Ausschreibung Regionalliga/Bayernliga/Landesliga

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1 Ausschreibung 2008 Regionalliga/Bayernliga/Landesliga

2 Ausschreibung 2008 Regionalliga / Bayernliga / Landesliga Ausschreibung 2008 Regionalliga / Bayernliga / Landesliga Inhaltsverzeichnis I. Durchführungsbestimmungen der Regionalligen 1. Teilnahmeberechtigung Wettbewerbe / Mannschaftsstärke Namentliche Mannschaftsmeldung Erläuterungen zur korrekten Reihung der nam. Mannschaftsmeldung für Bälle Spielbeginn Spielberichte Hallenregelung / Spielabbruch / Spielverlegung / Nachholtermine Ergebniseingabe in das BTV-Internet-Portal Schiedsrichterobmann / Schiedsrichter / Oberschiedsrichter Auf- und Abstieg Mannschaftsmeldung für die Saison Punktewertung Match-Tiebreak bis 10 Punkte anstelle des 3. Satzes Ergänzende Regelungen zum Regionalliga-Statut Termine der Deutschen Vereinsmeisterschaften der Damen und Herren Endspiel um Bayerische Mannschaftsmeisterschaft der Herren Spiellizenzen Auflistung der Begegnungen mit Hallenpflicht in den Altersklassen Da und He II. Regionalliga-Statut des DTB (RL-St.) 1 Organisation Kassenführung Wettbewerbe Spielklassen und gruppen Teilnahmeberechtigung Pflichten gegenüber der Regionalliga Spielausschuss und Spielleiter Aufgaben des Spielausschusses a Regionalliga-Ausschuss b Aufgaben des Regionalliga-Ausschusses Aufgaben der Spielleiter Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung Berichtigung von Mannschaftsmeldungen Zurückziehen von Mannschaften Gruppeneinteilung Austragungsmodus Wertung der Spiele und Tabellen Einsatz von Spielern für den DTB (entfällt)...15 Durchführung der Wettkämpfe 18 Pflichten des gastgebenden Vereins Rechte und Pflichten des Oberschiedsrichters Schiedsrichter, Hilfsrichter Mannschaftsführer Mannschaftsführerbesprechung Spielkleidung, Werbung Spielregeln Bälle Mannschaftsaufstellung Bodenbelag, Unterbrechung, Halle Nicht beendetes Wettspiel Abbruch des Wettkampfs Sieger des Wettkampfs Spielbericht...20 Seite 1

3 Ausschreibung 2006 Regionalliga / Bayernliga / Landesliga 32 Einspruch Beschwerde Änderungen des Regionalligastatuts...20 III. Durchführungsbestimmungen der Bayern- und Landesligen 1. Wettbewerbe / Mannschaftsstärke Namentliche Mannschaftsmeldung Erläuterungen zur korrekten Reihung der nam. Mannschaftsmeldung für Bälle Spielbeginn / Anzahl der Plätze Spielberichte Spielabbruch / Spielverlegung / Nachholtermine Ergebniseingabe in das BTV-Internet-Portal Schiedsrichterobmann / Schiedsrichter / Oberschiedsrichter Aufstieg in die Regionalliga Auf- und Abstieg Match-Tiebreak bis 10 Punkte anstelle des 3. Satzes...24 IV. Anschriften der Spielleiter / Spielausschuss der Regionalliga Süd

4 I. Durchführungsbestimmungen der Regionalligen I. Durchführungsbestimmungen der Regionalligen en Die Regionalliga Süd im Sinne des 1 Ziffer 1, 5. Alternative und 1 Ziffer 2 RL-St. ist eine rechtlich unselbständige Organisationseinheit des sie tragenden Bayerischen Tennis-Verbandes. Sie wird ausschließlich sportorganisatorisch tätig und im Rahmen der im Regionalliga-Statut vorgesehenen Aufgabendelegation getrennt verwaltet. Für die Organisation der Regionalliga Süd gilt dieses Statut und soweit es nichts anderes vorsieht, die Ordnungen des DTB, insbesondere dessen Wettspielordnung. Diese Durchführungsbestimmungen stützen sich auf 1 Ziffer 3 fortfolgende Regionalliga-Statut. Die Wettspielbestimmungen des Bayerischen Tennis-Verbandes sowie der Bußgeldkatalog des BTV gelten ergänzend. 1. Teilnahmeberechtigung ( 5 Ziff. 2, RL-St.) Je Regionalliga-Altersklasse darf nur eine Mannschaft eines Vereins teilnehmen (Ausnahme Regionalliga Damen 60). 2. Wettbewerbe / Mannschaftsstärke ( 3, RL-St.) 1. Damen Sechsermannschaften (6 Einzel und 3 Doppel) 2. Damen 30 Sechsermannschaften (6 Einzel und 3 Doppel) 3. Damen 40 Sechsermannschaften (6 Einzel und 3 Doppel) 4. Damen 50 Sechsermannschaften (6 Einzel und 3 Doppel) 5. Damen 60 Vierermannschaften (4 Einzel und 2 Doppel) 6. Herren Sechsermannschaften (6 Einzel und 3 Doppel) 7. Herren 30 Sechsermannschaften (6 Einzel und 3 Doppel) 8. Herren 40 Sechsermannschaften (6 Einzel und 3 Doppel) 9. Herren 50 Sechsermannschaften (6 Einzel und 3 Doppel) 10. Herren 55 Sechsermannschaften (6 Einzel und 3 Doppel) 11. Herren 60 Sechsermannschaften (6 Einzel und 3 Doppel) 12. Herren 65 Sechsermannschaften (6 Einzel und 3 Doppel) 13. Herren 70 Vierermannschaften (4 Einzel und 2 Doppel) Jeder Wettbewerb wird in einer Gruppe mit bis zu 8 Mannschaften in einer einfachen Runde ausgetragen. Ausgenommen davon sind die Altersklassen Damen 60 und Herren 70. Hier wird in je einer Nord- und Süd- Gruppe gespielt. 3. Namentliche Mannschaftsmeldung ( 10 Ziff. 1, RL-St.) Für die Regionalligen der Damen und Herren sind nur die ersten 12 Personen der namentlichen Mannschaftsmeldung zum Einsatz in diesen Ligen spielberechtigt. Die nam. Mannschaftsmeldung erfolgt über das BTV-Internet-Portal in der Zeit vom bis spätestens des Jahres. Ab dem stehen allen beteiligten Vereinen der jeweiligen Gruppen die nam. Mannschaftsmeldungen zur Einsicht über das BTV-Internet-Portal zur Verfügung. Einwendungen gegen die spielstärkemäßige Reihenfolge müssen schriftlich mit Begründung bis spätestens an den zuständigen Spielleiter gerichtet werden. In der Zeit vom bis zum besitzen alle nam. Mannschaftsmeldungen den Status vorläufig. Unberührt davon bleibt das Recht der Spielleiter in dieser Zeitspanne Korrekturen an den nam. Mannschaftsmeldungen vorzunehmen. Nam. Mannschaftsmeldungen mit dem Status endgültig sind erst ab dem des Jahres über das BTV-Internet-Portal auszudrucken. Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die nam. Mannschaftsmeldungen erst rechtskräftig werden, wenn diese den Status endgültig besitzen (siehe 14 Ziffer 2 WSB). Jeder Verein ist dafür selbst verantwortlich, dass vor dem ersten Wettkampftag die endgültige nam. Mannschaftsmeldung in seinem Besitz ist. Weiter empfehlen wir Ihnen dringend beim Ausdruck der nam. Mannschaftsmeldung auf die Variante gesamt zurückzugreifen, da nur auf dieser alle relevanten Informationen zu den jeweiligen Mannschaften ausgewiesen werden. Auf diese Variante können Sie nur mit der Berechtigung als Ergebniserfasser und Vereinsadministrator zugreifen. 3

5 I. Durchführungsbestimmungen der Regionalligen Die nam. Mannschaftsmeldung umfasst die Spieler aller Mannschaften der betreffenden Altersklasse in spielstärkemäßiger Reihenfolge. Hierfür ist die Deutsche Rangliste sowie die Auswertung der Punktspiele 2007 über das BTV-Internet-Portal verbindlich. Alle zu beachtenden Ranglistenplätze und Punktwerte aus der Auswertung der Punktspiele werden über das BTV-Internet-Portal im Bereich der nam. Mannschaftsmeldung angezeigt. Dabei ist zu beachten, dass Spieler mit weniger als drei Einsätzen nicht nach dem Punktwert, sondern entsprechend ihrer Spielstärke zu reihen sind. Die Sportaufsichten können Ausnahmen bei geringfügigen Unterschieden in der Spielstärke zustimmen. Im Regionalliga-Statut 10 Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung umformuliert. Diese Ziffer 7 ist besonders zu beachten. ist die Ziffer 7 erneut Vereine mit Spielern, welche die Voraussetzungen in 10 Ziffer 7. des RL-St. erfüllen, müssen die erforderlichen Unterlagen dem zuständigen Spielleiter bis spätestens zusenden. Anmerkung: Nachfolgende Staaten sind EU-Staaten: Belgien (BEL), Bulgarien (BUL), Dänemark (DEN), Deutschland (GER), England (GBR), Estland (EST), Finnland (FIN), Frankreich (FRA), Griechenland (GRE), Irland (IRL), Italien (ITA), Lettland (LAT), Litauen (LTU), Luxemburg (LUX), Malta (MLT), Niederlande (NED), Österreich (AUT), Polen (POL), Portugal (POR), Rumänien (ROM), Schweden (SWE), Slowakei (SVK), Slowenien (SLO), Spanien (ESP), Tschechische Republik (CZE), Ungarn (HUN) und Zypern (CYP). Bei den Wettbewerben der Damen und Herren hat der Spielleiter rechtzeitig vor dem ersten Spieltag die Reihenfolge der Spieler nochmals zu überprüfen und entsprechend den Plätzen der WTA-Rangliste und der ATP-Rangliste zu berichtigen. Hierzu werden die 3 Wochen vor dem Spieltag gültigen WTAbzw. ATP-Ranglisten herangezogen. 4. Erläuterungen zur korrekten Reihung der nam. Mannschaftsmeldung für 2008 (Stand: ) Zur Kontrolle der nam. Mannschaftsmeldung für die Verbandsspiele 2008 und zur Entscheidung etwaiger Einsprüche nach 14 Ziffer 2 der WSB wird für die Reihung der Spieler ein Punktwert herangezogen, der sich aus der Auswertung der Punktspiele von 2007 über das BTV-Internet-Portal ergibt. Dabei wird jeder Sieg und jede Niederlage mit unterschiedlichen Punkten bewertet, die abhängig von der Spielklasse und der jeweiligen Position sind, an der ein Einzel ausgetragen wurde. Die Höhe des Sieges bzw. der Niederlage bleibt unberücksichtigt. Die veröffentlichten Punktwerte zu jedem Spieler und die sich daraus ergebenden Reihungen innerhalb einer Altersklasse im Verein sind für die BTV-Ligen (Regionalliga, Bayernliga und Landesliga) und die von den jeweiligen Bezirken angegebenen Ligen in allen Altersklassen der Erwachsenen verbindlich, sofern mind. 3 Matches bestritten wurden. Für die Jugend erfolgt keine Berechnung. Evtl. vorhandene offizielle DTB/BTV- und Bezirks-Ranglistenplätze gehen grundsätzlich vor. Spieler, welche weder einen DTB/BTV- Ranglistenplatz besitzen, noch einen Punktwert besitzen oder nicht mind. 3 Matches (Anzahl der Einsätze in den Punktspielen) bestritten haben, müssen vom Verein nach Spielstärke eingereiht werden. Auch beim Wechsel von einer berechneten AK in eine neue gilt die Aufstellung nach Spielstärke. Punktwerte können also nicht von einer AK in eine andere übertragen werden. Bei Differenzen bis zu 10 % des Punktwertes (normale Rundung, siehe Beispiel: 10% von 105 Punkten = 10,5 also 11 Punkte) des besser platzierten Spielers kann ein Verein Spieler tauschen. Bei größeren Differenzen muss für eine abweichende Aufstellung eine stichhaltige Begründung schriftlich beim zuständigen Spielleiter bis spätestens eingehen. Offensichtlich unkorrekte Aufstellungen wird die Sportaufsicht von sich aus ohne Rücksprache mit dem betroffenen Verein korrigieren und ein Bußgeld nach Bußgeldkatalog 1.d) verhängen. Berechnung Es wird jeweils der Durchschnitt aller gespielten Einzel pro Altersklasse berechnet, indem die Punktwerte aller Siege und Niederlagen addiert und durch die Anzahl der Einsätze geteilt werden, wobei w.o. - Ergebnisse nur bei echten Aufgabesiegen berücksichtigt werden (Vollendung von mindestens einem Spiel), nicht aber bei Nichtantreten des Gegners. 4

6 I. Durchführungsbestimmungen der Regionalligen Beispiel: Ein Spieler hat folgende 5 Einsätze in der Bezirksliga: 2 Niederlagen an Position 3 => 2 x 85 = 170 Punkte 2 Siege an Position 4 => 2 x 142 = 284 Punkte 1 Niederlage an Position 4 => 1 x 72 = 72 Punkte Summe 526 Punkte Die Summe aller Wertungspunkte (526 Punkte) geteilt durch die Anzahl der Einsätze (5) ergibt für diese Person einen Punktwert von 105 Punkten (526 Punkte geteilt durch 5 = 105,2, die Nachkommastellen werden entsprechend gerundet), aus dem sich die neue Position in der namentlichen Mannschaftsmeldung ergibt. Tausch Aufgrund der 10%-Regelung könnte dieser Spieler (105 Punkte) den Platz mit Spielern tauschen, die zwar weiter hinten stehen aber mind. 94 Punkte aufweisen. Dagegen ist ein Tausch mit einem Spieler mit 93 oder weniger Punkten nicht möglich. Beispiel: Reihung der Herren 40: In diesem Beispiel könnten die Spieler Meier, Huber, Schmidt und 4. Meier 105 Pkt. Müller in beliebiger Reihenfolge aufgestellt werden. Es könnte aber 5. Huber 101 Pkt. auch Schmidt mit Meier und Maurer mit Müller getauscht werden. 6. Schmidt 98 Pkt. Allerdings darf Maurer keinesfalls vor Meier stehen. 7. Müller 94 Pkt. 8. Maurer 90 Pkt. 5. Bälle Ballmarke: Dunlop-Tournament Für jedes Wettspiel (Einzel sowie Doppel) sind mind. drei neue Bälle vom Heimverein zu stellen. Ein Ballwechsel ist nur nach den Möglichkeiten des 21 WSB möglich! 6. Spielbeginn Regionalliga Damen und Herren: an Samstagen an Sonn- und Feiertagen Für alle übrigen Regionalligen: an Samstagen an Sonn- und Feiertagen am Mittwoch (D60, H65, H70) Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr 7. Spielberichte Vor Ort muss ein Spielbericht geführt werden, der von beiden Mannschaftsführern und vom Oberschiedsrichter nach Beendigung des Wettkampfes zu unterschreiben ist. Zusätzlich sind die Ausführungen des 30 Ziffern WSB zu beachten. Als Spielberichtsformular kann entweder das Bezirksformular verwendet werden, oder das PDF- Spielberichtsdokument aus dem BTV-Internet-Portal. Bei den Eingaben in das BTV-Internet-Portal ist ferner auf folgendes zu achten: Das Ergebnis eines dritten Satzes, der im Match-Tiebreak gespielt wurde, ist im BTV-Internet-Portal immer mit dem tatsächlichem Ergebnis (10:3, 12:10 usw.) einzugeben. Gewertet wird dieser mit 1:0 bzw. 0:1 Sätze und 1:0 bzw. 0:1 Spiele. Bei Abbruch bzw. Aufgabe einer Begegnung zweier Spieler muss immer der Spielstand zum Zeitpunkt des Abbruches bzw. der Aufgabe in den Spalten der Satzergebnisse eingetragen werden. Weiter muss bei der Internetergebniseingabe bei dem unterlegenen Spieler auch eine w.o. -Markierung gesetzt werden. Erst in den Additionsspalten für die Matchpunkte, Sätze und Spiele erfolgt die logische Umsetzung des Endergebnisses. Erfolgt die Aufgabe im 1.Spiel im Einzel, so ist dies im Feld Bemerkungen einzutragen. 5

7 I. Durchführungsbestimmungen der Regionalligen Wenn eine Begegnung zweier Spieler überhaupt nicht stattfindet, darf auf keinen Fall im Spielbericht ein 6:0/6:0 in den Spalten der Satzergebnisse eingetragen werden, sondern nur in den Additionsspalten 1:0, 2:0 und 12:0 für die Matchpunkte, Sätze und Spiele. Bei der Internetergebniseingabe darf in solchen Fällen nur eine w.o. -Markierung beim unterlegenen Spieler gesetzt werden. Die weitere Berechnung wird durch das System ausgeführt. Bei der Absage eines gesamten Mannschaftswettkampfes ist darauf zu achten, dass das Datum, die Uhrzeit und die Person, welche die Absage mitgeteilt hat, auch bei der Internetergebniseingabe unter Bemerkungen eingetragen wird. Ein solcher Sachverhalt sollte auf jeden Fall auch schriftlich zwischen den Vereinen festgehalten werden. Grundsätzlich ist bei der Internetergebniseingabe darauf zu achten, dass immer klar zwischen einer Unterbrechung und einer evtl. daraus resultierenden Verschiebung einerseits und einer reinen Verschiebung andererseits (Wettkampf hat am ursprünglichen Spieltag gar nicht begonnen) unterschieden wird. Dies muss im Kopfbereich des Spielberichts angeklickt und mit Datum und Uhrzeit eingetragen werden. Bitte diesen Sachverhalt nicht nur unter Bemerkungen eintragen! Folgende Informationen im Feld Bemerkungen sind unnötig und sollten daher nicht eingetragen werden: Spielzeit von bis, Unterbrechung von bis, Muster für Mustermann im Doppel Nr.1 bei TC Musterhausen, Harmonischer Verlauf, keine oder ---- u.ä. 8. Hallenregelung / Spielabbruch / Spielverlegung / Nachholtermine In allen Begegnungen der Regionalliga Damen und Herren besteht Hallenpflicht bei Abbruch des Wettkampfes oder Unbespielbarkeit der Plätze. Bei den Heimspielen sind die Vereine dieser Altersklassen verpflichtet, eine Stunde nach dem offiziellen Spielbeginn mindestens zwei Hallenplätze bereitzuhalten. In allen Regionalligabegegnungen der restlichen Altersklassen besteht Hallenpflicht, wenn die Gastmannschaft eine Anreise von 200 Kilometer oder mehr zum Gastgeber hat. Hierfür sind die Adressen der jeweiligen Platzanlagen ausschlaggebend. Bei den Heimspielen sind die Vereine dieser Altersklassen verpflichtet, spätestens drei Stunden nach dem offiziellen Spielbeginn mindestens zwei Hallenplätze bereitzuhalten. Die von dieser Regelung betroffenen Begegnungen finden Sie unter der Ziffer 19 dieser Durchführungsbestimmungen. Bei Begegnungen ohne Hallenpflicht muss auch in der Halle gespielt werden, wenn der Heimverein mindestens 2 Hallenplätze zur Verfügung stellen kann. Diese müssen aber spätestens drei Stunden nach dem offiziellen Spielbeginn zur Verfügung stehen. Alle Regionalligavereine mit Hallenpflicht müssen im Rahmen der namentlichen Mannschaftsmeldung (Bearbeitungszeitraum bis des Jahres) über das BTV-Internet Internet-Portal im Bereich Infos für gegnerische Mannschaften den Bodenbelag und das erforderliche Schuhwerk der Halle angeben, in der bei Bedarf gespielt wird. Bei allen Regionalligabegegnungen für welche keine Hallenpflicht besteht, haben sich bei Abbruch des Wettkampfes oder Unbespielbarkeit der Plätze die Mannschaften sofort auf einen Nachholtermin innerhalb der nächsten 8 Tage zu einigen. Erfolgt keine Einigung, so gilt als Nachholtermin der nächste spielfreie Termin (nicht in den Pfingstferien), an dem beide Mannschaften spielfrei sind. Das bedeutet, dass bei Spielabbruch am Samstag bereits der darauffolgende Sonntag (also der nächste Tag) der verbindliche Nachholtermin ist. Bei den Herren 65 ist dies der Donnerstag. Fällt der nächste spielfreie Termin auf einen Sonn- oder Feiertag, und besteht am Vormittag beim Heimverein Platzmangel, dann ist der Spielbeginn Nachmittag Uhr. Bereits begonnene Spiele können auch nach Uhr angesetzt werden. Bei Regen sind Spielabsagen erst drei Stunden nach dem offiziellen Spielbeginn erlaubt! 9. Ergebniseingabe in das BTV-Internet Internet-Por Portal Der Heimverein ist verpflichtet noch am Spieltag das Ergebnis inkl. aller Einzel- und Doppelergebnisse in das BTV-Internet-Portal bis spätestens Uhr einzugeben. 10. Schiedsrichterobmann / Schiedsrichter / Oberschiedsrichter ( 17, RL-St.) Die namentliche Mannschaftsmeldung für alle Ligen/Klassen erfolgt über das BTV-Internet-Portal bis spätestens des Jahres. Spätestens bis zu diesem Termin muss auch ein Schiedsrichterobmann mind. mit 6

8 I. Durchführungsbestimmungen der Regionalligen Bezirks-Oberschiedsrichterlizenz in den Stammdaten des Vereins im BTV-Internet-Portal mit voller Anschrift ausgewiesen sein. In der Regionalliga der Damen und Herren müssen alle Einzel und Doppel von einem geprüften Schiedsrichter (Bezirksschiedsrichter, Verbandsschiedsrichter oder höher) geleitet werden. Bei der Regionalliga Herren muss mindestens ein Schiedsrichter die Verbandslizenz besitzen (Präzision zu 20 Ziff. 1, RL-St.). Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist ein Bußgeld in Höhe von je EUR 40.- zu entrichten. Für die Organisation und Einteilung der Schiedsrichter ist der Heimverein zuständig. Für die Regionalligen Damen und Herren entfällt die Schiedsrichterpflicht. Bei der Regionalliga Damen und Herren wird der Oberschiedsrichter durch den Bayerischen Tennis-Verband gestellt und der Verhaltenskodex des Deutschen Tennis Bundes findet Anwendung. Die Rechte und Pflichten der Oberschiedsrichter ergeben sich aus 25 WSB, 62 DTB-WSO und 19 RL-St. Die Abrechnung der Oberschiedsrichter erfolgt über den BTV. Die Schiedsrichter erhalten ihre Aufwandsentschädigung (siehe BTV-Schiedsrichterordnung Absatz F) vom Heimverein. Dieser ist für die Verpflegung aller Schiedsrichter und des Oberschiedsrichters zuständig (keine Gutscheine). Für die Regionalligen der Damen und Herren werden vom BTV keine Oberschiedsrichter gestellt. 11. Auf- und Abstieg Es gelten die Wettspielbestimmungen des Bayerischen Tennis-Verbandes. Wegen der anstehenden Reformen der Bundesligen können sich mit Wirkung ab 2008 hinsichtlich des Aufstiegs bei den Altersklassen der Damen, Herren und Herren 30 Änderungen ergeben. 12. Mannschaftsmeldung für die Saison 2009 Alle Mannschaften, die in der Saison 2008 in der Regionalliga gespielt haben, müssen im BTV-Internet-Portal bis spätestens bearbeitet werden. Ebenso ist das Zurückziehen einer Mannschaft, der Wunsch auf Einordnung in eine tiefere Spielklasse oder ein Quereinstieg zum selben Zeitpunkt zu beantragen. 13. Punktewertung ( 15 Ziff. 4 und 30 RL-St.) Die Punktewertung erfolgt in Anlehnung an das Regionalliga-Statut. Für die Regionalligen-Süd werden wie bei allen anderen bayerischen Ligen für einen Sieg zwei Tabellenpunkte und beim Endstand von 3:3 bei Vierermannschaften jeweils ein Tabellenpunkt vergeben. 14. Match-Tiebreak bis 10 Punkte anstelle des 3. Satzes Beim Spielstand von 1:1 Sätzen wird in den Altersklassen Damen 50, Damen 60, Herren 55, Herren 60, Herren 65 und Herren 70 in allen Einzeln und Doppeln ein Match-Tiebreak bis 10 Punkte (2 Punkte Unterschied) anstelle des 3. Satzes gespielt. In allen restlichen Altersklassen wird nur im Doppel anstelle des 3. Satzes ein Match-Tiebreak gespielt. Das Ergebnis dieses 3. Satzes ist im Spielbericht und im BTV-Internet-Portal immer mit dem tatsächlichem Ergebnis (10:3, 12:10 usw.) einzugeben. Gewertet wird dieser mit 1:0 bzw. 0:1 Sätze und 1:0 bzw. 0:1 Spiele. 15. Ergänzende Regelungen zum Regionalliga-Statut Verlängerung der Pause vor dem Doppel nur in Absprache mit dem Oberschiedsrichter. ( 26 Ziffer 2 RL-St.) Toilettenpausen während eines Satzes nur vor dem eigenen Aufschlagspiel. (Grundsätzlich sollen alle Toilettenpausen nach Satzende, während des Satzes aber nur vor dem eigenen Aufschlagspiel, genommen werden.) Bei Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers im Einzel bei Vierermannschaften ist der Wettkampf mit 0:6 verloren, ebenso wenn weniger als drei Spieler anwesend sind. ( 15 Ziffer 2 und 3 RL-St.) Bei Vierermannschaften sind mindestens zwei Spielplätze bereitzustellen. ( 18 RL-St.) Bei Vierermannschaften darf der Spieler an Position 1 im ersten oder zweiten Doppel eingesetzt werden, wenn die Summe der Platzziffern gleich ist. ( 26 Ziffer 4 RL-St.) Der 26 Ziffer 6 RL-St. gilt nur für die Altersklassen Damen, Herren und Herren 30. Klarstellung zu 26 Ziffer 7 RL-St.: In den Wettbewerben ab Damen 30 und Herren 40 dürfen die Spieler (max. zwei), die im Einzel gespielt haben und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit 7

9 I. Durchführungsbestimmungen der Regionalligen besitzen, bzw. nicht die Bestimmungen nach 10 Ziffer 7 des RL-St. erfüllen, im Doppel durch beliebige Spieler ersetzt werden. 16. Termine der Deutschen Vereinsmeisterschaften der Damen und Herren Die Deutschen Vereinsmeisterschaften der Damen und Herren finden mit je einem Qualifikationsspiel und einer Finalrunde statt. Das Qualifikationsspiel findet am Samstag, den statt und die Finalrunde am Wer das Qualifikationsspiel bestreiten muss bzw. wer direkt für die Finalrunde qualifiziert ist, entscheidet sich erst Mitte bis Ende Juli Der Verzicht zur Teilnahme an dem Qualifikationsspiel bzw. der Finalrunde zur Deutschen Vereinsmeisterschaft hat bis zum 30. Juni des Jahres (Posteingang) schriftlich beim Spielleiter (Hans Brenzing) zu erfolgen. Verspätetes Zurückziehen wird mit einem Bußgeld von Euro 500,- geahndet. Dies betrifft alle Vereine, die Ende Juni des Jahres noch Chancen auf den 1. Platz in der jeweiligen Regionalliga haben. 17. Endspiel um Bayerische Mannschaftsmeisterschaft der Herren 70 Am Endspiel um die Bayerische Mannschaftsmeisterschaft der Herren 70 nehmen die jeweiligen Tabellenersten der Regionalliga Nord- und Süd-Gruppe teil. Dieses Endspiel findet beim Meister der Regionalliga Gruppe Nord am um Uhr statt. 18. Spiellizenzen Für alle Regionalligen (Damen, Damen und Herren, Herren 30-70) hat die Spiellizenzordnung des BTV Gültigkeit. 19. Auflistung der Begegnungen mit Hallenpflicht in den Altersklassen Da und He Regionalliga Herren :00 SC Uttenreuth - TC Erding TC Rot-Weiß Cham - TC Schönbusch Aschaffenburg :00 TC Schönbusch Aschaffenburg - TC Kempten :00 TC Kempten - SC Uttenreuth Baur SV Burgkunstadt - TC Schönbusch Aschaffenburg :00 TC Friedberg - TC Rot-Weiß Cham NHTC Nürnberg - TC Kempten TC Erding - TC Schönbusch Aschaffenburg :00 Baur SV Burgkunstadt - TC Friedberg :00 TC Kempten - Baur SV Burgkunstadt TC Schönbusch Aschaffenburg - TC Friedberg :00 Baur SV Burgkunstadt - TC Erding TC Rot-Weiß Cham - TC Kempten Regionalliga Herren :00 SC Baldham-Vaterstetten - TC Forchheim Ausstellungspark München - Tennisklub Kahl :00 TC Forchheim - TSV Feldkirchen Tennisklub Kahl - SC Baldham-Vaterstetten :00 TC Grün-Weiß Gräfelfing - TC Forchheim TC Augsburg Siebentisch - Tennisklub Kahl :00 Ausstellungspark München - TC Forchheim Tennisklub Kahl - TC Unterhaching :00 TC Forchheim - TC Augsburg Siebentisch TC Grün-Weiß Gräfelfing - Tennisklub Kahl :00 Tennisklub Kahl - TSV Feldkirchen TC Forchheim - TC Unterhaching 8

10 I. Durchführungsbestimmungen der Regionalligen Regionalliga Herren :00 Schwarz-Rot Würzburg - GW Luitpoldpark München Weiß-Blau Aschaffenburg - TC Rot-Weiß Straubing TC Bruckmühl-Westerham - TC Kötzting :00 TC Rot-Weiß Straubing - Schwarz-Rot Würzburg GW Luitpoldpark München - Weiß-Blau Aschaffenburg :00 Schwarz-Rot Würzburg - TC Bruckmühl-Westerham Weiß-Blau Aschaffenburg - TC Kötzting :00 TC Kötzting - Schwarz-Rot Würzburg TC Bruckmühl-Westerham - Weiß-Blau Aschaffenburg :00 TC Bruckmühl-Westerham - TC Rot-Weiß Straubing TTC Freizeitpark Neufinsing - Weiß-Blau Aschaffenburg :00 Schwarz-Rot Würzburg - TTC Freizeitpark Neufinsing Regionalliga Herren :00 TC Schönbusch Aschaffenburg - TC Grün-Rot Weiden :00 TC Grün-Rot Weiden - TC Augsburg Siebentisch TC Herrsching - TC Schönbusch Aschaffenburg :00 TSV 1880 Starnberg - TC Grün-Rot Weiden TC Rot-Blau Regensburg - TC Schönbusch Aschaffenburg :00 TC Schönbusch Aschaffenburg - TC Rot-Weiß Eschenried TC Grün-Rot Weiden - TC Herrsching :00 TC Grün-Rot Weiden - GW Luitpoldpark München TSV 1880 Starnberg - TC Schönbusch Aschaffenburg :00 TC Augsburg Siebentisch - TC Schönbusch Aschaffenburg :00 TC Grün-Rot Weiden - TC Rot-Weiß Eschenried TC Schönbusch Aschaffenburg - GW Luitpoldpark München Regionalliga Herren :00 TC Rot-Weiß Eschenried - Schwarz-Rot Würzburg :00 TC Weiß-Blau Schweinfurt - TC Rot-Weiß Eschenried :00 TC Bad Reichenhall - TSV/TC Haunstetten :00 Schwarz-Rot Würzburg - TC Grün-Rot Weiden :00 TC Grün-Rot Weiden - TSV 1860 Rosenheim :00 Schwarz-Rot Würzburg - TC Bad Reichenhall :00 TC Weiß-Blau Schweinfurt - TSV/TC Haunstetten :00 TC Weiß-Blau Schweinfurt - GW Luitpoldpark München :00 TSV 1860 Rosenheim - Schwarz-Rot Würzburg :00 TC Bad Reichenhall - TC Grün-Rot Weiden :00 TC Rot-Weiß Eschenried - TC Grün-Rot Weiden :00 TSV/TC Haunstetten - Schwarz-Rot Würzburg :00 TSV 1860 Rosenheim - TC Weiß-Blau Schweinfurt :00 GW Luitpoldpark München - TC Grün-Rot Weiden :00 Schwarz-Rot Würzburg - GW Luitpoldpark München :00 TC Weiß-Blau Schweinfurt - TC Bad Reichenhall :00 TC Grün-Rot Weiden - TSV/TC Haunstetten Regionalliga Herren :00 Baur SV Burgkunstadt - TC Rot-Weiß Eschenried :00 Baur SV Burgkunstadt - Siemens TC München TC Rot-Weiß Eschenried - Schwarz-Rot Würzburg :00 Schwarz-Rot Würzburg - GW Luitpoldpark München 1. SC Gröbenzell - Baur SV Burgkunstadt :00 Siemens TC München - Schwarz-Rot Würzburg Baur SV Burgkunstadt - TC Augsburg Siebentisch :00 TC Augsburg Siebentisch - Schwarz-Rot Würzburg :00 GW Luitpoldpark München - Baur SV Burgkunstadt Schwarz-Rot Würzburg - 1. SC Gröbenzell 9

11 I. Durchführungsbestimmungen der Regionalligen Regionalliga Damen :00 TF Dachau - TC Schönbusch Aschaffenburg TC Hof - TVA 1860 Aschaffenburg :00 TC Hof - TC Schönbusch Aschaffenburg TF Dachau - TVA 1860 Aschaffenburg :00 TVA 1860 Aschaffenburg - GW Luitpoldpark München TC Schönbusch Aschaffenburg - TC Gauting TSV 1880 Wasserburg - TC Hof :00 TC Schönbusch Aschaffenburg - TSV 1880 Wasserburg TVA 1860 Aschaffenburg - STK Garching GW Luitpoldpark München - TC Hof :00 GW Luitpoldpark München - TC Schönbusch Aschaffenburg TC Gauting - TVA 1860 Aschaffenburg STK Garching - TC Hof :00 TC Hof - TF Dachau :00 TVA 1860 Aschaffenburg - TSV 1880 Wasserburg TC Schönbusch Aschaffenburg - STK Garching TC Gauting - TC Hof Regionalliga Damen :00 TC Rückersdorf - SC Wurmannsquick :00 SC Wurmannsquick - ESV Flügelrad Nürnberg :00 ESV Flügelrad Nürnberg - TC Traunstein :00 TC Herrsching - TC Rückersdorf :00 TC Rückersdorf - TC Traunstein Regionalliga Damen :00 TV Stockdorf - TV Haßfurt :00 TG Heidingsfeld-Würzburg - TC Kreuzlinger Forst :00 TV Haßfurt - STC RW Ingolstadt TV Stockdorf - TG Heidingsfeld-Würzburg TC Kaufering - TVA 1860 Aschaffenburg :00 TVA 1860 Aschaffenburg - TV Stockdorf :00 TG Germerswang - TV Haßfurt TC Kaufering - TG Heidingsfeld-Würzburg TC Kreuzlinger Forst - TVA 1860 Aschaffenburg :00 TG Heidingsfeld-Würzburg - TG Germerswang TV Haßfurt - TC Kaufering STC RW Ingolstadt - TVA 1860 Aschaffenburg :00 TVA 1860 Aschaffenburg - TG Germerswang TC Kreuzlinger Forst - TV Haßfurt TG Heidingsfeld-Würzburg - STC RW Ingolstadt 10

12 II. Regionalliga-Statut des DTB (RL-St.) II. Regionalliga-Statut des DTB (RL-St.) Präambel Alle Verbände des DTB verpflichten sich, dieses Statut anzuerkennen und ihre Rechte bezüglich Beschlussfassung und Änderung auf die Mitgliederversammlung des DTB zu übertragen, die nach Beratung durch die Kommission der Verbandssportwarte beschließt. 1 Organisation 1. Im Bereich des DTB bilden die Verbände insgesamt 5 Regionalligen, und zwar die Regionalliga Nord, Ost, West, Süd-West und Süd. Dies sind für die Regionalliga Nord die Verbände Hamburg, Niedersachsen, Nordwest und Schleswig-Holstein, für die Regionalliga Ost die Verbände Berlin-Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, für die Regionalliga West die Verbände Mittelrhein, Niederrhein und Westfalen, für die Regionalliga Süd-West die Verbände Baden, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Württemberg, für die Regionalliga Süd der Verband Bayern. 2. Die Regionalligen sind rechtlich unselbständige Organisationseinheiten der sie tragenden Verbände. Sie werden ausschließlich sportorganisatorisch tätig und im Rahmen der in diesem Statut vorgesehenen Aufgabendelegation getrennt verwaltet. Für die Organisation der Regionalligen gelten dieses Statut und, soweit es nichts anderes vorsieht, die Ordnungen des DTB, insbesondere die Wettspielordnung. 3. Die Regionalligen erstellen Durchführungsbestimmungen, die mindestens Regelungen über folgende Punkte enthalten müssen: a) Zusammensetzung des Spielausschusses b) Ordnungsgelder c) Abwicklung der Kassengeschäfte d) Teilnahmeberechtigung von Mannschaften e) Einteilung in Gruppen f) Mannschaftsmeldegebühr g) Auf- und Abstiegsregelung unter Einschluss evtl. Nachrücker h) Vorschriften über Spielerpässe i) die zur Verwendung kommende Ballmarke, die Ballbezeichnung sowie den Zeitpunkt des Wechsels der Bälle j) den Einsatz von Oberschiedsrichtern k) Vergabe von B-Nummern für Spieler der Regionalliga Damen und Herren. 4. Für den Aufstieg in die Bundesligen der Spielklassen Damen, Herren und Herren 30 werden vier Regionen aus folgenden Regionalligen gebildet: - Nord und Ost - West - Südwest - Süd 2 Kassenführung Die Regionalligen führen keine eigene Kasse. 11

13 II. Regionalliga-Statut des DTB (RL-St.) 3 Wettbewerbe Jede Regionalliga führt in ihrem Bereich Mannschaftswettbewerbe für Vereinsmannschaften durch. Hierbei können Wettbewerbe ausgetragen werden für Damen, Herren, Damen 30, Herren 30, Seniorinnen und Senioren. 4 Spielklassen und gruppen Für jeden Wettbewerb kann nur eine Spielklasse gebildet werden. 5 Teilnahmeberechtigung 1. Die einzelnen Regionalligen bestehen aus Mannschaften von Vereinen, die einem diese Regionalliga tragenden Verband angehören müssen. 2. Die Regionalligen können in ihren Durchführungsbestimmungen regeln, dass je Regionalliga nur erste Mannschaften eines Vereines teilnehmen dürfen. 3. Vereinen, die fällige Nenngelder oder rechtskräftige Ordnungsgelder trotz Mahnung nicht bezahlen, kann das Teilnahmerecht vom Regionalliga-Ausschuss entzogen werden. Ist ein betroffener Verein mit mehreren Mannschaften in der Regionalliga vertreten, kann diese Maßnahme auf einzelne dieser Mannschaften beschränkt werden. Auf diese Weise vor dem aus der Regionalliga ausscheidende Mannschaften sind wie kostenfrei zurückgezogene, nach diesem Termin ausscheidende wie Absteiger zu behandeln. 6 Pflichten gegenüber der Regionalliga Jeder Verein, der eine Mannschaft für eine Regionalliga stellt, hat dem Spielausschuss dieser Regionalliga schriftlich zu erklären, dass er die Satzungen und Ordnungen des DTB und seines jeweiligen Landesverbandes für sich und seine Mitglieder als verbindlich anerkennt und sich diesem Regionalligastatut sowie den von den einzelnen Regionalligen zu erlassenden Durchführungsbestimmungen unterwirft. 7 Spielausschuss und Spielleiter Jede Regionalliga bildet einen Spielausschuss, dem die Verbandssportwarte der beteiligten Verbände angehören. Der Spielausschuss bestimmt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und ernennt für jeden Wettbewerb einen Spielleiter. Es können auch mehrere Wettbewerbe durch einen Spielleiter betreut werden. Die Spielleiter sind ebenfalls Mitglieder des Spielausschusses. Jedes Spielausschuss-Mitglied hat volles Stimmrecht, die Spielleiter jedoch nur in Fragen der von ihnen betreuten Wettbewerbe. 8 Aufgaben des Spielausschusses Der Spielausschuss hat nachstehende Aufgaben soweit diese nicht durch den Regionalligaausschuss gemäß 8a und 8b dieses Statuts wahrgenommen werden: a) die Durchführungsbestimmungen zu verabschieden, b) die Spielleiter für jeweils zwei Jahre zu wählen, c) die Ballmarke und die Ballbezeichnung festzulegen, d) Rechtsmittelinstanz zu sein bei Einsprüchen gemäß 32 dieses Statuts. Die Spielleiter haben insoweit sowie bei Wahlen gemäß Buchstabe b) kein Stimmrecht. e) über die Spielberechtigung der gemeldeten Spieler und die Ordnungsmäßigkeit der Mannschaftsmeldungen nach Maßgabe des Regionalligastatuts sowie den Ordnungen des DTB zu entscheiden. Diese Aufgaben können dem Spielleiter übertragen werden. 12

14 II. Regionalliga-Statut des DTB (RL-St.) 8 a Regionalliga gionalliga-ausschuss Den Regionalligen ist freigestellt, einen Regionalliga-Ausschuss zu bilden, dem die Präsidenten/Vorsitzenden und die Sportwarte der beteiligten Verbände angehören. Die Verbände können sowohl für den Präsidenten/Vorsitzenden sowie für den Sportwart einen Vertreter entsenden. Der Regionalliga-Ausschuss wählt für jeweils 2 Jahre aus seiner Mitte einen Sprecher. Der Regionalliga-Ausschuss tagt jährlich mindestens einmal. 8 b Aufgaben des Regionalliga-Ausschusses Der gemäß 8a gebildete Regionalliga-Ausschuss hat folgende Aufgaben: 1. Erörterung von Grundsatzfragen 2. Er übernimmt aus 7 und 8 folgende Aufgaben: a) Verabschiedung der Durchführungsbestimmungen, b) Wahl des Spielleiters/der Spielleiter, c) Festlegung der Ballmarke, d) Entgegennahme des Kassenprüferberichtes. 9 Aufgaben der Spielleiter Die Spielleiter haben folgende Aufgaben: a) die Spielgruppen einzuteilen und den Spielplan festzulegen; b) die Spieltermine einschließlich der Anfangszeiten festzulegen; c) die Austragungsorte für alle Spiele zu bestimmen; d) Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung aller angesetzten Wettspiele; e) Prüfung der Spielberichte und Vornahme etwaiger Änderungen des Spielergebnisses auch ohne Vorliegen eines förmlichen Protestes; f) Entscheidung über beantragte Spielverlegungen; g) Neuansetzung ausgefallener Begegnungen oder einzelner Spiele; h) Verhängung von Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen dieses Statut gemäß den jeweiligen Durchführungsbestimmungen der Regionalligen; i) Führung der Spieltabellen und Unterrichtung der Vereine über alle den Spielbetrieb betreffenden Fragen; j) Unterrichtung der Presse und Zusammenarbeit mit der Presse; k) Entscheidungen über alle mit dem Spielbetrieb zusammenhängenden Fragen; 10 Mannschaftsmeldung und Spielberechtigung 1. Jeder Regionalligaverein hat die für seine Mannschaft vorgesehenen Spieler nach der Spielstärke bis zum , seinem zuständigen Verbandssportwart einzureichen, der sie nach Vorprüfung dem Spielausschuss zur Genehmigung vorlegt. Die Meldung kann beliebig viele Namen enthalten. Nicht gemeldete Spieler sind nicht spielberechtigt. Nachmeldungen nach dem , sind unzulässig. 2. Die Meldungen sind auf dem von der betreffenden Regionalliga vorgeschriebenen Formular abzugeben. Sie müssen Vor- und Zunamen, das Geburtsjahr und die Staatsangehörigkeit jedes Spielers enthalten. 3. Die Feststellung der Spielstärke erfolgt nach 6 der Wettspielordnung des DTB. Für jede Mannschaft dürfen auf den Plätzen 1-7 nicht mehr als zwei Spieler gemeldet werden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen. 4. Sind von einem Verein in seiner Bundesliga-Mannschaft auf den Plätzen 1-7 zwei Spieler ohne Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU gemeldet, so sind die ersten fünf Spieler der Mannschaftsmeldung, welche die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen, in der zweiten Mannschaft (Regionalliga-Mannschaft) nicht spielberechtigt. Wird ein Spieler mehr als einmal in der Bundesliga-Mannschaft seines Vereins eingesetzt, so verliert er die Spielberechtigung für die Regionalliga. 5. Kein Spieler darf am selben Spieltag unabhängig von der Spielklasse in zwei Mannschaften spielen. 6. Spieler, die auf den Plätzen 1 bis 6 gemeldet sind, dürfen in den Endrunden sowie in den Auf- und Abstiegsrunden nur eingesetzt werden, wenn sie mindestens an einem Gruppenspiel teilgenommen haben. 7. Spieler, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und in Deutschland geboren wurden, werden deutschen Spielern im Sinne dieses Statuts gleichgestellt. Der zuständigen Stelle ist dies durch Vorlage einer Kopie der Geburtsurkunde nachzuweisen. Spieler, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und ab dem Meldetermin rückwirkend mindestens fünf Jahre ununterbrochen einen ständigen Wohnsitz durch das Einwohnermeldeamt in 13

15 II. Regionalliga-Statut des DTB (RL-St.) Deutschland nachweisen und seit mehr als fünf Jahren Mitglied in einem Mitgliedsverein des DTB sind, werden deutschen Spielern im Sinne dieses Statuts gleichgestellt. Dies ist den zuständigen Stellen mit Abgabe der namentlichen Mannschaftsmeldung durch Kopie oder im Original nachzuweisen. In der namentlichen Mannschaftsmeldung ist dies durch das Kürzel D zusätzlich zur eigentlichen Staatsangehörigkeit kenntlich zu machen. 8. In den Wettbewerben für Damen und Herren dürfen nur Spieler eingesetzt werden, die bis zum des jeweiligen Kalenderjahres, in dem die Veranstaltung stattfindet, das 14. Lebensjahr vollendet haben. In begründeten Fällen kann der jeweilige Regionalliga-Ausschuss mit Zustimmung des Ausschusses für Jugendsport Ausnahmen bei der Altersbegrenzung zulassen. 9. Unbeschadet der Regelung in 5 der Wettspielordnung ist ein Spieler, der in einem Spieljahr für mehr als einen deutschen Verein eine schriftliche Spielverpflichtung eingegangen ist und/oder mehr als einen Spielerpassantrag für einen deutschen Verein unterschrieben hat, für dieses Spieljahr nicht spielberechtigt. Eine Ahndung des Verhaltens nach der Disziplinarordnung bleibt hiervon unberührt. 11 Berichtigung von Mannschaftsmeldungen Die vom Spielausschuss genehmigten Mannschaftsmeldungen sind endgültig und werden allen beteiligten Vereinen zugestellt. Bei den Wettbewerben der Damen und Herren hat der Spielleiter rechtzeitig vor dem ersten Spieltag die Reihenfolge der Spieler nochmals zu überprüfen und entsprechend den Plätzen der WTA-Rangliste und der ATP-Rangliste zu berichtigen. Hierzu werden die 3 Wochen vor dem Spieltag gültigen WTA- bzw. ATP-Ranglisten herangezogen. Die berichtigten Mannschaftsmeldungen sind wiederum allen beteiligten Vereinen zuzustellen. Vorschriften über Spielerpässe werden in den Durchführungsbestimmungen aufgeführt. 12 Zurückziehen von Mannschaften Das Zurückziehen einer für die Regionalliga spielberechtigten Mannschaft ist bis zum eines Jahres möglich und kostenfrei. Diese Mannschaft muss in das Wettspielsystem des zuständigen Verbandes aufgenommen werden. Die Besetzung des freiwerdenden Platzes in der Regionalliga regelt der Spielausschuss. Wird eine Mannschaft nach dem eines Jahres zurückgezogen, so ist sie erster Absteiger des laufenden Spieljahres. Außerdem wird ein Ordnungsgeld erhoben, dessen Höhe in den Durchführungsbestimmungen festgelegt wird. 13 Gruppeneinteilung 1. In jedem Wettbewerb können Parallelgruppen gebildet werden. Die Zusammensetzung der Gruppen erfolgt durch den Spielleiter nach den genehmigten Mannschaftsmeldungen unter Berücksichtigung der Ranglistenplätze. 2. Die entsprechend geordneten Mannschaften werden in den Sechser-Gruppen so verteilt, dass die Mannschaft auf den Positionen 1, 4, 5, 8, 9 und 12 die Gruppe I bilden. Die Mannschaften auf den Positionen 2, 3, 6, 7, 10 und 11 spielen in der Gruppe II. Bei den Vierer-Gruppen wird die Gruppe I aus der 1., 4., 5. und 8. Mannschaft, die Gruppe II aus der 2., 3., 6. und 7. Mannschaft gebildet. Sollten mehr als zwei Gruppen in einem Wettbewerb gebildet werden, so werden die v.g. Bestimmungen sinngemäß angewendet. 14 Austragungsmodus Jede Mannschaft trägt mindestens einen Wettkampf gegen die anderen Mannschaften ihrer Gruppe aus. Bei Gruppen mit ungerader Teilnehmerzahl muss die Anzahl der Heim- und Auswärtsspiele gleich sein. Bei jedem Wettkampf müssen 6 Einzel und 3 Doppel gespielt werden. Nur der Oberschiedsrichter kann in zwingenden Fällen Ausnahmen bei der Austragung von Doppeln zulassen. Der Ausrichter einer Runde übernimmt sinngemäß alle Pflichten des Gastgebers gemäß 18. Die teilnehmenden Mannschaften tragen ihre Kosten selbst. 15 Wertung der Spiele und Tabellen 1. Ist eine Mannschaft bei Abgabe der Mannschaftsaufstellung für die Einzel nicht vollzählig, so müssen die nachfolgenden Spieler aufrücken. 14

16 II. Regionalliga-Statut des DTB (RL-St.) 2. Nicht zu spielende Begegnungen werden für die vollzählige Mannschaft mit 6:0, 6:0 als gewonnen gewertet. Setzt ein Verein einen nicht spielberechtigten Spieler in einem Mannschaftswettkampf im Einzel ein, wird dieser Wettkampf für diesen Verein mit 0:9 Matchpunkten als verloren gewertet. Setzt ein Verein einen nicht spielberechtigten Spieler in einem Mannschaftswettkampf im Doppel ein, werden sämtliche Doppel für diesen Verein als verloren gewertet. Ein Spieler gilt im Einzel bzw. Doppel nach Offenlegung der Mannschaftsmeldung als eingesetzt. Der Verein wird außerdem mit einem Ordnungsgeld belegt, dessen Höhe in den Durchführungsbestimmungen festgelegt wird. Ist unter den tabellenpunktgleichen Mannschaften eine mit einem 9:0-Ergebnis durch Einsatz nicht spielberechtigter gegnerischer Spieler, so wird das entsprechende Spiel auch für die anderen Mannschaften mit 9:0 gewertet. 3. Tritt ein Verein zu einem Regionalligaspiel oder nach Meldung zur Endrunde nicht an, steigt er aus der Regionalliga ab. Ein Verein gilt insbesondere als nicht angetreten, wenn er mit weniger als 4 Spielern zu dem Wettkampf erscheint. In diesem Falle werden alle bis dahin ausgetragenen Wettkämpfe dieser Mannschaft aus der Wertung genommen. Dies gilt nicht, soweit der betroffene Verein sein Nichtantreten nachweislich nicht zu vertreten hat. In diesem Falle gilt der Wettkampf mit 0:9 Punkten verloren, wenn die Mannschaft zum Zeitpunkt der Mannschaftsaufstellung mit weniger als 4 Spielern anwesend ist. 4. Jeder gewonnene Mannschaftswettkampf zählt einen Tabellenpunkt. Für den Stand der Tabellen in den einzelnen Gruppen sind die Tabellenpunkte maßgebend. Haben in einer Gruppe zwei oder mehrere Mannschaften die gleiche Tabellen-Punktedifferenz, so entscheidet über die bessere Platzierung in der Tabelle die bessere Differenz der Matchpunkte, dann der Sätze, dann der Spiele; dabei entscheidet jeweils zunächst die Differenz der gewonnenen und verlorenen Zähler, dann die Zahl der gewonnenen Zähler. Sind dann noch zwei Mannschaften punktgleich, wird das direkte Spielergebnis gewertet. 16 Einsatz von Spielern für den DTB Werden auf den Plätzen 1 bis 7 gemeldete Spieler einer Regionalliga-Mannschaft vom DTB für den Davis-, Fed-, Italia-Cup, die Cups für Seniorinnen und Senioren der Altersklassen Damen 40, 45, 50 oder Herren 40, 50, 55, 60 oder Jugendcups U 18 nominiert, dann hat der Spielleiter auf Antrag des betroffenen Vereins ein zum gleichen Termin angesetztes Regionalligaspiel ihrer Spielklasse abzusetzen und auf einen anderen Termin anzusetzen. Ein Antrag auf Spielverlegung ist spätestens 3 Wochen vor dem Spieltermin beim Spielleiter zu stellen. 17 (entfällt) Durchführung der Wettkämpfe 18 Pflichten des gastgebenden Vereins Der gastgebende Verein hat auf seine Kosten für die Vorbereitung und die sportgerechte Durchführung der Veranstaltung zu sorgen. Er hat insbesondere in ausreichender Zahl Spielplätze (je Wettkampf mindestens drei), Trainingsplätze für den Gastverein (mindestens zwei Plätze für eine Stunde) Schiedsrichter, Schiedsrichterstühle, Sitzgelegenheiten für Spieler, vorgeschriebene Bälle, Schiedsrichterblätter, Spielberichtsformulare bereitzustellen. Er hat außerdem zur Unterstützung des Oberschiedsrichters einen Assistenten für die Organisation zu stellen. Er ist weiter verantwortlich für die etwa erforderlich werdende Bereitstellung von mindestens 2 bespielbaren Hallenplätzen für jeden Wettkampf. Für die Regionalliga Ost gilt eine Übergangszeit. Die Hallenplätze eines Wettkampfs müssen in unmittelbarer örtlicher Nähe zueinander liegen. Etwa entstehende Hallenkosten trägt der ausrichtende Verein. Die Wettkämpfe müssen auf Spielplätzen mit einheitlichem Belag durchgeführt werden. Werden Spiele in die Halle verlegt, so können die Hallenplätze einen anderen Belag aufweisen. Er muss aber wiederum einheitlich sein. 15

17 II. Regionalliga-Statut des DTB (RL-St.) 19 Rechte und Pflichten des Oberschiedsrichters 1. Der Oberschiedsrichter - oder in seiner Abwesenheit der von ihm ernannte Stellvertreter - ist berechtigt, sämtliche für die Abwicklung der Wettkämpfe erforderlichen Anordnungen, unter Beachtung der ITF- Tennisregeln und der Bestimmungen des Regionalliga-Statuts, zu treffen. Er hat insbesondere folgende Rechte und Pflichten: a) Überprüfung der vorgelegten Spielerpässe. Weitere Aufgaben ergeben sich aus 9 der Passordnung des DTB. b) Überprüfung der Spielberechtigung für Einzel und Doppel nach 26 Ziffer 6. c) Festsetzung des Spielplans und Ansetzung der einzelnen Wettspiele. d) Entscheidung über die Bespielbarkeit eines Spielplatzes (im Freien oder in der Halle). e) Zuteilung der Spielplätze, sowie Anordnungen zur Notwendigkeit und zum Zeitpunkt von Platzpflegemaßnahmen. f) Einsetzen oder Abberufen von Schieds-, Linien-, Netz- und Fußfehlerrichtern. g) Unterbrechung von Wettspielen wegen der Lichtverhältnisse, des Zustandes des Spielplatzes oder der Witterung. h) Anordnung eines Wechsels der Bälle, besonders aus Gründen der Witterung. i) Entscheidung über den Ausschluss eines Spielers, Betreuers oder Mannschaftsführers, der sich eines groben Verstoßes gegen den sportlichen Anstand schuldig gemacht oder durch Worte oder Handlungen seiner Missbilligung über Entscheidungen in verletzender Weise Ausdruck gegeben hat; ein ausgeschlossener Spieler darf am selben Tag nicht mehr eingesetzt werden. Diese Entscheidungen können nur durch einen neutralen Oberschiedsrichter getroffen werden. j) Entscheidungen - auch ohne Antrag eines Spielers, Mannschaftsführers oder Schiedsrichters - betreffend die Einhaltung der Tennisregeln und der sonstigen Bestimmungen sowie aller Streitigkeiten, die nicht der endgültigen Entscheidung des Schiedsrichters oder anderer Instanzen unterliegen. 2. Die dem Oberschiedsrichter nach ITF-Tennisregel 28 i. V. m. Anhang V Abs. 6 eingeräumten Rechte gelten nicht. 3. Die Entscheidungen des Oberschiedsrichters sind ausgenommen der Ziffer 1 b) und nach Maßgabe der Ziffer 1 Satz 1 endgültig. 4. Ist weder der Oberschiedsrichter noch sein Stellvertreter anwesend, so übernimmt, sofern sich die Mannschaftsführer nicht auf eine Person einigen, der Mannschaftsführer der Gastmannschaft seine Rechte und Pflichten. 20 Schiedsrichter, Hilfsrichter 1. Jedes Wettspiel soll von einem Schiedsrichter geleitet werden. Der Gastverein hat das Recht, bis zu 5 Schiedsrichter zu stellen. 2. Die Entscheidungen des Schiedsrichters in Tatfragen sind endgültig. 3. Gegen Entscheidungen des Schiedsrichters in Regelfragen ist Berufung an den Oberschiedsrichter zulässig. Dieser entscheidet endgültig. Die Berufung ist als unzulässig zu verwerfen, wenn sie nicht unverzüglich erfolgt. 4. Auf die Gültigkeit des Wettspiels ist es ohne Einfluss, wenn der Schiedsrichter eine oder einzelne seiner Verpflichtungen versäumt. 5. Auf Anordnung des Oberschiedsrichters können zur Unterstützung des Schiedsrichters auch Hilfsrichter eingesetzt werden: Linienrichter, und zwar je einer für jede Linie auf beiden Spielfeldseiten, Netzrichter, Fußfehlerrichter. Jeder Hilfsrichter ist nur für die ihm zugewiesene Aufgabe (Linie) in Tatfragen zuständig. Unberührt bleibt das Recht des Schiedsrichters nach Tennisregel 28 i. V. m. Anhang V Abs. 4, Entscheidungen der Hilfsrichter abzuändern. 21 Mannschaftsführer Jede Mannschaft wird von einem Mannschaftsführer geleitet, der auch ein Spieler seiner Mannschaft sein kann. Der Mannschaftsführer ist vor Spielbeginn namentlich dem Oberschiedsrichter zu melden. Er allein vertritt die Belange seiner Mannschaft. 16

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