29. April Marathon-EXPO April Member of. Your fastest run!

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1 29. April 2012 Marathon-EXPO April 2012 Member of Your fastest run!

2 Mehr mehr als ein als Lauf ein lauf

3 Die Marathon-EXPO 2012: Hier läuft es richtig gut! Es gibt viele gute Gründe, an der Marathon-EXPO des METRO GROUP Marathon Düsseldorf als Aussteller teilzunehmen. Ihre Kunden: Der METRO GROUP Marathon Düsseldorf - die größte Sportveranstaltung der Landeshauptstadt - heißt jedes Jahr mehr als Teilnehmer willkommen. Neben der klassischen Marathon-Distanz boomt mit rund 2000 Staffeln auch der Staffel-Wettbewerb. Immer mehr nationale und internationale Unternehmen schicken Mitarbeiter an den Start. Die Marathon-EXPO hat sich als regionaler Treffpunkt für die laufsportbegeisterte Szene etabliert. Das Rheinland ist nicht nur besonders sportbegeistert, Düsseldorf verfügt darüber hinaus über enormes Kaufpotential. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen der Marathon- Markt am 27. und 28. April 2012 zur Neukundengewinnung und Kundenbindung bietet. Optimale Zielgruppenansprache: Das exklusive Ambiente der Rheinterrasse Düsseldorf bietet den optimalen Rahmen zur Präsentation und dem Verkauf Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Der Marathon-Markt ist eine Direktmesse, jeder Marathon- Läufer durchquert bei Abholung der Startunterlagen die Halle zweimal, damit wird das Kontaktpotential optimal genutzt. Günstiger geht s nicht: Der Veranstalter weiß, dass Kosten und Effizienz bei der Teilnahme an einer Sportmesse stimmen müssen. Aus diesem Grund werden die m²-preise so niedrig wie nur möglich gehalten. Für 75,- EUR/m² wird optimaler Aussteller-Service zu besonders ausstellerfreundlichen Preisen gewährleistet. Vermarkten Sie Ihre Produkte gezielt und nehmen Sie am 27. und 28. April 2012 als Aussteller beim Marathon-Markt des METRO GROUP Marathon Düsseldorf teil. Buchen Sie möglichst bald, im vergangenen Jahr waren die Standflächen bereits frühzeitig ausverkauft. Wir freuen uns auf Sie! Ihr METRO GROUP Marathon Düsseldorf-Team DATEN UND FAKTEN Ort Rheinterrasse Düsseldorf Joseph-Beuys-Ufer Düsseldorf Datum 27. und 28. April 2012 Standflächen ab 2 m² Messebesucher Messekonzept Aussteller ca Die Marathon-EXPO findet parallel zur Startunterlagenausgabe des METRO GROUP Marathon Düsseldorf statt und richtet sich an Laufsportbegeisterte und Fitness- Freunde. Aussteller aus dem Bereich Sportbekleidung, Laufschuhe, Sportmedizin, Gesundheit und Ernährung finden hier Kunden mit gehobenem Investitionspotential. Aufbau Freitag, 27. April :00 Uhr 11:00 Uhr Öffnungszeiten Freitag, 27. April :00 Uhr 18:00 Uhr Samstag, 28. April :00 Uhr 18:00 Uhr Abbau Samstag, 28. April 2012 ab 18:00 Uhr Eintritt kostenfrei Standmiete 75,- / m² Ohne Standbau / zzgl. MwSt. Anmeldeschluss 2. März 2012 Optionale Serviceleistungen Stromanschluss, Parkplätze, Ausstellerausweise mit entsprechenden Formblättern

4 Lage mehr als ein lauf Marathon-EXPO

5 Teilnahmebedingungen 1. Anmeldung Ihren Wunsch, an der Veranstaltung teilzunehmen, erklären Sie durch Rücksendung des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformulars. Mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Formulars werden die Teilnahmebedingungen als verbindlich anerkannt. Die Angaben auf diesem Formular werden von uns unter Berücksichtigung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland im automatischen Verfahren gespeichert und im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben an Dritte übermittelt. Die Anmeldung ist unabhängig von der Zulassung durch unsere Seite für Sie bindend und kann nicht mit Bedingungen oder Vorbehalten versehen werden. Alle Neben- und Sonderabsprachen bedürfen einer ausreichenden schriftlichen Fixierung. 2. Veranstalter, Veranstaltung, Veranstaltungsort, Veranstaltungstermin Der Marathon-Markt zum METRO GROUP Marathon Düsseldorf 2012 wird von rhein marathon düsseldorf GmbH veranstaltet. Der Marathon-Markt findet statt von Freitag, 27. April 2012 bis Samstag, 28. April 2012 im Radschlägersaal der Rheinterrasse Düsseldorf. 3. Zulassung / Überlassung der Standfläche / Bindung an den Vertrag 1. Über die Teilnahme entscheidet der Veranstalter nach Maßgabe der für alle Veranstaltungsteilnehmer geltenden Bestimmungen (Zulassung). Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. 2. Die Zuteilung einer Standfläche erfolgt durch den Veranstalter. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche besteht nicht, der Veranstalter versucht jedoch, Ihren Wünschen zu entsprechen. 3. Eine Standgestaltung, die den am Veranstaltungsort geltenden Bauvorschriften oder den Baurichtlinien des Vermieters des Veranstaltungsgeländes nicht entspricht, kann von dem Veranstalter auf Ihre Kosten entfernt oder geändert werden. 4. Beteiligungspreis und sonstige Kosten / Zahlungsbedingungen 1. Bei der Berechnung des Beteiligungspreises wird die zugeteilte Bodenfläche ohne Rücksicht auf Vorsprünge, Pfeiler, Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten zugrunde gelegt. Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie eine Rechnung über den Beteiligungspreis und die sonstigen Kosten. Die entsprechende Begleichung der Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig, jedoch in jedem Falle vor der Veranstaltung. Die mit der Zulassung vereinbarten Preise verstehen sich als Nettofestpreise zuzüglich eventuell anfallender Umsatzsteuer und vergleichbarer Steuern des Veranstaltungsortes. Die fristgerechte Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten ist Voraussetzung für den Bezug der Standfläche. In der Übersendung einer Rechnung an einen Dritten auf Wunsch des Ausstellers liegt kein Verzicht auf die Forderung gegen den Aussteller. Sie bleiben bis zum vollständigen Forderungsausgleich zur Zahlung verpflichtet. 2. Die Standkosten beinhalten die Miete des Ausstellungsplatzes für die gesamte Veranstaltungszeit einschließlich der festgelegten Aufbau- und Abbauzeit; eine bestimmte Anzahl von Ausstellerausweisen; eine Benutzung von Stühlen und Tischen in begrenzter Anzahl. Alle genannten Preise sind Netto Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. 5. Mitaussteller, zusätzlich vertretene Unternehmen, Gruppen- und Gemeinschaftsstände Standflächen werden grundsätzlich nur als Ganzes und nur an einen Vertragspartner überlassen. Als Aussteller dürfen Sie die Ihnen überlassene Standfläche ohne vorherige Zustimmung durch den Veranstalter nicht verlegen, tauschen, teilen oder in sonstiger Weise Dritten ganz oder teilweise zugängig machen bzw. überlassen. Wenn mehrere Unternehmen gemeinsam auf einer Standfläche an der Veranstaltung teilnehmen wollen, so sind die vorliegenden Teilnahmebedingungen für jedes einzelne Unternehmen verbindlich. 6. Hausrecht Der Veranstalter vertritt innerhalb des Ausstellungsgeländes das Hausrecht für die Rheinterrasse Düsseldorf. Der Veranstalter ist berechtigt, Ausstellungsgegenstände vom Stand entfernen zu lassen, wenn ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widerspricht. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, Ihren Stand schließen oder räumen zu lassen. 7. Haftung / Versicherung 1. Der Veranstalter übernimmt keine Obhutspflicht für eingebrachtes Ausstellungsgut, für Standausrüstung und für Gegenstände, die sich im Eigentum der auf dem Stand tätigen Personen befinden. Jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist ausgeschlossen, sofern die Risiken versichert werden können. Unberührt hiervon bleibt die Haftung aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens. Der Veranstalter ist zur Durchführung von Bewachungsmaßnahmen außerhalb der Öffnungszeiten nicht verpflichtet. Soweit sie dennoch durchgeführt werden sollten, so erfährt dieser Haftungsausschluss keine Einschränkung. 2. Als Aussteller haften Sie gegenüber dem Veranstalter für jeden Schaden, den Sie, Ihr Personal, Ihre Mitarbeiter oder von Ihnen beauftragte Dritte oder sonstige Dritte, deren Sie sich zur Erfüllung Ihrer Verbindlichkeiten bedienen, dem Veranstalter schuldhaft zufügen. 3. Bei Schadensersatzansprüchen für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter für Vorsatz und Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen. 8. Erfüllungsort/ Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters. Gerichtsstand, auch im Falle eines Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesses ist, soweit es sich bei Ihnen um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, Düsseldorf. 9. Vorbehalte / Schlussbestimmungen 1. Der Aussteller ist verpflichtet, sich über die einschlägigen Vorschriften am Veranstaltungsort rechtzeitig und umfassend zu informieren und die notwendige Kenntnis zu verschaffen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und sonstige Nachteile, die sich für Sie als Aussteller ergeben könnten. 2. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder abzusetzen sowie vorübergehend oder endgültig oder in einzelnen Teilen oder insgesamt zu schließen, wenn unvorhergesehene Ereignisse wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe, Streiks, Ausfall oder Behinderung von Verkehrs und/oder Nachrichtenverbindungen eine solche Maßnahme erfordern. Sie haben im Falle der Verschiebung, Verkürzung, Verlängerung oder Schließung keinen Anspruch auf Ersatz der Ihnen hieraus entstehenden Schäden. Im Fall einer Absage einer Veranstaltung haftet der Veranstalter nicht für Schäden und/ oder sonstige Nachteile, die sich für Sie hieraus ergeben. Mit Ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennen Sie die Teilnahmebedingungen des Veranstalters sowie alle weiteren das Vertragsverhältnis betreffenden Bestimmungen als verbindlich an. 3. Sollten diese Bestimmungen teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages nicht berührt. 10. Stand Es erfolgt keine Standkonstruktion durch den Veranstalter. Der Veranstalter stellt keine Standbegrenzungswände o.ä. zur Verfügung. Vermietet wird die reine Standfläche. Die Bauhöhe ist auf 3,50 festgesetzt. Beim Aufbau der Stände sind die folgenden Vorgaben zu beachten: Rettungswege, Ausgänge und Notausgänge Die Rettungswege, Ausgänge und Notausgänge müssen von jeglichen Gegenständen freigehalten werden. Schilder, die auf Notausgänge oder dergleichen hinweisen dürfen nicht verhängt oder abmontiert werden. Offenes Licht und Feuer Verwendung von offenem Licht oder Feuer ist nicht gestattet. Sollte dieser Vorgabe nicht entsprochen werden, ist der Veranstalter berechtigt, Brandschutzmaßnahmen einzuleiten und diese dem Aussteller in Rechnung zu stellen. Dekorationen Zusätzliche Dekorationen, die über die allgemein gültigen Vorgaben zur Gestaltung des Standes hinausgehen, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit dem Aussteller und müssen mindestens schwer entflammbar sein. Ein Prüfnachweis über die Schwerentflammbarkeit ist ggf. mitzuführen. Der Aussteller ist nicht berechtigt, Material an Wänden mit Klebestreifen oder ähnlichem Material zu befestigen. Im Falle der Missachtung stellt der Veranstalter dem Aussteller auftretende Renovierungskosten in Rechnung. Bei eigenem Standsystem ist der Aussteller verpflichtet, eine b1-zertifizierung mit sich zu führen und diese auf Wunsch vorzuzeigen. Müllentsorgung Der Aussteller ist verpflichtet, Kartonagen und anderen Müll eigenständig in die dafür bereitgestellten Container zu entsorgen (Außenbereich Rheinterrasse). Andernfalls wird die Entsorgung durch den Veranstalter pauschal mit EUR 500,- in Rechnung gestellt. 11. Mündliche Vereinbarungen Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter. 12. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung und zur Ausfüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit nur rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben oder gewollt haben würden, sofern sie den Punkt bedacht hätten. Beruht die Unwirksamkeit einer Bestimmung einem in ihr angegebenen Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin) so soll das der Bestimmung am nächsten kommende rechtlich zulässige Maß an die Stelle treten.

6 Anmeldung für Aussteller zur Marathon-Expo mehr als ein lauf April Hauptaussteller 2 Standwunsch (Zuteilung durch den Veranstalter) 1.1 Adresse (=Rechnungsanschrift): Firma / Name: (mit Angabe der Rechtsform, z. B. AG, GmbH, KG...) Straße: PLZ / Ort: Land: Telefon: Telefax: Internet: Inhaber / Geschäftsführer: (bitte Vor- und Nachname angeben) Ansprechpartner für die Veranstaltung: Name: Telefon: Telefax: Unter Anerkennung der uns vorliegenden Ausstellungsbedingungen mieten wir folgende Standfläche zum Preis (zzgl. MwSt.) von 75,00 EUR/m 2 Standmiete ohne Standbau 2 m 2 6 m 2 9 m 2 12 m 2 16 m 2 20 m Den Standaufbau werden wir: selbst ausführen bei einer von uns beauftragten Standbaufirma bestellen bei einer vom Veranstalter beauftragten standbaufirma bestellen (Kosten für den standbau nicht in der Standmiete enthalten) 1.2 Wir sind: Hersteller Importeur Generalvertreter Händler Verband / Institution Dienstleister Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars erkennen wir die Teilnahmebedingungen des rhein marathon düsseldorf GmbH zur Marathon- EXPO des METRO GROUP Marathon Düsseldorf als verbindlich an und bestätigen hiermit, dass diese im Zusammenhang mit dem Anmeldeformular bei uns vollständig abgedruckt wurden. Ort Datum Ort, Datum, rechtsverbindliche Unterschrift und Firmenstempel des Hauptausstellers

7 Stockho Veranstalter Event organizer rhein-marathon düsseldorf e.v. Faunastr. 3 D Düsseldorf Germany Dublin Copenhagen Hamburg Tel (0) EXPO@metrogroup-marathon.de Amsterdam London Düsseldorf Brussels Luxemburg Paris Zurich Berlin Prague Munich Vienna Ihr Ansprechpartner für die Marathon-EXPO: Hans Leidinger Lisbon Madrid Rome Tel (0) Fax (0) hans.leidinger@metrogroup-marathon.de 500 km / 310 miles radius

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