BANVEL M Neu. Wasserlösliches Konzentrat Dicamba 30 g/l (2,6 Gew.-%) MCPA 340 g/l (29,1 Gew.-%)
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- Reiner Kirchner
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1 Handelsbezeichnung: Pfl.-Reg.-Nr.: 3132 Art der Zubereitung: Wirkstoff: Wirkstoffgehalt rein: Wirkstoff: Wirkstoffgehalt rein: Einsatzgebiet: Wirkungsweise: Klassifikation des/der Wirkstoffe(s) gemäß Herbicide Resistance Action Commitee (HRAC): Wirkungsspektrum: BANVEL M Neu Wasserlösliches Konzentrat Dicamba 30 g/l (2,6 Gew.-%) MCPA 340 g/l (29,1 Gew.-%) BANVEL M Neu Wuchsstoffhaltiges Herbizid zur Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern auf Wiesen, Weiden sowie Rasen (nicht im Ansaatjahr und zur Saatguterzeugung). BANVEL M Neu wird hauptsächlich über die Blätter und nur zu einem geringen Teil über die Wurzeln der Schadpflanzen aufgenommen. Die Wirkstoffe Dicamba und MCPA verteilen sich in der ganzen Pflanze und entfalten ihre Wirkung systemisch. Diese spezielle Eigenschaft ermöglicht den Einsatz auch gegen schwierig zu bekämpfende ausdauernde Unkräuter. Die Wirkung äußert sich in Wachstumsstillstand, übermäßiger Verzweigung und Absterben der Unkräuter. Warme, wachstumsfördernde Witterung beschleunigt den Absterbeprozess. Bis zum Eintreten der herbiziden Wirkung benötigen die Pflanzen mehrere Tage aktiven Wachstums. Wirkmechanismus (HRAC-Gruppe): O I. Folgende Unkrautarten sind mit 6 l/ha BANVEL M Neu auf Wiesen und Weiden gut bekämpfbar: Ampfer-Arten*, Kanadisches Berufkraut, Bibernelle-Arten, Gemeines Bitterkraut, Gänseblümchen, Rittersporn, Sumpfdotterblume, Distel-Arten*, Gänse-Fingerkraut, Hahnenfuß-Arten, Herbst-Zeitlose, Hirtentäschelkraut, Echte Kamille, Klee-Arten, Wiesen-Knöterich, Wiesen-Labkraut, Löwenzahn- Arten, Gemeiner Pastinak, Acker-Schachtelhalm, Scharbockskraut, Vogel- Sternmiere, Violette Taubnessel, Wegerich-Arten, Weidenröschen-Arten, Acker-Winde, Weiße Wucherblume Weniger gut bekämpfbar: Binsen, Große Brennnessel, Efeu-Gundermann, Schafgarbe-Arten Nicht ausreichend bekämpfbar: Wiesen-Bärenklau, Gemeiner Frauenmantel, Giersch, Huflattich, Wiesen- Kerbel, Wiesen-Storchschnabel II. Folgende Unkrautarten sind mit 6 l/ha BANVEL M Neu auf Zier- und Sportrasen gut bekämpfbar: Ampfer-Arten*, Gänse-Fingerkraut, Gänseblümchen, Habichtskraut-Arten, Hahnenfuß-Arten, Hirtentäschelkraut, Gemeines Hornkraut, Filziger Klee, Gelb-Klee, Hopfen-Klee, Horn-Klee, Weiß-Klee, Acker-Kratzdistel*, Löwenzahn-Arten, Wegerich-Arten, Vogel-Sternmiere, Vogel-Wicke, Violette Taubnessel, Gemeiner Wasserdarm, Acker-Winde Weniger gut bekämpfbar: Gemeine Braunelle, Kriechender Günsel, Efeu-Gundermann, Gemeines Ferkelkraut, Labkraut-Arten, Gemeine Schafgarbe, Storchschnabel-Arten, Horn-Veilchen Nicht ausreichend bekämpfbar: Giersch, Ehrenpreis-Arten, Sparriges Kranzmoos, Ungräser * bis zum vollen Rosettenstadium, vor der Blüte
2 Kulturverträglichkeit: Wiesen und Weiden: BANVEL M Neu ist auf etablierten Wiesen und Weiden sehr gut verträglich. Insbesondere im Ansaatjahr und unter ungünstigen Witterungsbedingungen können Wuchshemmungen an Gräsern auftreten, die sich jedoch rasch wieder auswachsen. Daher sollte BANVEL M Neu auf Dauergrünland- Neuansaaten frühestens 3 Monate nach der Aussaat eingesetzt werden. Von der Zulassungsbehörde zugelassene Indikationen Zier- und Sportrasen: Auf einzelnen Grasvarietäten können im Ansaatjahr vor Ablauf von 3 Monaten nach der Saat bzw. vor dem 3. Schnitt wegen der gegebenen Sortenvielfalt Unverträglichkeiten nicht ausgeschlossen werden. Daher darf BANVEL M Neu in Zier- und Sportrasen erst ab dem ersten Standjahr eingesetzt werden. Grünland: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Wiesen und Weiden Zierpflanzenbau: Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Rasen nicht im Ansaatjahr Spritzen - Rasen nicht im Ansaatjahr Gießen - Rasen zur Saatguterzeugung Schadorganismus/ Zweckbestimmung, Schachtelhalm Schadorganismus/ Zweckbestimmung Hinweise zur sachgerechten Anwendung Wartefristen: Rasen nicht im Ansaatjahr Rasen nicht im Ansaatjahr Rasen zur Saatguterzeugung Wiesen, Weiden, Schachtelhalm Wiederbetreten behandelter Rasenflächen erst nach Abtrocknen des Spritzbelages. Dies gilt auch für Haustiere. Die Nutzung als Spiel- und Liegewiese darf erst nach dem nächsten Schnitt erfolgen. Für die Futternutzung (Gras und Heu von Wiesen und Weiden) beträgt die Wartefrist bis zum Schnitt 14 Tage. Aufwandmenge: 6,0 l/ha in 1000 l Wasser/ha Max. Anzahl der Anwendungen: 2 im Abstand von Tagen Anwendungsart: Spritzen Aufwandmenge: 6,0 l/ha in l Wasser/ha Max. Anzahl der Anwendungen: 2 im Abstand von Tagen Anwendungsart: Gießen Aufwandmenge: 6,0 l/ha in l Wasser/ha Max. Anzahl der Anwendungen: 2 im Abstand von Tagen Anwendungsart: Spritzen Aufwandmenge: 6,0 l/ha in l Wasser/ha Max. Anzahl der Anwendungen: 1 Anwendungsart: Spritzen Wartefrist in Tagen: 14 (Gras und Heu)
3 Von der Zulassungsbehörde bestimmte Auflagen: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen / indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.) Zum Schutz von Gewässerorganismen/Nichtzielpflanzen nicht auf versiegelten Oberflächen wie Asphalt, Beton, Kopfsteinpflaster (Gleisanlagen) bzw. in anderen Fällen, die ein hohes Abschwemmungsrisiko bergen, ausbringen. Für Kinder und Haustiere unerreichbar aufbewahren. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Eine nichtbestimmungsgemäße Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Originalverpackungen oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Zum Schutz von Gewässerorganismen nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern anwenden. In jedem Fall ist eine unbehandelte Pufferzone mit folgendem Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten: Grünland Spritzen 5 m (Regelabstand) 1 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Rasen Spritzen 5 m (Regelabstand) 1 m (Abdriftminderungsklasse 50 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 75 %) 1 m (Abdriftminderungsklasse 90 %) Für die Anwendung in Rasen gilt: Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern. Für die Anwendung in Rasen zur Saatguterzeugung gilt: Anwendung nur in Beständen, die zur Saatguterzeugung dienen. Benachbart wachsende Pflanzen dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Pflanze möglich. Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände besteht. Für die Anwendungsart Spritzen in Wiesen, Weiden und Rasen gilt: Bei Vorliegen der in der Liste der abdriftmindernden Pflanzenschutzgeräte bzw. -geräteteile (Erlass des BMLFUW vom , GZ /13- VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) genannten Voraussetzungen ist die Anwendung des jeweiligen, der Abdriftminderungsklasse entsprechenden reduzierten Mindestabstandes zu Oberflächengewässern zulässig. Der vorgeschriebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern (Bezugsgröße ist der Regelabstand bzw. der Mindestabstand der jeweils anzuwendenden Abdriftminderungsklasse) kann um 25% reduziert werden, wenn sich vor dem Gewässer in Bereich der Applikationsfläche eine durchgehend dicht belaubte Randvegetation befindet. Diese hat eine Mindestbreite von 1 m und überragt die zu behandelnde Raumkultur (oder bei Flächenkulturen die Höhe der Spritzdüsen) mindestens um 1 m. Zum Schutz von Nichtzielpflanzen ist eine Abdrift in angrenzendes Nichtkulturland zu vermeiden und das Pflanzenschutzmittel in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzendem Nichtkulturland (ausgenommen Feldraine, Hecken und Gehölzinseln unter 3 m Breite sowie Straßen, Wege und Plätze) mit abdriftmindernder Technik (Abdriftminderungsklasse mind. 90% gemäß Erlass des BMLFUW vom , GZ /13- VI/B9a/01 in der jeweils geltenden Fassung) auszubringen. Nachbau: Eine Einsaat von Gräsermischungen in die nach der Unkrautbekämpfung auf Grünland oder Rasen entstandenen Narbenlücken ist erst nach völligem Absterben der Unkräuter, etwa 2-3 Wochen nach der Anwendung, möglich
4 Anwendungstechnik Ausbringgerät: Ansetzvorgang: Mischbarkeit: Spritztechnik: Ausbringung der Spritzflüssigkeit: Spritzenreinigung: Spritzgerät regelmäßig auf einem Prüfstand testen lassen. Gerät auslitern und den gewünschten Düsenausstoß kontrollieren. Es ist sinnvoll, eine genaue Behälterskala am Spritztank anzubringen (beim Gerätehersteller erhältlich). Spritzflüssigkeitsreste sind zu vermeiden. Es ist nur so viel Spritzflüssigkeit anzusetzen, wie tatsächlich benötigt wird. Es ist daher sinnvoll, die erforderliche Spritzflüssigkeitsmenge genau zu berechnen. Insbesondere bei größeren Spritzbehältern bietet sich die Verwendung eines Durchflussmengenmessgerätes bei der Tankbefüllung an. Beim Ansetzvorgang wird die Verwendung von üblicher Schutzausrüstung empfohlen. 1. Tank mit der Hälfte der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten (Nenndrehzahl). 3. Produkt vor dem Einfüllen kräftig schütteln! 4. Produkt über die Einspülvorrichtung oder direkt in den Tank geben. 5. Entleerte Präparatbehälter sorgfältig ausspülen und Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. 6. Tank mit Wasser auffüllen. 7. Spritzflüssigkeit sofort nach dem Ansetzen bei laufendem Rührwerk ausbringen. Bei Fragen zur Mischbarkeit wenden Sie sich an die Syngenta Beratungs- Hotline zum Ortstarif, Tel.-Nr Für eventuelle negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, insbesondere Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Betracht kommenden Mischungen geprüft werden können. Beim Ausbringen von BANVEL M Neu ist auf eine gute Benetzung der Unkräuter zu achten. Bewährte Wasseraufwandmengen auf Wiesen und Weiden: l/ha, Rasen: 1000 l/ha Überdosierung und Abdrift sind zu vermeiden. Überdosierungen können Schäden an Folgekulturen verursachen. Nicht bei Wind oder hohen Temperaturen (>25 C) spritzen. Spritznebel von BANVEL M Neu dürfen keinesfalls auf breitblättrige Kulturen wie Hackfrüchte, Raps, Obst, Reben, Hopfen, Tabak, Gemüse und andere gelangen, da diese Kulturen außerordentlich empfindlich gegenüber Wuchsstoffen sind. Bei der Anwendung sind die Grundsätze der Guten Fachlichen Praxis zu beachten. Angesetzte Spritzflüssigkeit nicht für längere Zeit im Spritzfass stehen lassen. Ständige Kontrolle des Spritzflüssigkeitsverbrauches während der Arbeit in Bezug zur behandelten Fläche. Ein Durchfluss- und Dosiermessgerät bietet sich als technisches Hilfsmittel an. Während der Fahrt und während der Ausbringung Rührwerk laufen lassen. Nach Arbeitspausen Spritzbrühe erneut sorgfältig aufrühren. Nach Beendigung der Spritzung muss das Gerät sorgfältig gereinigt werden: - Technisch unvermeidbare Restmenge im Verhältnis von mindestens 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf behandelter Fläche ausbringen. - Ca % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und dabei die Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf die behandelte Fläche verspritzen. Die grobe Reinigung der Spritzen mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen
5 Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS) Gefahrenklassen: Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 Gewässergefährdend, akute Wirkung, Kategorie 1 Gewässergefährdend, chronische Wirkung, Kategorie 1 Signalwort: Gefahrenhinweise: Gefahr Verursacht schwere Augenschäden Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Sicherheitshinweise: Allgemein: Prävention: Reaktion: Entsorgung: Ergänzende Gefahrenmerkmale: Weitere Gefahren- und Sicherheitshinweise: Erste Hilfe: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. Verschüttete Mengen aufnehmen. Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Vorsicht, Pflanzenschutzmittel! Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. nach Einatmen: An die frische Luft bringen. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten. Betroffenen warm und ruhig lagern. Sofort einen Arzt oder ein Behandlungszentrum für Vergiftungen verständigen. nach Hautkontakt: Verunreinigte Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut sofort mit Wasser, anschließend mit Wasser und Seife waschen. Verschmutzte Kleidung vor Wiederbenutzen waschen. Wenn Symptome auftreten, Arzt aufsuchen. nach Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Kontaktlinsen entfernen. Unverzüglich Augenarzt aufsuchen. nach Verschlucken: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung bzw. Etikett vorzeigen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Hinweise für den Arzt: Ein spezifisches Antidot ist nicht bekannt. Symptomatische Therapie anwenden. Toxikologische Beratung in Fällen von Vergiftung: Vergiftungsinformationszentrale in Wien: Tel.-Nr Notfalltelefon für allgemeine Notfälle (Unfall, Brand, Umwelt- /Ökologieereignisse): Tel.-Nr Lagerung und Entsorgung Lagerung: Entsorgung: Getrennt von Lebens- und Futtermitteln sowie unzugänglich für Kinder und nur in der verschlossenen Originalverpackung aufbewahren. Trocken aufbewahren und Produkt nicht unter -5 C und nicht über 40 C lagern. Originalverpackung oder entleerte Behälter nicht zu anderen Zwecken verwenden. Inhalt / Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen
6 Besondere Hinweise zur Beachtung: Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produkts beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen kann der Hersteller oder Vertreiber keine Haftung übernehmen. Zulassungsinhaber und für die Endkennzeichnung verantwortlich: Syngenta Agro GmbH Anton-Baumgartner-Straße 125/2/3/ Wien Beratungs-Hotline zum Ortstarif:
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