und Frau (Vorname, Nachname) wohnhaft (Ort, Straße, Hausnummer) Telefon (privat) (mobil) (dienstlich) Herr (Vorname, Nachname) wohnhaft

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1 Stempel Vertrag zwischen vertreten durch die Leitung der Kindertageseinrichtung Kreisverband Freising Rotkreuzstr Freising Tel.: / Fax: / info@kvfreising.brk.de Frau/Herr und Frau (Vorname, Nachname) wohnhaft (Ort, Straße, Hausnummer) Telefon (privat) (mobil) (dienstlich) Herr (Vorname, Nachname) wohnhaft (Ort, Straße, Hausnummer) Telefon (privat) (mobil) (dienstlich) in der Rechtsstellung zum Kind als personensorgeberechtigte/r Eltern / Elternteil Vormund Pflegeperson, bei der das Kind in Vollzeit untergebracht ist sonstige/r Erziehungsberechtigte/r unter Vorlage einer Vollmacht des/der Personensorgeberechtigten, im Folgenden Personensorgeberechtigte genannt über die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes geboren am (Vorname, Name) Geschlecht weiblich männlich in der 1 BRK Kita Airport-Hopser, Nordallee 11, München-Flughafen

2 Hinweise zum Sozialdatenschutz Soweit in diesem Vertrag Daten über das Kind und seine Familie erhoben werden, erfolgt dies nach 62 Abs. 1,2 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe). Zugleich enthält der Vertrag mehrere Regelungen, die die Berechtigung der Kindertageseinrichtung betreffen, bestimmte sorgerechtliche Angelegenheiten für das Kind auszuüben. Einige dieser Ermächtigungen sind (auch) Einwilligungen in den Austausch von Daten über das Kind mit anderen Stellen, mit denen die Kindertageseinrichtung zusammenarbeitet. Die Kindertageseinrichtung benötigt diese Daten und Ermächtigungen für die verantwortungsbewusste Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes und die erziehungspartnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten. Soweit die pädagogische Arbeit mit dem Kind eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen erfordert, dürfen diese Daten nur übermittelt werden, wenn eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis dies zulässt oder die Personenberechtigten in diesem Vertrag oder in einer vertraglichen Nebenabsprache ihre Einwilligung hierzu erteilt haben. Alle erbetenen Angaben und Einwilligungserklärungen sind freiwillig; die Kindertageseinrichtung behält es sich jedoch vor, ihr Betreuungsangebot zurückzunehmen, wenn sich die Personensorgeberechtigten bei den Vertragsverhandlungen wenig mitwirkungsbereit zeigen. I. Aufnahmebedingungen Gebühren Mit der Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes sind die Personensorgeberechtigten verpflichtet, einen Kostenbeitrag zu leisten. Es besteht aufgrund von Einkommensgrenzen und/oder der Kinderanzahl die Möglichkeit der Gebührenbefreiung bei der Kommune bzw. einer Kostenübernahme beim zuständigen Jugendamt. Diese ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen. II. Betreuungsrahmen Betreuungsbeginn, Betreuungsumfang Das Kind wird ab dem in der Kindertageseinrichtung aufgenommen. Die Betreuungszeit wird anhand eines Buchungsbelegs festgelegt. Eine Mindestbuchungszeit ist dabei vorgegeben, um eine gute Bildungs- und Erziehungsarbeit leisten zu können. Die Regelungen zu Buchungen, zu Betreuungszeiten und zu den Gebühren finden sie in der Buchungsregelung und Gebührenordnung. Diese sind Bestandteil dieses Vertrages. III. Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und den Personensorgeberechtigten Früherkennung und Prävention von Verhaltens-/Entwicklungsauffälligkeiten des Kindes Soweit beim Kind Anzeichen für eine Verhaltens- oder Entwicklungsauffälligkeit festgestellt werden, informiert die Kindertageseinrichtung die Personensorgeberechtigten unverzüglich darüber und stimmt mit ihnen das weitere Vorgehen ab. Jede Maßnahme der Früherkennung und Prävention, welche die Einschaltung eines Fachdienstes erfordert, darf nur mit Einwilligung der Personenberechtigten ergriffen werden. 2

3 Erziehungspartnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Kindertageseinrichtung und den Personensorgeberechtigten Zum Wohle des Kindes verpflichten sich die Kindertageseinrichtung und die Personensorgeberechtigten, im Rahmen des Betreuungsverhältnisses erziehungspartnerschaftlich zusammenzuarbeiten. Hierfür werden u.a. Entwicklungsgespräche, in denen Fragen und Probleme über die Entwicklung und Erziehung des Kindes besprochen werden können, geführt. Übertragbare Erkrankungen/Infektionsschutzgesetz Falls das Kind an einer übertragbaren Krankheit leidet, darf es die Kindertageseinrichtung während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Die Einrichtung ist unverzüglich über die Krankheit zu informieren. In der Benutzerordnung der Einrichtung ist geregelt, wie sich die Eltern und das Personal im Falle von Krankheit des Kindes zu verhalten haben. In der Einrichtung erhalten sie Informationsmaterial vom Gesundheitsamt zum Thema Übertragung von Krankheiten. Die Einrichtung ist verpflichtet, übertragbare Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden. Meldungen von Abwesenheitszeiten und Unfall Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die Abwesenheit des Kindes wegen Krankheit, Urlaub und sonstiger Abwesenheit ab dem 1. Tag der Einrichtung zu melden. Die Personensorgeberechtigten haben der Einrichtung unverzüglich zu melden, wenn das Kind auf dem Weg zwischen Kindertagesstätte und seiner Wohnstätte einen Unfall erlitten hat. IV. Schlussbestimmungen Umgang mit Eigentum Die Kindertageseinrichtung haftet nicht für mitgebrachtes Eigentum (z.b. Spielsachen, Bücher, Wertsachen, Kleidung, usw.). Kündigung des Betreuungsverhältnisses Kündigung durch die Personensorgeberechtigten Eine Kündigung durch die Personensorgeberechtigten ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Während der letzten 3 Monate des Bildungsjahres (Juni, Juli, August) ist die Kündigung nur zum Ende des Bildungsjahres (31.August) möglich. Ausnahmen sind lediglich bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses am Flughafen möglich. Kündigung durch den Träger Eine Kündigung durch den Träger ist nur aus wichtigem Grund zulässig, insbesondere wenn (a) Sonstige, vor allem jedoch sozialpädagogische sowie heilpädagogische Erwägungen, dieses im Interesse des Kindes erforderlich machen (b) Die Personensorgeberechtigten bzw. die Beitragsschuldner trotz zweimaliger schriftlicher Abmahnung mit der Entrichtung ihrer Kostenbeiträge im Verzug sind (c) Die Mitwirkung und Mitarbeit der Personensorgeberechtigten dauerhaft verweigert wird und die Zusammenarbeit im Rahmen einer Erziehungspartnerschaft zwischen der Einrichtung und den Personensorgeberechtigten grundlegend gestört ist (d) das Arbeitsverhältnis am Flughafen beendet wird Die Kündigung durch den Träger erfolgt dann mit einer Frist von vier Wochen und bedarf der Schriftform. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Benutzerordnung und Gebührensatzung kann die Kündigung mit sofortiger Wirkung erfolgen. 3

4 Haftungsausschluss Im Falle der Schließung der Tageseinrichtung bestehen keine Ersatzansprüche gegenüber dem Träger der Kindertageseinrichtung. Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Freising. Wirksamkeit des Betreuungsvertrages bei Ungültigkeit einzelner Regelungen Sollten sich einzelne Regelungen des Betreuungsvertrages als ungültig erweisen, wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Regelung dergestalt zu ändern, dass ihre Zweckbestimmung dem Grunde nach erhalten bleibt. Anzeige von Veränderungen in den Verhältnissen Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, wesentliche Veränderungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, unverzüglich anzuzeigen. Die Personensorgeberechtigten sind insbesondere verpflichtet, den Wegfall des Sorgerechtstatus bei einer bislang sorgeberechtigten Person, Veränderungen beim Bring- und Abholberechtigten und im Notfall zum benachrichtigenden Personenkreis sowie einen Wohnortwechsel und eine Anschriftenänderung mitzuteilen. Bestandteile des Betreuungsvertrages Bestandteile dieses Vertrages sind die Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung. Ausgehändigte Dokumente Folgende Dokumente wurden mir ausgehändigt: Bitte ankreuzen Kopie des Betreuungsvertrages Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung Merkblatt geimpft geschützt Schreiben Bezug von Betreuungsgeld ( nur für die Krippe), den (Ort), den (Ort) Unterschrift Leitung Unterschrift des/der Personensorgeberechtigten 4

5 Stempel Kindertageseinrichtung Kreisverband Freising Einzugsermächtigung Alle Angaben bitte deutlich und in Druckschrift ausfüllen Vorname/Name des Kindes: Geburtsdatum: Vorname/Name der Mutter: Arbeitgeber, Personalnummer Adresse (der Mutter): Telefonnummern: Vorname/Name des Vaters: Arbeitgeber, Personalnummer Adresse (des Vaters): Telefonnummern: Hiermit ermächtige/n ich/wir den BRK-Kreisverband Freising widerruflich, längstens bis zum Austritt des Kindes aus der Kindertageseinrichtung, den fälligen Beitrag und weitere Kosten (Getränke- und Spielgeld, Kosten der Zusatzstunden, Mittagsverpflegung) für das oben genannte Kind zu Lasten meines/unseres Kontos im Lastschriftverfahren einzuziehen. Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die hier angegebenen Daten für den Bankeinzug per EDV gespeichert werden, solange das Kind die Kindertageseinrichtung besucht. Zu- und Vorname/n der/des Kontoinhaber/s/in: Bankinstitut, Adresse: IBAN: BIC:, Ort Datum Unterschrift/en des/der Kontoinhabers/in 5

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