Betreuungsvertrag. den Geschäftsführer Herrn Pfarrer Raimund Müller-Busse. Mutter: Vor-/Nachname: PLZ, Wohnort: Straße, Hausnummer: Telefonnummer:

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1 Betreuungsvertrag zwischen dem Einrichtungsträger: vertreten durch: Zweckverband Kindertagesstätten im Kirchenkreis Egeln Kirchtor Sülzetal OT Langenweddingen /69288 den Geschäftsführer Herrn Pfarrer Raimund Müller-Busse Name der Einrichtung: Regenbogen PLZ, Ort: Stadt Wanzleben/Börde Straße: Kirchgang 8 Telefon, Mail: /3159 info@ev-kita-regenbogen.de und den Eltern* Mutter: Vor-/Nachname: PLZ, Wohnort: Straße, Hausnummer: Telefonnummer: Vater: Vor-/Nachname: PLZ, Wohnort: Straße, Hausnummer: Telefonnummer: für das Kind: Vor-/Nachname: PLZ/Wohnort: Straße, Hausnummer: Geburtsdatum: Konfession: Wird unter Einbeziehung der landesgesetzlichen Bestimmungen folgender Betreuungsvertrag geschlossen: Das Kind wird am in die oben angeführte Einrichtung aufgenommen. *Eltern = Personensorgeberechtigte

2 Betreuungsumfang und Betreuungszeiten Der Betreuungsumfang beträgt von Montag bis Freitag: täglich.. Stunden Elternbeitrag Für die Betreuung des Kindes ist gemäß 13 Kinderförderungsgesetz in Verbindung mit 90 SGB VIII ein monatlicher Beitrag zu entrichten. Die individuelle Beitragsbemessung richtet sich nach der Betreuungsart und den vereinbarten Betreuungsumfang. Der Elternbeitrag ist ein Ganzjahresbeitrag und auch während der Schließzeiten, der Fehlzeiten und bis zur Wirksamkeit einer Kündigung zu entrichten. Zur Deckung der Kosten für die Versorgung mit Getränken ist ein zusätzlicher Beitrag zu entrichten. Die jeweils gültigen Verpflegungssätze richten sich nach dem gewünschten Umfang der Versorgung und werden durch einen Aushang bekannt gegeben. Die Eltern schließen einen eigenen Vertrag mit dem jeweiligen Essensanbieter ab. Elternbeiträge sind per Einzugsermächtigung oder Dauerauftrag bis zum 5.Werktrag des laufenden Monats im Voraus zu entrichten. Kosten wegen Zahlungsverzug sowie Stornierungsgebühren sind von den Eltern zu tragen. Die Bankverbindung lautet: Kindertagesstätten im Ev. Kirchenkreis Egeln, Zweckverband, Kontonummer: , BLZ: , KD Bank Duisburg. Ein Anspruch auf einen Ganztagesplatz im Land Sachsen-Anhalt kann gemäß Kinderförderungsgesetz 3 Anspruch auf Kinderbetreuung nur dann geltend gemacht werden, wenn die Eltern erwerbsfähig sind. Bei Abschluss des Vertrages ist von den Eltern ein Nachweis der Erwerbstätigkeit vorzulegen. (Formblatt Erwerbstätigkeit) Ende und Reduzierung der Erwerbstätigkeit müssen dem Einrichtungsträger unverzüglich angezeigt werden. Sollte die Anzeige nicht oder zu spät erfolgen und dem Einrichtungsträger dadurch finanzieller Schaden entstehen, ist dieser von den Eltern auszugleichen. Datenschutz Die Eltern erklären sich damit einverstanden, dass die im Rahmen dieses Vertrages erhobenen personenbezogenen Daten nach Maßgabe der Datenschutzbestimmungen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) Sachsen-Anhalt und des Kirchengesetzes über den Datenschutz (DSG-EKD) in den jeweils geltenden Fassungen verarbeitet und genutzt werden. Mitwirkungspflicht der Kindertagesstätte Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätten sind laut 8a SGB dazu verpflichtet den Schutzauftrag im Sinne der Kindeswohlgefährdung wahrzunehmen. Das pädagogische Personal ist dazu verpflichtet, das örtliche Jugendamt zu verständigen, wenn gewichtige Anhaltspunkte einer Kindeswohlgefährdung vorliegen. Darüber hinaus ist die Kindertagesstätte dazu angehalten, Maßnahmen zu ergreifen, die das Kindeswohl schützen und die Personensorgeberechtigten zu unterstützen. Im weiteren ist das pädagogische Personal der Kindertagesstätte dazu verpflichtet alle Kinder der Kindertagesstätte 2 Jahre vor ihrer Einschulung mit der so genannten Sprachstandserhebung auf ihre sprachlichen Fähigkeiten zu testen, diese Ergebnisse an die

3 jeweiligen Schulämter weiterzuleiten und die Personensorgeberechtigten darüber zu informieren. Beim Auftreten infektiöser Krankheiten innerhalb der Kindertagesstätte ist das Gesundheitsamt des jeweiligen Kreises zu benachrichtigen. Die Leitung der Kindertagesstätte stimmt in Abstimmung mit dem Kuratorium die jeweiligen Schließzeiten ab und teilt diese den Personensorgeberechtigten mit. Elterliche Mitwirkung Die Personensorgeberechtigten haben vor der Aufnahme des Kindes in die Kindertagesstätte durch Vorlage einer Bescheinigung nachzuweisen, dass das Kind ärztlich untersucht worden ist. Die Bescheinigung darf nicht älter als 8 Tage sein. Aus der Bescheinigung muss sich ergeben, dass gegen den Besuch der Kindertagesstätte keine Bedenken bestehen. Bei Fernbleiben des Kindes verständigen die Personensorgeberechtigten die Einrichtung umgehend. In Krankheitsfällen wie Erkältungskrankheiten, Auftreten von infektiösen Hautausschlag, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall, Fieber, Befall von Parasiten sind die Kinder zuhause zu behalten. Bei Erkrankungen des Kindes oder eines Familiengliedes an ansteckender Krankheit (Z.B. Diphtherie, Masern, Röteln, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, übertragbare Darmerkrankung, Gelbsucht, übertragbare Augen- oder Hauterkrankungen) muss dies der Leitung der Kindertagesstätte sofort gemeldet werden, spätestens am Folgetag der Erkrankung. Bevor das Kind nach Auftreten einer Erkrankung - bei meldepflichtiger Erkrankung auch in der Familie - die Kindertagesstätte wieder besucht, ist ein ärztliches schriftliches Einverständnis erforderlich. Die Aufsichtspflicht für Hin- und Rückweg liegt allein bei der den Personensorgeberechtigten. Die Leitung der Kindertagesstätte ist darüber zu informieren, wer jeweils zum Abholen des Kindes berechtigt ist. Das pädagogische Personal ist während der Öffnungszeiten der Kindertagesstätte für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit Übergabe des Kindes durch die bring- und abholberechtigte Person an das sich jeweils im Dienst befindliche pädagogische Personal und endet, wenn das Kind und das pädagogische Personal sich mit Kenntnis der bring- und abholberechtigte Person verabschiedet haben. Unfall- und Haftpflichtversicherung Für die Kinder innerhalb der Kindertagesstätte, für die ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde, besteht der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser besteht bei Unfällen auf dem direkten Weg von und zur Kindertagesstätte, während des Aufenthaltes in der Kindertagesstätte und aller Veranstaltungen der Kindertagesstätte außerhalb des Geländes, z.b. bei Spaziergängen oder Ausflügen. Eine Haftpflichtversicherung zugunsten der betreuten Kinder besteht nicht, es wird der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung empfohlen.

4 Vertragsbedingungen Die fristgerechte Kündigung des Betreuungsvertrages beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus dringendem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere eine schwerwiegende Vertragsverletzung, die der kündigenden Partei eine Fortführung des Vertrages unzumutbar erscheinen lässt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht wird den Vertragsparteien eingeräumt bei Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen, sowie deren Verordnungen und Ausführungsbestimmungen. Bei Erhöhung der Elternbeiträge wird den Eltern ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt. Geraten die Eltern bzw. sonstige Beitragsschuldner mit ihren Zahlungsverpflichtungen von mehr als 4 Wochen in Verzug, kann das Kind unbeachtlich der Geltendmachung bestehender Forderungen vom Besuch der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich unter Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Kündigungsgrundes erfolgen. Die Satzung und die Gebührenordnung der Kommunen in ihrer jeweiligen gültigen Fassung sind Bestandteil des Betreuungsvertrages, diese können in der Einrichtung eingesehen werden. Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages bzw. in diesem Vertrag einbezogenen Satzung unwirksam sein oder werden, so berührt die die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Ort Datum Mutter Vater Für den Träger/Einrichtung Einrichtungsstempel

5 Bescheinigung über eine Erwerbstätigkeit bzw. Teilnahme an einer Aus-, Fort- und Weiterbildung oder über eine Maßnahme zur Arbeitsförderung für die Mutter, den Vater des Kindes Vor- und Nachname des Kindes Geburtsdatum des Kindes Wohnort, Anschrift Hiermit wird bestätigt, dass Frau/Herr: in unserem Unternehmen: befristet* bis: unbefristet* *zutreffendes bitte ankreuzen beschäftigt ist Die Tätigkeit hat einen wöchentlichen Stundenumfang von: Stunden. Unterschrift & Stempel Arbeitgeber Ich verpflichte mich, bei Beendigung und Reduzierung der Erwerbstätigkeit den Einrichtungsträger, vertreten durch die Einrichtungsleiterin, umgehend zu informieren. Unterschrift Elternteil

6 Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschriften Hiermit ermächtige/n ich/wir das Kreiskirchenamt des Ev. Kirchenkreises Egeln, in Vertretung für den Träger: Kindertagesstätten im Ev. Kirchenkreis Egeln Zweckverband, widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen aus diesem Vertrag (Elternbeitrag) bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Kontos Name des Kindes: Kontonummer:_ Bankleitzahl: _ Name des Geldinstitutes: mittels Lastschrift zu einzuziehen. Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Geldinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Unterschrift/en

7 Ärztliche Bescheinigung Name des Kindes: Geburtsdatum: Anschrift: Schutzimpfung gegen: Kinderlähmung(Polio) Diphtherie, Tetanus (DT) Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten(DPT) Masern Mumps Überstandene Krankheiten: Allergien/Unverträglichkeiten: Besondere Hinweise: Das Kind ist frei von ansteckenden Krankheiten. Gegen eine Aufnahme in die Kindertagesstätte bestehen keine Bedenken. Stempel, Unterschrift des Arztes

8 Erklärung über abholberechtigte Personen Unser/mein Kind Name des Kindes geboren am soll ab Datum täglich um Uhr von Herrn/Frau Name der abholberechtigten Person abgeholt werden. Unterschrift

9 Erklärung zur Anschrift für Elterninformationen bei getrennten Haushalten: Bitte erklären Sie, wer angeschrieben werden soll, wenn die Kindertagesstätte oder der Träger Elterninformationen an Sie herausgeben muss: Name: Straße: Postleitzahl, Ort: Falls beide Elternteile informiert werden möchten: 2. Anschrift Name: Straße: Postleitzahl, Ort:

10 Einverständniserklärung zum Datenschutz Liebe Eltern, natürlich wollen wir mit den Daten Ihres Kindes vertrauensvoll umgehen. Mitunter sind wir aber im Interesse Ihres Kindes auf eine Zusammenarbeit mit anderen Institutionen oder Fachleuten angewiesen oder wir möchten die Zusammenarbeit der Eltern untereinander erleichtern. Auch möchten wir Öffentlichkeitsarbeit für unsere Kindertagesstätte betreiben. All die unten folgenden Punkte halten wir für eine unkomplizierte Arbeit für sinnvoll. Sie können aber selbst auswählen, wozu Sie Ihre Zustimmung geben können. Kreuzen Sie diese bitte an. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Leitung der Kindertagesstätte. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift Leitung Kindertagesstätte Ich/Wir einverstanden damit, dass Name des Kindes die ErzieherInnen der Kindertagesstätte von der Schweigepflicht gegenüber der Grundschule entbunden werden die ErzieherInnen der Kindertagesstätte von der Schweigepflicht gegenüber Frühförderstelle, Therapeuten und sonstigen Einrichtungen, die im Interesse des Kindes handeln, entbunden werden das Gesundheitsamt und der Zahnarzt entsprechende Untersuchungen durchführen unsere Adresse und Telefonnummer innerhalb der Elternschaft mit anderen Eltern ausgetauscht wird Fotos/Videos der Kinder für die Öffentlichkeitsarbeit genutzt werden Fotos/Videos der Kinder für die Dokumentation (z.b. Portfolio) in der Kindertagesstätte genutzt werden Fotos/Videos der Kinder für die Öffentlichkeitsarbeit im Internet genutzt werden Unterschrift Sorgeberechtigte/r

11 Betreuungsvertrag für Gastkinder zwischen dem Träger: vertreten durch: in der Einrichtung: Kindertagesstätten im Ev. Kirchenkreis Egeln Zweckverband Kirchtor 25, Sülzetal, /69288 Herrn Pfarrer Raimund Müller-Busse Ev. Kindertagesstätte Regenbogen Kirchgang 8, Stadt Wanzleben/Börde, /3159 und den Sorgeberechtigten: Vor- und Zuname: PLZ, Wohnort: Straße, Hausnummer: Telefon: für das Kind: Vor- und Zuname: Geburtsdatum: wird folgender Betreuungsvertrag geschlossen: Am ersten Tag der Betreuung ist eine maximal eine Woche alte Bescheinigung vorzulegen, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Betreuungsumfang und Betreuungszeiten Das oben genannte Kind wird für den folgenden Zeitraum in die Ev. Kindertagesstätte Regenbogen aufgenommen. Betreuungsumfang beträgt: Vom bis zum In der von der Kindertagesstätte vorgegebenen Öffnungszeit: Von Uhr bis Uhr

12 Elternbeitrag Für die Betreuung des oben genannten Kindes ist ein Gastkindbeitrag in Höhe von /h seitens der Sorgeberechtigten zu entrichten. Kosten für Zahlungsverzug und Stornierungsgebühren werden von Sorgeberechtigten getragen. Für die Versorgung mit Mittagessen ist eine eigene Vereinbarung der Sorgeberechtigten mit dem jeweilig für die Kindertagesstätte zuständigen Essenlieferanten zu treffen. Vertragskündigung Der Vertrag ist für beide Vertragsparteien mit einer Frist von einem Werktag kündbar. Sorgeberechtigte/r Sorgeberechtigte/r Unterschrift/Stempel Träger Unterschrift/Stempel Einrichtung

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