Gemeinde Altlußheim Bürgermeisteramt
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- Mina Messner
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1 Gemeinde Altlußheim Bürgermeisteramt Benutzungsordnung für die Ferienbetreuung in der Kinderbetreuungseinrichtung Die Tintenkleckser an der Albert-Schweitzer-Schule 1 Ferienbetreuung 1. Den Schülerinnen und Schülern der Gemeinde Altlußheim wird eine ergänzende Ferienbetreuung in der unterrichtsfreien Zeit (Schulferien) in der Kinderbetreuungseinrichtung die Tintenkleckser an der Albert-Schweitzer-Schule angeboten. 2. Kinder, die die Einrichtung auch während der Schulzeit nutzen genießen Vorrang. 3. Es werden bei Bedarf zwei Gruppen mit jeweils 25 Kindern betreut. 4. Erstklässler werden in der letzten Ferienwoche der Sommerferien (ab September) und der ersten Schulwoche bei Bedarf betreut. Die Betreuungszeit richtet sich hier ebenfalls nach dem Betreuungsbedarf während der Schulzeit. Der Ferienbetreuungsplan wird zu Schulbeginn von der Hortleitung bzw. Verwaltung verteilt. 5. Die Ferienbetreuung erfolgt in den Ferienzeiten ausschließlich der gesetzlichen Feiertage. Betreut werden insgesamt sechs Wochen. In den Weihnachtsferien findet keine Ferienbetreuung statt. 6. Die Ferienbetreuung ist zu den gleichen Zeiten, in denen das Kind in der Schulzeit angemeldet ist, buchbar. Ein geringerer Bedarf ist auch möglich. Alle angebotenen Betreuungszeiten ( 3) schließen die Teilnahme an der gemeinsamen Mittagsverpflegung mit ein. 7. Das Angebot ist privatrechtlicher Natur. 2 Betreuungszweck und -inhalt Das Betreuungsangebot orientiert sich an den Bedürfnissen der Kinder sowie an den örtlichen und situationsbedingten Gegebenheiten. Den Kindern werden insbesondere spielerische und freizeitbezogene Aktivitäten angeboten.
2 2 3 Zeitlicher Umfang 1. Die Betreuungszeit für Kinder, welche nicht in der Kernzeit- und Hortbetreuung angemeldet sind, endet grundsätzlich um Uhr. 2. Die Ferienbetreuungszeit für Kinder welche zur Kernzeit bis Uhr angemeldet sind endet grundsätzlich um Uhr. 3.Die Ferienbetreuungszeit für Kinder welche zur Kernzeit bis Uhr angemeldet sind endet grundsätzlich um Uhr. 4. Die Ferienbetreuung für Kinder welche zur Hortbetreuung angemeldet sind endet um Uhr. Die Betreuung bis Uhr findet nur bei ausreichendem Bedarf statt. 5. Die Ferienbetreuung findet nur bei einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen statt. 4 Anmeldung, Aufnahme 1. Der Ferienbetreuungsplan wird zu Schulbeginn von der Hortleitung bzw. Verwaltung verteilt. Vor den betreffenden Ferien erhalten die Eltern einen gesonderten Anmeldebogen (Anlage 1). Die Anmeldung ist verbindlich. 2. Die Aufnahme erfolgt nach Unterzeichnung des Anmeldebogens zu dem darin genannten Zeitpunkt. 3. Die Aufnahme erfolgt im Rahmen der erteilten Betriebserlaubnis soweit freie Plätze vorhanden sind. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet die Leitung der Einrichtung. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht. 5 Schließung der Einrichtung aus besonderem Anlasse Muss die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonderem Anlass (z.b. wegen Erkrankung oder dienstlicher Verhinderung) geschlossen bleiben, werden die Eltern hiervon rechtzeitig unterrichtet. Der Träger der Einrichtung ist bemüht, eine über die Dauer von drei Tagen hinausgehende Schließung der Einrichtung zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Einrichtung zur Vermeidung der Übertragung ansteckender Krankheiten geschlossen werden muss. 6 Benutzungsentgelt 1. Die Gemeinde erhebt für die Ferienbetreuung ein privatrechtliches Benutzungsentgelt (siehe Anlage 2). Wird kein Nachweis über die in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren vorgelegt, wird der Höchstbetrag erhoben. 2. Das Benutzungsentgelt ist jeweils in der festgesetzten Höhe in einem Betrag zu Beginn der gebuchten Ferienbetreuungszeit zu entrichten.
3 3 3. Kinder, die während der Schulzeit das Angebot der Kernzeit- und Hortbetreuung nutzen, werden an drei Tagen in den Faschingsferien und an den ersten beiden Ferientagen in den Sommerferien kostenlos betreut. 7 Versicherung 1. Die Kinder sind nach 2 Abs. 1 Nr. 8 a) des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gesetzlich gegen Unfall versichert: auf dem direkten Weg von der und zur Einrichtung, während des Aufenthaltes in der Einrichtung, während aller Veranstaltungen der Einrichtung außerhalb des Einrichtungsgeländes (Spaziergänge, Feste, etc.). 2. Alle Unfälle, die auf dem Weg zur und von der Einrichtung eintreten, müssen der Einrichtung unverzüglich gemeldet werden. 3. Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen, die Sachen mit dem Namen des Kindes zu versehen. 4. Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Personenberechtigten. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung anzuschließen. 8 Regelung in Krankheitsfällen 1. Bei Erkältungskrankheiten, bei Auftreten von Hautausschlägen, Halsschmerzen, Erbrechen, Durchfall oder Fieber dürfen die Kinder die Einrichtung nicht besuchen. 2. Bei Erkrankungen des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit (zum Beispiel Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Läuse, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Augen, Haut oder Darm, usw.) muss der Leitung sofort Mitteilung gemacht werden, spätestens an dem der Erkrankung folgenden Tag. Der Besuch der Einrichtung ist in jedem dieser Fälle ausgeschlossen. 3. Bevor das Kind nach einer ansteckenden Krankheit -auch in der Familie- die Einrichtung wieder besucht, ist eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen (Anlage 3). 9 Aufsicht Während der Öffnungszeiten der Einrichtung sind grundsätzlich die Mitarbeiter/innen für die ihnen anvertrauten Kinder verantwortlich. Die Mitarbeiter/innen unterliegen der Schweigepflicht. Personenbezogene Daten der Familie werden gemäß den Vorschriften des Datenschutzgesetzes behandelt. Die Aufsichtspflicht des Trägers der Einrichtung beginnt erst mit der Übernahme des Kindes durch die Mitarbeiter/innen in der Einrichtung und endet mit dem Verlassen
4 4 derselben. Auf dem Weg von und zur Einrichtung obliegt die Aufsichtspflicht alleine den Personensorgeberechtigten. 10 In Kraft treten Diese Benutzungsordnung gilt ab Gleichzeitig treten alle vorhergehenden Benutzungsordnungen einschließlich deren Änderungen außer Kraft. Altlußheim, den Hartmut Beck, Bürgermeister
5 5 Anlage 1 zur Benutzungsordnung für die Ferienbetreuung in der Kinderbetreuungseinrichtung Die Tintenkleckser an der Albert-Schweitzer- Schule -1- Anmeldung zur Betreuung in den Sommerferien vom und vom Verbindliche Anmeldung Vor- und Nachname der Erziehungsberechtigten Telefon Straße und Hausnummer PLZ und Ort Name der Kinder, die die Ferienbetreuung nutzen Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Im Rahmen der Ferienbetreuung haben Sie Anspruch auf die gleiche Betreuungszeit wie während der Schulzeit. Wir bitten Sie, uns Ihren Betreuungsbedarf für die Sommerferien auf diesem Anmeldebogen mitzuteilen. Betreuungsbedarf wie folgt: Für die Zeit vom bis.. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 13:15 Uhr 14:15 Uhr 16:00 Uhr Bitte geben Sie den Anmeldebogen bis zum im Sekretariat der Albert- Schweitzer-Schule ab! Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten -2-
6 6 Allgemeines: Die Schulleitung und die Betreuerinnen werden von der Anmeldung unterrichtet. Während der Teilnahme an dem Betreuungsangebot besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Ich/Wir versichere/versichern, dass in der Wohngemeinschaft des Kindes in den letzten sechs Wochen eine übertragbare Krankheit (z.b. Diphterie, Masern, Röteln, Scharlach, Windpocken, Keuchhusten, Mumps, Tuberkulose, Kinderlähmung, Gelbsucht, übertragbare Erkrankungen von Auge, Haut oder Darm) nicht vorgekommen ist und dass auch gegenwärtig kein Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt. Ich/Wir verpflichte/n mich/uns, das Kind sofort vom Besuch der Einrichtung zurückzuhalten, wenn bei ihm oder in der Wohngemeinschaft des Kindes eine übertragbare Krankheit auftritt oder sich der Verdacht einer solchen Krankheit ergibt. Erkrankt das Kind an einer übertragbaren Krankheit oder wird es dessen verdächtigt, wird die Leitung der Einrichtung unbeschadet sonstiger Meldepflichten unverzüglich benachrichtigt. Die Benutzungsordnung für die Ferienbetreuung in der Kinderbetreuungseinrichtung Die Tintenkleckser an der Albert-Schweitzer-Schule wurde ausgehändigt, zur Kenntnis genommen und wird anerkannt. Sie ist Bestandteil dieser Anmeldung. Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
7 7-3- Fragebogen zum Kind Name des Kindes: Familienverhältnis: Alleinerziehend: Ja Nein Erziehungsberechtigte: Vater: Adresse: Tel.: Handy-Nr.: Mutter: Adresse: Tel.: Handy-Nr.: Geschwisteranzahl: Alter der Geschwister: Liegen Krankheiten oder Allergien vor? (z.b. Lebensmittelunverträglichkeiten) Erhält das Kind Medikamente, Therapie oder Förderung? Krankheiten oder Allergien: Ja Nein Welche: Medikamente, Lebensmittelunverträglichkeiten, Therapie oder Förderung:
8 8-4- Absender: Albert-Schweitzer-Schule Grundschule Sekretariat Frau Müller Mozartstr Altlußheim Meldung über die in der Familie lebenden Kinder unter 18 Jahren Kind 1: Kind 2: Kind 3: Kind 4: Kind 5: Name, Vorname Geburtsdatum: Ohne ihre fristgerechte Rückmeldung müssen wir davon ausgehen, dass nur 1 Kind in der Familie lebt. Dementsprechend werden die Beträge nach der jeweils höchsten Beitragskategorie erhoben. Datum, Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten
9 9-5- Einverständniserklärung Ich/Wir gebe/geben mein/unser Einverständnis, dass mein/unser Kind (Name, Vorname, geb. am, Anschrift) nach der vereinbarten Betreuungszeit allein nach Hause gehen darf. Wir erklären, dass unser/mein Kind von mir/uns in den Umgang auch mit den möglichen Gefahren des Nachhausewegs von der Einrichtung eingewiesen ist. Bei erheblichen Veränderungen der Wegverhältnisse oder bei sonstigen Sondersituationen trage/n ich/wir Sorge, dass mein/unser Kind abgeholt wird. Die Einrichtung ist befugt, über solche Fälle zu entscheiden und die Abholung des Kindes zu verlangen. Folgende Personen sind berechtigt, mein/unser Kind von der Betreuungseinrichtung abzuholen (grundsätzlich und sofern das Kind nicht allein nach Hause gehen darf): (Name, Vorname, geb. am, Anschrift) (Name, Vorname, geb. am, Anschrift) (Name, Vorname, geb. am, Anschrift) (Name, Vorname, geb. am, Anschrift) Ort; Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte/r Eingang bei der Betreuungseinrichtung: Datum/Stempel/Handzeichen
10 10 Anlage 2 zur Benutzungsordnung für die Ferienbetreuung in der Kinderbetreuungseinrichtung Die Tintenkleckser an der Albert-Schweitzer- Schule Elternbeitrag (einschließlich Mittagessen)pro Tag in : Kind/Familie Angebot Ferienbetreuung (1) Uhr Ferienbetreuung (2) Uhr Ferienbetreuung (3) Uhr und mehr 10,00 8,70 7,40 6,10 12,00 10,30 8,60 6,90 15,00 12,70 10,40 8,10 Elternbeitrag (einschließlich Mittagessen) einer 5-Tage-Woche in bei täglich gleicher Betreuungszeit: Kind/Familie Angebot Ferienbetreuung (1) Uhr Ferienbetreuung (2) Uhr Ferienbetreuung (3) Uhr und mehr 50,00 43,50 37,00 30,50 60,00 51,50 43,00 34,50 75,00 63,50 52,00 40,50
11 11 Anlage 3 zur Benutzungsordnung für die Ferienbetreuung in der Kinderbetreuungseinrichtung Die Tintenkleckser an der Albert-Schweitzer- Schule Anschrift Unbedenklichkeitsbescheinigung Name und Vorname des Kindes Geburtsdatum Anschrift Das Kind bzw. eine in der Wohngemeinschaft des Kindes lebenden Person war an einer ansteckenden Krankheit erkrankt. Die Ansteckungsgefahr ist nach ärztlicher Untersuchung beendet. Gegen den Besuch der Kindertagesstätte bestehen keine Bedenken. Datum Stempel und Unterschrift des Arztes
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