Ausschreibung von Fenstern
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- Otto Schneider
- vor 8 Jahren
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1 Aktionskreis Energie e.v. 29. Juni 2010 Produkte und Leistungen im Wandel D I R K S O M M E R BÜRO FÜR FENSTERTECHNIK UND GEBÄUDEENERGIEBERATUNG 1. Anforderungen an die Leistungsbeschreibung VOB 2009 Teil A mit dem allgemeingültigen Hinweis: 7 (1) 1. Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. Das kann in der Tat erschöpfend werden! 1
2 1. Anforderungen an die Leistungsbeschreibung Die Hauptthemen, welche fachtechnisch zu behandeln sind: Angaben zum Objekt Randbedingungen auf der Baustelle Bauzeitenplan ggf. Ausbau der Bestandsfenster Gestaltung der Neufenster (Materialien, Profilbreiten, u.w.) Leistungseigenschaften Einbau und Abdichtung sowie deren baulichen Randbedingungen Schutz der Fenster während der Bauphase 1. Anforderungen an die Leistungsbeschreibung Was muss mit der baulichen Leistung entstehen? VOB/B 4 2. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat der die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. ( ) 2
3 1. Anforderungen an die Leistungsbeschreibung Was muss mit der baulichen Leistung entstehen? Anerkannte Regeln der Technik Anerkannte Regeln der Technik gemäß Reichsgericht (1936) Anerkannte Regeln der Technik sind technische Regeln für den Entwurf und die Ausführung baulicher Anlagen, deren theoretische Richtigkeit erwiesen ist und die allgemein anerkannt sind, mithin im Kreise der für die Anwendung der betreffenden Regeln maßgeblich, nach dem neuesten Erkenntnisstand vorgebildeten Technikern bekannt und aufgrund fortdauernder Erfahrung als technisch geeignet, angemessen und notwendig erkannt sind. 1. Anforderungen an die Leistungsbeschreibung Was muss mit der baulichen Leistung entstehen? VOB/B ( ) Die Leistung ist zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Ist die Beschaffenheit nicht vereinbart, so ist die Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln, a) wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte sonst b) für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Werken gleicher Art üblich ist und die der Auftraggeber nach der Art der Leistung erwarten kann. 3
4 2. Leistungseigenschaften Leistungseigenschaften von Fenstern, definiert in DIN EN Widerstandsfähigkeit gegen Windlast Schlagregendichtheit Schallschutz Wärmedurchgangskoeffizient, g-wert, ggf. TL-Wert Luftdurchlässigkeit Und bei Bedarf: Widerstandsfähigkeit gegen Schnee- und Dauerlast, Brandverhalten, Gefährliche Substanzen, Stoßfestigkeit, Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen, Strahlungseigenschaften, Bedienungskräfte, Mechanische Festigkeit, Lüftung, Durchschußhemmung, Sprengwirkungshemmung, Dauerfunktion, Differenzklimaverhalten, Einbruchhemmung (Absturzsicherung TRAV) 2. Leistungseigenschaften 1. Wärmeschutz Mindestwärmeschutz nach EnEV 2009 Fenster im Altbau (Uw-Wert) 4
5 2. Leistungseigenschaften 1. Wärmeschutz Mindestwärmeschutz nach EnEV 2009 Fenster im Neubau (Uw-Wert) 2. Leistungseigenschaften 1. Wärmeschutz Mindestwärmeschutz nach EnEV 2009 ACHTUNG!!! Damit ist nicht gemeint, dass Fenster mit Uw 1,3 W/(m²K) im Neubau eingesetzt werden müssen Es gibt beim Neubau kein Bauteilverfahren mit festen Werten Das Referenzgebäude ist eine Vorgabenkombination von bautechnischen Kennwerten, die einen wirtschaftlichen Stand der Technik darstellen Es gibt letztlich nur einen Wert, den das Referenzgebäude generiert: Das ist Qp,ref. und dieser Wert darf vom effektiven Gebäude nicht überschritten werden 5
6 2. Leistungseigenschaften Ein Dank an das IV 68. Etwa 30 Jahre lang hatten wir einen Standard, der vieles erleichterte. 30 Jahre ist eine lange Zeit!!! 2. Leistungseigenschaften??? 6
7 2. Leistungseigenschaften Hersteller verspricht Uf-Wert-Verbesserung von mindestens 20 % Uf = 1,2612 W/(m²K) 2. Leistungseigenschaften Effektiv sind es 6 % bezogen auf das Gesamtfenster nur 2 % Uf = 1,3430 W/(m²K) 7
8 2. Leistungseigenschaften IV 90/96 mit Uf-Wert-Verringerung von 17 % gegenüber IV 68 Uf = 1,1201 W/(m²K) 2. Leistungseigenschaften IV 110 (Sandwich) mit Uf-Wert-Verringerung von 45 % gegenüber IV 68 8
9 2. Leistungseigenschaften Leistungseigenschaften über den Tellerrand hinausgesehen Geringere Wärmeverluste U-Werte Sommerlicher Wärmeschutz g-werte und Sonnenschutz Glasverklebung Seniorengerecht Nachhaltiges Bauen Lüftung Schallschutz Komfortkriterien Gebäudeautomation Konstruktion der Glasfälze Schwellen, allg. Handhabung z.b. Montagezargen Öffnungsarten, separate Lüfter Fensterbauarten z.b. Insektenschutz Einbindung in Bus-Steuerung, usw. 2. Leistungseigenschaften 2. Windlast Luftdurchlässigkeit Schlagregendichtheit 9
10 2. Leistungseigenschaften 2. Windlast Luftdurchlässigkeit Schlagregendichtheit Leistungseigenschaften 2. Windlast Luftdurchlässigkeit Schlagregendichtheit Das Berliner Fenster heißt B2-4A-3 (Minimalanforderung) 10
11 2. Leistungseigenschaften 2. Windlast Luftdurchlässigkeit Schlagregendichtheit Das Berliner Fenster heißt B2-4A-3 (Minimalanforderung) 2. Leistungseigenschaften 3. Schallschutz Eingangswert MAP z.b. aus Verkehrszählungen Lärmkarten Messungen vor Ort Auszuschreiben ist das Schalldämm-Maß des betriebsfertig eingebauten Fensterelements Rw,R Berücksichtigung der Spektrumsanpassungswerte c und ctr wird in Deutschland offiziell nicht gefordert Umsetzung über DIN 4109 Schallschutz im Hochbau ACHTUNG: Norm derzeitig in Überarbeitung 11
12 6 (1) EnEV 2009: Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist DIN 4108 Teil 2 12
13 DIN 4108 Teil 7 (Technische Baubestimmung!!!) DIN 4108 Teil 7: Glattstrich 13
14 ATV DIN Tischlerarbeiten VOB/C 0.3 Einzelangaben bei Abweichungen von den ATV Abschnitt , wenn die Anschlussfuge nicht luftundurchlässig hergestellt werden soll. ATV DIN Tischlerarbeiten VOB/C 3.5 Einbau Bauteile sind so zu befestigen, dass die Kräfte sicher in den Baukörper übertragen und Bewegungen aus den Bauteilen aufgenommen werden. 14
15 ATV DIN Tischlerarbeiten VOB/C 3.5 Einbau Die Abdichtung von Außenbauteilen und Baukörper muss umlaufend, dauerhaft und schlagregendicht sein. ATV DIN Tischlerarbeiten VOB/C 3.5 Einbau Die auf der Raumseite verbleibenden Fugen zwischen Außenbauteilen und Baukörper sind mit Dämmstoffen vollständig auszufüllen. Die Wahl des Dämmstoffs bleibt dem Auftragnehmer überlassen. ( ) Bei der Verwendung von Ortschäumen sind die angrenzenden oberflächenbehandelten Bauteile durch rückstandsfrei zu entfernende Abklebungen sicher zu schützen. 15
16 ATV DIN Tischlerarbeiten VOB/C 3.5 Einbau Anschlussfugen sind innenseitig dauerhaft luftundurchlässig abzudichten. ATV DIN Tischlerarbeiten VOB/C 4.2 Besondere Leistungen Nachträgliches Abdichten von Anschlussfugen, soweit diese Leistungen nicht im Zuge der Montagearbeiten kontinuierlich erbracht werden können. 16
17 Begriffsbestimmung RAL-Montage 4, Pkt. 2. (1) VOB/B Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten. Anerkannte Regeln der Technik Zugriff zu den anerkannten Regeln der Technik - Lesen von Fachzeitschriften - Gedanken- und Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen - Besuch von Seminaren und sonstigen Fachveranstaltungen - Beobachtungen und Bewertungen - Mut zu einem gesunden Handwerker-Verstand 17
18 Leitfaden zur Montage Systemunterlagen/Herstellervorgaben 18
19 Systemunterlagen/Herstellervorgaben??? Schnittstelle: Schlagregendichte Fugen und APU-Leisten 19
20 Die Sache mit dem Schaum Folie geht immer 20
21 Folie geht immer Blower-Door-Test 21
22 Einbau und Abdichtung von Fenstern 6. Elementkopplungen Kopplungen = Fugen in der wärmeübetragenden Umfassungsfläche Kopplungen = Fugen in der wärmeübetragenden Umfassungsfläche 22
23 Das Fenster gehört in die Dämmebene Diese Aussage gilt unverändert! Zur Sicherstellung hoher Oberflächentemperaturen Für geringe Wärmeverluste beim Baukörperanschluss Abtragung von Eigen- und Windlasten??? 23
24 Statik erforderlich - Lastermittlung Statik erforderlich - Befestigungsmittel 24
25 Lastabtragung Rolladenkästen und die Windlasten 25
26 Rolladenkästen und die Windlasten Fußpunkt an Fenstertüren 26
27 Fußpunkt an Fenstertüren Fußpunkt an Fenstertüren 27
28 Fußpunkt an Fenstertüren Fußpunkt an Fenstertüren 28
29 Fußpunkt an Fenstertüren Fußpunkt an Fenstertüren 29
30 Fußpunkt an Fenstertüren Von wem? Dichter Gehbelag? Folie hinter Dämmung? Fenstertüren 4 Pkt 1 (1) VOB/B Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. interne Übersetzung Der Bauleiter hat dafür zu sorgen, dass alle Unternehmer ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik ausführen können. 30
31 Bierphysik Unterschreitung der Taupunkttemperatur der Umgebungsluft Bauphysik 31
32 Einbausituation Fazit im Jahr 2010 ff. Verschwierigte öffentlich-rechtliche Vorgaben Kontinuierliche Normen-Novellierungen in der Fenstertechnik Aus Sicht des Referenten: Zunehmend Aufgabe für Fachplaner Hilfestellung ZTV s des Verbands der Fenster- und Fassadenhersteller für alle Rahmenmaterialarten Ausschreibungshilfe des ift-rosenheim 32
33 Fazit Das ist keine Alternative!!! Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 33
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