Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 und deren Auswirkungen auf diverse Länder
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1 DACH Europäische Anwaltsvereinigung e.v. Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 und deren Auswirkungen auf diverse Länder 50. Tagung der DACH in Dublin vom 29. bis 31. Mai 2014 Mit Beiträgen von Dr Siegfried Leitnen Rechtsanwalt, Graz Dr Lothar Giesinger; Rechtsanvfralt, Feldkirch Dr Max Wieland, Rechtsanwalt, München Dr Agnes Dormann, Rechtsanwältin, Basel Duncan Grehan, Rechtsanwalt, Dublin Dr Antonio Braggion, Rechtsanwalt, Mailand Stefan Stade, Rechtsanwalt, Strasbourg 2014 Schulthess
2 Inhalt Seite Dr. Siegfried Leitner Rechtsanwalt, Graz Die EU-Erbrechtsveroidnung Nr. 650/2012 und deren Auswirkungen auf diverse Länder 1. Ausgangslage im Überblick 1 2. Inkrafttreten (Artikel 84) 2 3. Anwendungsbereich (Kapitel I) 3 4. Zuständigkeit (Kapitel II) 4 5. Anzuwendendes Recht (Kapitel III) 7 6. Anerkennung und Erstreckung (Kapitel IV) Öffentliche Urkunden (Kapitel V) Nachlasszeugnis (Kapitel VI) Allgemeine Schlussbestimmungen (Kapitel VII) 14 Dr. Lothar Giesinger Rechtsanwalt, Feldkirch Auswirkungen und Anpassungserfordernisse der EU-Erbrechtsverordnung auf das österreichische Recht A) Einführung 17 B) Bedeutsame Änderungen gegenüber der geltenden Rechtslage. 20 I. Einleitung 20 II. Verdrängung des materiellen Kollisionsrechts 27 III. Verdrängung des formellen Kollisionsrechts 28 C) Nachlassspaltung 30 D) Europäisches Nachlasszeugnis 32 I. Zielsetzung 32 II. Anerkennung des nationalen Erbnachweises 33 E) Bewertung der ErbVO in der Literatur 37 VII
3 Dr. Max Wieland Rechtsanwalt, München Ausgewählte Rechtsfragen zur Anwendung der Europäischen Erbrechtsverordnung im deutschen Erbrecht A. Erbstatut vor und ab Inkrafttreten der EUErbVO Erbstatut nach Art. 25, 26 EGBGB Art. 25 EGBGB: Staatsangehörigkeit Sachnormverweisung, Art. 3a EGBGB Rückverweisungen auf das deutsche Recht Normenkonflikt bei Anknüpfung an die Staatsangehörigkeit und an das Ortsrecht Erbstatut nach der Erbrechtsverordnung Aufenthaltsprinzip Auswirkungen auf die Rechtswahlmöglichkeit des deutschen Erbrechts für in Deutschland gelegene Immobilien Vorrang der EUErbVO 45 B. Auswirkungen auf eine vor dem 17. August 2015 getroffene Rechtswahl 46 C. Verhältnis Erbrechts- und Ehegüterrechtsstatut 49 D. Anwendbarkeit und Auswirkung der EUErbVO auf ausgewählte erbrechtliche Rechtsinstitute Erbverträge Definition des Erbvertrags Derzeitige Möglichkeit der Eingehung vertraglich bindender erbrechtlicher Verfügungen bei unterschiedlichem Erbstatut EUErbVO: Testamentsstatut Art. 24, Erbvertragsstatut Art. 25 EUErbVO Rechtswahl des Erbvertragsstatuts Wirkung der erbvertraglichen Rechtswahl Zusätzliche Rechtswahl des anwendbaren materiellen deutschen Erbrechts Anwendungsbereich des EU-Erbvertrags Gemeinschaftliches Ehegatten-Testament 2265 ff BGB Pflichtteilsverzicht, Erbverzicht Schenkung auf den Todesfall lebzeitig vollzogene Schenkung unter Überlebensbedingung 62 VIII
4 2.5. Verträge zu Gunsten Dritter auf den Todesfall Zuwendungsverzichtsvertrag, 2352 BGB Erbschaftsverträge, 311 Buchst, b Abs. 4, 5 BGB 63 E. Umfang und Abgrenzung der Bindungswirkung nach dem Erbvertragsstatut Lebzeitiges Unterlaufen der erbvertraglichen Bindungen Reichweite der Bindungswirkung Testamentsvollstreckung Erbengemeinschaften Bindungswirkung und lebzeitige Schenkungen in Benachteiligungsabsicht, 2287, 2288 BGB 70 F. Hinweise zur Ausschlagung/zum Pflichtteilsrecht nach deutschem Erbrecht 73 G. Zusammenfassung 77 Dr. Agnes Dormann Rechtsanwältin, Basel Das schweizerische internationale Frivatrecht und die europäische Erbrechtsverordnung im Vergleich 1. Einführung Fakten und bevorstehende Änderungen des schweizerischen Erbrechts Aktuelle internationale Rechtslage aus Sicht der Schweiz in Bezug auf das Erbrecht Rechtslage in der Europäischen Union (EU) Das materielle schweizerische Erbrecht Das schweizerische internationale Erbrecht und die EuErbVo im Vergleich Zuständigkeit Allgemeine Zuständigkeit Subsidiäre Zuständigkeit Beschränkung des Verfahrens Zuständigkeit bei einer Rechtswahl Zuständigkeit auf Grund einer Gerichtsstandvereinbarung Zuständigkeit durch Einlassung Anwendbares Recht 91 IX
5 91 igsbegriffe 94 und nationale mmung des anwend- Verfügungen keine Anwendung togen 128 samt) 128 tarischen Dokuments der gleich terbliebenen 137 en eines i Antrag auf 141 Dr. Antonio Braggion Rechtsanwalt, Mailand Internationale Zuständigkeit unc angesichts der EG-Verordnung Ni 1. Einleitung 2. Internationale Zuständigkeit 2.1. Das italienische interna 2.2. Die Feststellung der int«nach Art. 4 der Verordni 2.3. Der Anwendungsbereich und der Verordnung Nr Die gegenständliche Vor; der Verordnung Nr. 650/ 2.5. Die Feststellung des gewi der Staatsangehörigkeit d des Todes Die Feststellung de («residenza abituai Die Feststellung de italienischem Rech 2.6. Die Gerichtsstandsvereinl Regeln des italienischen II 2.7. Die Erklärung der internat und die italienische ZPO Die Modalitäten für nationalen Zuständi Amtes wegen Die Feststellung der keit seitens des Kassi mento preventivo di; Die Beschränkungen liehen» Einspruchs vc 2.8. Rechtshängigkeit, Zusammt keit für eventuelle einstweil die in der ZPO und im IPR e 3. Anwendbares Recht 3.1. Die Rechtswahl im Vergleich IPR enthaltenen Regeln 3.2. Erbverträge
6 Allgemeine Bestimmungen Unterschiedliche Verweisungsbegriffe Prinzip der Nachlasseinheit und nationale Eingriffsnormen Ordre public-vorbehalt Unterschiedliche Bestimmung des anwendbaren Rechts letztwilliger Verfügungen Anerkennung und Vollstreckung Schweizerisches IPR EuErbVo Europäisches Nachlasszeugnis Checkliste für die Beratung Zusammenfassung 105 Duncan Grehan Rechtsanwalt, Dublin Brüssel IV Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (Erbrechtsverordnung) - Irland 1. Einleitung - Brüssel IV findet in Irland keine Anwendung Anwendung von IPR und irischem Recht Ausnahmen zu Brüssel IV Domizil Bewegliches und unbewegliches Vermögen Anträge beim Probate Office (Nachlassamt) Nachweis der Gültigkeit des testamentarischen Dokuments Erbberechtigung und Pflichtteilsrecht 133 (a) Pflichtteilsrecht eines Ehepartners oder gleichgeschlechtlichem Lebensgefährten 134 (b) Kein Pflichtteilsrecht für Kinder 135 (c) Keine Pflichtteilsrechte für einen hinterbliebenen geschiedenen Ehepartner Verteilung nach dem Tod ohne Hinterlassen eines Testamentes Schlussfolgerung Anhang (Schedule) der Dokumente für den Antrag auf ein Grant of Administration 141 X
7 Dr. Antonio Braggion Rechtsanwalt, Mailand Internationale Zuständigkeit und anwendbares Recht in Italien angesichts der EG-Verordnung Nr. 650/12 1. Einleitung Internationale Zuständigkeit Das italienische internationale Privatrecht Die Feststellung der internationalen Zuständigkeit nach Art. 4 der Verordnung Nr. 650/ Der Anwendungsbereich der EG-Verordnung Nr. 650/12 und der Verordnung Nr. 44/ Die gegenständliche Voraussetzung für die Anwendung der Verordnung Nr. 650/ Die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts oder der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes Die Feststellung des «gewöhnlichen Aufenthalts» («iesidenza abituale») nach italienischem Recht Die Feststellung der Staatsangehörigkeit nach italienischem Recht Die Gerichtsstandsvereinbarung im Vergleich zu den Regeln des italienischen IPR Die Erklärung der internationalen Unzuständigkeit und die italienische ZPO Die Modalitäten für die eventuelle Rüge der internationalen Zuständigkeit und die Kontrolle von Amtes wegen Die Feststellung der internationalen Zuständigkeit seitens des Kassationshofes (sog. «xegolamento pieventivo di giurisdizione») Die Beschränkungen bezüglich des «ordentlichen» Einspruchs vor dem Kassationshof Rechtshängigkeit, Zusammenhang und Zuständigkeit für eventuelle einstweilige Maßnahmen: die in der ZPO und im IPR enthaltenen Regeln Anwendbares Recht Die Rechtswahl im Vergleich zu den im italienischen IPR enthaltenen Regeln Erbverträge 158 XI
8 3.3. Der Vorbehalt der «öffentlichen Ordnung» im italienischen Recht Die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Entscheidungen in Italien Die nach der italienischen ZPO anwendbaren Regeln Eventuelle einstweilige Maßnahmen in Italien 160 Stefan Stade Rechtsanwalt, Strasbourg Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/12 und deren Auswirkungen auf diverse Länder Vorbemerkung 162 I. Folger der EuErbVO für Frankreich Aufhebung der seit dem 19. Jahrhundert im französischen Rechtssystem fest verankerten Nachlassspaltung Trennung nach beweglichem und unbeweglichem Vermögen Anwendungskonsequenzen Anwendungskonsequenzen bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts Anwendungskonsequenzen soweit danach französisches Erbrecht anwendbar ist Zulassung einer Rechtswahl Folgen der erweiterten Anerkennung fremder Rechtsordnungen Erbverträge und gemeinschaftliche Testamente Testamentsvollstreckung Pflichtteilsverzichte Vor-und Nacherbschaft 171 II. Problembereiche - ungeklärte Fragen Ausschluss des ehelichen Güterrechts Ordre public Gemeinschaftliches Testament = Erbvertrag? Unterhaltsanspruch des überlebenden Ehegatten (Art. 767 Code civil) Ausländische Testamente: Weiterbestehende Registrierungspflicht als Voraussetzung ihrer Durchsetzbarkeit in Frankreich? 176 XII
9 6. Wegfall der nationalen Einschränkungen für ausländische, insbesondere gemeinnützige Einrichtungen (Art. 910IV CC) hinsichtlich der Erbfähigkeit? Beschränkung der Erbenhaftung und Ortsform des Erben/Erklärenden (Art. 28 EuErbVO) Gerichtliche Zuständigkeiten nach Art. 4 ff EuErbVO Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ) Zuständigkeit für die Erteilung Ermittlung des ausländischen Rechts Kosten des ENZ Reichweite der Wirkungen des ENZ nach Art. 69 EuErbVO 182 III. Zusammenfassung 183 XIII
Inhalt. Die EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 und deren Auswirkungen auf diverse Länder
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