Internat St. Maria Goretti
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- Alfred Bruhn
- vor 6 Jahren
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Transkript
1 Internat St. Maria Goretti Schuljahr
2 1. Studium Primarschule + 1. Jahr Von Uhr : Pflichtstudium für alle in einer Klasse unter Aufsicht einer Erzieherin. Mittelschule Die Mädchen der Mittelschule machen ihr Studium im Studiersaal. Die Mädchen des 5. und 6. Jahres dürfen unbeaufsichtigt in ihren Zimmern lernen. Die Schülerinnen der beruflichen Klassen haben täglich eine Stunde Pflichtstudium. Das 2. A-Jahr hat 2 Mal pro Woche ein zweites Pflichtstudium. Alle anderen (3., 4. A und TB) haben jeden Tag 2 Stunden Pflichtstudium. Wir behalten uns das Recht vor, je nachdem wie das Zeugnis ist, die Anzahl Studiumstunden zu verändern. Es besteht die Möglichkeit, auf Anfrage zusätzliche Erklärungen von einer Erzieherin zu erhalten. 2. Stadtausgang unter 12 : nur in Begleitung einer Erzieherin Jahrgang 05, ab dem Jahrgang 06 : Mittwochs von Uhr Jahrgang 03, ab dem Jahrgang 04 : Mittwochs von Uhr Jahrgang 01, ab dem Jahrgang 02 : Mittwochs von Uhr und 1x /Woche an einem anderen Tag von Uhr (oder im Mai, Juni und September von Uhr) Jahrgang 99, ab dem Jahrgang 00 : Mittwochs von Uhr und alle Tage von Uhr (oder im Mai, Juni und September von Uhr) Wenn du zur Stadt gehen möchtest, musst du dich persönlich bei einer Erzieherin abmelden. Ab Jahrgang 01, ab dem Jahrgang 02 darfst du alleine zur Stadt. Wenn du das Schulgebäude ohne Begleitung und/oder ohne Erlaubnis einer Erzieherin verlässt, übernehmen wir keine Verantwortung. Falls eure Eltern nicht mit den vorgegebenen Uhrzeiten einverstanden sind, können Bemerkungen auf der letzten Seite gemacht werden. Snacks aus der Stadt (Baguette, Eis, Fritten, ) dürfen nicht auf dem Schulgelände gegessen werden. 3. Freizeit ab Uhr Studium (für die, die müssen und wollen) Freizeit im Aufenthaltsraum der jüngeren Mädchen oder in den Zimmern Duschen Wenn Spielsaal draußen ist (bei gutem Wetter), müssen alle jüngeren Mädchen (MGG, 1. und 2. Jahr) nach draußen. Mit Erlaubnis der Eltern dürft ihr in den Sommermonaten (Mai, Juni, September) von Uhr joggen gehen. Inlineskates, Longboards, dürft ihr nur mit Schutzkleidung benutzen. Ab Uhr werden noch zusätzliche Aktivitäten wie z.b. Gesellschaftsspiele, Schwimmen, Kochen, angeboten.
3 4. Fernsehen Fernsehschauen ist erlaubt ab Jahrgang 2006 (ab Januar Jahrgang 2007) von Uhr. Die Mädchen ab Jahrgang 2004 und 2005 dürfen zudem von Uhr. Die Mädchen ab Jahrgang 2003 (ab Januar Jahrgang 2004) dürfen von Uhr und 1x im Monat bis Uhr. Die Mädchen ab Jahrgang 2002 (ab Januar Jahrgang 2003) dürfen von Uhr und 2x im Monat bis Uhr. Die Mädchen ab Jahrgang 2001 (ab Januar 2002) dürfen jeden Tag von Uhr Fernseh schauen. 5. Das Benutzen von Handy, Smartphones, Wir bitten euch, alle Geräte auf lautlos zu stellen oder mit Kopfhörern zu benutzen. Auf dem Schlafsaal der jüngeren Mädchen darf das Handy von Uhr und mittwochs von Uhr benutzt werden. Um Uhr muss das Handy bei der Erzieherin abgegeben werden. Auf dem Schlafsaal der älteren Mädchen darf das Handy von Uhr und mittwochs von Uhr benutzt werden. Laptops dürfen ab dem 5. Jahr im eigenen Zimmer bis Uhr benutzt werden. Während der Mahlzeiten, Studiumzeiten und Aktivitäten sind Handys, MP3-Player, verboten. 6. Schlafsaal Tagsüber bleibt der Schlafsaal geschlossen. Von Uhr sind die Schlafsäle geöffnet. Mittwochs ist der Schlafsaal für alle von Uhr geöffnet. Schlafsaal der jüngeren Mädchen Uhr: Zu Bett gehen der Mädchen bis Jahrgang 2005 (21.00 Uhr Nachtruhe) Uhr: Zu Bett gehen der Mädchen ab Jahrgang 2005 (21.30 Uhr Nachtruhe). Schlafsaal der älteren Mädchen Uhr: Zu Bett gehen der Mädchen ab Jahrgang 2001 (22.00 Uhr Nachtruhe). Wer fernsieht, muss vorher einer Erzieherin Bescheid geben. Für alle Mädchen gilt: Die Zimmer müssen ständig in Ordnung sein: - Am Ende der Woche müssen die Waschbecken gründlich geputzt und die Mülleimer geleert werden. Dazu solltet ihr euren eigenen Putzschwamm, Putzmittel, Fensterleder und kleine Mülltüten mitbringen. - Jeden Morgen um 7.45 Uhr muss: - das Bett gemacht sein. - Ordnung auf dem Arbeitstisch herrschen. - Waschbecken, Schrank, aufgeräumt sein. - alles aufs Bett gestellt werden, wenn geputzt wird. Wir verlangen, dass jedes Mädchen wenigstens 2 Mal pro Woche duscht. Die Mädchen sind dazu angehalten, sich morgens und abends gründlich zu waschen (Zähne putzen, kämmen, ). Die Mädchen sollten genügend Wechselwäsche in ihrem Schrank haben. Die Bettwäsche sollte jeden 1. Montag im Monat gewechselt werden. Für die Aufbewahrung schmutziger Wäsche sollte jede eine separate Wäschetasche oder einen Wäschebeutel besitzen. Alle Kleidungsstücke müssen mit dem Namen gekennzeichnet sein. Für verschwundene Kleidungsstücke übernehmen wir keine Verantwortung.
4 Wir behalten uns das Recht vor, provokante Dekoration zu entfernen. In den Zimmern darf nichts ohne Absprache mit einer Erzieherin abmontiert oder umgeändert werden. Haare färben, tönen und schneiden ist nicht erlaubt. Auf dem Schlafsaal müssen geräuschlose Hausschuhe getragen werden. 7. Telefon Die jüngeren Mädchen können von Uhr angerufen werden. Die älteren Mädchen können von Uhr angerufen werden. 8. Mahlzeiten Es ist Pflicht, an allen Mahlzeiten teilzunehmen. Tischdienst: Alle Teller, Tassen, Gläser und Besteck stellt ihr zuerst zusammen und setzt sie dann auf den Servierwagen. Brot, Butter, Wasser und Brotaufstrich bringt ihr zur Anrichte. Anschließend deckt ihr den Tisch für die nächste Mahlzeit (außer morgens). Wenn du aus voraussehbaren Gründen abwesend sein wirst, musst du dich vorher bei einer Erzieherin abmelden. 9. Dienste a) Esssaal Morgens müssen die Tische abgeräumt werden. Nachmittags und abends müssen die Tische abgeräumt und für die nächste Mahlzeit neu gedeckt werden. b) Studiersaal Um Uhr wird der Studiersaal abwechselnd von Schülern des Jahres gekehrt. c) Schlafsaal Bei den jüngeren Mädchen wechseln sich die Mädchen der Primarschule, des 1. und 2. Jahres ab. Bei den älteren Mädchen wechseln sich die Mädchen des 4., 5., 6. und 7. Jahres ab. Aufgaben: Stühle im Aufenthaltsraum hochstellen und kehren Den Duschtrakt putzen Die Fernsehklasse aufräumen Spülen 10. Besuch Wenn du eine Freundin besuchen möchtest, bitten wir dich, vorher eine schriftliche Anfrage seitens deiner Erziehungsberechtigten und der Erziehungsberechtigten deiner Freundin mitzubringen. Das Treffen mit Freunden ist nur außerhalb des Schulgeländes beim Stadtausgang erlaubt. 11. Abwesenheit Wir bitten dich, jede Abwesenheit sofort am 1. Tag in der Schule und im Internat zu melden. Auch bitten wir dich, eine schriftliche Begründung auf einem DIN-A4 Blatt mit Datum, Name und Uhrzeit mitzubringen Solltest du während der Woche nach Hause fahren: - benötigst du jedes Mal eine schriftliche Erlaubnis, bevor du nach Hause fährst. - genügt eine schriftliche Anfrage, wenn du regelmäßig fährst. Die schriftliche Erlaubnis muss montags um Uhr im Esssaal abgegeben werden oder per bzw. Fax geschickt werden.
5 12. Krankheit - Bei Krankheit oder Unfall sollst du von deinen Eltern abgeholt werden. - Du sollst eine kleine Reiseapotheke mitbringen (Halsschmerztabletten, Hustensaft, Verband, Sonnencreme, Mückensalbe, ) - Falls ein Verband vom Internat benötigt wird, musst du diesen bezahlen. 13. Abwesenheit der Eltern Sollten deine Eltern an Wochentagen zu Hause nicht erreichbar sein, sind sie gebeten, der Internatsleitung eine Kontaktadresse und Telefonnummer mitzuteilen, um bei eventuellen Schwierigkeiten (Krankheit, Unfall, ) erreichbar zu sein. 14. Kinobesuch Ein Mal pro Woche dürfen alle Mädchen bis Dezember 17 Jahrgang 01 und ab dem Jahrgang 02 ohne Begleitung einer Erzieherin einer Filmvorstellung im Kino beiwohnen. Wir behalten uns das Recht vor, die offizielle Altersbegrenzung bei verschiedenen Filmen zu ändern. Ein Mal pro Monat dürfen alle Mädchen bis Dezember 17 Jahrgang 03 und ab dem Jahrgang 04 in Begleitung einer Erzieherin ins Kino gehen. 15. Taschengeld (persönliches Internatskonto) Wir bitten die Mädchen der Primarschule und des 1. Jahres, zu Beginn des Schuljahres 70 mitzubringen, alle anderen 50. Dieses Geld dient zum Begleichen der Kosten, die während eines Schuljahres anfallen (Eintritt im Kino oder Schwimmbad, Anschaffung von Material für die verschiedenen Aktivitäten). Dieses Geld ist nur für das Internat vorgesehen. So hast du immer etwas Geld in Reserve und benötigst weniger Taschengeld. Den Restbetrag erhältst du am Ende des Schuljahres zurück. Das Internat übernimmt keine Verantwortung, wenn du anderen Mädchen Geld leihst. 16. Wertsachen Fundsachen: Jede Interne sollte ihr Eigentum mit Namen kennzeichnen. Die Schule (das Internat) übernimmt für abhanden gekommenes Eigentum keine Verantwortung. Wertsachen können bei einer Erzieherin abgegeben werden (d.h. Handy, eine höhere Geldsumme, ) und sollten nicht irgendwo unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. 17. Kaution Schlüssel Jede Interne hat die Möglichkeit, sich einen Schlüssel für ihren Schrank auszuleihen. Da das Nachmachen der Schlüssel relativ teuer ist, verlangen wir eine Kaution von 30 Euro, die der Internen bei Rückgabe des Schlüssels wieder ausbezahlt wird. Sollte die Interne ihren Schlüssel verlieren oder am Ende des Schuljahres nicht zurückgeben, behalten wir die Kaution.
6 18. Rauchen Ab Jahrgang 99 und ab dem Jahrgang 00 dürft ihr zur Raucherecke. Dort dürft ihr rauchen: - von Uhr - von Uhr - von Uhr Wir wünschen uns, dass ihr das Rauchen möglichst unterlasst und nicht damit beginnt. In der Stadt darf man auch erst ab 18 Jahren rauchen. 19. Wichtig Für uns ist es selbstverständlich, dass Alkohol-, Energydrink- und Drogenkonsum sowie dessen Kauf im Internat, auf dem Schulgelände und während des Stadtausgangs strikt untersagt ist. Während des Stadtausgangs ist der Besuch von Kneipen und das Mitfahren in Autos nicht erlaubt. Bei Nichtbeachtung werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen, wobei es auch zu einem Verweis führen kann. Für Gespräche stehen die Erzieherinnen deinen Eltern selbstverständlich zur Verfügung. Wir freuen uns auf ein gutes Zusammenleben mit dir im Internat.
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