BSc - Bauingenieurwesen - Übergangsregelungen StuPO StuPO 2015
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- Bastian Ackermann
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1 BSc - Bauingenieurwesen - Übergangsregelungen StuO StuO 2015 StuO von 2008 StuO von 2015 Diff /W/W/Z Modultitel OS-Nr. L /W/W/Z Modultitel OS-Nr. L Analysis I für Ingenieure Lineare Algebra für Ingenieure Analysis II für Ingenieure Analysis II für Ingenieurwissenschaften Statik und elementare Festigkeitslehre Statik und elementare Festigkeitslehre Kinematik und Dynamik Kinematik und Dynamik Grundlagen der Tragwerkslehre Grundlagen der Tragwerkslehre Grundlagen der Baustoffe Baustoffe und Bauchemie I Angewandte Baustofftechnologie Baustoffe und Bauchemie II Grundlagen der Bauwirtschaft Öffentliches und privates Baurecht Baubetrieb und Vertragsrecht Bauwirtschaft und Baubetrieb Bauinformatik I (4/9) 1250 Grundlagen der Bauinformatik Bauinformatik II (5/9) 1260 W/Z Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik** 3 Strömungs- und Bodenmechanik, Teil Strömung Wasserwesen I, Teil Strömung Wasserwesen I, Teil SiWaWi Grundlagen der Siedlungswasserwirtschaft Wasserwesen I, Teil Wasserbau W/Z Wasserbau** 3 1 Strömungs- und Bodenmechanik, Teil Boden Grundbau und Bodenmechanik I Baustatik I Baustatik I Baustatik II Baustatik II Grundlagen des Entwerfens & Konstruierens Grundlagen des Entwerfens & Konstruierens Konstruktiver Ingenieurbau I Konstruktiver Ingenieurbau I Konstruktiver Ingenieurbau II Konstruktiver Ingenieurbau II Grundlagen der Bauphysik Grundlagen der Bauphysik Systemtechnik baulicher Anlagen I Systemtechnik baulicher Anlagen II Grundprojekt Grundprojekt Grundlagen des Straßenwesens W/Z Einführung Schienenverkehr** 3 W Numerische Methoden im Bauingenieurwesen Numerische Methoden im Bauingenieurwesen W Infrastruktur II b: Grundzüge des Straßenbaus und der Straßenerhaltung / Asphalttechnologie W/Z Infrastruktur II b: Grundzüge des Straßenbaus und der Straßenerhaltung / Asphalttechnologie W Bauchemie W Bauchemie und Baustoffprüfung W Baudynamik I W Baudynamik I W Baustatik III W Baustatik III W Grundbau und Bodenmechanik II W Grundbau und Bodenmechanik II W Infrastruktur II W/Z Infrastruktur II W Infrastruktur IIa W/Z Infrastruktur IIa W Ingenieur-Mauerwerksbau W Ingenieur-Mauerwerksbau W Building Information Modeling: Grundlagen und ausgewählte Beispiele W Building Information Modeling: Grundlagen und ausgewählte Beispiele W Konstruktiver Ingenieurbau III W Konstruktiver Ingenieurbau III W Wasserwesen II W Wasserwesen W Freie Wahl / FÜS 15 Z Zusatzmodule 6 W/Z "Übergreifende Kompetenzen"*** 4 Bachelor-Arbeit 9 Bachelor-Arbeit 9 * Modulteilprüfungen können nicht berücksichtigt werden, hierfür erfolgt eine Verrechnung direkt im anbietenden Fachgebiet ** Module* Infrastruktur I W Freie Wahl / FÜS 21 *** Wahl-/Zusatzmodul "Übergreifende Kompetenzen" wird aus den "verlorenen" Notenanteilen gebildet Module Analysis I und Lineare Algebra für Ingenieurwissenschaften Strömungsmechanik Grundbau und Bodenmechanik I Systemtechnik I + II Module werden nur für Übergang StuO 2008 zu StuO 2015 angelegt. Die Module können als Wahl- oder Zusatzmodul angerechnet werden. Studierende müssen ihre Entscheidung unaufgefordert bis spätestens Ende SS 16 dem rüfungamt melden, ansonsten erfolgt Anrechnung als freie Wahl 12 +/- -2 C:\Users\sfb\AppData\Local\Temp\ Aequivalenzen_BaBauing_04C:\Users\sfb\AppData\Local\Temp\ Aequivalenzen_BaBauing_04
2 Anhang 1 zur Äquivalenztabelle: Übergangsregelung für das Fach Bauinformatik 1. Wechsel von StuO 2008 in StuO 2015 Schaubild: Ein Studierender wechselt von der StuO 2008 in die StuO 2015 und hat flichtmodule der Bauinformatik (Bauinformatik I und / oder Bauinformatik II) bereits bestanden. StuO 2008 StuO 2015 Bereits abgelegte Modulprüfung wird angerechnet als Fall 1: Bauinformatik I und II (9L) Grundlagen der Bauinformatik (6L) Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik (3L)* Notenberechnung durch das rüfungsamt: Aus den Noten von Bauinformatik I und II wird eine Note berechnet: 4/9 der Note von Bauinformatik I und 5/9 der Note von Bauinformatik II. Diese Note ist die Note der beiden Module Grundlagen der Bauinformatik und Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik. Fall 2: Bauinformatik I (4L), Bauinformatik II nicht 2/3 von Grundlagen der Bauinformatik** Fall 3: Bauinformatik II (5L), Bauinformatik I nicht 1/3 von Grundlagen der Bauinformatik** Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik (3L)* Notenberechnung durch das rüfungsamt: Die Note von Bauinformatik II ist für das Modul Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik zu übernehmen. *: Dieses Modul kann in den Wahlpflichtbereich oder in den Bereich der Freien Wahl eingebracht werden. Es kann nicht belegt werden. Sollte ein Einbringen in beide Bereiche nicht möglich sein, so wird das Modul aus Zusatzmodul angerechnet. **: Die Anrechnung der erbrachten rüfungsleistungen erfolgt am Fachgebiet Bauinformatik. Studierende müssen sich zum Modul Grundlagen der Bauinformatik anmelden. Dem rüfungsamt wird die Gesamtnote übermittelt. Seite 1 von 2
3 2. Ein Studierender bleibt in der StuO Die Module Bauinformatik I und Bauinformatik II werden nicht mehr angeboten. Schaubild: StuO 2008 StuO 2015 Bereits abgelegte Modulprüfung wird angerechnet als Fall 1: Bauinformatik I und II noch nicht belegt Grundlagen der Bauinformatik (6 L) Numerische Methoden im Bauingenieurwesen I (3 L)* Notenberechnung durch das rüfungsamt: Aus den Noten der Module Grundlagen der Bauinformatik und Numerische Methoden im Bauingenieurwesen I wird eine Note berechnet: 2/3 Grundlagen der Bauinformatik und 1/3 Numerische Methoden im Bauingenieurwesen I. Diese Note ist die Note sowohl für Bauinformatik I als auch für Bauinformatik II. Fall 2: Bauinformatik I noch nicht belegt, Die Studierenden melden sich zu einem Modul Bauinformatik II bestanden Bauinformatik I an. Das Fachgebiet meldet die Note. Fall 3: Bauinformatik II noch nicht belegt, Die Studierenden melden sich zu einem Modul Bauinformatik I bestanden Bauinformatik II an. Das Fachgebiet meldet die Note. *: Dieses Modul kann nur von Studierenden belegt werden, die in der StuO 2008 studieren. Es wird darüber hinaus ein Modul Numerische Methoden im Bauingenieurwesen II (3 L) für Studierende angeboten, die nach der StuO 2008 studieren. Seite 2 von 2
4 Erläuterung zur Äquivalenztabelle und zur Anmeldung, Abwicklung und Notenmeldung im Zuge der Umstellung von StuO 2008 auf StuO Äquivalenztabelle - Die Äquivalenztabelle regelt, wie alte Leistungen nach StuO 2008 in StuO 2015 anerkannt werden. Die Umrechnung macht das rüfungsamt selbständig. - Die Äquivalenztabelle regelt, welche rüfungen nach neuer StuO 2015 Studierende ablegen müssen, wenn sie weiterhin nach alter StuO 2008 studieren wollen. - Anmelden müssen sich die Studierenden aber immer entsprechend ihrer für sie gültigen StuO! Das Fachgebiet prüft nach welcher StuO sich ein Student angemeldet hat und stellt dann die zugehörige rüfung. - Das Fachgebiet meldet immer die Note ans rüfungsamt entsprechend der Modulbezeichnung aus der für die Studierenden jeweils gültigen StuO. 2 Verfahren 2.1 Studierende studieren nach neuer StuO Alle rüfungen werden angemeldet, geprüft und gemeldet nach der neue StuO Studierende verbleiben in ihrer alten StuO Die Studierenden melden sich nach wie vor für die Module der alten StuO an. - alte und neue Module haben in QISOS unterschiedliche rüfungsnummern. Die Studierenden sehen in QISOS nur den rüfungsbaum ihrer StuO - Die Fachgebiete müssen für ihre alten Module nach wie vor eine rüfung anbieten. Die rüfungsform ergibt sich aus der alten O. Wie genau diese rüfungsleistung zu erbringen ist regelt das Fachgebiet unter Beachtung der alten O und erklärt das z.b. in der Äquivalenztabelle (s.u.). - Die Fachgebiete melden dem rüfungsamt die Note für die alte rüfungsordnung. Zusammenfassung: Verwaltungstechnisch ändert sich nichts. Wie bisher kann alles über QISOS verwaltet werden. Wichtig ist, dass die Fachgebiete die alten und die neuen rüfungssätze anlegen. Die Fachgebiete müssen aber den Studierenden erklären auf welche Art und Weise in Zukunft die rüfungsleistungen zu erbringen sind, müssen die rüfung bewerten und ans rüfungsamt melden. Die FG legen fest wie in Zukunft geprüft wird und beschreiben das in der Äquivalenztabelle und ggf. zusätzlichen Erläuterungen.
5 2.3 Studierende wechseln in die neue StuO Vollständig abgelegte Module werden aus der alten in die neue StuO überschrieben. Dabei wird die Note nach Äquivalenztabelle errechnet. - alte Module größer als neue Module: Sind alte Module größer als neue Module, werden in den Fächern Bauinformatik, Wasserwesen und Infrastruktur vom rüfungsamt zusätzliche Freie Wahl-oder Zusatzmodule mit 3 ECTS angerechnet. Diese Module sind in der Äquivalenztabelle mit W/Z bezeichnet. Die Studierenden müssen dem rüfungsamt bis Ende des SS 2016 mitteilen ob die Module als Wahl- oder Zusatzmodul angerechnet werden sollen. Ohne Benachrichtigung erfolgt die Anrechnung als Wahlmodul. (Erweiterte Grundlagen der Bauinformatik, Wasserbau, Einführung Schienenverkehr, etc..) - Überzählige ECTS aus StuO 2008 im Modul Übergreifende Kompetenzen, StuO 2015 anrechnen: Je nachdem wann von StuO 2008 in StuO 2015 gewechselt wird, haben Studierende u.u. mehr oder weniger ECTS abgelegt als in StuO 2015 lt. Äquivalenztabelle angerechnet werden (vgl. Äquivalenztabelle Spalte Diff. in StuO 2015). Ergeben sich daraus in der Summe überschüssige ECTS, so werden diese vom rüfungsamt in dem W/Z-Modul Übergreifende Kompetenzen zusammengefasst angerechnet. Die Studierenden müssen dem rüfungsamt bis Ende des SS 2016 mitteilen ob dieses Modul als Wahl- oder Zusatzmodul angerechnet werden soll. Ohne Benachrichtigung erfolgt die Anrechnung als Wahlmodul. - neue Module bestehen aus mehreren alten Modulen, sind aber nicht vollständig belegt worden: (Das betrifft nur (nach StuO2015): Strömungsmechanik, Grundbau und Bodenmechanik I, Systemtechnik I+II) Sind neue Module, die sich aus mehreren alten Modulen zusammensetzen, nur teilweise durch rüfungen in der alten StuO belegt worden, muss das Fachgebiet die alte Teilleistung anrechnen. Das FG bietet dann zusätzlich eine rüfung mit kleinerem rüfungsumfang an, um so den neuen Gesamtumfang zu erreichen. Der/die Studierende meldet sich bei QUISOS für das neue Modul an. Das zugehörige rüfungsverfahren regelt das Fachgebiet unter Beachtung der StuO selbst. Das Fachgebiet meldet die Endnote des neuen Moduls. Sie ergibt sich aus den beiden Noten. 2.4 Aufgaben der Fachgebiete Die Fachgebiete mit komplizierteren Äquivalenzen müssen den Studierenden am Semesterbeginn erklären, welche Vorlesungen, Vorlesungsteile und Vorleistungen für welche StuO gehört und erbracht werden müssen und welche rüfungen abzulegen sind. Sie dazu auch den Anhang zur Äquivalenztabelle. Dann werden die Noten entsprechend 2.2 oder 2.3 vom FG, evtl. aus mehreren Teilprüfungen, ermittelt und an das rüfungsamt gemeldet.
AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT
157 AMTLICHES MITTEILUNGSBLATT Herausgeber: Der Präsident der Technischen Universität Berlin Nr. 19/2015 Straße des 17. Juni 135, 10623 Berlin (68. Jahrgang) ISSN 0172-4924 Berlin, den Redaktion: Ref.
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