"Deutschland braucht Medaillen" - der Druck der Gesellschaft auf die Aktiven

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1 19. Oktober 2013 Frankfurt am Main "Deutschland braucht Medaillen" - der Druck der Gesellschaft auf die Aktiven Dr. Rainer Eckert Frankfurt am Main sspberatung@ .de

2 These 1 Die Gesellschaft ist ein theoretisches Konstrukt, welches - sofern es wissenschaftlichen Standards genügt - einen hohen Erkenntniswert besitzt * Die Gesellschaft ist eine Ansammlung von zahlreichen Menschen * Sie alle leben unter bestimmten ökonomischen und politischen Verhältnissen verfolgen bestimmte individuelle Ziele haben auf derartige Ziele gerichtete Interessen entwickeln diesbezügliche Motive für ihr Handeln und bewältigen ihre sich daraus ergebenden individuelle Lebensläufe mehr oder weniger bewusst * Sie alle stehen in mehr oder weniger direkter Wechselwirkung mit zahllosen anderen Menschen * Der heute inflationär gebrauchte Begriff Globalisierung suggeriert, dass "wir alle" tendenziell in gleichartigen Beziehungen zu "allen Anderen" auf unserem Globus stünden * Zugleich wird täglich die "Individualisierung unserer Gesellschaft" gefeiert, was bei nüchterner Betrachtung zumindest auf Widersprüche zur globalisierten Gesellschaft verweist. Ist es wirklich denkbar oder auch nur plausibel, dass ein derartig komplexes Konglomerat einen Druck auf Athleten ausüben kann, der schließlich in einen tatsächlichen oder vermeintlichen Bedarf Deutschlands an Medaillen mündet? Und was hat dieser höchst verwickelte, dynamische und historisch veränderliche Mechanismus eigentlich mit Doping zu tun?

3 * Der heute einladende Verband hat die Veranstaltung als 3. Anti-Doping-Tag bezeichnet * Das von der DTU mir freundlicherweise vorgeschlagene Thema sollte also tatsächlich etwas mit Doping zu tun haben * Das Phänomen Doping existiert offenkundig und kann demzufolge beschrieben und analysiert werden * Dem nähere ich mich mit einer These, die aus meiner langjährigen Erfahrung in der Befassung mit Sucht- und Dopingproblematiken resultiert: These 2 Doping ist Suchtmittelgebrauch und Suchtverhalten unter sportlichen Bedingungen * Die These ist natürlich nicht ganz neu, immer wieder einmal wird darauf verwiesen, dass im Zusammenhang mit Doping Sucht, Suchtverhalten, Suchtkarrieren u.ä.m. als Deutungsmuster heranzuziehen sind * Die These wird allerdings bislang so stiefmütterlich behandelt, dass sie eine eher unpopuläre Randnotiz zu sein scheint * Auf Grund meiner Erfahrungen kann die These einen Beitrag zum tieferen Verständnis von Doping leisten und kann möglicherweise auch Hinweise auf einen sinnvollen Umgang mit Dopingproblematiken liefern These 2a Suchtkarriere

4 These 2a Suchtkarriere Suchtkarrieren: Einige typische Aspekte Grundlagen Lebensgeschichtliche Faktoren Spezifische Situationen Mitunter spezifische Konfliktsituationen Anfangsmuster Neugierde, Abenteuerlust Exalthiertheit, Langeweile Konflikte, Krisen [Kinder & Jugendliche] [Erwachsene] [altersunabhängig] Anreize Verfügbarkeit von Suchtmitteln Vorhandene günstige Gelegenheiten Cliquen, Anpassungsdruck an Gruppennormen Reize durch bewusste Regelverletzungen Basis fortgesetzter Suchtentwicklung Nicht bearbeitete, nicht bewältigte Problem-, Konflikt- und Belastungssituationen Entwertung sozialer Beziehungen Tendenzen zu Selbstverletzung

5 Perspektiven Unfähigkeit zu bzw. Verzicht auf eigene aktive Bewältigungsmechanismen und willensgesteuertes Selbstmanagement aus subjektiv unerträglichen Situationen herauszukommen Ein Lebensweg aus Passivität Verdrängung Ablenkung von erforderlichen Aufgaben Flucht vor Lebensanforderungen oder Besinnen auf die eigenen Kräfte Schöpfen von Kraft zur Umkehr Ausstieg Fazit Suchtverhalten ist gekennzeichnet durch den scheinbar unwiderstehlichen Drang zu kurzfristiger Bedürfnisbefriedigung und den langfristigen Verlust von Kontrolle über das eigene Leben Es gibt keinen "Automatismus", kein unvermeidliches anonymes "Schicksal" Auf jeder Stufe der Entwicklung, selbst unter den schwierigsten Bedingungen entscheidet ein Süchtiger selbst über Weitermachen oder Aufhören!

6 These 3 Settings von Suchtmittelgebrauch und Doping sind in weiten Bereichen identisch, mindestens analog Pharmakologische Substanz- und Anwendungsstrukturen Chemische High Tech - Produktion Globalisierte Kommunikations-, Vertriebs- und Finanzstrukturen Verquickung mit international organisierter Kriminalität Charakteristischer Verlauf von Sucht- bzw. Dopingkarrieren Beschönigende, stützende, fördernde soziale Nah-Milieus Unvermeidliche psychische und physische Deformationen Entgiftung, Entzug, Therapie, Nachsorge Individuelle und soziale Folgen und Folgekosten Unterhöhlung sozialer Beziehungen Zahllose individuelle Schicksale stützen die These von Doping als sportlich Suchtmittelgebrauch * Als jugendlicher Spitzenathlet mit Cannabis in Sucht und Entzug und Sucht und Entzug... mit Psychopharmaka in die Psychiatrie mit Alkohol in die soziale Isolation mit Ephedrin in die soziale Delinquenz mit Kokain in den Knast * Sie alle sind den Lockungen erlegen, wonach Deutschland Medaillen braucht werden dem Druck auf Athleten ausgesetzt und können diesem nicht widerstehen haben der Propaganda von Ruhm, Ehre und Reichtum Glauben geschenkt

7 Bei Doping geht es m.e. nicht nur um Doper und deren Umfeld, nicht nur um sportliche Erfolge oder um erfolgreiche Kontrollen Hinter jedem erfolgreichen Spitzenathleten gibt es unzählige gescheiterte Lebensläufe, die in Wirklichkeit gescheiterte Suchtkarrieren sind Ist es das, was Deutschland braucht, was die Gesellschaft will? Wer in Deutschland, wer in unserer Gesellschaft übernimmt die Verantwortung dafür?

8 These 4 Die Analogie von Suchtmittelgebrauch und Doping legt nahe, den bisher weithin üblichen Umgang mit Doping neu und von den Wurzeln her zu durchdenken * Deutschland und die Gesellschaft sind im vorliegenden Zusammenhang abstrakte Kategorien Deutschland und die Gesellschaft haben keinen subjektiven Willen Sie brauchen keine Medaillen Sie üben keinen Druck auf irgendjemanden aus Die Rede von Deutschland und der Gesellschaft dient allenfalls der absichtsvollen Verwechslung von Tätern und Opfern: Wir sitzen alle in einem Boot, wir wollen das doch alle * Hingegen sind es einflussreiche Persönlichkeiten und Institutionen, deren Interessen und politisch-ökonomische Instrumentarien den Sport und unsere Gesellschaft durch Doping massiv unterhöhlen * Der Umgang mit der jüngst veröffentlichten Studie Doping in Deutschland ist ein einprägsames Lehrstück Problematik politisch instrumentalisieren Forschung behindern Akten schreddern Ergebnisse diskreditieren Autoren herabsetzen Beginnende Diskussionen chaotisieren Totschweigen Und wenn das alles nicht hilft: Juristisch drohen Politisch-ökonomischen Druck ausüben * Der Titel, den die Verantwortlichen der DTU meinem heutigen Vortrag gegeben haben, ist also ein kluges und listiges Zitat gegen die mächtige publizistische Begleitung der Verharmlosung von Doping Es ist auf der Grundlage meiner Argumentation schlechterdings undenkbar, dass der Sport einen konsequenten Umgang mit Doping eigenständig konzipieren, planen, organisieren und erfolgreich durchführen kann

9 * Es empfehlen sich als erste Schritte mit hohem symbolischen Gehalt und mit bedeutender praktischer Wirkung Ein Bundes-Anti-Doping-Gesetz Einrichtung von Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften Massive Erhöhung der Finanzierung der NADA Systematischer Aufbau von Maßnahmen der Prävention ab dem Kindesalter in Schulen und Sportvereinen Politische und publizistische Maßnahmen zur Ächtung von Doping und dessen Verharmlosung These 4a Anti-Doping-Gesetz Österreich

10 RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Anti-Doping-Bundesgesetz von :25 Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Anti- Doping- Bundesgesetz , Fassung vom Langtitel Bundesgesetz über die Bekäm pfung von Doping im Sport ( Anti- Doping- Bundesgesetz 2007 ADBG 2007) StF: BGBl. I Nr. 30/ 2007 ( NR: GP XXI I I AB 105 S. 24. BR: 7688 AB 7701 S. 746.) Änderung BGBl. I Nr. 115/ 2008 (NR: GP XXI II RV 561 AB 665 S. 65. BR: 7981 AB 8006 S. 759.) BGBl. I Nr. 146/ 2009 (NR: GP XXIV I A 890/ A AB 518 S. 51. BR: 8222 AB 8270 S. 780.) BGBl. I Nr. 48/ 2013 (NR: GP XXIV RV 2010 AB 2103 S BR: AB 8875 S. 816.) [ CELEX-Nr.: 32011L0062] Text 1. Abschnitt Sportrechtliche Anti-Doping-Regelungen Doping 1. ( 1) Doping kann die sportliche Leistungsfähigkeit beeinflussen, der Gesundheit der Sporttreibenden schaden und widerspricht dem Grundsatz der Fairness im sportlichen Wettbewerb. (2) Ein mit der Fairness im sportlichen Wettbewerb grundsätzlich unvereinbarer Verstoß gegen Anti- Doping- Regelungen liegt vor, wenn 1. sich im Körpergewebe oder in der Körperflüssigkeit von Sportlern verbotene Wirkstoffe, ihre Metaboliten oder Marker (in der Folge: verbotene Wirkstoffe) gemäß Anlage der Anti-Doping- Konvention, BGBl. Nr. 451/ 1991, befinden, 2. Sportlern verbotene Wirkstoffe verabreicht oder an Sportlern verbotene Methoden gemäß Anlage der Anti- Doping- Konvention angewendet werden oder dies nur versucht wird, 3. Sportler die Meldepflichten gem äß 19 verletzen, 4. Sportler oder deren Betreuungspersonen ohne zw ingenden Grund bei rechtm äßig angeordneten Dopingkontrollen nicht m itw irken, 5. Sportler oder deren Betreuungspersonen verbotene Wirkstoffe und/ oder die technische Ausstattung für die Anwendung verbotener Methoden besitzen, soweit diese nicht für die eigene Krankenbehandlung oder für andere Tätigkeiten als die Betreuung der Sportler ( zb bei Ärzten für die medizinische Behandlung in Notfällen) benötigt werden, 6. Sportler oder deren Betreuungspersonen auf das Dopingkontrollverfahren unzulässig Einfluss nehmen oder dies versuchen oder 7. Sportler oder deren Betreuungspersonen gegen ein Verbot gemäß 22a, gegen das Arzneimittelgesetz, BGBl. Nr. 185/ 1983, das Suchtmittelgesetz ( SMG), BGBl. I Nr. 112/ 1997, oder vergleichbare ausländische gesetzlichen Strafbestimmungen verstoßen. ( 3) Abs. 2 Z 1, 2 und 5 gilt nicht, soweit eine medizinische Ausnahmegenehmigung nach 8 vorliegt oder nachträglich gew ährt w ird. (4) Soweit in diesem Gesetz auf die Anti-Doping-Konvention oder auf das von der UNESCO angenommene I nternationale Übereinkommen gegen Doping im Sport, BGBl. I I I Nr. 108/ 2007, (in der Folge: UNESCO-Übereinkommen) und/ oder auf dessen Anlagen verwiesen wird, sind sie in der jeweils im Bundesgesetzblatt kundgemachten Fassung anzuwenden. ( 5) Bei minderj ährigen oder geistig behinderten Sportlern gelten die zivilrechtlichen Bestimmungen über deren Vertretung. Begriffsbest im m ungen 1 a. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeuten:

11 RIS - Gesamte Rechtsvorschrift für Anti-Doping-Bundesgesetz von :25 1. Be t re u u n gspe rson e n: Säm tliche Personen, die Sportler betreuen, insbesondere Ärzte, Trainer, Physiotherapeuten, Masseure und Manager; 2. BSO: Österreichische Bundes-Sportorganisation; 3. CAS: Court of Arbitration for Sports; 4. Dopingkontrolle: Alle Handlungen von der Benachrichtigung des Sportlers von der Probennahm e, die Probennahm e, Bearbeitung der Proben bis zur Beförderung der Proben zum Labor; 5. Dopingkontrollplan: Plan, in dem die aufgrund der zur Verfügung stehenden Mitteln insgesam t m öglichen Dopingkontrollen auf die einzelnen Sportarten/ Sportdisziplinen entsprechend der Anzahl der Sportler, der Grundstruktur der Saison, der allgemeinen Wettkampfpläne und Trainingsmuster, des relativen Nutzens von Trainings- und Wettkampfkontrollen sowie dem Dopingrisiko und -muster der jeweiligen Sportart/ Sportdisziplin aufgeteilt werden; 6. Dopingkontrollstation: Ort, an dem die Probennahme erfolgt; 7. Dopin gk on t rollverfah ren : Alle Schritte von der Auswahl der Sportler für die Dopingkontrollen bis zum Abschluss des Rechtsbehelfsverfahrens; 8. I nternationaler Sportfachverband: Nichtregierungsorganisation, die für eine oder mehrere Sportarten auf internationaler Ebene zuständig ist; 9. I nternationale W ettkam pfveranstaltung ( I nternationale Meisterschaft) : Wettkampfveranstaltung, bei der das Internationale Olympische Comité (IOC), das Internationale Paralympische Comité (IPC), ein internationaler Sportfachverband als Veranstalter auftritt oder die technischen Funktionäre der Wettkampfveranstaltung benennt; 10. Mannschaftssportart: Sportart, in der das Ausw echseln von Spielern w ährend eines Wettkampfes erlaubt ist; 11. Meldepflichtverletzung: Versäumnis des Sportlers des Nationalen Testpools, seine Daten zur Erreichbarkeit und zum Aufenthalt der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung pflichtgem äß zu melden; 12. Norm abw eichendes Analyseergebnis: Protokoll eines von der WADA akkreditierten Labors, in dem in einer Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsprobe das Vorhandensein eines verbotenen Wirkstoffes, seiner Metaboliten oder Marker ( einschließlich erhöhter endogener Substanzen) oder die Anw endung einer verbotenen Methode festgestellt w ird; 13. Probe: Biologisches Material, das im Zuge des Dopingkontrollverfahrens für die Laboruntersuchung entnommen wird; 14. Probennahm e: Alle aufeinander folgenden Handlungen, die den Sportler von der Benachrichtigung bis zum Verlassen der Dopingkontrollstation nach Abgabe der Probe(n) direkt betreffen; 15. Sportler: Personen, a. die Mitglieder oder Lizenznehm er einer Sportorganisation oder einer ihr zugehörigen Organisation sind oder offensichtlich beabsichtigen, dies zu werden, oder b. die an Wettkämpfen, die von einer Sportorganisation oder von einer ihr zugehörigen Organisation veranstaltet oder aus Bundessportförderungsmittel gefördert werden, teilnehmen; 16. Sportorganisation: Österreichisches Olympisches Comité ÖOC, Österreichisches Paralympisches Committee - ÖPC, Bundessportfachverbände; Österreichischer Behindertensportverband; 17. Test pool: Gruppe von Spitzensportlern, die für Wettkampf- und Trainingskontrollen nach bestimmten Kriterien zusammengestellt wird; 18. Trainingskontrolle ( Out-of-Competition) : Dopingkontrollverfahren, das nicht im Zusammenhang mit einem Wettkampf erfolgt; 19. Un zu lä ssige Ein flussna hm e a uf da s Dopingkon t rollverfah ren : Alle Handlungen und Beteiligungen an Handlungen, um die Einleitung von Dopingkontrollverfahren zu verhindern oder Ergebnisse von Dopingkontrollen zu verändern; 20. Versäu m t e Kont rolle ( Missed Te st ) : Versäumnis des Sportlers, an dem Ort und zu der Zeit innerhalb des 60-minütigen Zeitfensters, das er für diesen Tag angegeben hat, für eine Dopingkontrolle zur Verfügung zu stehen; 21. W ADA: World Anti-Doping Agency; 22. W ettkam pf: Einzelnes Rennen, einzelner Kampf, einzelnes Spiel oder ein bestimmter athletischer Wettbew erb; 23. Wettkam pfveranstaltung ( Meisterschaft) : Reihe einzelner Wettkämpfe, die gemeinsam von einem Veranstalter durchgeführt w erden.

12 IS - Gesamte Rechtsvorschrift für Anti-Doping-Bundesgesetz... von :25 Dopingprävention, I nform ation und Aufklärung 2. (1) Der Bund hat die Dopingprävention, insbesondere durch Erstellung von Ausbildungsgrundlagen für die Ausbildung der Betreuungspersonen und Sportlehrer, zu unterstützen. Diese haben insbesondere zu behandeln: 1. die verbotenen Wirkstoffe und Methoden gemäß 1; 2. die gesundheitlichen Folgen des Dopings; 3. die Anti- Doping- Regelungen der nationalen und internationalen Sportverbände; 4. die Disziplinarmaßnahmen der nationalen und internationalen Sportverbände bei Verstoß gegen Anti-Doping-Regelungen; 5. die sonstigen rechtlichen Folgen, insbesondere die strafrechtlichen des Dopings. ( 2) Die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung hat die BSO, Sportorganisationen, Sportler, Betreuungspersonen und Wettkampfveranstalter sowie die interessierte Sportöffentlichkeit über die Regelungen gemäß Abs. 1 und über Folgendes zu informieren: 1. die Einrichtungen, die zur Anordnung von Dopingkontrollen berechtigt sind; 2. die Kriterien für die Ausw ahl der nationalen Wettkäm pfe und Sportler für Dopingkontrollen; 3. die Kriterien für die Aufnahme in den Nationalen Testpool ( 5) ; 4. das Dopingkontrollverfahren; 5. die Kostenersätze bei Dopingkontrollen; 6. die Regelungen über den Nationalen Testpool; 7. die der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung zur Kenntnis gelangten Sicherungsm aßnahm en ( zb Suspendierungen) und Sperren von Sportlern und Betreuungspersonen und deren Aufhebung unter Angabe der Namen der Betroffenen, der Dauer der Sperre und Gründe hierfür, ohne dass auf Gesundheitsdaten des Betroffenen rückgeschlossen werden kann. ( 3) Vor großen internationalen Wettkäm pfen sind die zur Entsendung vorgesehenen Sportler und Betreuungspersonen von den zuständigen Sportorganisationen im Sinne des Abs. 2 nachweislich aufzuklären. ( 4) Die I nform ationen gem äß Abs. 2 hat die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung unentgeltlich auch im Internet der Allgemeinheit bereit zu stellen. ( 5) Zur Dopingprävention und Aufklärung können insbesondere auch Spitzensportler ( Anti- Doping- Botschafter) herangezogen werden, sofern sie nicht wegen eines Dopingvergehens gesperrt sind. Maßnahmen des Bundes zur Einhaltung der Anti-Doping-Regelungen 3. ( 1) Förderungen nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz BSFG, BGBl. I Nr. 143, dürfen Sportorganisationen nur unter den zusätzlich zu vereinbarenden Bedingungen gemäß Abs. 2 bis 5 sowie gemäß 2 Abs. 3, 15 und 18 gewährt werden. (2) Werden die in Abs. 1 angeführten Regelungen durch Sportorganisationen verletzt, erlischt ab Verletzung der Anspruch auf bereits gewährte Förderungen und die ab diesem Zeitpunkt ausbezahlten Förderungen sind rückzuerstatten. Weiters ist ab Kenntnis der Verletzung die weitere Auszahlung bereits gew ährter Förderungen einzustellen. Auf die Dauer der Verletzung der Regelungen ist die betreffende Sportorganisation von der Gewährung von Förderungen nach dem BSFG ausgeschlossen. ( 3) Sportler und Betreuungspersonen, die wegen eines Verstoßes gegen Anti- Doping- Regelungen vom IOC, vom zuständigen internationalen Sportfachverband, vom IPC oder von einer Sportorganisation gesperrt wurden, sind ab dem Dopingvergehen bis zum Ende der Sperre, volljährige Sportler und Betreuungspersonen auf Dauer, von der Förderung nach dem Bundes- Sportförderungsgesetz 2005 ausgeschlossen; stehen diese in einem Dienstverhältnis zum Bund, dürfen ihnen auf die Dauer des Ausschlusses von der Förderung nach dem Bundes- Sportförderungsgesetz 2005 außerdem keine Dienstfreistellungen für die aktive Ausübung des Sports, Teilnahme an Wettkämpfen oder Betreuung von Sportlern gew ährt w erden. Die Auszahlung bereits gew ährter Förderungen ist einzustellen. Die für den Zeitraum ab dem Dopingvergehen ausgezahlten Förderungen sind vom Sportler zurückzuzahlen. Auf die Rückzahlung kann ganz oder zum Teil verzichtet werden, wenn die nach den anzuwendenden Anti-Doping-Regelungen grundsätzlich zu verhängende Sperre wegen Vorliegen besonderer Milderungsgründe oder w egen Mitw irkung bei der Aufklärung von Dopingvergehen durch andere Personen herabgesetzt w urde. ( 4) Je nach Schwere und Häufigkeit der Verletzung der in Abs. 1 angeführten Regelungen kann der Ausschluss von Förderungen nach dem BSFG über den Zeitraum nach Abs. 2 und 3 hinaus verlängert werden. ( 5) Der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport hat zu den Regelungen gemäß Abs. 2 bis 4 Richtlinien zu erlassen.

13 These 5 Kurze Anmerkungen zu Dopingprävention: Oldies but Goodies Strategische Überlegungen zur Suchtprävention aus den 19-Hundert-neunziger Jahren: Theoretisch verwurzelt in der Theorie des sozialen Lernens sowie in der Theorie des Problemverhaltens Dopingmissbrauch Ergebnis sozialer Lernprozesse in Kombination mit personalen Faktoren wie Kognitionen, Einstellungen und Überzeugungen Konzept der Lebenskompetenzförderung inhaltlich verwandt mit dem Konzept der 'Affektiven Erziehung' beabsichtigt in erster Linie Veränderungen auf der Verhaltensebene Ziel dieses Ansatzes sehr breit gefasst in Richtung auf die generelle Verbesserung sozialer Kompetenzen und Entwicklung allgemeiner Coping - Strategien (1) durch Information und gezieltes Training des Widerstands gegen soziale Einflüsse Doping zu verhindern bzw. nicht ausufern zu lassen (2) grundlegende personale Bewältigungsfertigkeiten (3) grundlegende soziale Kompetenzen zu vermitteln [Adaptiert nach: Jutta Künzel-Böhmer, Gerhard Bühringer, Theresa Janik- Konecny, EXPERTISE ZUR PRIMÄRPRÄVENTION DES SUBSTANZMIßBRAUCHS] * Nicht schematisch verengt auf einen Life Skills - Ansatz * Ein Fazit Einstellungen, Überzeugungen, Veränderungen auf der Verhaltensebene Mehrdimensionalität und ein hoher Grad an Flexibilität Eine strukturierte mehrdimensionale Matrix für Präventionskonzepte "Nur wenn (1) Engagement und Vorbildverhalten aller Erwachsenen, (2) fachliche Kompetenz in der Erziehung von Kindern und Jugendlichen sowie (3) gesundheitspolitische Maßnahmen wie etwa die Einschränkung der Verfügbarkeit von psychoaktiven Substanzen bei Minderjährigen... für primärpräventive Aufgaben gebündelt werden, besteht die Hoffnung, dass durch eine flächendeckende Primärprävention langfristig das Problem des Missbrauchs aller psychoaktiven Substanzen - und damit auch von Dopingmitteln und -verfahren - reduziert werden kann."

14 These 5a Von der Analyse zur Prävention Ausgewählte Literatur Andreas Singler / Gerhard Treutlein Von der Analyse zur Prävention Werner Franke / Udo Ludwig Der verratene Sport Andreas Singler Dopingprävention - Anspruch und Wirklichkeit Spitzer / Eggers / Schnell / Wisniewska Siegen um jeden Preis - Doping in Deutschland

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