A u s k u n f t s v e r e i n b a r u n g
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- Rolf Ziegler
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1 A u s k u n f t s v e r e i n b a r u n g zum Prospektgutachten nach IDW S 4 (Stand: ) bzw. IDW ES 4 n. F. (Stand: ) über das Beteiligungsangebot der Habona Invest GmbH für die Kommanditanteile an der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 05 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Eschborn zwischen Wirtschaftspru fungsgesellschaft Lastrup und (Name und Anschrift des Auskunftsempfängers) Seite 1 von 6
2 1. Vorbemerkung Die Wirtschaftspru fungsgesellschaft, Lastrup, (im Folgenden PT GmbH ) wurde von der Habona Invest GmbH, Frankfurt am Main, als Emittentin und von der HANSAINVEST Hanseatische Investment GmbH, Hamburg, (im Folgenden gemeinsam Auftraggeber ) beauftragt, den von der Emittentin herausgegebenen Verkaufsprospekt zum Beteiligungsangebot über Kommanditanteile an der Habona Deutsche Einzelhandelsimmobilien Fonds 05 GmbH & Co. geschlossene Investment KG Eschborn nach den Grundsätzen des IDW Standards: Grundsätze ordnungsmäßiger Beurteilung von Prospekten u ber öffentlich angebotene Kapitalanlagen (IDW S 4, Stand: , bzw. IDW ES 4 n. F., Stand: ) zu begutachten. Die PT GmbH hat den Verkaufsprospekt nach den Vorgaben von IDW S 4, Stand: begutachtet und die Ergebnisse im Prospektgutachten vom 13. November 2015 festgehalten. Der Auskunftsempfänger hat den Verkaufsprospekt erhalten und wu nscht nun die Aushändigung des Prospektgutachtens. Die Aushändigung des Prospektgutachtens erfolgt dabei ausschließlich nach Maßgabe der in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen 2. Auftragsverhältnis 2.1. Grundlage der Prospektbegutachtung Die Auftraggeber haben sich verpflichtet, als Maßstab der Begutachtung die Anforderungen anzuerkennen, die sich aus dem IDW Standard S 4 ergeben, und in Aussagen gegenu ber Dritten nur in einer von der PT GmbH gebilligten Form auf die Begutachtung hinzuweisen. Die Auftraggeber haben sich ferner verpflichtet, ernsthaften Interessenten das Prospektgutachten nur im Rahmen einer gesonderten Auskunftsvereinbarung zwischen dem Auskunftsempfänger und der PT GmbH zur Verfu gung zu stellen. In diesem Zusammenhang wurde ausgeschlossen, Seite 2 von 6
3 dass die Auftraggeber oder Dritte das Prospektgutachten ohne Zustimmung der PT GmbH vervielfältigen oder in Auszu gen verwenden oder ohne eine solche Verwendung in Hinweisen werblich auf die Tätigkeit der PT GmbH verweisen Inhalt und Umfang der Begutachtung Die Beurteilung des Verkaufsprospekts dient der Feststellung, ob in dem Verkaufsprospekt die aus Sicht eines durchschnittlich verständigen und durchschnittlich vorsichtigen Anlegers fu r eine Anlageentscheidung erheblichen Angaben mit hinreichender Sicherheit vollständig und richtig enthalten sind und ob diese Angaben klar, d. h. gedanklich geordnet, eindeutig und verständlich, gemacht werden. Gegenstand des Auftragsverhältnisses war somit die Beurteilung der Prospektangaben nach den Kriterien Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit einschließlich der Plausibilität der im Verkaufsprospekt enthaltenen Werturteile, der Schlu ssigkeit von Folgerungen sowie der Darstellung der mit der Kapitalanlage verbundenen Chancen und Risiken Inhalt des Prospektgutachtens Das Prospektgutachten bietet keine Gewähr fu r den Eintritt des wirtschaftlichen Erfolgs und der steuerlichen oder rechtlichen Auswirkungen der Kapitalanlage, da diese von unsicheren ku nftigen Entwicklungen abhängen. Die Auswirkungen der Kapitalanlage bei dem einzelnen Anleger sind ebenso wenig Gegenstand des Prospektgutachtens. Diese hängen regelmäßig von unsicheren künftigen Entwicklungen ab. Das Prospektgutachten entbindet den Kapitalanleger somit nicht von einer eigenen Beurteilung der Chancen und Risiken der Kapitalanlage sowie weiterer Prospektangaben vor dem Hintergrund der individuellen Gegebenheiten. Deshalb ist es zweckmäßig, dass ein Kapitalanleger vor der Anlageentscheidung eine individuelle Beratung in Anspruch nimmt und Anlagevermittler vor Ausu bung ihrer Vermittlertätigkeit weitere Ausku nfte einholen. Die Prospektbeurteilung ist ferner nicht darauf ausgerichtet, solche Unrichtigkeiten und Verstöße festzustellen, die sich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Klarheit des Prospekts nicht wesentlich auswirken. Seite 3 von 6
4 Eine Prospektbegutachtung ist keine, auch keine in ihrem Umfang herabgesetzte Abschlussprüfung. Aufgrund der einer Prospektbegutachtung immanenten Begrenzung der Erkenntnismöglichkeiten besteht auch bei ordnungsmäßiger Planung und Durchführung ein unvermeidliches Risiko, dass bedeutsame falsche Prospektangaben oder das Fehlen bedeutsamer Angaben im Prospekt nicht erkannt werden. Auch in Fällen, in denen ein Verkaufsprospekt von der Rechtsprechung als fehlerhaft beurteilt wird, bedeutet dies daher nicht notwendigerweise, dass auch das zugehörige Prospektgutachten fehlerhaft ist. Das Prospektgutachten beru cksichtigt nur den Sach- und Erkenntnisstand bis zum Datum seiner Unterzeichnung. Eine Nachsorgepflicht der PT GmbH, auf eventuelle, später eintretende rechtliche oder tatsächliche Veränderungen oder neue Erkenntnisse hinzuweisen, besteht nicht. Eine Weitergabe des an den Interessenten ausgehändigten Prospektgutachtens an Dritte, auch in Auszu gen, in Form von Fotokopien o. ä. sowie eine Einsichtnahme durch Dritte, ist ausgeschlossen. Auch sonstige Hinweise an Dritte auf die Existenz oder den Inhalt des Prospektgutachtens sind untersagt. Die Einsichtnahme in das Prospektgutachten durch Angehörige der rechts- und steuerberatenden sowie wirtschaftspru fenden Berufe im Rahmen eines mit dem Interessenten bestehende Beratungsverhältnisses ist zulässig. 3. Auskunftsvereinbarung 3.1. Inhalt und Umfang der Auskunftserteilung Die PT GmbH u berläßt dem Auskunftsempfänger im Rahmen der Bestimmungen dieser Auskunftsvereinbarung ein Exemplar des oben bezeichneten Prospektgutachtens. Der Auskunftsempfänger erkennt hiermit die vorstehenden Regelungen als verbindliche Grundlage des Auskunftsverhältnisses zwischen ihm und der PT GmbH ausdru cklich an Haftung fu r fehlerhafte Ausku nfte Eine Haftung gegenu ber dem Auskunftsempfänger u bernimmt die PT GmbH nur fu r verschuldete Fehler im Rahmen dieser Auskunftsvereinbarung. Seite 4 von 6
5 3.3. Keine Nachsorgeverpflichtung Die Parteien sind sich einig, dass die PT GmbH keine Informations- oder Pru fungspflichten gegenu ber dem Auskunftsempfänger u ber später eintretende rechtliche oder tatsächliche Veränderungen der Verhältnisse oder neue Erkenntnisse hat Haftung bei Fahrlässigkeit, einzelner Schadensfall Die Haftung der PT GmbH fu r Schadensersatzanspru che jeder Art mit Ausnahme von Schäden im Sinne des 309 Nr. 7 lit. a BGB ist bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gemäß 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. Euro beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenu ber anderen Personen als dem Interessenten begru ndet sein sollte. Ein einzelner Schadensfall liegt auch bei einem aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schaden vor. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Ru cksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Wir verweisen auf 9 Nr. 2 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar Ausschlussfristen Trifft die PT GmbH kein Vorsatz, gilt Folgendes: Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Prospektmangel Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von fu nf Jahren ab Beitritt zur Gesellschaft bzw. dem Erwerb der Vermögensanlage. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Interessent auf diese Folge durch die PT GmbH hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberu hrt. Seite 5 von 6
6 3.6. Verbot der Weitergabe, Vertragsstrafe Der Auskunftsempfänger erklärt ausdru cklich, das Prospektgutachten ohne Zustimmung der PT GmbH nicht zu vervielfältigen und Dritten, ausgenommen persönlichen Beratern, nicht zugängig zu machen, auch nicht in Auszu gen. Eine Verletzung dieser Vereinbarung verpflichtet den Auskunftsempfänger zum Schadensersatz und zur Zahlung einer Vertragsstrafe von 5.000,00 Euro. Ort, Datum Ort, Datum Auskunftsempfänger Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Seite 6 von 6
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