Es gilt das gesprochene Wort!
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- Viktor Geisler
- vor 5 Jahren
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1 Eröffnungsrede von Frau Justizministerin Uta-Maria Kuder anlässlich der internationalen Fachtagung Positionslichter 2011 Kurs halten und Zukunft gestalten in der ambulanten und stationären Arbeit mit Verurteilten am 4. Mai 2011 in Binz auf Rügen Es gilt das gesprochene Wort! Meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlich willkommen in Mecklenburg-Vorpommern. It is a pleasure to welcome you to Binz. Ich freue mich sehr, so viele hochkarätige Fachleute aus achtzehn europäischen Staaten und aus allen Bundesländern begrüßen zu dürfen. Ihnen allen, vielen Dank für Ihr Kommen. Wir haben den Tagungszeitpunkt natürlich nicht ohne Grund gewählt. Im Mai ist Mecklenburg-Vorpommern noch schöner als sonst. Dann blüht das prächtige Gelb des Rapses soweit das Auge reicht. Sein Gelb ist auch das Signal: Nun geht es mit dem Tourismus im Land wieder richtig los! Mecklenburg-Vorpommern ist inzwischen eines der beliebtesten Sommerreiseziele. Ob Radler, Reiter oder Golfer, ob Wassersportler oder Musikliebhaber bei uns kommt im Urlaub jeder auf seine Kosten. Schöner als bei uns in Mecklenburg-Vorpommern kann man Natur mit Kultur kaum verbinden. Veranstaltungen wie die heutige tragen dazu bei, unser Land Mecklenburg-Vorpommern und seine überaus schöne Landschaft über die Landesgrenzen hinaus noch bekannter zu machen. Deshalb ist es mir eine besondere Freude, dass wir Sie hier in Mecklenburg- Vorpommern zu Gast haben noch einmal ganz herzlich willkommen. Und vielleicht macht Sie Ihr Besuch hier im traditionsreichen Seebad Binz ja auch neugierig darauf, ganz Mecklenburg-Vorpommern besser kennen zu lernen. Kommen Sie wieder an einem Wochenende oder für einen Urlaub. Ein Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern lohnt sich immer. Wir freuen uns auf Sie und auf Gäste aus Ihrem Land.
2 wir sind stolz, Gastgeber dieser bislang einzigartigen Tagung zu sein. Diese Tagung bringt Europa nach Mecklenburg-Vorpommern. Und stellt Europa vor, was in Mecklenburg-Vorpommern und im Bundesgebiet getan wurde. Mit Gut landen statt stranden! war die erste Fachtagung vor zwei Jahren überschrieben. Wir sind beim letzten Mal in einen Dialog über Fragen der Überbrückung von Schnittstellen zwischen Vollzug und Bewährungshilfe, zwischen drinnen und draußen, eingetreten. Wir haben unsere Erfahrungen ausgetauscht, um das Übergangsmanagement zu optimieren. Es ging um die ersten Meilen der Übergangsgestaltung, die seinerzeit zum Teil erst theoretisch diskutiert worden sind. Es galt nach der besten Praxis zu suchen, den richtigen Kurs zu finden, damit Entlassene gut landen. Zwei Jahre sind vergangen. Was hat sich in diesen ersten zwei Jahren in der ambulanten und stationären Arbeit mit Verurteilten getan bei uns im Land, in anderen Bundesländern, in Europa? Wo stehen wir? Wo stehen die Leuchttürme, an denen man sich orientieren kann? 2 Entsprechend dem Titel der Tagung Positionslichter 2011 Kurs halten und Zukunft gestalten wollen wir uns über Position und Fahrtrichtung austauschen. Es ist wichtig, bei den erfolgreichen Konzepten Kurs zu halten und im Fahrwasser zu bleiben. Es ist wichtig, in diese Entwicklungen Stabilität zu bringen. Gleichzeitig gilt es auch zu schauen, was kann man von anderen lernen? Wie können wir Knoten lösen? Was ist in der Zukunft bei den Übergängen von drinnen nach draußen besser zu machen? Wo gibt es neue Ideen und Modelle? wenn man Fortschritt will, dann ist es notwendig, dass schon die gesetzlichen Grundlagen diese Fortschritte ermöglichen oder fordern. Das Forum 1 wird sich mit Gesetzlichen Grundlagen in Deutschland und Europa befassen. Hier wird es um die Fragen gehen: Wo und wie fördern Gesetze in Europa die Wiedereingliederung von Strafgefangenen? Gibt es schon verbindliche Regelungen, die die Integrationsverpflichtung über die Justiz hinaus auch anderen Ressorts auferlegt? Wie sieht die Entwicklung in Deutschland und in Europa aus? Ich freue mich sehr, dass Herr Gerhard Ploeg aus dem Justizministerium in Oslo und gleichzeitig Vizepräsident der Europäischen Organisation für die Bewährungshilfe gleich die zukünftige Vollzugspolitik in Norwegen vorstellen wird. Hervorheben möchte ich, dass Norwegen eines der fortschrittlichsten Länder Europas hinsichtlich des Vollzuges und der Bewährungshilfe ist. Inhaltlich dürfen wir auf Aussagen zum Konzept, andere Ressorts, wie beispielsweise das Arbeitsministerium oder das Gesundheitsministerium, in die Reintegration von entlassenen Strafgefangenen verpflichtend einzubinden, gespannt sein. Im Anschluss wird die Entwicklung in Deutschland thematisiert werden. Herr Manfred Koldehoff aus dem Justizministerium Brandenburg und Herr Gero Meinen aus der Senatsverwaltung der Justiz Berlin werden als Mitglieder der länderübergreifenden Arbeitsgruppe Landesstrafvollzugsgesetze
3 über den Stand eines gemeinsamen Entwurfs eines Landesstrafvollzugsgesetzes berichten. Hier wird es darum gehen, wie sich der Integrationsaspekt in dem neuen Landesstrafvollzugsgesetz niederschlägt und welche Auswirkungen dies für den Vollzug der Zukunft haben kann. 3 Unser Bundesland ist mittendrin in dieser Arbeitsgruppe und ich kann es hier auch mit Stolz sagen mittendrin mit starker Stimme. Wir können und wollen hier aufgrund des bundesweit vorbildlichen Projekts InStar entscheidende Akzente setzen. InStar - unter diesem Stichwort werden Sie mittlerweile auch in Wikipedia fündig steht für Integrale Straffälligenarbeit. Mit InStar haben wir in Mecklenburg-Vorpommern die Bewährungshilfe mit dem Vollzug eng verzahnt und ihre Zusammenarbeit standardisiert. Vereinfacht gesagt, stellen wir mit InStar sicher, dass zum einen dem Vollzug wichtige Informationen aus der vorangegangenen Bewährungszeit übermittelt werden. Zum anderen stellen wir mit InStar sicher, dass der für den Haftentlassenen zuständige Bewährungshelfer noch während der Haftzeit die Informationen aus dem Vollzug erhält, die er später für eine zielführende Arbeit mit dem Haftentlassenen benötigt. Wir haben ein großes Interesse daran, dass sich unser Konzept InStar im Gesetz auch weitgehend abbildet. Gleichzeitig lohnt sich im Hinblick auf die Ausgestaltung des neuen Strafvollzugsgesetzes auch der Blick zu den Nachbarn in Europa. Wie ernst wird dort der Integrationsaspekt in den Strafvollzugsgesetzen genommen. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Wiedereingliederung in europäischen Ländern bieten. Und wer könnte das besser als Professor Dünkel von der Universität Greifswald? Das Forum 2 hat die Überschrift Instrumente zum Risikomanagement. Hier wird zu diskutieren sein, wie wir Risiken durch verbesserte Diagnose- und Prognosesysteme minimieren. Welche Systeme gibt es in Europa? Wir haben drei Referenten aus unterschiedlichen Bereichen gewinnen können. Herr Dr. Robin Moore aus London wird OA- Sys vorstellen. OASys ist schon seit längerem ein umfangreiches System zur Beurteilung von Straftätern sowohl in der Bewährungshilfe als auch im Vollzug. Ein System, welches durchlaufend durch diagnostisch psychologische Aspekte und auch durch Leistungsparameter angereichert wird. Daneben wird Herr Dr. Jerome Endrass aus Zürich das Risikomanagement und die Risikokommunikation mit FOTRES darstellen. Lassen Sie uns an dieser Stelle auch einen Blick auf Mecklenburg-Vorpommern werfen. Und zwar auf das Diagnostikzentrum unseres Landes. Das Diagnostikzentrum ist als Teil des Vollzuges zuständig für die Aufnahmediagnostik sowie Rückfalldiagnostik einer bestimmten Gefangenenklientel. Wir orientieren uns hier an einem System von Dahle. Es nennt sich integrative Kriminalprognose. Die Einzelheiten wird Ihnen in diesem Forum die Leiterin des Diagnostikzentrums, Frau Ulrike Schütt, vorstellen.
4 ich darf Ihnen versichern drei äußerst interessante Vorträge, die sicherlich Impulse für anschließende Diskussionen sein werden. Wo liegen die Gemeinsamkeiten und wo die Unterschiede in drei Konzepten aus drei Staaten? 4 Das Forum 3 ist mit Vollzugliche Integrationsansätze überschrieben. Integration muss bereits hinter Mauern beginnen und nicht erst an der Schnittstelle oder draußen, um erfolgreich zu sein. Was kann bereits innerhalb des Vollzuges getan werden, um die Integration in die Gesellschaft zu verbessern? Wie muss Vollzug insoweit gestaltet und organisiert sein? Welche Angebote muss der Vollzug haben, um von Anfang an die Situation des Gefangenen im Blick zu haben, die dieser nach seiner Entlassung haben wird? Erkenntnisse hierzu wird sicherlich der Vortrag von Herrn William Rentzmann aus Dänemark bieten. Herr Rentzmann ist der Generaldirektor der Dänischen Bewährungshilfe und des Justizvollzuges. Dänemark zeichnet sich insbesondere durch eine hohe Bedeutung des offenen Vollzuges aus, der weitaus umfangreicher genutzt wird als bei uns in Deutschland. Erwähnen darf ich auch, dass Dänemark neben Norwegen eines der fortschrittlichsten Länder gerade im Punkt Arbeitsmarktintegration ist. Im Anschluss findet erneut Mecklenburg-Vorpommern Erwähnung. Wir sind seit Mitte letzten Jahres dazu übergegangen, für Gefangene mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr keinen Vollzugsplan mehr zu erstellen. Diese erhalten von vorneherein einen Eingliederungsplan. Mit diesen Gefangenen nutzen wir kein umfangreiches diagnostisches Instrumentarium, sondern wir sind von Anfang an stark nach außen orientiert. Wir haben von vorneherein gemeinsam mit der Bewährungshilfe die Zeit nach der Entlassung im Visier und richten den Vollzug darauf aus. Der Abteilungsleiter meines Hauses, Herr Jörg Jesse, wird berichten, welche Erfahrungen wir bislang gemacht haben. Abschließend bleiben wir die Vorträge betreffend in Deutschland. Wir schauen nach Nordrhein-Westfalen. In Nordrhein-Westfalen ist es in einem Modellprojekt erstmalig bundesweit gelungen, im Vollzug auf die gleichen Standards zurückzugreifen, wie sie auch die Arbeitsagenturen nutzen. Bei der Diagnose der Stärken und Schwächen wird dort erprobt, gemeinsame Instrumentarien zur Eignungsfeststellung zu nutzen. Dadurch wird eine enge Verzahnung zwischen den Qualifizierungsmaßnahmen drinnen und der Arbeitswelt draußen erreicht. Kooperationslücken in der Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen und ARGEn können so geschlossen werden. Wenn das Modellprojekt gelingt, wäre dies eine weitere Meile zur Verbesserung der Zusammenarbeit und wäre bundesweit ein Erfolg. Die Einzelheiten wird der Leiter des Kriminologischen Dienstes, Herr Wolfgang Wirth, darstellen. Während es im Forum 3 um den Vollzug selbst geht, wird das Forum 4 primär die Zeit nach der Entlassung thematisieren. Was kann mit Entlassenen getan werden, die ein erhöhtes Risikopotential für erneute Straftaten in sich bergen? Die jüngste Entwicklung
5 in der Diskussion zu dieser Frage hat uns bewogen, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Ambulante Kontroll- und Unterstützungssysteme werden zu diskutieren sein. Wie kann man Menschen begleiten, unterstützen und kontrollieren, die außerhalb der Haft unter Bewährung oder Führungsaufsicht stehen? 5 an dieser Stelle möchte ich hervorheben, dass Mecklenburg-Vorpommern im Fahrwasser zur Optimierung der ambulanten Straffälligenarbeit beachtliche Meilen zurückgelegt hat. Zum 1. April 2010 haben wir das gemeinsam mit dem Innenministerium des Landes erarbeitete Konzept FoKuS eingeführt. FoKuS steht Für optimierte Kontrolle und Sicherheit. Mit diesem Kontrollsystem wird ein noch stärkeres Augenmerk auf besonders rückfallgefährdete Sexual- und Gewaltstraftäter gerichtet, die unter Führungsaufsicht stehen. Mit der Haftentlassung werden die örtlichen Polizeidienststellen unverzüglich bereits aus dem Strafvollzug heraus informiert. Bei uns arbeiten Polizei und zuständiger Bewährungshelfer vor Ort eng zusammen. Sie tauschen Informationen aus und unterstützen sich gegenseitig. Das ist enorm wichtig. FoKuS soll das Risiko reduzieren, dass potenziell gefährliche Menschen nach ihrer Haftentlassung in die Anonymität abtauchen und neue Straftaten begehen. Bayern hat bereits als erstes Bundesland 2006 das Projekt HEADS (Haft-Entlassenen-Auskunfts-Datei-Sexualstraftäter) eingeführt. HEADS war das Vorbild für alle anderen Bundesländer. Die Bayern haben mithin die längste Erfahrung. Was liegt da näher, als einen Bayern einzuladen und ihn zu bitten, über die dortigen Erfahrungen zu berichten. Herr Heinz Peter Mair vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, wir sind gespannt auf Ihre Ausführungen. Von besonderem Interesse ist, wo die Vorteile des Projekts liegen, welche Maßnahmen sich als besonders wirksam erwiesen haben und wie sich die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht mit der Polizei entwickelt haben. wenn ich soeben von in Mecklenburg-Vorpommern zurückgelegten Meilen gesprochen habe, möchte ich Ihnen die weitere ganz beachtliche Meile auch nicht vorenthalten. Wir haben ein Landesamt für ambulante Straffälligenarbeit errichtet. Das Gesetz ist gerade vor einem Monat in Kraft getreten. Das ist bundesweit bislang einmalig. Die 3 Säulen der ambulanten Straffälligenarbeit: - die Führungsaufsichtsstellen, - die Bewährungshilfe und - die Forensische Ambulanz sind unter dem Dach dieser Behörde vereint. Bisher waren die Führungsaufsichtsstellen noch den vier Landgerichten angegliedert. Zukünftig gibt es also nur noch eine landesweit zuständige Führungsaufsichtsstelle. Diese zentrale Führungsaufsichtsstelle wiederum wurde mit den Sozialen Diensten der
6 Justiz sowie der forensischen Ambulanz zu einer Organisationseinheit zusammengeführt. Dadurch wird das Zusammenwirken der drei Bereiche intensiviert. Informationsverluste werden verringert und die Kontrolldichte gegenüber den Probanden erhöht. Die Vereinigung der drei tragenden Säulen ambulanter Straffälligenarbeit unter einem Dach bedeutet bereits strukturell eine Bündelung der fachlichen Kompetenz. Zudem können Maßnahmen und Konzepte in den jeweils anderen Bereichen ohne Reibungsverluste schnell und zielgerichtet genutzt werden. Die Aufgaben werden konzentriert und die Aufgabenerfüllung erfolgt aus einer Hand. Ich verspreche mir davon insgesamt eine Steigerung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität. Bewährungshilfe, Führungsaufsichtsstelle und forensische Ambulanz werden eine schlagkräftige Einheit sein. Ich bin davon überzeugt, dass mit der Arbeit des neuen Landesamtes die Rückfallgefahr von Straftätern weiter reduziert wird. 6 Im Rahmen dieses Forums wird sich auch die Gelegenheit ergeben, die Thematik elektronische Fußfessel zu diskutieren. Mit großem Interesse blicken wir auf 17 Jahre Erfahrungen mit der elektronischen Fußfessel in Schweden, die uns der Leiter der Abteilung für Behandlungsprogramme und Sicherheit aus Norrköping, Herr Ulf Jonson, vorstellen wird. Die elektronische Fußfessel wird in Schweden in einer Vielzahl von Varianten überwiegend zur Vermeidung kurzer Freiheitsstrafen eingesetzt. Welche Auswirkungen sind erkennbar? Und zwar für den Betroffenen und seine Familie, für den Bewährungshelfer, für die Entlastung des Vollzuges. Wie wirkt sich das auf Rückfälle aus? Wir in Deutschland werden die elektronische Aufenthaltsüberwachung zunächst bei gefährlichen Sexual- und Gewaltstraftätern einsetzen, die ihre Freiheitsstrafe voll verbüßt haben. Ich betone allerdings ausdrücklich, dass die Anordnung nur im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung erfolgen kann. Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern in dem Ruf steht, dass hier alles etwas später passiert so ca. 100 Jahre, wie Otto von Bismarck gesagt haben soll, haben wir bei der Fußfessel eine ganz besondere Situation. Hier im Land ist die erste gerichtliche Entscheidung zur Anordnung der Fußfessel erfolgt. Zwischenzeitlich habe ich von einem weiteren Fall in Nordrhein-Westfalen erfahren. Wir können also jetzt Praxiserfahrungen in mehreren Ländern sammeln. Es ist uns mit großem Einsatz meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelungen, dem entlassenen Straftäter eine funktionsfähige Fußfessel anzulegen. Mein Dank geht aber auch an das Innenministerium sowie die Polizeidienststellen des Landes, die in äußerst konstruktiver Zusammenarbeit mit meinem Haus die Überwachung der Fußfessel übernommen hat. Betonen möchte ich an dieser Stelle auch, dass das Bundesland Hessen maßgeblich an der Einführung der Technik beteiligt war und sein wird. Dafür meinen herzlichen Dank. In diesem Zusammenhang will ich nicht unerwähnt lassen, dass unser Oberlandesgericht in Rostock bundesweit die erste grundlegende obergerichtliche Entscheidung zur Frage der Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung getroffen hat. Ich bin
7 mir sicher, dass die Fußfessel zumindest eine spezialpräventive Wirkung bei den Probanden haben wird. Im Gefüge unserer Konzepte InStar und FoKuS stellt sie eine wichtige und richtige Ergänzung der Kontrolle dar. 7 In diesem Forum dürfen wir im weiteren auf den Vortrag einer der Führungskräfte der Bewährungshilfe in London, Herrn Malcolm Jenkin, mit dem Titel Zusammen arbeiten Risiken teilen gespannt sein. Herr Jenkin, ich möchte Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich danken, dass Sie sich so kurzfristig bereit erklärt haben, den Vortrag von Frau Heather Munro zu übernehmen. Herr Jenkin wird berichten, wie in England die Kommunen, die gesellschaftlichen Institutionen innerhalb eines Ortes, einer Stadt, eines Stadtteils in die Arbeit der Bewährungshelfer integriert werden. Wie schafft man es, die Verantwortung für die Integration auch dorthin zurückzugeben, woher die Verurteilten kommen, wo sie wieder hingehen? Wir dürfen auf Erfahrungen aus England gespannt sein. von dieser Konferenz soll folgendes Signal ausgehen: Es ist wichtig, den eingeschlagenen erfolgreichen Kurs weiter zu verfolgen und sich über Erfahrungen auszutauschen. Und es ist wichtig, gleichzeitig nach neuen Ideen und Konzepten zu suchen, diese vorzustellen und in der Fachöffentlichkeit zu diskutieren. Wir alle folgen mit diesem Kurs einem gemeinsamen Ziel: Es geht darum, einerseits Rückfälle zu minimieren und dadurch die Bevölkerung vor weiteren Straftaten zu schützen. Andererseits aber auch darum, dem Entlassenen eine reale Chance auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Gemeinsam können wir die Straffälligenarbeit weiter optimieren und das vorhandene Potential in Deutschland und Europa ausschöpfen. Die Fahrt dorthin geht, davon bin ich überzeugt, über Kooperation und Kommunikation. Diese Tagung bietet dafür ein gutes Forum. Nutzen wir es. Mecklenburg-Vorpommern hat mit seinen Hansestädten eine lange Tradition als Treffpunkt und Marktplatz in früheren Zeiten für Waren, lassen Sie heute und die nächsten zwei Tage Mecklenburg-Vorpommern Umschlagplatz für neue Ideen und neue Projekte im Bereich der Straffälligenarbeit sein. Also packen wir es gemeinsam an. Vielen Dank.
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