÄRZTEKAMMER Verdienste um die Freien Berufe haben wir ihn zum Ehrenpräsidenten des Landesverbandes ernannt. Lanbin möchte zukünftig noch stärker auf die gemeinsamen Interessen der unterschiedlichen Berufe hinweisen und diese gegenüber Politik und Gesellschaft vertreten. Ein Problem, unter dem alle freien Berufe leiden, ist nach seinen Erfahrungen eine zunehmende Regelungsdichte, die aus Berlin und Brüssel vorgegeben wird. Was dort als Deregulierung verkauft wird, sorgt bei uns für mehr Bürokratie. Das werden wir belegen und nicht nur in der Landespolitik, die oft ein offenes Ohr für unsere Probleme hat, vortragen, kündigte Lanbin an. Auch auf die Rolle des Staates als Konkurrent zu vielen freien Berufen will Lanbin stärker hinweisen. So treten öffentlich subventionierte Stellen etwa als Konkurrenz zu freien Vermessern oder beratenden Wirtschaftsberufen auf und behindern damit eine Weiterentwicklung des Marktes. Privatisieren statt subventionieren werde Lanbin in diesem Zusammenhang einfordern. In Schleswig-Holstein gibt es rund Selbstständige in den Freien Berufen. Das zeigt, wie wichtig die Arbeit der freien Berufe für die Wirtschaftskraft und den Arbeitsmarkt unseres Landes ist. Freie Berufe haben damit eine größere Bedeutung als viele Einzelbranchen oder Großbetriebe, unterstrich Lanbin. Zu den Freien Berufen zählen Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Krankengymnasten, Hebammen, Diplom- Psychologen, Mitglieder der Anwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte, Ingenieure, Architekten, Lotsen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer sowie Wissenschaftler, Künstler und Schriftsteller. Gleichzeitig gab es auch einen Wechsel in der Geschäftsführung des LFB. Dr. Yvonne Susanne Kellersohn löste Bernd Schloer nach fast neun Jahren im Amt ab. Die 38-jährige Rechtsanwältin ist gleichzeitig die Geschäftsführerin des Steuerberaterverbandes LFB SH: Küchenmeister zum Ehrenpräsidenten gewählt Einstimmig wählte die Mitgliederversammlung des Landesverbandes der Freien Berufe in Schleswig-Holstein e.v. (LFB SH) Hans-Peter Küchenmeister, Past-Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein, nach seiner achtjährigen LFB-Präsidentschaft zum Ehrenpräsidenten. Küchenmeister hatte bei den LFB-Vorstandswahlen nicht wieder kandidiert. In seiner Zeit als Stellvertretender LFB- Vorsitzender hatte er die Geschäftsstelle zum 1. Januar 2007 in die Räume der Zahnärztekammer geholt und ab 2008 mit seiner Wahl zum Präsidenten mit Unterstützung durch Bernd Schloer, den ehemaligen Ministerialdirigenten im Gesundheitsministerium, als Geschäftsführer ausgebaut. Die langjährige Vizepräsidentin Inken Völpel-Krohn bescheinigte Küchenmeister, dass er mit seiner professionellen Führung den LFB wie Phoenix aus der Asche hat auferstehen lassen. Schleswig-Holstein e.v. und bildet gemeinsam mit dem Präsidenten Lars- Michael Lanbin ein eingespieltes und gleichzeitig schlagkräftiges Team, um zukünftig die Interessen der Freien Berufe in Schleswig-Holstein zu vertreten. Die Geschäftsstelle des LFB wird ab dem 1. Oktober 2016 in den Räumen des Steuerberaterverband Schleswig- Holstein e.v., Willy-Brandt-Ufer 10 in Kiel zu erreichen sein. PM LFB SH Der neu gewählte Präsident Lars- Michael Lanbin hob in seiner Laudatio hervor, dass Küchenmeister in allen seinen Gesprächen, so auf den Parlamentarischen Abenden oder mit Landespolitikern und Fraktionen, stets die Vorteile der Freien Berufe für die Gesellschaft hervorgehoben habe, er sei halt ein Vollblutfreiberufler. Küchenmeister bedankte sich für die Ehrung mit dem Satz, er sei ein Freiberufler mit Herzblut und stehe auch weiterhin mit Rat und Tat dem neuen Vorstand des LFB zur Seite. Der Präsident der Zahnärztekammer Dr. Michael Brandt hob gegenüber dem Zahnärzteblatt hervor, dass Küchenmeister ein Netzwerker par excellence sei. Durch seine vielfältigen Kontakte auf Landes- und Bundesebene etablierte er den LFB im politischen Bereich. Küchenmeister übergibt einen gut bestellten LFB. ZÄK-SH Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

18 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG KZBV-Vertreterversammlung I Dieser Rubikon darf nicht überschritten werden! Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses Prof. Josef Hecken zeigt sich verärgert und weiß sich da in guter Gesellschaft: Auf der Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung am 1. und 2. Juli in Köln positionierte er sich ebenso wie der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer eindeutig gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, die Rechtsaufsicht über die Spitzenkörperschaften im Gesundheitswesen die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, den Spitzenverband Bund der Krankenkassen, den Medizinischen Dienst des Spitzenverbands und den G-BA erheblich auszuweiten. Diskutiert werden im BMG unter anderem erweiterte Prüf- und Mitteilungspflichten, verschärfte Kontrollrechte und engere Vorgaben zu Vermögensanlagen und Betriebsmitteln (vgl. auch Zahnärzteblatt 7/16, S. 8ff). Der Gefahr eines solchen Kontrollgesetzes setzten Eßer und Hecken in Köln eine demonstrative Einigkeit zweier betroffener Selbstverwaltungen entgegen: Der Vorsitzende eines Gremiums, das Ärzte und Zahnärzte bisher oft genug eher als Gegenspieler erlebt haben, bot sich nun als Verbündeter förmlich an. Als Gastredner sparte Hecken vor der KZBV-VV nicht an Kritik an den Eckpunkten. Selbstverwaltung lebt von Staatsferne und eigenverantwortlicher Aufgabenwahrnehmung. Dieser Rubikon darf nicht überschritten werden, erklärte er. Vor allem sei es wichtig, dass das Haushaltsrecht unangetastet bleibe, denn dieses Recht gehöre zum Kernbereich der Selbstverwaltung. In einer ersten Fassung der Eckpunkte war ein Genehmigungsvorbehalt für die Haushalte der Körperschaften auf Bundesebene vorgesehen gewesen. Auch Einzelfallweisungen in fachlichen Selbstverwaltungsangelegenheiten dürfe es, so Hecken weiter, nicht geben, denn dadurch würde die Grenze einer maßvollen Ausübung der Rechtsaufsicht eindeutig gen und momentane Stimmungsschwankungen überschritten, dies wäre Fachaufsicht. werden, warnte Zudem dürfe die Funktion und Hecken. Stellung der Vorsitzenden der Vertreterversammlungen nicht durch die Einführung niedrigschwelliger Abwahlmöglichkeiten Dass die nun vorliegende Fassung der Eckpunkte im Vergleich zu einer früheren Version aufgrund der destabilisiert gemeinsamen Intervention der Ver- werden, weil eine sachgerechte Ausübung dieser zentralen Aufgabe dann nicht mehr möglich wäre. Erleichterte Abwahlmöglichkeiten für die VV- Vorsitzenden würden dazu führen, dass die Vorsitzenden ihre Aufgaben nicht mehr strategisch und am Gemeinwohl orientiert ausüben können, sondern zum Spielball von kurzfristitreter der Selbstverwaltung entschärft wurde, beruhigt Hecken nicht. Denn die Eckpunkte müssen ja noch in ein Gesetz übertragen werden, ein solches Gesetzgebungsverfahren birgt immer Gefahren in sich, mahnte er und rief auch weiterhin zur Wachsamkeit auf. Man müsse aufpassen, dass aus den neuen Eckpunkten nicht Prof. Josef Hecken: Wert der Selbstverwaltung nach außen offenkundig machen Fotos: KZBV/Darchinger 18 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

19 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG etwas wird, das die Selbstverwaltung abschafft. Hinzu kommt: Die Pläne der Bundesregierung für ein GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz werden über kurz oder lang als Blaupause für die Selbstverwaltungsorganisationen auf Landesebene dienen daran zweifeln weder Hecken noch Eßer. Gefahren für die Selbstverwaltung existieren nicht erst seit dem Eckpunktepapier der Bundesregierung, das als Reaktion auf die Skandale bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (für Hecken die Organisation, deren Namen er nicht nennen wolle ) zu werten ist. Als bedenklich wertet Hecken in diesem Zusammenhang etwa auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 2015, in dem die verfassungsrechtliche Legitimation des G-BA in Frage gestellt wird. Ein weiteres Beispiel: Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzende des über Sozialversicherungsrecht entscheidenden Ersten Senats Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof habe unlängst in einem Interview ausgeführt, dass das historisch bewährte Modell der Selbstverwaltung nur bedingt tragfähig sei, weil es nach heutigem demokratischen Verständnis wegen des Charakters der Krankenversicherung als Pflichtversicherung einer engeren parlamentarisch-gesetzlichen Überwachung bedürfe. Das hohe Gut einer echten Selbstverwaltung unter Nutzung der Fachkompetenz freiberuflich tätiger Ärzte und Zahnärzte zur Erreichung optimaler Ergebnisse in der Gestaltung der Versorgung habe heute offensichtlich in weiten Kreisen der Verfassungsrechtler und der Politik nicht mehr den unbestrittenen Stellenwert, den der Gesetzgeber über Jahrzehnte niemals in Frage gestellt hatte, resümierte Hecken. Die drohenden Gefahren würden erheblich vergrößert durch selbst herbeigeführte Fehlentwicklungen, die politisch die Frage nach dem Sinn und der Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung aufwürfen. Selbstverwaltung sei kein Selbstzweck zur Befriedigung der Eitelkeiten von Funktionären, sondern ein Gebot der Rationalität und der praktischen Vernunft, rief Hecken ins Gedächtnis. Die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen habe eine lange Geschichte, die bis ins Jahr 1913 zurückreiche. Bereits damals habe man erkannt, dass staatliche Funktionalität versage gegenüber dem, was die beteiligten Berufsgruppen selbst regeln könnten. Die Entwicklung der Selbstverwaltung in Deutschland sei von Beginn an maßgeblich durch den Gesichtspunkt einer möglichst effektiven, praxisnahen und nachhaltigen KBV: Rechtsaufsicht darf nicht zur Fachaufsicht mutieren Leider scheint die politische Mehrheit in diesem Land der Auffassung zu sein, dass man den staatlichen Einfluss im Gesundheitswesen noch weiter ausdehnen soll, bedauert Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Staatsaufgabenerfüllung geprägt gewesen. In diesem Zusammenhang erinnerte Hecken an die Eigenverantwortung der Selbstverwaltung, die ihre Aufgaben effizient wahrnehmen und lösungsorientiert arbeiten müsse. Man müsse alles tun, um den Wert der Selbstverwaltung nach außen für jedermann offenkundig zu machen und ihre Alternativlosigkeit zu dokumentieren. Dazu müsse jede Organisation dafür Sorge tragen, dass öffentlichkeitswirksame interne Kakophonien beendet würden: Die Belange der jeweils vertretenen Gruppe müssten geschlossen nach außen getragen werden, forderte Hecken. Außerdem mahnte er Kompromissfähigkeit bei allen Beteiligten an: Es sei wenig förderlich, wenn alles über Schiedssprüche entschieden werde auf die dann auch noch Klagen folgten. Das vermittle der Politik den Eindruck, die Selbstverwaltung sei nicht in der Lage, die ihr übertragenen Aufgaben Die Ärzte unterstützten das Reformvorhaben in den Punkten, in denen es um ein Mehr an Transparenz geht. Es ist vollkommen in Ordnung, die Kontrollrechte der Mitglieder der Vertreterversammlung zu stärken. Aber es darf nicht sein, dass die Selbstverwaltung, die ein prägendes und allen Unkenrufen zum Trotz bewährtes Gestaltungselement unseres Gesundheitswesens ist, in vielen Entscheidungen eingeschränkt wird, sagte Gassen. Die Rechtsaufsicht durch das Bundesgesundheitsministerium darf nicht zur kleinteiligen Fachaufsicht mutieren. Damit würde die Tür für ein staatlich organisiertes Gesundheitswesen weit aufgestoßen. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

20 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG KZBV-Vertreterversammlung Dr. Wolfgang Eßer zum Selbstverwaltungsstärkungsgesetz : Angriff auf die Grundpfeiler des Gesundheitswesens mit Hilfe der dafür vorgesehenen der notwendigen Evidenzprüfung. Mittel zu lösen und erhöhe ihre Neigung einzugreifen. über neue Behandlungsmethoden erst Wenn beispielsweise Entscheidungen Ein weiterer Schwachpunkt nach Jahren oder gar Jahrzehnten betraf auch Heckens eigenes Gremium, den G-BA, und die dort äu- Sinn der Selbstverwaltung: Längst ge- fallen, stelle sich die Frage nach dem ßerst zeitaufwändigen Verfahren: Anstehende Themen müssten, so erlungen oder die neuen Produkte be es dann selektivvertragliche Regekannte er selbstkritisch, in einer akzeptablen Frist geklärt werden trotz überholt. und Methoden seien bereits technisch vdek: Kompetenzen der Selbstverwaltung ausbauen Der Vorsitzende des Verbands der Ersatzkassen Christian Zahn sprach sich auszubauen, statt zu beschränken. und Kompetenzen der Selbstverwaltung ebenfalls gegen die Pläne der Bundesregierung aus, die Selbstverwaltung Dazu gehört für die Ersatzkassen die durch einen Ausbau der Kompetenzen Wiedereinführung der vollständigen der Aufsicht und durch eine Verschärfung der Aufsichtsrechte weiter zu lichen Krankenkassen und das klare Be- Beitragssatzautonomie durch die gesetz- schwächen : kenntnis, dass nicht der Staat und nicht der Markt, sondern die gemeinsame Wir brauchen ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz, das hält, was es versorgung der Menschen organisiert, sag- Selbstverwaltung die hochwertige Verspricht, nämlich die Entscheidungsrechte te er. Auch der KZBV-Vorstandsvorsitzende Eßer wählte deutliche Worte: Es sei unerträglich, dass aufgrund von Aktionismus und Populismus die Grundpfeiler des Gesundheitswesens angegriffen würden. Unsere Selbstverwaltung funktioniert tadellos!, unterstrich er und nannte dazu gleich diverse Beispiele: die flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige zahnärztliche Versorgung der Menschen sei nachhaltig gesichert; Versorgungsgrad und -umfang seien in Deutschland so gut und umfangreich wie in kaum einem anderen Land in Europa bei niedrigen Kosten und geringen Eigenbeteiligungen für die Versicherten; präventionsorientierte Konzepte hätten die Mundgesundheit in Deutschland kontinuierlich verbessert; mit dem zahnärztlichen Präventionsmanagement für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen sei eine große Lücke im GKV-Leistungskatalog geschlossen worden; in Zusammenarbeit mit der KBV sei es gelungen, die ärztliche Kinder-Richtlinie im G-BA zu ändern und so ärztliche und zahnärztliche Früherkennung besser miteinander zu verzahnen; die aufsuchende Betreuung von alten und kranken Menschen, Pflegebedürftigen und Behinderten sei ein aktiver Beitrag zum Barriereabbau ; und von der zahnärztlichen Versorgung gehe überdies auch kein Kostendruck für das Gesundheitswesen aus. All das sollte Anlass dafür sein, uns mit Anerkennung und Wertschätzung zu begegnen, machte er geltend. In der KZBV habe es auch keine Skandale, keine Fälle von Veruntreuung und Selbstbereicherung oder Amtsmissbrauch gegeben. Geschäftsführung und Haushalt seien regelmäßig geprüft und nie im geringsten beanstandet worden. Es gebe kei- 20 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

21 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG KZBV-Vertreterversammlung ne Geheimniskrämereien oder Verletzungen von Minderheitenrechten. Diese Bilanz ist der beste Beleg dafür, dass sinnvolle Versorgungssteuerung, Sicherstellung und Weiterentwicklung von Versorgung von denjenigen verantwortlich am besten gestaltet werden kann, die etwas davon verstehen, und das sind die Organisationen der Selbstverwaltung! Wir verfügen über die Sachkenntnis, die politische Legitimation durch unsere Mitglieder und Gremien und die Akzeptanz in der eigenen Berufsgruppe, fasste Eßer zusammen. Dabei erinnerte er auch an das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zuletzt im Rahmen des 119. Deutschen Ärztetages im Mai dieses Jahres in Hamburg abgegebene öffentliche Bekenntnis zur Selbstverwaltung und an das Bekenntnis von Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Freiberuflichkeit. Eßers Frage, ob denn Reden und nachweisliches Handeln des BMG und der Bundesregierung tatsächlich übereinstimmen, ist mehr als berechtigt: Werden Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung in Deutschland tatsächlich gestützt und gefördert oder werden diese Eckpfeiler unseres bestehenden Gesundheitssystems nicht vielmehr nachhaltig beschädigt und zerstört? Die Pläne der Bundesregierung für ein Selbstverwaltungs-Stärkungsgesetz jedenfalls empfindet Eßer ebenso wie Hecken geradezu als Affront. Die Umsetzung müsste als Frontalangriff auf die gemeinsame Selbstverwaltung verstanden werden, sagte er. Das Gesundheitssystem, wie wir es kennen, würde völlig ausgehöhlt und in seiner Grundsubstanz geändert. Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung würden massiv eingeschränkt und durch sinnfreie Bürokratie ersetzt. Ein solches System Einstimmig verabschiedete Resolution gegen das geplante Selbstverwaltungsstärkungsgesetz des Misstrauens und überbordender Kontrolle, lehne er ab. Eine Folge wäre ansonsten die Lähmung der betroffenen Körperschaften. Und das gehe letztlich zu Lasten der Versorgung. Die intendierte Verschärfung der Aufsichtsmaßnahmen befördere ein immer stärker staatlich gelenktes Gesundheitswesen. Dass wir heute von einem der besten Gesundheitssysteme der Welt sprechen, ist auf die staatsferne Entscheidungsfindung in der Selbstverwaltung und ein freiberuflich geprägtes Versorgungssystem zurückzuführen. Staatsnahe Gesundheitssysteme dies zeigt ein Blick in unsere Nachbarländer schneiden in der Patientenversorgung schlechter ab. Auch die Vertreterversammlung der KZBV wehrte sich gegen die Pläne der Bundesregierung für ein Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Durch eine einstimmig verabschiedete Resolution forderte sie den Gesetzgeber auf, die bisher bekannt gewordenen Maßnahmen dazu nicht umzusetzen. Sie seien unverantwortbare Schritte hin zu einem staatlich gelenkten Gesundheitswesen. Von der Selbstverwaltung bleibe dann bestenfalls noch eine Verwaltung übrig, die der Staat mit einer Bundesbehörde übernehmen könnte. Die Zielsetzung, die besondere Sachkenntnis derjenigen, die von den Entscheidungen unmittelbar betroffen sind, zu nutzen und dadurch eine Entlastung des Normgebers zu erreichen, werde durch das geplante Gesetz konterkariert. Persönliche Verfehlungen weniger Funktionsträger rechtfertigten die geplanten massiven Eingriffe in die Selbstverwaltung nicht. KIRSTEN BEHRENDT Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

22 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG KZBV-Vertreterversammlung II Massive Eingriffe in die Autonomie der Selbstverwal Zwar beschäftigt sich die Sommer-Vertreterversammlung der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung im Allgemeinen eher mit Fachthemen. Für die Diskussion eines neuen PAR-Konzepts traf das auch durchaus zu (s. S. 22). Dennoch ging es am 1. und 2. Juli in Köln auch um eine wichtige politische Botschaft: die Ablehnung der Eckpunkte des Bundesgesundheitsministerium zu einem GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Das eindeutige Votum der VV: Die geplanten Maßnahmen seien unverantwortbare Schritte hin zu einem staatlich gelenkten Gesundheitswesen (s. Bericht S. 16). E-Health-Gesetz Neben dem so genannten Selbstverwaltungsstärkungsgesetz als Krönung der Diskriminierung und Entmündigung der Heilberufe identifizierte der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer noch einige andere Indizien dafür, dass die Politik weiter und offensichtlich auch zielstrebig an massiven Eingriffen in die Selbstverwaltungsautonomie arbeite. Als Beispiel führte er das Ende 2015 in Kraft getretene E-Health-Gesetz an: Die von der Vertragszahnärzteschaft geforderte Streichung der vorgesehenen Sanktionsregelungen bei Überschreitung bestimmter Fristen sei nicht berücksichtigt worden, monierte Eßer. Dabei sei dem BMG durchaus bewusst, dass die zeitlichen Verzögerungen nicht auf die Ärzte- und Zahnärzteschaft, sondern auf die beauftragten Industrieunternehmen zurückzuführen seien. Sollte es zu den im E- Health-Gesetz festgelegten Haushaltskürzungen kommen, werde die KZBV nicht mehr in der Lage sein, ihren gesetzlichen Aufträgen vollumfänglich nachzukommen, warnte er. Antikorruptionsgesetz Mit dem Antikorruptionsgesetz sei eine unverhältnismäßige Diskriminierung der Heilberufe zementiert worden, setzte Eßer die Auflistung fort. Mit der Erweiterung des Strafgesetzbuchs um die Straftatbestände Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen sei die (Zahn-)Ärzteschaft unter einen Generalverdacht gestellt worden. Mit der Implementierung des unbestimmten Rechtsbegriffs unlautere Bevorzugung habe der Gesetzgeber für die Heilberufe unüberschaubare Rechtsunsicherheiten geschaffen: Damit wird das von Kostenträgern und Politik geschürte Misstrauensklima gegenüber den Heilberufen weiter verstärkt, befürchtete Eßer. Die schleswig-holsteinischen Delegierten Dr. Michael Diercks und Dr. Joachim Hüttmann Zudem sei die Abgrenzung zwischen erwünschter Kooperation und unerlaubter Korruption gesetzlich nicht klar geregelt worden. Die Hatz auf die Heilberufe ist eröffnet, die unabsehbaren Folgen aus der Verunglimpfung der Kollegenschaft werden billigend in Kauf genommen, schloss Eßer. Auch die KZBV-Vertreterversammlung lehnte das Gesetz in einer Gesamtbewertung ab: Trotz grundsätzlich guter Absichten habe der Gesetzgeber ein kompliziertes, vielfach unbestimmtes Instrument geschaffen, das zu Rechtsunsicherheiten für alle Heilberufe führt, diese unter Generalverdacht stellt und diskriminiert. Fotos: KZBV/Darchinger 22 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

23 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG tung In einem zweiten Antrag, an dem auch der schleswig-holsteinische Delegierte Dr. Joachim Hüttmann beteiligt war, erklärte die VV außerdem, die Erweiterung des Strafgesetzbuchs um Bestimmungen zu Bestechung und Bestechlichkeit nicht für geeignet zu halten, dem Einzug sachfremder Einflüsse in Therapieentscheidungen von Ärzten und Zahnärzten effektiv entgegen zu wirken. Sie forderte den Gesetzgeber auf, durch klare Normensetzung für Rechtssicherheit zu sorgen. Medizinische Versorgungszentren Der KZBV-Vorstand: Dr. Wolfgang Eßer, Dr. Jürgen Fedderwitz und Dr. Günther Buchholz (von rechts) Bereits auf der KZBV-Vertreterversammlung im Oktober 2015 hatte Eßer sich ausführlich mit dem Thema arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren auseinandergesetzt. In Köln legte er nun noch einmal nach: Die ursprünglich mit der Einführung fachübergeifender MVZ verbundene Absicht, ambulante und stationäre Versorgung besser zu verzahnen und dadurch die Versorgung zu verbessern, werde durch arztgruppengleiche MVZ konterkariert, zeigte er auf. Für die zahnärztliche Versorgung hätten diese MVZ ohnehin auch keinerlei Zusatznutzen. Im Gegenteil: Anders als in inhabergeführten Einzel- und Mehrbehandlerpraxen dürften in MVZ beliebig viele Zahnärzte angestellt werden, Fremdkapitalfinanzierung sei möglich, das Betreiben durch Nicht-Zahnärzte statthaft und Kettenbildung gang und gäbe. Dadurch verstärke sich im zahnärztlichen Bereich die ohnehin schon bestehende Überversorgung in den Städten, während andererseits Unterversorgung in ländlichen Gebieten provoziert werde. Um zumindest einheitliche Rahmenbedingungen und damit einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten, forderte die Vertreterversammlung der KZBV, dass Anstellungsgrenzen für niedergelassene Praxen erlaubt sind hier maximal zwei in Vollzeit beschäftigte angestellte Zahnärzte auch für das zahnärztliche MVZ gelten sollten. Degression Seit langem kämpft die Zahnärzteschaft darum, die leistungsfeindlichen Degressionsregelungen im SGB V abzuschaffen. Sie stehen der gesetzgeberischen Zielsetzung, Präventionsleistungen, aufsuchende Versorgung und Leistungen in unterversorgten Gebieten ausdrücklich zu fördern, diametral entgegen, kritisierte Eßer in Köln. Versorgungspolitische Anreize werden in ihr Gegenteil verkehrt und Zahnärzte für ihr besonderes Engagement mit Honorarabzügen bestraft, stellte er fest. Die KZBV-Delegierten forderten den Gesetzgeber auf, in einem ersten Schritt zumindest Präventionsleistungen, die aufsuchende Versorgung und Leistungen in unterversorgten Gebieten von der Degressionsregelung auszunehmen. Heil- und Kostenplan Die seit 1988 bestehende gesetzliche Regelung, dass der Heil- und Kostenplan honorarfrei zu erbringen ist, sei nur als gesetzgeberischer Willkürakt zu verstehen, fuhr Eßer fort. Die umfangreiche Beratung etwa über verschiedene Therapiemöglichkeiten innerhalb und außerhalb der GKV deren Vor- und Nachteile im individuellen Behandlungsfall und die damit verbundenen Kosten seien immerhin mit einem immensen Zeitaufwand verbunden. Die Delegierten sahen es genauso und appellierten an den Gesetzgeber, die Verpflichtung zur Aufstellung eines kostenfreien Heil- und Kostenplans aufzuheben. Angesichts der Veränderungen in der Versorgungslandschaft sowie der erweiterten Pflichten und Ansprüche an eine umfassende Patientenberatung sei dies weder sachgerecht noch länger zumutbar für die Vertragszahnärzteschaft. KIRSTEN BEHRENDT Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

24 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG KZBV-Vertreterversammlung III Einigkeit beim PAR-Konzept Für den zweiten Tag ihrer Vertreterversammlung nutzte die KZBV ein ungewöhnliches Format, um ein wichtiges Thema im Schulterschluss mit den verschiedenen Akteuren im Berufsstand zu erörtern: Am 2. Juli ging es in Köln um ein modernes Behandlungskonzept für Parodontopathien. Der KZBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Wolfgang Eßer, der Präsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Peter Engel, der langjährige Vorsitzende der DG PARO Prof. Dr. Peter Eickholz von der Poliklinik für Parodontologie der Goethe Universität Frankfurt, Dr. Ute Maier, Vorstandsvorsitzende der KZV Baden-Württemberg und Vorsitzende der AG PAR-Strategie der KZBV, der Bundesvorsitzende des Freien Verbands Harald Schrader und der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände (IGZ) Dr./RO Eric Banthien stellten die Ausgangslage dar und zeigten Lösungsmöglichkeiten auf. Erklärtes Ziel der Veranstaltung war es, den gesamten zahnärztlichen Berufsstand inklusive Standespolitik und Wissenschaft hinter einem Konzept zu vereinigen, um es gemeinsam nach außen zu vertreten: Mit einem neuen PAR-Konzept, mahnte Eßer in seinem Eingangsstatement, werde man nur dann erfolgreich sein, wenn der gesamte Berufsstand mit einer Stimme spreche. Zur Ausgangslage: Bereits 2013 hatte die KZBV mit ihrer Agenda Mundgesundheit Grundsätze für eine präventionsorientierte zahnärztliche Versorgung vorgelegt. Im Kampf gegen Karies waren die Zahnärzte in den letzten zwanzig Jahren sehr erfolgreich. Bei der Parodontitis stehen sie im Vergleich dazu dagegen erst am Anfang. Ein Grund dafür mag das mangelnde Krankheitsbewusstsein in der Bevölkerung sein: Parodontitis verursacht zunächst keine Schmerzen; sie ist eine silent disease. Selbst manifestes Zahnfleischbluten ist für Viele kein Anlass, zeitnah ihren Zahnarzt aufzusuchen. Notwendig sei, so Eßer, daher auch eine Awareness-Kampagne : In der Bevölkerung müsse das Bewusstsein für diese Erkrankung geschärft werden. Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil Wechselbeziehungen zwischen Parodontitis und systemischen Erkrankungen wie Diabetes, Rheuma, Herz-Kreislauf- und chronischen Atemwegserkrankungen inzwischen zunehmend belegt sind; auch Schwangerschaftskomplikationen treten bei Frauen mit Parodontitis häufiger auf. Die Prävention der PAR, verdeutlichte Eßer, müsse intensiviert werden auch um zu vermeiden, dass überhaupt erst schwere Fälle entstehen. Parodontale Erkrankungen haben in Deutschland eine hohe Prävalenz. Dabei steht jedoch die Zahl der behandlungsbedürftigen Parodontopathien in einem krassen Missverhältnis zu den tatsächlich abgerechneten Fällen. Die Bekämpfung der Parodontitis gilt Fotos: KZBV/Darchinger Wissenschaft und Standespolitik vereint: Podiumsdiskussion zum neuen PAR-Konzept 24 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

25 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG als größte Herausforderung der Zahnärzteschaft in den nächsten Jahren. Das bestehende Versorgungskonzept in der GKV allerdings ist veraltet: Im aktuellen GKV-Leistungskatalog sind Befunderhebung, antiinfektiöse Therapie und bei Bedarf eine weiterführende chirurgische Parodontitistherapie enthalten. Präventionsmaßnahmen sind dort jedoch ebenso wenig vorgesehen wie eine betreute Nachsorge. Dabei sei der Nutzen einer regelmäßigen, strukturierten Unterstützenden Parodontitistherapie (UPT), die den Erfolg der antiinfektiösen Therapie sowie eventueller zusätzlicher parodontalchirurgischer Maßnahmen sichert und stabilisiert, inzwischen fachlich anerkannt, schilderte Eickholz. Andererseits erscheinen nach seiner Schätzung zwischen 20 und 40 Prozent der Patienten gar nicht erst zu einer Nachsorge. Weitere 30 Prozent stiegen während der ersten fünf UPT- Jahre aus. Sinnvoll wäre es also, in den Behandlungskatalog Maßnahmen zu implementieren, die diesen Compliance-Abriss verhindern und die Einhaltung des Nachsorge-Regimes verbessern. Im Jahr 2013 stellten die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) einen von der Zahnärzteschaft begleiteten Antrag auf Nutzenbewertung der systematischen Behandlung von Parodontopathien gemäß 135 Abs. 1 SGB V. Aufgrund dessen beschäftigt sich das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) derzeit mit der Studienlage. Die Weitergabe des Abschlussberichts an den G-BA wird voraussichtlich im ersten Quartal 2017 erfolgen. Im Anschluss daran wird der G-BA auf der Grundlage dieser Erkenntnisse beraten, ob die PAR-Leistungen in den Behandlungs-Richtlinien angepasst werden müssen. Dies wäre vor allem dann der Fall, wenn das IQ- WiG zu dem Ergebnis kommt, dass eine systematische Parodontitistherapie den Therapienutzen verbessert. DMS V Zum Zeitpunkt der KZBV-Vertreterversammlung waren die Ergebnisse der Fünften Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS V) noch nicht bekannt: Die Studie wurde der Öffentlichkeit erst am 16. August vorgestellt. Zentrales Ergebnis im Hinblick auf die Parodontitis: Die Zahl der Parodontalerkrankungen nimmt zwar ab. Durch die demografische Entwicklung und die Altersabhängigkeit der Erkrankung ist in der Prognose aber mit einem steigenden Behandlungsbedarf zu rechnen. Mindestens jeder zweite Erwachsene in Deutschland sei parodontal erkrankt, sagte Dr. Rainer Jordan, Wissenschaftlicher Direktor des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) auf einer gemeinsamen Pressekonferenz von KZBV, Bundeszahnärztekammer und IDZ in Berlin. Dabei handele es sich in 43 Prozent der Fälle um mittelschwere und bei zurückhaltender Schätzung in acht Prozent um schwere Parodontopathien. Dr. Wolfgang Eßer, Dr. Rainer Jordan und Dr. Peter Engel bei der Vorstellung der DMS V Die tatsächliche Verbreitung schwerer verdopple sich jedoch die durchschnittliche Anzahl erkrankter Zähne. Bei den Parodontalerkrankungen in der Bevölkerung könne tatsächlich bis zu 14 Prozent betragen, so Jordan. dontal erkrankt, 20 Prozent davon Senioren seien zwei von dreien paro- Im Durchschnitt seien bei jedem jüngeren Erwachsenen 2,7 Zähne betroffen; Be schwer. bei parodontal erkrankten Personen Foto: Axentis/BZÄK/KZBV Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

26 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG KZBV-Vertreterversammlung Der Bundesvorsitzende Harald Schrader vertrat den Freien Verband. Prof. Dr. Eickholz: Zwischen 20 und 40 Prozent der Patienten erscheinen nicht zur Nachsorge. Wie nun ein neues PAR-Konzept aus Sicht der Zahnärzteschaft aussehen sollte, stellte Dr. Ute Maier als Vorsitzende der Arbeitsgruppe PAR-Strategie der auch der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KZV Schleswig-Holstein Dr. Michael Diercks angehört vor. Wichtige Bausteine des neuen Konzepts sind eine Präventionsorientierung und die Etablierung einer regelmäßigen, strukturierten Nachsorge als relevanter Therapiebestandteil. Dazu gehört auch die Förderung der sprechenden Zahnmedizin, die für die Aufklärung, Motivation und Remotivation des Patienten wesentlich ist. Gleichzeitig soll der Patient über eine Mitwirkungspflicht stärker in die Behandlung eingebunden werden, um einen Compliance- Abriss zu verhindern und das Nachsorge-Regime zu verbessern. Bereits am Vortag hatte die Vertreterversammlung der KZBV die Einführung einer neuen, die Leistungen der Sprechenden Zahnmedizin abbildenden Gebührenposition in den Vergütungsregelungen gefordert und dies mit dem gestiegenen Zeitaufwand für umfangreiche gesetzliche Aufklärungs-, Beratungs- und Dokumentationspflichten begründet. Wenn wir den Patienten informieren und seine Gesundheitskompetenz erhöhen wollen, so kommt dem Gespräch mit dem Zahnarzt eine zentrale Bedeutung zu, hatte Eßer dazu erklärt. Deutlich wurde in Köln, dass es im Berufsstand einen Grundkonsens für das erarbeitete PAR-Konzept gibt. Unsicherheitsfaktoren gibt es allerdings noch viele: So ist die Chance, neue Konzepte wie etwa die UPT in die Behandlungsrichtlinien aufzunehmen, zunächst einmal abhängig von der Bewertung des IQWiG. Die auch von Engel geforderte klare fachliche Abgrenzung zwischen der in den Praxen inzwischen etablierten PZR und der UPT (als Tertiärprävention bzw. therapeutische Leistung) dürfte sich vor allem in der Außendarstellung als schwierig erweisen. Vor allem im Zusammenhang mit der UPT erhält auch die schon häufiger diskutierte Frage Delegation versus Substitution neue Brisanz. Die Haltung der Zahnärzteschaft dazu ist eindeutig: Jede zahnärztliche Maßnahme, auch wenn sie delegiert wird, ist vom Zahnarzt zu verantworten, erklärte BZÄK-Präsident Engel. Bisher ist die PAR-Behandlung in der GKV eine reine Sachleistung. Zusätzliche Behandlungsanteile wie etwa die UPT würden die Ausgaben der Krankenkassen erhöhen. Mögliche Finanzierungsmodelle und Eigenbeteiligungsmöglichkeiten der Patienten etwa über Bonus- und Anreizsysteme oder Mehrkostenregelungen werden daher beizeiten diskutiert werden müssen. Dies allerdings, so Eßer, werde erst der letzte Schritt sein. Zunächst gehe es um den sozialversicherungsrechtlichen Anspruch der Versicherten bei der Versorgung. Der Prozess der Implementierung eines neuen PAR- Konzepts wird sich insgesamt sicherlich über mehrere Jahre hinziehen. KIRSTEN BEHRENDT 26 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

27 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Internet wichtiger Gesundheitsratgeber Circa 40 Millionen Deutsche, also rund die Hälfte aller im Land lebenden Menschen, informieren sich inzwischen über das Internet in Sachen Gesundheit. Dazu stehen ihnen tausende Websites, Foren und Apps zur Verfügung. Allerdings ist dieser wachsende Markt so gut wie nicht mit den Strukturen des traditionellen Gesundheitssystems verknüpft. Zu diesen Ergebnissen kommt Dr. Alexander Schachinger, Geschäftsführer des Marktforschungsunternehmens EPatient RSD in seinem EPatient-Survey Patient im Netz, das er Anfang Mai vorlegte. Die Befragung zeigt, dass die Internetnutzung inzwischen über das reine Informieren hinausgeht: Therapiebezogene Internetdienste und Apps prägten mehr und mehr das Therapieverhalten und die Meinung der Patienten über ihre Erkrankung, fand Schachinger heraus. Sorge bereitet dem Forscher, dass diese Entwicklung weitgehend losgelöst vom gesetzlichen Gesundheitswesen stattfinde: während Wissenschaft und Politik abstrakt über Evaluation und Gütesiegel debattieren, sammeln die Patienten praktische Online-Kompetenz in Sachen Gesundheit, meint er. Das Ausland sei hier schon weiter: In der internationalen EPatient-Forschung sind die Erfahrungen der Patienten längst zum Ausgangspunkt der Forschung geworden. Deutschlands Evaluationsforscher hinkten der internationalen Entwicklung rund fünf Jahre hinterher, kritisiert Schachinger, der seit 2010 die nach eigenen Angaben größte und älteste jährliche Online-Befragung Deutschlands zum Thema Gesundheit vorlegt. Weitere Ergebnisse der Befragung: Entgegen der Erwartung ist der Gesundheits-Surfer nicht jung, sondern im Schnitt immerhin 59 Jahre alt. Seine Bildung ist etwas höher als die des Bevölkerungs-Durchschnitts: 32 Prozent verfügen über einen Hochschul- oder Fachhochschulabschlusss. 54 Prozent der Gesundheits-Surfer sind Frauen. Betroffenheit ist ein wichtiger Auslöser, um Gesundheitsthemen im Internet zu recherchieren: 43 Prozent der Befragten sind selbst Patienten bzw. Chroniker, 29 Prozent surfen aufgrund akuter Beschwerden, 15 Prozent sind gesund, führen jedoch allgemeines Interesse an, 13 Prozent informieren sich im Netz, weil Angehörige unter gesundheitlichen Problemen leiden. 43 Prozent der Befragten nutzen Online-Angebote oder Apps, um Medikamente auf Verträglichkeit und Wechselwirkungen zu prüfen, 38 Prozent haben bereits im Internet Medikamente gekauft, 22 Prozent haben in Online-Foren bereits Fragen gestellt oder diskutiert. Aber auch neue Apps und Anwendungen verbreiten sich derzeit: Neun Prozent der Befragten verwenden eine Coaching-App, um mit ihrer Erkrankung im Alltag besser umzugehen. Ebenfalls neun Prozent nutzen eine App im Zusammenhang mit einem Medizingerät, zum Beispiel für Datensammlungen oder den richtigen Gebrauch. Sechs Prozent verwenden eine App, um ihre Medikamente richtig einzunehmen, sich erinnern zu lassen oder eine Übersicht über ihre Arzneien zu haben. 58 Prozent der Nutzer sind durch Recherche auf entsprechende Apps oder Online-Dienste gestoßen. 51 Prozent gaben jedoch an, sie wünschten sich dazu Empfehlungen von ihrem Arzt Krankenkassen vertrauen dagegen bei diesem Thema nur 34 Prozent. Im Hinblick auf das Spannungsfeld Datenschutz und Datennutzung ist die Meinung der Befragten gespalten: 43 Prozent plädieren für die Nutzung webbasierter Datenverarbeitung, ebenso viele lehnen sie ab. Die Contras haben vor allem Bedenken bezüglich des Datenschutzes. Befürworter der Datenverarbeitung versprechen sich davon am häufigsten einen Nutzen für sich selbst, andere Betroffene oder die Forschung. Auch sie jedoch stellen die webbasierte Datenverarbeitung unter den Vorbehalt von Datensicherheit und Schutz vor Diskriminierung. Presseinformation/Be Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

28 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Wahlkampf: Koalitionsstreit um Morbi-RSA Über lange Strecken der Legislaturperiode hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe seine Gesetze geräuscharm realisiert. Damit scheint es jetzt vorbei zu sein: In Vorbereitung auf das Wahljahr 2017 versuchen die Noch-Koalitionspartner, ihre Profile zu schärfen. So gibt es Auseinandersetzungen über klinische Studien an Demenzkranken und Kritik an dem Kabinettsbeschluss, den Kassen 2017 zur Deckung ihrer Kosten für Asylbewerber und Telematik 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung zu stellen (s. Zahnärzteblatt 7/16, S. 14f). Umstritten ist zudem auch der von Gröhe geplante rückwirkende Eingriff in den Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenkassen. Diese Angelegenheit ist äußerst komplex und zugleich ein Lehrstück für (gelungenen) Lobbyismus: Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vom Dezember 2013 hatte man sich darauf verständigt, den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich weiterzuentwickeln. Dabei sollten drei RSA-Komponenten zeitgleich reformiert werden: die Annualisierung der Kosten für verstorbene Versicherte, das Krankengeld und Ausgleichszahlungen für Auslandsversicherte. Zum 1. August 2014 trat das GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz (GKV- FQWG) in Kraft. Um den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich gerechter zu gestalten, justierte es unter anderem die Zuweisungen an die Krankenkassen für Krankengeld und Versicherte, die im Ausland wohnen, neu. Ab wann diese Bestimmungen nun jedoch eigentlich anzuwenden seien, ist dort nicht eindeutig festgelegt. Der Gesetzesbegründung ist zwar zu entnehmen, dass die Neuregelungen nach den Vorstellungen der Großen Koalition bereits im Rahmen des Jahresausgleichs 2013 umgesetzt werden sollten. Im Wortlaut des Gesetzes findet sich das allerdings nicht. Dennoch erließ das Bundesversicherungsamt bereits den Jahresausgleichsbescheid 2013 auf Basis der geänderten Berechnungsgrundlagen. Die AOK Rheinland/Hamburg klagte gegen die neu berechneten Zuweisungen für Auslandskrankenversicherte, durch die sie sich benachteiligt sah. Für sie geht es dabei um viel Geld: Aus historischen Gründen versichert die AOK Rheinland/Hamburg nach eigenen Angaben ca. 25 Prozent der im Ausland lebenden GKV-Mitglieder. Das zuständige Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen gab der Kasse im Oktober 2015 Recht: Die rückwirkende Anwendung der neuen Bestimmungen für 2013 und 2014 sei rechtswidrig, da dies im Gesetz so nicht festgelegt sei. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit prüfte das LSG daher erst gar nicht. Um die gesetzliche Lücke im GKV-FQWG zu schließen und die Gerichte auszuhebeln eine Entscheidung des Bundessozialgerichts über die vom LSG Nordrhein-Westfalen beanstandete Regelung steht noch aus, brachte die Große Koalition im Mai 2016 zwei Änderungsanträge ein, die an das geplante Transplantationsregistergesetz angehängt wurden. Damit sollte die neue Berechnungspraxis nun rechtssicher gestaltet werden: Rückwirkende Klarstellung nennt die Bundesregierung dieses Verfahren im Änderungsantrag. Nun sind rückwirkende Gesetzeseingriffe normalerweise nicht zulässig. Aber: als dem Staat eingegliederte Körperschaften des öffentlichen Rechts gelte für Krankenkassen der Vertrauensschutz nicht, argumentierten die Koalitionsfraktionen. Die Techniker Krankenkasse sieht das anders: Das Rückwirkungsverbot wurzle im Rechtsstaatsprinzip und das gelte auch für Krankenkassen, erklärte sie postwendend in einer Pressemitteilung. Die Änderungsanträge sollten eine rechtswidrige Zuweisungspraxis in den Jahren 2013 und 2014 nachträglich legitimieren, kommentierte die TK: Was nicht passt, wird passend gemacht. Es liegt doch auf der Hand, dass auch die Kassen verlässliche Rahmenbedingungen für ihr Wirtschaften brauchen, unterstrich Dr. Jens Bass, Vorstandsvorsitzender der TK. Schwere Geschütze fuhr die AOK/Rheinland Hamburg in der Anhörung zum Transplantationsregister- Gesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 1. Juni auf: Die rückwirkende Umverteilung hätte für sie Kürzungen in Höhe von 157 Millionen Euro zur Folge, so die Kasse. Das wäre existenzbedrohend, warnte sie. Unterstützung kam vom AOK-Bundesverband: Durch die Änderungsanträge zementiere der Gesetzgeber die unberechtigte Rückwirkung bei den Krankengeld- und Auslandsversicherten-Zuweisungen, hieß es in einer Pressemitteilung. 28 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

29 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Zwiespältig ist die Einstellung der gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen IKK e.v. Sie findet die entsprechenden Regelungen zweckdienlich ansonsten hätten sich für die Innungskrankenkassen aufgrund des LSG-Urteils für das laufende Ausgleichsjahr erhebliche finanzielle Belastungen ergeben. Rückstellungen in beitragssatzrelevanter Höhe ließen sich so für das IKK-System vermeiden. Dennoch aber sei die Regelung zu den Auslandsversicherten aus Sicht der Innungskrankenkassen für die Zukunft eher abzuschaffen als im Rahmen der vorliegenden Änderungsvorschläge auch noch rechtlich abzusichern. Interessant ist in der Stellungnahme der IKK im Übrigen eine Anmerkung am Rande: Seit längerem sei eine Zunahme eines politischen Einflusses auf die Krankenkassen zu beobachten. Indem nun der Gesetzgeber darauf verweise, dass Krankenkassen keine Träger von Grundrechten seien und daher das Gebot des Vertrauensschutzes für sie nicht gelte, manifestiert sich weiterhin ein politisches Bild, das die Krankenkassen mehr und mehr zu Institutionen der unmittelbaren Staatsgewalt macht, kritisiert der IKK e.v. Der BKK Dachverband dagegen begrüßt die Klarstellungen zu den Zuweisungen für Krankengeld und für Auslandsversicherte im Morbi-RSA uneingeschränkt: Damit konkretisiere der Gesetzgeber den im GKV-FQWG bereits formulierten Willen, dass die Regelungen ab dem Ausgleichsjahr 2013 anzuwenden waren. Auch die Barmer GEK hält das Vorgehen der Bundesregierung nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes für überzeugend und folgerichtig. Während die AOK Nordrhein/Hamburg die rückwirkende Umverteilung als existenzbedrohend beschrieb, befürchtet die Barmer GEK Nachteile gerade dann, wenn die Änderungsanträge nicht verabschiedet würden: Sie würde 150 Millionen Euro verlieren. Das bedeutet ein Beitragszehntel mehr Beitrag. Erfahrungsgemäß verlieren wir in der Folge Versicherte, zitiert die Ärztezeitung Barmer GEK- Chef Dr. Christoph Straub. Im Verteilungskampf um die Mittel aus dem Gesundheitsfonds legen die Kassen seit Jahren regelmäßig harte Bandagen an. In der aktuellen Debatte gibt es wieder einmal Streit zwischen den Kassenarten. Aber auch Ersatzkassen wie die TK und die Barmer GEK finden sich hier in verschiedenen Lagern wieder je nachdem, ob sie von einer rückwirkenden Umverteilung profitieren oder eben nicht. Unter jenen, die ein besonderes Interesse am Erhalt des Status Quo haben, befindet sich an vorderster Front die AOK Rheinland/Hamburg mit Sitz in Düsseldorf und damit ein Schwergewicht im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen. Dort werden am 14. Mai 2017 Landtagswahlen stattfinden nur vier Monate vor der Bundestagswahl. Ob das den SPD-Fraktionsvize Prof. Dr. Karl Lauterbach motiviert hat, seinen Widerstand gegen Gröhes Pläne zu Protokoll zu geben? Immerhin liegt schließlich sein Wahlkreis in Köln. Das ist sehr problematisch und ein gravierender Eingriff, kommentierte jedenfalls der Professor die fraglichen Änderungsanträge: Rückwirkende Änderungen halte ich für sehr gefährlich. Das führe zu gigantischer Rechtsunsicherheit. Als Kompromiss schlug Lauterbach Mitte Juni vor, die 157 Millionen Euro für die AOK Rheinland/Hamburg aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds auszugleichen. Gleichzeitig sollten Betriebskrankenkassen, die 2013 bei den Ausgleichszahlungen zum Krankengeld zu viele Gelder erhalten hatten, diese nicht zurückzahlen müssen. Rund 400 Millionen Euro müssten Schätzungen zufolge bei Realisierung dieses Vorschlags aus dem Gesundheitsfonds gedeckt werden. Auch die frühere Bundesgesundheitsministerin und amtierende Vizepräsidentin des Deutschen Bundestags Ulla Schmidt ihr Wahlkreis liegt ebenfalls in Nordrhein- Westfalen stellte sich offensiv gegen Gröhe. Wenn der Gesetzgeber Fehler gemacht habe, müsse er diese ernsthaft regeln, wird sie von Apotheke adhoc zitiert. Sie habe Schwierigkeiten mit rückwirkenden Eingriffen. Einem Bericht der Stuttgarter Zeitung zufolge intervenierte zudem die nordrhein-westfälische Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) kurz vor der abschließenden Lesung des Transplantationsgesetzes bei SPD- Parteichef Sigmar Gabriel. Am 6. Juli stand das Transplantationsregistergesetz auf der Tagesordnung einer nicht-öffentlichen Sitzung des Gesundheitsausschusses. Lauterbach, eigentlich nur stellvertretendes Ausschussmitglied, habe dort die Zustimmung der SPD zur Reform des Morbi-RSA im Alleingang zurückgezogen, nachdem auch sein Wunsch nach einer einmaligen Sonderzuweisung an die AOK Rheinland/Hamburg beim Ausschuss kein Gehör gefunden habe, so die Stuttgarter Zeitung weiter. Besonders beim Vorsitzenden des Dachverbands der Betriebskrankenkassen Franz Knieps ist der Ärger darüber groß: Die ins Transplantationsregistergesetz eingebrachten Änderungs- Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

30 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Antikorruptionsgesetz: Kliniken kündigen Konsiliarverträge Laut einem Bericht des Ärztenachrichtendiensts änd kündigen Foto: BKK Dachverband Aus der SPD ausgetreten: Franz Knieps anträge zu den Zuweisungen für Auslandskrankenversicherte und Krankengeld seien nach intensiver Lobbyarbeit der AOK Rheinland/Hamburg von der SPD zurückgezogen worden, ätzte er. Bemerkenswert sei, dass sich Politiker dazu verleiten lassen, im Einzelfall und entgegen vorheriger verbindlicher Vereinbarungen in ein hoch komplexes und kompliziertes System einzugreifen. Ich verstehe nicht, warum sich gestandene Gesundheitspolitiker wider besseres Wissen dazu hergeben, ein austariertes System zum Einsturz zu bringen. Inzwischen ist Knieps, langjähriger Abteilungsleiter bei Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, aus der SPD ausgetreten nach 34 Jahren Mitgliedschaft. Gegenüber der Stuttgarter Zeitung begründete er das mit mangelnder Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit der SPD-Politik. Die Geschehnisse rund um die Reform des Morbi-RSA hätten das Fass zum Überlaufen gebracht. Am 7. Juli beschloss der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Errichtung eines Transplantationsregisters ohne die zurückgezogenen Änderungsanträge. Die Beratungen über Korrekturen beim Morbi-RSA können nun frühestens im September weitergehen. KIRSTEN BEHRENDT Krankenhäuser derzeit reihenweise Konsiliarverträge mit niedergelassenen Operateuren. Hintergrund sei das Antikorruptionsgesetz. Möglicherweise fürchteten einige Klinikverwaltungen, dass ihre Verträge den Tatbestand der unzulässigen Patientenzuführung erfüllen könnten, vermutet änd. Die aktuelle Kündigungswelle habe Vorteile für die Patientenversorgung nichts damit zu tun, dass man davon bestehe: Denn gerade der dann die ausgeht rechtswidrig gehandelt zu haben, zitiert der Nachrichtendienst eischießende Vergütungsanteil dürfte obere Angemessensheitsgrenze übernen Sprecher der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Grund sei den Verdacht begründen, dass mit der bei den Strafverfolgungsbehörden vielmehr die Unsicherheit darüber, Vergütung nicht nur die Leistungserbringung abgegolten, sondern wie die Staatsanwaltschaften mit diesem sehr abstrakten Tatbestand umgehen werden : Keiner möchte in Patienten vergütet wird. Einander ge- inoffiziell auch die Zuführung von den Fokus von Ermittlungen geraten, währte Leistungen müssten in einem weil das sehr rufschädigend ist, selbst angemessenen, äquivalenten Verhältnis zueinander stehen, so die wenn das Verfahren dann im Sande verläuft und eingestellt wird, so der DKG weiter. Dieser Grundsatz gelte Sprecher. für alle denkbaren Kooperationen im Gesundheitswesen. In einem Rundschreiben gebe die DKG Bezüglich einer angemessenen Vergüting sollte sich das Kran- den Krankenhausleitungen Hilfestellung bei der Einschätzung bestehender und zukünftiger Kooperationen, tungsgrundlagen für die Erbringung kenhaus an anerkannten Vergü- heißt es bei änd weiter. Ein wichtiges ärztlicher Leistungen orientieren, zitiert änd aus dem DKG-Schreiben. Das Indiz für eine Unrechtsvereinbarung können demnach unangemessene Vergütungen sein. Wenn etwa liche Einkommen angestellter Kran- sei etwa das tarifliche und außertarif- Ärzte, die ihre Patienten einem bestimmten Krankenhaus überweisen den Stundenaufwand, den die Leiskenhausärzte, heruntergerechnet auf und sie dort behandeln, dafür eine im tungserbringung jeweils beanspruche. Abschließend gibt die DKG den Vergleich zu anderen Ärzten höhere Vergütung erhalten, müsse das Krankenhaus das nachvollziehbar be- den Weg: In jedem Fall jedoch müs- Krankenhäusern einen Rat mit auf gründen können beispielsweise sen die Krankenhäuser darauf achten, durch die besondere Qualifikation des die Bestimmung der angemessenen Arztes oder seinen hervorragenden Vergütung transparent und auf einer Ruf. Solche Kooperationen seien mit für Außenstehende nachvollziehbaren, wirtschaftlichen Grundlage vor- einem hohen Risiko verbunden. Das gelte vor allem für Kooperationen, bei denen zusätzlicher Er- dokumentieren. zunehmen sowie diese schriftlich zu läuterungsbedarf hinsichtlich deren änd/be 30 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

31 KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG Wahl zur Vertreterversammlung der KZV S-H Ihre Stimme zählt! Rund Mitglieder der KZV Schleswig-Holstein werden in diesen Tagen aufgerufen, die Delegierten der neuen Vertreterversammlung zu wählen. Die Amtszeit von VV und Vorstand nähert sich dem Ende und für die Amtsperiode werden im ersten Schritt in den Wahlbezirken die Delegierten gewählt, die dann auf der konstituierenden Versammlung im Januar einen neuen Vorstand wählen. Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Die VV ist das oberste Organ der KZV und nimmt eine Schlüsselfunktion in der Selbstverwaltung ein. Sie beschließt u.a. den Haushalt und die Satzung, überwacht den Vorstand, wählt die Mitglieder zahlreicher Ausschüsse und trifft alle Entscheidungen, die für die KZV von grundsätzlicher Bedeutung sind. Foto: Thomas Eisenkrätzer In diesem Jahr fällt die Wahl zusammen mit dem Bekanntwerden des Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung der Spitzenorganisationen in der GKV kurz Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Dieses Gesetz, offenbar ausgelöst durch Fehlentwicklungen im ärztlichen Bereich, ist dazu angelegt, die Entscheidungsfreiheit der Selbstverwaltung durch eine erweiterte Rechts- und Prüfaufsicht nachhaltig einzuschränken. Auch wenn es zunächst nur die Bundesebene betrifft, sind Auswirkungen auf die Selbstverwaltung auf Landesebene zu befürchten. Nach der Einführung hauptamtlicher Vorstände und der gesetzlich vorgeschriebenen Reduzierung der Mitgliederzahl unserer Vertreterversammlung ist dies nun der nächste Schritt, bewährte Strukturen weiter im Sinne des Staates zu verändern. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist eine hohe Wahlbeteiligung ein sichtbares Zeichen der Bedeutung, die wir unseren Selbstverwaltungsorganen zumessen. Mit einer entsprechend legitimierten VV und einem dadurch legitimierten Vorstand steigt das Gewicht der Zahnärzteschaft bei der Durchsetzung ihrer Interessen gegenüber Politik und Kassen deshalb: Gehen Sie zur Wahl oder kandidieren Sie am besten gleich selbst! DR. MICHAEL DIERCKS stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KZV Schleswig-Holstein DR. JOACHIM HÜTTMANN Vorsitzender der Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

32 RUNDSCHREIBEN DER KASSENZAHNÄRZTLICHEN VEREINIGUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN Information zur Vorstandswahl bei der KZV Schleswig-Holstein Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem gesetzlichen Auftrag, die vertragszahnärztliche Versorgung in Schleswig-Holstein sicherzustellen und die Interessen der Vertragszahnärzte/-Innen insbesondere gegenüber den Krankenkassen wahrzunehmen. Der hauptamtliche Vorstand verwaltet die Körperschaft und vertritt sie gerichtlich und außergerichtlich. In diesem Rahmen führt er die Geschäfte der Vereinigung, sorgt für die Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben, die ordnungsgemäße Verwendung ihrer Mittel und die Ausführung von Beschlüssen der Vertreterversammlung. Weitere Aufgaben ergeben sich vor allem aus dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches V sowie aus der Satzung der KZV S-H. Der Vorstand besteht aus 3 Mitgliedern, die von der konstituierenden Vertreterversammlung am 14. Januar 2017 gewählt werden. Für die sechsjährige Amtszeit sind die Positionen des/der Vorsitzenden und des/der ersten stellvertretenden Vorsitzenden sowie des/der zweiten stellvertretenden Vorsitzenden zu besetzen. Von den Bewerbern/-innen wird eine den Aufgaben entsprechende persönliche und fachliche Qualifikation erwartet. Bewerbungen sind mit aussagekräftigen schriftlichen Unterlagen zu senden an den: Stellv. Vorsitzenden der Vertreterversammlung Dr. Nils Borchers Kassenzahnärztliche Vereinigung Schleswig Holstein Westring 498, Kiel Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2016, 12:00 Uhr. Später eingehende Bewerbungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Vertreterversammlung der KZV Schleswig-Holstein Der Vorsitzende der Vertreterversammlung beruft gem. 8 Ziffer 6 der Satzung der KZV Schleswig-Holstein in Absprache mit dem Vorstand eine ordentliche Vertreterversammlung ein für Samstag, den 12. November 2016, 9.00 Uhr im Steigenberger Conti Hansa Kiel, Schloßgarten 7, Kiel und gibt nachstehende Tagesordnung bekannt: 1. Eröffnung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden der VV 2. Bericht des VV-Vorsitzenden 3. Beantwortung schriftlich gestellter Fragen (ohne Aussprache) 4. Bericht des Vorstandes 5. Bericht des Kassenprüfungsausschusses und Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr Bericht der Ausschüsse (soweit tätig gewesen) 7. Beschlussfassung über Anträge (soweit nicht unter TOP 4 behandelt) 8. Bericht der Findungskommission 9. Genehmigung des Etats 2017 und Festsetzung von Verwaltungskostenbeiträgen 10. Verschiedenes 32 Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September 2016

33 RUNDSCHREIBEN DER KASSENZAHNÄRZTLICHEN KASSENZAHNÄRZTLICHE VEREINIGUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN VEREINIGUNG Versorgungsgradzahlen aus dem Bedarfsplan (Stand: 1. Juli 2016 Behandlungsfälle I. Quartal 2016) Bezugnehmend auf unseren Artikel auf den amtlichen Seiten des Zahnärzteblattes 5/2007, Seite 26, weisen wir nochmals auf den rein informativen Charakter der nachfolgenden Daten hin. Planungsblatt B Zahnärztliche Versorgung PB Planungs- Einwohner- Vers.- Vertrags- Angest. Insges. KFO-An- Insges. Vers.- Nr. bereich zahl grad zahnärzte Zahnärzte rechnung grad 100 % Zahnärzte in % 1 Kreis Dithmarschen ,1 69,00 8,75 77, ,75 98,3 2 Flensburg ,8 51,00 12,25 63, ,25 124,5 3 Kiel ,2 188,00 36,50 224, ,50 116,9 4 Kreis Lauenburg ,4 89,50 21,00 110, ,50 95,7 5 Lübeck ,5 147,00 29,25 176, ,25 104,6 6 Neumünster ,7 48,00 7,50 55, ,50 118,9 7 Kreis Nordfriesland ,2 81,00 13,75 94, ,75 96,5 8 Kreis Ostholstein ,7 120,00 16,75 136, ,75 114,3 9 Kreis Pinneberg ,7 163,00 32,00 195, ,00 106,8 10 Kreis Plön ,0 66,00 10,25 76, ,25 100,4 11 Kreis Rendsb.-Eckernf ,6 154,00 29,25 183, ,25 113,5 12 Kreis Schleswig-Flensb ,0 97,00 18,25 115, ,25 97,7 13 Kreis Segeberg ,8 141,50 29,00 170, ,50 107,4 14 Kreis Steinburg ,7 61,00 19,50 80, ,50 99,8 15 Kreis Stormarn ,3 131,50 23,75 155, ,25 108,4 Planungsblatt C Kieferorthopädische Versorgung PB Planungs- Einwohner- Vers.- Vertrags- Angest. Insges. KFO-An- Insges. Vers.- Nr. bereich zahl grad zahnärzte Zahnärzte rechnung grad (0 18 J.) 100 % + Ermächt. Zahnärzte in % 1 Kreis Dithmarschen ,9 5,0 0,00 5,00 0 5,00 84,7 2 Flensburg ,4 4,0 1,25 5,25 0 5,25 154,4 3 Kiel ,3 13,0 1,75 14, ,75 169,4 4 Kreis Lauenburg , ,00 7,00 1 8,00 90,9 5 Lübeck ,5 7,0 2,00 9,00 0 9,00 105,9 6 Neumünster ,4 7,0 3,00 10, ,00 294,1 7 Kreis Nordfriesland ,2 4,0 0,00 4,00 1 5,00 69,4 8 Kreis Ostholstein ,9 8,0 0,00 8,00 1 9,00 113,9 9 Kreis Pinneberg ,7 11,0 1,00 12, ,00 87,6 10 Kreis Plön ,5 6,0 1,50 7,50 0 7,50 136,3 11 Kreis Rendsb.-Eckernf ,5 18,0 1,75 19, ,75 166,0 12 Kreis Schleswig-Flensb ,1 4,0 0,00 4,00 1 5,00 54,9 13 Kreis Segeberg ,0 12,0 2,00 14, ,00 116,6 14 Kreis Steinburg ,8 3,0 0,00 3,00 3 6,00 103,4 15 Kreis Stormarn ,9 9,0 1,00 10, ,00 100,9 Einreichung von Anträgen an den Zulassungsausschuss Bitte beachten Sie zur Einreichung von Anträgen an den Zulassungsausschuss folgende Termine: Dezember-Sitzung 2016 Anträge für die Dezember-Sitzung 2016 müssen bis zum vollständig vorliegen. Verzicht zum einreichen bis zum Verzicht zum einreichen bis zum Veränderungen in der wöchentlichen Arbeitszeit von angestellten Zahnärzten oder deren Beschäftigungsende müssen dem Zulassungsausschuss umgehend mitgeteilt werden. Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

34 MITTEILUNGSBLATT DER ZAHNÄRZTEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN Fortbildung im Heinrich-Hammer-Institut Modulare Fortbildung Gerostomatologie für die ZFA Beide Kurse umfassen zusammen 3 Module und können nur im Block gebucht werden. Kurs-Nr.: Freitag, Samstag, Kurs-Nr.: Freitag, Samstag, Kurszeiten: Freitag: 9 17 Uhr Samstag: 9 17 Uhr Referenten: Dr. Claudia Ramm, Kiel Prof. Dr. Ina Nitschke, MPH, Zürich Birgit Scherfchen, Kiel Dr. Sailer-Lehrum, Kiel Dr. Cornelius Haffner, München Maren Kropf-Nimtz, Kiel Kursort: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Heinrich-Hammer-Institut Westring Kiel Kursgebühr pro Kurs: 325 EUR für ZFA Die intensivere Beschäftigung mit dem älteren Patienten wird für die Zahnmedizin immer wichtiger. Seit 2006 leben in Deutschland mehr Menschen, die 65 und älter sind, als Menschen, die jünger als 20 sind. Alterszahnmedizin, die Disziplin, die sich mit dem alten Patienten in der Zahnmedizin beschäftigt, hat zwei grundsätzlich verschiedene Aspekte. Modul I: Gerostomatologische und geriatrische Grundlage vormittags Einführung in die Seniorenzahnmedizin Kurseinführung, Organisation, Ablauf Grundlagen Seniorenzahnmedizin Demographischer Wandel Körperliche und psychische Veränderung im Alter Geriatrische Veränderung im Alter vormittags Erkrankungen im Alter Schwerpunkt Demenz Lagerung und Transport älterer Menschen Ergonomische Patientenführung Praktische Übungen Modul II: Senioren in der Praxis vormittags Praxiskonzepte Anforderung und Herausforderung Angepasste Praxisstruktur Ernährung im Alter Zahngesunde Ernährung bei Senioren Halitosis Destruktionen der Zahnhartsubstanz Anamnese, Befund, Untersuchung, Indizes Juristische Aspekte Delegation, Zahnheilkundegesetz Modul III: Aufsuchende Betreuung und Versorgung vormittags Grundzüge der Betreuung und Pflege Strukturen, Pflegestufen, MDK, Pflegealltag Mobile Konzepte Organisation mobiles Equipment, Material Hygienemanagement, RKI-Richtlinien mobile Prävention, mobile Therapie Schulung von Pflegekräften Mustervortrag Einmal geht es um den so genannten fitten Alten, der noch die Zahnarztpraxis aufsuchen kann, zum anderen um die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in Einrichtungen oder in der häuslichen Pflege. In beiden Bereichen bestehen spannende, neue Aufgaben für qualifizierte Mitarbeiterinnen im Praxisteam. Behinderungen im Alter Altersveränderungen im Mund Tag 1: nachmittags Kommunikation mit Senioren Umgang mit älteren Patienten praktische Übungen, Rollenspiele Videoaufzeichnungen, Auswertungen Tag 2: nachmittags Gerostomatologischer Parcours Simulation des Alters Praktische Übungen im Altersanzug Feedback, Diskussion, Auswertung Tag 3: Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Einwilligung zur Behandlung nachmittags Seniorenprophylaxe Theorie: Unterstützende Parodontitis-Therapie UPT Patientenmotivation Therapeutische Maßnahmen Materialien Der geriatrische Notfall Risikoanalyse Praktische Übungen nachmittags Schulung von Pflegekräften PNG, VSG, VStG Münchner Modell, Teamwerk Kooperationsverträge Abschlusskolloquium, Zertifikat Tag 4: Beide Kurse umfassen zusammen 3 Module und können nur im Block gebucht werden. 34 Anmeldung: Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Heinrich-Hammer-Institut Westring Kiel Tel. 0431/ Fax 0431/ hhi@zaek-sh.de Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein Rubrik September Fortbildung 2016

35 MITTEILUNGSBLATT DER ZAHNÄRZTEKAMMER SCHLESWIG-HOLSTEIN PERSONALIEN Wir gratulieren: 85. Geburtstag 30. September Dr. John Carlson, Nübel 80. Geburtstag 26. September Dr. Peter Henack, Bredenbek Dr. Boy-Knud Jöns, Bad Segeberg 14. Oktober Dr. Peter Siemon, Strande 16. Oktober Dr. Wolf-Dietrich Luhmann, Pogeez 75. Geburtstag 16. September Dr. Olaf Golombeck, Bornhöved 18. September Dr. Hans-Heinrich Bornemann, Breklum 1. Oktober Dagmar Hinrichs, Schwentinental 3. Oktober Dr. Dr. Wolfgang Neugebauer, Glücksburg 11. Oktober Dr. Hans-Jürgen Bock, Mönkeberg 19. Oktober Frank Michael Weiß, Marne 70. Geburtstag 17. September Dr. Michael Piert, Flintbek 19. September Dr. Ute Kehl, Plön 24. September Gitta Reppmann, Flensburg 26. September Herbert Dilchert, Prisdorf 27. September Dr. Winfried Ostrowitzki, Ahrensburg 29. September Sabine Heinenberg, Büchen 3. Oktober Dr. Peter Anger, Lübeck Dr. Peter Heck, Fockbek 10. Oktober Dr. Peter Matthießen, Lübeck Dr. Falk Ritter, Schleswig 11. Oktober Dr. Johannes Hohn, Bad Bramstedt 14. Oktober Martin Baare, Mölln 18. Oktober Uwe Lagenstein, Norderstedt 65. Geburtstag 16. September Karl-Heinz Nüser, Itzehoe 2. Oktober Volker Hesebeck, Elmshorn 4. Oktober Hans-Peter Flindt, Oldenburg 6. Oktober Dieter Petersen, Schleswig 12. Oktober Helena Chalaris, Kiel JUBILÄEN IN DEN PRAXEN Wir gratulieren den Mitarbeiterinnen zum Praxis-Jubiläum: 30 Jahre Birgit Richter Praxis Dr. Mina Katawazi, Wolfgang M. Voß, Itzehoe 25 Jahre Alexandra Fetter Bianca Hansen Praxis Detlef und Solvig Zemanek, Eggebek Gitta Rudolph Praxis Gunnar Kristensen, Husum In memoriam Wir betrauern das Ableben unserer Kollegen: Dr. Rudolf Plathner Preetz geboren 27. Mai 1948 verstorben 22. Juli 2016 Michael Schierhorn Bad Segeberg geboren 4. Oktober 1953 verstorben 14. Juni 2016 Anzeigen Kammerversammlung der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein 26. November Uhr Zahnärztekammer Westring 496, Kiel Vorläufige Tagesordnung 1. Eröffnung, Regularien 2. Bericht des Vorstands 3. Versorgungswerk 3.1 Jahresabschluss 2015: Bericht Feststellung Verwendung Überschuss Entlastung Verwaltungsausschuss Entlastung Aufsichtsausschuss 3.2 Jahresrechnung 2016: Wahl Prüfer Wahl versicherungsmathematischer Sachverständiger 3.3 Satzungsänderungen 4. Jahresabschluss Bericht Rechnungsprüfungsausschuss 4.2 Entlastung Vorstand 5. Haushalt Bericht Haushaltsausschuss 5.2 Beitragssatzung Haushaltssatzung Verschiedenes Fortbildung in Kreisvereinen Kreisverein der Zahnärzte Neumünsters am: , Uhr Ort: Alfreds, Neumünster Referent: Dr. M.-S. Chaar Thema: Vollkeramische Inlaybrücken ein Update Ankauf Wir suchen eine Küretten-Schleifmaschine, z. B. Periostar 3000 o. ä. Angebote bitte an: Dres. Clausen & Partner Tel. 0451/ Beachten Sie auch die Praxisbörse" unter Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein September

36 66. Wissenschaftliche Tagung der Schleswig-Holsteinischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und zfa-samstag der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Bakterien Pilze Viren. Mikroorganismen in der Zahnmedizin Sonnabend, 8. Oktober 2016 Auditorium Maximum der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel Olshausenstr. 40 mit Dentalausstellung Programm Stand: September 2016 Tagungsgebühren Zahnärztinnen und Zahnärzte 9.00 h Begrüßung und Eröffnung der wissenschaftlichen Tagung Prof. Dr. Matthias Kern, Vorsitzender der Schleswig-Holsteinischen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Vortrag Preisträger/in 9.30 h Keine Zähne kein Problem? Zur Rolle der Mundhygiene in der Pneumonieprophylaxe bei alten Patienten Prof. Dr. Frauke Müller, Genf Nanokomposit-Beschichtungen mit einstellbarer Zelladhäsion und bakterizider Wirkung Dr. Martha Es-Souni, Kiel h Pause Dentalausstellung h Umgang mit multiresistenten Erregern (MRE) in der Praxis und der aufsuchenden Betreuung Prof. Dr. Lutz Jatzwauk, Dresden Neue Methoden zur Desinfektion des Wurzelkanalsystems Dr. David William Christofzik, Kiel Bedeutung der Hepatitis C und HIV Infektion für das zahnärztliche Team Prof. Dr. Andrea-Maria Schmidt-Westhausen., Berlin h Mittagspause Mensa Dentalausstellung h Sterilisation von Abutments in der Implantatprothetik Dr. Gunnar Meyer, Kiel Bakteriämie und Risikopatient Prof. Dr. Dr. Thomas Kreusch, Hamburg Perioperative Antibiotikaprophylaxe bei zahnärztlichen Eingriffen Dr. Christian Flörke, Kiel h Pause Dentalausstellung h Mikrobiologische Tests in der Zahnmedizin das veränderte Weltbild am Beispiel Karies Prof. Dr. Michael Noack, Köln Der Biofilm in der Mundhöhle Feind oder Freund? Prof. Dr. Christof Dörfer, Kiel h Schlussworte: Prof. Dr. Matthias Kern h Mitgliederversammlung der SHGZMK Zahnmedizinische Fachangestellte 9.00 h Eröffnung Dr. Gunnar Schoepke, Vorstand für Praxispersonal der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein 9.15 h Der infektiöse Patient in der Zahnarztpraxis Erkennen und Verhalten Prof. Dr. Andrea-Maria Schmidt-Westhausen, Berlin h Pause Dentalausstellung h Wird mein Körper krank von Zahnproblemen? Beweisgestützte Antworten auf typische Patientenfragen Prof. Dr. Michael Noack, Köln h Häusliche Interdentalraumreinigung Wissenschaft und Realität PD Dr. Christian Graetz, Kiel h Mittagspause Mensa Dentalausstellung h Patienten mit MRE in der Praxis Was muss ich beachten? Prof. Dr. Lutz Jatzwauk, Dresden h Pause Dentalausstellung h Umgang mit Pflegebedürftigen und Demenzkranken Prof. Dr. Frauke Müller, Genf h Gelebte Ergonomie in der täglichen Praxis Mit guter Ergonomie kannst Du eine Menge Zeit und Energie sparen! Dr. Jens-Christian Katzschner, Hamburg h Verabschiedung, Dr. Gunnar Schoepke Ab 8.00 h findet parallel eine Dentalausstellung statt. Anmeldung congress & more Klaus Link GmbH Festplatz Karlsruhe Tel. 0721/ Fax 0721/ oder online unter Die Tagungsgebühr beinhaltet freien Zugang zu allen Vorträgen und die Pausenverpflegung. Das Mittagessen kann kostenpflichtig in der benachbarten Mensa eingenommen werden) Zahnärzte Mitgl. SHGZMK: Anm. bis 18. September danach 40 Nichtmitglieder: Anm. bis 18. September danach: 100 Bei Eintritt in die Gesellschaft während der Tagung: 80 (davon 30 Mitgliedsbeitrag) Studierende ZFA/ZMV 20 70

BEVÖLKERUNGSBEZOGENES KREBSREGISTER SAARLAND

BEVÖLKERUNGSBEZOGENES KREBSREGISTER SAARLAND INFORMATIONEN FÜR PATIENTINNEN UND PATIENTEN BEVÖLKERUNGSBEZOGENES KREBSREGISTER SAARLAND LIEBE PATIENTINNEN, LIEBE PATIENTEN, fast 500 000 Menschen erkranken in Deutschland jedes Jahr neu an Krebs. Trotz

Mehr

Statement von. Christian Zahn. stellvertretender Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek)

Statement von. Christian Zahn. stellvertretender Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) Seite 1 von 5 Statement von Christian Zahn stellvertretender Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) anlässlich der gemeinsamen Pressekonferenz der Bundeswahlbeauftragten für die

Mehr

Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (BZÄK)

Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) zum Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz PrävG) I. Die Bundeszahnärztekammer

Mehr

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten ( Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien ) in der Fassung vom 24. August 1989

Mehr

Neue Online-Prüfung für Frauenärzte anhand von Ultraschallbildern aus der realen Versorgung startet

Neue Online-Prüfung für Frauenärzte anhand von Ultraschallbildern aus der realen Versorgung startet Berlin, 1. Juni 2012 Neue Online-Prüfung für Frauenärzte anhand von Ultraschallbildern aus der realen Versorgung startet Ab jetzt wird es für niedergelassene Frauenärzte in Sachen Ultraschall-Prüfung konkret:

Mehr

Klinische Krebsregister

Klinische Krebsregister Klinische Krebsregister Dorothee Krug Abteilung Stationäre Versorgung Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) XVIII. Gesundheitspolitisches Symposium 28. Oktober 2016 in Magdeburg Krebserkrankungen in Deutschland

Mehr

Was hat sich geändert in der klinischen Krebsregistrierung?

Was hat sich geändert in der klinischen Krebsregistrierung? Was hat sich geändert in der klinischen Krebsregistrierung? Gemeinsames Klinisches Krebsregister mit dem Land Berlin Sitz der Koordinierungsstelle Cottbus Klinisches Krebsregister für Brandenburg und Berlin

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/3992. der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp (SPD) und

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/3992. der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp (SPD) und LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/3992 24. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit

Mehr

Beschluss. in der Fassung vom 26. April 1976

Beschluss. in der Fassung vom 26. April 1976 1 Beschluss einer Änderung der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen ( Krebsfrüherkennungs-Richtlinien ) in der Fassung vom 26. April

Mehr

Patienteninformation zum Bremer Krebsregister

Patienteninformation zum Bremer Krebsregister Patienteninformation zum Bremer Krebsregister Inhalt Seite 1 2 3 3 5 7 7 8 Kurzinformation zum Bremer Krebsregister Ausführliche Informationen für Tumorpatientinnen und -patienten Das Bremer Krebsregister

Mehr

PRESSEINFORMATION PRESSEINFORMATION PRESSEINFORMATION

PRESSEINFORMATION PRESSEINFORMATION PRESSEINFORMATION Bessere Überlebenschancen für Frauen mit Brustkrebs in Schleswig-Holstein Aktuelle Studie vorgestellt KIEL 31.10.2006. Bundesweit bietet das nördlichste Bundesland die sicherste Diagnosemöglichkeit bei

Mehr

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der. Richtlinie zur Bestimmung der Befunde

Tragende Gründe zum Beschluss. des Gemeinsamen Bundesausschusses. über eine Änderung der. Richtlinie zur Bestimmung der Befunde Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen für die Festzuschüsse nach 55, 56 SGB V zu

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die Überprüfung erbrachter vertragszahnärztlicher Leistungen (NUB-Richtlinien)

Mehr

Freiberufler erwirtschaften in deutschland. Sie langfristig und nachhaltig. arbeitsplätze schaffen und. Jeder vierte Selbstständige ist

Freiberufler erwirtschaften in deutschland. Sie langfristig und nachhaltig. arbeitsplätze schaffen und. Jeder vierte Selbstständige ist Circa 25.000 Freiberufler beschäftigen in Thüringen mehr als 63.000 Mitarbeiter. Freiberufler erwirtschaften in deutschland mehr als 10% des BIP. Wir denken: Freie Berufe sind gut für Thüringen, WEIL Sie

Mehr

Richtlinie. in der Fassung vom 24. August 1989 veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Nr. 10 vom 29. September 1989 in Kraft getreten am 1.

Richtlinie. in der Fassung vom 24. August 1989 veröffentlicht im Bundesarbeitsblatt Nr. 10 vom 29. September 1989 in Kraft getreten am 1. Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten (Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie) in der Fassung vom 24. August 1989 veröffentlicht

Mehr

Zahnärztliche Versorgung Daten & Fakten 2016

Zahnärztliche Versorgung Daten & Fakten 2016 Zahnärztliche Versorgung Daten & Fakten 2016 Mundgesundheit Karieserfahrung bei 12-Jährigen DMFT Alte Bundesländer Neue Bundesländer 11,0 10,8 10,0 9,0 8,0 7,0 6,0 5,0 4,0 4,1 3,3 3,0 2,0 1,0 0,0 2,6 1,4

Mehr

Wie weit ist der Aufbau klinischer Krebsregister in Deutschland?

Wie weit ist der Aufbau klinischer Krebsregister in Deutschland? Wie weit ist der Aufbau klinischer Krebsregister in Deutschland? Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes Berlin, 25. August 2016 Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende Klinische Krebsregister - Einführung

Mehr

Die OVIS Studie - Onkologische Versorgung von Tumorpatienten in Schleswig-Holstein

Die OVIS Studie - Onkologische Versorgung von Tumorpatienten in Schleswig-Holstein 4. Workshop Krebsregister, 2. April 2003, Regensburg Die OVIS Studie - Onkologische Versorgung von Tumorpatienten in Schleswig-Holstein B. Schmidtkunz, C. Bartel, T. Burkhardt-Hammer, A. Katalinic Universität

Mehr

Saarland. Epidemiologisches Krebsregister Saarland. Informationen für Patientinnen und Patienten. Oktober 2002

Saarland. Epidemiologisches Krebsregister Saarland. Informationen für Patientinnen und Patienten. Oktober 2002 Epidemiologisches Krebsregister Saarland Oktober 2002 Informationen für Patientinnen und Patienten Saarland Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales Liebe Patientin, lieber Patient, Weit

Mehr

Epidemiologische Krebsregistrierung - Aktueller Stand in NRW. 2. Offene Krebs Konferenz Düsseldorf 24. Februar Prof. Dr. med.

Epidemiologische Krebsregistrierung - Aktueller Stand in NRW. 2. Offene Krebs Konferenz Düsseldorf 24. Februar Prof. Dr. med. 2. Offene Krebs Konferenz Düsseldorf 24. Februar 2007 Epidemiologische Krebsregistrierung - Aktueller Stand in NRW Prof. Dr. med. Hans-Werner Hense Geschäftsführer des EKR NRW und Professor für Klinische

Mehr

Mein Zahnarzt vor Ort

Mein Zahnarzt vor Ort Mein Zahnarzt vor Ort statt Bürgerversicherung. Was die Bürgerversicherung für Ihre zahnärztliche Versorgung in Baden-Württemberg bedeutet. VORWORT Foto: Martin Stollberg Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who?

Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen. Who is who? Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen Who is who? 1. DVMD-Frühjahrssymposium Hannover, 04.03.2016 Gabriele Damm, Dipl.-Dok. (FH), Systemauditor ZQ, Hannover Qualitätsinstitutionen im Gesundheitswesen

Mehr

BNHO. Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.v. Die KrebsSpezialisten. Weil Kompetenz und Engagement zählen.

BNHO. Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.v. Die KrebsSpezialisten. Weil Kompetenz und Engagement zählen. BNHO Berufsverband der Niedergelassenen Hämatologen und Onkologen in Deutschland e.v. Die KrebsSpezialisten. Weil Kompetenz und Engagement zählen. Krebs ist eine häufige Erkrankung In Deutschland leben

Mehr

Kommunikation im Gesundheitswesen

Kommunikation im Gesundheitswesen Kommunikation im Gesundheitswesen Alle gezeigten Folien sowie Hintergrundinformationen finden sich bei www.pr-healthcare.de unter Charité Kursziele Lernen, wie das Gesundheitssystem tickt, Typische Systemmängel

Mehr

16. Plattform Gesundheit des IKK e.v. Notfall Notversorgung! Von Steuerungs- und Strukturdefiziten. Begrüßungsrede Hans-Jürgen Müller

16. Plattform Gesundheit des IKK e.v. Notfall Notversorgung! Von Steuerungs- und Strukturdefiziten. Begrüßungsrede Hans-Jürgen Müller Begrüßungsrede Hans-Jürgen Müller Sehr geehrte Frau Senatorin, sehr geehrte Vertreter aus dem Deutschen Bundestag und aus den Bundesministerien, sehr geehrte Referenten und Diskutanten auf dem Podium,

Mehr

Entwicklung der Vollzähligkeit des Krebsregisters Schleswig- Holstein aus zeitlicher und regionaler Sicht

Entwicklung der Vollzähligkeit des Krebsregisters Schleswig- Holstein aus zeitlicher und regionaler Sicht Entwicklung der Vollzähligkeit des Krebsregisters Schleswig- Holstein aus zeitlicher und regionaler Sicht Ron Pritzkuleit, Alexander Katalinic Institut für Krebsepidemiologie, Lübeck www.krebsregister-sh.de

Mehr

Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings

Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings Landtag von Baden-Württemberg 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 4384 10. 06. 2005 Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz über die Zentrale Stelle zur Durchführung des Einladungswesens im Rahmen des Mammographie-Screenings

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6374. Beschlussempfehlung

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6374. Beschlussempfehlung Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/6374 Beschlussempfehlung Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration Hannover, den 30.08.2016 Entwurf eines Gesetzes über eine

Mehr

DMP-Realität nach 10 Jahren

DMP-Realität nach 10 Jahren DMP-Realität nach 10 Jahren Dr. Maximilian Gaßner Präsident des Bundesversicherungsamtes Übersicht 1. Einführung der DMP 2. DMP in der Praxis Kritik und Würdigung 3. Ausblick in die Zukunft von DMP 4.

Mehr

Krebsregistrierung im Saarland

Krebsregistrierung im Saarland V20151021 Krebsregistrierung im Saarland Informationen für Patientinnen und Patienten Liebe Patientinnen, liebe Patienten, die Diagnose Krebs trifft in Deutschland jährlich fast 500.000 Menschen und stellt

Mehr

Modellvorhaben zur Darmkrebs-Früherkennung mittels Kapselendoskopie

Modellvorhaben zur Darmkrebs-Früherkennung mittels Kapselendoskopie Modellvorhaben zur Darmkrebs-Früherkennung mittels Kapselendoskopie Statement Sabine Steinlechner Bereichsleiterin Besondere ambulante Versorgung AOK Bayern Die Gesundheitskasse Pressegespräch 07. Oktober

Mehr

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer

Mehr

Gesundheit 4.0 Wie Ärzte die digitale Zukunft sehen

Gesundheit 4.0 Wie Ärzte die digitale Zukunft sehen Gesundheit 4.0 Wie Ärzte die digitale Zukunft sehen Dr. Bernhard Rohleder Hauptgeschäftsführer Bitkom e.v. Dr. Klaus Reinhardt Bundesvorsitzender Hartmannbund Berlin, 8. Juni 2017 Papier und Stift haben

Mehr

Beschluss der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am 10./11. November 2017, Frankfurt

Beschluss der Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer am 10./11. November 2017, Frankfurt Antragsteller: Haushaltsauswirkungen: Vorstand der Bundeszahnärztekammer keine 1 2 3 4 Wortlaut: 20.09.2017, 18:00 Uhr Die Bundesversammlung möge beschließen: Die Musterberufsordnung der Bundeszahnärztekammer

Mehr

Die Inanspruchnahme ambulanter ärztlicher Leistungen durch ältere Menschen

Die Inanspruchnahme ambulanter ärztlicher Leistungen durch ältere Menschen Die Inanspruchnahme ambulanter ärztlicher Leistungen durch ältere Menschen Mit der demographischen Alterung ist es absehbar, dass der Bedarf an medizinischen Leistungen weiter anwachsen wird. Eine wesentliche

Mehr

9. GGHBB Jahrestagung, Berlin 2015 Tumorregister Berlin/Brandenburg: was kommt auf uns zu? W. Pommerien, Städ?sches Klinikum Brandenburg

9. GGHBB Jahrestagung, Berlin 2015 Tumorregister Berlin/Brandenburg: was kommt auf uns zu? W. Pommerien, Städ?sches Klinikum Brandenburg 9. GGHBB Jahrestagung, Berlin 2015 Tumorregister Berlin/Brandenburg: was kommt auf uns zu? W. Pommerien, Städ?sches Klinikum Brandenburg WP 23.01.2015 1 Geschichte des Krebsregisters in Deutschland Professor

Mehr

Erste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken

Erste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken MDS und GKV-Spitzenverband Erste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken Berlin/Essen (8. Oktober 2009) - In der Zeit vom 1. Juli bis Mitte September sind

Mehr

Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor

Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor Behandlungsfehler Medizinischer Dienst stellt Begutachtungsstatistik 2013 vor Berlin (6. Mai 2014) - Rund 14.600mal haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im Jahr 2013 ein Gutachten

Mehr

9 Jahre Mundgesundheit hessischer Kindergartenkinder

9 Jahre Mundgesundheit hessischer Kindergartenkinder 9 Jahre Mundgesundheit hessischer Kindergartenkinder Fünfte Querschnittsuntersuchung 3 5 jähriger in acht Landkreisen und drei kreisfreien Städten in Hessen Dürr, K.-G., Füllkrug, A., Gnegel, J., Graf,

Mehr

Die Herausforderungen an das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt

Die Herausforderungen an das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt Die Herausforderungen an das Gesundheitswesen in Sachsen-Anhalt Vor dem Hintergrund einer ständig alternden Bevölkerung Dr. Dr. Reinhard Nehring Innovationsforum MED.TEC.INTEGRAL 22./23.09.2008 Demografischer

Mehr

vor zehn Jahren ist in Niedersachsen flächendeckend das Mammographie-Screening-Programm von den Partnern der

vor zehn Jahren ist in Niedersachsen flächendeckend das Mammographie-Screening-Programm von den Partnern der Festveranstaltung 10 Jahre Mammographie-Screening in Niedersachsen 13. April 2016 Grußwort Dr. Christoph Titz Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen Sehr geehrte

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Deutscher Bundestag WD /16 Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zur Impfung gegen Hepatitis B Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 18.5.2016 Fachbereich: WD 9: Gesundheit, Familie,

Mehr

Zahngesundheit der Düsseldorfer Kinder und Jugendlichen

Zahngesundheit der Düsseldorfer Kinder und Jugendlichen Zahngesundheit der Düsseldorfer Kinder und Jugendlichen 1.1 Verbreitung Einer der weltweiten Vorreiter der zahnärztlichen Prävention, Prof. Dr. Marthaler, beschrieb die Situation zutreffend, "die Karies

Mehr

Ministerin Steffens: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in NRW perfekt

Ministerin Steffens: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in NRW perfekt Presseinformation 28. August 2015 Ministerin Steffens: Gesundheitskarte für Flüchtlinge in NRW perfekt Rahmenvereinbarung mit Krankenkassen unterzeichnet Entlastung für Kommunen Das Ministerium für Gesundheit,

Mehr

Geschäftsstelle Qualitätskonferenzen

Geschäftsstelle Qualitätskonferenzen Geschäftsstelle Qualitätskonferenzen bei der Klinischen Landesregisterstelle des Krebsregisters Baden-Württemberg 21. Informationstagung Tumordokumentation Stuttgart, 23.04.2015 Dr. med. Astrid Kimmig

Mehr

Ist Gender-Medizin im gesundheitspolitischen Bewusstsein angekommen?

Ist Gender-Medizin im gesundheitspolitischen Bewusstsein angekommen? Ist Gender-Medizin im gesundheitspolitischen Bewusstsein angekommen? Is Gender Medicine politically accepted? Bundesebene? Gesundheitspolitik Ebenen des Gesundheitssystems Bundesebene: z.b. Präventionsgesetz

Mehr

Es gilt das gesprochene Wort.

Es gilt das gesprochene Wort. Statement von Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Es gilt das gesprochene Wort. MDK - drei Buchstaben, die die Versorgung von 70 Mio. gesetzlich Versicherten in Deutschland

Mehr

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung. - Körperschaft des öffentlichen Rechts - - vertreten durch den Vorstand - und.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung. - Körperschaft des öffentlichen Rechts - - vertreten durch den Vorstand - und. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung - Körperschaft des öffentlichen Rechts - - vertreten durch den Vorstand - und die Knappschaft - vertreten durch die Geschäftsführung - schließen als Anlage zum Gesamtvertrag

Mehr

Programm. Nationaler Krebsplan. Abschlussveranstaltung zum Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Gesundheit. Forschung im Nationalen Krebsplan

Programm. Nationaler Krebsplan. Abschlussveranstaltung zum Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Gesundheit. Forschung im Nationalen Krebsplan Programm Nationaler Krebsplan Abschlussveranstaltung zum Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Gesundheit Forschung im Nationalen Krebsplan 18. und 19. Mai 2016, Hotel Meliá Berlin www.bundesgesundheitsministerium.de

Mehr

Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 2

Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 2 Patienteninformation AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 2 Das Programm für Ihre Gesundheit 2 AOK-Curaplan Diabetes mellitus Typ 2 Was AOK-Curaplan ist AOK-Curaplan ist ein umfassendes Programm für AOK-

Mehr

Eröffnung und Begrüßung. Fachtagung Wie krank ist die Notfallversorgung?

Eröffnung und Begrüßung. Fachtagung Wie krank ist die Notfallversorgung? Es gilt das gesprochene Wort! Eröffnung und Begrüßung Fachtagung Wie krank ist die Notfallversorgung? Dr. Ralf Langejürgen, Leiter der vdek-landesvertretung Bayern München, 20.10.2016 Sehr geehrte Damen

Mehr

HELIOS EinBlicke. Mitarbeiter 1/2015. Thema: Gesundheitsbericht

HELIOS EinBlicke. Mitarbeiter 1/2015. Thema: Gesundheitsbericht HELIOS EinBlicke Mitarbeiter 1/2015 Thema: Gesundheitsbericht Erstmals hat HELIOS 2014 die anonymisierten Krankenkassen-Daten von rund 23.000 Mitarbeitern ausgewertet und so Altersstruktur, den Gesundheitszustand

Mehr

Rede Eröffnung des Dialysezentrums an den Sonneberger Medinos-Kliniken

Rede Eröffnung des Dialysezentrums an den Sonneberger Medinos-Kliniken Rede Eröffnung des Dialysezentrums an den Sonneberger Medinos-Kliniken Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Gäste, Wir begehen heute die Eröffnung des neuen Dialysezentrums und dass heute so viele den

Mehr

Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans

Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans Bundesrat Drucksache 252/14 (Beschluss) 11.07.14 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung eines Nationalen Diabetesplans Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/3910. der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp (SPD) und

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode. K l e i n e A n f r a g e. A n t w o r t. Drucksache 16/3910. der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp (SPD) und LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16.Wahlperiode Drucksache 16/3910 01. 09. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Kathrin Anklam-Trapp (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen (Richtlinie nach 22a SGB V) in der Fassung vom 19. Oktober

Mehr

Beschluss des G-BA (nach 91 Abs. 4 SGB V) vom : Fragenkatalog

Beschluss des G-BA (nach 91 Abs. 4 SGB V) vom : Fragenkatalog Fragenkatalog für Empfehlungen geeigneter chronischer Krankheiten für neue strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) Erläuterungen und Ausfüllhinweise Das Ziel der vom Gesetzgeber initiierten strukturierten

Mehr

Mechthild Kern, Mainz. Statement zum Thema. "EMNID-Umfrage: Was hält die Bevölkerung von der Positivliste?"

Mechthild Kern, Mainz. Statement zum Thema. EMNID-Umfrage: Was hält die Bevölkerung von der Positivliste? Mechthild Kern, Mainz Statement zum Thema "EMNID-Umfrage: Was hält die Bevölkerung von der Positivliste?" Wie vom Gesetzgeber beschlossen, soll im Laufe dieses Jahres von einer eigens für diese Aufgabe

Mehr

Vertrag. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf. vertreten durch den Vorstand nachstehend KV Nordrhein genannt.

Vertrag. zwischen der. Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf. vertreten durch den Vorstand nachstehend KV Nordrhein genannt. Anlage 1 zum Gesamtvertrag vom 01.01.2012 Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf vertreten durch den Vorstand nachstehend KV Nordrhein genannt und der Knappschaft, Bochum

Mehr

PFLEGEKAMMER. Deutscher Pflegeverband DPV e.v. Mittelstr. 1, Neuwied

PFLEGEKAMMER. Deutscher Pflegeverband DPV e.v. Mittelstr. 1, Neuwied PFLEGEKAMMER 1 Deutscher Pflegeverband DPV e.v. Mittelstr. 1, 56626 Neuwied 2 Überblick Pflegekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie vertreten die Interessen der Pflege zum Wohle der

Mehr

ASV: Eine Perspektive für seltene Erkrankungen?

ASV: Eine Perspektive für seltene Erkrankungen? Leuchtturmsymposium zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung ASV: Eine Perspektive für seltene Erkrankungen? Donnerstag, 20. November 2014 10.00 bis 16.00 Uhr Kaiserin Friedrich-Haus Robert-Koch-Platz

Mehr

AOK-Betreuungsprogramm bei Brustkrebserkrankungen

AOK-Betreuungsprogramm bei Brustkrebserkrankungen Patientinneninformation AOK-Betreuungsprogramm bei Brustkrebserkrankungen Das Betreuungsprogramm bei Brustkrebs: AO Inhalte und Ziele des Betreuungsprogramms Zahlreiche Untersuchungen und Erfahrungsberichte

Mehr

Neue Qualitätsmaßstäbe in der Versorgungslandschaft

Neue Qualitätsmaßstäbe in der Versorgungslandschaft Bundesverband Geriatrie Neue Qualitätsmaßstäbe in der Versorgungslandschaft - Mitgliedseinrichtungen führen permanente Aufnahmeprüfungen ein - Mit flächendeckender und fachgerechter Versorgung Herausforderungen

Mehr

Grußwort. Organspende für Transplantationsbeauftragte. von Dr. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer

Grußwort. Organspende für Transplantationsbeauftragte. von Dr. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer Grußwort Organspende für Transplantationsbeauftragte von Dr. Heidemarie Lux Vizepräsidentin der Bayerischen Landesärztekammer Seminar am 21. März 2013 in München Es gilt das gesprochene Wort! Sehr geehrte

Mehr

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Schleswig-Holsteinischer Landtag Umdruck 19/523 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Umsetzung des Bundes-Teilhabe-Gesetzes Es heißt in Schleswig-Holstein das 1. Teilhabe-Stärkungs-Gesetz. Es soll die Teilhabe

Mehr

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem

Arbeiten in Deutschland. Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Arbeiten in Deutschland Eine Einführung für ausländische Ärzte in das deutsche Gesundheitssystem Das Deutsche Gesundheitssystem im Überblick 1. Krankenversicherung: GKV und PKV 2. Ambulanter und stationärer

Mehr

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Ein neuer Player im Gesundheitswesen?

Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. Ein neuer Player im Gesundheitswesen? Landespflegekammer Rheinland-Pfalz Ein neuer Player im Gesundheitswesen? Doris Bartelmes, Abteilungsleiterin Abteilung Arbeit Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Folie 1 FACHKRÄFTE

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Bundesrecht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: SGB

Mehr

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Bundesrecht Titel: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung Normgeber: Bund Amtliche Abkürzung: SGB

Mehr

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung

Mehr

Einzelverträge mit den Kostenträgern

Einzelverträge mit den Kostenträgern Neue Versorgungswege Einzelverträge mit den Kostenträgern Prof. Dr. Jürgen Alberty Klinik und Poliklinik für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Universitätsklinikum Münster DRG-Kommission der DG HNOKHC Problemstellung

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode 06. September 2016 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4567 18. Wahlperiode 06. September 2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Anita Klahn (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit,

Mehr

Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4-6, Dortmund - vertreten durch den Vorstand -

Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4-6, Dortmund - vertreten durch den Vorstand - Anlage 10 zum Gesamtvertrag vom 14.10.2011 zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe Robert-Schimrigk-Straße 4-6, 44141 Dortmund - vertreten durch den Vorstand - und der Knappschaft Bochum

Mehr

Krebsregister Baden-Württemberg 2. Ausbaustufe

Krebsregister Baden-Württemberg 2. Ausbaustufe Krebsregister Baden-Württemberg 2. Ausbaustufe Dr. Jürgen Wuthe, CCC Ulm, 16.03.2011 Krebsregister BW 2. Ausbaustufe Krebsregistrierung Warum? Sammlung von Daten: Zur Krebsbekämpfung Zur Verbesserung der

Mehr

Kooperationsvertrag. Zwischen dem Lungenkrebszentrum (Name) und (Name des Kooperationspartners für RADIOLOGIE)

Kooperationsvertrag. Zwischen dem Lungenkrebszentrum (Name) und (Name des Kooperationspartners für RADIOLOGIE) Kooperationsvertrag Zwischen dem Lungenkrebszentrum (Name) und (Name des Kooperationspartners für RADIOLOGIE) 1 Ziele des Lungenkrebszentrums 1. Die Aufgaben und Ziele des Lungenkrebszentrums (Name) sind

Mehr

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Prof. Josef Hecken Wegelystr Berlin

Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Prof. Josef Hecken Wegelystr Berlin Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Prof. Josef Hecken Wegelystr. 8 10623 Berlin Köln, 09.07.2015 Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) Berichterstattung der en und der KZBV gemäß der QM-Richtlinie

Mehr

Begrüßung Dr. Günther Denzler Bezirkstagspräsident von Oberfranken, Stellvertretender Präsident des Verbandes der bayerischen Bezirke

Begrüßung Dr. Günther Denzler Bezirkstagspräsident von Oberfranken, Stellvertretender Präsident des Verbandes der bayerischen Bezirke Symposium der Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik der bayerischen Bezirke Psychotherapie Psychosomatik Psychiatrie sprechende Medizin heute am 17. Februar 2011 in der Wappenhalle,

Mehr

Klaus Rupp, Leiter FB Versorgungsmanagement, Berlin, 26. Februar 2015

Klaus Rupp, Leiter FB Versorgungsmanagement, Berlin, 26. Februar 2015 Klaus Rupp, Leiter FB Versorgungsmanagement, Berlin, 26. Februar 2015 Indikationsqualität und Zweitmeinung I. Definition Zweitmeinung II. Zielsetzung für Zweitmeinungsverfahren III. Gesetzliche Regelung

Mehr

Hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum Vortrag am 18. April 2012 in Böblingen

Hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum Vortrag am 18. April 2012 in Böblingen Ärztlicher Nachwuchs fehlt - gefährdet die ärztliche Versorgung vor Ort Hausärztliche Versorgung im ländlichen Raum Vortrag am 18. April 2012 in Böblingen Dr. med. Michael P. Jaumann Sprecher des Bezirksbeirats

Mehr

Der Gesundheits-Pass60plus/-70plus Basis für die Gesundheitsvorsorge im Alter

Der Gesundheits-Pass60plus/-70plus Basis für die Gesundheitsvorsorge im Alter Der Gesundheits-Pass60plus/-70plus Basis für die Gesundheitsvorsorge im Alter Klaus H. Kober Teilnehmende Institutionen am Experten Roundtable in München Bundesministerium für Familie Senioren, Frauen

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2045 4. Wahlperiode 06.02.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ilka Lochner-Borst, Fraktion der CDU Mammographie-Screening als Brustkrebsvorsorge und ANTWORT

Mehr

Patientinneninformation AOK-Curaplan Brustkrebs

Patientinneninformation AOK-Curaplan Brustkrebs Patientinneninformation AOK-Curaplan Brustkrebs Das Programm für Ihre Gesundheit 2 AOK-Curaplan Brustkrebs Inhalte und Ziele des Betreuungsprogramms Zahlreiche Untersuchungen und Erfahrungsberichte betroffener

Mehr

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT

BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/1148 7. Wahlperiode 10.10.2017 BESCHLUSSEMPFEHLUNG UND BERICHT des Wirtschaftsausschusses (5. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache

Mehr

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A

BESCHLUSS. des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember Teil A BESCHLUSS des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V in seiner 53. Sitzung am 19. Dezember 2017 Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar

Mehr

STELLUNGNAHME 16/2347

STELLUNGNAHME 16/2347 Bundesverband für freie Kammern e.v.*theaterstr. 1*34117 Kassel Die Präsidentin des Landtages Nordrhein-Westfalen Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf 16 18. 11. 2014 Sehr geehrte Frau Präsidentin, STELLUNGNAHME

Mehr

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 -

Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645. Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Niedersächsischer Landtag 17. Wahlperiode Drucksache 17/2645 Antwort auf eine Kleine schriftliche Anfrage - Drucksache 17/2342 - Wortlaut der Anfrage der Abgeordneten Uwe Schwarz, Holger Ansmann, Marco

Mehr

Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen: Wo steht die Pflege?

Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen: Wo steht die Pflege? Ressourcenverteilung im Gesundheitswesen: Wo steht die Pflege? Prof. Dr. Michael Simon Hochschule Hannover Vortrag auf dem 7. Landespflegekongress Schleswig-Holstein Kiel, 12. Mai 2016 1 Struktur des Vortrags

Mehr

Bundesfachgruppe Radiologie Österreichische Röntgengesellschaft R ADIOLOGIE

Bundesfachgruppe Radiologie Österreichische Röntgengesellschaft R ADIOLOGIE Bundesfachgruppe Radiologie Österreichische Röntgengesellschaft R ADIOLOGIE Was ist Radiologie? Das Fachgebiet Radiologie umfasst die Erkennung von Erkrankungen mittels ionisierender Strahlen wie die analoge

Mehr

Erweitertes Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung. In dem Schiedsverfahren Aktenzeichen BSA-Ä 2-16 wurde folgende.

Erweitertes Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung. In dem Schiedsverfahren Aktenzeichen BSA-Ä 2-16 wurde folgende. Erweitertes Bundesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung In dem Schiedsverfahren Aktenzeichen BSA-Ä 2-16 wurde folgende Vereinbarung über die Patientengruppen in den Hochschulambulanzen gemäß

Mehr

Hautkrebsvorsorgeuntersuchung

Hautkrebsvorsorgeuntersuchung Vertrag nach 73 Abs. 3 SGB V i. V. m. 73 c SGB V über die Durchführung einer Hautkrebsvorsorgeuntersuchung im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

Mehr

Bericht: Pressekonferenz BARMER GEK Arztreport 2012 Sachsen

Bericht: Pressekonferenz BARMER GEK Arztreport 2012 Sachsen Bericht: Pressekonferenz BARMER GEK Arztreport 2012 Sachsen Datum: 01. März 2012 Ort: Geschäftsstelle BARMER GEK, Zellescher Weg, 01217 Dresden Veranstalter: BARMER GEK, Landesgeschäftsstelle Mitte BARMER

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ 233 17. Wahlperiode 15.02.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Andreas Beran und Bernd Heinemann (SPD) und Antwort der Landesregierung Ministerium für Arbeit,

Mehr

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,

Mehr

Forderungen der DGPPN zur Bundestagswahl 2017

Forderungen der DGPPN zur Bundestagswahl 2017 Forderungen der DGPPN zur Bundestagswahl 2017 POLITIK UND GESELLSCHAFT Der Bedeutung psychischer Erkrankungen Rechnung tragen Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Erkrankungen in Deutschland

Mehr

Bundesverband Geriatrie nimmt zum Pflegestärkungsgesetz II Stellung: Ein kleiner Schritt zur Stärkung d

Bundesverband Geriatrie nimmt zum Pflegestärkungsgesetz II Stellung: Ein kleiner Schritt zur Stärkung d Bundesverband Geriatrie nimmt zum Pflegestärkungsgesetz II Stellung: Ein kleiner Schritt zur Stärkung d Bundesverband Geriatrie nimmt zum Pflegestärkungsgesetz II Stellung Ein kleiner Schritt zur Stärkung

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen:

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen: Versicherteninformation nach 3 US-BAA-RL Vom 16. März 2017 Der Gemeinsame Bundesausschuss

Mehr

Vertrag über eine augenärztliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern mit der IKK Brandenburg und Berlin ( 73c SGB V)

Vertrag über eine augenärztliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinkindern mit der IKK Brandenburg und Berlin ( 73c SGB V) Kassenärztliche Vereinigung Berlin, Masurenallee 6A, 14057 Berlin An alle Fachärztinnen und Fachärzte für Augenheilkunde Der Vorstand Ansprechpartner: Service-Center Tel.: (030) 3 10 03-999 Fax: (030)

Mehr